Autor: Simone Schwarzer

  • Digitalisierung: Segen oder Fluch?

    Springer-Verlag, Heidelberg 2018, 168 Seiten, € 24,99, ISBN 978-3-662-54840-0, auch als E-Book erhältlich

    Dieses Buch befasst sich mit der digitalen Revolution und ihren Auswirkungen auf unsere Arbeits- und Lebenswelt. Die Autoren zeigen anhand anschaulicher Beispiele auf, wie die Digitalisierung unsere Arbeitsplätze und unser privates Umfeld verändert, welche Gefahren damit verbunden sind, aber auch welche Zukunftschancen darin liegen. Thematisiert werden die Gefahren und Potenziale von Big Data und modernem Marketing sowie die notwendigen Hintergründe zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz. Die Autoren beleuchten „4.0“ in Mittelstand und Industrie und stellen Visionen eines zukünftigen Gesundheits- und Bildungswesens vor.

    Dabei sind keine fachlichen Vorkenntnisse in Informationstechnologie oder verwandten Gebieten erforderlich. Der Inhalt ist für ein fachfremdes, allgemeines Publikum geschrieben, das die technologischen Hintergründe der Digitalisierung verstehen möchte, um die Veränderungen im eigenen Umfeld verstehen und einordnen zu können. Da die Digitalisierung vor keiner Berufsgruppe und keinem privaten Bereich Halt macht, ist das Werk letztendlich für alle von Bedeutung.

  • Unterstützung für arbeitssuchende Abhängigkeitskranke

    Die gemeinsam zwischen der DRV, der Bundesagentur für Arbeit und kommunalen Spitzenverbänden geschlossenen Empfehlungen sollen arbeitsuchende abhängigkeitskranke Menschen bei dem Zugang in eine medizinische Rehabilitation und bei der anschließenden beruflichen (Wieder-)Eingliederung unterstützen.

    Die Empfehlungen beschreiben die Verwaltungsabläufe für eine gut abgestimmte Zusammenarbeit und Koordinierung der Beratungs- und Dienstleistungsangebote der beteiligten Leistungsträger in der Zeit vor, während und nach der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker. So werden beispielsweise die Zugangsmöglichkeiten in die medizinische Rehabilitation dargestellt. Neu ist unter bestimmten Voraussetzungen der Zugang ohne den sonst üblichen Sozialbericht. Die Empfehlungen sehen eine entsprechende Möglichkeit vor, nach Begutachtung durch einen Gutachterdienst der Bundesagentur für Arbeit oder eines kommunalen Trägers für den Antritt der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker auf die Einschaltung einer Suchtberatungsstelle zu verzichten. Dies soll u. a. dazu beitragen, den Betroffenen frühzeitige Zugänge zur medizinischen Rehabilitation zu ermöglichen. Ferner geht es um Kontakte der Rehabilitanden während und nach der Rehabilitation mit der Arbeitsagentur/dem Jobcenter zur Entwicklung einer nahtlos ansetzenden Eingliederungsstrategie in den Arbeitsmarkt.

    Bei diesen Verfahren ist eine enge Kooperation zwischen Jobcentern, Agenturen für Arbeit, Rentenversicherungsträgern, Suchtberatungsstellen und den Rehabilitationseinrichtungen erforderlich, weshalb eine Umsetzung auf Landesebene vorgesehen ist. Die Empfehlungen treten zum 1. Juli 2018 in Kraft.

    Download von der Website der Deutschen Rentenversicherung:

    Empfehlungen der Deutschen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städtetages zur Zusammenarbeit bei der Unterstützung arbeitsuchender abhängigkeitskranker Menschen vom 01.Juli 2018

    Quelle: Website der Deutschen Rentenversicherung, 19.07.2018

  • Internetbezogene Störungen

    Am 11. und 12.01.2018 wurde in Berlin im Bundesministerium für Gesundheit in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht) der „Expertenworkshop Internetbezogene Störungen (EXIST)“ durchgeführt. Es nahmen 37 Expertinnen und Experten aus der Suchtkrankenhilfe, der Forschung und verschiedener Fachverbände teil. Der Expertenworkshop hatte das Ziel, den aktuellen Stand der Forschung im Bereich der Internetbezogenen Störungen zusammenzutragen. Es wurden elf Vorträge gehalten und der State-of-the-Art des internationalen und nationalen Wissens im Plenum diskutiert.

