Autor: Simone Schwarzer

  • Leistungserbringung im ethisch-ökonomischen Spannungsfeld

    Leistungserbringung im ethisch-ökonomischen Spannungsfeld

    Grundannahmen – Standortbestimmung zur Annäherung an das Thema

    Stefan Bürkle

    Die deutsche Philosophin Annemarie Piper, Verfasserin des Standardwerkes „Einführung in die Ethik“, formulierte 2014 in einem Vortrag zu Ethik und Ökonomie den Satz: „Wir kennen von allem den Preis, aber nicht den Wert.“ Entsprechend könnte die Leitfrage für die folgenden Überlegungen lauten: „Wie würde sich der Blick auf die Leistungserbringung in der Suchtrehabilitation verändern, wäre dieser maßgeblich vom Wert und nicht so sehr vom Preis einer Leistung bestimmt?“ In diesen Ausführungen soll ein fachlich-ethischer Zugang zu den Grundlagen des Handelns als Leistungserbringer in der Suchtrehabilitation entwickelt werden. Dabei sind folgende Fragen maßgeblich:

    • Von welchen Anforderungen und Werten gehen wir bei der Leistungserbringung aus?
    • Welche Vorgaben bestimmen und rahmen unser Handeln?
    • Orientieren wir uns mehr am „Preis“ oder am „Wert“?

    Gemeinsam mit der Aussage von Annemarie Piper zum Verhältnis von Preis und Wert bildet der ethische Anspruch vom „richtigen Handeln in verantwortbarer Praxis“ das gedankliche Konzept dieser Ausführungen. Der Historiker Jürgen Nielsen-Sikora von der Universität Siegen geht in einem Aufsatz aus dem Jahr 2015 der Frage nach, ob das von dem Philosophen Hans Jonas beschriebene „Prinzip Verantwortung“ (1979) auch heute noch Gültigkeit hat. Er kommt zu dem Fazit: Ja, denn die Zukunftsorientierung im ethischen Konzept von Jonas ist eine fortwährende. Sie macht es erforderlich, dass Menschen und Gesellschaften immer wieder Antworten auf neue gesellschaftspolitische Situationen geben. Aktuelle Themen wie die mediale und digitalisierte Welt, Antidemokratiebewegungen, die Suche nach neuen Formen einer Aufrichtigkeitskultur (Fake News) bzw. neuartige Kriege und die Gefahr terroristischer Anschläge unterstreichen die gerade heutzutage existenzielle Bedeutung des Prinzips Verantwortung.

    Das Prinzip Verantwortung, das auf eine Verantwortung für die zukünftige Geschichte verweist, besitzt nicht nur für wissenschaftliche Überlegungen fundamentale Bedeutung. Jonas baut auch eine hilfreiche Brücke zum praktischen Geltungsbereich seiner Verantwortungsethik. Danach bedeutet Verantwortung, „den Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, ob diese oder jene Handlung moralisch vertretbar ist. (…) Nie ganz zu klären ist jedoch, ob eine vorsorglich getroffene Entscheidung und die daraus resultierende Handlung tatsächlich langfristig erhoffte positive Wirkungen nach sich ziehen.“ (Nielsen-Sikora, 2015, S. 11) Bedeutsam erscheinen hierbei die Aspekte „prüfen“ und „entscheiden“.

    Nach dem „Handwörterbuch Philosophie“ „bezeichnet Verantwortung die Zuschreibung des Denkens, Verhaltens und Handelns eines Menschen an dessen freie Willensentscheidung, für die er genau deshalb rechenschaftspflichtig ist und für die er mit allen Konsequenzen einstehen muss. Verantwortung gründet demnach in der Freiheit des Menschen. Denn nur wenn der Mensch die Möglichkeit hat, sein Denken, Verhalten und Handeln selbst zu bestimmen, kann er dafür auch zur Rechenschaft gezogen werden.“ (Rehfus, 2003, S. 736) Ergänzend hierzu und als praktische Konsequenz führt der Journalist Sven Precht in seinem Essay „Sind wir in unseren Entscheidungen frei?“ aus, dass Verantwortung zu übernehmen, mindestens drei Dinge voraussetzt, nämlich:

    • eine Handlung zu tätigen, wobei auch ein bewusstes Nichthandeln bzw. eine Enthaltung eine Handlung darstellen können,
    • die Folgen einer Handlung einigermaßen absehen zu können, was aber immer nur bedingt möglich ist, und
    • eine Entscheidung aus freiem Willen treffen zu können, ansonsten kann von „meiner“ Entscheidung nicht die Rede sein.

    Das oben skizzierte Grundverständnis von Verantwortung, an dem sich das Handeln orientiert und das daran auch messbar wird, findet sich wieder in den Werten, Leitmodellen oder Leitbildern von Organisationen.

    Ansprüche an die Leistungserbringer und Rahmenbedingungen der Leistungserbringung

    Die Ethik, die bei der Leistungserbringung zum Tragen kommt, steht in einem engen Verhältnis und in Wechselwirkung zum Rahmen der Leistungserbringung und zu deren jeweiligen Besonderheiten. Die Leistungserbringung besteht aus Aktivitäten bzw. Handlungen, die eine Entscheidung voraussetzen. Dieses Handeln bzw. die mit der Umsetzung von Aufträgen verbundenen Handlungen sind vielschichtig und berühren unterschiedliche Vorgaben, Rahmenbedingungen und Erwartungen. Aufgrund der unterschiedlichen Handlungsebenen und der vielfältigen Rollen, die der Leistungserbringer im Rahmen seines Auftrags einnimmt, können die handelnden Personen in ethische Konflikte kommen. Die handlungsleitenden Fragen dabei können sein:

    • Wem gegenüber sind wir in der Leistungserbringung verantwortlich?
    • Auf wen bezieht sich das „richtige Handeln in verantwortlicher Praxis“?
    • Welchen ethischen Ansprüchen müssen unsere Entscheidungen und unsere Handlungen genügen?

    Welche Ansprüche und Erwartungen werden nun an die Leistungserbringung oder an Leistungserbringer gestellt? Manche dieser Ansprüche liegen in den Organisationen und deren Selbstverständnis begründet, andere sind externer Natur.

    Intern begründete Ansprüche – Organisationsebene

    • Auf Organisationsebene prägen ganz entscheidend fachlich-qualitative Ansprüche die Leistungserbringung.
    • Organisationen stehen in der Verantwortung, ökonomisch zu planen, zu entscheiden und zu handeln.
    • Organisationen stehen in der Fürsorgeverpflichtung gegenüber ihren Mitarbeiter/innen. Diese beinhaltet u. a., Arbeit zur Verfügung zu stellen, qualifizierte Leistungen der Mitarbeiter/innen einzufordern und angemessen zu vergüten sowie Maßnahmen der Personalentwicklung anzubieten. Damit ist auch der Anspruch verbunden, für annehmbare Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz und bei der Arbeit zu sorgen, bspw. dauerhafte Arbeitsverdichtungen, die sich gesundheitsschädigend auswirken können, zu vermeiden.
    • Organisationen sind ihren spezifischen Werten und Leitbildern verpflichtet, in denen im Wesentlichen die Grundlagen und die Ausrichtung ihres Handelns, ihre Kultur, ihre Umgangsformen etc. niedergelegt sind.

