

Der Kerndatensatz Katamnese (KDS-Kat) stellt eine Ergänzung zum „Deutschen Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchtkrankenhilfe (KDS)“ dar. Er ist zwar als separates Modul entwickelt worden, die Ausarbeitung erfolgte jedoch mit Bezug auf die Systematik und Zielsetzung, die bereits für die Entwicklung des KDS-E (Einrichtung) und KDS-F (Fall) maßgeblich waren. Der KDS-Kat entstand im Rahmen eines Konsensprozesses zwischen den beteiligten Institutionen und den Mitgliedern des Fachausschusses Statistik der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS). Der Fachausschuss setzte sich dabei das Ziel, Minimalstandards für die Durchführung von Katamnesen zu erarbeiten und im vorliegenden Katamnesemodul zur Verfügung zu stellen. Die vorgesehene Katamneseerhebung verfolgt zwei Hauptziele:
a) Sie erfasst zum einen die Ausprägung relevanter Merkmale der Klient/innen und Patient/innen im Zeitfenster der Katamnese wie z. B. die Lebens- und Wohnsituation, den Konsum von Substanzen oder auch die Inanspruchnahme einschlägiger Hilfe und ist insofern Statusdiagnostik.
b) Sie erfasst zum anderen im Sinne einer Verlaufsdiagnostik auch Veränderungen, die im Verlauf des Zeitfensters in relevanten Lebens- und Problembereichen aufgetreten sind.
Vorher-Nachher-Vergleiche mit dem KDS-F und dem KDS-Kat
Bei der Auswahl der Items für den Katamnesefragebogen wurde insbesondere darauf geachtet, die Strukturen und Items aufzunehmen, die im KDS-F enthalten sind (Lebenssituation, Wohnverhältnis, Erwerbssituation, erhaltene Hilfen, Veränderungen). Damit stehen die Angaben potentiell als Daten zur Verfügung, mit deren Hilfe Vorher-Nachher-Vergleiche vorgenommen werden können, um Veränderungen und insbesondere Behandlungserfolge zu erfassen.
Die ausgewählten Fragen haben sich in Routine- und/oder Forschungskatamnesen bewährt. Alle Formulierungen der Items wurden im Konsens mit den Experten des Fachausschusses Statistik der DHS festgelegt. Die ausgewählten Items gelten als ‚Minimalstandard’, sie sollen in jedem Fall in der vorliegenden Form in die Katamnesefragebögen der Verbände, Träger und Einrichtungen aufgenommen werden. Es steht jedem Verband, Träger oder jeder Einrichtung jedoch frei, die vorliegenden Items um weitere Items zu ergänzen, damit spezifische, den Verband, Träger oder die Einrichtung interessierende Fragestellungen untersucht werden können.
Um bei den Befragten eine möglichst hohe Akzeptanz für eine Beantwortung zu erhalten, wurde der Fragebogen so kurz und übersichtlich wie möglich gehalten. Allerdings lässt sich die komplexe Struktur der Abstinenzanalyse nur bedingt vereinfachen. Grundlegend für die Abfrage ist die Unterscheidung von durchgehender Abstinenz, Abstinenz nach Rückfall (also in den letzten 30 Tagen wieder abstinent) und durchgehender Rückfälligkeit, die sich aus den Standards für die Berechnung von katamnestischen Erfolgsquoten ergibt. Zunächst wird die durchgehende Abstinenz erfragt, anschließend die mögliche Abstinenz nach Rückfall. Erfasst werden außerdem Abstinenzphasen, die ‚vorwärts’ ausgehend vom Behandlungsende und ‚rückwärts’ ausgehend vom Katamnesezeitpunkt abgefragt werden. Falls keine durchgehende Abstinenz vorliegt, wird erfragt, welche Substanz konsumiert wurde, allerdings mit einer gegenüber dem KDS-Fall etwas vereinfachten Substanzliste. Erfragt wird auch der Substanzkonsum in den letzten 30 Tagen vor dem Katamnesezeitpunkt bzw. die Häufigkeit des Konsums in Tagen.
