Autor: Simone Schwarzer

  • Bewusstes Genießen verhilft zu einem zufriedenen Leben

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    Auf dem Sofa faulenzen oder sich ein gutes Essen gönnen: Vergnügen und kurzfristig ausgerichteter Genuss tragen mindestens genauso zu einem zufriedenen Leben bei wie Selbstkontrolle, die es für das Erreichen langfristiger Ziele braucht. Zu dieser Erkenntnis kommt eine neue Studienreihe der Universität Zürich und der Radboud Universität in Nijmegen. Die Forscherinnen plädieren dafür, dass Hedonismus in der Psychologie mehr Wertschätzung erfährt.

    Wer nimmt sich nicht hie und da vor, endlich mehr Sport zu treiben, weniger Süßes zu essen oder endlich seine Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern? Die Wissenschaft hat sich bereits viel damit beschäftigt, wie wir unsere langfristigen Ziele besser und effektiver verfolgen können. Die generelle Auffassung: Selbstkontrolle hilft uns Menschen, langfristige Ziele über kurzfristiges Vergnügen zu stellen, und führt in der Regel zu einem zufriedeneren und erfolgreicheren Leben.

    „Doch es ist Zeit umzudenken“, sagt Katharina Bernecker, Motivationspsychologin an der Universität Zürich. „Selbstkontrolle ist natürlich wichtig für ein Leben, das als sinnhaft und erfolgreich empfundenen wird. Die Forschung zur Selbstregulation sollte dem kurzfristigen Vergnügen und der Fähigkeit zu genießen aber genauso Aufmerksamkeit schenken.“ Denn – so die Ergebnisse von Berneckers Forschung – die Fähigkeit, lustvolle Aktivitäten zu genießen, trägt mindestens ebenso viel zur Lebenszufriedenheit bei wie eine gute Selbstkontrolle.

    Ablenkende Gedanken trüben Genusserfahrung

    Bernecker und ihre Forschungspartnerin Daniela Becker von der Radboud Universität entwickelten einen Fragebogen, der die hedonistische Fähigkeit misst: die Fähigkeit also, unmittelbaren Bedürfnissen und kurzfristigem Vergnügen nachzugehen und dies zu genießen. Anhand des Fragebogens untersuchten sie in verschiedenen Kontexten, ob sich Menschen in dieser Fähigkeit unterscheiden und wie sich dies auf ihr Wohlbefinden auswirkt.

    Dabei zeigte sich, dass sich gewisse Menschen in Genuss- oder Entspannungsmomenten gedanklich ablenken lassen, indem sie an Aktivitäten oder Aufgaben herumstudieren, die sie stattdessen erledigen sollten. „Man liegt also auf dem Sofa und will sich erholen, denkt aber trotzdem ständig daran, dass man doch eigentlich Sport treiben sollte“, führt Becker aus. „Der Gedanke an das langfristige, an Selbstkontrolle gekoppelte Ziel untergräbt so das unmittelbare Bedürfnis, sich zu entspannen.“ Menschen hingegen, die sich dem Genuss ungeteilt hingeben können, erleben nicht nur kurzfristig mehr Wohlbefinden, sondern weisen generell eine höhere Lebenszufriedenheit auf und erleben unter anderem auch weniger Depressions- und Angstsymptome.

    Selbstkontrolle und Hedonismus ergänzen sich

    „Das Verfolgen kurzfristig-hedonistischer Genussziele einerseits und langfristiger Erfolgsziele andererseits steht jedoch nicht im Widerspruch zueinander“, betont Bernecker. Im Gegenteil: „Unsere Forschung zeigt, dass für ein zufriedenes und erfolgreiches Leben beide Fähigkeiten wichtig sind und sich gegenseitig ergänzen. Es gilt, im Alltag die richtige Balance zu finden.“

    Sich einfach nur häufiger einen Abend auf dem Sofa, ein gutes Essen oder ein Treffen mit Freunden zu gönnen, führt also nicht automatisch zu mehr Zufriedenheit. „Die Forschung ging immer davon aus, dass Hedonismus im Vergleich zur Selbstkontrolle die leichtere Wahl ist“, so Bernecker. „Doch von dieser Wahl dann vollumfänglich zu profitieren, ohne gedanklich abgelenkt und im Genuss gestört zu werden, ist offenbar nicht ganz so leicht.“

    Vergnügen und Genuss bewusst einplanen

    Dies kann sich derzeit zum Beispiel im Home-Office zeigen: Die Umgebung, in der man sich normalerweise erholt und genießt, wird plötzlich auch mit Arbeit und Leistung in Verbindung gebracht. „Gedanken an unerledigte Angelegenheiten können die Erholungsphasen so einfacher durchkreuzen und sie beeinträchtigten“, sagt Bernecker.

    Wie sich die Hedonismus-Fähigkeit verbessern ließe, muss laut Studienautorinnen noch weiter untersucht werden. Das bewusste Einplanen bestimmter Genusszeiten im Alltag könnte aber helfen, sie klarer von anderen Tätigkeiten abzugrenzen und so ungestörter auszukosten.

    Originalpublikation:
    Katharina Bernecker u. Daniela Becker (in press). Beyond self-control: Mechanisms of hedonic goal pursuit and its relevance for well-being. Personality and Social Psychology Bulletin. 27 July 2020. DOI: 10.1177/0146167220941998

    Pressestelle der Universität Zürich, 27.07.2020

  • Monkey Mind

    Fischer & Gann in Kamphausen Media, Bielefeld 2020, 288 Seiten, 20,00 €, ISBN 978-3-903072-84-8, auch als E-Book erhältlich

    Im Grunde wissen wir, dass Probleme, Traumata oder Angstzustände durch Meditation gelöst werden können. Aber das macht es nicht einfacher, sich hinzusetzen und sich den stets wiederkehrenden Gedanken zu stellen, um die wir immer wieder kreisen – scheinbar sinnlos, manchmal verletzend, fast immer schwer zu kontrollieren. Anstatt die Meditation aufzugeben, schlägt Ralph De La Rosa vor, sich eine Frage zu stellen: Wenn du aufhören würdest, deinen „Affenverstand“ zu verteufeln, würde er dir etwas beibringen können? Ralph De La Rosa Ralph bietet einen Zugang zur Heilung durch Integration aller chaotischen Gedanken, denen wir zuhören und die wir lenken müssen.

    Themen
    • Traumata und Angstzuständen begegnen
    • Faszinierende Einblicke in unsere Gedankenwelt
    • Für Menschen, die meditieren möchten, denen aber kreisende Gedanken im Wege stehen.

  • fdr+Standards der ambulanten Suchthilfe. Update 2020

    2005 wurden erstmalig „Mindeststandards für die ambulante Suchthilfe“ als Ergänzung für vorhandene Arbeitsgrundlagen von Beratungsstellen für Suchtkranke durch den fdr+ formuliert und veröffentlicht. Diese Standards schreibt der fdr+ nun mit einem „Update 2020“ fort. Die neue Broschüre wurde von einer Arbeitsgruppe aus erfahrenen Praktikern im Bereich der ambulanten Suchthilfe erarbeitet.

