Autor: Simone Schwarzer

  • Schweizer Suchtpanorama 2018

    Der Suchtmittelmarkt wie auch der Onlinespiel- und Online-Geldspielmarkt in der Schweiz sind in Bewegung. Viele Konsumierende wollen neue Produkte möglichst risikofrei ausprobieren, während Anbieter maximale Renditen suchen und staatliche Reglementierung ablehnen. Die Politik schaut weg, obwohl die Folgen für die Bevölkerung direkt oder indirekt spürbar sind und zahlreiche Fragen bestehen: Inwiefern sind alternative Tabakprodukte weniger schädlich als Zigaretten? Wann ist Hanf legal? Wie viel trinken Männer und Frauen heute? Welche Risiken bergen Geldspiele? Wie sieht der Gebrauch opioidbasierter Schmerzmittel aus? Das Schweizer Suchtpanorama 2018 gibt einen Überblick über die heutige Situation sowie die zentralen Entwicklungen und skizziert aktuelle gesellschaftliche Fragen zum Umgang mit Suchtmitteln. Die Publikation steht auf der Homepage von Sucht Schweiz zum Download zur Verfügung. In der Einleitung sind zentrale Aspekte zusammengefasst:

    Alkohol: billig und omnipräsent auch im Web

    Der Pro-Kopf-Konsum von Alkohol ist im Jahr 2016 leicht auf 7,9 Liter reinen Alkohol zurückgegangen und die Abstinenzrate liegt bei rund 14 Prozent der Schweizer Bevölkerung ab 15 Jahren – mehr als noch vier Jahre zuvor. Beim Risikokonsum gibt es indes kaum Veränderungen. 21,6 Prozent der Bevölkerung trinken chronisch oder punktuell risikoreich. Alkohol kann billig und jederzeit erworben werden – auch im Internet, wo Konsumierende in sozialen Netzwerken zum erweiterten Arm der Werbeagentur werden. Alkohol ist zudem ein überall verfügbares Gut – eine Ausnahme sind Autobahnraststätten, aber laut Parlamentsbeschluss nicht mehr lange. Ein weiteres Signal der Deregulierung: die Forderung, die Biersteuer abzuschaffen.

    Raucherquote stagniert, was die Politik nicht kümmert

    2016 rauchten 25,3 Prozent der Personen über 15 Jahren in der Schweiz, das heißt ein Viertel der Bevölkerung. Dieser Anteil hat sich seit rund zehn Jahren nur marginal verändert. Knapp 40 Prozent der Bevölkerung kennen die Gefahren des Tabakkonsums ungenügend. Am besten über die Risiken informiert sind Personen im Alter von 20 bis 44 Jahren. In aller Munde sind neue Produkte, die als schadensmindernde Variante zum herkömmlichen Zigarettenkonsum gehandelt werden. Unklar bleibt, inwiefern das Rauchen entscheidend reduziert wird. Eine stringente Tabakpolitik, welche das Zigarettenrauchen mit einem Werbeverbot und einer wirksamen Steuer reduzieren würde, fehlt hierzulande. In die Bresche springt mitunter die Zivilgesellschaft, wie der Verzicht auf das Tabaksponsoring des Gurtenfestivals zeigt.

    Illegale Drogen – ein Wirrwarr ohne Grenzen beim Cannabis

    Die Konsumzahlen bei den illegalen Drogen sind in etwa stabil geblieben. Cannabis ist die weitaus am häufigsten konsumierte Substanz, weit vor Kokain, Amphetamin und Ecstasy. Beispiellos ist das dramatische Ausmaß der Opioid-Problematik in den USA, wo viele Menschen nach einer Schmerztherapie die Opioide auf dem Schwarzmarkt beschaffen und oft, ohne es zu wissen, zu Stoffen wie Fentanyl greifen. Wie eine Studie aus der Waadt zum Heroinmarkt nahelegt, stellt sich das Problem hierzulande bis jetzt nicht.

