1.398 Menschen starben 2019 an den Folgen ihres Drogenkonsums. Im Jahr zuvor waren es 1 276. Das ist ein Anstieg von 9,6 Prozent. Hauptursache sind, wie in den vergangenen fünf Jahren, Überdosierungen von Opioiden wie Heroin oder Morphin sowie die Kombination mit anderen Substanzen. Besonders auffällig ist die Zunahme der Todesfälle aufgrund langjährigen Drogenmissbrauchs.
Von 2014 bis 2019 ist die Zahl der Toten aufgrund von Langzeitschädigungen von 119 auf 318 gestiegen. Der Anteil derjenigen, die aufgrund von Langzeitschädigungen in Kombination mit Intoxikationsfolge starben, stieg im letzten Jahr signifikant von 38 auf 172.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, betont: „Die Entwicklung der vergangenen Jahre können wir auf keinen Fall hinnehmen! Wir sehen an den Zahlen klar, dass wir Leben nur dann retten können, wenn die Hilfsangebote vor Ort noch besser und vor allem lückenloser werden. Jeder soll die Möglichkeit auf ein gesünderes Leben haben. Deshalb brauchen wir dringend eine noch flächendeckendere Substitutionsversorgung. Auch in der aktuellen Corona-Krise dürfen die Substitutionspatienten nicht auf der Strecke bleiben. Es geht jetzt darum, Leben zu retten! Dafür brauchen wir einen gemeinsamen Kraftakt von Bund, Ländern, Kommunen, Suchthilfe, Krankenkassen und Ärzten. Wir brauchen den gesellschaftlichen Konsens, dass Sucht eine schwere Krankheit ist und kein Ausgrenzungsgrund.“
Die Todesfälle aufgrund von Opiatvergiftungen liegen seit Jahren konstant hoch bei 650 Fällen. Seit einigen Jahren gibt es Naloxon, ein Antiopiat, als Nasenspray. Es kann die Wirkungen einer Überdosierung für einige Zeit aufheben und somit kurzfristig Leben retten. Obwohl Naloxon als Spray seit zwei Jahren verschrieben werden kann, ist es in der Szene noch nicht flächendeckend angekommen. Bayern erprobt aktuell in einem Modellprojekt, wie Naloxon besser in Praxis angewendet werden kann. Die Drogenbeauftragte unterstützt dieses Projekt und setzt sich dafür ein, dass die Szene deutschlandweit mit dem lebensrettenden Mittel ausgestattet wird.
Todesfälle durch Kokain, Amphetamine und synthetische Drogen haben in den letzten fünf Jahren von 143 auf 268 zugenommen.
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig: „Die Häufung von Todesfällen durch die Einnahme von Koks oder Amphetaminen verdeutlicht, wie wichtig Aufklärung und Beratung auch bei Partydrogen und anderen Aufputschmitteln sind. Wir brauchen passgenaue Projekte für die Partyszene, damit sich die Konsumenten von Kokain, Amphetaminen und Co. der Risiken für ihre Gesundheit bewusst werden.“
Pressestelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, 24.03.2020
Handreichung für Substitutionsärzte
Eine Handreichung für kurzfristige und pragmatische Lösungen in Zeiten der Corona-Krise hat die Konferenz der Vorsitzenden von Qualitätssicherungskommissionen der Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland veröffentlicht. Download
Der Deutsche Bundestag hat am 25. März über mehrere Maßnahmenpakete zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie beraten und entschieden. Zwei davon betreffen direkt auch die medizinische Rehabilitation. Sie sollen vor allem die negativen wirtschaftlichen Folgen für Reha-Einrichtungen durch die aktuellen Belegungseinbrüche bekämpfen und den Erhalt der Leistungsanbieter sichern.
Im Sozialschutzpaket erhalten die gesetzlichen Reha-Träger den Sicherstellungsauftrag für die medizinischen Reha-Einrichtungen. Dieser Sicherstellungsauftrag bedeutet, dass die Reha-Einrichtungen monatliche Zuschüsse erhalten und dadurch wirtschaftlich stabilisiert werden, auch wenn sie im Augenblick infolge der Corona-Pandemie kaum belegt werden. Die Zuschüsse betragen 75 Prozent der durchschnittlichen monatlichen Zahlungen der Reha-Träger an die Reha-Einrichtungen in den letzten zwölf Monaten. DEGEMED-Geschäftsführer Christof Lawall begrüßt das Maßnahmenpaket: „Dieser Sicherstellungsauftrag ist dringend nötig. Inzwischen gibt es in allen Reha-Einrichtungen in ganz Deutschland starke Belegungseinbrüche. Ohne diesen Schutzschirm werden zahlreiche Anbieter in wenigen Tagen den Betrieb einstellen. Dabei brauchen wir sie in der aktuellen Situation dringend zur Unterstützung der Krankenhäuser und für die Eindämmung der Corona-Pandemie.“
Allerdings gilt das Sozialschutzpaket nicht für die medizinische Reha der Krankenkassen. Diese Lücke wird in einem weiteren Gesetz, dem COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz geschlossen. Reha-Einrichtungen sollen danach Ausgleichszahlungen beantragen können, wenn Reha-Leistungen der Krankenkassen ausfallen. Die Zuschüsse sind auf 60 Prozent der Erlösausfälle begrenzt. Das ist keine optimale Lösung aus Sicht der DEGEMED. „Besser wäre ein einheitlicher Schutzschirm für alle Reha-Leistungen und -Einrichtungen mit einheitlichen Verfahren und Zuschüssen gewesen. Jetzt kommt es aber vor allem auf das Tempo an. Die Zuschüsse müssen schnell, am besten schon ab der kommenden Woche fließen, um die kurzfristige Liquidität der Reha-Einrichtungen zu sichern“, mahnt Lawall.
