Autor: Simone Schwarzer

  • SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende nach der Rechtsvereinfachung (9. SGB II-ÄndG)

    Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau 2016, 160 Seiten, 8,90 €, ISBN 978-3-7841-2926-6, auch als E-Book erhältlich

    Titel_SGB_2_2016.inddAm 29.07.2016 wurde im Bundesgesetzblatt das 9. Gesetz zur Änderung des SGB II veröffentlicht und ist zum 1. August 2016 in Kraft getreten. Ziel des so genannten Rechtsvereinfachungsgesetzes ist es nun, dass leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über das Bestehen und den Umfang von Rechtsansprüchen erhalten und damit zukünftig die in der Praxis sehr komplexen Verwaltungsabläufe, die zu einer Vielzahl von Widersprüchen und Klagen geführt haben, vermindert werden können. Gleichzeitig führt das Gesetz aber auch in einigen Bereichen zu Verschärfungen und Verschlechterungen für die Leistungsberechtigten.

    Inwieweit sich Änderungen z. B. am Leistungsumfang, aber auch an vielen anderen Stellen des Gesetzes ergeben, zeigt der neue SGB II-Gesetzestext mit farblich hervorgehobenen Änderungen. Einzelne Änderungen, die erst zum 1.1.2017 in Kraft treten, sind zusätzlich im Text berücksichtigt und mit einem Klammerzusatz (ab 1.1.2017) gekennzeichnet. Ergänzt wird der Text durch die geänderte ALG II-Verordnung, die gleichzeitig veröffentlicht wurde.

    Das Buch bietet damit eine wichtige Arbeitshilfe für die Beratungspraxis. Durch die hervorgehobenen Änderungen im SGB II und der ALG II-Verordnung verschaffen sich Praktiker schnell einen qualifizierten, umfassenden Überblick über die Neuerungen. Die vorangestellte Einleitung weist auf die entscheidenden Änderungen hin, die Stellungnahmen des Deutschen Caritasverbandes und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) bieten wertvolle Hintergrundinformationen für das Verständnis und die Auswirkungen der neuen Regelungen.

  • Hartz IV – Rechte erfolgreich durchsetzen

    Lambertus-Verlag, Freiburg im Breisgau, 2., überarb. Auflage 2013, 176 Seiten, 12,50 €, ISBN 978-3-7841-2426-1, auch als E-Book erhältlich

    133489bbcc3ed7bc-kopieDas Sozialstaatsprinzip verpflichtet den Staat, für soziale Gerechtigkeit auf der Grundlage der Achtung der Menschenwürde und des Rechtsstaatsprinzips zu sorgen. Dies kann jedoch nicht verhindern, dass es häufiger zu Problemen bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegenüber den Sozialverwaltungen kommt. Gerade im Bereich des Sozialgesetzbuches II („Hartz IV“) kommt es zu einer ungeahnten Prozessflut. Dieser Leitfaden soll dabei behilflich sein, sozialhilferechtliche Ansprüche möglichst effizient durchzusetzen oder fehlerhaftes Verwaltungshandeln effizient zu korrigieren. Er richtet sich an Sozialberater, aber auch an Betroffene, die von der Antragstellung bis zur Durchsetzung bei Gericht und bei eventuellen Widersprüchen begleitet werden. Inklusive Rechtsprechungsübersicht.

  • Die Adaptionsbehandlung

    cover-grundsatzpapier-adaption_rDer Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e. V. (buss) hat das Grundsatzpapier „Die Adaptionsbehandlung. Inhalte und Ziele der zweiten Phase der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker“ veröffentlicht. Die Adaptionsbehandlung unterstützt Rehabilitand/innen mit besonderem Hilfebedarf auf ihrem Weg zu einer selbständigen, abstinenten Lebensführung und bei der beruflichen Integration. Adaptionseinrichtungen verzahnen medizinische und soziale Aspekte und halten komplexe Leistungen vor, die zunehmend auch Behandlungsstrategien für Rehabilitand/innen mit komorbiden Störungen beinhalten müssen.