Konsumveränderung und Verbesserung wesentlicher Teilhabeaspekte
Neu im KDS 3.0 ist die Abfrage der Konsumveränderung, die in den KDS-Fall bei Behandlungsende und in den KDS-Kat in gleicher Form integriert wurde. Es wird ganz bewusst nach einer subjektiven Einschätzung zur Veränderung gegenüber der Zeit vor der Behandlung gefragt. Bewertet wird mit einer symmetrischen 5er-Abstufung (deutlich verringert – leicht verringert – gleich geblieben – leicht gesteigert – deutlich gesteigert). Mit dieser Ergänzung eröffnen sich bei der Bewertung von Behandlungserfolgen zwei zusätzliche Optionen:
a) In der ambulanten Suchtberatung werden viele Angebote für Betroffene gemacht, die nicht nur die Abstinenz zum Ziel haben und deren Erfolg im Hinblick auf den Substanzkonsum (neben der Verbesserung anderer wesentlicher Teilhabeaspekte) somit differenzierter erfasst werden kann.
b) Auch in der abstinenzorientierten Behandlung kann es von Interesse sein, das Ergebnis nicht nur im Hinblick auf die ‚klassischen‘ katamnestischen Erfolgsquoten, sondern auch im Hinblick auf die Veränderung des Substanzkonsums (falls keine Abstinenz erreicht werden konnte) zu erfassen. Damit können ggf. auch Vergleiche mit Behandlungsangeboten erfolgen, die nicht auf vollständige Abstinenz abzielen.
Berücksichtigung nicht-substanzbezogener Suchtformen
Eine weitere Neuerung im KDS 3.0 ist die deutlich umfassendere Erhebung von Daten und Informationen zu nicht-substanzbezogenen Suchtformen. Im KDS-Kat sind daher als Standard die Items für Glücksspiel und exzessive Mediennutzung vorgesehen. Analog zum KDS-F werden bei diesen Items die Begriffe „Spiel“ und „Nutzung“ in Abgrenzung zu den Begriffen „Konsum“ und „Substanz“ verwendet, um die Fragen für die Betroffenen verständlicher zu machen. Der KDS-Kat bietet allerdings eine vereinfachte Auswahl der Spiel- bzw. Nutzungsformen an.
Grundsätzlich sollen bei allen Behandelten in der Katamnese alle Konsumformen abgefragt werden, unabhängig von der Hauptindikation der Behandlung. Hintergrund ist der erhebliche komorbide Zusammenhang bspw. zwischen Glücksspiel und Alkoholabhängigkeit oder zwischen Drogenabhängigkeit und Mediennutzung. Dadurch wird die Abstinenzabfrage zwar aufwändiger und umfangreicher, der Fachausschuss Statistik der DHS hält diese Sichtweise auf komplexe Suchtphänomene aber für relevant und zukunftsweisend.
Durch die genannten Differenzierungen wirkt die Item-Liste des KDS-Kat auf den ersten Blick sehr kompliziert und ggf. für Betroffene schwer verständlich. Daher wird im Manual des KDS auch ein Vorschlag zur Darstellung der Items in einem Fragebogen gemacht. Es bleibt aber festzuhalten, dass sich das Spannungsfeld zwischen korrekter Erfassung komplexer Suchtphänomene und möglichst einfacher bzw. verständlicher Abfrage bei den Betroffenen (auch mit Blick auf die dadurch beeinflussten Rückläuferquoten) nicht vollständig auflösen lässt. Der Fachausschuss Statistik empfiehlt daher, schon während der Behandlung auf die Bedeutung der Katamnese hinzuweisen und das Vorgehen bzw. die Befragung im Rahmen einer ‚Katamneseschulung’ oder Informationsveranstaltung zu erklären und zu vermitteln.
Kontakt:
Dr. Hans Wolfgang Linster
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Institut für Psychologie
Engelbergerstr. 41
79106 Freiburg im Breisgau
hans.linster@psychologie.uni-freiburg.de
Angaben zu den Autoren:
Dr. Hans Wolfgang Linster war wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Abteilung Klinische Psychologie und Psychotherapie am Psychologischen Institut der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Jetzt ist er im Ruhestand und dort weiterhin als Lehrbeauftragter tätig.
Prof. Dr. Andreas Koch ist Geschäftsführer des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e. V. (buss) in Kassel und Mitherausgeber von KONTUREN online.