Die DEGEMED ist der Spitzenverband der medizinischen Rehabilitation. Sie setzt sich für die Interessen der stationären und ambulanten Rehabilitationseinrichtungen ein und ist offen für alle Betreibermodelle und Rechtsformen. Ihre Anliegen und Themen vertritt die DEGEMED gegenüber Politik, Leistungsträgern und Öffentlichkeit.
Die Corona-Krise beherrscht aktuell jede Diskussion, und es wird womöglich auch noch lange so bleiben. Leider geraten Themen in den Hintergrund, die auch wichtig sind und nach überstandener Corona-Krise an Bedeutung wieder zulegen werden. Aus dem BMAS wurde Anfang Februar der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Weiterentwicklung des Übergangsgeldanspruches (Spötter nennen es auch das „Schöne Reha-Beschaffungsgesetz“) bekannt. Es soll – wie fast immer bei Gesetzen – alles Erdenkliche leisten: Transparenz schaffen, nachvollziehbar sein, Diskriminierungsfreiheit gewährleisten und alle gleich behandeln. Worum geht es? Die Rentenversicherungsträger lassen Reha-Kliniken auf dem Reha-Markt zu und verhandeln dann die Leistungen und die Preise. So war es bisher.
Wozu brauchen wir ein Gesetz, wenn alles in Ordnung ist?
An mehreren Stellen in der Begründung steht, dass die Rentenversicherungsträger bisher rechtmäßig gehandelt haben. Mir ist auch keine Entscheidung eines deutschen Gerichts oder etwa des EuGHs bekannt, die diese Rechtspraxis für nicht rechtmäßig erklärt hätte. Und sie findet ihre Rechtsgrundlage ohne Zweifel im Sozialgesetzbuch zur Rehabilitation. Da steht im Grunde alles drin. Das Gesetz braucht man angeblich deshalb, um zu verhindern, dass die Vergabe von Rehabilitationsleistungen ausgeschrieben werden müsse. Doch an den hierfür maßgebenden Vorschriften im Wettbewerbsrecht soll nichts geändert werden, was auch schwierig wäre, weil das in die Zuständigkeit des europäischen Gesetzgebers fällt. Mit anderen Worten: Hier wird eine Lösung präsentiert, aber es gibt offenbar gar kein Problem. Das erinnert fatal an Franz Kafka und sein Schloss. Des Weiteren sind die beabsichtigten Regelungen so engmaschig, dass für individuelle und regional ausgerichtete Lösungen kein Raum bleibt. Gleichzeitig wird in Sonntagsreden das hohe Lied der Selbstverwaltung gesungen, hier könnten Selbstverwaltungen gute individuelle und auch auf den regionalen Arbeitsmarkt abgestellte Lösungen finden.
Verträge ohne Vertragsverhandlungen
Im Gesetz soll ein einmaliger Vorgang festgeschrieben werden: Die Betreiber von Reha-Einrichtungen müssen sich, wenn sie sich mit ihren Einrichtungen an der Erbringung von Reha-Leistungen beteiligen wollen (Zulassung) vorher einem Preissystem unterwerfen, das es zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht gibt und das einseitig von der Deutschen Rentenversicherung Bund festgesetzt wird. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen: Eine mittelbare, selbstverwaltete Bundesbehörde legt einen Preis einseitig fest und diejenigen, die Leistungen erbringen sollen und wollen, müssen sich vorher diesem Preis unterwerfen, der aber im Zeitpunkt der Unterwerfung noch nicht feststeht. Es wird also schlicht und einfach erwartet, dass sie die Katze im Sack kaufen. Gleichwohl sollen sie Verträge schließen. Auf einen anderen Markt übertragen wäre das etwa so: Die Vermieter dürfen nur dann vermieten, wenn sie Jahre vorher die Festsetzung der Miethöhe akzeptieren. Jeder Jurastudent im dritten Semester dürfte erkennen, dass ein derartiges Verfahren mit dem Grundgesetz und dem dort in Artikel 12 festgelegten Grundsatz der freien Betätigung eines eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes nicht in Einklang zu bringen ist.