    Die Cannabis-Politik steht vor immer größer werdenden Herausforderungen. Mit CBD-haltigen Produkten, der uneinheitlichen Praxis bei den Ordnungsbußen, den geplanten Studien der Städte und Kantone für neue Regulierungsmodelle, der Verwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken sowie dem internationalen Kontext drängt sich eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes auf.

    Geldspiele vor einer Renaissance mit unabsehbaren Folgen

    0,8 bis 2,2 Prozent der Personen, die um Geld spielen, gelten als problematisch Spielende und 0,5 bis 0,8 Prozent als pathologisch Spielende. Von problematischen Formen des Geldspiels sind mehrheitlich jüngere Männer betroffen. Die geplante Öffnung des Geldspielmarkts im Internet droht mehr Menschen in die Sucht zu ziehen, denn Online-Geldspiele bergen nachweislich ein höheres Suchtpotenzial. Eher abseits des öffentlichen Interesses hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das insgesamt die Möglichkeiten der Geldspielanbieter stärker gewichtet als den Schutz der Spielenden. Das Gesetz will nicht-lizenzierte Anbieter mit Netzsperren vom Markt fernhalten und prompt wurde deswegen das Referendum lanciert. Gleichzeitig ermöglicht das Internet laufend neue Spielformen, welche insbesondere die Grenzen zwischen Video- und Geldspielen fließend machen – die Rede ist vom so genannten Social Gambling.

    Medikamente: Wo liegt die Schmerzgrenze?

    In den USA sterben jeden Tag mehr als hundert Menschen an einer Opioid-Überdosis. Zu den betroffenen Substanzen zählen auch schmerzlindernde Medikamente. Die in den letzten zehn Jahren beobachtete Zunahme der Verschreibungen und des Umsatzes von opioidhaltigen Schmerzmitteln erfordert auch hierzulande Wachsamkeit. Bislang gab es aber keine Meldungen, wonach entsprechende Suchtprobleme zugenommen hätten. Schlaf- und Beruhigungsmittel, namentlich Benzodiazepine, bergen ein Abhängigkeitspotenzial. 2,8 Prozent der Bevölkerung nehmen täglich oder fast täglich während mindestens eines Jahres solche Mittel ein. Dieser Anteil ist hoch, wenn man bedenkt, dass sie nur über kurze Zeit eingenommen werden sollten.

    Neue Produkte schaffen neue Marktdynamik

    Potenziell gesundheitsschädliche Stoffe sind alles andere als neu. Neu in den letzten Jahren ist die Diversifizierung der Produkte nicht nur im Alkoholbereich: E-Zigaretten und Tabakprodukte zum Erhitzen, die auf den Markt drängen; nebst Haschisch und Marihuana gibt es CBD-reiches Cannabis in Zigaretten oder als Tropfen und Balsam etc. oder in Esswaren; neue psychoaktive Substanzen oder Online-Spiele ohne Grenzen. Diese Entwicklung verlangt nach neuen Leitlinien, damit Produkte mit möglichst geringem Schadenspotenzial begünstigt werden und nicht die Interessensgruppen mit dem größten Einfluss. Ohne politisches Engagement bleibt ein Vakuum, von dem die Anbieter profitieren. Rasches Handeln und ein Gesamtkonzept sind nötig, um das freie Marktspiel besser zu regulieren und Gesundheitsschäden zu minimieren. Doch eine politische Linie fehlt heute.

    Quelle: Sucht Schweiz, Schweizer Suchtpanorama 2018, S. 2-4

  • Sozialarbeiter/innen in klinisch-therapeutischen Arbeitsfeldern

    Im Rahmen eines Forschungsprojektes führen Studierende des Masterstudiengangs „Klinisch-therapeutische Soziale Arbeit“ der Katholischen Hochschule Aachen eine Umfrage zum Thema „Beanspruchungen von Sozialarbeiter/innen und deren Bewältigungsstrategien“ durch.

