Autor: Simone Schwarzer

  • Entschließung des Bundesrates – Präventive und repressive Maßnahmen von Bund und Ländern gegen den Crystal-Konsum

    Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli 2014 folgende Entschließung gefasst:

    I. Der Bundesrat stellt fest:

    Der Bundesrat blickt mit großer Sorge auf die zunehmende Verbreitung der Droge Crystal (Methamphetamin). Nach Angaben der Polizeilichen Kriminalstatistik sind die entsprechenden Betäubungsmitteldelikte im Zeitraum von 2008 bis 2012 bundesweit massiv angestiegen. Besonders deutlich stellt sich die Lageentwicklung in den an die Tschechische Republik angrenzenden Ländern dar. In Sachsen stiegen die Rauschgiftdelikte seit dem Jahr 2009 um 65,1 Prozent an. Dieser Anstieg ist maßgeblich auf das Anwachsen crystalbezogener Straftaten zurückzuführen (+ 287,5 Prozent).

    Analog zur Entwicklung des Fallaufkommens sind sowohl die Sicherstellungsmengen als auch die Anzahl der Sicherstellungen von Crystal in den vergangenen Jahren angestiegen. Die zunehmende Verfügbarkeit von Crystal zeigt sich auch in der Steigerung der Beratungs- und Behandlungsnachfrage in den Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe für den Bereich der Stimulanzien. Lag der Hilfebedarf 2009 in den ambulanten Einrichtungen der Suchthilfe bundesweit bei 2,4 Prozent, war 2012 ein Beratungsbedarf von 4,6 Prozent für die ambulanten Einrichtungen festzustellen. Für Sachsen ist eine Zunahme des Hilfebedarfs im gleichen Zeitraum von 5,4 Prozent auf 17,7 Prozent dokumentiert.

    Da in Deutschland gehandeltes und konsumiertes Methamphetamin zumeist in den östlichen Nachbarländern hergestellt wird, kommt der Kooperation der Polizei- und Justizbehörden mit den Behörden dieser Staaten sowie der Intensivierung polizeilicher Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen, vor allem in grenznahen Gebieten, bei der Bekämpfung der Crystal-Kriminalität besondere Bedeutung zu.

    Erfahrungen belegen, dass eine hohe Verfügbarkeit von Drogen auch zu einer höheren Häufigkeit des Konsums beiträgt. Zur Bekämpfung des „Phänomens Crystal“ bedarf es deshalb Maßnahmen, die sowohl die Repression als auch die Bereiche der Prävention und der Suchtkrankenhilfe umfassen und auf eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung zielen. Im Sinne der Wirksamkeit ist ein länderübergreifender Ansatz angezeigt.

    II. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf:

    • die polizeilichen Kräfte mit den Ländern abzustimmen und in diesem Zusammenhang die Kontrolltätigkeit der Bundespolizei und des Zolls – insbesondere im Bereich der Grenzen zur Tschechischen Republik – zur Verstärkung der Bekämpfung der mit dem Crystalhandel und -konsum einhergehenden Betäubungsmittelkriminalität über ihr bisheriges Engagement hinaus im Interesse der Erhöhung des Verfolgungsdrucks zu intensivieren.
    • bundesweite Untersuchungen zur Häufigkeit des Drogenkonsums in der Bevölkerung (z. B. „Epidemiologischer Suchtsurvey“) um Aussagen zur Verbreitung des Konsums von Methamphetamin zu erweitern.
    • länderübergreifend Präventionsmaßnahmen zu initiieren und zu unterstützen, die hinsichtlich ihrer Zielrichtung und Wirksamkeit zu evaluieren sind. Hierzu gehört z. B. auch die Bündelung von Informationen. In die Überlegungen zur Stärkung der präventiven Maßnahmen sind auch die Erfahrungen und Hinweise ehemaliger Konsumenten von Methamphetamin einzubeziehen. […]

