Das astra-Programm unterstützt Pflegeschüler/-innen dabei, rauchfrei zu bleiben oder es wieder zu werden, und ist im Januar 2016 das „Projekt des Monats“ der Drogenbeauftragten der Bundesregierung. Entwickelt wurde das Programm 2013 bis 2015 im Rahmen eines Modellprojektes des Bundesministeriums für Gesundheit. Gezielte Strategien und Maßnahmen zur Implementierung des astra-Programms in die Pflegeausbildung werden in dem aktuellen Folgeprojekt „astra-Implementationsforschung“ bis September 2016 gefördert. Anlass hierzu war, dass bis zu 50 Prozent der Pflegeschüler/-innen schon zu Beginn der Ausbildung rauchen. Als wesentliche Ursachen wurden im astra-Modellprojekt die Stressbelastung bei kaum verlässlichen Pausenregelungen und die hohe Akzeptanz der Zigarettenpause im Pflegealltag als ‚kurze Auszeit‘ erkannt.
Die kooperative Projektleitung, bestehend aus dem Institut für Therapieforschung IFT München, der Hochschule Esslingen, der Hochschule Hannover und dem Deutschen Netz Rauchfreier Krankenhäuser & Gesundheitseinrichtungen DNRfK e. V., setzte auf eine partizipative Programmentwicklung, an der die zukünftigen Nutzer – Ausbildungsverantwortliche an Pflegeschulen und Lernorten wie Pflegeheime und Kliniken sowie Schüler/-innen – von Beginn an beteiligt waren.
Seit 2013 haben inzwischen zehn Ausbildungskurse an neun Pflegeschulen mit dem astra-Programm gearbeitet, das nach deren Erfahrungen immer wieder angepasst wurde. Diese enge Zusammenarbeit hat sich gelohnt. Die ersten Pflegeschulen haben das Programm bereits während der Projektphase in das Curriculum integriert. Dies zeugt von einer hohen Akzeptanz und einem großen praktischen Nutzen für die Schüler/-innen, aber auch für die Lehrenden und die Schulentwicklung insgesamt. Die Evaluationsstudie ergab, dass entscheidende Prozesse durch das astra-Programm angestoßen werden konnten.
Seit 2015 werden auch erstmalig Fortbildungen für astra-Trainer/-innen angeboten. Das Programm wird aktuell um ein innovatives Modul zur Raucherberatung in der Pflege ergänzt. Integriert werden weiterhin auch die Unterrichtskonzepte aus dem Partnerprojekt PA-TRES der Universität Würzburg zu den Schwerpunkten gesunder Lebensstil, Rauchen und Raucherberatung sowie Stressbewältigung in der Pflegeausbildung. Zur nachhaltigen Entwicklung werden der Erfahrungsaustausch und die Vernetzung der Beteiligten in den Pflegeschulen und Gesundheitseinrichtungen im DNRfK e. V. unterstützt.
Unter http://www.astra-programm.de/ erhalten Sie detaillierte Informationen zum astra-Programm, zu den beteiligten Schulen, einzelnen Strategien der Implementationsforschung, zu den Evaluationsergebnissen des Modellprojekts „astra“ sowie zu Veröffentlichungen und Präsentationen. Weitere Informationen auf der Homepage der Drogenbeauftragten.
Wissenschaftler des Helmholtz Zentrums München haben in einem internationalen Team in Zusammenarbeit mit Kollegen vom Klinikum der Universität München und dem Deutschen Zentrum für Lungenforschung (DZL) im „American Journal of Respiratory and Critical Care Medicine“ erstmals gezeigt, dass Zigarettenrauch die Aktivität des Immunoproteasoms vermindert. Zudem weisen Patienten mit chronisch obstruktiver Lungenerkrankung (COPD) verringerte Immunoproteasom-Level auf. Dies könnte dazu beitragen, dass COPD Patienten anfälliger gegenüber Atemwegs-Infekten sind.
Das Immunoproteasom ist eine Struktur in Säugetierzellen und dient dem Abbau von zellfremden Eiweißmolekülen, wie sie etwa bei einer Virusinfektion vorliegen. Seine Funktion ist mit einem zellulären Schredder vergleichbar. Die dabei entstehenden Proteinstücke werden gezielt dem Immunsystem präsentiert, welches spezifische Abwehrmaßnahmen vorbereitet. Das Forscherteam um PD Dr. Silke Meiners vom Institut für Lungenbiologie (iLBD)/Comprehensive Pneumology Center (CPC) am Helmholtz Zentrum München fand nun heraus, dass Rauchen diesen Schutzmechanismus des Immunsystems entscheidend behindert.