    Externe Ansprüche

    • Auf externer Ebene bringen die gesellschafts- und fachpolitischen Rahmenbedingungen, in die die Leistungserbringung in der Suchthilfe eingebettet ist, eine Reihe von Ansprüchen mit sich. Diese konkretisieren sich u. a. im Sozialstaatsprinzip und der kommunalen Daseinsvorsorge, im Subsidiaritätsprinzip oder in der Umsetzung von wissenschaftlichen und politischen Leitkonzepten wie der gesellschaftlichen und beruflichen Teilhabe oder Modellen der Resozialisierung und Rehabilitation.
    • Der gesetzliche Rahmen für die Leistungen der Suchthilfe ist sehr vielschichtig und bezieht sich u. a. auf unterschiedliche Sozialleistungsgesetze, das Betäubungsmittelgesetz sowie auf auf eine Vielzahl von Verordnungen wie z. B. die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung usw.
    • Der fachlich-wissenschaftliche Diskurs in Form von Debatten oder Konsensbildung schafft Orientierung, setzt aber auch Vorgaben (Stichwort: Evidenzbasierung, Leitlinien etc.).
    • Die Leistungserbringer sind entscheidend mit den Ansprüchen und Vorgaben der Leistungsträger konfrontiert. Dies zeigt sich im Rahmen der gesetzlich bzw. vertraglich vereinbarten Auftragserfüllung: durch Verträge, Rahmenvereinbarungen, Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen, Strukturvorgaben, Vorgaben der Qualitätssicherung etc.
    • Last not least sind die (nicht weniger vielschichtigen) Ansprüche und Erwartungen der Klient/innen bzw. Patient/innen an die Hilfeleistung oder Behandlung zu nennen. Neben bestmöglichen und zeitnah erbrachten Leistungen bestehen berechtige Ansprüche der Hilfesuchenden in einer konsequenten Umsetzung der Grundhaltungen von Achtsamkeit, Partizipation, Emanzipation und Empathie durch Berater/innen und Therapeuten/innen.

    Werte und ethisches Verständnis bei einem christlich orientierten Wohlfahrtsverband

    Neben dem Anspruchs- und Erwartungsrahmen bildet der Werterahmen ein grundlegendes Fundament der Leistungserbringung. Das spezifische Werte-Fundament für die Leistungserbringung des Deutschen Caritasverbandes als christlich-religiös orientiertem Wohlfahrtsverband ist die katholische Soziallehre. Daraus entsteht letztlich auch das Spannungsfeld für die christlich orientierte Wohlfahrtspflege: Sie steht zwischen der Anforderung, sich im Wettbewerb zu behaupten, und einem christlich-ethischen Anspruch der Soziallehre. Im Wesentlichen ersichtlich wird der Spagat für die Leistungserbringung anhand der Doppelrolle, sowohl Anwalt wie auch Dienstleister für Hilfesuchende zu sein. Gleichzeitig fühlt sich die Wohlfahrtspflege dem Anspruch des Wunsch- und Wahlrechtes sowie der Pluralität im Angebot verpflichtet. Die dahinterstehende Haltung ist im Kern die Frage: „Was willst du, dass ich für dich tun kann?“

    Die Basis ethischen Handelns in einem Wohlfahrtsverband wie der Caritas bildet die soziale Verantwortung auf der Grundlage der katholischen Soziallehre. Die katholische Soziallehre beinhaltet Ideen für eine mögliche Ordnung des gesellschaftlichen Zusammenlebens und das Grundkonzept sozialer Gerechtigkeit. Vereinfacht skizziert geht das Konzept der katholischen Soziallehre auf gesellschaftliche Entwicklungen des 19. Jahrhunderts in Europa zurück. Prägend war die Industrialisierung, verbunden mit einer Arbeiterschaft, die oft in ungeschützten und teilweise elenden Verhältnissen leben musste. Die katholische Soziallehre umfasst vier klassische und eine Reihe weiterer grundlegender Prinzipien, die die Idee der sozialen Gerechtigkeit und die Idee vom gerechten sozialen Zusammenleben verkörpern und mit Leben füllen. Auf die klassischen Prinzipien der Personalität, der Solidarität, der Subsidiarität und des Gemeinwohlprinzips sowie auf das relativ neue Prinzip der Nachhaltigkeit soll hier kurz eingegangen werden.

    • Personenprinzip oder Prinzip der Personalität: Das Personenprinzip betont die Einmaligkeit des Individuums und geht von der Grundprämisse aus, dass gesellschaftliche Ordnungen dem Wohl des Einzelmenschen dienen müssen. „Nach dem obersten Grundsatz dieser Lehre muss der Mensch der Träger, Schöpfer und das Ziel aller gesellschaftlichen Einrichtungen sein.“ (Johannes P.P. XXIII, 1961, n219) Die Entsprechung auf Ebene der Leistungserbringung wäre u. a. die Personen- oder Klientenorientierung, aber auch die freie Entscheidung in Verantwortung.
    • Solidaritätsprinzip: Das Solidaritätsprinzip geht von dem Verständnis aus, dass gemeinsame Ziele nur über die Bündelung der Fähigkeiten und Interessen der Menschen verwirklicht werden können. Damit ist die Entschlossenheit verbunden, sich für das Gemeinwohl einzusetzen, und auch die Entschlossenheit, Einfluss und Mittel (Güter und Dienstleistungen), wo sie vorhanden sind, für diejenigen einzusetzen, denen sie fehlen. Die Entsprechung auf Ebene der Leistungserbringer ist das Mandat der Anwaltschaft für die Interessen und Belange der Klientel (Stichwort: Rechtsdurchsetzung).
    • Subsidiaritätsprinzip: Das Subsidiaritätsprinzip (oder das Prinzip der Nachrangigkeit) verkörpert die Hilfe zur Selbsthilfe, auf individueller, gesellschaftlicher oder Organisationsebene. Es ist mit dem urdemokratischen Prinzip verbunden, Zuständigkeiten und Verantwortungen zu verteilen. Die Entsprechung auf Ebene der Leistungserbringung ist auch hier wiederum die Personenorientierung. Das Subsidiaritätsprinzip steht für Werte und fachliche Grundstandards wie die Förderung von Autonomie, Selbständigkeit und Selbstwirksamkeit.
    • Gemeinwohlprinzip: Im Gemeinwohlprinzip ist das Prinzip der sozialen Gerechtigkeit hinterlegt. Es ist mit der Verantwortung für die Gemeinschaft verbunden. Die Entsprechungen auf Leistungserbringerebene zeigen sich heute ganz maßgeblich in Bemühungen, zur Beteiligungsgerechtigkeit beizutragen, Zugänge zu eröffnen und letztlich gesellschaftliche (soziale und berufliche) Teilhabe zu fördern und zu ermöglichen.
    • Prinzip der Nachhaltigkeit: Neuerdings wird das Prinzip der Nachhaltigkeit auch zu den Sozialprinzipien der katholischen Soziallehre gerechnet. Damit soll eine nachhaltige, dauerhafte und zukunftsfähige Entwicklung ausgedrückt werden. Es ist aktuell das maßgeblichste Prinzip, wenn es in der Leistungserbringung um die Frage der Wirkungsorientierung, der Verhältnismäßigkeit der Mittel, der Effizienz von Maßnahmen und Hilfen und letztlich der Wertschöpfung geht. Hier kommt das „Prinzip Verantwortung“ im Verständnis von Hans Jonas am stärksten zum Ausdruck. Hier wird die Schnittstelle von Ökonomie und Leistungsrahmen besonders eindrucksvoll.