    Den vollständigen Text der Beschließung finden Sie hier.

    fdr-Berichte, 29.10.2014

  • Verbot für „Legal Highs“

    Der Bundesrat hat Ende November 2014 der 28. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zugestimmt. Mit ihr werden weitere 32 neue psychoaktive Substanzen (NPS), so genannte „Legal Highs“, nach Maßgabe des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) verboten. Bei den mit der jetzt verabschiedeten Verordnung verbotenen Substanzen handelt es sich um synthetische Cannabinoide und Cathinone. Der Umgang mit ihnen ist zukünftig strafbar. Der Missbrauch dieser gefährlichen Stoffe soll durch die Neuregelung eingedämmt werden. Hierdurch wird die Gesundheit geschützt, und die notwendige Strafverfolgung des illegalen Umgangs mit diesen Substanzen wird erleichtert.

    Die Unterstellung dieser NPS trägt auch einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 10. Juli 2014 Rechnung. Der EuGH hatte entschieden, dass bestimmte NPS nicht dem Arzneimittelbegriff des Arzneimittelgesetzes (AMG) unterliegen. Ihr Inverkehrbringen kann seitdem nicht mehr nach dem AMG strafrechtlich verfolgt werden. Für die jetzt neu dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellten NPS ist hingegen eine Strafverfolgung möglich.

    Mit der 28. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften werden außerdem die Regelungen zum Substitutionsregister angepasst, um geänderten Erfordernissen der praktischen Anwendung sowie dem Datenschutz Rechnung zu tragen. Dadurch sollen die Ziele des Substitutionsregisters mit geringerem Aufwand in höherer Qualität erreicht sowie die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs verbessert werden.

    Außerdem wird mit der Festschreibung einer Höchstverschreibungsmenge für das Betäubungsmittel Lisdexamfetamindimesilat die Behandlung der Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätsstörung (ADHS) im Hinblick auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit diesem Arzneimittel gestärkt.

    Pressestelle der Bundesdrogenbeauftragten, 28.11.2014

  • ECHT STARK

    Heidelberg: Springer 2014, 173 S., ISBN 978-3-642-44924-6, EUR 39,99

    ECHT STARKDas vorliegende Manual dient als Leitfaden für die Durchführung eines ressourcenorientierten Gruppenangebots für Kinder von psychisch kranken und/oder suchtkranken Eltern. Es wendet sich an professionelle Helfer, also Mitarbeiter in psychologischen Beratungsstellen bzw. Erziehungsberatungsstellen, kinder- und jugendpsychiatrischen Ambulanzen bzw. Einrichtungen der Suchthilfe oder Selbsthilfeeinrichtungen. Die einzelnen Module können im Rahmen der Jugendhilfe ebenso eingesetzt werden wie als Grundlage in der therapeutischen Angehörigenarbeit in psychiatrischen und psychosomatischen Fach- oder Rehabilitationskliniken.

    Neben wertvollen Hintergrundinformationen und Literaturhinweisen enthalten die einzelnen Module Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur altersgerechten Vermittlung spezifischer Inhalte zu psychischen und Suchterkrankungen, eine Formulierung der mit den einzelnen Gruppenstunden verbundenen Ziele sowie Hausaufgaben für die Kinder zur weiteren Bearbeitung einer für sie lebensbestimmenden Thematik. Ein ausführliches Kapitel ist der Elternarbeit gewidmet.

    Das Manual enthält in handlungsorientierter Weise konkrete Handlungsvorgaben, ansprechende Materialien und wichtige Links sowie erfahrungsgeleitete Anregungen und Tipps im Hinblick auf eine gelingende professionelle Netzwerkarbeit und angemessene Gesprächsführung, einen sensiblen Umgang mit den betroffenen Familien und die Durchführung von Elternabenden. Daneben werden auch mögliche „Stolpersteine“ in der Arbeit mit einer besonderen Zielgruppe aufgelistet.