„Bei Experimenten mit Immunzellen konnten wir beobachten, dass Zigarettenrauch die Aktivität des Immunoproteasoms vermindert“, so Erstautorin Ilona Kammerl. „Dadurch funktioniert das Präsentieren der zerkleinerten Proteinschnipsel gegenüber dem Immunsystem schlechter und die spezifische Immunantwort wird abgeschwächt.“ Zudem wiesen Lungen von COPD Patienten geringere Mengen an Immunoproteasomen auf. „COPD-Patienten erleben bei einer viralen Infektion häufig eine akute Verschlechterung der Lungenfunktion, von der sie sich oft nicht vollständig erholen. Dies deutet darauf hin, dass die spezifische Immunantwort gegenüber viralen Erregern in diesen Patienten vermindert ist. Unsere Daten weisen erstmals darauf hin, dass dies mit einer durch Zigarettenrauch verminderten Immunoproteasom-Aktivität zusammenhängt“, unterstreicht Studienleiterin Meiners. Zigarettenrauch ist als einer der Hauptrisikofaktoren für die Entstehung einer COPD bekannt.
Die Wissenschaftler wollen nun prüfen, ob eine geringere Aktivität des Immunoproteasoms als Biomarker für die erhöhte Anfälligkeit gegenüber viralen Infektionen bei COPD dienen könnte. Weitere Studien sollen klären, ob die Veränderungen im Immunoproteasom auch in Blutzellen nachweisbar sind und dies mit einer erhöhten Infektanfälligkeit zusammenhängt. Auch als therapeutische Zielstruktur könnte sich das Immunoproteasom eignen. „Eine gezielte Steigerung der Aktivität des Immunoproteasoms könnte vorteilhaft sein, um eine effizientere Immunantwort bei Virusinfekten hervorzurufen und damit einer Verschlechterung der Lungenfunktion bei COPD Patienten entgegenzuwirken“, erklärt Prof. Dr. Oliver Eickelberg, Vize-Direktor im DZL, Chairman des CPC und Direktor des iLBD.
Original-Publikation:
Kammerl, I.E. et al. (2016). Impairment of immunoproteasome function by cigarette smoke and in COPD, American Journal of Respiratory and Critical Care Medicine
Link zur Fachpublikation: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/26756824
Pressestelle des Helmholtz Zentrums München, 13.01.2016
Prof. F. Markus Leweke, Leitender Oberarzt an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim, erhielt den Preis für pharmakologische Forschung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie (DGPPN). Die Auszeichnung wurde ihm im Rahmen des DGPPN-Kongresses am 26. November 2015 in Berlin überreicht. Der mit 14.000 Euro dotierte Preis wurde damit zum zweiten Mal an einen Wissenschaftler des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) verliehen.
Prof. Leweke ist Leiter der Arbeitsgruppe Translationale Forschung in der Psychiatrie und wurde für seine Forschung zur Rolle des körpereigenen Cannabinoidsystems bei Psychosen ausgezeichnet. Mit dem DGPPN-Preis werden herausragende Leistungen junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewürdigt und die innovative Psychopharmakologie-Forschung gefördert. Kriterien sind vor allem die Bedeutung der Forschungserkenntnisse für die Versorgung psychisch Kranker. Prof. Meyer-Lindenberg, Vorstandsvorsitzender des ZI und Ärztlicher Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, freut sich vor allem darüber, „weil mit Professor Leweke ein Wissenschaftler den Preis erhielt, der die therapiegeleitete Forschung am ZI besonders vorangebracht hat“.
Grundlage seiner Untersuchungen ist die Entwicklung eines Basismodells zur Rolle des körpereigenen Cannabinoidsystems bei Psychosen. Dieses System ist Teil des Nervensystems und bildet unter anderem einen Wirkort von Cannabis. Dabei kommt einem Botenstoff dieses Systems, dem Anandamid, eine schützende Rolle gegenüber psychotischen Symptomen zu. Das in diesem Zusammenhang untersuchte Cannabidiol, ein Bestandteil der Cannabispflanze, führte nach therapeutischer Gabe des hochreinen Cannabidiols bei akuten schizophrenen Psychosen zu einem Anstieg des Anandamidspiegels im Blut. Dies war mit der gleichzeitig zu beobachtenden signifikanten Besserung der Symptomatik eng verknüpft, sodass sich ein wichtiger Hinweis auf einen möglichen mechanistisch neuen Therapieansatz bei der Behandlung der Schizophrenie ergab. Das ZI verfolgt diesen Ansatz aktuell in drei Studien, die von der Europäischen Kommission, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie vom Stanley Medical Research Institute, USA, unterstützt werden.