    Nach den Vorüberlegungen zum Begriff der Verantwortung, der Beschreibung des Erwartungs- und Anspruchsrahmens für die Leistungserbringung sowie der maßgeblichen Werte für christlich orientierte Leistungserbringer folgen nun Beispiele für mögliche ethische Konflikte auf der konkreten Handlungsebene der Leistungserbringung.

    Beispiele für ethische Konflikte auf Handlungs- und Bezugsebene

    Wo kann die Leistungserbringung nun ganz praktisch in ethische Konflikte kommen? Oder: Wie viel Raum bleibt Leistungserbringern für ethisches Denken? Wo wäre z. B. eine bestimmte Form, ein bestimmter Umfang der Leistungserbringung ethisch geboten, lässt sich aber aufgrund bestimmter Rahmenbedingungen nicht durchsetzen? Anhand von zwei praktischen Beispielen sollen mögliche Konfliktlinien und die Bewegung der Leistungserbringung im ethischen Raum aufgezeigt werden.

    Indikationsgeleitete Vermittlung in eine Rehabilitationsfachklinik

    Am „richtigen Handeln in verantwortbarer Praxis“ bei der indikationsgeleiteten Vermittlung von Klient/innen bzw. Patient/innen in eine Rehabilitationsfachklinik – unter Konkurrenzbedingungen und bei steigendem Kostendruck – bilden sich die vielfachen fachlichen und ethischen Dimensionen ab. Sie betreffen die folgenden Aspekte:

    • Berücksichtigung der Patientenorientierung, des Wunsch- und Wahlrechts
    • Sicherstellung der fachlich-indikationsgeleiteten Beratung und Entscheidung
    • Kostendruck und wirtschaftliche Absicherung der Einrichtung
    • Druck zur Arbeitsplatzsicherung
    • Umsetzung organisationsinterner Vorgaben bzw. Anweisungen
    • Gefahr der Vorteilsnahme (Geld- und Sachspenden, Absprachen)
    • Einhaltung bzw. Umsetzung der Fürsorgeverpflichtung als ethischer Konflikt für leitungsverantwortliche Mitarbeiter

    Eine Reihe möglicher ethischer Konfliktlinien kann sich aus der Dynamik des Zusammenspiels dieser Bereiche ergeben – wobei der Umgang mit Konflikten, das Austarieren von unterschiedlichen Interessen der Beteiligten, das Abwägen bei Entscheidungen sowie das Ausbalancieren von Erfordernissen und Notwendigkeiten in Beratungs- und Behandlungsprozessen zum alltäglichen und professionellen Job der Mitarbeiter/innen in der Suchthilfe gehört – egal, auf welcher Ebene.

    Im Beratungsprozess treffen fachliche, rechtliche und ethische Aspekte aufeinander. Grundsätzlich ist die patientenorientierte Ausrichtung wie insbesondere die Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts auf rechtlicher Ebene und über Vereinbarungen geregelt sowie auf der Basis fachlicher Standards vorgegeben (Quelle SGB IX etc.). Aber wie die Patientenorientierung im Rahmen der Leistungserbringung, in Beratung und Therapie und im Entscheidungsprozess zur Vermittlung in eine geeignete Behandlungsform bzw. Einrichtung tatsächlich realisiert wird, ist auch eine Haltungsfrage der handelnden Akteure. Besteht ausreichend Zeit und Raum im Beratungsprozess, damit eine patientenorientierte Haltung konsequent zur Entfaltung kommen kann? Bleibt die Patientenorientierung eine Floskel oder gar Farce im beruflichen Alltag? Wie ernst werden Klient/innen in ihren Entscheidungen für eine bestimmte Behandlungsform oder eine bestimmte Behandlungseinrichtung genommen? Bestehen echte oder auch nur gefühlte Vorgaben seitens des Dienstgebers, ausschließlich oder in erster Linie in Häuser des eigenen Trägers oder des eigenen Verbundes zu vermitteln? Wirken sich der finanzielle Druck zur Refinanzierung, der Wunsch nach wirtschaftlicher Absicherung der Einrichtung oder dem Erhalt von Arbeitsplätzen unmittelbar auf den fachlich-therapeutischen Prozess aus?

    Leitsätze für ein „richtiges Handeln in verantwortbarer Praxis“ in Bezug auf eine indikationsgeleitete Vermittlung können hilfreich und zielführend sein. Die folgenden Leitsätze orientieren sich am „Verhaltenskodex für die Zusammenarbeit zwischen Suchtkliniken und Zuweisern“ des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss, 2009).

    • Eine konsequent fachlich und indikationsgeleitete Beratung und Entscheidung durch Mitarbeitende erfolgt auf der Grundlage der Freiheit und Unabhängigkeit der Beratung, die auch durch den jeweiligen Dienstgeber berücksichtigt wird.
    • Beratung wie Entscheidung respektieren das Wunsch- und Wahlrecht der Klient/innen bzw. Patient/innen und folgen grundsätzlich einer patientenorientierten Haltung im Beratungsprozess.
    • Die Indikation für die Zuweisung in eine Behandlungseinrichtung orientiert sich in erster Linie an der rehabilitativen Zielsetzung (Indikationen/Spezialindikationen, Diagnosestellungen, Erwerbsfähigkeit, Wohnort- und Arbeitsplatznähe, Beziehungsebene etc.) und erfolgt nach allgemein anerkannten Regeln (Konsens der Fachgesellschaften, Leitlinien, therapeutische Standards).
    • Ein Ermessensspielraum kann bestehen: Die Priorisierung eigener Häuser kann bei einem indikationsbezogenen Alleinstellungsmerkmal des vorgeschlagenen Hauses (Klient wünscht ausdrücklich ein Haus der Caritas) oder bei gleicher fachlicher Eignung mehrerer möglicher Häuser unterschiedlicher Anbieter erfolgen. Nicht zu vergessen ist aber, dass die Zuweisung nicht autonom durch Klienten und Leistungserbringer erfolgt, sondern letztlich immer vom zuständigen Leistungsträger, unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts, entschieden wird.
    • Die fachlichen Entscheidungen (therapeutisch, ärztlich) sind unabhängig von ökonomischen Erwägungen zu treffen. Die therapeutische Haltung und der Behandlungsnutzen sind für die Entscheidung maßgeblich.
    • Wirtschaftliche Belange sind in frei-gemeinnützigen Einrichtungen ethischen und sozialen Maßstäben unterzuordnen. Eine entsprechende Regelung soll im Leitbild verankert werden.

