Nomos Verlag, Baden-Baden 2019, 280 Seiten, € 54,00, ISBN 978-3-8487-3998-1
Die Beiträge dieses Bandes basieren auf politikwissenschaftlichen, soziologischen und kriminologischen Forschungserkenntnissen, juristischen Analysen sowie Erfahrungen aus der Praxis. Sie stellen die erste umfassende Publikation zur komplexen Thematik „Drogen, Darknet und Organisierte Kriminalität“ dar und beinhalten deutsch- und englischsprachige Beiträge. Die multidisziplinäre Ausrichtung macht deutlich, dass das neuartige Phänomen der anonymen Drogenmärkte im Internet eine vielschichtige Herausforderung darstellt.
Klassische Konzepte wie das der „Organisierten Kriminalität“ müssen erweitert werden und benötigen neue Erklärungsansätze. Organisationsstrukturen auf Online-Drogenmärkten müssen neu analysiert werden. Ebenso hat die Entwicklung der Kryptomärkte drogenpolitische Implikationen und erfordert neue Angebote der Drogenprävention und -beratung sowie Ansätze der Strafermittlung und Justiz. Schließlich stellt sich die Frage nach einer möglichen Regulierung von Online-Drogenmärkten. Angesichts dieser Problemanzeige beleuchten die Beiträge dieses Sammelbandes Akteur/innen, strukturelle Gegebenheiten und ökonomische Transaktionen auf anonymen Drogenmärkten.
Zum Jahresende 2018 hat die Werkstatt PARITÄT das von der Baden-Württemberg-Stiftung und dem Sozialministerium geförderte Projekt „VVSub – Verbesserung der behandlungsbezogenen und teilhabeorientierten Vernetzung in der Substitutionsbehandlung“ abgeschlossen. Der Abschlussbericht steht zum Download zur Verfügung.
Während nach den Vorstellungen der ersten Substitutionsrichtlinien die Substitutionsbehandlung bei Opiatabhängigkeit nur mit dem Ziel einer schrittweisen (Wieder-)Herstellung einer Betäubungsmittelabstinenz erfolgen sollte, hat sich inzwischen die Substitution zunehmend zu einem Dauerbehandlungsangebot entwickelt. Die politische Diskussion zum Thema Substitution dreht sich derzeit überwiegend um Fragen der Versorgungssicherstellung. Diskutiert werden:
die Sicherstellung einer möglichst wohnortnahen ärztlichen Versorgung,
die Lockerung / Entschärfung der strafrechtlichen Risiken und von Behandlungs- und Verfahrensregeln,
eine unzureichende Leistungsfinanzierung (eben auch ohne Berücksichtigung der Vernetzungsleistungen, die zur Erreichung der gestuften Zielebenen der ärztlichen Substitution notwendig sind).
Durch die Fokussierung auf diese legitimen und notwendigen Perspektiven der Behandelnden rücken aber in der suchtpolitischen Diskussion die nicht weniger wichtigen Fragen einer qualifizierten und patientenorientierten Behandlung und damit die durch die Opiatabhängigkeit meist stark chronifizierte Lebenslage der Betroffenen zu oft in den Hintergrund. Folgende Aspekte sind wichtig und müssen berücksichtigt werden:
Substitution ist der Versuch einer Alltagsstabilisierung durch Stabilisierung des Suchtmittelkonsums. Damit erfolgt aber auch eine suggestive Verstärkung der Bedeutung solcher psychotroper Substanzen für die Selbstregulation dieser Menschen.
Nach aller Erfahrung braucht jede Form von Substanzabhängigkeit als bio-psycho-soziale Störung einen mehrdimensionalen Behandlungsansatz. Gerade weil die Substitution selbst immanent nahezu keinen Anreiz für eine relevante Konsumreduzierung bieten kann, muss sie sich – neben einer korrekten Substanzvergabe – vorrangig um eine bestmögliche ganzheitliche Stabilisierung der Gesundheit dieser Patienten und dann aber auch um Verbesserungen ihrer beruflichen / sozialen Teilhabe durch Leistungsvernetzungen bemühen.