Pressestelle des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit, 27.11.2015
Die aktuelle Belegungsumfrage des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss) wurde zum Stichtag 30. September 2015 durchgeführt. Mit 127 Rückmeldungen konnte ein Rücklauf von rund 84 Prozent erreicht werden. 54 Prozent der Rückmeldungen stammen aus Alkohol-Einrichtungen und 43 Prozent aus Drogen-Einrichtungen. Drei Prozent der Rückmeldungen konnten keiner Indikation zugeordnet werden.
Belegung 2015
Die kumulierte Belegung in Alkohol-Einrichtungen hat sich gegenüber der letzten Befragung im Juli 2014 verschlechtert: Der Anteil an Einrichtungen mit einer Belegung von über 90 Prozent ist leicht rückläufig (zwei Prozent geringer), die Anzahl an Alkohol-Einrichtungen mit einer Belegung zwischen 70 und 90 Prozent ist im Vergleichszeitraum um sechs Prozent gesunken, stattdessen gibt es deutlich mehr Einrichtungen mit einer Belegung von unter 70 Prozent. Von den Drogen-Einrichtungen hat rund ein Drittel eine unveränderte Auslastung von 70 bis 90 Prozent. Der Anteil an Drogen-Einrichtungen mit einer Belegung von über 90 Prozent ist um vier Prozent gesunken, der Anteil an Einrichtungen mit einer Auslastung von unter 70 Prozent ist im gleichen Maße angestiegen (vgl. Tabelle 1).
Tabelle 1: Belegung 2015 in Alkohol- und Drogeneinrichtungen und in der Gesamtstichprobe
Insgesamt ergibt die Analyse der Gesamtstichprobe eine Verschlechterung der Belegung von 2014 auf 2015. Der Anteil an Einrichtungen, die eine Belegung von unter 70 Prozent aufweisen, hat gegenüber dem Vorjahr um sieben Prozent zugenommen. Hingegen ist bei Einrichtungen mit einer Belegung von über 90 Prozent und Einrichtungen mit einer Belegung zwischen 70 und 90 Prozent ein Rückgang von drei bzw. vier Prozent zu verzeichnen. Die absolute Zahl der Einrichtungen mit einer sehr schlechten Belegung (< 70 Prozent) schwankt im Jahresvergleich: 2015 = 14 / 2014 = 5 / 2013 = 9 / 2012 = 16.
Belegungsentwicklung im Jahresvergleich
Betrachtet man die Belegung im Jahresvergleich, so ist der Anteil der Kliniken mit einer ‚guten‘ Belegung von über 90 Prozent seit dem Jahr 2008 insgesamt um zwölf Prozent (von rund 70 Prozent auf 58 Prozent) zurückgegangen. Der Anteil der Kliniken mit über 95 Prozent Auslastung liegt nur bei 39 Prozent und ist in den letzten sechs Jahren ebenfalls um 13 Prozent gesunken. Diese Auslastung wird i.d.R. für die Kalkulation der Vergütungssätze zugrunde gelegt. In Abbildung 1 ist der Verlauf der Belegungsanteile über 90 Prozent bzw. über 95 Prozent dargestellt, und zu den einzelnen Jahren wird auch die Zahl der Rückläufer bei der verbandsinternen Belegungsumfrage angegeben.
Abbildung 1: Belegung > 90% und > 95 % im Jahresverlauf 2005 bis 2015
Die Frage zur Belegungsentwicklung im Vergleich zum Vorjahr wurde von rund einem Drittel aller Einrichtungen als positiv beantwortet. Fast die Hälfte aller Einrichtungen berichtet von einer schlechteren Auslastung, und rund 20 Prozent der Einrichtungen berichten von gleichbleibender Auslastung gegenüber dem Vorjahr. Hier ist zu beachten, dass diese individuellen Aussagen zur Veränderung der Belegung von den o.g. Zahlen zur Auslastung im Jahresvergleich abweichen können, weil auch negative Veränderungen innerhalb einer Kategorie (bspw. > 90 Prozent) eine Verschlechterung der Belegung bedeuten. Im Hinblick auf die Ursachen für eine schlechtere Belegung waren Mehrfachnennungen möglich, Tabelle 2 zeigt die entsprechenden Anteile.