    Ambulante Rehabilitation Sucht

    Die aktuelle Situation der ambulanten Rehabilitation Sucht (ARS) stellt ein etwas anderes Beispiel dar, lässt aber durchaus mögliche ethische Konfliktlinien in der Leistungserbringung ersichtlich werden. Die Behandlungsform der ambulanten Rehabilitation Sucht steht derzeit massiv unter wirtschaftlichem, aber auch unter fachlichem Druck. Insbesondere die Einführung des Rahmenkonzeptes Nachsorge und die klare Abgrenzung zwischen therapeutischen und nachsorgeorientierten Leistungen hat die Sachlage für die Leistungserbringer weiter problematisiert. Nicht wenige Träger verabschieden sich aus der Leistungserbringung aufgrund einer zu geringen wirtschaftlichen Perspektive. Zu einer ganzen Reihe an fachbezogenen Themen und Details sind die Suchtverbände derzeit mit der Leistungsträgerseite im Gespräch. Dazu gehören:

    • Finanzierung/Wirtschaftliche Ebene: Die Leistungsanbieter haben den Anspruch, kostendeckend zu arbeiten. Eine Vollkostenrechnung der Leistungsform ist seit der Konzipierungs- und Erprobungsphase vor 25 Jahren nicht erfolgt. Mit bestehendem Kostensatz ist eine Kostendeckung vielfach nicht gegeben und nur über die Einbindung der Leistungsanbieter in das Gesamtangebot der kommunalen ambulanten Grundversorgung, ggf. unter Einbringung finanzieller Eigenleistungen, möglich.
    • Fachliche Bewertung des Rahmenkonzeptes: Im Rahmen der Leistungserbringung stellt sich zunehmend die Frage, inwieweit das Rahmenkonzept noch den aktuellen fachlichen Anforderungen und Möglichkeiten entspricht. Beispielsweise müsste darüber nachgedacht werden, die für die Bewältigung der ärztlichen Tätigkeiten notwendige Personalbemessung von der Anzahl der Gruppen zu entkoppeln. Entsprechendes gilt für die Frage, wie die erforderliche Diagnostik zukünftig effektiver sichergestellt werden kann. Und auch die Frage nach den Kriterien zur Zulassung von Psychologischen Psychotherapeut/innen in Ausbildung müsste überdachte werden.
    • Personaleinsatz/Personalgewinnung: Der Fachkräftemangel hat sich für alle in der ARS maßgeblich tätigen Berufsgruppen (Sozialarbeit/Sozialpädagogik, Medizin, Psychologie) akut verschärft. Dies gilt insbesondere für den generell unterversorgten ländlichen Raum. Nötig wäre eine realistische Bemessung der fachlichen Erfordernisse auf allen Ebenen, um die professionellen Standards der ambulanten medizinischen Rehabilitation weiter angemessen umzusetzen und gleichzeitig den betriebswirtschaftlichen Erfordernissen der aktuellen Entwicklungen gerecht zu werden.

    Ethische Konfliktlinien zeigen sich vor diesem Hintergrund insbesondere im folgenden Spannungsfeld: Es besteht der Anspruch, ambulante medizinische Rehabilitationsleistungen in der gebotenen fachlichen Qualität anzubieten und den Klient/innen die bestmögliche und bedarfsorientierte Behandlung zukommen zu lassen. Hierzu ist es erforderlich, entsprechend qualifiziertes Personal vorhalten und die Leistungen unter adäquaten Rahmen- und Arbeitsbedingungen erbringen zu können.

    Gemessen an den oben formulierten ethischen Leitsätzen kann der finanzielle Druck zur Refinanzierung der Leistung zu erheblichem ethischen Druck führen. Für die Berater/innen und Therapeuten/innen entsteht er mit den beiden Fragen, inwieweit sie Leistungen qualifiziert genug erbringen können und inwieweit die fachlichen und an den Rehabilitationszielen orientierten Indikationsstellungen möglichst unbeeinflusst von ökonomischen Faktoren erfolgen können. Für die Organisationen der Leistungserbringerseite kann die stetige Arbeitsverdichtung zu einer fortwährenden Verletzung der Fürsorgeverpflichtung gegenüber den Mitarbeitenden führen sowie zu einem unangemessenen und ggf. auch zweckentfremdeten Einsatz von finanziellen Eigenmitteln.

    Was kann im beschriebenen Beispiel helfen? Hier wird deutlich, wie sich fachliche und ethische Ansprüche gegenseitig bedingen können. Gute und adäquate fachliche Lösungen können dazu beitragen, ethisches Konfliktpotenzial zu entschärfen. Komplexe Probleme erfordern komplexe und konzertierte Lösungen. Deshalb schlagen die in der DHS organisierten Verbände zum Thema ARS ein gemeinsames Vorgehen der Leistungserbringer und Leistungsträger vor. Zielsetzung – neben dem Erreichen einer auskömmlichen Finanzierung – ist dabei, das Rahmenkonzept ARS von 2008 im Rahmen einer Arbeitsgruppe aus DRV/GKV und Suchtverbänden zu prüfen und ggf. den fachlich erforderlichen und realistisch umsetzbaren Anforderungen anzupassen.

    Schlussgedanke

    Eine ethische (Grund-)Spannung bleibt in der Leistungserbringung immer erhalten. Das Ringen um das „richtige Handeln in verantwortbarer Praxis“ ist eine Gemeinschaftsaufgabe der beteiligten Akteure – ein Prozess auf Ebene der Leistungserbringer wie der Leistungsträger. Grundindikatoren für ein Gelingen dieses Prozesses sind der Ausbau des fachlichen (Qualitäts-)Dialogs, Transparenz in Entscheidung und Ausführung, Konfliktbereitschaft und partnerschaftlicher Umgang auf Augenhöhe. Die Aussage „Wir kennen von allem dem Preis, aber nicht den Wert“ sollten wir uns immer mal wieder ins Gedächtnis rufen und in Verhandlungen und vor Entscheidungen bewusst machen.

    Dieser Artikel basiert auf einem Vortrag, den der Autor beim 30. Heidelberger Kongress des Fachverbandes Sucht e.V. am 22. Juni 2017 gehalten hat.

    Kontakt:

    Stefan Bürkle
    Caritas Suchthilfe e.V. (CaSu)
    Karlstraße 40
    79104 Freiburg
    Tel. 0761/200 303
    casu@caritas.de
    www.caritas-suchthilfe.de

    Angaben zum Autor:

    Stefan Bürkle ist Geschäftsführer der Caritas Suchthilfe e.V. (CaSu) – Bundesverband der Suchthilfeeinrichtungen im Deutschen Caritasverband, Freiburg.