    Das Update stellt die ambulante Suchthilfe in den Kontext aktueller gesellschaftlicher Entwicklungen und neuer Fragestellungen. Der fachliche Diskurs um Kommunalisierung, ganzheitlichere Teilhabe (ICF), Gender, Anti-Stigma, neue Drogen, Verhaltenssüchte und Digitalisierung führt dazu, dass die Möglichkeiten und Grenzen im System neu ausgelotet werden. Daraus entstehen für  die ambulante Suchthilfe ethisch-moralisch und fachlich neue Herausforderungen.

    „Unverändert bleibt allerdings bislang die traditionell prekäre Finanzierung der ambulanten Suchthilfe. Zur Umsetzung ihrer bedarfsgerechten, sozialraum-, teilhabeorientierten und nachhaltig wirksamen Aufgaben muss die ambulante Suchthilfe, als verpflichtende Leistung, gesetzlich in der kommunalen Daseinsvor- und fürsorge verankert und somit verlässlich und leistungsgerecht finanziert werden. Dementsprechend stellen die nachfolgenden Standards sowohl eine ‚politische Erklärung‘ nach außen als auch eine ‚Strukturhilfe‘ im System dar.“

    Quelle: Vorwort von Janina Tessloff, Vorstandsvorsitzende des fdr+

    Die Broschüre „fdr+Standards der ambulanten Suchthilfe. Update 2020“ kann gegen eine Schutzgebühr von 7,00 Euro inkl. Versand im fdr+Shop auf der Website bestellt werden.

  • PlayChange

    Die Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern (LSG) hat mit der Online-Beratungsplattform PlayChange seit 15. Juli 2020 ihr Hilfe-Portfolio für Menschen mit glücksspielbezogenen Problemen erweitert (www.playchange.de). Damit bekommen Betroffene und Angehörige schnell, einfach und online eine direkte Hilfe und Ansprache.

    Konrad Landgraf, Geschäftsführer der LSG und Suchtexperte: „Mit PlayChange haben wir ein Angebot für all jene geschaffen, die ohnehin viel online sind und im Internet oder über Gambling-Apps an Online-Glücksspielen teilnehmen. Wir freuen uns sehr, dass PlayChange unser breit aufgestelltes Portfolio ab heute sinnvoll ergänzt und abrundet.“

    Bayernweit zeigen rund 70.000 Menschen ein problematisches oder pathologisches Glücksspielverhalten, viele davon suchen sich keine oder erst viel zu spät Hilfe. Landgraf: „Häufig verspielen Betroffene alles und häufen mitunter immense Schuldenberge an. Diese Form der Sucht ist deshalb sehr schambehaftet. Aus diesem Grund ist der Gang in eine Suchtberatungsstelle oft ein Riesenproblem für Betroffene und Angehörige. Die Problematik ist psychisch stark belastend für alle Beteiligten. Mit PlayChange wollen wir diesen ersten und wichtigen Schritt, sich endlich Hilfe zu suchen, deutlich vereinfachen.“ Die neue Hilfeplattform, die es auch als App für Smartphones gibt, ist aber auch für Menschen konzipiert, die terrestrische Glücksspielangebote in Spielhallen, Sportwettbüros oder Spielbanken nutzen. Auch sie können über PlayChange schnell und einfach Hilfe in Anspruch nehmen.

    Über ein Jahr hat die Entwicklung von PlayChange gedauert – mit einem guten Ergebnis, wie Landgraf sagt: „PlayChange erscheint in moderner Optik, ist für jeden einfach zu bedienen und erfüllt die hohen Standards für Datenschutz und Sicherheit.“ Zur ersten Orientierung dienen die häufig gestellten Fragen (FAQ) mit Informationen rund um das Thema Glücksspielsucht und zu den entsprechenden Hilfemöglichkeiten. Wer sich über PlayChange beraten lassen will, kann mittels geschütztem E-Mailsystem, Chat oder Messenger mit den Beraterinnen und Beratern in Kontakt treten. Online, anonym und via Smartphone oder PC erreichbar, bietet Play-Change für Betroffene und Angehörige einen niedrigschwelligen Zugang zur Beratung. „Gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie ist das ein nicht zu unterschätzender Aspekt“, sagt Konrad Landgraf.

    Die Fachkräfte am anderen Ende der Leitung beraten die Hilfesuchenden über verschiedene Tools: entweder asynchron per E-Mail und Messenger oder synchron bei einem zuvor vereinbarten Chat-Termin. Bei Bedarf können die Expertinnen und Experten der LSG auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten empfehlen und Betroffene in eine Beratung und Therapie vor Ort vermitteln. Landgraf: „Die Beratungsleistung via PlayChange wird von Mitarbeitenden der Fachstellen für Glücksspielsucht und den Kolleginnen und Kollegen der Geschäftsstelle der LSG bayernweit erbracht. Alle Beratenden haben langjährige Erfahrung, sind im Bereich Glücksspielsucht speziell geschult und werden durch die LSG regelmäßig weitergebildet.“

    Besonders stolz ist Landgraf auf die Messenger-Beratung von PlayChange: „Viele Menschen kommunizieren inzwischen nahezu ausschließlich über die sozialen Medien oder Messenger wie beispielsweise WhatsApp. Sensible Inhalte sind dort aber häufig nicht ausreichend vor fremdem Zugriff gesichert. PlayChange bietet deshalb eine datenschutzsichere Beratung, was insbesondere bei dem äußerst sensiblen Thema Glücksspielsucht sehr wichtig ist.“ Ein weiteres Tool, eine Online-Videoberatung, ist laut Landgraf bereits in Planung und wird zu einem späteren Zeitpunkt in PlayChange ergänzt.

    PlayChange kann auf Desktop-Rechnern, Tablets und Smartphones genutzt werden, ist plattformübergreifend, anonym, sicher und kostenlos. Die kostenlose App von PlayChange für iOS und Android gibt es in den Appstores von Apple und Google.

    Pressemitteilung der Landesstelle Glücksspielsucht in Bayern, 14.07.2020

  • „In einer Spirale nach oben“

    „In einer Spirale nach oben“

    Kurzinterventionen sind Maßnahmen zur Gesundheitsförderung oder Prävention und eignen sich bspw. bei riskantem Konsumverhalten oder ungesunden Verhaltensweisen. Das motivierende Interventionsangebot Spirale Nach Oben (kurz: SNO) bei glücksspielbezogenen Problemen zielt auf eine Verbesserung des Gesundheitszustandes und der individuellen Lebenslage. Es begleitet Glücksspielende beim Prozess der Verhaltensänderung, indem Ressourcen aktiviert werden, Problembewältigung gefördert und zum veränderten Handeln motiviert wird (vgl. NLS 2020; Majuntke 2013; Meyer & Bachmann 2017).