    Das Arbeitsfeld der klinisch-therapeutischen Sozialen Arbeit ist gekennzeichnet von vielfältigen Herausforderungen. Dies erfordert von den dort tätigen Mitarbeiter/innen ein hohes Maß an Flexibilität, Frustrationstoleranz und Belastbarkeit. Ziel dieser Umfrage ist es, die zuvor beschriebene Situation auf ihre Aktualität hin zu prüfen und die jeweiligen Berufsrollenträger/innen bezüglich ihrer Bewältigungsstrategien und ihres Umgangs damit zu befragen. Diese Umfrage richtet sich explizit an Sozialarbeiter/Sozialpädagogen und Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen in klinisch-therapeutischen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe, der Psychiatrie sowie der Aids- und Suchthilfe.

    Die Studierenden freuen sich über rege Beteiligung und bitten auch um Weiterleitung der Umfrage an das entsprechende Fachpersonal. Der Fragebogen kann bis zum 18.03.2018 ausgefüllt werden. Es handelt sich um eine gänzlich anonyme Umfrage. Um an dieser Umfrage teilzunehmen, klicken Sie bitte auf folgenden Link: https://survey.katho-nrw.de/index.php/988472?lang=de

    Bei Fragen und Anregungen zur Umfrage schreiben Sie bitte eine Mail an: Bewaeltigungsstrategien@web.de

    Quelle: Homepage Landesstelle Sucht NRW, 07.03.2018

  • Psychosoziale Beratung und therapeutische Begleitung von traumatisierten Flüchtlingen

    Psychiatrie Verlag, Köln 2017, 272 Seiten, € 30,00, ISBN 978-3-88414-654-5, auch als E-Book erhältlich

    Traumatisierende Erlebnisse, außergewöhnliche Belastungen, fortgesetztes Leid und ungewisse Zukunftsaussichten belasten viele Asylsuchende. Das Buch zeigt, welchen besonderen Bedingungen die psychosoziale Beratung, Diagnostik und Therapie von Menschen mit Gewalt-, Kriegs-, Flucht- oder Foltererfahrungen in der Praxis unterliegt. Es stellt eine praktische Handreichung für alle dar, die mit Flüchtlingen arbeiten und Traumafolgen im Kontext fluchtspezifischer Belastungsfaktoren gerecht werden wollen. Viele Menschen, die vor Krieg geflohen sind, haben in ihrem Heimatland oder auf der Flucht Schreckliches erlebt. Circa 40 Prozent der Flüchtlinge in Deutschland machen mehrfach traumatisierende Erfahrungen. Das Buch hilft Beratern und Begleitern, belastete Migranten und ihre Familien unter extrem instabilen Bedingungen zu stabilisieren.

    Auch die Helfenden werden in den Blick genommen: Wie können sie das Schreckliche mit aushalten? Wie erkennen und respektieren sie eigene Grenzen? Müssen sie eigene kulturelle Selbstverständlichkeiten hinterfragen? Wie nutzen sie Netzwerke? Neben Überlegungen zur notwendigen Versorgungsstruktur, zu divergenten Heilungskonzepten u. Ä. enthält das Buch hilfreiche Hinweise zum dolmetschergestützten Arbeiten.

  • Selbstregulation und Impulskontrolle durch Schematherapie aufbauen

    Beltz Verlag, Weinheim 2017, 172 Seiten mit E-Book inside und Arbeitsmaterial, € 36,95,
    ISBN 978-3-621-28477-6, auch als E-Book erhältlich

    „Was kann die Schematherapie zur Impulskontrolle beitragen?“ Matias Valente und Yvonne Reusch beantworten diese Frage mithilfe vieler praxisbezogener Fallbeispiele. Vermittelt wird ein umfassender Überblick zu den vielfältigen Behandlungsmöglichkeiten durch die Schematherapie. So ist ihr Einsatz beispielsweise bei Erkrankungen wie Binge Eating, Substanzmissbrauch, Selbstverletzung oder pathologisches Spielen indiziert. Dabei werden wichtige Techniken zur Selbstregulation eingebunden und erklärt.

    Neben dem starken Praxisbezug sind Strategien der 3. Welle der Kognitiven Verhaltenstherapie wie „Akzeptanz und Commitment“ und deren effektiver Einsatz in der Schematherapie dargestellt. Zusätzlich werden Arbeitsblätter und Download-Material für die praktische Anwendung angeboten. Das Buch bietet Hilfestellung in der Psychotherapie mit Erwachsenen aber auch mit Kindern- und Jugendlichen.