    Literatur:
    • Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss, 2009): Verhaltenskodex für die Zusammenarbeit zwischen Suchtkliniken und Zuweisern (nicht veröffentlicht)
    • Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS, 2016): Ambulante Rehabilitation Abhängigkeitskranker – Gemeinsames Rahmenkonzept DRV und GVV, vom 03.12.2008. Vorschlag der DHS zur Überarbeitung
    • Johannes P.P. XXIII (1961): Mater et Magistra
    • Hans Jonas (1979): Das Prinzip Verantwortung – Versuch einer Ethik für die technologische Zivilisation
    • Jürgen Nielsen-Sikora (2015): Ist das ‚Prinzip Verantwortung‘ noch aktuell? Working Papier, Forschungskolleg Siegen, Universität Siegen
    • Sven Precht: Sind wir in unseren Entscheidungen frei?, in: Netzwerk Ethik Heute, https://ethik-heute.org/sind-wir-in-unseren-entscheidungen-frei/ (letzter Zugriff 21.11.2017)
    • Wulff D. Rehfus (Hrsg., 2003): Handwörterbuch Philosophie, Göttingen

    Titelfoto©Wolfgang Weidig

  • Reha-Forum für kleinere Einrichtungen

    Eröffnung des Reha-Forums durch Christian Heise (bwlv)

    Wie klein ist eine kleine Reha-Einrichtung? Diese Frage stand am Anfang des Reha-Forums, zu dem der Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. (fdr+) in Kooperation mit dem Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss) eingeladen hatte. 70 Teilnehmende kamen am 28. November nach Frankfurt am Main. Zu ihnen gehörten Mitarbeiter/innen aus Suchtreha-Einrichtungen und der Leistungsträger. Die Tagung war geplant als Forum für Wissen, Erfahrung und Austausch für kleinere Suchtreha-Einrichtungen und wollte Gestaltungsmöglichkeiten und Perspektiven für Träger und Fachkräfte in der ambulanten und stationären Rehabilitation Suchtkranker ausloten.

    Sportlich begann Prof. Dr. Andreas Koch mit seinem Eröffnungsvortrag, in dem er Tipps und Kniffe vermittelte, wie Anbieter in der medizinischen Rehabilitation Suchtkranker angesichts von Belegungsrückgang und höheren Anforderungen für die Reha einen sicheren Stand behalten. Er definierte „kleine Einrichtungen“ als Fachkliniken mit bis zu 50 Betten. Sie machen ca. 100 von insgesamt 180 Einrichtungen/Abteilungen aus und bieten rund 4.000 von 13.000 Plätzen. Den durch die Größe entstehenden Nachteilen im Kostenbereich und bei der Belegung setzte Prof. Koch Vorteile des Setting entgegen, die sich in Flexibilität, Vertrautheit und Wertschätzung ausdrücken. Durch Belegungsrückgang und Fachkräftemangel sind diese jedoch bedroht. Anhand der aktuellen Maßnahmen in der Reha-Steuerung zeichnete er Entwicklungslinien für die Suchtreha auf und gab Empfehlungen für die strategische Ausrichtung.

    Umsetzung von Anforderungen in kleinen Einrichtungen

    Graphic Recording zum Vortrag von Dr. Dorothee Deuker (DRV Bund)

    Aus Sicht der Rentenversicherung schilderte Dr. med. Dorothee Deuker von der Deutschen Rentenversicherung Bund die Umsetzung von Personal-, Struktur- und Qualitätsanforderungen in kleinen Einrichtungen. Ausgehend von den gesetzlichen Grundlagen erläuterte sie, wie Reha- Leistungen auf dem Weg des Qualitätsmanagements  vergleichbar werden und welche Strukturanforderungen dazu zu erfüllen sind. Sie betonte, dass die DRV bei der Beurteilung von Einrichtungen nicht nach der Größe unterscheidet. Die DRV habe festgestellt, dass gerade bei den Abhängigkeitserkrankungen die Anforderungen häufig auf kleinere Abteilungsgrößen zu übertragen sind. Bezogen auf kleine Einrichtungen sagte Dr. Deuker: „Bei grundsätzlich gleichen Erwartungen an die Rehabilitationsleistungen müssen flexible Lösungen gefunden und Kooperationen in geeigneter Weise genutzt werden.“ Mit Beispielen zur Umsetzung der Strukturanforderungen und Ergebnissen der Rehabilitandenbefragungen veranschaulichte sie die statistischen Daten zum Thema Qualitätssicherung und ‑management. Ihren Beitrag rundete sie mit Ausführungen zum Wunsch- und Wahlrecht und zur MeeR- Studie (Merkmale einer erfolgreichen Rehabilitation) ab.

    In der Region liegt die Kraft

    Dr. Arthur Günthner und Georg Wiegand sind nach ihrer Tätigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung mittlerweile Rentner, aber noch immer im wissenschaftlichen Beirat des Fachverbandes Drogen- und Suchthilfe e.V. aktiv. Sie nahmen sich des Themas „Arbeit in der medizinischen Rehabilitation mit regionalen Bezügen“ an. Dr. Günthner machte deutlich, dass die Strukturanforderungen der DRV Freiräume für den Dialog zwischen dem federführenden Leistungsträger und der Einrichtung lassen hinsichtlich der Berücksichtigung regional relevanter Kriterien und der Größe von Einrichtungen. Eine ausführliche Beschreibung der Beziehung zwischen regionalem Kontext und Reha-Erfolg führte zur Würdigung des Modells „Reha-Fallbegleitung“, das insbesondere in der Region wirksam ist. Dr. Günthner stellte fest: „Eine flächendeckende Versorgung erfordert die Einbeziehung auch kleiner Einrichtungen.“

    Georg Wiegand widmete sich dem Aspekt Teilhabe und stellte fest, es sei „illusorisch anzunehmen, die Gesamtlast des Individuums ließe sich mit wenigen Wochen wohnortferner stationärer, abstinenzfokussierter medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung in eine langfristig stabile Teilhabe am Erwerbsleben transferieren“. Vielmehr gelte es, die Kräfte der Region für die Teilhabe zu nutzen, was er am Beispiel des Modells „Kombi Nord“ erläuterte. Als „Werkzeuge des Gelingens“ bezeichnete er regionale Verbünde aus Einrichtungen aller Reha-Formen mit gut aufeinander abgestimmten Konzeptionen, die eine nahtlose Weiterbehandlung in der Region gewährleisten.

    Größe allein ist kein Erfolgsgarant

    Themen der Diskussion

    Nach den Vorträgen wurde diskutiert. Es zeigte sich, dass nicht die Einrichtungsgröße allein entscheidend ist, sondern Patientenorientierung, Durchlässigkeit und Diversifizierung maßgeblich zum Erfolg beitragen. Neben der konsequenten Weiterentwicklung von Konzepten müssen auch immer wieder die spezifischen Vorteile kleinerer Einrichtungen betont werden, wenn es um die großen Entwürfe von Maßnahmen der Qualitätssicherung und um Empfehlungen geht. Auch eine andere Struktur bei der Berechnung der Kostensätze, die die Basiskosten mehr in den Mittelpunkt rückt, wurde vorgeschlagen. Vor allem braucht das Versorgungssystem für Suchtkranke aber Unterstützung aus der Politik, die diesen Bereich zu lange ausgeblendet hat.