Wenn wir nach inzwischen zwei Jahrzehnten breiter Erfahrung mit diesem Behandlungsangebot konstatieren müssen, dass die Opiatsubstitution inzwischen als eine durchaus auch langfristige Basis für eine wesentliche gesundheitliche Stabilisierung und für nachhaltige Verbesserungen sozialer und beruflicher Teilhabe dieser Menschen mit ihren oft hochkomplexen Beeinträchtigungen verstanden wird, dann muss aus sozialpolitischer Perspektive die Opiatsubstitution noch viel stärker als in ihren Anfangsjahren strukturell konsequent teilhabeorientiert gestaltet werden! Eine solche umfassend teilhabeorientierte Opiatsubstitution kann nicht mehr nur von einem Arzt gestaltet werden, sondern dafür sind konzeptionelle Grundlagen und konkrete Maßnahmen in der ärztlichen Behandlung und in der psychosozialen / suchtrehabilitativen Unterstützung notwendig. Und das geht nicht ohne sozialpolitisch konsequent geförderte integrierte Versorgungsstrukturen!
Die derzeitigen rechtlichen Regelungen / Kontrollstrukturen und Qualitätsanforderungen für die Substitutionsbehandlung orientieren sich überwiegend am Bild von szenenahen und in hohem Maß dissozialen Drogenabhängigen und übersehen dabei, dass landesweit knapp ein Drittel aller von der Suchthilfe betreuten Substituierten eben auch erwerbstätig ist. Gleichzeitig bietet die Versorgungsstruktur insgesamt aber oft nur wenige glaubwürdige Anreize und nachhaltige Unterstützungen, damit auch Substituierte in chronifizierten Lebenslagen für sie nutzbare Chancen zu einer verbesserten beruflichen und sozialen Teilhabe finden können; nicht selten sind Substituierte wegen des von ihnen genutzten Stabilisierungskonzeptes pauschal von Leistungen zur Förderung einer Arbeitsintegration oder einer medizinischen Suchtrehabilitation ausgeschlossen. Kurzzeitige Beschäftigungsmaßnahmen werden dann oft vor allem wegen einer geringen finanziellen Verbesserung des Lebensalltags genutzt.
Aus der AG Substitution des Sozialministeriums Baden-Württemberg, in der seit vielen Jahren praktisch alle mit der Opiatsubstitution befassten Institutionen des Landes konstruktiv zusammenarbeiten, kam deshalb der Impuls, mit einem kleinen Projekt die derzeit vorhandenen Initiativen zur Verbesserung der behandlungsbezogenen und teilhabeorientierten Vernetzung in der Substitutionsbehandlung zu begleiten und auf eine Übertragbarkeit zu untersuchen.
Der jetzt vorliegende Abschlussbericht der Werkstatt Parität gGmbh Stuttgart für dieses Projekt skizziert die Ideen und die Umsetzungserfahrungen aus den fünf Standorten in Baden-Württemberg. Im dritten Kapitel dieses Projektberichts hat die Projektgruppe aus ihrer dreijährigen Kooperationserfahrung in zehn Thesen gemeinsame Einschätzungen zum fachlichen Verständnis sowie zur notwendigen Weiterentwicklung einer teilhabeorientierten Opiatsubstitution und auch zu deren Verortung in den Versorgungsstrukturen formuliert, die auch über die spezifische Versorgungssituation in Baden-Württemberg hinaus hilfreich sein können. Diese versorgungspolitischen Empfehlungen sollen einer Realität entgegenwirken, in der die Substitutionsbehandlung eine Ausgrenzung der Substituierten aus ernsthafter gesellschaftlicher Teilhabe oft eher verfestigt.
Karl Lesehr, Werkstatt Parität gGmbh, Fachliche Leitung des Projekts VVSub, 22.03.2019
Im europäischen Vergleich ist Tabakwerbung auf Plakatwänden in Deutschland wesentlich präsenter als in anderen Ländern. Wissenschaftler fordern Verbot der Tabakaußenwerbung – auch die Mehrheit der Bevölkerung ist dafür.