Die Strukturen in der Reha gehen kaputt
Die Art der Preisfestsetzung lässt schon jetzt eine Nivellierung auf niedrigem Niveau erkennen. Das werden noch drei oder vier große Gesundheitskonzerne durchstehen. Die kleinen und mittelständischen Betriebe werden nicht überleben, wenn sie denn die Corona-Krise überstehen. Gleiches gilt für konfessionell gebundene Träger. Und die Begründung für das Preismodell, gleiche Leistungen müssten überall gleich bezahlt werden, ist völlig daneben: Die Löhne sind regional und je nachdem, ob es sich um tarifgebundene Einrichtungen handelt, völlig unterschiedlich. Die vorgegebene Preisfindung wird zu Lohndumping verbunden mit Entsolidarisierungen aus Tarifverträgen führen. Hier wirkt nun beschleunigend das Virus. Die gesamte Rehabilitation steht vor enormen Herausforderungen, weil die Corona-Krise zu einem wirtschaftlichen Abschwung führen wird. Da ist fraglich, ob kleinere Anbieter dies überleben. Gleichzeitig wird der Bedarf nach Reha-Leistungen ansteigen, weil die Menschen eine Zeit der existenziellen Ängste durchlaufen. Hier wäre eine gut aufgestellte, intakte Anbieterlandschaft von großer Bedeutung. Strukturen sind leicht zerschlagen, sie wiederaufzubauen, kostet Zeit und Geld.
Diese geschilderte Ausgangslage wird durch die Veränderungen in der Arbeitswelt zusätzlich vielschichtiger. Die Zunahme atypischer Beschäftigungen und veränderte gesellschaftliche Ansprüche an eine Arbeitswelt der Zukunft lassen die Flexibilisierung der Angebotsstrukturen in der Prävention und Rehabilitation an Attraktivität gewinnen. Eine Fortschreibung der bereits eingesetzten Flexibilisierung von Strukturen der Rehabilitation erscheint in Anbetracht einer immer flexibler werdenden Gesellschaft somit zeitgemäß. (Fort-, Weiter-)Bildung und Umschulung sollten in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt der Zukunft als eine wesentliche Präventionsstrategie verstanden und ausgebaut werden. Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sollen demnach zunehmend präventiv sowie lebenslauforientiert ausgerichtet sein und verstärkt auch solchen Personengruppen zugutekommen, die bislang weniger hiervon profitierten. Eine erwartete Vielzahl an indifferenten, unspezifischen Arbeitsplätzen der Zukunft setzt verstärkt voraus, dass Beschäftigte selbstbestimmt und eigenverantwortlich mit der eigenen Gesundheit umgehen.
Die grundsätzliche Arbeitsplatzorientierung wird ohne Zweifel auch in Zukunft ein leitendes Thema der Prävention und Rehabilitation bleiben. In Anbetracht von indifferenten Arbeitsplätzen der Zukunft, die zunehmend durch sitzende, inaktive Tätigkeiten mit unspezifischen psychosozialen Belastungen geprägt sind, ist jedoch auch über eine grundsätzliche Weiterentwicklung der Inhalte der Rehabilitation in der Regelversorgung nachzudenken. Konkrete Tätigkeitsprofile, die an Modellarbeitsplätzen nachzustellen sind, werden mit großer Wahrscheinlichkeit weiter zurückgehen. Darüber hinaus sind auch eine potenziell mögliche Zunahme der Telearbeitsplätze und Zukunftsmodelle wie Crowdworking zu bedenken, die sich dem Einfluss betrieblicher Überwachung im Sinne von gesundheitsfördernden Rahmenbedingungen zum Teil gänzlich entziehen.
Vor diesem Hintergrund ist der Fokus von rehabilitativen Behandlungskonzepten verstärkt auf die Erreichung von eigenverantwortlichem, selbstbestimmtem Handeln der Personen zu legen. Bedeutsam bleibt jedoch auch hierbei die Entwicklung zielgruppenspezifischer Angebote, die wiederum nicht nur die Indikation, sondern auch die Lebenswelten der Betroffenen berücksichtigen sollten.
Schließlich wird die tatsächliche Umsetzung einer intersektoriellen Gesundheitspolitik weiter an Bedeutung gewinnen – insbesondere dann, wenn sich eine neue Dimension gesundheitlicher Chancenungleichheit durchsetzen könnte. Dies ist für die Zeit nach Corona zu erwarten. Um benachteiligte Bevölkerungsgruppen frühzeitig erreichen und in das gesundheitliche Versorgungssystem angemessen einführen zu können, erscheint insbesondere in der Präventionsarbeit eine Intensivierung aufsuchender, lebensweltbezogener Ansätze gewinnbringend. Intervention und Angebote, die dieser Philosophie folgen, sind auf die besonderen Problemlagen der jeweiligen Zielgruppen zugeschnitten und berücksichtigen stets die Bedingungen und Möglichkeiten der jeweiligen Lebenswelt. Aus alledem folgt: Auch in der Prävention und Rehabilitation liegt der Schlüssel des Erfolgs darin, die Individualität jedes Versicherten anzuerkennen und darauf maßgeschneiderte Präventions- und Reha-Angebote auszurichten. Mit dem Gesetzesvorhaben wird aber Gleichmacherei statt Individualität propagiert.