Tabelle 2: Ursachen für eine schlechtere Belegung
Ähnlich wie im Vorjahr sehen über die Hälfte der Alkohol-Einrichtungen die Gründe für eine schlechtere Belegung darin, dass weniger Anträge gestellt wurden. Diese Beschreibung deckt sich mit Berichten vieler Träger der Deutschen Rentenversicherung über teilweise erhebliche Rückgänge bei den Anträgen für die Sucht-Rehabilitation. In Drogen-Einrichtungen stehen vor allem andere Ursachen im Vordergrund. Allerdings gilt es zu beachten, dass ein direkter Vergleich mit den Vorjahreswerten nicht unmittelbar möglich ist. Seit 2014 wurde in der Belegungsumfrage die Therapieverkürzung nicht mehr abgefragt, weil es keine entsprechenden Maßnahmen der Leistungsträger gab. Somit verschiebt sich das Verhältnis der Antworten. In Abbildung 2 sind die Anteile der kategorisierten Ursachen für eine schlechtere Belegung im Mehrjahresvergleich für die Gesamtstichprobe dargestellt.
Abbildung 2: Ursachen für eine schlechtere Belegung im Mehrjahresvergleich für die Gesamtstichprobe
Neben den zwei Hauptursachen (weniger Bewilligungen, weniger Anträge) konnten in der Umfrage weitere Ursachen angegeben werden. Der mit Abstand am häufigsten genannte Aspekt war die abnehmende Verbindlichkeit seitens der Patienten (Nichtantritt, Abbruch) mit 23 Nennungen, fast doppelt so viele wie im letzten Jahr.
Jahresergebnis 2014
Eine wichtige Erkenntnis ergibt sich auch aus der Frage nach dem finanziellen Ergebnis. Da die Angaben zur kumulierten Belegung und zur Veränderung der Belegung sehr individuell interpretiert werden können (für manche Einrichtungen sind 90 Prozent schon eine wirtschaftlich gute Belegung, für manche reichen erst 98 Prozent zur Kostendeckung), wurde nach dem realisierten Betriebsergebnis für das Jahr 2014 gefragt (vgl. Abbildung 3).
Abbildung 3: Jahresergebnis 2014
Mehr als die Hälfte aller Einrichtungen kann also nach den Ergebnissen der Belegungsumfrage nicht kostendeckend arbeiten. Als Ursache der Unterfinanzierung geben rund 47 Prozent der Gesamtstichprobe eine schlechte Belegung an. 39 Prozent der Einrichtungen sehen die Ursache in den zu geringen Vergütungsätzen. Weitere 14 Prozent gaben andere Ursachen an. Wie im vorhergehenden Jahr werden hier insbesondere gestiegene Personal- und Investitionskosten zur Erfüllung der Strukturanforderungen angegeben (acht Nennungen). In Abbildung 4 ist die Finanzierungssituation der Einrichtungen im Zeitverlauf seit 2011 dargestellt.
Abbildung 4: Finanzierungssituation im Jahresvergleich
Zusammenfassung
Die wirtschaftliche Situation der Mitgliedseinrichtungen im Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe hat sich seit 2014 weiter verschlechtert. Neben den finanziellen Belastungen durch die Umsetzung der strukturellen und personellen Anforderungen der Leistungsträger sowie den überwiegend nicht kostendeckenden Vergütungssätzen ist als weiteres Problem der in vielen Regionen Deutschlands zu verzeichnende Rückgang von Anträgen für die Suchtrehabilitation hinzugekommen. Viele Kliniken können nur noch am Markt bestehen, weil sie Quersubventionierungen des Trägers erhalten. Andere müssen dauerhaft eine Belegung über 100 Prozent realisieren, um eine Kostendeckung zu erreichen, oder Kürzungen bei den Personalausgaben im Rahmen der Tarifbindung (Streichung von Jahressonderzahlungen) vornehmen.