    Suchthilfeeinrichtungen verfolgen das Ziel, Menschen mit suchtbezogenen Problemen bei der Bewältigung ihrer gesundheitlichen Problemlagen zu unterstützen und auch Hilfe für deren Angehörige anzubieten. Betroffene werden von Fachkräften bei der Veränderung ihres Konsumverhaltens hin zu gesundheitsförderlichem Verhalten begleitet. Um Menschen mit glücksspielbezogenen Problemen fachlich beraten zu können, muss also die Frage gestellt werden, wie Menschen eine nachhaltige und für sie bedeutsame Veränderung erreichen. Eine Verhaltensänderung zu erwirken, ist oft kein leichter Prozess. Bei Suchterkrankungen gilt dies als besonders schwer, da zu Grunde liegende psychische Probleme oft schon länger bestehen und das schambesetzte Verhalten die Inanspruchnahme von Hilfe erschwert (vgl. NLS 2014; Meyer & Bachmann 2017; Hayer 2012; Wöhr & Wuketich 2019; Inglin & Gmel 2011).

    Pathologisches Glücksspielen zählt seit 1980 zu den Störungen der Impulskontrolle und ist seit 2001 von deutschen Kostenträgern als rehabilitationsbedürftige Erkrankung anerkannt. Als eigenständige Verhaltenssucht ist die Spielsucht jedoch erst seit 2013 in der neuen Fassung des DSM-5 kategorisiert (DSM-5, USA). Auch in der ICD-11, die am 1. Januar 2022 in Kraft treten soll, wird die Störung durch Glücksspielen als Verhaltenssucht eingeordnet. Auf neurologischer Ebene lassen sich bspw. Störungen des Belohnungssystems erkennen, die dazu führen können, dass das Verlangen nach dem Suchtmittel stärker ist als die Initiative zur Verhaltensänderung. Glücksspielen erzeugt vergleichbare Effekte wie der Konsum von Substanzen, weshalb gerade Kinder und Jugendliche gefährdet sind, eine Suchterkrankung zu entwickeln (vgl. Hayer 2012; BZgA 2018). Doch wie kann Einfluss auf das Verhalten genommen und dieses nachhaltig verändert werden? Diskutiert werden bspw. der Einfluss von Selbstreflexion und Selbstkontrolle sowie Selbstwirksamkeit und Veränderungsmotivation (vgl. Meyer & Bachmann 2017; Stetter 2000; Kushnir et al. 2016; NLS 2014; BZgA 2018).

    „Spielen macht seit Menschengedenken Alt und Jung Spaß und gehört zum menschlichen Verhaltensmuster. Wenn wir an kleine Kinder denken, verbinden wir Spielen mit Lernen und leuchtenden Augen. Bei Erwachsenen stellen wir uns fröhliche Runden mit Gesellschaftsspielen vor. Spielen heißt aber auch, Geld auf einen unkalkulierbaren Sieg in Spielhallen, Spielbanken, Lotterien und Internet zu setzen. […] Insbesondere gilt es, Jugendliche vor dem Abrutschen in glücksspielsüchtiges Verhalten zu bewahren sowie Menschen mit einem problematischen Glücksspielverhalten frühzeitig Hilfen anzubieten“ (NLS 2010: 4).

    Glücksspielsuchthilfe in Niedersachsen

    Im Mittelpunkt der niedersächsischen (Gesundheits-)Politik stehen auch die Prävention und Beratung bei Glücksspielsucht. Die niedersächsische Glücksspielsuchthilfe wird landesweit durch die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) koordiniert. Das Land Niedersachen fördert seit 2008 den Ausbau der glücksspielsuchtspezifischen Prävention in der Region und unterstützt deren Weiterentwicklung. In enger Zusammenarbeit mit der NLS werden Präventionsansätze, Beratungsangebote und Interventionen gezielt für Risikogruppen konzipiert und fortgeschrieben. Um den spezifischen Bedürfnissen der betroffenen Personen sowie ihrer Angehörigen begegnen zu können, hält das Landesprojekt regionale Beratungsangebote an 24 Projektstandorten und speziell ausgebildete Glücksspielsuchtfachkräfte bereit (vgl. NLS 2013/2014; Majuntke 2013). Diese Beratungsangebote wie auch das Interventionsangebot „Spirale Nach Oben“ wurden speziell für den Glücksspielsuchtbereich angepasst. Die verpflichtenden Schulungen bzw. Fortbildungen der Fachkräfte erfolgen überregional und werden durch die NLS fachlich begleitet (vgl. NLS 2013/2014).

    Einen wichtigen Faktor in der Prävention und Behandlung von glücksspielbezogenen Problemen stellt die personelle Verstärkung der Suchthilfe dar. Durch die Fachkräfte, welche seitens der NLS ausgebildet wurden, konnten im Rahmen des Landesprojektes die präventiven und beratenden Aufgabenfelder verstärkt werden. Diese Aufgabenfelder verfolgen das Ziel der Vermeidung und der Abwehr glücksspielbezogener Suchtgefahren auf universeller und regionaler Ebene. Um dieses Ziel zu erreichen, führen die Fachkräfte sowohl kurzfristig angelegte, informationsorientierte als auch längerfristig angelegte, problemorientierte Beratungsarbeit durch (vgl. NLS 2014; Majuntke 2013; NGlüSpG §1 Abs. 5). Diese Beratungsarbeit ist angelehnt an den klientenzentrierten Beratungsprozess. Bei diesem werden durch Reflexion, Spiegelung und motivierende Gesprächsführung individuelle Lösungen und Bewältigungsmöglichkeiten entwickelt. Ggf. erfolgt die Weitervermittlung in eine spezialisierte Rehabilitationsmaßnahme (ambulant/stationär) und eine anschließende Betreuung zur Stabilisierung und Sicherung des Therapieerfolges (vgl. NLS 2014; Prochaska & DiClemente 1982; Majuntke 2013).

    Das für den Glücksspielbereich adaptierte Interventionsprogramm „Spirale Nach Oben“ (SNO) zur Reduzierung des problematischen Spielverhaltens dient den Fachkräften dabei als Arbeitshilfe. Diese Arbeitshilfe ist eine Adaption eines Manuals aus dem Hartdrogenbereich. Das ursprüngliche Kurzinterventionsprogramm „In einer Spirale nach oben. Mehr Selbstkontrolle über Drogengebrauch“ wurde in Deutschland und in anderen europäischen Ländern bereits in der Praxis erprobt und wissenschaftlich begleitet (vgl. NLS 2014; Majuntke 2013; Amsterdam Institute for Addiction Research, AIAR 2005). Die Arbeitshilfe SNO kommt in präventiven Arbeitsfeldern zur Erreichung eines reflektierten, veränderten Spielverhaltens zum Einsatz. In Therapie und Beratung wird sie in unterschiedlichen Settings eingesetzt, z. B. prozessbegleitend oder informativ ergänzend im Einzel-, Paar- oder Gruppengespräch (vgl. NLS 2014; Majuntke 2013; NGlüSpG §1 Abs. 5).

