Autor: Simone Schwarzer

  • Europäische HIV-/Hepatitis-Testwoche

    Vom 23. bis 30. November 2018 findet die jährliche „Europäische HIV-/Hepatitis-Testwoche“ statt. Ein Ziel der Aktionswoche ist das frühzeitige Erkennen einer Infektion mit Hepatitis-B-Viren und Hepatitis-C-Viren. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat zusammen mit dem Robert Koch-Institut, der Deutschen AIDS-Hilfe, medizinischen Fachgesellschaften und Patientenorganisationen ein Informationspaket zum Thema Hepatitis-Virusinfektionen für die ärztliche Praxis entwickelt. Die neuen Materialien, bestehend aus einer Patientenbroschüre, einem Wartezimmerplakat und einer Übersicht für Ärztinnen und Ärzte zu Prävention, Diagnostik und Therapie von Hepatitis-Virusinfektionen, werden im Rahmen der Testwoche bundesweit an Arztpraxen der Allgemeinmedizin, Gastroenterologie und Suchtmedizin versendet.

    Unter Federführung der Deutschen AIDS-Hilfe wurden zudem eine Patientenbroschüre und ein Wartezimmerplakat speziell für die suchtmedizinische Praxis erstellt, die in die BZgA-Versandaktion integriert werden.

    Oft werden Infektionen mit Hepatitis-B-Viren und Hepatitis-C-Viren über lange Zeit nicht erkannt, da sie in vielen Fällen nur schwache oder unklare Symptome hervorrufen. Verläuft die Infektion chronisch, kann es zu schweren Folgeschäden wie Leberzirrhose (Lebervernarbung) und Leberzellkrebs kommen. Das neu entwickelte Informationspaket soll dazu beitragen, Hepatitis-Virusinfektionen frühzeitig zu erkennen, Behandlungen zu fördern und über Schutzmaßnahmen zu informieren. So erläutert die Patientenbroschüre, für wen ein Test auf das Hepatitis-B-Virus und Hepatitis-C-Virus sinnvoll ist und wie man sich vor diesen Infektionen schützen kann.

    Die Materialien für die suchtmedizinische Praxis wurden federführend durch die Deutsche AIDS-Hilfe (DAH) erstellt. Sie können über die DAH bestellt werden.

    Die Materialien für die ärztliche Praxis sind Teil der „LIEBESLEBEN“-Kampagne der BZgA und stehen im Internet unter www.liebesleben.de/hepatitis-material zur Verfügung.

    Pressestelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 20.11.2018

  • Keine Angst!

    Mitautor: Oliver Kobold
    Berlin Verlag, Berlin 2018, 288 Seiten, € 20,00, ISBN 978-3-8270-1376-7, auch als E-Book erhältlich

    Ein Montagmorgen in Weißensee. Der Alltag im Alexianer St. Joseph-Krankenhaus erwacht. Menschen mit ganz verschiedenen psychischen Erkrankungen finden hier Schutz, Hilfe, Therapie. Es stimmt: Depressionen und Angststörungen sind längst zu Volkskrankheiten geworden. Dennoch wollen wir von den Erkrankungen der Seele oft nichts wissen – manchmal nicht einmal von unserer eigenen Furcht und Traurigkeit. Psychisch krank, das ist der Attentäter, der Amokläufer oder der Mörder, dessen Taten wir im Sonntagskrimi mit lustvollem Schauder verfolgen. Und doch sind der Druck und die Angst, die in einer immer unübersichtlicheren Welt auf uns lasten, manchmal mehr, als wir bewältigen können.

    Iris Hauth erzählt aus ihrer langjährigen Erfahrung als Klinikleiterin und im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie und öffnet die für gewöhnlich verschlossene Welt eines psychiatrischen Krankenhauses. Ein persönliches, Mut machendes Buch, das zeigt, wie wir trotz dunkler Stunden Zuversicht finden.

