Autor: Simone Schwarzer

  • Berlin
    4. Nationale Substitutionskonferenz

    http://www.akzept.org/uploads2013/NaSuKo15Programm.pdf

  • Imagination in der Verhaltenstherapie

    Heidelberg: Springer 2015, 2., vollständig überarbeitete Auflage, 281 S., ISBN 978-3-662-44897-7, EUR 44,99

    Kirn_ImaginationDas Buch beschreibt den planvollen Einsatz imaginativer Verfahren in der Verhaltenstherapie. Innere Vorstellungsbilder sind von zentraler Bedeutung für die Behandlung psychischer Störungen. In der psychotherapeutischen Praxis erscheint die Einbeziehung von Imagination und Phantasie vielen Therapeuten und Patienten reizvoll, weil sie zu Kreativität und emotional beeindruckenden Erfahrungen anregt. Dies verführt aber oft auch zu wahllosem „Herumzaubern“ mit Vorstellungsübungen und hypnotherapeutischen Instruktionen. Im Buch wird gezeigt, wie sich imaginative Methoden systematisch und gezielt in den psychotherapeutischen Prozess integrieren lassen. Praktiker finden hier konkrete Vorschläge für Übungen und Hinweise zur Entwicklung individueller Imaginationsanleitungen. Das Konzept stellt so eine anregende und nützliche Arbeitshilfe für den Therapiealltag dar. Vorgestellt werden:

    • (I) Theoretische und praktische Grundlagen
    • (II) Imaginative Verfahren im therapeutischen Problemlöseprozess
    • (III) Störungsspezifische Anwendung imaginativer Verfahren.
  • Konsequenter Spielerschutz

    Die Spielersperre stellt eine wirksame Maßnahme des Spielerschutzes dar. Sie wird in Deutschland allerdings nur unzureichend geregelt, umgesetzt und kontrolliert. Gerade im Glücksspielbereich mit dem größten Spielsuchtpotenzial – den Spielhallen mit Geldspielautomaten – ist die Spielersperre am schlechtesten reguliert: zu kompliziert, zu unkontrolliert oder überhaupt nicht gesetzlich festgeschrieben. Dass es auch besser geht, zeigt das Bundesland Hessen. Die Einführung eines konsequenten Spielerschutzes führte dort innerhalb von acht Monaten zu einem Umsatzrückgang der Spielhallen von 26 Prozent. Daher fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) ein bundeseinheitliches, sektorenübergreifendes Spielersperrsystem zum Schutz der von Spielsucht Betroffenen.

    Studien im In- und Ausland belegen, dass Spielersperren pathologische Glücksspieler wirksam schützen können. Leider kommen die Spielbanken ihrer Verpflichtung zur Sperre von Spielsuchtgefährdeten (Fremdsperre) bisher nur sehr zögerlich nach. Die deutsche Sperrdatenbank im Spielbank- und Lotteriebereich enthielt Ende 2013 insgesamt 27.334 Sperrsätze, davon entfielen allerdings 95,4 Prozent auf die Spielbanken. Völlig unzureichend ist die Spielersperre in Bezug auf Geldspielautomaten und Spielhallen, obwohl Spielsüchtige aus diesem Glücksspielbereich seit Jahren die mit Abstand größte Gruppe (75 Prozent) in den Suchtberatungsstellen bilden.

    In einigen Bundesländern wie Bayern, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es überhaupt keine gesetzlich vorgeschriebene Sperroption. In Bremen, Berlin und Sachsen-Anhalt müssen gefährdete Spielerinnen und Spieler für jede einzelne Spielhallenkonzession einen Sperrantrag einreichen. Kontrollen in Bremen haben zudem gezeigt, dass 87 Prozent der Testpersonen in der Spielhalle, für die sie gesperrt waren, problemlos weiterspielen konnten. Wie es vorbildlich geregelt werden kann, zeigt das Bundesland Hessen. Dort hat die Landesregierung mit OASIS (Onlineabfrage Spielerinformationssystem) im Mai 2014 ein verbindliches landesweites Sperrsystem eingeführt. In den ersten acht Monaten haben in Hessen 7.600 Personen eine Sperre beantragt, verbunden mit einem Umsatzrückgang auf Seiten der Spielhallenbetreiber von 26 Prozent.