    Illustriert und dokumentiert wurde die Tagung mit Graphic Recording von Tanja Föhr. Die entstandenen Plakatwände und die Präsentationen zu den Vorträgen können auf der Website des fdr+ betrachtet und heruntergeladen werden: https://fdr-online.info/project/fdrrehaforum-2017/

    Jost Leune, Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V., 30.11.2017

  • Qualitätsverbund Gesundheit feiert Jubiläum

    Podiumsdiskussion bei der Jubiläumsveranstaltung. Foto: Schwärzberg Klinik GmbH

    Zehn Jahre gemeinsam für die beste Reha – dies ist ein Grund zum Feiern: Der Qualitätsverbund Gesundheit blickt auf zehn erfolgreiche Jahre seines Bestehens zurück. Anlässlich des ersten runden Jubiläums hatte der Verbund von inzwischen 30 Rehabilitationseinrichtungen am 17. November zu einer Jubiläumsveranstaltung ins Kurhaus Bad Rappenau eingeladen.

    Die medizinische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil zur Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit. Der demografische Wandel, die Verlängerung der Lebensarbeitszeit, aber auch steigende Anforderungen im Beruf verbunden mit dem Wandel hin zur Arbeitswelt 4.0 bringen zum Teil ganz neue Krankheitsbilder mit sich, auf die sich nicht nur die Arbeitnehmer und Unternehmen einstellen müssen, sondern auch Leistungserbringer in der Rehabilitation sowie die Renten- und Krankenkassen. Gemeinsames Ziel ist die Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit.

    Dies lässt sich durch eine konsequente Weiterentwicklung von rehabilitationsmedizinischen Therapien sowie durch eine möglichst gute Qualität in der Behandlung erreichen. Um dies zu gewährleisten, wurde vor zehn Jahren der Qualitätsverbund Gesundheit ins Leben gerufen. Das Motto „Gemeinsam für die beste Reha“ vereint inzwischen 30 Rehabilitationseinrichtungen mit rund 5.000 Betten in dem Bestreben, die Qualität ihrer Leistungen zu verbessern, voneinander zu lernen, Qualitätsmanagement zu optimieren und die Wirksamkeit der Rehabilitation unter Beweis zu stellen.

    Zu den gemeinsamen Projekten gehören zum Beispiel Mitarbeiter- und Patientenbefragungen, Audits und systematisches Benchmarking, bei dem nicht nur Auswertungen des Verbundes, sondern auch Qualitätsdaten der DRV abgebildet werden. Außerdem engagiert sich der Qualitätsverbund in der Versorgungsforschung. Gemeinsam mit der DRV Baden-Württemberg initiierte er die Reha-QM-Outcome-Studie, mit der nachgewiesen werden konnte, dass sich die Qualität in den letzten zehn Jahren messbar verbessert hat und den Patienten und dem Sozialsystem zugutekommt.

    Prof. Dr. Edwin Toepler, Koordinator und Wissenschaftlicher Leiter des Qualitätsverbundes, fasst zusammen: „‚Gemeinsam für die beste Reha‘ ist nicht etwa ein beliebiges Motto, das dem Marketing dient, sondern ein geteiltes Ziel, das konsequent verfolgt wird und nachweisbare Erfolge hervorbringt. Alle Aktivitäten im Verbund sind getragen von dem Willen, voneinander zu lernen und Lösungen zu entwickeln, die imstande sind, unsere tägliche Arbeit auf höchstem Qualitätsniveau nachhaltig zu erleichtern.“

    Weitere Informationen über die Entwicklung und Aktivitäten des Qualitätsverbundes Gesundheit finden sich im Qualitätsbericht zum zehnjährigen Jubiläum und auf www.qualitaetsverbund-gesundheit.de.

    Redaktion KONTUREN, 06.12.2017

  • Qualitäts- und Risikomanagement im Gesundheitswesen

    Springer-Verlag, Berlin 2017, 728 Seiten, € 79,99, ISBN 978-3-642-55184-0, auch als E-Book erhältlich

    Das Buch liefert einen umfassenden Überblick über das Qualitäts- und Risikomanagement im Gesundheitswesen (QMRM) und stellt die Ziele und Ausrichtungen eines QMRM-Systems sowie die Prämissen und Stolpersteine bei der praktischen Umsetzung vor. Es beschreibt die Werkzeuge und Methoden für den Einsatz im QMRM sowie das Prozessmanagement und stellt die für das Gesundheitswesen relevanten QM- bzw. RM-Systeme und -Verfahren anwendungsorientiert dar. Daneben erfolgt eine sektorenspezifische Skizze des gesetzlichen Rahmens für QM und RM aus Sicht des Gesetzgebers. Auch das Hygienemanagement wird grundlegend thematisiert. Unterstützt wird eine effiziente Gestaltung integrierter Systeme und deren phasenorientierter Aufbau bis zur Implementierung und ggf. Zertifizierung.

    Normen, Konzepte und Verfahren im Bereich QMRM, eine praxisnahe und komprimierte Aufbereitung mit einem „über den Tellerrand“ hinausgehenden Blick auf zwölf für das Gesundheitswesen relevante Managementsysteme sowie ein Abriss über aktuelle Projektmanagementmethoden zur Unterstützung der Projektarbeit runden das Gesamtkonzept ab.

  • Wider besseres Wissen

    Kurzfristige Belohnungs- und Bestrafungserlebnisse verzerren unser Urteilsvermögen und halten uns davon ab, die besten Lösungen für langfristige Entscheidungen zu finden. So ist die Entscheidung, langfristig abzunehmen, zunächst mit zeitnaher Anstrengung verbunden, die Entscheidung, Fastfood zu essen, unmittelbar zwar belohnend, langfristig aber negativ. Den Zusammenhang zwischen kurzfristigen Ergebnissen und langfristigem Entscheiden wurde in einer Studie von Neuropsychologen um Dr. rer. nat. Adrian Fischer von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg untersucht, die soeben im Fachjournal „Nature Communications“ veröffentlicht wurde. Die Forschungsergebnisse könnten künftig helfen, zum Beispiel Suchtverhalten und -mechanismen besser zu verstehen und zu behandeln.