  • Selbsthilfefreundlichkeit als Qualitätsmerkmal

    Das Netzwerk „Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen“ hat eine Expertise in Auftrag gegeben, die die Integration von Selbsthilfefreundlichkeit als Qualitätsmerkmal in Qualitätsmanagement-Systemen im Gesundheitswesen untersucht. Diese Expertise liegt jetzt vor. Betrachtet werden auch Qualitätsmanagement-Systeme im Bereich der Rehabilitation, z. B. das QM-System der Deutschen Gesellschaft für Qualitätsmanagement in der Suchttherapie e.V. (deQus). Der deQus wird ein sehr gutes Zeugnis im Hinblick auf die Integration der Selbsthilfefreundlichkeit bescheinigt. In der Expertise heißt es: „Erwartungsgemäß wird im Suchthilfebereich die Selbsthilfe als Partner sehr ernst genommen und entsprechend deutlich im QM zur Geltung gebracht.“ (S. 79)

    Im Netzwerk „Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen“ haben sich Gesundheitseinrichtungen, Organisationen und Privatpersonen zusammengeschlossen, die die Überzeugung eint: Die Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen fördert das patientenorientierte Handeln von Gesundheitseinrichtungen.

    Von Beginn an war es ein Ziel des Netzwerks, die positiven Erfahrungen aus selbsthilfefreundlichen Kooperationen in Qualitätsmanagement-Systeme einfließen zu lassen, um aus Nutzersicht – nämlich aus Sicht von Betroffenen – die geforderte „Patientenorientierung“ mitzugestalten und Selbsthilfefreundlichkeit als Standard zu etablieren. Das Konzept Selbsthilfefreundlichkeit als Qualitätsmerkmal trägt unmittelbar dazu bei, Patientenorientierung durch eine verstärkte Partizipation von Selbsthilfeaktiven sowie den Wissenstransfer zwischen Betroffenen und dem Gesundheitswesen systematisch einzufordern und umzusetzen.

    Wie jedoch ist der Sachstand der Integration von Selbsthilfefreundlichkeit als Qualitätsmerkmal in den aktuellen Qualitätsmanagement-Systemen? Wo können Gesundheitseinrichtungen bereits jetzt mit ihrem besonderen Engagement ‚doppelt punkten‘, wenn sie selbsthilfefreundlich werden? Und wo wäre dies strukturell möglich? Um diese Fragen zu klären, wurde die Expertise „Integration von Selbsthilfefreundlichkeit als Qualitätsmerkmal in Qualitätsmanagement-Systemen und -strukturen im Gesundheitswesen“ in Auftrag gegeben. Untersucht wurden u. a.:

    • Qualitätsmanagement-Systeme im stationären Bereich
    • Qualitätsmanagement-Systeme im ambulanten Bereich
    • Qualitätsmanagement-Systeme im Bereich der Rehabilitation
    • Anerkennung und Qualitätsmanagement-System-Varianten für kooperative Strukturen

    Die Broschüre kann als kostenlose Printversion hier bestellt werden: https://www.nakos.de/publikationen/key@6090

    Bibliographische Angaben:
    Alf Trojan: „Integration von Selbsthilfefreundlichkeit als Qualitätsmerkmal in Qualitätsmanagement-Systemen und -strukturen im Gesundheitswesen“, in: NAKOS EXTRA, Ausgabe 39, hrsg. v. NAKOS Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen, Berlin 2018

    Redaktion KONTUREN, 15.11.2018, Auszüge aus: Alf Trojan: „Integration von Selbsthilfefreundlichkeit als Qualitätsmerkmal in Qualitätsmanagement-Systemen und -strukturen im Gesundheitswesen

  • Geistige Behinderung und problematischer Substanzkonsum

    Das Bundesmodellprojekt aktion:beratung soll es Fachkräften der Sucht- und Behindertenhilfe ermöglichen, suchtmittelkonsumierende Menschen mit geistiger Behinderung adäquat zu beraten. Am 1. September 2018 ist in Wiesbaden das Bundesmodellprojekt „aktion:beratung – einfach.gut.beraten“ gestartet. Das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Projekt soll eine Lücke im Hilfesystem der Versorgung für geistig behinderte Menschen mit Substanzkonsum schließen.