Keine Gleichmacherei, Individualität ist gefordert
Das Leistungsangebot muss sich der Individualität der Versicherten anpassen. Die sachgerechte Berücksichtigung der individuellen Bedarfslagen der Versicherten stellt eine Massenverwaltung wie die gesetzliche Rentenversicherung als größtem Leistungsträger mit jährlich rund einer Million Anträgen vor erhebliche Probleme. Diese sog. Strukturverantwortung hat der Gesetzgeber gesehen und im dafür zuständigen Sozialgesetzbuch IX gute Regelungen getroffen: Die Leistungsträger müssen auf eine fachlich und regional ausreichende und qualitativ entsprechende Anzahl von Reha-Einrichtungen achten. Dabei sollen auch freie und gemeinnützige Träger belegt werden. Außerdem können die Rentenversicherungsträger auch Maßnahmen in trägereigenen Einrichtungen durchführen. Alles in allem möchte der Gesetzgeber eine Vielfalt der Leistungsanbieter. Durch das Gesetzesvorhaben wird das Gegenteil erreicht.
Was ist zu tun?
Eine Konzentration auf vier oder fünf große Gesundheitskonzerne entspricht auf dem Gebiet der Rehabilitation nicht dem Willen des Gesetzgebers, sie wäre sozial- und gesundheitspolitisch verfehlt und würde einer klugen Rehabilitation, die auf die unterschiedlichen Bedarfe der Versicherten abstellt, deutlich zuwiderlaufen. Die Rentenversicherungsträger könnten so ihrer Strukturverantwortung nicht mehr gerecht werden. Statt diesen schon vor Corona unbrauchbaren Gesetzentwurf weiterzuverfolgen, sollte sich das BMAS schleunigst Gedanken darüber machen, wie die vorhandene, vielfältige Reha-Landschaft erhalten bleiben kann. Dabei müssen auch die Rentenversicherungsträger selbst Verantwortung übernehmen. Die Mittel hätten sie dazu, denn wie in jeder Krise werden die Anträge auf Reha-Leistungen zunächst einbrechen. Dies darf nicht zu einem Kliniksterben führen, denn gute Reha-Einrichtungen und -Konzepte brauchen wir nach Corona.
Prof. Dr. Ralf Kreikebohm, Institut für Rechtswissenschaften, TU Braunschweig
In der bedrohlichen Situation der aktuellen SARS-CoV-2 Pandemie sind alle Beteiligten des Gesundheitssystems gefordert, zusammenzustehen und die Krise gemeinsam zu bewältigen. Die Kapazitätserweiterung für die Versorgung schwerst an Covid-19 Erkrankter hat dabei derzeit höchste Priorität. Die Einrichtungen der Suchtkrankenversorgung mit ihren Rehabilitationskliniken sind selbstverständlich bereit, ihren Beitrag hierzu zu leisten. Aber auch die Behandlung und Versorgung aller anderen Erkrankten muss, soweit es geht, weiterhin durchführbar sein.
Suchtkranke, die zumeist an weiteren, teils schweren psychischen und somatischen Erkrankungen leiden, sind dabei in der derzeitigen Notsituation besonderen Risiken ausgesetzt. Sie sind auf ein funktionierendes Suchtkrankenversorgungsnetz angewiesen. Aufnahmemöglichkeiten, insbesondere Notaufnahmen zur Entzugsbehandlung, qualifizierte Entzugsbehandlung, die Basisversorgung in den Suchtberatungsstellen und den psychiatrischen Institutsambulanzen, die Entwöhnungsbehandlungen sowie die ambulante und stationäre Vergabe von Substitutionsmitteln müssen auch in der jetzigen Pandemie-Krise kontinuierlich zur Suchtkrankenbehandlung zur Verfügung stehen.
Schon jetzt wächst durch die weitgehende Schließung oder Angebotsreduktion der Suchtberatungsstellen und die eingeschränkten Entgiftungs- und Entzugsmöglichkeiten sowie reduzierten oder aufgehobenen Aufnahmemöglichkeiten in Rehabilitationskliniken der Druck auf suchtkranke Menschen und auf die Einrichtungen der Suchtkrankenbehandlung, die erforderliche Versorgung sicherzustellen.
