Autor: Simone Schwarzer

  • Zur Digitalisierung des Sozialen

    Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2017, 268 Seiten, € 29,00, ISBN 978-3-8487-4030-7

    „Es gilt zu erahnen, wie die globale Vernetzung digitaler Informationen das Soziale selbst, nämlich das gesamte gesellschaftliche Arrangement der Menschheit, tiefgreifend verändert.“

    Epochale Umbrüche sind in der Geschichte der Menschheit nicht neu. Scheinbar eigenständige Entwicklungen verstärken sich gegenseitig und schaffen eine unübersichtliche Zeit des Übergangs, die trotzdem in eine eindeutige Richtung weist. Damit verändert sich nicht nur die Soziale Arbeit. Es verändern sich auch ihre Rahmenbedingungen sowie der normative Horizont, vor dem sie stattfindet.

    Als Praktiker mit 25-jähriger Erfahrung in der Führung sozialer Unternehmen schildert der Autor die wesentlichen Aspekte dieser Entwicklung in einer allgemeinverständlichen Weise, welche der Vielzahl an Professionen, die im Sektor der Sozialen Arbeit vertreten sind, Rechnung trägt. In der ethischen Reflexion kommt er dabei zu mitunter überraschenden Empfehlungen.

  • Kokainabhängigkeit

    Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2017, 167 Seiten, € 29,00, ISBN 978-3-17-023948-7, auch als E-Book erhältlich

    Kokain gilt als attraktive Leistungsdroge unserer Zeit. Zu erschwinglichen Preisen und nahezu überall verfügbar, täuscht es den Konsumenten lange Zeit ein Gefühl von Vitalität, Selbstsicherheit und Euphorie vor. Nicht wenige werden von der Droge abhängig – teilweise mit gravierenden körperlichen und seelischen Folgen. Das vorliegende Buch gibt einen allgemeinverständlichen Überblick über den aktuellen Wissensstand zum Thema Kokainabhängigkeit. Es informiert über die Wirkung des Kokains, körperliche und psychische Konsequenzen des Konsums und der Abhängigkeit, die Diagnostik der Kokainabhängigkeit sowie die neuesten Möglichkeiten der Behandlung.

  • Startschuss für das Bundesprogramm „rehapro“

    Verbunden mit einem ersten Förderaufruf wurde am 4. Mai 2018 die Förderrichtlinie für die Modellprojekte „rehapro“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Förderung von Modellprojekten zur Stärkung der Rehabilitation wurde im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes beschlossen (§ 11 SGB IX neu). Beide Papiere stehen im Bundesanzeiger zum Download zur Verfügung (www.bundesanzeiger.de, Suchbegriff „rehapro“). Zusätzliche Informationen zum Antragsverfahren finden sich auf der Internetseite http://www.modellvorhaben-rehapro.de.

    Die Modellvorhaben haben als übergeordnete Ziele, neue Ansätze zur Unterstützung von Menschen mit komplexen gesundheitlichen, psychischen und seelischen Unterstützungsbedarfen oder beginnenden Rehabilitationsbedarfen zu erproben. Des Weiteren soll auch die Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der medizinischen und beruflichen Rehabilitation weiter verbessert werden. Dies betrifft insbesondere die folgenden Themenfelder:

    • Zusammenarbeit der Akteure, z. B. der Leistungsträger untereinander oder mit Leistungserbringern
    • Individualisierte Bedarfsorientierung/Leistungserbringung
    • Frühzeitige Intervention
    • Nachsorge und nachhaltige Themen

    Den Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Jobcenter) und den Rentenversicherungsträgern stehen hierzu bis 2022 jeweils 500 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anträge können bei den örtlichen Jobcentern und den Rentenversicherungsträgern, als so genannten federführenden Bedarfsträgern, gestellt werden. Die Förderdauer der Modellprojekte beträgt nach § 11 Absatz 2 SGB IX bis zu fünf Jahren.