    Die Adaptionsbehandlung ist ein wichtiges Element der Suchttherapie. Allerdings existieren bislang nur wenige Publikationen zu dieser Behandlungsform, die vor dem Hintergrund der verstärkten Fokussierung der Suchtrehabilitation auf die berufliche Orientierung an Bedeutung noch zunehmen wird. Daher hat der Qualitätszirkel „Adaption“, in dem die entsprechenden Mitgliedseinrichtungen des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe zusammenarbeiten, alle wesentlichen aktuellen Informationen zusammengetragen und gemeinsame Rahmenbedingungen und Schwerpunkte der Adaptionsbehandlung formuliert. Beschrieben werden:

    • Inhalte der Behandlung,
    • der leistungsrechtliche Rahmen,
    • Zielgruppen,
    • konzeptionelle Grundlagen und
    • strukturelle Aspekte.

    Mit dem Grundsatzpapier zur Adaptionsbehandlung möchte der buss einen Beitrag zur Bestandsaufnahme und zur Diskussion von Entwicklungspotentialen für diese Behandlungsform leisten. Das Dokument steht zum Download unter www.suchthilfe.de > Informationen > Aktuelles zur Verfügung.

    Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss), 15.09.2016

  • „Pokémon Go“ führt zu mehr Bewegung und Zusammenhalt

    Die aktuell beliebte Spiel-App „Pokémon Go“ führt bei den Spielerinnen und Spielern zu mehr Bewegung und stärkerem Zusammenhalt. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Studie von Wirtschaftsinformatikerinnen und Wirtschaftsinformatikern der Technischen Universität Braunschweig. Das Forschungsteam um Prof. Susanne Robra-Bissantz und Dr. Patrick Helmholz befragte 3.235 Pokémon-Go-Spieler online zu den Auswirkungen der Spiel-App im Hinblick auf ihre physische Aktivität und ihre soziale Zugehörigkeit.

    Mehr die Hälfte der Teilnehmerinnen und Teilnehmer spielen täglich zwischen 30 Minuten und zwei Stunden Pokémon Go, rund 24 Prozent geben an, mehr als zwei Stunden täglich mit der Spiel-App zu verbringen. Dies wirke sich laut der Umfrage auch auf die Bewegung der Spieler aus. Etwa 60 Prozent geben an, dass sie durch das Spiel öfter draußen sind als vorher und ca. 55 Prozent behaupten, dass sie gelegentlich Umwege in Kauf nehmen, um spielrelevante Orte zu besuchen und so Vorteile im Spiel erreichen. Denn fest verankerte, ortsbezogene Spielelemente wie ‚Pokéstops‘ und Arenen sind das Ziel der Pokémonjäger. „52 Prozent der Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer bestätigen, dass sie auf diese Weise auch ihr Wohnumfeld besser kennenlernen“, erklärt Patrick Helmholz. Etwa 41 Prozent geben zudem an, bei der Gestaltung ihrer Fortbewegung die Spielauswirkungen mit einzubeziehen. „So wird vermutlich auf kürzeren Wegen häufiger zu Fuß gegangen oder das Fahrrad genutzt und das Auto stehen gelassen“, ergänzt Michael Meyer.

    Bei Spielern, die täglich mehr als zwei Stunden mit Pokémon Go verbringen, zeigen die Ergebnisse zudem eine positive Beeinflussung der sozialen Zugehörigkeit. „Diese Spieler erleben durch Pokémon Go ein Gefühl der Zusammengehörigkeit oder lernen andere Spieler kennen und unterhalten sich mit ihnen über das Spiel“, erläutert Felix Becker vom Forschungsteam. Über 60 Prozent der Vielspieler haben dadurch neue Menschen kennengelernt und tauschen sich mit ihnen über Pokémon Go aus. Über 40 Prozent geben zudem an, sich den anderen Spielern verbunden zu fühlen und Teil einer Gruppe zu sein.