    Nun ist eine Handreichung erschienen, die kondensiert über das Wissen informiert, das im Rahmen dieses Workshops zusammengetragen wurde. Sie beschreibt den aktuellen Stand in den Bereichen Störungskonzepte, Diagnostik, Prävention, Frühintervention und Behandlung. Dem liegt eine Literaturrecherche zugrunde, die aktuelle Übersichtsarbeiten ermittelt hat. Die Liste der Übersichtsarbeiten ist im Anhang aufgeführt. Sie spiegelt den aktuellen internationalen Wissensstand zu Internetbezogenen Störungen (IBS) wider.

    Die Handreichung verdeutlicht, dass es in vielen Bereichen noch deutlichen Forschungsbedarf gibt. Gleichzeitig besteht Handlungsbedarf, qualifizierte Hilfeangebote für diesen Störungsbereich bereitzuhalten. Die überwiegende Mehrheit der Beteiligten des Expertenworkshops EXIST sprach sich für die Notwendigkeit der Entwicklung von Leitlinien für die Behandlung Internetbezogener Störungen aus. Auf Basis der diskutierten Ergebnisse wird die Entwicklung einer Leitlinie angestrebt, welche den Vorgaben der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften

    (AWMF) folgt. Angesichts der aktuellen Forschungslage erscheint eine S1-Leitlinie angemessen. Hierzu sollen aus dem Kreis der Experten und Expertinnen unter Hinzuziehung weiterer mit dem Thema befasster Fachgesellschaften Arbeitsgruppen gebildet werden.

    Die Handreichung steht unter http://www.dg-sucht.de/ zum Download zur Verfügung.

    Quelle: Hans-Jürgen Rumpf & Anja Bischof: Handreichung Expertenworkshop Internetbezogene Störungen (EXIST) am 11.-12. Januar 2018 in Berlin. Lübeck, Mai 2018

  • Pregabalin – ein Problem?

    Vortrag im Rahmen der Heessener Suchtgespräche am 13.06.2018 zum Thema Pregabalin

    Die Heessener Suchtgespräche sind mittlerweile eine etablierte Veranstaltungsreihe. In diesem Rahmen berichtete am 13.06.2018 Dr. Christoph Bartels, leitender Arzt der Klinik am Schloßgarten in Dülmen, über das Medikament Pregabalin.

    2004 auf den Markt gekommen, entwickelte sich Pregabalin rasch zu einem Allrounder bei Neurologen, Psychiatern und Schmerztherapeuten. Dabei ist die Zulassung recht eingeschränkt. In der Psychiatrie gilt sie nur für die Indikation Generalisierte Angststörung. Aber es gibt jede Menge Off-Label-Verschreibungen. In der Suchtmedizin wurden zunehmend Erfahrungen gesammelt, dass Patienten gezielt nach Pregabalin fragten. Ein Missbrauchspotential lag nahe – 2010 erschienen erste Studien hierzu (Grosshans, Mutschler, Hermann et al.; Schwan, Sundstrom, Stjernberg et al.; Caster, Edwards, Noren, Lindquist). Zunächst konnte Pregabalin in Drogenscreenings nicht nachgewiesen werden. Als dies möglich war, spülte es Entzugsstationen und Rehabilitationskliniken leer. Mittlerweile sollte es in Praxen und Kliniken zur Regel gehören, auch auf Pregabalin zu untersuchen, so Dr. Bartels. Von der Pharmakokinetik und vom Nebenwirkungsprofil her liegt eine mögliche Abhängigkeitsentwicklung nahe.

    An den LWL-Kliniken Münster und Lengerich wurden im Jahr 2016 über ein Quartal alle Patienten, die zur Suchtbehandlung kamen (egal mit welchen Substanzen), bei Aufnahme auf Pregabalin gescreent. Es konnten 1.037 Patienten erfasst werden. Bei den polyvalent Abhängigen wurde für 38 Prozent ein positiver Nachweis auf Pregabalin erbracht, während über alle Patienten der Nachweis nur bei acht Prozent lag. Insbesondere bei Patienten, die keine Opiate nahmen, waren die Prozentzahlen gering.

    Dr. Bartels resümierte, dass Pregabalin einen Stellenwert in der Medizin hat. Es wirkt bei Angststörungen gut. In der Schmerzmedizin kann es gut bei neuropathischen Schmerzen eingesetzt werden. Vorsicht ist jedoch bei abhängigkeitserkrankten Patienten geboten. Bei Patienten mit einer polyvalenten Abhängigkeit gibt es einen sehr hohen Beikonsum.