  • Alkohol- und Tabakabhängigkeit:
    S3-Leitlinien erschienen

    Logo AWMFAlkohol- und Tabakabhängigkeit sind in Deutschland die schwerwiegendsten Suchterkrankungen. Jedes Jahr sterben etwa 74.000 Menschen an den Folgen ihres Alkoholmissbrauchs. Rund 110.000 Todesfälle sind auf das Rauchen zurückzuführen. Die Anfang Februar in Berlin vorgestellten S3-Leitlinien „Alkohol“ und „Tabak“ wollen die Qualität der Diagnostik und Behandlung von Menschen mit schädlichem und abhängigem Alkohol- und Tabakkonsum nachhaltig verbessern. Sie bündeln das aktuell vorhandene Forschungswissen und leiten daraus evidenzbasierte Empfehlungen für die Prävention, Diagnose und Behandlung ab. Dabei konzentrieren sie sich bei der Alkoholabhängigkeit nicht nur auf die Erkrankten selbst, sondern auch auf deren Angehörige.

    Die neuen Leitlinien richten sich an alle Berufsgruppen, die betroffene Patienten behandeln. Sie entstanden in einem vierjährigen Entwicklungsprozess im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF). Die Federführung lag bei der DGPPN und der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG-Sucht). In die Entwicklung waren insgesamt mehr als 50 Fachgesellschaften, Berufsverbände und Gesundheitsorganisationen sowie über 60 ausgewiesene Suchtexperten involviert. Dabei fanden durch die intensive Beteiligung von Selbsthilfe- und Angehörigenverbänden auch die Präferenzen der Patienten Gehör.

    Die S3-Leitlinien „Alkohol“ und „Tabak“ sind im AWMF-Register online unter nachstehenden Links erschienen:

    Pressestelle der DGPPN, 03.02.2015

  • KIDKIT – Kampagne für Kinder und Jugendliche mit suchtkranken Eltern

    kidkit_plakat_mädchen_neu2In Deutschland lebt jedes sechste Kind in einer Familie mit einem Suchtproblem, insgesamt sind 2,6 Millionen Kinder und Jugendliche betroffen. Allein in Köln sind es ca. 17.000 Kinder! Hauptverursacher ist die Alkoholabhängigkeit, aber auch Medikamenten‐, Drogen‐ oder Spielsucht sind weit verbreitet. Seit dem 9. Februar 2015 findet in Köln eine deutschlandweit bislang einmalige Kampagne statt. Mit Plakaten in Straßenbahnen, an zentralen Plätzen und in 300 Schulen wird für Hilfsangebote für betroffene Kinder und Jugendliche geworben. Auf den Plakaten steht unter dem Slogan „Süchtige Eltern? Du bist nicht allein!“ die Internetadresse www.kidkit.koeln, die zu dem anonymen online‐Beratungsangebot für betroffene Kinder führt. Des Weiteren wird auf die Rufnummer von Mikado 0178‐55 55 845 hingewiesen, die für ein persönliches Gespräch oder eine Nachricht gewählt werden kann. Mikado bietet auch Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche aus Suchtfamilien an.

    Auf Initiative der Cornelius Stiftung haben sich die Drogenhilfe Köln, das Deutsche Institut für Sucht‐ und Präventionsforschung, Koala e. V. und der Sozialdienst katholischer Männer zusammengetan und ein Netzwerk entwickelt, das den betroffenen Kindern und Jugendlichen helfen will. „Wir wollen mit den Plakaten das Tabuthema Sucht in die Öffentlichkeit bringen. Wichtigstes Ziel ist, möglichst vielen betroffenen Kindern zu helfen, denn sie leiden unter Angst‐ und Schamgefühlen, Vereinsamung und Gewaltsituationen“, so Karen Zimmer, Vorstand der Cornelius Stiftung. Das Unternehmen JCDecaux trägt durch sein Sponsoring bei der Außenwerbung wesentlich zur öffentlichen Wahrnehmung bei.

