Autor: Simone Schwarzer

  • Differenzierte Ergebnismessung zu Konsumverhalten und Teilhabe

    Differenzierte Ergebnismessung zu Konsumverhalten und Teilhabe

    Prof. Dr. Andreas Koch
    Dr. Hans Wolfgang Linster

    Der Kerndatensatz Katamnese (KDS-Kat) stellt eine Ergänzung zum „Deutschen Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe (KDS)“ dar. Er ist zwar als separates Modul entwickelt worden, die Ausarbeitung erfolgte jedoch mit Bezug auf die Systematik und Zielsetzung, die bereits für die Entwicklung des KDS-E (Einrichtung) und KDS-F (Fall) maßgeblich waren. Der KDS-Kat entstand im Rahmen eines Konsensprozesses zwischen den beteiligten Institutionen und den Mitgliedern des Fachausschusses Statistik der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS). Der Fachausschuss setzte sich dabei das Ziel, Minimalstandards für die Durchführung von Katamnesen zu erarbeiten und im vorliegenden Katamnesemodul zur Verfügung zu stellen. Die vorgesehene Katamneseerhebung verfolgt zwei Hauptziele:

    a) Sie erfasst zum einen die Ausprägung relevanter Merkmale der Klient/innen und Patient/innen im Zeitfenster der Katamnese wie z. B. die Lebens- und Wohnsituation, den Konsum von Substanzen oder auch die Inanspruchnahme einschlägiger Hilfe und ist insofern Statusdiagnostik.

    b) Sie erfasst zum anderen im Sinne einer Verlaufsdiagnostik auch Veränderungen, die im Verlauf des Zeitfensters in relevanten Lebens- und Problembereichen aufgetreten sind.

    Vorher-Nachher-Vergleiche mit dem KDS-F und dem KDS-Kat

    Bei der Auswahl der Items für den Katamnesefragebogen wurde insbesondere darauf geachtet, die Strukturen und Items aufzunehmen, die im KDS-F enthalten sind (Lebenssituation, Wohnverhältnis, Erwerbssituation, erhaltene Hilfen, Veränderungen). Damit stehen die Angaben potentiell als Daten zur Verfügung, mit deren Hilfe Vorher-Nachher-Vergleiche vorgenommen werden können, um Veränderungen und insbesondere Behandlungserfolge zu erfassen.

    Die ausgewählten Fragen haben sich in Routine- und/oder Forschungskatamnesen bewährt. Alle Formulierungen der Items wurden im Konsens mit den Experten des Fachausschusses Statistik der DHS festgelegt. Die ausgewählten Items gelten als ‚Minimalstandard’, sie sollen in jedem Fall in der vorliegenden Form in die Katamnesefragebögen der Verbände, Träger und Einrichtungen aufgenommen werden. Es steht jedem Verband, Träger oder jeder Einrichtung jedoch frei, die vorliegenden Items um weitere Items zu ergänzen, damit spezifische, den Verband, Träger oder die Einrichtung interessierende Fragestellungen untersucht werden können.

    Um bei den Befragten eine möglichst hohe Akzeptanz für eine Beantwortung zu erhalten, wurde der Fragebogen so kurz und übersichtlich wie möglich gehalten. Allerdings lässt sich die komplexe Struktur der Abstinenzanalyse nur bedingt vereinfachen. Grundlegend für die Abfrage ist die Unterscheidung von durchgehender Abstinenz, Abstinenz nach Rückfall (also in den letzten 30 Tagen wieder abstinent) und durchgehender Rückfälligkeit, die sich aus den Standards für die Berechnung von katamnestischen Erfolgsquoten ergibt. Zunächst wird die durchgehende Abstinenz erfragt, anschließend die mögliche Abstinenz nach Rückfall. Erfasst werden außerdem Abstinenzphasen, die ‚vorwärts’ ausgehend vom Behandlungsende und ‚rückwärts’ ausgehend vom Katamnesezeitpunkt abgefragt werden. Falls keine durchgehende Abstinenz vorliegt, wird erfragt, welche Substanz konsumiert wurde, allerdings mit einer gegenüber dem KDS-Fall etwas vereinfachten Substanzliste. Erfragt wird auch der Substanzkonsum in den letzten 30 Tagen vor dem Katamnesezeitpunkt bzw. die Häufigkeit des Konsums in Tagen.

    Konsumveränderung und Verbesserung wesentlicher Teilhabeaspekte

    Neu im KDS 3.0 ist die Abfrage der Konsumveränderung, die in den KDS-Fall bei Behandlungsende und in den KDS-Kat in gleicher Form integriert wurde. Es wird ganz bewusst nach einer subjektiven Einschätzung zur Veränderung gegenüber der Zeit vor der Behandlung gefragt. Bewertet wird mit einer symmetrischen 5er-Abstufung (deutlich verringert – leicht verringert – gleich geblieben – leicht gesteigert – deutlich gesteigert). Mit dieser Ergänzung eröffnen sich bei der Bewertung von Behandlungserfolgen zwei zusätzliche Optionen:

    a) In der ambulanten Suchtberatung werden viele Angebote für Betroffene gemacht, die nicht nur die Abstinenz zum Ziel haben und deren Erfolg im Hinblick auf den Substanzkonsum (neben der Verbesserung anderer wesentlicher Teilhabeaspekte) somit differenzierter erfasst werden kann.

    b) Auch in der abstinenzorientierten Behandlung kann es von Interesse sein, das Ergebnis nicht nur im Hinblick auf die ‚klassischen‘ katamnestischen Erfolgsquoten, sondern auch im Hinblick auf die Veränderung des Substanzkonsums (falls keine Abstinenz erreicht werden konnte) zu erfassen. Damit können ggf. auch Vergleiche mit Behandlungsangeboten erfolgen, die nicht auf vollständige Abstinenz abzielen.