    Glücksspielanbieter stehen grundsätzlich vor der Herausforderung, das Spannungsverhältnis zwischen ökonomischen Interessen auf der einen Seite und hinreichendem Spielerschutz auf der anderen Seite aufzulösen. Da Spielsüchtige zu einem Großteil der Einnahmen in Spielstätten beitragen (nach internationalen Studien bis zu 56 Prozent), dürfte diese Gratwanderung mitunter auf Kosten des Spielerschutzes gehen. Zumal der zu erwartende Nachteil für die Spielstätten in Form von Lizenzentzug oder Geldstrafe aufgrund der kaum durchgeführten Kontrollen wenig bedrohlich erscheint. Hier ist die öffentliche Hand gefordert, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben konsequent zu überwachen, da dies nachweislich die Befolgung der Vorschriften erhöht.

    Neben stärkeren Kontrollen, die letztlich auch dem Schutz gesetzeskonformer Anbieter dienen, ist ein bundeseinheitliches, sektorenübergreifendes Spielersperrsystem zu fordern. Es ist notwendig, die vorhandene bundesweite Sperrdatei der Spielbanken und Lotteriegesellschaften mit der Datei für Spielhallen und (künftig) für Wettbüros zu verknüpfen, um das Potenzial dieser Maßnahme des Spielerschutzes effektiv zu nutzen.

    Pressestelle der DHS, 13.05.2015

  • Nächtliches Alkoholverkaufsverbot wirkt

    Infolge des nächtlichen Alkoholverkaufsverbots in Baden-Württemberg ist die Zahl der alkoholbedingten Krankenhausaufenthalte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen um sieben Prozent gesunken. Bei älteren Erwachsenen hat die im Jahr 2010 in Kraft getretene Regelung hingegen keine Auswirkungen. Das haben Forscher des Hamburg Center for Health Economics (HCHE) und des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) erstmals herausgefunden.

    „Das so genannte Komasaufen unter Jugendlichen ist für die Betroffenen mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden und gesellschaftlich ein Problem. Wenn dies durch den erschwerten Zugang zu Alkohol reduziert werden kann, ist ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot auch für andere Bundesländer ein interessanter politischer Ansatz“, sagen die beiden Studienautoren Thomas Siedler vom HCHE und Jan Marcus vom DIW Berlin.

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes haben sich die alkoholbedingten Krankenhausaufenthalte von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Deutschland innerhalb von nicht einmal zehn Jahren (2002 bis 2010) mehr als verdoppelt. Im März 2010 reagierte Baden-Württemberg mit einem Alkoholverkaufsverbot: Zwischen 22 und 5 Uhr gehen dort seitdem an Tankstellen, Supermärkten und Kiosken keinerlei alkoholische Getränke mehr über die Ladentheke. Lediglich in Restaurants und Bars ist der Ausschank von Alkohol weiter erlaubt.

    Die Forscher aus Berlin und Hamburg konnten nun erstmals zeigen, dass dieses nächtliche Alkoholverkaufsverbot wirkt – wenn auch nicht übermäßig stark: Bei den 15- bis 19-Jährigen und bei den 20- bis 24-Jährigen sind die alkoholbedingen Krankenhauseinlieferungen seit Beginn des Verkaufsverbots jeweils um etwa sieben Prozent gesunken – am stärksten bei jüngeren Männern. Zudem wurden infolge des Verkaufsverbots weniger Personen aufgrund von Körperverletzungen in Krankenhäuser eingeliefert. „Baden-Württemberg konnte sich damit dem allgemeinen Trend widersetzen“, so Jan Marcus vom DIW Berlin. „Während die alkoholbedingten Krankenhauseinlieferungen in den anderen Bundesländern anstiegen, erzielte Baden-Württemberg durch das nächtliche Alkoholverkaufsverbot bereits kurzfristig eine Stagnation.“ Allein in den ersten 22 Monaten nach Inkrafttreten konnten über 700 alkoholbedingte Krankenhauseinlieferungen in Baden-Württemberg vermieden werden.