    Erfreulicherweise ist die Beteiligung von Menschen mit geistiger Behinderung am gesellschaftlichen Leben aufgrund der neuen gesetzlichen Bestimmungen verbessert worden. Vor allem durch das Bundesteilhabegesetzt sind hierzu eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet worden, die die Rechte von behinderten Personen deutlich stärken. Dadurch können Personen mit geistiger Behinderung selbstbestimmter ihr Leben gestalten, sind aber auch den Gefahren im Umgang mit Alkohol und Drogen ausgesetzt.

    Das System der Suchthilfe, aber auch der Behindertenhilfe, erkennt hier eine offensichtliche Versorgungslücke. Denn es fehlt noch die Erfahrung im Umgang mit dieser Zielgruppe. Mit vorhandenen Konzepten können die Betroffenen bislang nicht adäquat erreicht und versorgt werden. Von daher ist die Entwicklung eines spezifischen Konzeptes erforderlich.

    Exakt hier setzt das Projekt aktion:beratung an, indem am Modellstandort Wiesbaden ein Beratungskonzept für Personen mit geistiger Behinderung erarbeitet und erprobt wird. Die Projektpartner Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. (JJ) und der Evangelische Verein für Innere Mission in Nassau (EVIM) haben sich zum Ziel gesetzt, zunächst ein Beratungshandbuch mit Praxisanleitung zu entwickeln. Zudem soll eine Online-Datenbank als Informations- und Medienpool konzipiert werden. Dadurch können die Erkenntnisse, aber auch die neuen Praxisansätze, anderen Regionen zur Verfügung gestellt werden.

    Ein wichtiger Baustein im Projekt aktion:beratung ist die Partizipation von Menschen mit geistiger Behinderung an der Projektdurchführung. Hierzu werden Kontakte zu den Selbstvertretungsorganisationen und Fachverbänden hergestellt, um möglichst viele Unterstützer im Rahmen des Projektes einbeziehen zu können.

    Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation erfolgt durch das Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Frankfurt sowie durch den Fachbereich Sozialwesen der Hochschule Fulda.

    Weitere Informationen zu dem Bundesmodellprojekt erhalten Sie unter www.aktionberatung.de oder per Mail info@aktionberatung.de.

    Pressemeldung aktion:beratung, 30.10.2018

  • Wirkungsorientierung in der Sozialen Arbeit

    Ausgabe 3/2018 – Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit
    Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau 2018, 96 Seiten, € 14,50, ISBN 978-3-7841-3079-8

    Wirkungsorientierung ist ein umstrittenes Thema in der Sozialen Arbeit. Dieses Heft dient der Versachlichung und Konkretisierung: Es erläutert Begriffe, Konzepte und Methoden, klärt die Perspektiven der beteiligten Akteure und zeigt die konkrete Umsetzung in verschiedenen Handlungsfeldern (Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Arbeitsmarktintegration u. a.).

  • aktiva-Gutachten – Neuauflage 2018

    Die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AG MedReha) hat die aktiva – Beratung im Gesundheitswesen GmbH mit der Neuauflage des jährlichen Gutachtens zum Stand November 2018 beauftragt. Wie in den vergangenen Jahren werden anhand von Modellrechnungen die Auswirkungen der Kostenentwicklung auf die betriebswirtschaftliche Situation der Einrichtungen für das Jahr 2019 dargelegt.

    Die medizinische Rehabilitation gewinnt vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland (z. B. Fachkräftemangel) volkswirtschaftlich zunehmend an Bedeutung. Gleichzeitig ist die Branche vielen externen Kostensteigerungen unterworfen, ohne dass diese in dem stark reglementierten System von den Rehabilitationseinrichtungen beeinflusst werden können. Die Vergütungssätze der Kliniken müssen in dem monistisch finanzierten System sowohl den Betrieb als auch die notwendigen Investitionen tragen.