    So haben sich auch Orte etabliert, an denen sich besonders viele ‚Pokémontrainer‘ treffen und austauschen. „In Braunschweig sind beispielsweise an der Alten Waage oder auf der Rasenfläche des Löwenwalls fast rund um die Uhr Spieler aktiv”, erklärt Patrick Helmholz. Linda Eckard vom Forschungsteam ergänzt: „Wenn Kinder plötzlich ihre Eltern fragen, ob sie nicht noch einen Spaziergang durch den Park machen können und nicht umgekehrt, dann hat sich doch schon etwas in unserer Gesellschaft geändert, zumindest für den Moment.“

    Zur Umfrage

    Die Online-Umfrage der Braunschweiger Wirtschaftsinformatiker wurde in der zweiten Hälfte des Augusts deutschlandweit verteilt und war sieben Tage erreichbar. Die Teilnehmer der Studie sind im Durchschnitt 25,8 Jahre alt. Dabei bildet die Gruppe der 21- bis 27-Jährigen mit über 50 Prozent den größten Anteil. Über fünf Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind jedoch auch unter 18 beziehungsweise über 40 Jahre alt. Die Geschlechterverteilung ist mit 59 Prozent männlichen zu 41 Prozent weiblichen Teilnehmern repräsentativ für Mobile Games. Zum Zeitpunkt der Erhebung war Pokémon Go in Deutschland seit sechs Wochen verfügbar. Die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer gaben einen durchschnittlichen Spielbeginn vor 5,2 Wochen an und sind damit größtenteils fast seit Erscheinen des Spiels aktiv. Bis zu diesem Zeitpunkt erreichten sie durchschnittlich ein Spielerlevel von 20,4, etwa zehn Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmern hatten bereits ein Spielerlevel von über 25 erreicht.

    Eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse kann hier heruntergeladen werden.

    Pressestelle der Technischen Universität Braunschweig, 09.09.2016

  • Dieses Spiel muss ein Ende haben!

    Dieses Spiel muss ein Ende haben!

    Wolfgang Schmidt-Rosengarten
    Wolfgang Schmidt-Rosengarten

    Nach einer aktuellen Repräsentativerhebung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gelten in Deutschland über 200.000 Menschen als glücksspielabhängig. Zusätzlich zeigen 240.000 Menschen ein zumindest problematisches Spielverhalten. Als Risikofaktoren für eine Glücksspielproblematik gelten: männliches Geschlecht, Alter bis 25 Jahre, niedriger Bildungsstatus und Migrationshintergrund. 16 Prozent der glücksspielsüchtigen Klienten in Beratungsstellen haben eine Verschuldung von bis zu 25.000 Euro, zehn Prozent sogar bis 50.000 Euro. Die Suizidrate ist bei Glücksspielabhängigen im Vergleich zu anderen Suchterkrankungen signifikant höher.

    Das Glücksspiel mit dem höchsten Suchtrisiko

    Die Deutsche Suchthilfestatistik weist aus, dass ca. 75 Prozent der Menschen, die von Glücksspielen abhängig sind und sich in Behandlung begeben, durch Geldspielautomaten abhängig geworden sind. Das Spiel an Geldspielautomaten gilt als das Glücksspiel mit dem höchsten Suchtrisiko. Erst 2012 hat die Politik im Glücksspielstaatsvertrag das Automatenspiel als Glücksspiel definiert, nachdem es der Branche jahrzehntelang gelungen war, der Politik und der Öffentlichkeit Geldspielautomaten als „Unterhaltungsgeräte mit Geldgewinnmöglichkeiten“ zu verkaufen.