Seit März 2014 vertrete ich den Gesamtverband für Suchthilfe e. V. der Diakonie Deutschland (GVS) im Fachbereich Statistik der DHS. Als Suchtberaterin ist es mir ein wichtiges Anliegen, die Perspektive und die Bedürfnisse der Praxis zu vertreten. Ich finde, es ist uns gut gelungen, die Fragestellungen, die für die praktische Arbeit vor Ort wichtig sind, mitabzubilden. So erfragen wir zukünftig genauer die allgemeinen Problemlagen unserer Klientinnen und Klienten, auch die Situation von Kindern wird differenzierter erfasst. Es hat mir sehr viel Freude gemacht, an dem aus meiner Sicht sehr modernen und praxisnahen KDS 3.0 mitwirken zu können. Wir haben zusammen ein zukunftsfähiges Erhebungsinstrumentarium entwickelt. Ich finde, es ist uns gut gelungen, Praxis und Forschung miteinander zu verbinden.
Ich bin seit kurzem bei der Entwicklergruppe und freue mich über das neue differenzierte Instrument. Besonders die klare Hierarchisierung der Möglichkeiten, Netzwerkpartner einzutragen, trägt zur besseren Verständlichkeit bei. „Teilstationäre sozialtherapeutische Einrichtung“ kam bei uns im Sozialpsychiatrischen Dienst wirklich sehr selten vor, „Stationäre psychiatrische Akutbehandlung“ hingegen oft.
Die überarbeitete Auflage des deutschen KDS der Suchthilfe ist ein starkes und aussagekräftiges Instrument zur Erhebung relevanter, sektorenübergreifender Versorgungsdaten unter public health-Gesichtspunkten. Solche Daten wären die beste Grundlage für den europäischen Datenaustausch und Vergleich sowie für nationale gesundheitspolitische Entscheidungen zur Verbesserung der Qualität der Suchthilfe – wenn – ja wenn denn alle relevanten Versorger bei der Erhebung mitwirken würden.
Aus Sicht der Suchtrehabilitation bietet der neue KDS 3.0 einige wichtige Verbesserungen, mit denen sich die stetige Veränderung der klinischen Praxis besser abbilden lässt. Dazu gehört beispielsweise die Erfassung des inzwischen sehr breiten Spektrums der flexibel kombinierbaren Behandlungsmodule sowie der unterschiedlichen Spiel- und Nutzungsformen im Bereich der Verhaltenssüchte. Außerdem lässt die Erhebung der subjektiven Einschätzung der Patienten zur Veränderung des Konsums am Behandlungsende und zum Katamnesezeitpunkt weitere Erkenntnisse über den Erfolg der Suchtreha erwarten.
Die im Kerndatensatz Einrichtung erfolgte umfassende Aufnahme der verschiedenen Leistungsangebote der Einrichtung ermöglicht eine adäquate Abbildung der Betreuungs-, Beratungs- und Behandlungsangebote des Suchthilfeverbundes in Städten und Landkreisen. Zudem eröffnet die genauere Erfassung der Maßnahmen und Interventionen im Kerndatensatz Fall nun erstmals eine differenzierte Beschreibung der Klientel in den spezifischen Angeboten der Suchthilfe, z. B. in der Substitution, in der ambulanten Rehabilitation, in niedrigschwelligen Hilfen oder im Betreuten Wohnen. Die neue Erfassung der Veränderungen des Substanzkonsums und der psychosozialen Lebenssituation am Betreuungs-/Behandlungsende erlaubt erste Rückschlüsse auf die Wirkung von Interventionen über den Substanzgebrauch hinaus.