  • Leitfaden für Ärzte zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger

    Die Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS) hat die 4. vollständig überarbeitete Auflage ihrer Publikation „Leitfaden für Ärzte zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger“ veröffentlicht. Der Leitfaden steht auf der Homepage der BAS zum Download bereit. Das Vorwort zur 4. Auflage fasst wichtige Neuerungen zusammen:

    Am 2.10.2017 wurde eine umfangreiche Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) in Kraft gesetzt, die vor allem zum Ziel hatte, die ärztlich therapeutisch notwendigen Erfordernisse der Substitutionsbehandlung von den Erfordernissen der Kontrolle und Überwachung des BtM-Verkehrs sauber zu trennen. Damit wurde der in der Vergangenheit vielfach geäußerten Kritik aus der Ärzteschaft an der zu großen juristischen Einflussnahme bei der Substitution Rechnung getragen. Einhergehend mit der Änderung der BtMVV war deshalb eine Anpassung der Richtlinien der Bundesärztekammer nötig, die fortan den allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Substitutionsbehandlung feststellt und Regelungen für die Therapie und die Kontrolle des Therapieverlaufs trifft. Entlastet wurden die Ärzte auch von der Verpflichtung, bei Verabreichung des Substitutionsmittels außerhalb der Praxis am Ende des Monats noch die Bestände, die unter ihrer Verantwortung dort gelagert werden, zu kontrollieren, sofern sie darüber eine Vereinbarung treffen und die Dokumentation sicherstellen.

    Von wesentlichem Einfluss wird sicher auch die Änderung der Definition einer Substitution gemäß § 5 sein, da hier nunmehr alle opioidabhängigen Patienten danach behandelt werden können, unabhängig davon, wie sie sich diese chronische Erkrankung erworben haben. Die Abkehr von der Forderung nach grundsätzlich anzustrebender Opioidabstinenz in der therapeutischen Zielsetzung war suchtmedizinisch nicht haltbar und wurde den Zielen bei anderen erworbenen chronischen Erkrankungen entsprechend in eine realistischere „Soll“-Zielsetzung umgewandelt. Die juristische Forderung nach Abstinenz von unerlaubt erworbenen oder erlangten Opioiden als Ziel belässt nunmehr alle anderen Bewertungen des Beigebrauchs in der therapeutischen Verantwortung des Arztes – auch dies eine Änderung, die von Fachleuten lange Zeit gefordert wurde.

    Nicht zuletzt wurde die Entscheidung, wann und in welchem Maße ein Patient psychosoziale/psychiatrische Betreuung benötigt, in die Zuständigkeit des Arztes im Rahmen der richtlinienkonformen Behandlung gegeben und damit einer juristischen Bewertung entzogen.

    Dem Ziel einer flexibleren Versorgung der Patienten entsprechend wurden u. a. die Möglichkeiten der externen Vergabe von Substitutionsmitteln erweitert, die Überbrückung der Wochenendversorgung mittels Z-Rezepten verlängert, eine großzügigere Verordnung von Take Home Dosen über sieben Tage hinaus für Einzelfälle erlaubt, die Kombination von Sichtbezug und Take Home in der Apotheke auf der Verordnung ermöglicht und die Konsiliarbehandlung für nicht in Suchtmedizin ausgebildete Ärzte auf bis zu zehn Patienten erweitert.

    Die Änderung der BtMVV ist in ihrer Struktur auf breitere Kooperation mit anderen Berufsgruppen angelegt. Es ist vor allem Aufgabe der Ärzte, diese Kooperationen zu schaffen, zu strukturieren und zu leiten. Aus diesem Grunde wird auch für die externe Verabreichung von Substitutionsmitteln verlangt, dass der Arzt eine (schriftliche oder elektronische) Vereinbarung mit seinen externen Partnern trifft.

    Die Änderung der BtMVV sorgt für nicht unerheblichen Mehraufwand in den Apotheken, ohne dass bis zum heutigen Tage eine entsprechende Honorierung bundesweit erfolgt ist. Die Apothekerschaft hat trotzdem zugestimmt, um hier einen Beitrag zur Versorgung dieser Patienten zu leisten. Die Forderung nach angemessener Honorierung ist damit umso dringender.