Die Entwöhnungsbehandlung findet in Deutschland überwiegend im Rahmen der medizinischen Rehabilitation in dazu spezialisierten Abteilungen oder Rehabilitationskliniken statt. Sie stellt die eigentliche Behandlung der Grunderkrankung dar und ist unverzichtbar. Hierzu gehört auch die Mitbehandlung oft schwerer psychischer und somatischer Begleit- und Folgeerkrankungen. Ein nicht unerheblicher Anteil der Suchtkranken auch in Rehabilitationskliniken ist wohnungslos, sozial entwurzelt oder lebt in prekären Wohnverhältnissen.
Für eine Versorgung akutmedizinisch-somatisch Erkrankter fehlt den Entwöhnungskliniken und Abteilungen die medizinische Infrastruktur. Das fachkompetente Personal ist nicht in ausreichender Zahl vorhanden. Ebenso fehlt es an erforderlicher Schutzausrüstung und medizintechnischer Ausstattung. Die Schließung von Entwöhnungskliniken und Abteilungen, wie sie von den zuständigen Behörden in einigen Regionen Deutschlands bekannt gegeben wurde, ist aus unserer fachlichen Sicht nicht geeignet zur Eindämmung der Pandemie und zur Schaffung von qualifizierten Ersatzkapazitäten für die stationäre Versorgung akutmedizinisch Erkrankter.
Hingegen entlastet die originäre Arbeit mit den schwer Suchtkranken die Gesellschaft und akut-medizinische Einrichtungen. Viele der in unseren Einrichtungen behandelten Patientinnen und Patienten haben krankheitsbedingt unbehandelt erhebliche Schwierigkeiten, sich zu Hause selbst zu versorgen. Bei vorzeitiger Entlassung drohen Rückfall und hohe Eigengefährdung, verbunden mit der verminderten Fähigkeit, Grenzen und Regeln einzuhalten, auch Fremdgefährdungen sind nicht auszuschließen. Bei Zusammenbruch der Suchtkrankenversorgung droht eine zusätzliche Belastung des akutmedizinischen somatischen und psychiatrischen Versorgungssystems.
Der Abbau der Suchtkrankenversorgung ist somit nicht geeignet, die Pandemie einzudämmen, vielmehr führt er zu weiteren Risiken und birgt die Gefahr, den gesundheitlichen Schaden für die Betroffenen, ihre Angehörigen und die Gesellschaft zu erhöhen.
Wir appellieren dringend an die politisch Verantwortlichen, in ihren Überlegungen zur Schaffung von Ersatzversorgungskapazitäten für Akutmedizin differenziert vorzugehen und eine ausreichende Versorgung aller Suchtkranker sicher zu stellen.
Gemeinsame Erklärung von Fachgesellschaften und Verbänden der Suchtkrankenbehandlung, 24.03.2020
Beteiligte Fachgesellschaften und Verbände:
Dachverband der Suchtfachgesellschaften (DSG)
Deutscher Bundesverband von Chefärztinnen und Chefärzten von Suchtfachkliniken
Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss) e.V.
Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) e.V.
Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) e.V.
Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie (DG SPS) e.V.
Deutsche Suchtmedizinische Gesellschaft (DSMG) e.V.
Gute Nachrichten in Zeiten der COVID-19-Pandemie: Deutschlands Intensiv- und Notfallmediziner gewinnen nach erstmaliger Datenerhebung eine Ad-hoc-Übersicht auf die verfügbaren Behandlungskapazitäten hiesiger Intensivstationen. Im neu geschaffenen Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V. (DIVI) wird nun auf einen Blick deutlich, in welchen Kliniken aktuell genau wie viele Plätze für Corona-Patienten zur Verfügung stehen. Derzeit berichten die teilnehmenden Kliniken von rund 4.800 Intensivbetten, die in den nächsten 24 Stunden bereitgestellt werden können. Im Moment werden deutschlandweit schon einige hundert Corona-Patienten intensivmedizinisch behandelt.
Beteiligt haben sich am Register der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) bereits die Hälfte aller Intensivstationen in Deutschland, die ihre Daten laufend aktualisieren.
Es sind die ersten Zahlen, die die derzeitige Situation in Deutschland vor Augen führen: Wie hoch ist die tatsächliche Zahl schwer Erkrankter, die in einer Klinik behandelt werden müssen? Haben wir genug Kapazitäten auf den Intensivstationen? Genug Beatmungsplätze? Und Personal? Auf die drängendsten Fragen dieser Tage können die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), das Robert Koch-Institut (RKI) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) nun gemeinsam Antworten geben. Am 17. März starteten sie das DIVI Intensivregister – eine Datenbank, in der Intensivstationen unter anderem ihre derzeitige Belegung sowie Fallzahlen behandelter COVID-19-Patienten melden. Bisher folgten rund 600 Intensivstationen dem Aufruf. Dies entspricht etwa der Hälfte aller Intensivstationen in Deutschland. Mit der wachsenden Zahl teilnehmender Kliniken werden die Experten ab sofort erkennen können, wie sich die Zahl freier Intensivbetten im Verhältnis zu den schwer verlaufenden Infektionen weiterentwickelt.