    „Der Mensch kann als einziges Lebewesen Wissen direkt nutzen, um sich – ungeachtet kurzfristiger Belohnungen oder Bestrafungen – für langfristig optimale Lösungen zu entscheiden“, so Dr. Adrian Fischer. „Manchmal basieren diese Entscheidungen auf eigenen Erfahrungen, aber oft müssen wir uns auf abstrakte Informationen verlassen, da wir langfristige Konsequenzen unserer Entscheidungen nicht selbst erlebt haben.“ Zum Beispiel verzichteten viele Menschen auf ungesundes Essen, aber nicht etwa, weil sie schon selbst erlebt hätten, dass Gewicht oder Cholesterinspiegel stiegen, sondern aufgrund von Informationen über die negativen Langzeitfolgen. „Unsere Daten zeigen aber, dass auch Menschen, die wissen, dass Fastfood langfristig schlecht ist, unter bestimmten Bedingungen die Folgen verharmlosen: Hat es uns gut geschmeckt, halten wir wider besseres Wissen die Langzeitfolgen für weniger schlimm. Gleiches gilt umgekehrt für das Erleben von Bestrafungen.“

    Die Wissenschaftler verglichen die Entscheidungen ihrer Probanden auch mit denen von Computerprogrammen: Wählte der Computer immer die langfristig vernünftigen Lösungen, waren die Versuchspersonen bei der Entscheidungsfindung von kurzfristigen, zeitlich davorliegenden Erlebnissen stark beeinflusst und nicht mehr in der Lage, künftige Konsequenzen korrekt einzuschätzen. Mittels funktioneller Kernspintomographie fanden die Forscher außerdem heraus, dass überraschenderweise gerade die Versuchsteilnehmer am besten in der Lage waren, spätere Konsequenzen ihrer Entscheidungen real einzuschätzen, deren Hirnaktivität am stärksten kurzfristige Ereignisse widerspiegelte. „Das legt nahe“, so Dr. Adrian Fischer, „dass nicht ein Mangel von Wissen einzelne Menschen schlechtere langfristige Entscheidungen treffen lässt, sondern die fehlende Integration von direkten Erlebnissen.“ Die vollständige Studie steht zur Verfügung unter http://link.ovgu.de/naturepaperfischer.

    Pressestelle der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, 23.11.2017

  • Potential und Risiken des Cannabiskonsums

    Am 27. November 2017 wurde der Ergebnisbericht der vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Studie „Cannabis: Potential und Risiken. Eine wissenschaftliche Analyse (CaPRis)“ veröffentlicht. Die Studie wurde unter der Leitung von Privat-Dozentin Dr. rer. nat. Eva Hoch von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am LMU-Klinikum in München und Privat-Dozentin Dr. rer. nat. Miriam Schneider vom Institut für Entwicklungspsychologie und Biologische Psychologie der Universität Heidelberg durchgeführt. Sie fasst den aktuellen Forschungsstand zum Thema Cannabis zusammen. Im Rahmen der Studie wurden alle hierfür bedeutsamen in den letzten zehn Jahren in deutscher und englischer Sprache publizierten Daten und Forschungsarbeiten ausgewertet. Dargestellt werden sowohl die Risiken des Cannabiskonsums zu Rauschzwecken als auch der Nutzen von Cannabinoiden zum medizinischen Gebrauch.

    „Wir sehen eine erstaunlich rasante Entwicklung der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabinoiden, den Inhaltsstoffen der Hanfpflanze Cannabis sativa“, meint Privat-Dozentin Dr. Eva Hoch. Die Leiterin der Meta-Studie hat gemeinsam mit ihrer Forschergruppe und 30 nationalen und internationalen Experten über 2.000 wissenschaftliche Studien ausgewertet.

    „In den letzten zehn Jahren ist vor allem ein deutlicher Anstieg der wissenschaftlichen Literatur zu vermerken, die sich mit den Risiken des Cannabiskonsums zu Rauschzwecken befasst“, berichtet Dr. Eva Hoch. In der Studie wird ein detailreiches Bild unterschiedlich ausgeprägter Risiken für akuten und chronischen Konsum aufgezeigt. So finden sich z. B. eindeutige Einschränkungen in der Gedächtnisleistung, der Aufmerksamkeit und der Psychomotorik. Organisch kann sich Cannabis negativ auf die Atemfunktion und das Herz-Kreislaufsystem auswirken (z. B. Herzinfarkt und Bluthochdruck). Cannabiskonsum steht auch im Zusammenhang mit Einbußen im Bildungserfolg und kann abhängig machen. Besondere Risiken liegen im frühen Konsumbeginn in der Adoleszenz, intensiven Gebrauchsmustern sowie dem Co-Konsum von Tabak.

    Im Bereich der medizinischen Anwendung von Cannabis wurde ein Nutzen bei der Indikation „Übelkeit und Erbrechen bzw. Appetitstimulation“ bei Menschen mit chemotherapeutisch behandelter Krebserkrankung und HIV/AIDS sowie eine leichte Besserung der Symptomatik bei chronischen Schmerzen gefunden. Auch die Spastizität bei Multipler Sklerose verbesserte sich in den Studien. Aufgrund der begrenzten Datenlagen können zu vielen anderen Krankheitsbildern noch keine Aussagen zur Wirksamkeit gemacht werden. Hier sind weitere Datenerhebungen notwendig.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „In der öffentlichen Debatte werden die Folgen des Konsums zu Rauschzwecken von Cannabis häufig verharmlost. Die Möglichkeiten des medizinischen Einsatzes sind bisher auf bestimmte Indikationen begrenzt. In beiden Bereichen ist mir an einer klaren und realistischen Sicht der Dinge gelegen: Regelmäßiges Kiffen ist gerade für Kinder und Jugendliche wirklich gefährlich. Die Entwicklung einer Cannabisabhängigkeit ist keine Seltenheit, das Risiko für psychische Störungen wie etwa Depressionen, Angsterkrankungen und Psychosen erhöht sich. Das gilt zumindest bis zum Abschluss der Gehirnentwicklung mit Anfang 20. Ein anderes Thema ist Cannabisarznei: Medizinalhanf kann die Übelkeit oder Appetitlosigkeit von Krebs- oder HIV- Patienten lindern. Auch bei chronischen Schmerzpatienten kann es zu einer leichten Schmerzreduzierung kommen. Bei verschiedenen anderen Krankheiten, die im Moment diskutiert werden, sind solche Wirkungen nicht nachgewiesen. Wir müssen auf jeden Fall intensiver über die Gefahren des Cannabiskonsums aufklären und die medizinische Versorgung cannabisabhängiger Menschen verbessern.“

    Die gesamte Studie, mit detaillierter Aufstellung und Diskussion der Ergebnisse umfasst ca. 500 Seiten und wird demnächst in einem wissenschaftlichen Verlag (Springer) veröffentlicht. Der Ergebnisbericht, der die Kernaussagen der Studie enthält, steht auf der Internetseite des BMG zur Verfügung: www.bundesgesundheitsministerium.de/Publikationen

    Pressestelle des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität München, 28.11.2017

  • Tango in der Psychotherapie

    Ernst Reinhardt Verlag, München 2017, 114 Seiten, € 19,90, ISBN 978-3-497-02673-9, auch als E-Book erhältlich

    Tango Argentino ist als Element in der psychotherapeutischen Gruppenbehandlung nachweislich erfolgreich. Die Autoren geben vielfältige Anregungen, wie man den Tango wirksam mit Psychotherapie verbinden kann. Praxisorientiert zeigen sie, wie sich verhaltenstherapeutische und systemische Techniken, Achtsamkeitsübungen und Tanzschrittabfolgen bei verschiedenen psychiatrischen Störungsbildern in therapeutischen Einheiten kombinieren lassen. Die Umgangsregeln im originären Tango Argentino helfen dabei, Übungen zum Blick- und Körperkontakt sowie das Besprechen von sensiblen Themen wie z. B. Körperhygiene humorvoll und ressourcenorientiert in die Tanztherapie einzuführen. Mit fertig ausgearbeiteten Workshop-Formaten für Gruppenleiter.