Einzelne Träger mussten inzwischen feststellen, dass unter den aktuellen Bedingungen die meisten Suchtreha-Einrichtungen nicht mehr wirtschaftlich geführt werden können. Weitergehende Analysen der Belegungszahlen zeigen, dass auch voll ausgelastete Einrichtungen kein positives Betriebsergebnis erzielen können. Insbesondere in Bayern und Nordrhein-Westfalen wurden daher schon erste Einrichtungen geschlossen, für weitere Kliniken sind ähnliche Entscheidungen zu befürchten. Dabei kann nicht von einer ‚Marktbereinigung‘ aufgrund mangelnder Nachfrage die Rede sein, denn zum einen waren diese Einrichtungen teilweise gut belegt und zum anderen sind stationäre Einrichtungen wichtige Pfeiler im Suchthilfesystem. Mit ihrer Schließung werden in den betroffenen Regionen auch andere Angebote wegbrechen. Die Aufmerksamkeit für Suchtprobleme und die Erreichbarkeit von Suchtkranken, die generell problematisch ist, werden dadurch weiter abnehmen. Die Leistungsträger der medizinischen Rehabilitation sind daher aufgefordert, ihre Strukturverantwortung wahrzunehmen und die vorhandenen finanziellen Spielräume dazu zu nutzen, den Einrichtungen einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu ermöglichen. Erfreulicherweise haben einige Träger der Deutschen Rentenversicherung den Ernst der Lage erkannt und einen entsprechenden Dialog mit den Einrichtungen bzw. den Verbänden begonnen.
Kontakt:
Iris Otto
Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e. V. (buss)
Wilhelmshöher Allee 273
34131 Kassel
Tel. 0561/77 93 51 iris.otto@suchthilfe.de www.suchthilfe.de
Angaben zu den Autoren:
Iris Otto ist Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e. V. in Kassel und zuständig für Projekte und Auswertungen.
Prof. Dr. Andreas Koch ist Geschäftsführer des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe e. V. in Kassel und Mitherausgeber von KONTUREN online.
Der Kinder- und Jugendschutz in Deutschland ist ein vielfältiges Konstrukt aus rechtlichen Regelungen, erzieherischen Aspekten und strukturellen Maßnahmen. Diese Vielfalt zu durchschauen und zu verstehen, ist nicht immer einfach. Fachkräfte aus Jugendhilfe und Schule müssen sich im Rahmen ihrer Tätigkeiten immer wieder damit auseinandersetzen. Sei es, dass die von ihnen betreuten Kinder und Jugendlichen Alkohol konsumieren oder rauchen, dass sie ungeeignete Medieninhalte konsumieren oder es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen kommt. Lehrerinnen und Lehrer, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sowie generell Fachkräfte aus der Jugend(sozial)arbeit wenden sich in diesen Fällen an die Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz oder die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz.
Dies war einer der Gründe für die Entwicklung der neuen Publikation „Durchblick. Informationen zum Jugendschutz“. Der Ordner enthält sechs Arbeitshefte zu den Themenfeldern Jugendschutz, Jugendschutzrecht, Jugend und Alkohol, Medien/Jugendmedienschutz/Förderung der Medienkompetenz, Übersicht über die wichtigsten Adressen/Ansprechpartner sowie ein Glossar mit ausgewählten Grundbegriffen aus dem Spektrum des Kinder- und Jugendschutzes.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz will mit der Handreichung eine praxisorientierte Einführung zum Thema Jugendschutz geben, Themenschwerpunkte und Handlungsoptionen aufzeigen, Ziele, Motive und Begründungen eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendschutzes darstellen sowie die Strukturen, Organisationen und Zuständigkeiten erläutern. Zielsetzung dabei ist neben der Vermittlung von Wissen über den Kinder- und Jugendschutz die Unterstützung der Praxis und die Anregung zur Reflexion.
Pressestelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, 20.11.2015
Im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit und im Rahmen des Suchtmonitorings hat Sucht Schweiz im Jahr 2014 untersucht, wo und wann die Schweizer und Schweizerinnen (ab 15 Jahren) außerhalb von Restaurants Alkohol kaufen. Der Vergleich mit der Vorgängerstudie von 2011 macht Trends sichtbar und legt Handlungsfelder für die Alkoholprävention nahe. Obwohl der Alkoholkonsum in der Schweiz zwischen 2011 und 2014 von zehn auf 9,5 Liter reinen Alkohols pro Person ab 15 Jahren zurückging, ist die Kauffrequenz im gleichen Zeitraum angestiegen. Was steckt dahinter und was heißt das für die Prävention?