    Als im April 2014 Hessen als erstes Bundesland flächendeckend ein Spielersperrsystem für alle Spielhallen verpflichtend eingerichtet hatte, beschwerte sich der Hessische Münzautomatenverband schon vor Jahresablauf darüber, dass die Umsätze bereits um 26 Prozent zurückgegangen wären. In wenigen Monaten hatten sich in Hessen 7.000 Menschen als Eigenschutzmaßnahme vor den Folgen ihrer Glücksspielabhängigkeit selbst sperren lassen. Derzeit umfasst die Sperrdatei in Hessen ca. 12.000 Menschen. Der Anteil der dabei von Spielhallenbetreibern ausgesprochenen Fremdsperren ist dabei mit 120 äußerst gering.

    Die Universität Hamburg hat internationale Studien ausgewertet und ist zu dem Schluss gekommen, dass etwa 15 Prozent der Spieler in Spielhallen 70 Prozent der Umsätze generieren. Das heißt, das Geschäftsmodell der Spielhallen basiert auf wenigen Intensivspielern, die glücksspielabhängig und somit krank sind.

    Die Liberalisierung der Spielverordnung 2006 hat der Spielhallenbranche enorme Expansionsmöglichkeiten geboten. Die Anzahl der Spielhallen und deren Umsätze sind in der Folge regelrecht explodiert: von 2,4 Milliarden Euro (2005) auf 4,7 Milliarden Euro (2014). Inzwischen umfassen die Spielhallenbruttospielerträge fast die Hälfte des gesamten Glücksspielmarktes in Deutschland.

    Wirksame Präventionsmaßnahmen führen automatisch zu Umsatzrückgängen

    Eine Korrektur dieser Entwicklung sollten im Jahre 2012 der Glücksspielstaatsvertrag und entsprechende Länderspielhallengesetze erreichen. Darin wurde u. a. festgelegt, dass – nach einer Übergangszeit von fünf Jahren – zwischen zwei Spielhallen ein Mindestabstand liegen muss, je nach Bundesland zwischen 100 und 500 Metern. Darüber hinaus darf in einem Gebäude nur noch eine Spielhalle mit maximal zwölf Geräten existieren. Nach Ablauf der Übergangsfrist steht im Jahre 2017 in vielen Bundesländern nun die Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben an. Dies führt seit geraumer Zeit in der Branche zu vielfältigen Aktivitäten im Rahmen der ‚politischen Landschaftspflege‘. Alle Register der politischen Lobbyarbeit werden gezogen, um die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu verhindern: Der Politik wird mit der Vernichtung von Arbeitsplätzen und Steuerausfällen gedroht, langwierige juristische Auseinandersetzungen werden angedeutet, aber auch Selbstverpflichtungen angeboten. Das „gemeinsame Ziel“, die Zahl der pathologischen Spieler in Deutschland gering zu halten, wird beschworen und das Bemühen der Branche um Prävention in den Mittelpunkt gestellt.

    Dabei ist klar, dass wirksame Präventionsmaßnahmen in Spielhallen automatisch zu massiven Umsatzrückgängen führen müssen: Würden die glücksspielsüchtigen Intensivspieler konsequent davon abgehalten zu spielen, wären viele Spielhallen nicht mehr überlebensfähig. Deshalb widersprechen effektive Präventionsmaßnahmen dem Gewinnstreben der Spielhallenbetreiber. Im Umkehrschluss kann man davon ausgehen, dass die Präventionsaktivitäten und Selbstverpflichtungen der Branche letztlich ineffektiv sind und nur dazu dienen, Imagepflege zu betreiben, Zeit zu gewinnen und möglichst weiter ungestört enorme Umsätze zu generieren.