    Im Rahmen dieses Gutachtens wurden Kostensteigerungen untersucht, die sich direkt auf die Leistungserbringung in den Kliniken, d. h. deren Betrieb, auswirken und die sich auch in den Steigerungen der Vergütungssätze wiederfinden müssen. Dabei wurden im Gutachten nur absehbare Kostensteigerungen anhand von statistischen Daten und möglichst belastbaren Prognosen in der Modellrechnung verwendet. Zudem wurde das für die Rehabilitationseinrichtungen besonders wichtige Thema des zunehmend drohenden Personalmangels und der damit verbundenen erwarteten Personalkostensteigerungen dargelegt. Der errechnete Prognosekorridor der Kostensteigerungen für das Jahr 2019 zeigt im Vergleich zu 2018 Steigerungsraten von rund 2,36 bis 3,11 Prozent.

    Besondere Bedeutung haben aktuell die gesetzlichen Änderungen im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes (PpSG). Hier muss das Augenmerk auf die Folgewirkung für die rund 30.000 Pflegekräfte in Rehabilitationskliniken gerichtet werden: Wenn Krankenhäuser und Pflegeheime die Personalkosten für zusätzlich eingestellte Pflegekräfte erstattet bekommen, werden sie versuchen, gut und fertig ausgebildete Pflegekräfte aus den Rehabilitationskliniken abzuwerben. Die Tatsache, dass für die Einstellung neuer Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeheimen so gut wie keine zusätzlichen Personalkosten anfallen, schafft Raum für Abwerbeprämien und Gehaltszuschläge, denen die Rehabilitationskliniken finanziell nichts entgegenzusetzen haben. Auch die Rehabilitationseinrichtungen müssen wirksame Refinanzierungsmöglichkeiten für steigende Personalkosten erhalten.

    Von daher sind entsprechende Sondertatbestände, die über eine begrenzte Vergütungssatzsteigerung im Rahmen der Grundlohnrate nicht abgedeckt werden, im Bereich der medizinischen Rehabilitation zu beachten, um etwa die stark steigenden Personalkosten insbesondere im Bereich der Pflege zu refinanzieren. Hierzu wird eine Nachweispflicht der zusätzlichen Personalkostensteigerungen auf Einrichtungsebene empfohlen.

    Die Ergebnisse zeigen, dass die Rehabilitationseinrichtungen auch für das Jahr 2019 in vielen wichtigen Bereichen mit Kostensteigerungen rechnen müssen, wodurch die notwendigen Vergütungssatzsteigerungen zwischen 2,36 und 3,11 Prozent (MW: 2,74 Prozent) prognostiziert werden. Dabei konnten die einrichtungsspezifischen Sonderbelastungen, die im Rahmen der aktuellen Gesetzgebung zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wahrscheinlich auftreten werden, nicht berücksichtigt werden. Diese müssen bei Verhandlungen der Vergütungssätze auf Einrichtungsebene Eingang finden.

    Der Prognosekorridor bildet die Steigerungsraten für den reinen Betrieb der Rehabilitationseinrichtungen ab, um die Kostensteigerungen des Jahres 2019 im Durchschnitt zu refinanzieren. Eine Bewertung der Investitionsmittelanteile und deren Finanzierung muss auf Basis der individuellen Situationen der Rehabilitationseinrichtungen zu diesen Steigerungsraten addiert werden.

    Das „Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation“ in der Neuauflage 2018 steht zum kostenlosen Download bereit.

    Redaktion KONTUREN, 09.11.2018, Auszug aus: Borges/Zimolong, Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation – Neuauflage 2018

  • Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

    In Deutschland gibt es rund 1.150 Reha-Kliniken, in denen ca. 38.000 Pflegekräfte um die 2.000.000 Patientinnen und Patienten betreuen. Diese Pflegekräfte erhalten von der Bundesregierung keine Unterstützung! Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG), das 2019 in Kraft treten wird, berücksichtigt nur Akutkrankenhäuser und die Altenpflege, nicht jedoch die Rehabilitation.

    Dies bedeutet, dass auch die etwa 170 Mitgliedseinrichtungen des Bundesverbands für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss) auf keine weitere Unterstützung durch das PpSG hoffen können. Das verschärft die wirtschaftliche Situation der bereits heute überwiegend nicht-auskömmlich finanzierten Suchtreha-Kliniken. Es steht zu befürchten, dass Akutkrankenhäuser und Pflegeheime in großem Umfang Pflegekräfte aus den Suchtfacheinrichtungen abwerben werden.