Stündlich mehr Datensätze abrufbar
„Das DIVI Intensivregister, innerhalb kürzester Zeit entwickelt, ist bereits nach wenigen Tagen ein großer Erfolg“, freuen sich PD Dr. Linus Grabenhenrich vom Robert Koch-Institut in Berlin wie auch PD Dr. Mario Menk, Intensivmediziner an der Charité – Universitätsmedizin Berlin. „Die Bereitschaft der Kliniken ist wirklich toll! Und stündlich kommen neue oder aktualisierte Datensätze hinzu.“ DIVI-Sektionssprecher Professor Christian Karagiannidis, Leiter des ECMO-Zentrums der Lungenklinik Köln-Merheim, und sein Stellvertreter, Professor Steffen Weber-Carstens, Sprecher des ARDS-ECMO Centrums an der Charité – Universitätsmedizin Berlin, ergänzen: „Es ist uns somit gelungen, erstmals die Kapazitäten auf den Intensivstationen in der ganzen Republik tagesaktuell darzustellen. Darüber hinaus bietet das Intensivregister die Möglichkeit, Prädiktionsmodelle zum Verlauf der Pandemie im Hinblick auf die intensivmedizinisch zu versorgenden Patienten zu entwickeln.“
Tägliche Veröffentlichung aktualisierter Kartendarstellungen der Fallzahlen und Bettenkapazitäten
Die DIVI veröffentlicht deshalb auch ab sofort täglich Kartenansichten unter www.divi.de/register/kartenansicht, die die regionalen Patientenzahlen wie auch verfügbaren Kapazitäten auf Intensivstationen, besonders für beatmungspflichtige Patienten, darstellen. „Diese Kartendarstellung liest sich ähnlich einer Wettervorhersage und ist mithilfe der Datensätze des Registers möglich“, erklärt Linus Grabenhenrich, der die Karten im RKI berechnet und erstellt.
Service für Feuerwehr und Rettungsdienste zur Leitung der Patienten
In diesem wachsenden und lernenden System ist ein Teil der Datenbank öffentlich sichtbar. Dies ermöglicht im Notfall auch Feuerwehr und Rettungsdiensten, Patientenberatungen und den in Stadthallen, Schulen oder Hotels zentral eingerichteten Corona-Kliniken, schnell und unkompliziert freie Bettenkapazitäten zu finden. Ein einfaches Ampelsystem signalisiert mit Rot, Gelb oder Grün die Verfügbarkeiten.
DIVI, RKI und DKG fordern weiterhin alle Kliniken und die hier tätigen Intensivbereiche auf, sich im deutschlandweiten DIVI Intensivregister zu registrieren und dort Daten täglich zu aktualisieren. Alle Intensivmediziner können mitmachen: www.divi.de/intensivregister
„Die Zahlen verfügbarer Intensivbetten und Beatmungsplätze machen Mut“, so die DIVI-Sektionssprecher Karagiannidis und Weber-Carstens. „Hier zeigt sich die hohe Bereitschaft vieler Kliniken, sich der Krise für die Bevölkerung entgegenzustemmen. Wir sind bereit!“
Pressestelle der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e. V., 20.03.2020
Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2019, 155 Seiten, 23,00 €, ISBN 978-3-17-035956-7, auch als E-Book erhältlich
Grundlegende Kenntnisse des Managements und der Betriebswirtschaft fehlen Medizinstudierenden bei Eintritt ins Praktische Jahr (PJ). Zunehmender Personalmangel im Krankenhaus erschwert die Betreuung. Das Buch bereitet deshalb auf die Tätigkeit im PJ vor und gibt Informationen zum komplexen Unternehmen Krankenhaus mit den Schwerpunkten Krankenhausorganisation und Managementfunktionen. Das Buch ist als Lernprogramm strukturiert. Es enthält Lernziele, Kontrollfragen und Fallbeispiele. Möglichkeiten zum Informationsaustausch mit dem Autor und weiteren Fachexperten per E-Mail, Telefon und Telefonkonferenzen sind gegeben, der Erwerb eines hochschulischen Zertifikats zu den erworbenen Kenntnissen ist möglich.
Die mit dem Corona-Virus verbundenen Ängste und Einschränkungen stellen für an Depression erkrankte Menschen große Herausforderungen dar. Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe unterstützt Betroffene mit digitalen Angeboten und bietet Hinweise für den Alltag. Denn: „In einer Depression wird alles Negative im Leben vergrößert wahrgenommen und ins Zentrum gerückt, so auch die Sorgen und Ängste wegen des Corona-Virus. Betroffene können jedoch gegensteuern“, erklärt Prof. Ulrich Hegerl, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und Inhaber der Senckenberg-Professur an der Goethe-Universität Frankfurt a. M.