    Rückendeckung für die Kommunalpolitik

    Vor allem die Kommunalpolitik ist jetzt gefragt, standhaft zu bleiben und für den Vollzug der anstehenden gesetzlichen Vorgaben vor Ort sorgen. Die damit verbundene Reduzierung von Spielstätten war mit den Änderungen der Gesetzgebung 2012 vom Gesetzgeber gewollt. Die damit verbundenen Rückgänge der kommunalen Steuereinnahmen stehen in keinem Verhältnis zu den jährlichen volkswirtschaftlichen Kosten von 1,9 bis 3,6 Milliarden Euro durch den Ausfall von Arbeitskraft, durch Therapien, Behandlungen, Privatinsolvenz, Beschaffungskriminalität etc., die das gewerbliche Automatenspiel laut einer Bewertung des wirtschaftswissenschaftlichen Instituts der Universität Hamburg verursacht.

    Deshalb braucht die Kommunalpolitik Rückendeckung bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch starke und klare Haltungen der Landes- und Bundespolitik zur Glücksspielproblematik. Das Recht der Bevölkerung auf Schutz der Gesundheit darf nicht den Partikularinteressen eines auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Wirtschaftszweiges geopfert werden.

    Literatur beim Verfasser

    Dieser Artikel ist auch in der Frankfurter Rundschau vom 6./7. August 2016 erschienen.

    Kontakt:

    Wolfgang Schmidt-Rosengarten
    Hessische Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS)
    Zimmerweg 10
    60325 Frankfurt a. M.
    Tel. 069/71 37 67 77
    wsr@hls-online.org
    www.hls-online.org

    Angaben zum Autor:

    Wolfgang Schmidt-Rosengarten ist Erziehungswissenschaftler und Suchttherapeut. Seit 1998 ist er Geschäftsführer der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS).

  • Die volkswirtschaftlichen Kosten gefährlichen Konsums

    Peter Lang Verlagsgruppe, Frankfurt a. M./Berlin/Bern u. a. 2015, 402 Seiten, 61,95 €, ISBN 978-3-6316-6025-6, auch als E-Book erhältlich

    266025_cover_front - KopieMehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung ist übergewichtig oder krankhaft fettleibig, fast ein Drittel raucht und der deutsche Alkoholkonsum erreicht im internationalen Vergleich Höchstwerte. Diese Konsummuster schädigen nicht nur die Betroffenen, sondern auch deren Familien und in großem Umfang die deutsche Sozialversicherung. Für die Höhe der Kosten des gefährlichen Konsums gab es bisher nur unvollständige Schätzungen. Dieses Buch bietet in einer bisher nicht erreichten Genauigkeit und mithilfe umfangreicher statistischer Analysemethoden eine vollständige Zusammenfassung der Auswirkungen und Kosten der ungesunden Konsumweisen von Alkohol, Zigaretten und Nahrungsmitteln in Deutschland. Es beantwortet die Frage, ob und wie stark Rauchen, Alkohol und Adipositas die einzelnen Sozialversicherungen wie Renten- und Krankenversicherungen belasten und in welchem Umfang Ehepartner und Kinder mitbetroffen sind. Es wird nachgewiesen, dass die gefährlichen Konsumverhaltensweisen hohe Kosten für Betroffene und die Gesellschaft verursachen, die Änderungen zum Schutz der sozialen Sicherungssysteme unabdingbar machen.

  • Psychotherapie suizidaler Patienten

    Hogrefe Verlag, Göttingen 2016, 206 Seiten, 39,95 €, ISBN 978-3-8017-2584-6, auch als E-Book erhältlich

    9783801725846Das Buch bietet einen praxisorientierten Leitfaden für den therapeutischen Umgang mit Suizidgedanken und Suizidversuchen. Der Band liefert zunächst epidemiologische, ätiologische und diagnostische Informationen zum Verstehen und Erkennen suizidaler Entwicklungen und Krisen. Der Schwerpunkt des Buches liegt auf der Darstellung von Strategien und Methoden der Risikoabschätzung, Krisenintervention und Psychotherapie bei suizidalen Erwachsenen, Kindern, Jugendlichen und alten Menschen.

