Autor: Simone Schwarzer

  • Abhängigkeit und Entscheiden – Handbuch

    Rudersberg: Verlag für Psychologie, Sozialarbeit und Sucht 2014, ISBN 978‐3‐9804217‐6‐8, 189 S., EUR 20,00

    Baudis_Handbuch HALT_Rahmen2Das „Trainingsmanual HALT!“ ist im Rahmen eines Forschungsprojekts (2009 bis 2013) entstanden, das der Verein für Jugendhilfe Böblingen e. V. mit seinen Rehabilitationseinrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut (IAO) Stuttgart im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg durchgeführt hat. Ziel war es, die Alltagsbewältigung und Selbststeuerung von Suchtkranken zu verbessern. In den Mittelpunkt wurde die Fähigkeit gestellt, gute mittelfristige, an eigenen Zielen orientierte Entscheidungen zu treffen – ein Marker für die Fähigkeit zur Alltagsbewältigung. Das Handbuch beleuchtet die Thematik Abhängigkeit und neuropsychologische Beeinträchtigung sowie die rehabilitativen Ansätze zu ihrer Verbesserung. Es wird ein Modell von Entscheidungsfähigkeit entwickelt und mit den wissenschaftlichen Ergebnissen bewertet. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird die Diagnostik von Entscheidungsfähigkeit und exekutiven Funktionen beschrieben, um u. a. Fallgruppen für das Therapiemanual HALT! zu identifizieren. Schließlich wird der rehabilitative Ansatz des Programms dargestellt.

    Das Handbuch wird ergänzt durch folgende Publikationen:

    Die Kunst des Entscheidens

    Neuropsychologisch basiertes Trainingsmanual HALT! zur Verbesserung des Entscheidungsverhaltens bei Abhängigkeit

    Rudersberg: Verlag für Psychologie, Sozialarbeit und Sucht 2014, ISBN 978-3-9804217-7-5, 144 S., EUR 30,00, wird zusammen mit dem Arbeitsheft geliefert

    Baudis_Manual HALT_Rahmen2„Die Kunst des Entscheidens“ ist eine psychoedukative Anleitung für Abhängigkeitskranke, ihr Entscheidungsverhalten und damit ihre Alltagsbewältigung zu verbessern. Sie lernen in 20 Einheiten Schritt für Schritt, sich mit ihrem Entscheidungsverhalten und ihrer Abhängigkeit auseinanderzusetzen. „Die Kunst des Entscheidens“ richtet sich sowohl an interessierte Laien, Selbsthilfegruppen und Betroffene als auch an Sucht- und Psychotherapeuten sowie medizinische Fachkräfte, die dieses Training in Gruppen durchführen oder ihre therapeutische Arbeit bereichern möchten.

     

    Die Kunst des Entscheidens – Arbeitsblätter

    Trainingsmanual HALT! zur Verbesserung des Entscheidungsverhaltens bei Abhängigkeit

    Rudersberg: Verlag für Psychologie, Sozialarbeit und Sucht 2014, ISBN 978-3-9804217-8-2, 64 S., EUR 12,00

    Die „Arbeitsblätter“ ergänzen das Trainingsmanual „Die Kunst des Entscheidens“ als Arbeitsheft. Auf beiliegender DVD stehen alle Folien, Arbeitsblätter und Infoboxen mit der Erlaubnis zur Vervielfältigung für Gruppen zur Verfügung.

  • Hartz IV und die Folgen

    Weinheim: Beltz Juventa 2014, 290 S., ISBN 978-3-7799-3234-5, EUR 16,95

    Hartz IV und die Folgen Christoph Butterwegge_exakt„Hartz IV“ ist europaweit die berühmteste Chiffre für den Abbau sozialer Leistungen und gilt hierzulande als tiefste Zäsur in der Wohlfahrtsstaatsentwicklung nach 1945: Zum ersten Mal wurde damit eine für Millionen Menschen in Deutschland existenziell wichtige Lohnersatzleistung, die Arbeitslosenhilfe, faktisch abgeschafft und durch eine bloße Fürsorgeleistung, das Arbeitslosengeld II, ersetzt. Durch Hartz IV ist Deutschland zu einer anderen Republik geworden.

    Zehn Jahre nach der Einführung zieht Christoph Butterwegge eine umfassende Bilanz. In seinem Buch untermauert Deutschlands bekanntester Armutsforscher mit aktuellen Studien, was man gesellschaftlich spürt: eine größere Disziplinierung der Bevölkerung, die Prekarisierung der unteren Mittelschicht, das Phänomen, trotz Arbeit nicht genug Geld zum Leben zu haben, die Tatsache, dass Frauen die besonderen Leidtragenden der Reform sind, zumindest wenn es sich um alleinerziehende Mütter handelt. Spannend ist auch das Kapitel über die Rolle der Medien bei der Einführung der Reform. Ohne die Rede von „Sozialschmarotzern“ und der Notwendigkeit eines Rucks, der durch das Land gehen solle, wäre Hartz IV kaum so schnell politisch durchzusetzen gewesen.

    Der Autor beschreibt die Grundlagen der Arbeitsmarktreform, ihre Entstehungsgeschichte und Einbettung in die Agenda 2010, die individuellen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Hartz IV und ruft Leserinnen und Leser dazu auf, sich gegen einen weiteren Abbau des Sozialstaats zu stellen.