Tipps für den Alltag: Bewegung, Schlafhygiene und Gespräche
Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe rät Betroffenen, sich abzulenken, aktiv zu bleiben und das Gespräch mit Freunden und Familie zu suchen. „Tauschen Sie sich aus – am besten nicht nur über den Corona-Virus, sondern auch über andere Themen. Auch Bewegung in, und falls man nicht unter Quarantäne steht, außerhalb der Wohnung ist zu empfehlen. Sehr wichtig ist, die Bettzeit nicht zu verlängern, da bei vielen Betroffenen eine längere Liegedauer und auch längerer Schlaf nicht zu einem Abbau, sondern einer Zunahme des Erschöpfungsgefühls und der Depressionsschwere führen. Hilfreich ist es, sich aufzuraffen und einen detaillierten Tages- und Wochenplan zu machen“, empfiehlt Prof. Ulrich Hegerl. Das iFightDepression-Programm kann dabei eine sehr gute Unterstützung für Betroffene sein.
Online-Programm iFightDepression strukturiert den Alltag
iFightDepression ist ein internetbasiertes, kostenfreies Selbstmanagement-Programm für Menschen mit leichteren Depressionsformen ab 15 Jahren. Es unterstützt Betroffene beim eigenständigen Umgang mit den Symptomen einer Depression und gibt praktische Hinweise für den Alltag. Durch Übungen lernen sie zum Beispiel, den Tag zu strukturieren und negative Gedankenkreise zu durchbrechen.
Normalerweise setzt iFightDepression eine Begleitung durch einen Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten voraus – denn Studien belegen, dass Online-Programme dann besonders wirksam sind. Da viele Patienten durch das Corona-Virus zuhause bleiben müssen und Hausärzte an ihre Belastungsgrenzen stoßen, ist das Programm nun für sechs Wochen auch ohne Begleitung zugänglich. „Wir wollen Patienten unterstützen, den Alltag in häuslicher Isolation gut zu meistern“, erläutert Hegerl.
Das Programm ist derzeit in zwölf Sprachen verfügbar (Deutsch, Englisch, Italienisch, Estnisch, Ungarisch, Griechisch, Norwegisch, Spanisch, Katalanisch, Baskisch, Albanisch, Arabisch). Betroffene können sich formlos über die E-Mail-Adresse ifightdepression@deutsche-depressionshilfe.de für das Programm anmelden und werden innerhalb von 24 Stunden freigeschaltet.
Weitere telefonische/digitale Unterstützungsangebote für psychisch erkrankte Menschen
Neben dem iFightDepression-Programm gibt es weitere digitale und telefonische Angebote für psychisch erkrankte Menschen:
Falls es nicht möglich ist, zur Therapie zu gehen, bieten viele Psychotherapeuten inzwischen Video-Sprechstunden an.
Telefonseelsorge 0800/111 0 111 oder 0800/111 0 222 (kostenfrei)
Damit die deutschen Krankenhäuser in der Corona-Krise weiterhin gut bestehen können, seien jetzt abgestimmte Planungen auf Bundeslandebene und Bundesebene notwendig, sagt Prof. Dr. med. Reinhard Busse, Leiter des Fachgebietes Management im Gesundheitswesen an der TU Berlin. „Es reicht nicht mehr aus, dass jedes einzelne Krankenhaus gut vorbereitet ist, sondern es müssten Planungen vorgenommen und Übersichten erstellt werden, welches Krankenhaus jetzt wofür zuständig ist“, so Reinhard Busse. Die Krankenhäuser müssten eingeteilt werden etwa nach höchster, mittlerer und unterer Stufe. Auf der höchsten Stufe stünden die Krankenhäuser, die über die beste Expertise verfügten und den anderen unter die Arme greifen könnten, zum Beispiel über Telemedizin. Krankenhäuser der unteren Stufe würden die schwierigsten Fälle gegebenenfalls „nach oben“ abgeben können. Darunter befänden sich die vielen Krankenhäuser ganz ohne Intensivbetten, die sich auf Nicht-Corona-Patienten beschränken sollten.