  • Cannabiskonsum und psychische Störungen

    Psychiatrie Verlag, Köln 2017, 152 Seiten, € 17,95, ISBN 978-3-88414-635-4, auch als E-Book erhältlich

    Immer häufiger sind auch psychiatrisch Tätige außerhalb der Kinder- und Jugendpsychiatrie, d. h. in Beratungseinrichtungen, ambulanten Diensten und der Jugendhilfe, mit der Dynamik von lang andauerndem Cannabiskonsum konfrontiert. Viele sind verunsichert, wenn es um Fragen der Wechselwirkung mit psychischen Erkrankungen, also um Komorbiditäten, geht. Hier bietet dieses Buch Abhilfe mit praktisch verwertbaren Informationen für den Arbeitsalltag und einem beispielhaft unaufgeregten, aber entschiedenen Umgang mit dem Thema. Der Autor zeigt, wie wichtig auch in diesem Bereich die Beziehung und die am Einzelfall ausgerichtete Behandlung ist. Aus dem Inhalt:

    • Grundinformationen zum Cannabiskonsum
    • Fragen (und Antworten) aus dem Alltag mit Cannabisklienten
    • Neurologische Prozesse bei der Entwicklung von Sucht
    • Wechselwirkungen zu psychischen Erkrankungen wie Depression, Angst- und Persönlichkeitsstörungen
    • Cannabiskonsum, Psychosen und Psychopharmaka
    • Rolle der Helfenden
    • Einbeziehung der Angehörigen
  • Welt-AIDS-Tag am 1. Dezember

    Anlässlich des Welt-AIDS-Tages am 1. Dezember 2017 hat das Robert Koch-Institut neue Zahlen zum HIV/AIDS-Geschehen in Deutschland veröffentlicht.

    Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die Zahlen zeigen, dass wir mit unserer erfolgreichen Präventionsarbeit und den guten Behandlungsangeboten auf dem richtigen Weg sind. Deutschland gehört zu den Ländern mit den niedrigsten HIV-Neuinfektionsraten in Europa. Diese Anstrengungen müssen kraftvoll fortgesetzt werden mit dem Ziel, die Zahl der Ansteckungen weiter zu senken. Dazu gehört auch, über die Krankheit zu informieren und so Ängste und Unsicherheiten im Umgang mit HIV-infizierten Menschen abzubauen, damit ein vorurteilsloses Zusammenleben zur Selbstverständlichkeit wird.“

    Im Jahr 2016 haben sich etwa 3.100 Menschen in Deutschland mit HIV infiziert, die Zahl der Neuinfektionen bleibt damit insgesamt gegenüber 2015 konstant. Bei der Gruppe der Männer, die Sex mit Männern haben, ist die Zahl der geschätzten Neuinfektionen in den vergangenen Jahren zurückgegangen, von 2.500 im Jahr 2013 auf 2.100 in 2016. Dies zeigen die neuen Zahlen des Robert Koch-Instituts zum HIV/AIDS-Geschehen in Deutschland, die im Epidemiologischen Bulletin 47/2017 veröffentlicht sind.

    Rund 460 Menschen starben 2016 mit oder an HIV. Insgesamt lebten Ende 2016 in Deutschland etwa 88.400 Menschen mit HIV, darunter rund 56.100 Männer, die Sex mit Männern haben, etwa 11.200 Heterosexuelle und etwa 8.200 intravenöse Drogengebraucher. „Die Trends in diesen Gruppen verlaufen unterschiedlich“, betont Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. „Die sinkende Infektionszahl bei der größten Gruppe von Betroffenen, den Männern, die Sex mit Männern haben, ist eine gute Nachricht. Aber bei Heterosexuellen steigen die geschätzten Neuinfektionszahlen seit 2010 auf jetzt 750 im Jahr 2016. Auch bei Drogengebrauchern sehen wir einen Anstieg seit 2010 auf etwa 240 Neuinfektionen in 2016. Geschätzte 12.700 der 88.400 Menschen mit HIV wissen nicht, dass sie infiziert sind. Die hohe Zahl von nicht diagnostizierten Menschen mit HIV zu senken, ist ein wichtiges Ziel“, unterstreicht Lothar H. Wieler.

    Menschen, bei denen die HIV-Infektion erst spät erkannt wird, leiden oft an Erkrankungen, die in ihrer Gesamtheit als AIDS bezeichnet werden, wie zum Beispiel Lungenentzündungen durch Pilze. Das führt nicht nur zu erhöhten Behandlungskosten, sondern erhöht auch das Sterberisiko. Zudem kann das Virus unwissentlich weiter übertragen werden. Vor allem heterosexuellen Personen ist ihr HIV-Infektionsrisiko häufig nicht bewusst, was zu geringerer Testhäufigkeit und späten HIV-Diagnosen beiträgt. Niedergelassene Ärzte sollten einen Test auf HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen entsprechend den Leitlinien anbieten.

    UNAIDS, das Gemeinsame Programm der Vereinten Nationen zu HIV/AIDS, hat im Jahr 2014 das „90-90-90-Ziel“ formuliert: Es sollten mindestens 90 Prozent aller Menschen mit HIV diagnostiziert sein, von diesen sollten mindestens 90 Prozent mit antiretroviralen Medikamenten behandelt werden, und mindestens 90 Prozent der Therapien sollten erfolgreich verlaufen, sodass kein HI-Virus mehr im Blut nachweisbar ist. 2016 sind in Deutschland etwa 86 Prozent der Menschen mit HIV diagnostiziert, etwa 86 Prozent sind antiretroviral behandelt und etwa 93 Prozent der behandelten Personen sind erfolgreich therapiert.

    Die Einschätzung der HIV-Situation erfolgt in jedem Jahr neu auf der Grundlage aller zur Verfügung stehenden Daten und Informationen. Die Eckdaten stellen keine Fortschreibung früher veröffentlichter Schätzungen dar. Durch zusätzliche Daten und Informationen sowie durch Anpassung der Methodik können sich die Ergebnisse der Berechnungen von Jahr zu Jahr verändern und liefern jedes Jahr eine aktualisierte Einschätzung des gesamten bisherigen Verlaufs der HIV-Epidemie.

    Weitere Informationen unter www.rki.de/hiv

    Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und Robert Koch-Instituts, 23.11.2017