    Es werden verschiedene Verfahren zur Einschätzung der Suizidgefährdung, zur Feinsteuerung der therapeutischen Beziehung, zur Optimierung der motivationalen Ausgangslage und zur Krisenintervention bei akuter sowie hochakuter Suizidalität aufgezeigt. Daneben wird der Umgang mit suizidalem Erleben und Verhalten in der kognitiven Therapie, der Dialektisch-Behavioralen Therapie (DBT) und dem Cognitive-Behavioral Analysis System of Psychotherapy (CBASP) beschrieben. Das therapeutische Vorgehen wird anhand zahlreicher Fallbeispiele veranschaulicht. Schließlich wird ein Überblick über Strategien der Postvention gegeben, die mögliche negative Auswirkungen bei Mitbetroffenen eines Suizides verringern sollen, und es werden rechtliche Aspekte im Umgang mit suizidalen Patienten erläutert.

  • Welt-Suizid-Präventionstag am 10. September

    newsimageJeden Tag nehmen sich in Deutschland nahezu 30 Menschen das Leben. Damit versterben hierzulande jährlich insgesamt ca. 10.000 Menschen durch Suizid. Weltweit sind rund 800.000 Todesfälle durch Suizid zu verzeichnen. Die Zahl der Suizidversuche ist schätzungsweise 15- bis 20-mal so hoch. Zwei von drei Suiziden werden dabei in Deutschland von Männern verübt, insbesondere ältere Männer haben ein erhöhtes Risiko. Bei den Suizidversuchen sind hingegen junge Frauen besonders gefährdet. Weltweit ist Suizid die zweithäufigste Todesursache unter den 15- bis 29-Jährigen.

    In den westlichen Industrieländern erfolgt die große Mehrheit dieser Todesfälle vor dem Hintergrund einer psychischen Erkrankung. Dabei kommt der Depression eine zentrale Rolle zu. Aufgrund der engen Verbindung von Depression und suizidalem Verhalten führt eine verbesserte Behandlung von depressiven Erkrankungen zu einer verringerten Rate suizidaler Handlungen (Suizidversuche und vollendete Suizide). Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe möchte deshalb Entscheidungsträger und Öffentlichkeit über die Erkrankung Depression, ihre Behandlungsmöglichkeiten sowie die Suizidprävention informieren. Mit der Veröffentlichung der deutschen Übersetzung des erstmals 2014 erschienenen Suizidpräventionsberichts der Weltgesundheitsorganisation (WHO) soll hierzu ein weiterer Beitrag geleistet werden.

    Der Bericht gibt sowohl einen Überblick über den aktuellen Wissensstand zu suizidalem Verhalten als auch zu Risiko- und Schutzfaktoren. Es werden zudem Aktionen und Maßnahmen vorgestellt, wie Suizidprävention gelingen kann – z. B. durch einen erschwerten Zugang zu tödlichen Methoden, durch die Beseitigung von Versorgungsengpässen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, die Förderung von verantwortungsvoller Medienberichterstattung zur Reduzierung von Nachahmungstaten oder die Schulung von Multiplikatoren. In diesem Zusammenhang findet auch das von der Stiftung Deutsche Depressionshilfe für lokale Bündnisse angebotene 4-Ebenen-Interventionskonzept Erwähnung, das neben Deutschland auch in vielen weiteren europäischen Ländern sowie in Kanada und Chile umgesetzt wird.

    „Mit der vorliegenden Übersetzung machen wir den WHO-Suizidpräventionsbericht der deutschen Öffentlichkeit und vor allem den politischen Entscheidungsträgern im Gesundheitsbereich zugänglich – als dringend notwendigen Impuls für die Umsetzung der vorgestellten Präventionsstrategien. Denn pro Jahr sterben in unserem Land deutlich mehr Menschen durch Suizid als aufgrund von Verkehrsunfällen“, betont Professor Dr. Ulrich Hegerl, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Deutsche Depressionshilfe.