    Methodische Grundlagen der Arbeitshilfe „In einer Spirale nach oben“

    Das Interventionsprogramm wurde 2013 unter dem Titel „In einer Spirale nach oben – der Einstieg in den Ausstieg aus problematischem Glücksspielverhalten“ veröffentlicht (vgl. NLS 2013). Im Beratungskontext eingesetzt, werden kleine Veränderungen als Handlungsmöglichkeiten dargestellt, anhand derer der Weg zu mehr Selbstkontrolle und einem reduzierten Konsum aufgezeigt wird. Gezielte Fragen und praktische Lösungsansätze sollen eine aktive Auseinandersetzung mit dem (Spiel-)Verhalten bewirken. Die Arbeitshilfe unterstützt in zehn Schritten die Veränderung hin zu mehr spielfreier Lebensqualität. Fortschritte können gezielt erreicht werden: Sie zeigen sich in Absichtsbildung, Vorbereitung und Aktion. Das Programm SNO begleitet verschiedene Veränderungsstadien, so kann z. B. ein besseres Problemverständnis erlangt oder das Erkennen von Frühwarnsignalen unterstützt werden. Das Thema Glücksspielen wird schrittweise anhand von Beispielen und Arbeitsblättern thematisiert, z. B. werden alternative Beschäftigungen oder Strategien des Geldmanagements erarbeitet. Aufgabenstellungen sollen die Beurteilung und Reflexion des eigenen Spielverhaltens ermöglichen (vgl. NLS 2020; Prochaska & DiClemente 1992; Majuntke 2013).

    SNO basiert auf dem transtheoretischen Modell der Verhaltensänderung nach Prochaska und DiClemente. Bei diesem Modell verläuft die Veränderung in Stadien, in denen es von der Bildung einer Absicht bis zur eigentlichen Veränderung kommt. Die Verhaltensänderung wird strategisch durch Beratung begleitet, die sich zugleich am Tempo und der jeweiligen Phase der betroffenen Person orientiert und dadurch eine optimale Begleitung und prozessorientierte Unterstützung bietet (vgl. Prochaska & DiClemente 1982; Uhl & Lutz 2020; Maurischat 2001; Kushnir et al. 2016).

    Das transtheoretische Modell stellt die Verhaltensänderung als mehrstufigen Lernprozess dar. Oft müssen Veränderungsphasen mehrmals durchlaufen werden, bis sich das Erlernte verfestigt hat. Unterschieden wird zwischen Stufen, Prozessen und Ebenen der Veränderung: Das spiralförmige Durchlaufen der fünf bzw. sechs Veränderungsstufen, beschreibt die motivationalen Zustände. Die Prozesse können dabei in Schleifen ablaufen, bspw. durch Rückfälle auf eine niedrigere Stufe, die zum Lernprozess dazugehören. Unterschiedliche Stufen und Prozesse werden auf verschiedenen Ebenen der Veränderung wirksam, z. B. auf interpersoneller Ebene durch die Reduzierung von Konflikten oder auf der Ebene des Suchtverhaltens durch Reduktion der Spielhäufigkeit. Die Stufen, die im Verlauf der Verhaltensveränderung durchlaufen werden, finden sich als einzelne Schritten in der Arbeitshilfe wieder (vgl. Tab. 1).

    Tab. 1: Eigene Darstellung der Schritte der Arbeitshilfe SNO nach dem transtheoretischen Modell (vgl. Maurischat 2001; Majuntke 2013; NLS 2013; Prochaska & DiClemente 1982; Uhl & Lutz 2020)

    (Selbsthilfe-)Manuale verfolgen das allgemeine Ziel, in leichtverständlicher Weise spezifisches Wissen weiterzugeben und/oder Kompetenzen im Umgang mit (Bewältigungs-)Techniken zu vermitteln. Die Arbeitshilfe SNO bietet Ansätze zur Einschätzung, Beeinflussung und Stabilisierung des Spielverhaltens. Erste Reduktionsziele werden eigenverantwortlich erreicht, wodurch sich die Person wieder selbstwirksam erlebt. Die Arbeitshilfe SNO bietet mit einem zieloffenen Ansatz die Möglichkeit, einen niedrigschwelligen Zugang zu schaffen und somit auch jene Personen anzusprechen, die durch abstinenzorientierte Konzepte nicht erreicht werden. Dabei geht sie auf die Vielfältigkeit der Problemfelder von Glücksspielabhängigkeit ein. Die motivierenden Aspekte der Intervention bereiten den Weg zur Reduktion und zu mehr Selbstkontrolle über das eigene Spielverhalten. Die Betroffenen werden dabei unterstützt, selbstbestimmt gesundheitsförderlich zu handeln sowie Tempo und Umfang des Reduktionsbestrebens erfolgreich selbst zu bestimmen (vgl. NLS 2020; Meyer & Bachmann 2017.; Majuntke 2013; NLS 2014/2020).

    Konzept von SNO im Beratungskontext:

    • Krankheitseinsicht, Selbstreflexion und Absichtsbildung werden gefördert und können gesprächsbegleitend verfestigt werden.
    • Tempo und Ziele werden durch die betroffene Person selbst vorgegeben.
    • Verwendung von Arbeitsblättern ermöglicht die Dokumentation von Erfolgen und visualisieren den Fortschritt.
    • Aufbau der Arbeitshilfe strukturiert das Gespräch und den Beratungsprozess.
    • Aufgabenstellung und Hausaufgaben begleiten durch den spielfreien Alltag und unterstützen die Vorbereitung.
    • Keine Erzeugung von äußerem Druck oder Bevormundung bei der betroffenen Person durch Ergebnisoffenheit und kleine Schritte.
    • Akzeptanz, Respekt und Selbstbestimmung werden gefördert.

    Aktualisierung der Arbeitshilfe SNO

    Im Zeitraum von 2015 bis 2020 wurde die Arbeitshilfe evaluiert und bearbeitet. Unter Leitung von Prof. Dr. Knut Tielking führte die Hochschule Emden/Leer, Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit, in enger Zusammenarbeit mit der NLS und mit Fachkräften der niedersächsischen Glücksspielsuchthilfe eine Untersuchung durch. Im Projektzeitraum wurden Arbeitsweise, Einsatzfelder und Verwendungsform der Arbeitshilfe untersucht sowie bisherige Erfahrungen ausgewertet. Nachfolgend wurde das Interventionsangebot weiterentwickelt und zielgruppenorientiert angepasst. Erfahrungen aus der Beratungspraxis und wissenschaftliche Erkenntnisse gingen in die Überarbeitung ein. Design, (An-)Sprache und Inhalt der Arbeitshilfe wurden verändert und Themenbereiche spezifisch für Glücksspielsucht mit Beispielen und Vorlagen angepasst. Auch wurden sprachliche Anpassungen vorgenommen, um einer Stigmatisierung von Glücksspielenden entgegenzuwirken. Negative Attribute wie ein Mangel an Selbstkontrolle, moralische Schwäche oder Impulsivität erschweren nicht nur den Betroffenen den Zugang zu Hilfeangeboten, sondern stellen auch Therapiehindernisse dar. Mitunter können entsprechende Stigmata zum Ausschluss von verschiedenen Versorgungsangeboten, vor allem von strikt abstinenzorientierten Einrichtungsangeboten, führen (vgl. Wöhr & Wuketich 2019; Goffman 1986; Orford & McCartney 1990; Inglin & Gmel 2011; Grunfeld et al. 2004; NLS 2013).