    Berücksichtigung nicht-substanzbezogener Suchtformen

    Eine weitere Neuerung im KDS 3.0 ist die deutlich umfassendere Erhebung von Daten und Informationen zu nicht-substanzbezogenen Suchtformen. Im KDS-Kat sind daher als Standard die Items für Glücksspiel und exzessive Mediennutzung vorgesehen. Analog zum KDS-F werden bei diesen Items die Begriffe „Spiel“ und „Nutzung“ in Abgrenzung zu den Begriffen „Konsum“ und „Substanz“ verwendet, um die Fragen für die Betroffenen verständlicher zu machen. Der KDS-Kat bietet allerdings eine vereinfachte Auswahl der Spiel- bzw. Nutzungsformen an.

    Grundsätzlich sollen bei allen Behandelten in der Katamnese alle Konsumformen abgefragt werden, unabhängig von der Hauptindikation der Behandlung. Hintergrund ist der erhebliche komorbide Zusammenhang bspw. zwischen Glücksspiel und Alkoholabhängigkeit oder zwischen Drogenabhängigkeit und Mediennutzung. Dadurch wird die Abstinenzabfrage zwar aufwändiger und umfangreicher, der Fachausschuss Statistik der DHS hält diese Sichtweise auf komplexe Suchtphänomene aber für relevant und zukunftsweisend.

    Durch die genannten Differenzierungen wirkt die Item-Liste des KDS-Kat auf den ersten Blick sehr kompliziert und ggf. für Betroffene schwer verständlich. Daher wird im Manual des KDS auch ein Vorschlag zur Darstellung der Items in einem Fragebogen gemacht. Es bleibt aber festzuhalten, dass sich das Spannungsfeld zwischen korrekter Erfassung komplexer Suchtphänomene und möglichst einfacher bzw. verständlicher Abfrage bei den Betroffenen (auch mit Blick auf die dadurch beeinflussten Rückläuferquoten) nicht vollständig auflösen lässt. Der Fachausschuss Statistik empfiehlt daher, schon während der Behandlung auf die Bedeutung der Katamnese hinzuweisen und das Vorgehen bzw. die Befragung im Rahmen einer ‚Katamneseschulung’ oder Informationsveranstaltung zu erklären und zu vermitteln.

    Kontakt:

    Dr. Hans Wolfgang Linster
    Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
    Institut für Psychologie
    Engelbergerstr. 41
    79106 Freiburg im Breisgau
    hans.linster@psychologie.uni-freiburg.de

    Angaben zu den Autoren:

    Dr. Hans Wolfgang Linster war wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Klinische Psychologie und Psychotherapie am Psychologischen Institut der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Jetzt ist er im Ruhestand und dort weiterhin als Lehrbeauftragter tätig.
    Prof. Dr. Andreas Koch ist Geschäftsführer des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e. V. (buss) in Kassel und Mitherausgeber von KONTUREN online.

  • Die Bedeutung des neuen KDS für die Handlungsfelder der Suchthilfe

    Die Bedeutung des neuen KDS für die Handlungsfelder der Suchthilfe

    Ambulante Suchthilfe

    Erica Metzner, Dipl.-Sozialpädagogin (FH), Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (KJP), Leiterin des Suchthilfezentrums der Stadtmission Nürnberg e. V., Nürnberg

    Seit März 2014 vertrete ich den Gesamtverband für Suchthilfe e. V. der Diakonie Deutschland (GVS) im Fachbereich Statistik der DHS. Als Suchtberaterin ist es mir ein wichtiges Anliegen, die Perspektive und die Bedürfnisse der Praxis zu vertreten. Ich finde, es ist uns gut gelungen, die Fragestellungen, die für die praktische Arbeit vor Ort wichtig sind, mitabzubilden. So erfragen wir zukünftig genauer die allgemeinen Problemlagen unserer Klientinnen und Klienten, auch die Situation von Kindern wird differenzierter erfasst. Es hat mir sehr viel Freude gemacht, an dem aus meiner Sicht sehr modernen und praxisnahen KDS 3.0 mitwirken zu können. Wir haben zusammen ein zukunftsfähiges Erhebungsinstrumentarium entwickelt. Ich finde, es ist uns gut gelungen, Praxis und Forschung miteinander zu verbinden.

    Sozialpsychiatrischer Dienst

    Jens Köhler, Leiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes/Suchtberatung, Kreis Gütersloh, Abteilung Gesundheit, Gütersloh

    Ich bin seit kurzem bei der Entwicklergruppe und freue mich über das neue differenzierte Instrument. Besonders die klare Hierarchisierung der Möglichkeiten, Netzwerkpartner einzutragen, trägt zur besseren Verständlichkeit bei. „Teilstationäre sozialtherapeutische Einrichtung“ kam bei uns im Sozialpsychiatrischen Dienst wirklich sehr selten vor, „Stationäre psychiatrische Akutbehandlung“ hingegen oft.
    Das Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen will den Kreisen und kreisfreien Städten regelmäßig eine Auswertung auf Grundlage des KDS zur Verfügung stellen. In vielen Sozialpsychiatrischen Diensten wird der KDS jedoch nicht erhoben. Hierdurch wird es weiter Verzerrungen geben. Ich möchte mich bei der Entwicklung der nächsten Version daher gern für eine Verschlankung des Instruments einsetzen, um dem Ziel einer Vollerhebung näherzukommen.

    Suchtpsychiatrie

    Dr. Heribert Fleischmann, Vorsitzender der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), von 1998 bis Dezember 2016 Ärztlicher Direktor des Bezirksklinikums Wöllershof, Störnstein

    Die überarbeitete Auflage des deutschen KDS der Suchthilfe ist ein starkes und aussagekräftiges Instrument zur Erhebung relevanter, sektorenübergreifender Versorgungsdaten unter public health-Gesichtspunkten. Solche Daten wären die beste Grundlage für den europäischen Datenaustausch und Vergleich sowie für nationale gesundheitspolitische Entscheidungen zur Verbesserung der Qualität der Suchthilfe – wenn – ja wenn denn alle relevanten Versorger bei der Erhebung mitwirken würden.
    Die bisherige Praxis zeigte, dass einer der am häufigsten in Anspruch genommene Leistungserbringer, nämlich die Suchtpsychiatrie, sich weder mit ambulanten noch stationären Daten im ausreichendem Maße beteiligt. „Woran liegt das?“, fragt man sich. Nun, Daten werden in den psychiatrischen Einrichtungen in Fülle erhoben – beschränkt auf abrechnungstechnische Belange. Es herrscht eine geradezu überbordende Dokumentationspflicht, allein mit dem Ziel, die nötigen Betriebsmittel von den Kostenträgern zu erhalten. Versorgungsrelevante Daten ‚nebenbei‘ noch zu erheben, gibt das System nicht (mehr) her. Solche Daten könnten bestenfalls als ‚Nebenprodukt‘ aus den 301er Daten, die das InEK erhält, herausdestilliert werden. Es wäre wünschenswert, wenn wenigstens Teile des Datenpools der Suchtpsychiatrie mit dem KDS verknüpft werden könnten, daran ist zu arbeiten.