    Der Schirmherr der Cornelius Stiftung, Oberbürgermeister Jürgen Roters, gibt Zuspruch: „ Es ist wichtig, den Kindern und Jugendlichen zu zeigen, dass sie nicht allein sind und es professionelle und leicht zugängliche Hilfen für sie gibt.“ Auch FC‐Profi Kevin McKenna unterstützt die Aktion: „Als Fußballprofi und Vater weiß ich, dass Alkohol und Drogen im Leben nichts zu suchen haben. Daher kann ich den betroffenen Kindern und Jugendlichen suchtkranker Eltern nur sagen: Habt den Mut und nutzt die Angebote! Es ist nur ein Anruf oder eine Mail, und euch kann professionell geholfen werden.“ ­ Und: „Es ist gut für Köln, dass es solche Angebote gibt. Daher mache ich gerne auf diese wichtige Kampagne aufmerksam und hoffe, dass viele betroffene Kinder, aber auch die Eltern den Mut haben, sich zu melden!“ Der Start der Kampagne steht in Verbindung mit der bundesweiten Aktionswoche für Kinder aus Suchtfamilien, die vom 8. bis zum 14. Februar stattgefunden hat.

    Pressestelle der Cornelius Stiftung, 09.02.2015

  • Handbuch psychoanalytisch-interaktionelle Therapie

    Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2015, 3., überarb. und erw. Auflage, 280 S., ISBN 978-3-525-40246-7, EUR 29,99

    Streeck_Leichsenring HB psychoanalyt-interakt.TherapieDas in der überarbeiteten und erweiterten 3. Auflage vorliegende Handbuch speist sich aus den langjährigen klinischen Erfahrungen der Autoren mit der psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung von Patienten, die an schwerwiegenden Beeinträchtigungen der Persönlichkeitsentwicklung (Persönlichkeitsstörungen bzw. strukturelle Störungen) leiden. Der mit der psychoanalytisch-interaktionellen Methode arbeitende Therapeut bietet sich dem Patienten als ein erreichbares Gegenüber an und nutzt die therapeutische Beziehung, um dem Patienten die Mitgestaltung interpersoneller Beziehungen und dadurch insgesamt eine stabilere Teilhabe am sozialen Leben zu ermöglichen.

    Das Buch ist auf praktische und pragmatische Belange ausgerichtet und bietet eine Fülle von Hinweisen für die klinische Arbeit mit diesen Patienten. Die Methode, die anhand einer Vielzahl von Beispielen anschaulich und nachvollziehbar auch für nicht damit Vertraute dargestellt wird, ist im Unterschied zu anderen psychotherapeutischen Behandlungsverfahren vorrangig auf zwischenmenschliche Beziehungen der Patienten ausgerichtet. Die therapeutische Arbeitsweise bewegt sich nahe an den Problemen in der sozialen Alltagswelt dieser Patienten. Darüber hinaus liefert das Buch vielfältige Hinweise, die zum Verständnis von schwierigen interpersonellen Problemen und für den Umgang damit relevant sind.

  • REITOX-Bericht 2014

    REITOX-Bericht 2014_exaktIm November 2014 wurde der aktuelle Jahresbericht der deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD), der so genannte REITOX-Bericht veröffentlicht. Er liefert umfangreiches Zahlenmaterial über die Entwicklung des Drogenkonsums in Deutschland.