    Die aktuelle Fassung der Arbeitshilfe SNO kann über die NLS kostenlos als Download bezogen werden: http://www.nls-online.de/shop/index.php/online-shop/glückspielsucht/gluecksspielsucht-spirale-detail.html

    Ausblick

    Interventionsmaßnahmen wie das Angebot SNO der niedersächsischen Glücksspielsuchthilfe zielen auf die gesundheitsförderliche Verhaltensänderung. Das Programm SNO begleitet den beratenden Prozess angepasst an die Ziele, Änderungsbereitschaft und Motivation der jeweiligen Person. Der Programmaufbau ist einfach und bietet Ansätze für die motivierende Gesprächsführung und eine individualisierte Rückmeldung. Fachkundige Personen mit Bezug zum Thema Glücksspielsucht ohne suchtspezifische Ausbildung können die Umsetzung der Intervention schnell erlernen und in verschiedenen Settings (Suchthilfe- und Bildungseinrichtungen etc.) einsetzen. Damit können sie frühzeitig für die Risiken und Gefahren sensibilisieren und zur Inanspruchnahme weiterführender Hilfen motivieren. Die Wirksamkeit motivierender Kurzinterventionen zeigt sich bei vielen Präventionsmaßnahmen zum gesundheitsgefährdenden Substanzkonsum, wie z. B. Tabak-, Drogen- oder Alkoholkonsum bei Jugendlichen (vgl. Reis et al. 2009; Majuntke 2013; Stolle et al. 2013; Wurdak et al. 2016).

    Das Kurzinterventionsangebot SNO setzt bei der Reduktion von Widerständen, Stigmatisierung und fremdbestimmter Zielsetzung an. Wie auch einige der anderen Gesundheitsprogramme (z. B. gegen Bewegungsmangel oder zur Stressbewältigung) soll das niedrigschwellige Angebot für weniger Abwehr bei der reflexiven Auseinandersetzung mit dem problematischen Verhalten sorgen. Schriftliche Informationen, wie auch einfache Maßnahmen (Kurzberatung, Feedback usw.) bewirken zudem eine erste Auseinandersetzung mit dem eigenen Konsumverhalten. Kurzinterventionen bieten neben einer ersten Hilfe zur Selbstexploration vor allem Chancen für einen frühzeitigen Zugang von Menschen mit einem Gesundheitsproblem in die (suchtspezifische) Gesundheitsversorgung. Dies ist ein wichtiger Ansatzpunkt, denn eine Inanspruchnahme suchtspezifischer Hilfeangebote durch Risikokonsumierende ist eher gering und noch seltener frühzeitig.

    Die landes- und bundesweite Förderung solcher suchtspezifischen und gesundheitsförderlichen Interventionsangebote wie das Programm SNO ist bedeutsam für die erfolgreiche Prävention und frühzeitige Behandlung von Glücksspielsuchtproblemen. Gesundheitspolitische Bemühungen sollten daher die glücksspielbezogene Suchthilfe und Forschung bei den neuen Herausforderungen unterstützen, um die Bevölkerung effektiv vor den Gefahren und Risiken, auch von illegalem und simuliertem Glücksspiel, zu schützen (vgl. Majuntke 2013; NLS 2014; Stolle et al. 2013; Wurdak et al. 2016; Fleckenstein et al. 2019).

    Kontakt:

    Meike Panknin-Rah
    Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit
    Hochschule Emden/Leer
    Constantiaplatz 4
    26723 Emden
    meike.panknin-rah@hs-emden-leer.de

    Angaben zu den Autor*innen:

    Prof. Dr. Knut Tielking ist Professor für Soziale Arbeit mit dem Schwerpunkt Sucht- und Drogenhilfe an der Hochschule Emden/Leer, Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit. Er ist Leiter des Forschungsprojektes „Bedeutung der Selbstkontrolle für die Reduzierung des eigenen Glücksspielverhaltens – Untersuchung am Beispiel des Manuals ‚In einer Spirale nach oben – der Einstieg in den Ausstieg aus problematischem Glücksspielverhalten‘“ (2015–2020). Christina Diekhof und Meike Panknin-Rah sind wissenschaftliche Mitarbeiterinnen am Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit an der Hochschule Emden/Leer.