Personen, die im Jahr 2014 Alkohol zum Hausgebrauch kauften, nannten als Erwerbsorte am häufigsten Großverteiler (90 Prozent), gefolgt von speziellen Getränkeläden (40,3 Prozent). Die Studie stellte für alle Arten von Geschäften einen Frequenzanstieg fest, am stärksten allerdings in den Kategorien „Tankstellenshops, Bahnhöfe und Kioske“ (+ 6,7 Prozent) und „Andere“ wie z. B. Familienläden (+ 6,3 Prozent). Dies deutet unter anderem auf vermehrte Spontankäufe hin. Ein Blick auf die Käufe außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten erhellt diesen Trend: Tatsächlich ist der Prozentsatz von Schweizern und Schweizerinnen, die in den letzten zwölf Monaten vor der Befragung Alkohol außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten kauften, von 25,9 (2011) auf 31,7 Prozent (2014) angestiegen. Dies, obwohl die ‚üblichen Ladenöffnungszeiten‘ bei Großverteilern in der fraglichen Zeit ebenfalls tendenziell ausgeweitet worden sind.
Junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren haben die weitaus höchste Kauffrequenz mit 37,7 Alkoholkäufen pro Jahr (und der größten Zunahme seit 2011) im Vergleich zum Bevölkerungsschnitt von 22,9 Käufen. Und eine Mehrheit von ihnen (56,4 Prozent) kaufte Alkohol auch außerhalb der üblichen Ladenöffnungszeiten, also z. B. abends. Dies wohl auch, weil das entsprechende Ladenangebot in den letzten Jahren ebenfalls größer geworden ist. Gleichzeitig stellen die Befragungen im Rahmen des Suchtmonitorings fest, dass auch der punktuelle Risikokonsum insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zunimmt. Die Resultate der Studie könnten erklären, warum Nachtverkaufsverbote für die Prävention wichtig sind. Gemäß Schätzung war die Zahl der Notaufnahmen wegen Alkoholvergiftungen bei den 10- bis 29-Jährigen in Genfer Spitälern zwischen 2005 und 2007 infolge des Nachtverkaufsverbots ab 21 Uhr um 35 Prozent niedriger. Und in Baden-Württemberg erzielte ein Nachtverkaufsverbot ab 22 Uhr eine entsprechende Reduktion um sieben Prozent bei den 15- bis 24-Jährigen.
NADA Deutsche Sektion e. V. (Hg.): Interaktiver Reader mit regelmäßiger Aktualisierung, momentan 134 S., freigegeben für die Onlinenutzung am Computer (keine mobilen Player) unter: http://nada-akupunktur.de/publikationen/nada-reader.html
Die NADA (National Acupuncture Detoxification Association) stellt in einem interaktiven Reader alle aktuellen und in den letzten Jahren erschienenen NADA-bezogenen Artikel zur Verfügung. Der Reader ist für alle gedacht, die sich aufgrund ihres Berufes für Akupunktur nach dem NADA-Protokoll interessieren: Ärzte/Ärztinnen und nicht-ärztliche Mitarbeiter/-innen aus medizinischen und therapeutischen Teams und natürlich alle, die im Rahmen einer Weiterbildung das NADA-Zertifikat erlangen wollen.
Der Reader informiert darüber, wie Akupunktur bei Alkohol- und Drogenabhängigkeit angewandt wird, wie Akupunktur einfach, aber effektiv in die Behandlung psychiatrischer Patienten integriert werden kann oder wie Menschen, die unter ihrem Stress leiden, mit Akupunktur unterstützt werden können. Auch die Frage nach der wissenschaftlichen Evidenz wird behandelt. Die zusammengestellten Beiträge führen in eine interessante, aber ungewohnte Behandlungsmethode ein: Ohrakupunktur in einem besonderen Behandlungsstil. Die Leser/-innen werden möglicherweise erkennen, dass diese Behandlung von einem besonderen ‚spirit‘ getragen wird und eine ‚gelassene‘ Form von Therapie ist: das NADA-Protokoll als Unterstützung des Organismus zur Selbsthilfe.