    Schon jetzt sind die Gehälter für Pflegekräfte in den Reha-Einrichtungen häufig niedriger als in Krankenhäusern. Mit der Grundlohnbindung in der medizinischen Rehabilitation gibt es keine Chancen, steigende Gehaltsforderungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finanzieren. In der Folge wird es für die Mitgliedseinrichtungen des buss e.V. immer schwerer werden, ihre Pflegefachkräfte zu halten und zu entwickeln und neue hoch qualifizierte Kräfte für die Suchtreha zu gewinnen.

    Diese Benachteiligung ist nicht nachvollziehbar und stößt die äußerst engagierten und bereits heute stark belasteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Suchtkrankenhilfe vor den Kopf! Wir brauchen eine Gleichbehandlung aller Fachkräfte im deutschen Gesundheitswesen, und zwar in Akutkrankenhäusern, der Altenpflege und der medizinischen Rehabilitation. Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in seiner geplanten Form benachteiligt die Rehabilitation und damit alle Patientinnen und Patienten in der Reha und ist daher dringend reformbedürftig.

    Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss), 08.11.2018

  • Studien zu Kokain-Streckmittel

    Wer regelmäßig Kokain konsumiert, das mit dem Tierentwurmungsmittel Levamisol gestreckt wurde, zeigt schlechtere kognitive Leistungen und verfügt über eine dünnere Hirnrinde. Dies geht aus zwei aktuellen Studien der Universität Zürich (UZH) hervor. Die Forschenden schließen daraus, dass Levamisol neurotoxisch wirken könnte und plädieren für den Ausbau so genannter Drug-Checking-Programme.

    Kokain ist nach Cannabis die am zweithäufigsten konsumierte illegale Substanz weltweit und wird für den Handel auf der Straße meist gestreckt. Vor zehn Jahren tauchte neben herkömmlichen Streckmitteln wie Lokalanästhetika, Schmerzmitteln und Koffein eine neue Substanz auf, die in Europa und Nordamerika inzwischen weit verbreitet ist: das Tierentwurmungsmittel Levamisol. Warum Levamisol dem Kokain zugesetzt wird, ist nicht vollständig geklärt. Es wird aber vermutet, dass es die Wirkung des Kokains verstärkt oder verlängert.

    Bekannt ist, dass Levamisol bisweilen zu starken Nebenwirkungen wie Blutbild- und Gefäßveränderungen führt. In frühen Tierversuchen zeigte sich zudem, dass die Substanz das Nervensystem angreifen kann. Ein Team von Forschenden der Psychiatrischen Universitätsklinik und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich untersuchte nun, inwiefern das verbreitete Streckmittel die kognitiven Leistungen und die Hirnstruktur von Kokainkonsumenten beeinträchtigt und so negative Effekte des Kokains auf das Gehirn verstärkt.

    Höhere Levamisolbelastung, tiefere Hirnleistungen

    Um den Kokainkonsum und die Levamisolbelastung einzuschätzen, analysierten die Wissenschaftler Haarproben ihrer Studienteilnehmenden. Auf dieser Basis untersuchten sie die intellektuelle Leistungsfähigkeit von Kokainkonsumenten mit hohen Levamisolwerten (mehr als 25 Prozent im Verhältnis zum Kokain) und solchen mit tiefen Levamisolwerten (weniger als 25 Prozent im Verhältnis zum Kokain) und verglichen sie mit einer Kontrollgruppe von Nicht-Konsumenten.

    Wie erwartet, zeigten die Kokainkonsumenten in allen gemessenen Bereichen – Aufmerksamkeit, Arbeitsgedächtnis, Langzeitgedächtnis und höhere Planungsfunktionen – schlechtere Leistungen als Nicht-Konsumenten. Allerdings waren Kokainkonsumenten, die zudem eine hohe Levamisolbelastung aufwiesen, in den höheren Planungsfunktionen nochmals wesentlich stärker beeinträchtigt als solche mit einer tiefen Levamisolbelastung, und dies, obwohl sich die beiden Gruppen in ihrem Kokainkonsum nicht unterschieden.