    Suchtrehabilitation

    Peter Missel, Psychologischer Psychotherapeut, Leitender Psychologe, AHG Kliniken Daun – Am Rosenberg, Daun

    Aus Sicht der Suchtrehabilitation bietet der neue KDS 3.0 einige wichtige Verbesserungen, mit denen sich die stetige Veränderung der klinischen Praxis besser abbilden lässt. Dazu gehört beispielsweise die Erfassung des inzwischen sehr breiten Spektrums der flexibel kombinierbaren Behandlungsmodule sowie der unterschiedlichen Spiel- und Nutzungsformen im Bereich der Verhaltenssüchte. Außerdem lässt die Erhebung der subjektiven Einschätzung der Patienten zur Veränderung des Konsums am Behandlungsende und zum Katamnesezeitpunkt weitere Erkenntnisse über den Erfolg der Suchtreha erwarten.

    Eingliederungshilfe

    Martina Tranel, Dipl.-Sozialarbeiterin/-pädagogin, Leiterin der Einrichtung Theresienhaus Glandorf, CRT – Caritas Reha und Teilhabe GmbH

    Foto©Tranel

    Es gibt gute Gründe für die Eingliederungshilfe und deren Verbände, jetzt in die Datenerhebung einzusteigen bzw. dazu aufzufordern. Mit Blick auf das Bundesteilhabegesetz bietet der KDS 3.0 Optionen zum Wirksamkeitsnachweis bzw. zum Nachweis der gefühlten Wirklichkeit: Die Eingliederungshilfe Sucht leistet einen unterschätzten Beitrag zur Verbesserung der sozialen und beruflichen Teilhabe. Und der KDS birgt weitere wertvolle Informationen: Wie wirken sich Maßnahmen der Eingliederungshilfe auf die Wiedererlangung von Rehafähigkeit aus? Werden behinderte Suchtkranke (wieder) in die Lage versetzt, die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker erfolgreich zu absolvieren? Spannende Fragen, die sich allerdings nur aufgrund der Fleißarbeit unserer Mitarbeitenden beantworten lassen. Wünschenswert ist, dass viele Einrichtungen den Nutzen der Datenerhebung erkennen und den KDS auch anwenden, bevor die Leistungsträger uns dazu auffordern und eigene Vorgaben dazu entwickeln. Die Daten, die wir jetzt sammeln können, sollten wir zügig für eigene Auswertungen – z. B. auf verbandlicher Ebene – nutzen.

    Suchthilfeverbund

    Richard Sickinger, Referent bei Jugendberatung und Jugendhilfe e. V., Frankfurt a. M.

    Die im Kerndatensatz Einrichtung erfolgte umfassende Aufnahme der verschiedenen Leistungsangebote der Einrichtung ermöglicht eine adäquate Abbildung der Betreuungs-, Beratungs- und Behandlungsangebote des Suchthilfeverbundes in Städten und Landkreisen. Zudem eröffnet die genauere Erfassung der Maßnahmen und Interventionen im Kerndatensatz Fall nun erstmals eine differenzierte Beschreibung der Klientel in den spezifischen Angeboten der Suchthilfe, z. B. in der Substitution, in der ambulanten Rehabilitation, in niedrigschwelligen Hilfen oder im Betreuten Wohnen. Die neue Erfassung der Veränderungen des Substanzkonsums und der psychosozialen Lebenssituation am Betreuungs-/Behandlungsende erlaubt erste Rückschlüsse auf die Wirkung von Interventionen über den Substanzgebrauch hinaus.

    Sucht-Selbsthilfe

    Heinz-Josef Janßen, Bundesgeschäftsführer des Kreuzbund e. V., Bundesgeschäftsstelle Hamm

    Die Sucht-Selbsthilfe stellt ein langjährig erprobtes effektives Unterstützungs-, Ergänzungs- und Hilfesystem nicht nur für Suchtkranke, sondern auch für Angehörige dar. Die Erfolgsquoten sind beachtlich: Etwa 70 bis 80 Prozent der abhängigkeitskranken Gruppenteilnehmerinnen und -teilnehmer erreichen durch regelmäßigen Gruppenbesuch eine dauerhafte stabile Abstinenz. Diese Leistungen der Sucht-Selbsthilfe werden dann optimal, wenn die Zusammenarbeit zwischen den Diensten und Einrichtungen der beruflichen Suchthilfe (ambulant und stationär) und der Selbsthilfe gut funktioniert. Daher ist es aus Sicht der Selbsthilfe ein absolut positives Signal, dass diese Zusammenarbeit im neuen KDS 3.0 sowohl im KDS-E als auch im KDS-F an vielen Stellen ‚abgefragt‘ und damit ‚verbindlich‘ wird.

    Deutsche Rentenversicherung

    Dr. Joachim Köhler, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Deutsche Rentenversicherung Bund, Geschäftsbereich Sozialmedizin und Rehabilitation, Berlin

    Die Deutsche Rentenversicherung Bund begrüßt die bundesweite und einheitliche Nutzung des Kerndatensatzes in allen Bereichen der Suchtkrankenhilfe und -versorgung. Die aktualisierte Version im Kerndatensatz Katamnese (KDS-Kat) trägt aktuellen Forschungsbemühungen zur Verbesserung der Rücklaufquoten bei der Katamnesebefragung Rechnung. Daneben sind mit dem neuen KDS-Kat die Grundlagen dafür gelegt, den nachhaltigen Erfolg der Suchtbehandlung im Sinne der Ergebnisqualität noch besser zu dokumentieren. Es ist zu hoffen, dass die Vorgehensweise des Suchtversorgungssystems im Bereich der Katamnesen auch auf andere Indikationsgebiete der Rehabilitation übertragen werden kann.