    Mit knapp vierzig Teilnehmern, die v.a. aus Drogenberatungsstellen und der schmerztherapeutisch orientierten Klinik für Manuelle Therapie in Hamm kamen, war die Veranstaltung gut besucht. Der Vortrag regte zu vielen Diskussionsbeiträgen an. Geplant ist nun im Rahmen der Heessener Suchtgespräche eine Diskussionsrunde zur „Sucht im Alter“ und zu „Cannabis – Medikament oder Droge“.

    Text: Dr. Andreas Rhode, Fachklinik Release, Ascheberg-Herbern

  • Cannabiskonsum bei jungen Männern

    Wie neue Studienergebnisse der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zeigen, ist der Konsum von Cannabis bei 12- bis 25-Jährigen in Deutschland in den vergangenen Jahren angestiegen.

    Im Rahmen der BZgA-Studie „Alkoholsurvey“ wurden für den Teilband „Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2016“ im Zeitraum März bis Juni 2016 insgesamt 7.003 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 12 bis 25 Jahren befragt. 16,8 Prozent der 18- bis 25-Jährigen gaben an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben. Im Jahr 2008 waren es noch 11,6 Prozent. Besonders deutlich ist der Anstieg bei jungen Männern in dieser Altersgruppe. Aktuell gibt etwa jeder Vierte (22,9 Prozent) an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis zu sich genommen zu haben (2008: 14,8 Prozent).

    Dazu erklärt Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Dieser Anstieg ist keine gute Nachricht und verdeutlicht mal wieder, dass Cannabis nicht weiter verharmlost werden darf. Gerade mit Blick auf diese Droge brauchen wir mehr Prävention. Die ständige Debatte um die Legalisierung führt in die falsche Richtung. Sie suggeriert gerade den Jüngeren, Cannabis sei eine ungefährliche Substanz – das ist schlicht und einfach falsch! Cannabis von heute hat mit der vergleichsweise schwachen Droge von vor 20 Jahren wenig gemein. Unser Ziel muss weiterhin sein, die Menschen davon zu überzeugen, gar nicht zu kiffen, anstatt ihnen den Weg zum nächsten Joint so leicht wie möglich zu machen.“

    Auch bei den 12- bis 17-jährigen männlichen Jugendlichen hat sich der Cannabiskonsum erhöht. Aktuell geben 9,5 Prozent an, in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Im Jahr 2011 waren es 6,2 Prozent.

    Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA, betont: „Die Risiken des Cannabiskonsums werden nach wie vor unterschätzt – insbesondere von jungen Menschen. Als psychoaktive Substanz kann Cannabis die Gehirnentwicklung beeinträchtigen und zu Persönlichkeitsstörungen führen, insbesondere, wenn bereits in jungen Jahren regelmäßig konsumiert wird. Hinzu kommt die Gefahr, dass viele Cannabissorten heutzutage sehr hohe THC-Konzentrationen aufweisen und die schädigende Wirkung dadurch potenziert wird.“

    Die BZgA informiert im Rahmen der Cannabisprävention junge Menschen über die Risiken des Konsums. Hierzu bietet das Internetportal www.drugcom.de aktuelle und wissenschaftlich fundierte Informationen rund um das Thema Cannabis. Außerdem kann im Online-Selbsttest „Cannabis-Check“ der eigene Umgang überprüft werden. Zur Konsumreduzierung gibt es im Internet das individualisierte Verhaltensänderungsprogramm „Quit the shit“. Es kann kostenfrei und anonym genutzt werden und hat in verschiedenen Studien seine Wirksamkeit bestätigt. Das BZgA-Suchtberatungstelefon ist erreichbar unter Tel. 0221 – 89 20 31.

    Der Studienbericht „Der Cannabiskonsum Jugendlicher und junger Erwachsener in Deutschland 2016“ steht hier zum Download zur Verfügung: https://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/

    Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 21.06.2018

  • Verhaltenssüchte – Pathologisches Kaufen, Spielsucht und Internetsucht

    Hogrefe Verlag, Göttingen 2018, 93 Seiten, € 19,95, ISBN 978-3-8017-2427-6, auch als E-Book erhältlich

    Substanzungebundene Abhängigkeitserkrankungen rücken in den letzten Jahren immer mehr in den Fokus wissenschaftlicher Untersuchungen. 2013 fanden die so genannten Verhaltenssüchte auch Eingang in das DSM-5. Das Buch widmet sich drei spezifischen Verhaltenssüchten: dem pathologischen Kaufen, dem pathologischen Glücksspielen und der Internetsucht. Für diese substanzungebundenen Abhängigkeiten scheint in der Bevölkerung eine besonders hohe Gefährdung zu bestehen.