    Das Antragsverfahren ist zweistufig gestaltet und sieht vor, dem eigentlichen Projektantrag eine aussagefähige Projektskizze voranzustellen. Dies ermöglicht sowohl den Antragstellern wie auch den Bedarfsträgern entsprechende Ansätze zu sondieren, ohne gleich in ein finales Antragsverfahren (Projektantrag) einzusteigen. Nachdem die Antragsskizze positiv beschieden wurde, kann innerhalb von zwei Monaten ein Projektantrag eingereicht werden.

    Erste Bewilligungen sind für November 2018 vorgesehen. Es sind weitere Förderstufen geplant. Die zweite Stufe wird voraussichtlich Anfang 2019 erfolgen. Sowohl die Suchtfachverbände wie auch die DHS planen jeweils Anträge einzureichen.

    Quelle: CaSu Infobrief 08/2018, 11.05.2018

  • Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2017

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, und der Präsident des Bundeskriminalamtes, Holger Münch, haben am 23. Mai das Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2017 in Wiesbaden vorgestellt.

    Im siebten Jahr in Folge ist die Anzahl der Rauschgiftdelikte angestiegen. Insgesamt wurden 2017 330.580 Rauschgiftdelikte registriert. Die meisten Fälle gab es mit 198.782 Straftaten im Bereich Cannabis, dies entspricht einem Anstieg gegenüber dem Vorjahr von 11,8 Prozent. Die Entwicklung der Rauschgiftkriminalität in Deutschland war im Jahr 2017 zudem insbesondere durch einen starken Anstieg der Kokaindelikte um rund 18 Prozent bei einer gleichzeitigen Vervierfachung der Sicherstellungsmenge gekennzeichnet.

    Neben den klassischen Drogen stellen zudem Neue psychoaktive Stoffe, kurz NPS, nach wie vor eine Gefahr dar. Ihre Wirkung ist für den Nutzer unberechenbar, da nicht klar ist, welche Substanzen sie in welcher Wirkstoffkonzentration enthalten. Durch Inkrafttreten des „Neue psychoaktive Stoffe Gesetzes“ im November 2016 hat der Gesetzgeber auf diese Problematik reagiert. Das Gesetz sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit NPS und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Dabei bezieht sich das Verbot in Ergänzung zum einzelstofflichen Ansatz des BtMG erstmals auf ganze Stoffgruppen.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Rauschgiftkriminalität ist nach wie vor eine sehr ernste Herausforderung für unseren Rechtsstaat. Die Einnahmen bieten vielen weiteren kriminellen Bereichen erst die Grundlage, sind Quelle für Leid und Ausbeutung. Im Fokus behalten müssen wir auch den Handel über das Internet und das Darknet – es kann nicht sein, dass Drogen einfach bestellt und per Post versendet werden. Aber auch beim Thema Cannabis müssen wir achtsam bleiben, eine Legalisierung wäre das falsche Signal. Es geht nicht darum, Statistiken zu verschönern, sondern darum, einer gefährlichen Droge entgegenzutreten.“

    Der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch: „Drogenhandel ist ein lukratives, internationales Geschäft – auch für die Organisierte Kriminalität. Wachsende Anbauflächen und finanzkräftige Absatzmärkte mit hohen Gewinnmargen in Deutschland und Europa treiben den Rauschgifthandel an. Wir als BKA engagieren uns in verschiedenen internationalen Projekten, und unsere Verbindungsbeamte leisten in vielen Ländern einen wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung des internationalen Rauschgifthandels. Auch den Vertriebsweg über das Internet haben wir fest im Blick. Ermittlungserfolge unserer Cyberkriminalisten und Cyberanalysten im Darknet belegen das. Die Polizei leistet damit ihren Beitrag bei der Rauschgiftbekämpfung – diese ist jedoch auch eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.“

    Das Rauschgiftlagebild 2017 sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bka.de und auf www.drogenbeauftragte.de.

    Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und des Bundeskriminalamtes, 23.05.2018

  • Drogenindizierte Todesfälle im Jahr 2017

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat am 15. Mai in Berlin die neuen Zahlen der an illegalen Drogen verstobenen Menschen vorgestellt. Waren es 2016 noch 1.333, verstarben im vergangenen Jahr 1.272 Personen. Demnach sind 2017 fünf Prozent weniger Menschen als 2016 an den Folgen ihres Drogenkonsums verstorben. Die größte Gruppe bilden wie in den vorherigen Jahren Männer, das durchschnittliche Alter der Verstorbenen betrug 39 Jahre.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Erstmals seit 2012 gibt es einen leichten Rückgang bei den an illegalen Drogen verstorbenen Menschen. Allerdings steht auch diese aktuelle Zahl für großes Leid von Betroffenen und deren Angehörigen. Wir brauchen weiterhin eine engagierte Suchtprävention, passgenaue Hilfen und ein entschlossenes Vorgehen gegen Drogenkriminalität. Es gilt, suchtkranke Menschen noch deutlich früher zu erreichen als bisher – das Stichwort lautet Frühintervention. Damit verbunden ist die Stärkung der kommunalen Suchthilfe durch eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung. In den letzten zehn Jahren stagnierten hier die Mittel – das muss sich ändern!“

    Prof. Dr. Ludwig Kraus, Leiter des IFT Institut für Therapieforschung München, stellte erste Ergebnisse einer Begleitstudie zur „Analyse drogenindizierter Todesfälle in Deutschland“ vor. In dieser untersucht er den Zeitraum 2012 bis 2016 anhand der Obduktionsergebnisse der Länder, um Rückschlüsse auf Todesursachen, Konsumverhalten und Substanzen geben zu können.

    „Nach wie vor sind es Opioide, die die überwiegende Mehrheit tödlicher Überdosierungen verursachen“, so Prof. Dr. Kraus. „Überdosierungen durch Neue psychoaktive Stoffe sind nach einem Anstieg zwischen 2012 und 2016 deutlich zurückgegangen. Die auch europaweit zunehmende Verbreitung synthetischer Opioide erfordert wegen des hohen Risikopotentials verstärkt präventive Maßnahmen; unter anderem sollten Abhängige und Angehörige in der Anwendung von Naloxon zur Ersthilfe trainiert werden.“

    Die ersten Ergebnisse der Studie sowie weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesdrogenbeauftragten www.drogenbeauftragte.de

    Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und des IFT – Institut für Therapieforschung München, 15.05.2018

  • Kommunikationsdaten in Unternehmen

    Durch elektronische Kommunikation fallen in Unternehmen immer mehr Daten an, die Interaktionen unter Beschäftigten dokumentieren. Technisch ist es für Arbeitgeber bereits möglich, daraus soziale Beziehungsgeflechte oder „soziale Graphen“ der Belegschaft zu konstruieren und für Personalentscheidungen einzusetzen, zeigt eine aktuelle, von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie.

    Bei wem laufen die Fäden zusammen? Wer ist ein gefragter Ansprechpartner und Ratgeber? Wer steht eher am Rande und bekommt selten Antworten auf seine Mails oder Beiträge im firmeninternen Social Network? In kleinen Betrieben weiß das jeder. In Großunternehmen hat das Management aber keinen Einblick in die sozialen Detailstrukturen, die viel über Kooperation, Konflikte und Motivation unter den Beschäftigten aussagen. Doch das ist vielleicht nur noch eine Frage der Zeit. Denn was für Laien nach Science-Fiction wie im Film „The Circle“ klingt, ist technisch bereits möglich und praktisch in einzelnen Unternehmen schon Realität. Vielfach wird der „soziale Graph“ schon unentwegt gefüttert, ohne dass Auswertungen erfolgen: Mit jeder E-Mail, mit jedem Chat, mit jedem Tweet und jedem Like wird der Graph um eine Beziehung zwischen Kollegen ergänzt. Und erste Softwareprodukte kommen auf den Markt, um persönliche Stellungen und soziale Beziehungen in diesem Graphen zu analysieren. Systeme wie „Workplace Analytics“ von Microsoft oder „Organisational Analytics“ von IBM haben dieses Potenzial. Darauf weisen die Studienautoren, der Informatiker Prof. Dr. Heinz-Peter Höller und der Jurist Prof. Dr. Peter Wedde, hin.