    Länderebene

    Dietrich Hellge-Antoni, Leitung des Referates „Strategische Ausrichtung der Suchthilfe und Suchtprävention“, Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Fachabteilung Drogen und Sucht, Hamburg

    Ein wichtiger Schritt ist getan. Mit dem überarbeiteten Kerndatensatz steht ein Instrument zur Erfassung der Inanspruchnahme der Suchthilfe zur Verfügung, das als beispielhaft gelten muss. Die Möglichkeit, den Datensatz um länderspezifische Fragestellungen zu ergänzen, wird durch einige Länder praktiziert. Die nächste Herausforderung besteht darin, diese Daten – mehr als bisher – nutzbar zu machen. Jede einzelne Einrichtung kann mit den Daten aus dem Kerndatensatz belegen, welchen Beitrag sie im Hilfesystem leistet. Wichtig ist nun, diese Daten mit Referenzdaten abzugleichen. Einrichtungen, Länder und Kommunen sind damit in der Lage, bewerten zu können, ob vorher formulierte Ziele erreicht wurden. Werden die Informationen so genutzt, bieten sie einen Fundus an Bewertungsmöglichkeiten und bilden ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung der Suchtkrankenhilfe.

    Bundesebene

    Gaby Kirschbaum, Leiterin des Referates Sucht und Drogen, Bundesministerium für Gesundheit,  Berlin

    Mit dem Kerndatensatz steht ein flexibles System zur Verfügung, das den unterschiedlichsten Akteuren Informationen für ein steuerndes Eingreifen liefern kann. Der Kerndatensatz 3.0 wird in Zukunft noch differenziertere Erkenntnisse über das deutsche Suchthilfesystem liefern.
    Das Bundesministerium für Gesundheit fördert die Deutsche Suchthilfestatistik seit langem, vor allem, um die Berichtspflichten auf europäischer Ebene zu erfüllen. In den letzten Jahren haben wir gemeinsam mit dem IFT (Institut für Therapieforschung München) für eine bessere Zugänglichkeit der Daten und Berichte auf der Webseite gesorgt. Aber immer noch gilt leider: Der ‚Schatz‘ wird noch viel zu wenig genutzt! Schauen Sie deshalb regelmäßig nach unter www.suchthilfestatistik.de und nutzen Sie die Möglichkeiten des neuen Kerndatensatzes für Ihr Arbeitsfeld.

    Softwareanbieter

    Michael Strobl, Geschäftsführer der GSDA GmbH, München

    Nun ist er endlich da, und die Freude ist groß, zumindest die nächsten paar Jahre nicht mehr so oft sagen zu müssen: „Tut uns leid, wird erst mit dem neuen KDS in xx Jahren möglich sein“. Als Alternative gab es ja zuletzt immer nur den Vorschlag: „Sie können sich das aber auch gerne sofort als individuelle Ergänzung (auf Deutsch: gegen Aufpreis) programmieren lassen“. Jetzt, da die Software fertig ist, mag man sich gar nicht mehr an die vor und in der Entwicklungsphase herrschenden Sorgen erinnern, wie es denn – um nur ein Beispiel zu nennen – bloß gehen soll, auf einer Bildschirmmaske 50 verschiedene Suchthilfemaßnahmen mit Bezeichnung und Eingabefeld unterzubringen. (Merke: Es gibt noch genug Kunden, deren Monitore schon seit weit mehr als fünf Jahren auf dem Schreibtisch stehen.) Kaum ist das verdaut, wird verkündet: Da kommen jetzt noch weitere neun Fragen dazu, in Abhängigkeit von bestimmten Maßnahmen und sichtbar mit diesen in Verbindung stehend. Entspanntes Programmieren sieht anders aus. Doch nun ist es geschafft, und sicher wird die unumstritten erreichte fachliche Verbesserung in dem einen oder anderen Büro noch für einen neuen Flatscreen sorgen – kein zu verachtender Nebeneffekt.

    Forschung

    Dr. Jens Kalke, Institut für interdisziplinäre Sucht- und Drogenforschung (ISD), Hamburg

    Der KDS bietet auf der Auswertungsebene die Chance, soziodemografische Daten in einen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Hilfen zu stellen. Hieraus können wichtige empirische Hinweise für ein bedarfsgerechtes Versorgungssystem gewonnen werden. Am KDS 3.0 gefällt mir besonders die Erweiterung um psychosoziale Problembereiche, mit denen zukünftig die Situation der Klient/innen am Beginn und am Ende der Betreuung differenzierter abgebildet werden kann.

  • Den Datenschatz kompetent befragen

    Den Datenschatz kompetent befragen

    Prof. Dr. Andreas Koch
    Karl Lesehr

    Wohl in keinem anderen Bereich psychosozialer oder medizinischer Hilfen – sowohl in Deutschland wie auch im internationalen Vergleich – werden routinemäßig derart viele Versorgungsdaten erfasst wie in der Deutschen Suchthilfestatistik. Viele dieser Daten bilden die Grundlage für die europäische Drogenberichterstattung, stellen wichtige Bezugswerte für Forschungsarbeiten dar oder sind Ausgangspunkt für die Weiterentwicklung von Therapiekonzepten und Versorgungsstrukturen.

    Dennoch stellt sich nach der intensiven Überarbeitung des KDS die Frage, ob und inwieweit die damit dokumentierenden Einrichtungen diese differenzierte Fülle ihrer Daten nun auch besser für die eigenen fachlichen und versorgungspolitischen Interessen werden nutzen können. Die bekannten riesigen Tabellen der bisherigen Standardauswertungen haben mit ihrer Datenfülle vermutlich mit dazu beigetragen, dass viele Tätigkeitsberichte vor allem von ambulanten Einrichtungen sich seit Jahren unverändert auf nur wenige Daten zur Gesamtklientel und auf einzelne, meist behandlungsorientierte Maßnahmendaten beschränkten. Dabei ist sicher jedem Praktiker bewusst, wie wenig aussagekräftig solche Gesamtdaten in aller Regel für eine Einrichtung sind: Je offener der Zugang zur Einrichtung ist, je vielfältiger die Problemlagen und aktuellen Bedürfnisse der Hilfe suchenden Menschen sind und je differenzierter dann auch das Leistungsangebot der Einrichtung ist, desto inhaltsleerer sind zwangsläufig statistische Aussagen zur Gesamtklientel und zur Gesamtheit der Maßnahmen.