    Veränderungen in der Gehirnstruktur

    In einer zweiten, unabhängigen Studie untersuchten die Forscher mittels Magnetresonanztomographie (MRT), ob sich Kokainkonsumenten mit tiefer respektive hoher Levamisolbelastung auch in ihrer Hirnanatomie unterscheiden. Tatsächlich zeigte sich derselbe Effekt auch hier: Bei Kokainkonsumenten mit hohen Levamisolwerten war die Hirnrinde des mittleren Stirnhirnes klar dünner – eine Region, die wiederum mit den höheren Planungsfunktionen in Verbindung gebracht wird.

    Besserer Schutz dank Drogen-Checks

    Die beobachteten funktionellen und strukturellen Veränderungen im Gehirn liefern für Forschungsleiter Boris Quednow deutliche Hinweise darauf, dass Levamisol bei Kokainkonsumenten neurotoxisch wirken könnte: „Wir gehen davon aus, dass nicht nur das Kokain selbst das Gehirn verändert, sondern das Streckmittel Levamisol zusätzlich schädigend wirkt. Kognitive Beeinträchtigungen, die Kokainkonsumenten ohnehin schon aufweisen, verschlimmern sich dadurch möglicherweise.“ Der UZH-Professor und seine Forschungskollegen plädieren deshalb dafür, im Rahmen staatlicher Schadensvermeidung so genannte Drug-Checking-Programme auszubauen. „Auf diese Weise können Konsumenten die Reinheit der erworbenen Substanz testen lassen und sich vor extrem Levamisol-belasteten Kokainproben besser schützen“, so Quednow.

    Originalpublikation:
    Vonmoos M, Hirsiger S, Preller KH, Hulka LM, Allemann D, Herdener M, Baumgartner MR, Quednow BB. Cognitive and neuroanatomical impairments associated with chronic exposure to levamisole-contaminated cocaine. Translational Psychiatry. October 27, 2018. DOI 10.1038/s41398-018-0279-3

    Pressestelle der Universität Zürich, 31.10.2018

  • Integration heißt Erneuerung

    Pabst Science Publishers, Lengerich 2017, 172 Seiten, € 15,00, ISBN 978-3-95853-350-9, auch als E-Book erhältlich

    Zuwanderung hat in der Geschichte der BRD nicht nur in den vergangenen zwei Jahren, sondern fortwährend in großem Maße stattgefunden und wird auch weiter stattfinden. Sämtliche Arbeitsbereiche, die für die sozialarbeiterische, psychologisch-psychotherapeutische und medizinische Versorgung von Menschen zuständig sind, stehen damit gleichermaßen fortwährend vor der Herausforderung, sicherzustellen, dass ihre Angebote und Leistungen Neubürgern gleichermaßen zugänglich sind wie Einheimischen. Sind die fachlichen Konzepte der Suchthilfe geeignet, eine adäquate Versorgung von Zuwanderern zu leisten? Was bedeutet Kultursensibilität? Welche Grundlagen sind zu schaffen für die Entwicklung transkultureller Kompetenzen, für Prozesse interkultureller Öffnung, für kooperative Vernetzung mit Migrantenorganisationen?

    Dieses Buch zeigt Linien der Auseinandersetzung mit dem Thema „Migration und Sucht“ über einen längeren Zeitraum hin auf. Es macht deutlich, dass immer wieder neu die immer wieder gleichen Fragen zu stellen sind. Zwar sind bedeutende Fortschritte gemacht worden, es sind aber auch immer wieder die gleichen Versäumnisse und Fehler zu beklagen.

    Das Buch richtet sich an Fachleute der Suchthilfe und der Migrationsdienste, an Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Funktionstragende in Verbänden und Sozialpolitik und an alle anderen, für die die Frage der adäquaten Versorgung zugewanderter Menschen von Bedeutung ist.