    Die psychosozialen Beratungsstellen, die in der Vergangenheit unverzichtbarer Partner in der Substitution waren, wenngleich ihre Finanzierung nicht in die Zuständigkeit der Krankenkassen gefallen ist, müssen in der Zukunft eine neue Verbindlichkeit für diese Betreuung finden. Die Tatsache, dass ihre Einbeziehung nicht mehr zwingend im Gesetz gefordert wird, darf keineswegs von den Kostenträgern dahingehend umgemünzt werden, dass dort weniger/kein Bedarf besteht.

    Die Reform der BtMVV war nicht zuletzt auch getragen von dem Wunsch, mehr Ärzte für diese Behandlung zu motivieren und diese Behandlung mehr Patienten zugängig zu machen. Es liegt jetzt an allen Beteiligten, allen voran der Ärzteschaft, das Gesetz mit Leben zu füllen und die Möglichkeiten zum Wohl der Patienten auszuschöpfen.

    Quelle: Bayerische Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS), Leitfaden für Ärzte zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger. 4. vollständig überarbeitete Auflage, 2018, S. 4-5

  • Kurzfilm zu psychischen Symptomen nach Flucht

    „Flucht und Migration“ heißt der Kurzfilm des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie (MPI), der mit Hilfe von Bildern zeigt, dass Schlafstörungen, Grübeln oder auch körperliche Beschwerden wie Kopfschmerzen oder Atemnot Symptome einer psychischen Erkrankung sein können. „Der Film soll Betroffene entlasten und ermutigen, sich Hilfe zu suchen“, erläutert der Direktor der Klinik am MPI, Martin Keck.

    Psychische und körperliche Symptome müssen aber nicht unbedingt langfristig in eine psychiatrische Erkrankung münden. Sie können als nachvollziehbare Reaktion auf das Erlebte auch ohne Behandlung mit der Zeit abklingen. Auch das möchte der Film klar machen.

    Der zwei Minuten lange Film liegt in sieben Sprachen vor: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Arabisch, Dari und Kurdisch (Kurmandschi), in Vorbereitung sind Pashto, Tigrinya und Somali. Er kann hier angesehen und heruntergeladen werden: http://bit.ly/2FDTj14. „Flucht und Migration“ soll weitergeleitet werden, um möglichst viele Geflüchtete sowie ihre Helfer zu erreichen.

    Der Film ist im Rahmen des Projektes RefPsych entstanden. Das MPI bietet Geflüchteten, Helfern und Interessierten darin Informationen zu psychischen Erkrankungen nach Flucht und Migration. Weitere Informationen: http://www.psych.mpg.de/refpsych

    Pressestelle des Max-Planck-Instituts für Psychiatrie, 28.02.2018

  • Immer mehr psychische Störungen bei jungen Menschen

    Der aktuelle Barmer-Arztreport 2018 ist alarmierend: Vor allem junge Menschen leiden verstärkt an psychischen Störungen wie Depressionen und Ängsten. Auch bei Studierenden, die bislang als weitgehend ‚gesunde‘ Gruppe galten, sei inzwischen mehr als jeder sechste betroffen, Tendenz steigend. Ein mögliches Rezept sind evidenzbasierte Online-Therapien, die den stärker digitalisierten Lebenswelten junger Menschen entgegenkommen. Ein anderes ist die Systemische Therapie – das erste Psychotherapieverfahren, dem das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) Wirksamkeit attestiert hat, vor allem auch bei Ängsten und Depressionen.