    Interne Qualitätsentwicklung und fachlich sinnvolles Controlling

    Mit der Aktualisierung zum KDS 3.0 wurde nun die bisherige Datenfülle ganz gezielt auf mehreren Ebenen noch ausdifferenziert und erweitert. Damit sollen den Einrichtungen bessere und auch neue Möglichkeit an die Hand gegeben werden, ihre dokumentierten Daten für Prozesse der internen Qualitätsentwicklung, aber auch für ein fachlich sinnvolles Controlling und für nutzerorientierte (politische) Steuerungen einzusetzen. Solche Dokumentationsdaten sind ja als Merkmalskombinationen ‚Indikatoren‘ für Versorgungswirklichkeiten und damit Bezugspunkte für notwendige fachliche und versorgungsorientierte Diskurse.

    Ein wesentliches Element dieser Differenzierung ist die Trennung von Einrichtungstyp und Leistungsangebot im KDS-E, die an verschiedenen Stellen im KDS-E und im KDS-F aufgegriffen wird. Damit soll der zunehmenden Komplexität des Suchthilfesystems Rechnung getragen werden: Es werden immer mehr und immer neue Hilfeangebote und Leistungsmodule entwickelt, die zu möglichst sinnvollen und individuellen ‚Behandlungsketten’ zusammengefügt werden müssen. Diese Komplexität noch zu beherrschen, ist zu einer zentralen Herausforderung für die Leistungsanbieter in der Suchthilfe geworden. In den kommenden Jahren werden die auf der Basis des KDS erfassten Daten der Deutschen Suchthilfestatistik eine sehr viel differenziertere Analyse der Entwicklungen im Hilfesystem ermöglichen.

    Lebenslagen, Teilhabe und Konsumveränderung

    Die Items zu psychosozialen Problemlagen bieten insbesondere den nicht ausschließlich mit Suchtbehandlung befassten Einrichtungen die Möglichkeit, Lebenslagen und aktuelle Hilfebedarfe ihrer Klienten differenziert abzubilden. Damit können in Relation zu Dauer und Intensität eigener Maßnahmen auch mögliche Wirkungen auf die Gesundheit und die Verbesserung sozialer oder beruflicher Teilhabe dieser Klienten in den Blick genommen werden – und zwar auch unabhängig von Änderungen in der Suchtdiagnostik.

    Gleichzeitig wurde mit der getrennten Erfassung von Konsumdaten und Suchtdiagnosen die Möglichkeit geschaffen, graduelle Verbesserungen im Konsumverhalten genauso zu erfassen wie Entwicklungen hin zu riskanten oder schädigenden Konsummustern. Diese Option ist keineswegs nur für die ambulante Suchthilfe mit ihren Angeboten zur Konsumreduzierung oder der Substitutionsbehandlung von Bedeutung, sondern eröffnet auch für die katamnestische Auswertung von Behandlungsleistungen eine differenziertere und alltagsrelevante Sicht.

    Die mit der Aktualisierung des KDS entwickelte systematische Abbildung der Versorgungslandschaft im Vorfeld, während und im Anschluss an die aktuelle Betreuung schafft schließlich die Möglichkeit, über den eigenen Einrichtungshorizont hinaus das Ausmaß von Vernetzungen in der Versorgungslandschaft differenziert zu betrachten und – auch unabhängig von definierten Behandlungspfaden – die Notwendigkeit und Funktionalität dieser Vernetzung zu thematisieren: Wenn die öffentliche Hand an der besseren Wirksamkeit von Sozialleistungen und anderen gesellschaftlichen Maßnahmen sowie an der Verbesserung der beruflichen Teilhabe suchtkranker Menschen interessiert ist, dann muss über das Behandlungssystem hinaus auch die Leistungsfähigkeit des gesamten Netzwerks psychosozialer Hilfen und Institutionen in den Blick genommen werden.

    Relation von Aufwand und Wirkung

    In den letzten Jahren hat es zahlreiche Ansätze zur politischen Steuerung der ambulanten Suchthilfe gegeben, die zwar in ihrer fachlichen Qualität höchst unterschiedlich waren, die aber letztlich alle aufgrund der bisherigen Datenbasis auf eine Steuerung nach „Leistungsmengen“ und damit Fallkosten hinausliefen. Mit den genannten Erweiterungen des KDS 3.0 gibt es nun in der Deutschen Suchthilfestatistik erste Ansätze auch zu fundierten Aussagen über die Relation von Aufwand und Wirkung für einzelne Klientengruppen oder einzelne Maßnahmen. Eine solche Entwicklung zu „wirkungsorientierten Steuerungskonzepten“ ist für die ambulante Suchthilfe als Leistung der Daseinsvorsorge sicher nicht unproblematisch. Umso wichtiger wird sein, dass die Fachkräfte dieser Einrichtungen eine möglichst hohe Kompetenz darin entwickeln, an die Fülle ihrer eigenen Daten fachlich sinnvolle und politisch relevante (wirkungsorientierte) Fragen zu stellen, ohne dabei die individuellen Interessen der Hilfe suchenden Menschen und die Abhängigkeit der einzelnen Einrichtung von Vernetzungsstrukturen aus dem Blick zu verlieren. Nach der erfolgreich beendeten Aktualisierung des KDS 3.0 müsste es deshalb im Interesse der Suchthilfeverbände liegen, ihre Mitglieder bei einem solchen Kompetenzerwerb bestmöglich zu unterstützen.