    Nach den aktuellen Daten zur Verbreitung des Drogenkonsums unter Erwachsenen nimmt Cannabis unverändert die vorderste Position ein: 0,5 Prozent der deutschen Erwachsenen sind abhängig von Cannabis oder missbrauchen diese Substanz; 0,2 Prozent sind kokainabhängig, 0,1 Prozent sind abhängig von Amphetaminen, weitere 0,2 Prozent weisen Kriterien eines Amphetaminmissbrauchs auf. Der Trend zur Abnahme des Cannabiskonsums der letzten Jahre scheint sich in einen erneuten Konsumanstieg umzukehren. Vergleichbare Hinweise finden sich auch in den Großstädten Frankfurt und Hamburg. Cannabiskonsum ist bei den unter 25-Jährigen mittlerweile der Grund Nummer eins für eine ambulante und stationäre Behandlung und die Inanspruchnahme von Einrichtungen der Suchthilfe bei Problemen mit illegalen Drogen.

    Der Anteil derer, die wegen einer diagnostisch relevanten Störung aufgrund des Konsums von Opioiden eine Beratung oder Behandlung begonnen haben, ist im Vergleich zu anderen Drogen weiter gesunken und lag 2013 mit 38 Prozent niedriger als in den Vorjahren. Dagegen ist der Anteil derjenigen mit Cannabisproblemen auf 39 Prozent weiter angestiegen. Bei Personen, die erstmalig eine ambulante Suchtberatung oder -behandlung wahrgenommen haben, stand mit 60 Prozent Cannabis deutlich an erster Stelle. An zweiter Stelle stehen mit deutlichem Abstand erstbehandelte Konsumenten mit der Hauptdiagnose Stimulanzien (19 Prozent), vor denen mit einer opioidbezogenen (13 Prozent) und kokainbezogenen Störung (6 Prozent). Auch im stationären Bereich haben Cannabisklienten mit 28 Prozent erstmals den Anteil der Behandelten auf Grund von Opioiden mit 27 Prozent überstiegen. Damit sind sie die größte Einzelgruppe in der stationären Behandlung.

    Die Problematik um Neue Psychoaktive Substanzen (NPS) spielt auch im Jahr 2013/2014 eine große Rolle in Politik und Forschung. NPS tauchen als so genannte „Legal Highs“ schnell, zahlreich und in stetig wechselnden chemischen Zusammensetzungen auf dem deutschen Drogenmarkt auf. Die Einschätzung der gesundheitlichen Risiken von NPS bleibt angesichts ihrer oft unbekannten chemischen Zusammensetzung sehr schwierig. Uneinheitlich bleiben die Informationen zur Verbreitung des Konsums kristallinen Methamphetamins (Crystal-Meth). In einigen Regionen Deutschlands besteht ein erheblicher Handlungsbedarf in der Versorgung sowie selektiven und indizierten Prävention.

    Die Anzahl der Opioidsubstituierten lag 2013 bei 77.300 Patienten und ist damit seit 2011 stabil. Die Behandlung von Heroinabhängigen und ihre Erreichung durch Präventions- und schadensminimierende Maßnahmen bleibt eine dringende Aufgabe.

    Die drogenbezogene Kriminalität ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen. 2013 wurden 253.525 Rauschgiftdelikte erfasst. Die Beschlagnahmungsmengen von Ecstasy, psychoaktiven Pilzen, Amphetamin, Heroin, Kokain und Methamphetamin sind 2013 angestiegen, die von Khat, Haschisch, Crack, LSD und Marihuana zurückgegangen. Die Gesamtsicherstellungszahl blieb im Vergleich zum Vorjahr stabil. Cannabinoide und Stimulanzien führten als Substanzen wesentlich häufiger zu Kontakten mit Polizei, Gerichten oder Einrichtungen des Gesundheitswesens als Opioide, die unter jungen Menschen weiter an Bedeutung verloren haben.

    Der REITOX-Bericht wird jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) von der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD) erstellt. Er bietet einen aktuellen Überblick zur Drogensituation in Deutschland.

    Den REITOX-Bericht 2014 der DBDD finden Sie hier.
    Den Europäischen Drogenbericht 2014 der EBDD finden Sie hier.

    Pressestelle der Bundesdrogenbeauftragten, 27.11.2014