    „Jugendliche kaufen seltener Alkohol auf Vorrat und haben in der Regel weniger Geld zur Verfügung, so dass sie Alkohol öfter in Supermärkten und Tankstellen kaufen als Erwachsene, die einfacher auf Kneipen und Restaurants ausweichen können“, erklärt Siedler. Daher entfalte das nächtliche Alkohol-verkaufsverbot seine Wirkung nur bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Bei den älteren Erwachsenen ab 25 Jahren stellen die Forscher dagegen keine signifikante Reaktion fest. Marcus: „Hier spielen auch ein höheres Einkommen und eine eigene Wohnung eine Rolle. Der Alkoholkonsum findet geplanter und weniger in der Öffentlichkeit statt.“

    Die groß angelegte Studie von HCHE und DIW Berlin hat erstmals die kurzfristigen gesundheitlichen Effekte des Alkoholverkaufsverbots in Baden-Württemberg untersucht. Die Forscher werteten dafür eine 70-Prozent-Stichprobe aller Krankenhauseinlieferungen in Deutschland für die Jahre 2007 bis 2011 aus (Krankenhausdiagnosestatistik). Alleine für das Jahr 2011 analysierten die Forscher Daten von 13 Millionen Krankenhausaufenthalten. Durch den Vergleich mit anderen Bundesländern konnten sie generelle Veränderungen im Alkoholkonsum herausrechnen und auch wirtschaftliche und demografische Veränderungen in den einzelnen Bundesländern berücksichtigen.

    Pressestelle der Universität Hamburg, 10.02.2015

  • Zoey

    PowerPoint-PräsentationAm 18. Mai fand in Wuppertal die Premiere des Spielfilms „Zoey“ statt. In dem 40-minütigen fiktionalen Spielfilm geht es um die 14-jährige Zoey, die mit dem Rückfall ihres alkoholkranken Vaters zu kämpfen hat. Ihr Alltag gerät ins Wanken, und sie muss Verantwortung für ihren Vater, ihren achtjährigen Bruder und sich selbst übernehmen, was nicht ohne Folgen bleibt.

    Zoeys Eltern leben getrennt. Sie und ihr jüngerer Bruder wohnen abwechselnd bei ihrer Mutter und ihrem Vater. Der Vater ist Alkoholiker und hat gerade einen stationären Klinikaufenthalt hinter sich. Nach einigen Tagen trinkt er wieder sein erstes Bier. Der Konsum steigt, und der Vater kommt seinen Pflichten nicht mehr nach. Er hält sich nicht an Versprechen und stört betrunken eine wichtige musikalische Aufführung seiner Tochter. Zoey schärft ihrem Bruder ein, der Mutter nichts über den Alkoholkonsum zu erzählen. Während die Mutter und ihr Partner Urlaub machen, wohnen Zoey und ihr Bruder zwei Wochen lang beim Vater. Nachdem Zoey es eines Nachts nicht schafft, ihren Vater aus der gegenüberliegenden Kneipe zu holen, nimmt sie ihren Bruder und geht mit ihm zur Wohnung der Mutter, die mit ihrem Partner vorzeitig aus dem Urlaub zurückkehrt.

    Der Aufklärungsfilm wurde vom Medienprojekt Wuppertal im Auftrag des Blauen Kreuz Deutschland e. V. produziert. Der DVD liegt eine Broschüre mit Arbeitsmaterial bei für die Nutzung des Filmes in der Prävention in Schulen und in Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen. Kaufpreis EUR 30,00, Ausleihe EUR 10,00, jeweils zzgl. Versandkosten. Weitere Informationen zu Kauf, Ausleihe und Lizenzarten finden Sie hier.

    Pressestelle Medienprojekt Wuppertal, 12.05.2015

  • Alkohol – Untergehen oder leben?

    Münster: Selbstverlag Joachim Stricker 2014, 76 S., EUR 19,00 zzgl. Versandkosten, zu bestellen unter www.sucht-alkohol.de

    Stricker_AlkoholDieses Buch soll Alkoholabhängige, aber auch ihre Angehörigen, Freunde und Arbeitgeber bei der praktischen Bewältigung der Alkoholsucht im Alltag unterstützen. Der Autor selbst ist Betroffener dieser Krankheit, hat aber vor über 20 Jahren den Ausstieg geschafft. Sein Anliegen ist es, Mut zu machen: „Man kann gegen diese Krankheit ankämpfen. Es gibt einen Weg, durch sichere und zufriedene Abstinenz trotz Abhängigkeit ein glückliches Leben zu führen.“ Das Buch liefert viele praktische Ratschläge, zum Beispiel, wie die Bereitschaft des Alkoholkranken, eine Therapie zu machen, gefördert werden kann, wie die Rückkehr in die Arbeitswelt nach der Therapie erfolgen kann und wie man sich gegen Rückfälle wappnet.