Die Sucht-Selbsthilfe stellt ein langjährig erprobtes effektives Unterstützungs-, Ergänzungs- und Hilfesystem nicht nur für Suchtkranke, sondern auch für Angehörige dar. Die Erfolgsquoten sind beachtlich: Etwa 70 bis 80 Prozent der abhängigkeitskranken Gruppenteilnehmerinnen und -teilnehmer erreichen durch regelmäßigen Gruppenbesuch eine dauerhafte stabile Abstinenz. Diese Leistungen der Sucht-Selbsthilfe werden dann optimal, wenn die Zusammenarbeit zwischen den Diensten und Einrichtungen der beruflichen Suchthilfe (ambulant und stationär) und der Selbsthilfe gut funktioniert. Daher ist es aus Sicht der Selbsthilfe ein absolut positives Signal, dass diese Zusammenarbeit im neuen KDS 3.0 sowohl im KDS-E als auch im KDS-F an vielen Stellen ‚abgefragt‘ und damit ‚verbindlich‘ wird.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund begrüßt die bundesweite und einheitliche Nutzung des Kerndatensatzes in allen Bereichen der Suchtkrankenhilfe und -versorgung. Die aktualisierte Version im Kerndatensatz Katamnese (KDS-Kat) trägt aktuellen Forschungsbemühungen zur Verbesserung der Rücklaufquoten bei der Katamnesebefragung Rechnung. Daneben sind mit dem neuen KDS-Kat die Grundlagen dafür gelegt, den nachhaltigen Erfolg der Suchtbehandlung im Sinne der Ergebnisqualität noch besser zu dokumentieren. Es ist zu hoffen, dass die Vorgehensweise des Suchtversorgungssystems im Bereich der Katamnesen auch auf andere Indikationsgebiete der Rehabilitation übertragen werden kann.
Ein wichtiger Schritt ist getan. Mit dem überarbeiteten Kerndatensatz steht ein Instrument zur Erfassung der Inanspruchnahme der Suchthilfe zur Verfügung, das als beispielhaft gelten muss. Die Möglichkeit, den Datensatz um länderspezifische Fragestellungen zu ergänzen, wird durch einige Länder praktiziert. Die nächste Herausforderung besteht darin, diese Daten – mehr als bisher – nutzbar zu machen. Jede einzelne Einrichtung kann mit den Daten aus dem Kerndatensatz belegen, welchen Beitrag sie im Hilfesystem leistet. Wichtig ist nun, diese Daten mit Referenzdaten abzugleichen. Einrichtungen, Länder und Kommunen sind damit in der Lage, bewerten zu können, ob vorher formulierte Ziele erreicht wurden. Werden die Informationen so genutzt, bieten sie einen Fundus an Bewertungsmöglichkeiten und bilden ein wichtiges Instrument zur Weiterentwicklung der Suchtkrankenhilfe.
Mit dem Kerndatensatz steht ein flexibles System zur Verfügung, das den unterschiedlichsten Akteuren Informationen für ein steuerndes Eingreifen liefern kann. Der Kerndatensatz 3.0 wird in Zukunft noch differenziertere Erkenntnisse über das deutsche Suchthilfesystem liefern.
Nun ist er endlich da, und die Freude ist groß, zumindest die nächsten paar Jahre nicht mehr so oft sagen zu müssen: „Tut uns leid, wird erst mit dem neuen KDS in xx Jahren möglich sein“. Als Alternative gab es ja zuletzt immer nur den Vorschlag: „Sie können sich das aber auch gerne sofort als individuelle Ergänzung (auf Deutsch: gegen Aufpreis) programmieren lassen“. Jetzt, da die Software fertig ist, mag man sich gar nicht mehr an die vor und in der Entwicklungsphase herrschenden Sorgen erinnern, wie es denn – um nur ein Beispiel zu nennen – bloß gehen soll, auf einer Bildschirmmaske 50 verschiedene Suchthilfemaßnahmen mit Bezeichnung und Eingabefeld unterzubringen. (Merke: Es gibt noch genug Kunden, deren Monitore schon seit weit mehr als fünf Jahren auf dem Schreibtisch stehen.) Kaum ist das verdaut, wird verkündet: Da kommen jetzt noch weitere neun Fragen dazu, in Abhängigkeit von bestimmten Maßnahmen und sichtbar mit diesen in Verbindung stehend. Entspanntes Programmieren sieht anders aus. Doch nun ist es geschafft, und sicher wird die unumstritten erreichte fachliche Verbesserung in dem einen oder anderen Büro noch für einen neuen Flatscreen sorgen – kein zu verachtender Nebeneffekt.
Der KDS bietet auf der Auswertungsebene die Chance, soziodemografische Daten in einen Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Hilfen zu stellen. Hieraus können wichtige empirische Hinweise für ein bedarfsgerechtes Versorgungssystem gewonnen werden. Am KDS 3.0 gefällt mir besonders die Erweiterung um psychosoziale Problembereiche, mit denen zukünftig die Situation der Klient/innen am Beginn und am Ende der Betreuung differenzierter abgebildet werden kann.