    „Es ist erschreckend, dass immer mehr junge Menschen von psychischen Auffälligkeiten betroffen sind“, kommentiert Dr. Björn Enno Hermans, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) den aktuellen Report der Krankenkasse. Umso wichtiger sei es nun, angemessene und wirksame Hilfen anzubieten. „Wir wissen aus Studien, dass jungen Menschen ihre realen Lebenswelten genauso wichtig sind wie die digitalen. Die Systemische Therapie bezieht die sozialen Lebenswelten, etwa Familie und Freunde, in die Therapie mit ein. Sie ist damit ein sehr wirksames Psychotherapieverfahren, das endlich auch von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden sollte.“

    Das IQWiG hat im vergangenen Sommer sein Prüfverfahren „Systemische Therapie bei Erwachsenen als Psychotherapieverfahren“ abgeschlossen. Nun muss der Gemeinsame Bundesausschuss entscheiden, ob künftig auch Systemische Therapie – neben Verhaltenstherapie und tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie – in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen wird.

    Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF), 23.02.2018

  • Sozialrechtliche Praxis im Lichte des BTHG

    Ein Jahr nach Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) gibt es zahlreiche Neuerscheinungen in der Fach(buch)szene, die das Thema aufgreifen. Zwei Veröffentlichungen sollen hier kurz vorgestellt werden. Der fdr+ veröffentlicht auf seiner Homepage die überarbeitete Neuauflage des Leitfadens Sozialrecht von Rüdiger Lenski.

    Für die Suchthilfe, deren Leistungen quer durch alle Sozialgesetzbücher finanziert werden, ist die Kenntnis des Sozialrechtes von besonderer Bedeutung. Seit einigen Jahren bearbeitet Rüdiger Lenski, Mitglied im Beirat des fdr+, seinen „Leitfaden Sozialrecht“, der alle Informationen zur Anwendung des Sozialrechts auf 249 Seiten bündelt. Er ist für alle, die bei diesem Thema im Studium nicht so aufmerksam waren, eine ideale Quelle der Aus- und Weiterbildung. Jetzt ist die Ausgabe 2018 erschienen, die auch das am 01.01.2017 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz (BTHG) berücksichtigt. Dieses für die Praxis unverzichtbare Dokument steht auf der Homepage des fdr+ zur freien Nutzung zum Herunterladen bereit.
    Quelle: www.fdr-online.info (16.02.2018)

    Wer die Möglichkeiten und Risiken des BTHG vertieft verstehen möchte, liegt mit dem handlichen Buch Das neue Teilhaberecht von Arne von Boetticher richtig. Der Blick in das Inhaltsverzeichnis überzeugt. Entlang der verschiedenen Umsetzungsstufen (2017, 2018, 2020, 2023) stellt der Autor die Änderungen in den dazugehörigen Sozialgesetzen dar und kommentiert sie für die Beratungspraxis.

    Das Handbuch zum neuen Recht erklärt verständlich die kompliziert und verschachtelt gestalteten Neuerungen. Insbesondere stellt es strukturiert dar, was in den neuen Teilen 1 (Allgemeine Regeln), 2 (Eingliederungshilfe) und 3 (Recht der schwerbehinderten Menschen/Mitbestimmungsrechte) des SGB IX neu geregelt ist. Der Autor, promovierter Volljurist und diplomierter Sozialpädagoge (FH), geht auf die vielen Abgrenzungs- und damit Zuständigkeitsfragen zum SGB XII ein, aber auch zum SGB VIII und XI. Er erläutert schrittweise das Inkrafttreten der Neuregelungen und die insoweit schon jetzt zu beachtenden Vorwirkungen. Die sperrige Regelungstechnik des SGB IX im Verbund mit den Regelungen zur Teilhabe in den anderen Büchern des Sozialgesetzbuches wird mit Übersichtstabellen und Synopsen leicht nachvollziehbar gemacht. Neuregelungen werden unter Rückgriff auf die Gesetzgebungsmaterialien erschlossen, und erste Beraterhinweise geben eine praktikable juristische Anleitung in einer schwierigen Übergangszeit.
    NOMOS Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 2018, 394 S., € 38,00, ISBN 978-3-8487-3356-9
    Quelle: Homepage Nomos Verlagsgesellschaft (16.02.2018)

    Martina Tranel, Dipl.-Soz.päd./Dipl.-Soz.arb., Sozialtherapeutin
    Leiterin der Einrichtung Theresienhaus, Glandorf, CRT – Caritas Reha und Teilhabe GmbH