    Kontakt:

    Karl Lesehr, M.A.
    Werkstatt PARITÄT gemeinnützige GmbH
    Hauptstraße 28
    70563 Stuttgart
    lesehr@paritaet-bw.de
    www.werkstatt-paritaet-bw.de

    Angaben zu den Autoren:

    Karl Lesehr war lange als Mitarbeiter und Leiter einer Suchtberatungsstelle tätig. Danach arbeitete er als Referent für Suchthilfe beim Diakonischen Werk Württemberg und beim PARITÄTISCHEN Baden-Württemberg. Als Ruheständler nimmt er Beratungsaufträge wahr und hat noch die fachliche Leitung zweier Landesprojekte (Projekt Su+Ber zur suchtrehabilitativ gestützten Verbesserung der beruflichen Integration von Langzeitarbeitslosen mit Suchtproblemen und Projekt VVSub zur verbesserten Behandlungskooperation zwischen Arzt und Suchtberatung in der Substitutionsbehandlung).
    Prof. Dr. Andreas Koch ist Geschäftsführer des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e. V. (buss) in Kassel und Mitherausgeber von KONTUREN online.

  • Familientradition Hartz IV?

    Verlag Barbara Budrich, Opladen/Berlin/Toronto 2016, 340 Seiten, ISBN 978-3-8474-2042-2, € 39,90

    Die Untersuchung widmet sich der Frage, wie sich die Biografien von Menschen gestalten, deren Familien über Generationen hinweg in Armut verbleiben. Dazu gibt sie detaillierte Einblicke in das Leben von Familien im ALG-II-Bezug und spürt rekonstruktiv den individuellen Zusammenhängen der sozialen Reproduktion von Armut nach. Es zeigt sich, dass die Art und Weise, wie die interviewten Familien mit Armut umgehen, von einer Vielzahl miteinander verwobener biografischer Strukturaspekt abhängig ist.

  • Wie Alkoholmissbrauch den Herzmuskel schädigt

    Ein schwaches Herz ist nicht mehr in der Lage, ausreichend Blut durch den Körper zu pumpen. In Deutschland leiden schätzungsweise 1,8 Millionen Menschen unter einer Herzschwäche. Bei einem Fünftel der Betroffenen ohne Herzinfarkt in der Vorgeschichte ist Alkoholmissbrauch die Ursache der Herzschwäche. Eine Forschergruppe des Zentrums für Kardiologie der Universitätsmedizin Mainz konnte zeigen, wie Ethanol die Produktion von Sauerstoffradikalen mit verheerenden Folgen begünstigt. Denn Sauerstoffradikale beeinträchtigen die Funktion der Mitochondrien als ‚Kraftwerke‘ der Zellen und Energieversorger für den Herzmuskel. Es kommt zu einem Absterben der Herzmuskelzellen und einer irreparablen Schädigung des Herzmuskels. Die Ergebnisse dieser Forschung wurden im renommierten Journal „Scientific Reports“ veröffentlicht.

    Dass regelmäßiger Alkoholkonsum zu einer Schädigung des Herzmuskels und schließlich zu einer Herzmuskelschwäche – der alkoholischen Kardiomyopathie – führen kann, ist nicht neu. Obwohl vermutet wurde, dass Stoffwechselprodukte des Trinkalkohols Ethanol eine wichtige Rolle in der Entstehung der alkoholischen Kardiomyopathie spielen, blieb jedoch der genaue Entstehungsmechanismus bis zuletzt ungeklärt.

    Wissenschaftlern aus der Arbeitsgruppe des Mainzer Kardiologen Prof. Dr. Philip Wenzel ist es nun gelungen, diesen Mechanismus erstmalig genau zu beschreiben. Sie wiesen nach, dass in den Herzmuskelzellen Ethanol durch das Abbauprodukt Acetaldehyd – über die Aktivierung eines bestimmten Enzyms (NADPH-Oxidase, NOX2) – zu einer vermehrten Produktion von Sauerstoffradikalen führt. „Wir konnten zeigen, dass diese Sauerstoffradikale wiederum die Funktion der Mitochondrien als ‚Kraftwerke‘ der Zelle stören. Damit können die Mitochondrien ihrer wichtigsten Aufgabe, Energie in den Herzmuskelzellen bereitzustellen, nicht nachkommen“, erklärt Wenzel. Durch das Fehlen von chemischer Energie, so eine zentrale Erkenntnis der Studie, wird zunächst die Fähigkeit der Herzmuskelzellen zum Zusammenziehen beeinträchtigt. Im weiteren Verlauf sterben die Zellen ab und werden durch Narbengewebe ersetzt. Es kommt zur irreparablen Schädigung des Herzmuskels und somit zur chronischen Herzinsuffizienz.

    „Wir hoffen, dass wir durch Aufdeckung dieser Mechanismen der alkoholischen Herzmuskelschädigung die Aufklärung und Therapie von Patienten mit übermäßigem Alkoholkonsum verbessern können“, so Dr. Moritz Brandt, der Erstautor der Studie.

    Pressestelle der Johannes Gutenberg Universität Mainz, 17.11.2016

  • Kein Dach über dem Kopf

    In Deutschland beginnen Straßenkarrieren von Jugendlichen im Durchschnitt im Alter von 16 Jahren. Rund 40 Prozent von ihnen sind Mädchen. Häufig fliehen die Jugendlichen von zu Hause wegen großer Probleme in ihrer Familie. Unterschlupf finden sie dann meist bei Freunden. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Studie des Deutschen Jugendinstituts e. V., für die rund 300 Jugendliche in Berlin, Hamburg und Köln befragt wurden.

    „Genaue Daten dazu, wie viele Jugendliche in Deutschland auf der Straße leben, existieren nicht, da der vielfach verwendete Begriff ‚Straßenkinder‘ nicht einheitlich definiert und die Zielgruppe schwer erreichbar, oft sogar gänzlich unsichtbar ist“, berichtet Carolin Hoch, die das Projekt „Straßenjugendliche in Deutschland – eine Erhebung zum Ausmaß des Problems“ betreut. Die Soziologin verwendet in ihrer Studie den Begriff „Straßenjugendliche“ und meint damit sowohl Minderjährige als auch junge Volljährige von bis zu 25 Jahren, die entweder obdach- oder wohnungslos sind. Die meisten Straßenkarrieren beginnen, wenn die Jugendlichen bereits 16 Jahre alt sind. „Nur einige der Befragten gaben an, den ersten Kontakt mit der Straße schon vor dem 15. Lebensjahr gehabt zu haben“, so Hoch. Ein Großteil der Jugendlichen war bereits volljährig.