    Der Band beschreibt die Besonderheiten der drei Verhaltenssüchte, informiert über den Verlauf der Störungen, gibt differenzialdiagnostische Hinweise und liefert einen Überblick über diagnostische Verfahren und Dokumentationshilfen. Störungsspezifische kognitiv-behaviorale Therapieansätze, die sich als wirksam bei der Behandlung der drei Störungsbilder erwiesen haben, werden praxisorientiert vorgestellt. Dabei geht es u.a. um den Aufbau von Änderungsmotivation, die Vorbereitung von Verhaltensanalysen, die Entwicklung eines individuellen

  • WHO stellt ICD-11 vor

    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat am 18. Juni 2018 die neue „Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD, englisch „International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems“) veröffentlicht. Die ICD ist eine amtliche Diagnosenklassifikation. Sie bildet die Grundlage für gesundheitsbezogene Statistiken und das Erkennen von Gesundheitstrends weltweit. Sie beinhaltet um die 55.000 Codes für Krankheiten und Todesursachen. Damit stellt sie eine ‚gemeinsame Sprache‘ für alle Mitarbeiter/innen im Gesundheitsbereich zur Verfügung, mit der medizinische Informationen grenzüberschreitend ausgetauscht werden können.

    An der ICD-11 wurde über ein Jahrzehnt gearbeitet, sie bietet gegenüber den Vorgängerversionen wesentliche Verbesserungen. Sie steht in digitaler Form zur Verfügung und soll damit benutzerfreundlicher sein. Am Entwicklungsprozess waren maßgeblich Mitarbeiter/innen aus dem Gesundheitswesen beteiligt, die an Sitzungen teilnahmen und Änderungsvorschläge einreichten. Das ICD-Team bei der WHO erhielt über 10.000 Änderungsvorschläge.

    Die ICD-11 soll im Mai 2019 durch die  Weltgesundheitsversammlung (Word Health Assembly, WHA) verabschiedet werden und am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Über den Zeitpunkt einer möglichen Einführung der ICD-11 in Deutschland sind noch keine Aussagen möglich. Die jetzt veröffentlichte Fassung ist eine Vorschau, die es den Ländern ermöglichen soll, die Anwendung der neuen ICD vorzubereiten, Übersetzungen anzufertigen und Mitarbeiter/innen im Gesundheitswesen zu schulen.

    Die ICD ist ausschlaggebend für die Übernahme von Krankheitskosten durch die  Krankenkassen. Sie wird im Zusammenhang mit nationalen Gesundheitsplänen verwendet sowie von Wissenschaftlern und anderen Berufsgruppen, die sich mit Entwicklungen in Bezug auf Gesundheit, Krankheit und Tod beschäftigen und nach Wegen suchen, die Gesundheit der Bevölkerung zu stärken.

    Mit der neuen ICD-11 können besser als zuvor Daten erhoben werden, die sich auf die Sicherheit im Gesundheitswesen beziehen. Das bedeutet, dass Vorkommnisse, die die Gesundheit beeinträchtigen können – zum Beispiel schlechte Prozessabläufe in Krankenhäusern – identifiziert und behoben werden können.

    Die ICD-11 beinhaltet fünf neue Kapitel. Unter anderem werden Bedingungen und Zustände bezogen auf die Sexualität aus Kapitel V (Psychische und Verhaltensstörungen) und Kapitel XIV (Krankheiten des Urogenitalsystems) herausgenommen und ergänzt und in einem neuen Kapitel 17 „Conditions related to sexual health“ zusammengefasst. Computerspielsucht wird als Abhängigkeitserkrankung anerkannt und – wie Pathologisches Glücksspiel – den Verhaltenssüchten („Disorders due to addictive behaviours“) zugeordnet (6C51 Gaming disorder).

    Mit Hilfe des ICD-11-Browsers der WHO können sich Interessierte einen Eindruck über die Release-Fassung der ICD-11 Version 2018 verschaffen: https://icd.who.int/browse11/l-m/en

    Weitere Informationen zur ICD-11 und ihren Werkzeugen bietet ein neues Portal: https://icd.who.int/

    Quellen:
    Pressemeldung der WHO, 18.06.2018
    Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), www.dimdi.de, 27.06.2018