Das Festlegen von Zuständigkeiten hält Reinhard Busse für extrem wichtig, angesichts der auch in Deutschland exponentiell ansteigenden Fallzahlen. Busse: „Es muss jetzt ein geordnetes Vorgehen ausgearbeitet werden, welches Krankenhaus für welche Fälle zuständig sein soll.“ Solche Zuständigkeiten festzulegen kollidiere aber mit dem deutschen Krankenhaussystem, in dem Krankenhäuser als untereinander im Wettbewerb stehende Unternehmen angesehen werden und damit um möglichst viele Patienten „kämpfen“. „Aber in der jetzigen Situation können wir uns das nicht erlauben. Dies ist schon in normalen Zeiten falsch und in der ernsthaften Gesundheitskrise, in der wir uns gegenwärtig befinden, zeigt sich, dass es besonders falsch ist, Krankenhäuser primär als Unternehmen zu betrachten, wie es etwa das Kartellamt macht“, sagt Reinhard Busse. „Ich denke, dass nach der Krise manche Gegebenheiten im deutschen Gesundheitswesen überdacht werden müssen, insbesondere im Krankenhaussystem.“
Des Weiteren fordert Busse, dass endlich bundesweite Daten darüber erhoben werden, wie viele der in Deutschland positiv getesteten Patienten derzeit in Krankenhäusern auf Normal- beziehungsweise Intensivstationen behandelt werden. „Das wissen wir im Moment gar nicht“, so der Wissenschaftler. Diese Daten würden aber dringend benötigt, um Vorausschätzungen anstellen zu können, wie lange es dauern werde, bis bei den Intensivbetten mit Beatmungsgerät eine kritische Kapazitätsgrenze erreicht sein werde. „Um rechtzeitig vorauszusagen und so möglichst zu verhindern, dass es zu Engpässen bei Betten mit Beatmungsgerät kommt, also für Fälle mit sehr schweren und lebensbedrohlichen Krankheitsverläufen, benötigen wir diese Daten.“
Derzeit verfügt Deutschland über knapp 28.000 Intensivbetten. Das ist im internationalen Vergleich sehr hoch und bei der Bevölkerungszahl normalerweise ausreichend. Allerdings war ein Teil davon aufgrund fehlenden Personals in den vergangenen Monaten gesperrt. Die Krankenhäuser stünden jetzt vor der Herausforderung, diese wieder zu aktivieren durch Umschichtung von Personal aus anderen Stationen, so Busse. Insgesamt verfüge Deutschland über genügend Krankenhausbetten. „Was die normalen Krankenhausbetten anbelangt, da sind Engpässe nicht zu erwarten.“ Allerdings wäre es trotzdem wichtig, für Corona-Patienten vorgesehene und entsprechend ausgestattete Kapazitäten festzulegen. Zudem beobachtet Reinhard Busse, dass planmäßig angesetzte Operationen wie zu Beispiel für Hüft- und Kniegelenkimplantate zunehmend heruntergefahren würden, um so viele Betten wie möglich freizuhalten.
Pressestelle der Technischen Universität Berlin, 19.03.2020
APOLLON University Press, Bremen 2020, 416 Seiten, 54,90 €, ISBN 978-3-943001-5-18, auch als E-Book erhältlich
Psychische Erkrankungen spielen bei Fehlzeiten und Frühberentungen eine immer größere Rolle. In der jetzt vorliegenden Neuerscheinung beschäftigen sich namhafte Autorinnen und Autoren aus Politik, Gesundheitseinrichtungen, Selbstverwaltung und Wirtschaft mit der Erhaltung und Stärkung psychischer Gesundheit.
Der erste Abschnitt untersucht Hintergründe und bestimmende Faktoren von psychischer Gesundheit. Im zweiten Abschnitt werden Besonderheiten einzelner Bevölkerungsgruppen thematisiert: Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, alten Menschen, Erwerbstätigen und Arbeitslosen, Kriegsflüchtlingen sowie Menschen mit Behinderungen steht im Fokus. Im dritten Abschnitt werden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung und Erhaltung der psychischen Gesundheit dargestellt und kritisch beleuchtet, und im letzten Abschnitt widmen sich drei abschließende Beiträge den Themen Diagnostik und Evaluation.
Die Herausgeberinnen legen in ihrem Themenband das Hauptaugenmerk auf die vielfältigen Chancen zur Erhaltung und Stärkung psychischer Gesundheit. Dafür rücken sie Beiträge zur gezielten und erfolgreich evaluierten Gesundheitsförderung in den Vordergrund. Hauptziel der Neuerscheinung ist es, für den hohen Stellenwert psychischer Gesundheit zu sensibilisieren und vielfältige Wege zur Stärkung aufzuzeigen.
Die Therapeutische Gemeinschaft Jenfeld (TGJ, Alida Schmidt-Stiftung, Hamburg) wird am 2. April mit dem Hamburger Gesundheitspreis 2020 ausgezeichnet. Wesentliche Grundlage für die Auszeichnung ist das Modell der psychosozialen Gesundheitsgestaltung in der TGJ. Dieses Modell wurde entwickelt, nachdem in der Einrichtung eine Mitarbeiterbefragung zur „Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen“ durchgeführt worden war. Die Mitarbeiterbefragung fand unter dem Dach einer Rahmenvereinbarung der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie e.V. (deQus) mit dem Institut BQS (früher Picker Institut) statt. Über die Mitarbeiterbefragung berichtete auf KONTUREN online ausführlich der Therapeutische Leiter der TGJ, Robert Meyer-Steinkamp (Teil 1 + Teil 2).