    Gleichzeitig fällt auf, dass die Unterstützung des Jugendamts meist mit Eintritt der Volljährigkeit endet, wodurch das Risiko wächst, dass gefährdete Jugendliche gänzlich und unbemerkt aus den Hilfestrukturen herausfallen.

    Die Straßenepisoden dauerten, bezogen auf den Befragungszeitraum von zwei Jahren, bei den befragten Jugendlichen durchschnittlich ein Jahr und verstetigen sich, je älter die Jugendlichen werden. Ein Viertel der befragten Jugendlichen war obdachlos, das heißt, sie lebten und schliefen tatsächlich auf der Straße. Die große Mehrzahl der Jugendlichen hat bei Freunden Unterschlupf gefunden. Die meisten Jugendlichen haben weiterhin Kontakt zum Elternhaus, obwohl zumeist familiäre Gründe als Auslöser für das Leben auf der Straße angegeben werden.

    Bezüglich der Wohnsituation zeigen sich Unterschiede in der Nutzung von Hilfestrukturen. Wohnungslose Jugendliche nutzen vor allem Beratungsangebote und haben mit zunehmendem Alter Kontakt zum Jobcenter. Überlebenshilfen hingegen werden verstärkt von obdachlosen Jugendlichen genutzt, deren Situation sich deutlich dramatischer gestaltet.

    Die Mehrzahl der befragten Jugendlichen verfügt über einen Hauptschulabschluss (ca. 42 Prozent); etwa gleichviele der Befragten haben keinen Schulabschluss oder einen Realschulabschluss (jeweils rund 30 Prozent). Die Straßenjugendlichen sind in der Regel von akuter Armut bedroht. Je älter die Befragten sind, desto häufiger erhalten sie staatliche Unterstützung. Jüngere sind eher auf Betteln und die Unterstützung durch Privatpersonen angewiesen. Der Blick in die Zukunft ist dennoch optimistisch: 76 Prozent der Befragten glauben, dass sich ihre Wohnsituation in den nächsten zwölf Monaten deutlich verbessern wird.

    Für die quantitative Studie wurden rund 300 Jugendliche, die aktuell auf der Straße leben, und ehemalige Straßenjugendliche in persönlichen Interviews befragt. Da es außerordentlich schwierig ist, direkten Kontakt zu obdachlosen Straßenjugendlichen zu bekommen, erfolgte der Zugang zu den Jugendlichen zumeist über typische Anlaufstellen für junge Menschen ohne festen Wohnsitz, wodurch die Ergebnisse verzerrt sein können, da ‚unsichtbare‘ Betroffene, die keine Hilfen in Anspruch nehmen, nicht in die Erhebung eingebunden werden konnten.

    An die Befragung der Straßenjugendlichen schließt sich eine Befragung von Fachkräften kommunaler und freier Träger an, über die eine detailliertere Erfassung der Anzahl betroffener Jugendlicher erfolgen soll. Der Abschlussbericht erscheint im Frühjahr 2017.

    Publikation:
    Carolin Hoch (2016): Straßenjugendliche in Deutschland – eine Erhebung zum Ausmaß des Phänomens. Zwischenbericht – zentrale Ergebnisse der 1. Projektphase, München.
    Download

    Pressestelle des Deutschen Jugendinstituts, 11.01.2017

  • Rausch – Trance – Ekstase

    transcript Verlag, Bielefeld 2016, 262 Seiten, ISBN 978-3-8376-3185-2, € 29,99, auch als E-Book erhältlich

    rausch-tranceRausch, Trance, Ekstase: Was im Alltag als kleine Fluchten vielfältig präsent ist, wird im künstlerischen Schaffen beharrlich gewürdigt und verheißt transzendente Grenzüberschreitungen. Gleichzeitig erscheinen der ‚Rausch der Sinne‘ und andere außergewöhnliche Bewusstseinszustände immer wieder aufs Neue als Störungen der kulturellen Ordnung, die mit sozialen Problemen wie Drogensucht, religiösem Sektierertum und sexueller Ausschweifung verknüpft werden. Diese Widersprüche bilden den Ausgangspunkt des Bandes und kulminieren in der Frage, ob außergewöhnliche Bewusstseinszustände generell unvereinbar mit dem rationalen Menschenbild und den ökonomischen Organisationsprinzipien der Moderne sind. Dies betrifft nicht nur unseren Alltag, sondern berührt auch die Welt der Kunst und das religiöse Leben.

  • Schemaberatung, Schemacoaching, Schemakurzzeittherapie

    Beltz Verlag, Weinheim 2016, 286 Seiten mit E-Book inside und Arbeitsmaterial, ISBN 978-3-621-28311-3, € 36,95

    9783621283113Die effiziente Vorgehensweise der Schematherapie, die rasch zu grundlegenden Mustern und Reaktionsweisen vordringt, wird in diesem Buch auf Beratung und Coaching übertragen. Hier ist der Zeitrahmen enger gesteckt, die Interventionen sind an den nicht-therapeutischen Kontext angepasst. So kann der Schema-Ansatz erfolgreich auch bei Kurzzeitkontakten eingesetzt werden. Die Autorinnen vermitteln, wie man als Berater oder Coach mit schematherapeutischen Grundlagen gezielt hinter ‚schwierigen Verhaltensweisen‘ der Klienten aktivierte (dysfunktionale) Schemata erkennen und aufzeigen kann. Das Vorgehen wird sehr anschaulich und Schritt für Schritt dargestellt, z. B. mit zahlreichen Flipchart-Zeichnungen. Arbeitsblätter und andere Arbeitsmaterialien stehen online zur Verfügung.