In Deutschland nehmen deutlich mehr Raucher Werbung auf Plakatwänden wahr als in anderen europäischen Ländern. Das zeigt eine aktuelle Studie des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in acht europäischen Ländern. Vor allem junge Menschen sind gefährdet: 61 Prozent der Raucher im Alter von 18 bis 24 Jahren haben im letzten halben Jahr in Deutschland Tabakwerbung wahrgenommen. Die Zielgruppe kann der Beeinflussung durch die Tabakindustrie kaum entgehen, denn Deutschland ist das letzte EU-Land, in dem Tabakaußenwerbung noch uneingeschränkt erlaubt ist. „Besonders dramatisch ist, dass die Wahrnehmung der Zigarettenwerbung unter den 18- bis 24-jährigen Rauchern am höchsten ist. Damit erreicht Tabakwerbung eine ihrer wichtigsten Zielgruppen“, sagt Ute Mons, Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im DKFZ und verantwortlich für die Studie. „Tabakwerbung hält die jungen Menschen davon ab, mit dem Rauchen aufzuhören, und motiviert sie, mehr zu rauchen.“
Link zur Umfrage
Auch Barbara Bitzer, Sprecherin des Wissenschaftsbündnisses Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK), hält die Ergebnisse der Studie für alarmierend: „Es gibt kein Konsumprodukt, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch so gesundheitsschädlich ist wie die Zigarette: Raucher leben infolge des Rauchens durchschnittlich zehn Jahre kürzer. Es ist daher grob fahrlässig, dass die Politik die Vermarktung von Tabak an junge Menschen noch zulässt.“ Die DANK fordert ein sofortiges Verbot der Tabakaußenwerbung in Deutschland.
Für die von der Europäischen Union geförderte Studie, die im Fachjournal Tobacco Induced Diseases erschienen ist, wurden rund 10.000 Raucher aus acht Ländern befragt. 53 Prozent aller Raucher in Deutschland hatten im letzten halben Jahr Tabakwerbung gesehen. Dabei bemerkten rund 39 Prozent die Werbung auf Plakaten, 40 Prozent innerhalb von Verkaufsstellen und 35 Prozent an der Fassade von Geschäften. In den anderen untersuchten Ländern nahmen die Teilnehmer deutlich seltener diese Tabakwerbung wahr, vor allem in jenen Ländern, die weitreichende Werbeverbote für Tabak haben wie England, Polen oder Ungarn. „Das zeigt, dass Tabakwerbeverbote wirken“, kommentiert Mons diesen Befund.
Ein Verbot der Tabakaußenwerbung empfahlen bei einer öffentlichen Anhörung im Dezember 2018 im Bundestag alle der sechs geladenen unabhängigen Sachverständigen. Ein solches Werbeverbot wird derzeit in den Fraktionen neu diskutiert. Einiges weist darauf hin, dass die CDU/CSU-Fraktion einen neuen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen wird. Eine aktuelle Umfrage, die im Auftrag des DKFZ durchgeführt wurde, zeigt, dass sich drei Viertel der Befragten ein Verbot der Tabakaußenwerbung wünschen. Selbst unter den Rauchern sprachen sich 70 Prozent für ein Außenwerbeverbot aus. Die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten begrüßt den neuen Anlauf für ein Tabakwerbeverbot ausdrücklich: „Die Politik hat jetzt die Chance, die Gesundheit der Bevölkerung entscheidend zu fördern“, sagt Bitzer.
Studie:
Extent and correlates of self-reported exposure to tobacco advertising, promotion and sponsorship in smokers: Findings from the EUREST-PLUS ITC Europe Surveys
Sarah Kahnert, Tibor Demjén, Yannis Tountas, Antigona C. Trofor, Krzysztof Przewoźniak, Witold A. Zatoński, Esteve Fernández, Ann McNeill, Marc Willemsen, Christina N. Kyriakos, Geoffrey T. Fong, Constan¬tine Vardavas, Ute Mons, on behalf of the EUREST-PLUS consortium. Tob. Induc. Dis. 2018;16 (Suppl 2): A7 http://www.tobaccoinduceddiseases.org/Issue-2-2018,6218
28 Spitzenverbände der Erbringer von Rehabilitationsleistungen fordern in einem gemeinsamen Positionspapier Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Rehabilitation und Teilhabe für die laufende 19. Legislaturperiode.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer wenden sich erneut gegen die aktuelle Berechnung des Reha-Budgets, das der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur medizinischen und beruflichen Reha zur Verfügung steht. Aus Sicht der Leistungserbringer bildet die Berechnung den vorhandenen Bedarf nicht adäquat ab. Daher seien das Reha-Budget und die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am vorhandenen Rehabilitationsbedarf zu orientieren.