    Literatur:
    • Amsterdam Institute for Addiction Research (AIAR) (2004): In einer Spirale nach oben. Wege zur mehr Selbstkontrolle und reduziertem Drogenkonsum. Stiftung Sirop: Amsterdam.
    • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) (2018): Glücksspielverhalten und Glücksspielsucht in Deutschland 2017. Ergebnisbericht. Technical report. Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Köln.
    • Fleckenstein, M./ Heer, M./ Leiberg, S./ Gex-Fabry, J./ Lüddeckens, T. (2019): Leistungssensible Suchttherapie: Vorstellung und Wirksamkeitsprüfung einer neuer Kurzintervention. Suchttherapie 20. 68-75.
    • Goffman, E. (1986): Stigma. Notes on the management of spoiled identity. Simon and Schuster: New York.
    • Grunfeld, R./ Zangenneh, M./ Grundfeld, A. (2004): Stigmatization Dialogue: Deconstruction and Content Analysis. INTERNATIONAL JOURNAL OF MENTAL HEALTH & ADDICTION, 1.Jg., Heft 2, 1–14.
    • Hayer T. (2012): Jugendliche und Glücksspielbezogene Probleme. In: Becker T. (Hrsg.). Schriftenreihe zur Glücksspielforschung. Peter Lang-Verlag. o. O.
    • Inglin, S./ Gmel, G. (2011): Beliefs about and attitudes toward gambling in French-speaking Switzerland. Journal of gambling studies, 27. Jg., Heft 2, 299–316.
    • Kushnir, V./ Godinho, A./ Hodgins, D./ Hendershot, C./ Cunningham, J. (2016): Motivation to quit or reduce gambling: Associations between Self-Determination Theory and the Transtheoretical Model of Change. In: J Addict Dis. 2016;35(1):58-65.
    • Maurischat, C. (2001): Erfassung der „Stage of Change“ im Transtheoretischen Modell Procháskas – eine Bestandsaufnahme. Psychologisches Institut, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Internetquelle: https://www.psychologie.uni-freiburg.de/forschung/fobe-files/154.pdf. Abgerufen am: 14.06.2020.
    • Majuntke, I. (2013): In einer Spirale nach oben. Einstieg in den Ausstieg aus problematischem Glücksspielverhalten. Internetquelle: http://www.gluecksspielsucht.de/files/19_majuntke_fags_2013.pdf. Abgerufen am 12.06.2020.
    • Meyer, G./ Bachmann M. (2017): Spielsucht. Ursachen, Therapie und Prävention von glücksspielbezogenem Suchtverhalten. Springer Verlag GmbH, Berlin.
    • Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) (2010): Gemeinsam gegen Glücksspielsucht. Zwischenbericht zum Projekt „Glücksspielsucht in Niedersachsen – Prävention und Beratung“. Hannover. Internetquelle: https://nls-online.de/home16/images/nls/Gl%C3%BCcksspiel/Gemeinsam_gegen_Gluecksspielsucht.pdf. Abgerufen am: 02.06.2020.
    • Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS 2013): In einer Spirale nach oben. Arbeitshilfe zur Reduktion des eigenen Glücksspielverhaltens. 1. Auflage. Internetquelle: http://nls-online.de/home16/images/nls/Glücksspiel/Spirale_nach_oben_Internet.pdf. Abgerufen am: 02.06.2020.
    • Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) (2014): Konzept zur Prävention und Beratung von Glücksspielsucht in Niedersachsen – Fortschreibung 2014. Internetquelle: https://nls-online.de/home16/index.php/downloads/cat_view/35-gluecksspielsuchtpraevention. Abgerufen am 01.06.2020.
    • Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) (2016): Jahresbericht. NLS, Hannover
    • Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) (2020): In einer Spirale nach oben. Auf dem Weg zu einem anderen Glücksspielverhalten. Internetquelle: https://nls-online.de/shop/index.php/online-shop/gl%C3%BCckspielsucht/gluecksspielsucht-spirale-detail.html Abgerufen am 01.07.2020.
    • Orford, J./ McCartney, J. (1990): Is excessive gambling seen as a form of dependence? Evidence from the community and the clinic. Journal of gambling studies, 6. Jg., Heft 2, 139–152.
    • Prochaska, J. & DiClemente, C. (1982). Transtheoretical therapy: Toward a more integrative model of change. Psychotherapy: Theory, Research & Practice19 (3), 276–288.
    • Reis, O./ Papke, M./ Haessler, F. (2009): Ergebnisse eines Projektes zur kombinierten Prävention jugendlichen Rauschtrinkens. Sucht, 55, 347–356.
    • Stetter, F. (2000): Psychotherapie von Suchterkrankungen. In: Psychotherapeut 45:141–152 Springer-Verlag.
    • Stolle, M./ Sack, P.M./ Broening, S./ Baldus, C./Thomasius, R. (2013): Brief Intervention in alcohol intoxicated adolescent – a follow-up study in an access-to-care sample. Journal of Alcoholism & Drug Dependence, 1, 106. DOI:10.4172/2329-6488.1000106. Abgerufen am 01.06.2020.
    • Uhl, M./ Lutz, W. (2020): „Transtheoretisches Modell“ in: Wirtz, M.A. (Hrsg.): Dorsch – Lexikon der Psychologie. Internetquelle: https://portal.hogrefe.com/dorsch/transtheoretisches-modell-1/. Abgerufen am 24.06.2020.
    • Wöhr, A./ Wuketich, M. (2019): Stigmatisierung von Glücksspielern als Zuschreibungsprozess. In Wöhr, A./ Wuketich, M. (Hrsg.) (2019): Multidisziplinäre Betrachtung des vielschichtigen Phänomens Glücksspiel. Festschrift zu Ehren des 65. Geburtstags von Prof. Dr. Tilman Becker. Springer VS: Wiesbaden.
    • Wurdak, M./ Wolstein, J./ Kuntsche, M. (2016): Effectiveness of a drinking-motive-tailored emergency-room intervention among adolescents admitted to hospital due to acute alcohol intoxication – A randomized controlled trial. Preventive Medicine Reports, 3, 83–89.
  • Neuer Glücksspielstaatsvertrag 2021

    Zahlreiche Fachgesellschaften sorgen sich um den Schutz von Glücksspieler*innen, wenn der Entwurf zum Staatsvertrag zur Neuregulierung des Glücksspielwesens (GlüNeuRStV) in Kraft treten sollte. Sie haben einen Brief an die Ministerpräsident*innen verfasst, in dem sie fordern, die Verabschiedung zunächst auszusetzen. Federführend ist hierbei der Fachbeirat Glücksspielsucht, der befürchtet, dass durch die geplante Neuregulierung die Gefährdung von Glücksspieler*innen deutlich ansteigen würde.

    Der Fachbeirat und 20 weitere Verbände kritisieren, dass Wissenschaftler*innen, Betroffene und Angehörige bei der Entstehung des Entwurfs nicht beteiligt waren. Die Maßnahmen berücksichtigen nicht ausreichend den Stand der Forschung im Hinblick auf die Suchtgefahr der Glücksspiele. Die Fachleute sehen insbesondere die Öffnung des Marktes für Online-Glücksspiele kritisch, da Forschungsstudien zeigen, dass gerade diese Angebote besondere Suchtrisiken aufweisen. Im Brief an die Entscheidungsträger wird betont, dass die erhöhte und besonders einfache Verfügbarkeit von Online-Glücksspielangeboten zu neuen Risiken der Suchtentwicklung, -aufrechterhaltung und Rückfallgefährdung führt. Die Verführung ist besonders hoch, wenn zu jeder Tages- und Nachtzeit vom Smartphone aus gespielt werden kann. Hochrechnungen legen nahe, dass dadurch die Zahl der problematischen und süchtigen Glücksspieler steigen wird.

    Der Versuch, Nutzer*innen von Online-Angeboten dadurch zu schützen, dass Glücksspieler*innen nicht mehr als 1.000 Euro pro Monat verspielen dürfen, greift aus Sicht der Suchtexpert*innen zu kurz. Zu berücksichtigen sei dabei auch, dass Glücksspieler*innen neben den Online-Angeboten meist auch noch offline spielen, also in der Spielhalle oder im Wettbüro. Zusammengenommen entstünden sehr schnell hohe Verlustsummen, die die Betroffenen in die Schulden treiben und den Teufelskreislauf der Sucht aufrechterhalten. Weiterhin fordern die Experten*innen u. a., auf Werbung weitestgehend zu verzichten. Ins-besondere die Risikogruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen fühle sich dadurch besonders angesprochen. Sie bemängeln auch, dass die Maßnahmen der vergangenen Glücksspielstaatsverträge nicht wissenschaftlich auf ihre Wirkung hin untersucht wurden. Das müsse diesmal anders sein, aber dafür bräuchte man zunächst eine Erhebung des jetzigen Stands, sonst könnte man nicht untersuchen, was sich durch die neuen Regelungen ändert.

    Die Suchtexpert*innen bitten die Ministerpräsident*innen dringlich, den jetzigen aus ihrer Sicht übereilten Entwurf nicht zu verabschieden, sondern den noch gültigen 3. Staatsvertrag zu verlängern. Gleichzeitig sollte ein aus der Perspektive des Spielerschutzes verbesserter GlüNeuRStV in Zusammenarbeit mit Fachleuten und Betroffenen entwickelt werden.