Köln: Psychiatrie Verlag 2015, 187 S., ISBN 978-3-88414-608-8, EUR 34,95, auch als E-Book erhältlich
Das Buch gibt einen Überblick über aktuelle Forschungsergebnisse zur Wirksamkeit klinischer Sozialarbeit und stellt exemplarische Evaluationsprojekte und -strategien vor. Die Überprüfung der Wirksamkeit psychosozialer Interventionen ist integraler Bestandteil der Praxis klinischer Sozialarbeit. Evaluation analysiert Wirkungsmechanismen, Interventionsstrukturen und -prozesse sowie Kontextbedingungen und Perspektiven der Klienten/-innen. Vor dem Hintergrund der Verteilung knapper Ressourcen und der Diskussion um die Evidenzbasierung klinischer Sozialarbeit wird die Frage nach der Verknüpfung von Leistungen, Wirkungen und Nutzen mit den erforderlichen Kosten immer drängender. Der siebte Band der Reihe „Klinische Sozialarbeit“ greift diese Aspekte auf, wobei im ersten Teil Begriffe, Designs und Konzepte der Evaluation vermittelt und im zweiten Teil exemplarische Evaluationskonzepte und -strategien in psychosozialen Arbeitsfeldern vorgestellt werden. Sowohl Expertinnen und Experten als auch Nachwuchswissenschaftler/-innen machen ihre relevanten Arbeiten einem breiteren Publikum zugänglich.
In Hessen setzt sich der positive Trend von 2013 fort: Die Zahl jugendlicher Komasäufer ist erneut gesunken. Im Jahr 2014 kamen nach aktuellen Informationen der DAK-Gesundheit 1.325 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus. Nach aktuellen und mit der Bundesstatistik vergleichbaren Zahlen des Statistischen Landesamtes Hessen sank die Zahl der Betroffenen in der Altersgruppe zwischen zehn und 20 Jahren im Vergleich zu 2013 um rund 14 Prozent.
2014 landeten in dieser Altersgruppe 740 Jungen und 585 Mädchen aus Hessen nach Alkoholmissbrauch in der Klinik. Das waren 211 weniger als im Jahr 2013. Damit mussten im zweiten Jahr in Folge weniger Jugendliche stationär im Krankenhaus behandelt werden. Den größten Rückgang gab es bei Jungen in der Altersgruppe zwischen 15 und 20 Jahren. Hier sank die Zahl der Betroffenen um 16,7 Prozent. Im Vergleich dazu gab es bei den Mädchen in der gleichen Altersgruppe nur einen Rückgang um rund zehn Prozent zu verzeichnen. Bei den 10- bis 15-Jährigen waren es gegenüber dem Vorjahr 28 Betroffene weniger. Gegenüber dem Jahr 2000 lag die Zahl der Betroffenen insgesamt jedoch um 106 Prozent höher. „Der positive Trend hat sich fortgesetzt, das ist sehr erfreulich“, erklärt Michael Hübner, Landeschef der DAK-Gesundheit in Hessen. „Ich hoffe, dass wir diese Entwicklung mit unserer vorausschauenden Präventionsarbeit stabilisieren.“
In Berlin kamen 2014 272 Kinder und Jugendliche (145 Jungen und 127 Mädchen) im Alter zwischen zehn und 19 Jahren nach Alkoholmissbrauch in eine Klinik. Damit stieg die Zahl der männlichen Komasäufer im Vergleich zum Vorjahr um neun Prozent, wobei die Zahl der weiblichen Komasäufer um 7,3 Prozent sank. In den Statistiken fehlen die Kinder und Jugendlichen aus Berlin, die 2013 und 2014 in den anderen Bundesländern behandelt wurden. „Bei den Jungs hat das unkontrollierte Trinken wieder zugenommen. Nach wie vor gehört für viele junge Männer der Alkohol zum Feiern und Spaß haben dazu“, sagt Steffi Steinicke, Landeschefin der DAK-Gesundheit in Berlin. „Daher bleibt für uns die weitere Alkoholprävention unverzichtbar.“
Im Rahmen ihrer Präventionsarbeit setzt die DAK Gesundheit auch 2016 die erfolgreiche Aufklärungskampagne „bunt statt blau – Kunst gegen Komasaufen“ fort. Bei dem bundesweiten Wettbewerb werden Schülerinnen und Schüler zwischen zwölf und 17 Jahren aufgerufen, mit Plakaten kreative Botschaften gegen das Rauschtrinken zu entwickeln. An der seit 2010 stattfindenden Präventionskampagne gegen Alkoholmissbrauch nahmen bislang mehr als 72.500 Schülerinnen und Schüler teil. Weitere Informationen über die Aktion gibt es auch im Internet unter www.dak.de/buntstattblau.
Pressestelle der DAK-Gesundheit, 10.11.2015/12.11.2015