  • Hilfe für Crystal konsumierende Mütter

    Folie 1Dank der fachübergreifenden Zusammenarbeit von drei Kliniken des Universitätsklinikums Carl Gustav Dresden steigen die Chancen drogenabhängiger Mütter – im Mittelpunkt steht der Konsum von Crystal –, während bzw. nach der Schwangerschaft aus der Sucht aussteigen zu können. Die Initiative „Mama, denk an mich“ verbessert die Aussichten, dass die Neugeborenen weiter von ihren Müttern betreut werden können. In den ersten zehn Monaten des neuen Angebots ließ sich die Rate der ins ursprüngliche Zuhause entlassenen Babys von einem Drittel auf zwei Drittel erhöhen. Initiatoren und Ansprechpartner sind Mitarbeiter der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie.

    „Unser Ziel ist es, mehr von Sucht betroffenen Familien die Chance zu geben, komplett zu bleiben“, sagt Prof. Reinhardt Berner, Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin. Er spricht auch im Namen von zwei weiteren Direktoren, deren Kliniken Kontakt zu drogenabhängigen Müttern haben. Das Klinikteam von Prof. Berner ist immer dann gefragt, wenn ein Neugeborenes aufgrund der Sucht der Mutter behandelt werden muss – das ist der späteste Moment, an dem eine Abhängigkeit zu Tage tritt. Oft aber zeigt sich das Problem bereits den Frauenärzten, die die Schwangeren betreuen. Doch es gibt eine Dunkelziffer, denn die betroffenen Frauen scheuen sich, ihr Suchtproblem zu offenbaren. Grund dafür ist neben dem Schamgefühl die Angst, ihr Kind nicht behalten zu dürfen. Deshalb setzt die fachübergreifende Initiative „Mama denk an mich“ darauf, Vertrauen zu schaffen und den Abhängigen eine konkrete Perspektive zu bieten.

    Erster Anlaufpunkt dieser Mütter sind häufig niedergelassene Gynäkologen. Um diese Fachärzte zu entlasten und den Patientinnen sowie den ungeborenen Kindern eine möglichst umfassende ärztliche Betreuung in der Schwangerschaft anzubieten, hat die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe am Dresdner Uniklinikum eine Spezialsprechstunde eingerichtet. Hier wird den abhängigen Müttern die Zeit eingeräumt, die notwendig ist, um alle Fragen in dieser schwierigen Situation zu klären und die auch aus medizinischer Sicht bestmöglichen Lösungen zu finden. „Mit unserem Angebot, über das wir unsere niedergelassenen Fachkollegen informiert haben, wollen wir den Frauen ohne jede Vorverurteilung helfen, dass sie und ihre Babys gesund durch die Schwangerschaft kommen“, sagt Dr. Katharina Nitzsche. Die Oberärztin der Geburtshilfe an der Uni-Frauenklinik ist für die Spezialsprechstunde verantwortlich. „Wir verstehen uns dabei auch als Tor zu weiteren Betreuungsangeboten, die den Frauen im Rahmen unserer Initiative am Uniklinikum offenstehen“, so die Oberärztin weiter.

    „Ein Kind zu erwarten und Mutter zu werden, ist ein guter Anlass, sein Leben zu ändern“, sagt PD Dr. Jörg Reichert. Der Psychologe leitet den im Fachbereich Neonatologie der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin angesiedelten psychologisch-sozialmedizinischen Versorgungsbereich, kurz „FamilieNetz“, der seit mittlerweile acht Jahren vor allem Eltern zu früh oder krank geborener Kinder betreut. Angesichts der Zunahme von Kindern, die infolge des Crystal-Konsums ihrer Mütter am Klinikum behandelt werden müssen, sah das Team um PD Dr. Reichert Handlungsbedarf für innovative Angebote einer fachübergreifenden Betreuung der abhängigen Mütter.

    Die Initiative nutzt die Tatsache, dass die Schwangeren bzw. frisch entbundenen Mütter mit ihren Neugeborenen regelmäßig im Universitäts-Kinder-Frauenzentrum ambulant oder stationär behandelt werden. Damit befinden sich die Betroffenen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Ambulanz für Suchterkrankungen der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie. Diese Klinik bietet den Müttern im Rahmen des Klinikaufenthalts ihrer Kinder erste Therapiesitzungen an, um den Weg aus der Abhängigkeit zu finden. „Das ist unsere beste Chance, wenn wir junge Frauen und deren Familien von der Sucht wegführen wollen“, sagt Prof. Ulrich Zimmermann, Arzt und Suchtforscher am Dresdner Uniklinikum.

    Die Ergebnisse der ersten zehn Projektmonate zeigen, dass diese besondere Form der Betreuung erfolgversprechend ist: Erfahrungsgemäß entscheiden die zuständigen Jugendämter in zwei Dritteln der Fälle, dass das Kind nach der Krankenhausbehandlung nicht in den Haushalt der Eltern entlassen werden kann, sondern in eine Pflegefamilie kommt. Bei den insgesamt 20 Müttern, die bisher das Angebot der fachübergreifenden Betreuung am Dresdner Uniklinikum wahrgenommen haben, drehte sich das Verhältnis um: Hier konnte in zwei Dritteln der Fälle das Kind in der eigenen Familie bleiben. „Wir nehmen die Frauen als Mütter und nicht als Süchtige an“, betont PD Dr. Reichert und hofft, dass es durch diese Haltung und den bisherigen Erfolg des Projekts für die Frauen attraktiv wird, sich der Sucht zu stellen.

    Wie erfolgreich das Projekt „Mama denk´ an mich“ langfristig ist, soll in einer Studie untersucht werden, die alle betreuten Familien einschließt und deren weiteren Lebenswege untersucht. „Der finanzielle Aufwand für die Koordinatorin des Projekts und seine wissenschaftliche Begleitung wird derzeit noch aus Drittmitteln bestritten,“ so Prof. Mario Rüdiger, Leiter des Fachbereichs Neonatologie der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, „Um diesen besonderen Betreuungspfad über die Grenzen des Großraums Dresden ausrollen zu können, bedarf es neben dem Beweis für die Wirksamkeit weiterer Projektpartner und Unterstützer.

    Kontakt für Betroffene:
    Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
    FamilieNetz – Initiative „Mama, denk an mich“
    Heike Menz
    Tel. 0351 458 66 33
    mama.dam@ukdd.de

    Pressestelle des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden, 29.11.2016