  • Selbsthilfeportal „Breaking Meth“

    Breaking Meth LogoDas Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg (ZIS) hat ein Selbsthilfeportal für Menschen mit Methamphetamin-Erfahrung entwickelt. Dieses wurde im März 2015 in Betrieb genommen. Es richtet sich an bereits abstinente ehemalige Konsumierende sowie an Konsumierende, die Abstinenz erst erreichen möchten. Betroffene können sich unter breaking-meth.de anonym registrieren, benötigt wird lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. In einem geschlossenen Mitgliederbereich werden mehrere virtuelle Diskussionsräume bereitgestellt, um spezifischen Anforderungen und unterschiedlichen Zielgruppen gerecht zu werden. Es wird davon ausgegangen, dass eine anfängliche Unterstützung der Nutzer durch das Hilfesystem notwendig ist. Die Moderation erfolgt durch das Peer-basierte Projekt „Drug Scouts“ der SZL Suchtzentrum gGmbH aus Leipzig.

    Breaking Meth TriggerwarnungZiel des Modellprojektes und der formativen Begleitforschung ist es, ein passgenaues onlinebasiertes Selbsthilfeangebot zu erstellen. Basierend auf aktuellen internationalen Erkenntnissen und empirischen Befunden aus Deutschland wurden eine Reihe von zielgruppenspezifischen Anforderungen definiert und entsprechende Strategien und Funktionen entwickelt. Während der Evaluationsphase werden diese Funktionen auf ihre Eignung und Akzeptanz bei unterschiedlichen Zielgruppen getestet sowie ggf. weiterentwickelt. So wurde eine spezielle Funktion umgesetzt, um so genannten Trigger-Effekten durch unkontrollierte Konfrontation mit bestimmten Nutzerbeiträgen entgegenzuwirken. Dies soll insbesondere dem Schutz von Menschen mit Traumatisierungen dienen (beispielsweise bei Schilderungen von Gewalterfahrungen), aber auch dem möglichen Auftreten von Suchtdruck entgegenwirken.

    Breaking Meth Diskussionsraeume

    Im Mittelpunkt der begleitenden Forschung stehen Potenziale der Suchtselbsthilfe im Internet. So soll anhand von Mitgliederbefragungen ermittelt werden, ob und inwieweit Menschen mit Methamphetamin-Problematik von der Nutzung profitieren, welche Faktoren hierfür bedeutsam sind und welche Risiken es zu beachten gilt. Die Befragungen decken z. B. folgende Themenbereiche ab: Konsumbiografien, die Nutzung zusätzlicher Hilfsangebote, die subjektive Bewertung in Bezug auf die Erreichung der eigenen Ziele sowie wahrgenommene Effekte. Um Anforderungen für den Weiterbetrieb des Portals und für eine zukünftige Implementierung von ähnlichen Angeboten auch für andere Substanzgruppen zu ermitteln, wird die Begleitforschung auch Fragestellungen zu technischen Aspekten, zum Datenschutz und zu geeigneten Beurteilungskriterien für Online-Angebote umfassen. Erkenntnisse hieraus könnten Hinweise auf mögliche Schulungsbedarfe für Betroffene sowie konkrete Ansatzpunkte für zukünftige edukative Maßnahmen liefern.

    „Darf ich meinem Therapeuten überhaupt sagen, dass ich parallel zur Therapie in einem Online-Portal aktiv bin, und darf ich dort auftretende Konflikte oder kritische Einschätzungen mit zu meiner Behandlung in die Therapiesitzung bringen?“ Solche und ähnliche Themen konnten im Bereich von Selbsthilfeforen für Traumabetroffene empirisch bestätigt werden. Die wahrscheinlich auch im Suchtbereich stark verbreitete komplementäre Nutzung von Online-Angeboten und der fragmentarische Forschungsstand hierzu lassen es als besonders wichtig erscheinen, das Nutzungsverhalten bei Online-Foren durch Betroffene besser zu verstehen. Aus diesem Grund werden im Forschungsprojekt auch mögliche Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen der Nutzung des Hilfesystems und der Selbsthilfe im Internet betrachtet und analysiert.

    BMGDas Portal wird zunächst als vom Bundesministerium für Gesundheit gefördertes Modellprojekt und Forschungsvorhaben betrieben. Unter breaking-meth.de/info finden Sie Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme und Informationsmaterial für Therapeuten und Einrichtungen.

    Sascha Milin, ZIS Hamburg, 15.05.2015