    Die Professoren von der Hochschule Schmalkalden beziehungsweise der Frankfurt University of Applied Sciences warnen: Solche Methoden könnten vom Management künftig verstärkt genutzt werden, „um in die Belegschaft hineinzuhorchen“. In einem fiktiven, aber unter rein technischen Gesichtspunkten realistischen Szenario, stellen sie die Möglichkeit in den Raum, dass Arbeitgeber, die Entlassungen planen, sich an den Ergebnissen solcher Analysen orientieren: Wer nicht hinreichend vernetzt ist, riskiert berufliche Nachteile oder sogar eine Kündigung.

    Damit es nicht so weit kommt, seien neben der Politik die Betriebsräte gefordert, Arbeitgebern genau auf die Finger zu sehen, wenn es um das Sammeln und Auswerten von Daten mit „sozialen Graphen“ geht. Rechtlich sind derartigen Formen der Vorratsdatenspeicherung zwar relativ enge Grenzen gezogen. Das geltende Recht müsse aber auch effektiv durchgesetzt werden, so Höller und Wedde.

    Auswertungen der Hans-Böckler-Stiftung zeigen, dass Betriebsvereinbarungen zu Datennutzung und -schutz längst einen Schwerpunkt der Betriebsratsarbeit bilden. Doch nur knapp die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Betriebsrat an der Seite – obwohl in jedem Betrieb mit mindestens fünf Beschäftigten eine Arbeitnehmervertretung gegründet werden kann. Zudem sei es notwendig, die Mitbestimmungsrechte auszubauen, betonen die beiden Wissenschaftler. Sie empfehlen die Schaffung eines neuen Mitbestimmungsrechts zum Datenschutz, da vorhandene Mitbestimmungsrechte dieses Thema bisher nicht direkt beinhalten.

    Weitere Informationen in:
    Heinz-Peter Höller, Peter Wedde: Die Vermessung der Belegschaft, Mitbestimmungsreport Nr. 10, Januar 2018

    Pressestelle der Hans-Böckler-Stiftung, 06.04.2018

  • Personalwechsel in den Suchtverbänden

    Jost Leune und Friederike Neugebauer

    Am 2. Mai 2018 hat Friederike Neugebauer ihre Tätigkeit als Geschäftsführerin beim Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. aufgenommen. Sie ist knapp ein Jahr älter (*1978) als der fdr+ und von Beruf Diplom-Pädagogin. Bisher hat sie unter anderem von 2010 bis 2015 als Leiterin der Sucht- und Drogenberatungsstellen des Diakonischen Werkes Oderland-Spree und von 2015 bis heute als Koordinatorin des Lotsennetzwerkes Brandenburg gearbeitet. Bei verschiedenen Kooperationsprojekten in der Vergangenheit hat sie gezeigt, dass sie den fdr+ ‚versteht‘ und die erfolgreiche Arbeit des Verbandes nahtlos fortsetzen kann. Der bisherige Geschäftsführer Jost Leune, der seit 1. Januar 1988 im Amt ist und im Laufe von drei Jahrzehnten schon fast zu einem beweglichen Anlagegut wurde, geht am 1. Juli in Rente.