    Website des Fachbeirats:
    https://innen.hessen.de/buerger-staat/gemeinsame-geschaeftsstelle-gluecksspiel/fachbeirat

    Pressemitteilung des Fachbeirates Glücksspielsucht nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV – eine unabhängige Einrichtung zur Beratung der Länder, 10.03.2020

    Eine ausführliche Stellungnahme des Fachbeirates, weitere Empfehlungen und Hintergrundinformationen finden Sie hier:
    https://innen.hessen.de/buerger-staat/geschaeftsstelle-gluecksspiel/gluecksspielkollegium/fachbeirat/beschluesse-und 

  • Glücksspielstörung

    Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2020, 180 Seiten, 34,00 €, ISBN 978-3-17-034202-6, auch als E-Book erhältlich

    Bereits 3.000 Jahre v. Chr. waren Glücksspiele der Menschheit bekannt. Unkontrolliertes und zu dramatischen negativen Folgen führendes Glücksspiel wurde erstmalig im Jahre 1561 in einer Abhandlung psychiatrisch thematisiert. Was die Therapie der Störung durch Glücksspiele (ICD-11) angeht, so stehen Medizin und Psychotherapie auch heute noch vor mehr Rätseln als Antworten. Behandlungsansätze, die kurz nach der Aufnahme der Störung in DSM-III vielversprechend waren, werden heute zwar noch immer angewandt; dringend notwendige therapeutische Innovationen hingegen werden zwar vermisst, aber nur selten umgesetzt. Dieser Band bietet neben einem aktuellen Überblick zu dieser komplexen Störung insbesondere auch Denkanstöße für neue therapeutische Herangehensweisen.

  • Neue Impulse jetzt nutzen!

    Die COVID-19-Pandemie hat die Organisationen und Einrichtungen der Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe mit außergewöhnlichen Herausforderungen konfrontiert. Um diese Herausforderungen und deren Konsequenzen praxisorientiert zu konkretisieren sowie Unterstützungsbedarfe zu formulieren, hat der Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. (fdr+) eine Online-Mitgliederbefragung durchgeführt. Die Befragung erfolgte im Zeitraum 10.–17.Juni 2020 und stellt somit eine Momentaufnahme dar. Die zentralen Ergebnisse fasst der fdr+ in einem Positionspapier zusammen und stellt davon abgeleitete Forderungen für eine wirkungsvolle Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe auf.

    Das vollständige Positionspapier und die Ergebnisse der Mitgliederbefragung stehen zum Download zur Verfügung.

    Ausgewählte Ergebnisse der fdr+ Mitgliederbefragung zur Corona-Pandemie 2020

    Rücklauf

    Es konnten insgesamt 95 vollständig ausgefüllte Fragebögen ausgewertet werden. Die Hälfte der Organisationen/Einrichtungen hat ihren Arbeitsschwerpunkt in der ambulanten Suchthilfe; die andere Hälfte teilt sich in stationäre Einrichtungen, Suchtselbsthilfe, Behörden und Sonstige auf.

    Aufrechterhaltung der Angebote

    Differenziert betrachtet konnten bzw. können die meisten spezifischen Angebote (N=683) sowohl während als auch (perspektivisch) nach der Corona-Pandemie aufrechterhalten werden. Bedeutende Einschränkungen der Angebote (während des Lockdowns) sind jedoch in den Bereichen Selbsthilfe, Prävention, Suchtberatung im Betrieb und in der JVA, niedrigschwellige Hilfen sowie bei den Beschäftigungsprojekten zu verzeichnen.

    Mehrbelastung des Personals

    90 Prozent der Einrichtungen/Organisationen bestätigen eine Mehrbelastung des Personals durch die Corona-Pandemie, deren Ursache im Mehraufwand durch Schutzmaßnahmen, in veränderten Kommunikationsmodi/Kontaktaufnahmen und in der eigenen psychischen Belastung sowie der der Klientel (z. B. durch Isolation) liegt.

    Auslastung

    Die Angaben zur Auslastung der einzelnen Angebote/Einrichtungen aufgrund der Corona-Pandemie sind sehr unterschiedlich und vermutlich regional begründet. Dennoch verzeichnen 43 Prozent der Angebote/Einrichtungen einen signifikanten Rückgang der Auslastung, insbesondere im stationären Reha-Bereich, der Eingliederungshilfe, den Arbeits- und Beschäftigungsmaßnahmen, der Selbsthilfe und der Prävention. Zusätzlich kam es zu Schließungen im Bereich der Kontakt- und Begegnungsstätten. Auch auf die Gruppenangebote der Ambulanten Reha Sucht (ARS), der Nachsorge und der Suchtberatung hatten insbesondere die umzusetzenden Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen tiefgreifende Auswirkungen. So mussten Gruppengrößen reduziert bzw. entsprechend größere Räumlichkeiten organisiert und angemietet, auf digitale Formate ausgewichen oder vermehrt Einzelberatung durchgeführt werden, was wiederum erhebliche Mehrkosten (Personal, Ausstattung etc.) nach sich zog/zieht.

    Liquidität

    70 Prozent der Einrichtungen/Organisationen geben an, dass sich ihre Liquidität perspektivisch verringern wird, ursächlich aufgrund der Gefährdung der Umsetzung der Angebote (z. B. aufgrund von Kontaktbeschränkungen), bedeutender Umsatzeinbußen (über zehn Prozent) sowie notwendiger Mehr-Investitionen (bauliche Maßnahmen, zusätzliche Räumlichkeiten, (technische) Ausstattung, Schutzausrüstung, Personal).

    Maßnahmen während der Corona-Pandemie

    Die Organisationen und Einrichtungen haben während der Corona-Pandemie differenzierte Maßnahmen ergriffen, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, die Zielgruppe (situativ) auch weiterhin zu erreichen und die Hygienevorschriften einzuhalten. Die Kosten für den deutlichen Mehraufwand wurden dabei jedoch nicht refinanziert.

    Inanspruchnahme finanzieller Unterstützung

    Insofern die Voraussetzungen gegeben waren, haben die Einrichtungen/Organisationen zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und/oder als Ausgleich der Defizite finanzielle Unterstützung (vorrangig SodEG und Kurzarbeitergeld) in Anspruch genommen. Knapp 40 Prozent haben diese beantragt, bei 15 Prozent wurden bereits Mittel bewilligt, bei sieben Prozent wurden diese abgelehnt, acht Prozent planen eine Beantragung und knapp 30 Prozent nehmen keine Unterstützungsleistungen in Anspruch. Dabei gibt die deutliche Mehrheit der Einrichtungen/Organisationen an, dass entstandene finanzielle Defizite durch die Schutzpakete des Bundes und der Länder nicht kompensiert werden und bereits jetzt oder perspektivisch nicht kompensierte Einnahmenausfälle zu verzeichnen sind. Die Lücken der Schutzpakete werden insbesondere in der Refinanzierung der Schutzkleidung und ‑ausstattung und sonstiger Sachmittel (inkl. technischer Ausstattung), der Kompensation der Minderbelegung sowie der Bewältigung des Bürokratieaufwands gesehen. Insbesondere die ARS und die stationären Reha-Maßnahmen in kleineren Einrichtungen bleiben bei den Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von finanzieller Unterstützung bislang unberücksichtigt.

    Bedeutung digitaler Angebote

    Digitalen Angeboten wird bei der Bewältigung der Corona-Pandemie eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Diese können persönliche Kontakte im kommunikations- und beziehungsintensiven Arbeitsfeld der Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe ergänzen, jedoch nicht ersetzen.