    „Suizidprävention stellt eine globale Herausforderung dar, die nur in gemeinsamer Anstrengung und im Austausch von Politik, Gesellschaft und Unternehmen gelingen kann. Deshalb setzen wir uns seit 2014 gemeinsam mit der Stiftung Deutsche Depressionshilfe für mehr Forschung sowie die Verbesserung des Versorgungssystems und der Aufklärung ein, damit es möglichst gar nicht zu suizidalen Handlungen kommen muss“, informiert Dr. Christian Gravert, Leitender Konzernarzt der Deutschen Bahn. Die Deutsche Bahn Stiftung gGmbH ist deutschlandweit die erste Unternehmensstiftung, die sich im Bereich Depression engagiert.

    Auch die nun vorliegende deutsche Fassung entstand im Rahmen der Kooperation zwischen der Stiftung Deutsche Depressionshilfe und der Deutsche Bahn Stiftung gGmbH. Sie wurde mit Unterstützung und ausdrücklichem Einverständnis der WHO sowie in Zusammenarbeit mit der European Alliance Against Depression e.V. (http://www.eaad.net/) erstellt.

    Der Suizidpräventionsbericht steht in deutscher Sprache auf der Homepage der Stiftung Deutsche Depressionshilfe zum kostenlosen Download bereit.

    Der 91-seitige Bericht kann auch in gedruckter Form zum Selbstkostenpreis von 4,95 EUR zzgl. Porto erworben werden. Bestellungen unter Angabe von Name, Rechnungs- und Lieferadresse sowie Stückzahl an: info@buendnis-depression.de.

    Pressestelle der Stiftung Deutsche Depressionshilfe, 05.09.2016

  • Interventionen bei Suizidalität im Jugendalter verbessern

    Cover_S2k_Suizidalitaet_KiJu_2016-07_01Suizidalität ist nach Unfällen die häufigste Todesursache im Jugendalter. Akute Suizidalität, also konkrete Gedanken an einen Suizid und Planungen, ist bei Kindern und Jugendlichen zudem ein häufiger Grund für Krisenintervention und stationäre Behandlung in einer Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Entsprechend wichtig sind zügige Erkennung, fachgerechte Diagnostik und Kenntnisse zur leitliniengerechten Intervention für Ärztinnen/Ärzte und Therapeut/innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

    Die Leitlinie zur Intervention bei Suizidalität im Kindes- und Jugendalter wurde in Kooperation zwischen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP) und der Philipps-Universität Marburg überarbeitet. Die aktualisierte Fassung ist bis Mai 2021 gültig.

    Im Auftrag der herausgebenden Fachgesellschaft DGKJP hat Professorin Dr. Katja Becker, Lehrstuhlinhaberin für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Philipps-Universität Marburg und Direktorin der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des Universitätsklinikums Marburg (UKGM), die „Leitlinie Suizidalität im Kindes- und Jugendalter“ zur nun vorliegenden vierten Auflage überarbeitet. Prof. Becker leitete hierfür eine Leitliniengruppe von Fachkolleg/innen, die auch bereits die Leitlinie „Nicht-suizidales selbstverletzendes Verhalten (NSSV) im Kindes- und Jugendalter“ im April 2016 veröffentlicht hat.

    Prof. Katja Becker: „Nach intensiver und umfassender Literaturrecherche und unter Berücksichtigung aktueller Studien wurden Klassifikation, Epidemiologie, spezifische Diagnostik und die verschiedenen Interventionen umfassend dargestellt.“ Zudem habe die Leitlinienarbeitsgruppe ein Kapitel zur Vor- und Nachsorge neu aufgenommen.

    Die neue Auflage der Leitlinie ist online abrufbar unter:
    http://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/028-031.html

    Pressestelle der Philipps-Universität Marburg, 04.08.2016