    Corinna Mäder-Linke

    Corinna Mäder-Linke ist seit dem 1. Mai 2018 neue Geschäftsführerin des Gesamtverbands für Suchthilfe e.V. – Fachverband der Diakonie Deutschland. Das Votum des Vorstands fiel einstimmig auf Corinna Mäder-Linke, die seit 2015 als Referentin für Weiterbildung und Öffentlichkeitsarbeit beim GVS beschäftigt ist. In dieser Funktion verantwortete sie unter anderem die Überarbeitung und Verhandlung im Prüfverfahren der Curricula der GVS-Weiterbildung Suchttherapie. Die gebürtige Thüringerin ist 44 Jahre alt, verheiratet und hat einen 13-jährigen Sohn. Vor ihrer Tätigkeit beim GVS leitete die Diplom-Sozialpädagogin mit therapeutischer Qualifikation und einem Masterabschluss im Bereich Arbeits- und Organisationspsychologie 15 Jahre den Fachbereich Suchtkrankenhilfe eines diakonischen Trägers in Mitteldeutschland und begleitete verschiedene Unternehmen als Supervisorin. Corinna Mäder-Linke tritt die Nachfolge von Dr. Theo Wessel an, der aufgrund seines Renteneintritts ausscheidet.

    Dr. Daniela Ruf

    Im Deutschen Caritasverband ist ein Wechsel in der Leitung der Abteilung Soziales und Gesundheit erfolgt. Neue Leiterin der Abteilung ist seit dem 20. März 2018 Renate Walter-Hamann, die bisher das Fachreferat Gesundheit, Rehabilitation, Sucht im DCV geleitet hat. Renate Walter-Hamann war viele Jahre in Verbindung mit ihrer bisherigen Funktion Vorstandsmitglied der DHS und persönliches Mitglied im buss. Die frei gewordene Stelle der Referatsleitung hat zum 15. April 2018 Dr. Daniela Ruf übernommen, die als Expertin in der ‚Suchtszene‘ bekannt ist und auch zuvor in diesem Referat gearbeitet hat.

    Pressemitteilungen von fdr+, GVS und Caritas Suchthilfe, Mai 2018

  • Neues Projekt der HLS: webcare+

    Das Netz und digitale Medien sind fester Bestandteil des Alltags geworden. Doch ab wann ist viel Zeit im Internet zu viel? Ab wann wird das Smartphone, das Tablet oder der Laptop als Zugang zur digitalen Welt zum Problem? Die fortschreitende Digitalisierung unserer Lebenswelt bietet viele Chancen – bringt aber auch Risiken mit sich. In der Gesellschaft existiert ein gesteigerter Bedarf an einer kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen Nutzung digitaler Medien, an Reflexion und Denkanstößen.

    Mit dem neuen Projekt webcare+ bietet die Hessische Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) eine Informationsplattform, die dem Selbsthilfegedanken verpflichtet ist. Das Portal lädt dazu ein, sich über das Spannungsfeld aus Möglichkeiten und Grenzen digitaler Medien zu informieren und auszutauschen und somit die individuelle Kompetenz zu stärken, das eigene Nutzungsverhalten in Bezug auf digitale Medien frühzeitig zu reflektieren. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Digitales mit Mehrwert genutzt werden kann, ohne Analoges aus dem Blickfeld zu verlieren. Die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen unterstützt das Projekt im Rahmen der Selbsthilfeförderung.

    Im Zentrum der Plattform steht ein Online-Magazin mit aktuellen Blog-Artikeln zu den Themen Computerspiele, Soziale Medien, Smartphones, Selbsthilfe und weiteren virtuellen Welten. webcare+ bietet aber noch mehr: Hinweise auf bundesweite Veranstaltungen zum Thema, einen interaktiven FAQ-Bereich, eine Wissensdatenbank sowie Zahlen auf einen Blick.

    Menschen, die von einem problematischen Nutzungsverhalten bezüglich digitaler Medien betroffen sind, und deren Angehörige können sich auf webcare+ zu den Themen exzessiver Mediengebrauch, Medienabhängigkeit und Selbsthilfe informieren. Ein „Hilfeangebote-Finder“ bietet Unterstützung bei der Suche nach Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und Therapieangebote in ihrer Nähe.

    Das Informationsportal ist unter https://webcare.plus zu erreichen. Interessierte können webcare+ auf Twitter, Facebook, Instagram und Google+ folgen.

    Hessische Landesstelle für Suchtfragen (HLS), 21.03.2018