Dringend erforderlich sei es, qualifizierte Fachkräfte für die Rehabilitation und Teilhabe zu gewinnen. Die Beteiligten fordern, auch im Bereich der Rehabilitation entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen, um dem Personalmangel entgegenwirken zu können. Eine wichtige Voraussetzung für die Verbesserung der Fachkräftesituation sehen sie in der Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen als Ausbildungsträger für relevante Berufsgruppen.
Nahtlose Übergänge und stärkere Vernetzung
Optimierungsbedarf identifizieren die Spitzenverbände der Erbringer von Reha-Leistungen zudem bei den Übergängen in der Rehabilitation und der fehlenden Vernetzung der Akteure:
Die Zuständigkeiten in den verschiedenen Versorgungssektoren unseres gegliederten Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems sollten so geregelt sein, dass eine sektorenübergreifende Nahtlosigkeit insbesondere beim Übergang in die medizinische Rehabilitation und von der medizinischen zur beruflichen Rehabilitation und zu einer anschließenden Nachsorge mit Hilfe eines optimalen Schnittstellenmanagements gesichert ist. Hierzu sollten alle Sektoren des Sozial- und Gesundheitssystems mit einbezogen werden und integrativ, koordinierend und beratend im Gesamtsystem der gesundheitlichen Versorgung fungieren.
Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts
Weiterhin gelte es, die Rechte der Rehabilitanden zu stärken. Für alle Menschen mit Teilhabeeinschränkungen, auch pflegebedürftige Menschen, sei der Anspruch auf bedarfsgerechte Teilhabeleistungen umzusetzen. Es bedürfe einer Klarstellung im SGB IX, dass das Wunsch- und Wahlrecht unabhängig von Kosten und ohne Tragung von sog. Mehrkosten durch die Versicherten von den Rehabilitationsträgern zu beachten sei. Dazu gehöre, lange Zeiten bis zur Inanspruchnahme einer Rehabilitationsleistung zu vermeiden.
Darüber hinaus fordern die Unterzeichner des Papiers mehr Beteiligung und leistungsgerechte Vergütung der Leistungserbringer und positionieren sich zu Qualitätssicherung und Qualitätsorientierung in der Rehabilitation.
Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau 2018, 240 Seiten, € 25,00, ISBN 978-3-7841-3064-4
Kinder und Jugendliche, die in suchtbelasteten Familien und Lebensgemeinschaften aufwachsen, weisen ein besonders hohes Risiko auf, später selbst eine Abhängigkeitserkrankung und/oder eine andere psychische Störung zu entwickeln. Um dieser Dynamik entgegenzuwirken, finden sich in diesem Arbeitsbuch für Praktiker/innen, die mit suchtbelasteten Familien arbeiten, Maßnahmen der selektiven Prävention und teils auch der therapeutischen Intervention.
Die Autorinnen stellen Arbeitsmaterialien für Einzel-, Gruppen- und Familiensettings vor, die sich während ihrer langjährigen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bewährt haben. Die Methoden beschäftigen sich mit Themen wie Kennenlernen, Abschied, Selbstbild und -wahrnehmung, Gefühle, Biografie, Familie, suchtbelastete Elternteile, Suchtprävention usw. Ergänzend dazu werden Vorschläge für Freizeitaktivitäten in der Gruppe genannt, und es wird aufgezeigt, wann und wie Elternberatung durchgeführt werden kann.
Mit dem Stand vom 26.11.2018 erschien zum vierten Mal der Jahresreport der Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder. Damit liegt jetzt eine Darstellung des deutschen Glücksspielmarktes für das Jahr 2017 vor. Die Analyse erfolgte auf der Grundlage des Konzeptes zur Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages.
Gemessen an den Bruttospielerträgen verfügt der deutsche Glücksspielmarkt insgesamt über ein Volumen von 14,1 Milliarden Euro. Die Bruttospielerträge auf dem gesamten Glücksspielmarkt stiegen um 783 Millionen Euro und bedeuten einen Zuwachs von sechs Prozent. Der regulierte Markt wuchs lediglich um ein Prozent, währenddessen der illegale Glücksspielmarkt die Bruttospielerträge um 626 Millionen Euro und damit um sensationelle 24 Prozent steigerte. Der Anteil des Schwarzmarktes ist mit 22 Prozent (3,2 Milliarden Euro) so groß wie nie zuvor.