    Unterstützungsbedarf

    Die Mehrheit der Einrichtungen/Organisationen sieht in der unzureichenden Finanzierungsbasis, den fehlenden digitalen Kompetenzen der Mitarbeitenden und der Klientel, der technischen Kompatibilität mit Kooperationspartner*innen und den juristischen Fragestellungen Hürden für den Einsatz von Technik und Digitalisierung. Deshalb sehen die Einrichtungen/Organisationen vorrangig in der Finanzierung der technischen Ausstattung und in der Beratung zu digitalen Anwendungen weiteren Unterstützungsbedarf, aber auch in der Liquiditätssicherung, Fachkräftegewinnung, Fördermittelberatung und der Beschaffung von Schutzausrüstung/-mitteln.

    Perspektive

    Ein Großteil der Einrichtungen/Organisationen rechnet mit einer gesteigerten Nachfrage der Angebote im Bereich Suchthilfe und Suchtselbsthilfe. Begründet wird dies mit der Mehrbelastung (psychischen Belastung) der Menschen durch Isolation, Kurzarbeit/Arbeitsplatzverlust, häusliche Konflikte und das dadurch steigende Risiko eines erhöhten Suchtmittelkonsums/einer Rückfälligkeit. Im Bereich Suchtprävention wird demgegenüber von einer (kurzfristig) sinkenden Nachfrage ausgegangen, da Schulen, Betriebe und Freizeiteinrichtungen (Clubs/Festivals) voraussichtlich zunächst vorrangigere/organisatorische Schwierigkeiten bewältigen müssen.

    Forderungen des fdr+

    Zur Bewältigung der Corona-Krise und ihrer sozialen, gesellschaftlichen und finanziellen Folgen werden die Angebote und Leistungen der Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe nicht nur dringend gebraucht, sie sind unerlässlich und systemrelevant. Denn gerade in unsicheren Zeiten müssen die Menschen sich auf diese sozialraumorientierten, auch institutionellen Unterstützungsangebote (mit verstärkten Schutzmaßnahmen) verlassen können, die konstitutiv für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sorgen, zum Gesundheitsschutz und zur Stabilität der sozialen Gemeinschaft beitragen. Deshalb fordert der fdr+:

    1. eine nahtlose Weiterfinanzierung/Förderung aller Angebote der Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe
    2. ausreichend Schutzmaterial und ‑kleidung für die Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen der Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe und einen vereinfachten Zugang zur Coronatestung (auch präventiv) inkl. sichergestellter Kostenübernahme
    3. die garantierte Aufrechterhaltung von Präventionsangeboten unter Ausschluss von Kürzungen
    4. die ambulante Suchthilfe als Pflichtleistung gesetzlich in der kommunalen Daseinsvor- und fürsorge zu verankern und folgerichtig verlässlich und leistungsgerecht zu finanzieren sowie die Sicherstellung der Finanzierung, auch wenn die Einrichtung vorübergehend geschlossen werden muss
    5. die Ausweitung des Schutzschirmes nach § 111d SGB V auf die Ambulante Reha Sucht (ARS) sowie die Erfassung von Mehraufwendungen und Erlösausfällen im SodEG. Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung muss die Kompensation der Leistungsausfälle (Regelungen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz) in Analogie zu bisherigen Unterstützungsleistungen ambulanter Leistungserbringer Berücksichtigung finden.
    6. gemeinsame verlässliche Lösungswege zwischen den Kostenträgern und den Leistungserbringern zur Kostenabsicherung in der stationären Suchthilfe sowie die Erstattung des hohen finanziellen Mehraufwandes bspw. durch einen Pandemie-Zuschlag
    7. flexible aktuelle Unterstützungsmöglichkeiten für die Aufrechterhaltung von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen in der Suchthilfe
    8. die Verstetigung der für die Substitution während der Corona-Pandemie getroffenen Regelungen
    9. die Möglichkeit für Suchtselbsthilfe-Gruppen, ihre regelmäßigen Treffen unter Einhaltung der jeweils notwendigen Sicherheits- und Hygienemaßnahmen weiter durchzuführen
    10. die Finanzierung der technischen Ausstattung und der Beratung zur Anwendung beim Ausbau und der Implementierung digitaler Prozesse und Angebote. Gemeinnützige Organisationen müssen in entsprechende staatliche Förderprogramme aufgenommen werden.
    11. eine angemessene Bezahlung der Gesundheitsfachberufe und aller Berufsfelder der „Sozialen Arbeit“ sowie Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität dieser Berufsfelder

    Quelle: Neue Impulse jetzt nutzen! – Welche notwendigen Konsequenzen wir aus den Erfahrungen mit der Corona-Pandemie für eine wirkungsvolle Suchtprävention, Suchthilfe und Suchtselbsthilfe ziehen müssen, Positionspapier des fdr+ vom 17. Juli 2020.

  • Online-Befragung zum Konsum psychoaktiver Substanzen seit Beginn der Corona-Krise

    Das IFT Institut für Therapieforschung München führt momentan im Rahmen des vom Bundesministerium für Gesundheit geförderten Projekts „Phar-Mon plus“ eine Umfrage zum Konsum psychoaktiver Substanzen sowie zur medizinischen und psychosozialen Versorgungslage seit Beginn der Corona-Krise durch. Ziel des Projektes „Phar-Mon plus“ ist es, die durch die COVID-19-Infektionslage entstandenen Einschränkungen und Chancen zu erfassen, um Empfehlungen für die Drogen- und Suchthilfepolitik auszusprechen.

    Ein Teil der Datenerhebung besteht darin, Konsumierende deutschlandweit per Online-Fragebogen zu befragen. Dieser beinhaltet neben der Erfassung des Konsumverhaltens auch Fragen zu Veränderungen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der medizinischen und psychosozialen Versorgungslage seit Beginn der Corona-Krise. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf der Befragung von Substitutionspatient/innen liegen, die zusätzlich spezifische Fragen zu den Auswirkungen der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung auf die Substitutionstherapie erhalten.

    Die Befragung richtet sich grundsätzlich an alle Personen, die innerhalb der letzten zwölf Monate eine psychoaktive Substanz konsumiert haben und mindestens 16 Jahre alt sind.

    Zur Teilnahme an der Befragung geht er hier:
    https://s2survey.net/pharmon_plus_corona001440/?q=PharMon_plus_Corona

    Weitere Informationen:
    Download Flyer für Teilnehmer/innen
    Download Kurzinformation zum Projekt

    IFT Institut für Therapieforschung, 13.07.2020

  • Cannabis als Medizin

    Fachhochschulverlag, Frankfurt a. M. 2019, 160 Seiten, 19,00 €, ISBN 978-3-943787-90-0

    Mit dem Anfang März 2017 in Kraft getretenen Gesetz „Cannabis als Medizin“ ist das therapeutische Potential von Cannabis anerkannt und wieder nutzbar gemacht worden. Viele gesundheitliche Beeinträchtigungen sollen mit Hilfe von Cannabis geheilt oder wenigstens gelindert werden. Doch das Gesetz wirft viele Fragen bei Patienten, Ärzten, Familienangehörigen, Krankenkassen und Juristen auf: zum Beispiel Indikationen zur Verschreibung, Preise, Bezug, Qualitäten, Kostenübernahme, Widerstand bei Ärzten oder Krankenkassen. Der Ratgeber nimmt diese Fragen und Verunsicherungen auf und gibt Orientierungs- und Entscheidungshilfen.