Der illegale Markt erstreckt sich zu großen Teilen auf den Online-Bereich, verteilt auf die vier Segmente Online-Poker, Online-Zweitlotterien und vor allem Online-Casinos und Sportwetten. Den größten Marktanteil halten hier die Online-Casinos mit 55 Prozemt und einem verzeichneten Plus von beispiellosen 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Damit werden allein in diesem Segment 1,8 Milliarden Euro der Bruttospielerträge generiert.
Um 129 Millionen Euro rückläufig sind hingegen die Bruttospielerträge bei den staatlichen Lotterien und Sportwetten. Allerdings ist es auch hier so, dass die online erzielten Bruttospielerträge um 29,5 Millionen Euro (+ neun Prozent) gestiegen sind. Insgesamt hält der Deutsche Lotto- und Totoblock mit 3,5 Milliarden Euro 32,6 Prozent des regulierten Glücksspielmarktes.
Die Entwicklung zeigt ganz deutlich, dass Onlineangebote im Glücksspielbereich zunehmend an Attraktivität gewinnen. Allerdings ist auch ein Untergraben des staatlichen Glücksspielmonopols in Deutschland festzustellen. Mit den exorbitanten Zuwachsraten im illegalen Glücksspielbereich wird gleichzeitig die Handlungsfähigkeit des Staates in Frage gestellt. Was sind die glücksspielrechtlichen Genehmigungen wert, wenn illegale Anbieter seit Jahren immer mehr Marktanteile erobern. Im Interesse des Jugend- und Spielerschutzes braucht es hierzulande schlagkräftige Behörden zur Durchsetzung der geltenden Rechtslage. Seit Jahren wird über die Stärkung des Vollzugs in Deutschland gesprochen, nur passiert ist bisher viel zu wenig. Die Glücksspielbranche könnte dabei gut an den steigenden Kosten für den Vollzug beteiligt werden. Genügend Geld steht den Anbietern ja offensichtlich zur Verfügung.
Pressestelle der ThüringerFachstelleGlücksspielsucht, 28.02.2019
Die „Gemeinsame Empfehlung Qualitätssicherung nach § 37 Abs. 1 SGB IX“ der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) trat am 1. Dezember 2018 in Kraft. Die BAR hat damit eine Gemeinsame Empfehlung (GE) zur Qualitätssicherung in der stationären Rehabilitation von 2003 aktualisiert.
Die Überarbeitung entwickelt die ursprüngliche „Gemeinsame Empfehlung Qualitätssicherung nach § 20 Abs. 1 SGB IX“ weiter, insbesondere folgende Aspekte:
Schärfung der Zielgruppe der Empfehlung
Konkretisierung mehrerer Regelungsgegenstände, z. B. zur „Ergebnisqualität“
Klarstellung der Geltung auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Stärkere Betonung eines kontinuierlichen Entwicklungsprozesses im Austausch der Beteiligten
Die Qualitätsverfahren gelten sowohl für die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als auch für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur sozialen Teilhabe. Die aktualisierte Empfehlung berücksichtigt die Änderungen des SGB IX im Kontext der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und den aktuellen Stand der fachlichen Diskussion im Bereich der externen und internen Qualitätsverfahren in der Rehabilitation. Zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen gehören die barrierefreie Leistungserbringung sowie die Durchführung vergleichender Qualitätsanalysen.
Die GE Qualitätssicherung nach § 37 Abs. 1 SGB IX ist eine Vereinbarung
der gesetzlichen Krankenkassen,
der Bundesagentur für Arbeit,
der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung,
der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau,
der Träger der Kriegsopferversorgung und der Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden.
Mitgewirkt haben auch der Deutsche Behindertenrat, die Spitzenverbände der Rehabilitationseinrichtungen und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege. Der Paritätische Gesamtverband ist durch die BAR anerkannte „herausgebende Stelle“ für das interne Qualitätsmanagement in der stationären Rehabilitation gem. § 37 Abs. 3 SGB IX.
Die Vereinbarungspartner teilen der BAR im Abstand von 2 Jahren ihre Erfahrungen mit der Gemeinsamen Empfehlung mit.