  • Drogenbeauftragte beruft neuen nationalen Drogen- und Suchtrat

    Mitglieder des Drogen- und Suchtrates. Foto©Bundesdrogenbeauftragte
    Mitglieder des Drogen- und Suchtrates. Foto©Bundesdrogenbeauftragte

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung hat am 1. Dezember 2014 in Berlin den Drogen- und Suchtrat neu berufen. Das Beratungsgremium hat seine Arbeit aufgenommen und wird in regelmäßigen Abständen tagen, um die Arbeit der Bundesregierung im Bereich Drogen und Sucht zu unterstützen.

    Der nationale Drogen- und Suchtrat setzt sich aus Vertretern der Bundesressorts, der Ministerfachkonferenzen der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Deutschen Rentenversicherung Bund, der Bundesagentur für Arbeit, der Spitzenverbände der Krankenkassen sowie Akteuren aus der Suchthilfe, der Suchtprävention und -forschung zusammen.

    Marlene Mortler: „Der Drogen- und Suchtrat ist ein hochrangiges Expertengremium, auf dessen Expertise niemand verzichten kann. Mit der Neuberufung will ich diese gute Tradition fortführen. Der Drogen- und Suchtrat soll mich bei der Ausübung meines Amtes beraten und mir als beratendes Gremium in der Ausgestaltung der nationalen Drogen- und Suchtpolitik zur Seite stehen.“

    Der Drogen- und Suchtrat hat zunächst zwei Arbeitsgruppen berufen, die Empfehlungen zu den Themen „Suchtprävention in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen“ und „Teilhabe und Verbleib im Arbeitsleben“ bearbeiten werden. Sie sollen dem Drogen- und Suchtrat konkrete Vorschläge zur Umsetzung der Themenbereiche bis zum Jahr 2015 vorlegen. Für seine Arbeit hat sich der Drogen- und Suchtrat eine Geschäftsordnung gegeben. Die Geschäftsordnung und weitere Informationen zur Arbeit der Drogenbeauftragten finden Sie hier.

    Pressestelle der Bundesdrogenbeauftragten, 02.12.2014

  • Nalmefen bei Alkoholabhängigkeit: Zusatznutzen ist nicht belegt

    Nalmefen (Handelsname Selincro) ist seit Februar 2013 für Personen mit Alkoholabhängigkeit zugelassen, die akut viel Alkohol trinken, aber keine körperlichen Entzugserscheinungen haben und keinen sofortigen Entzug benötigen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer Dossierbewertung überprüft, ob der Wirkstoff bei dieser Patientengruppe gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie einen Zusatznutzen bietet.

    Ein solcher Zusatznutzen ist demnach nicht belegt: Der Hersteller legt in seinem Dossier ausschließlich Daten für einen indirekten Vergleich mit der zweckmäßigen Vergleichstherapie Naltrexon vor, die jedoch ungeeignet sind. Patienten und Behandlungsziele unterscheiden sich in sechs von sieben Studien zu Naltrexon grundlegend von denen in den Nalmefen-Studien. In der siebten Studie wurde Naltrexon zeitweise nicht zulassungskonform eingesetzt und für relevante Zeiträume in der Studie fehlen Auswertungen.

    Nalmefen ist für Personen mit Alkoholabhängigkeit zugelassen, die keine körperlichen Entzugserscheinungen haben und keinen sofortigen Entzug benötigen. Der Wirkstoff kommt für Personen infrage, die ihren akut hohen Alkoholkonsum (ca. drei Flaschen Bier bei Männern, ca. zwei Flaschen Bier bei Frauen) reduzieren möchten, das aber innerhalb von zwei Wochen nicht aus eigenem Antrieb schaffen. Nalmefen beeinflusst die Freisetzung von Botenstoffen im Gehirn und soll so das Verlangen nach Alkohol dämpfen und bei alkoholkranken Männern und Frauen die Trinkmenge verringern. Gemäß Zulassung wird der Wirkstoff mit psychosozialer Unterstützung eingesetzt, beispielsweise kombiniert mit einer Beratung, einer Verhaltens- oder Psychotherapie.

    Für das Anwendungsgebiet von Nalmefen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Naltrexon als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt. Dabei war die Arzneimittel-Richtlinie zu berücksichtigen, die die Anwendung von Nalmefen bei alkoholkranken Männern und Frauen vorsieht, die zu einer Abstinenztherapie hingeführt werden sollen, aber noch auf einen Therapieplatz warten müssen.

    Weil keine direkt vergleichenden Studien von Nalmefen gegenüber Naltrexon vorliegen, führt der Hersteller in seinem Dossier einen adjustierten indirekten Vergleich an. Er schließt insgesamt elf Studien ein, bei denen der Wirkstoff jeweils mit einem Scheinmedikament (Placebo) verglichen wird. Das Placebo dient damit als so genannter Brückenkomparator.

    Vier Studien untersuchten die Wirkung von Nalmefen im Vergleich zu Placebo bei Alkoholabhängigen mit dem Ziel, den Alkoholkonsum zu reduzieren. Der Hersteller legt Auswertungen derjenigen Studienteilnehmer vor, die bis zum Studienstart weiterhin Alkohol auf mindestens hohem Risikoniveau tranken. Diese Patienten entsprechen der Fragestellung und die Daten wären grundsätzlich für einen indirekten Vergleich verwertbar.

    Sieben Studien haben die Wirkung von Naltrexon im Vergleich zu Placebo untersucht, in sechs davon waren allerdings Abstinenz und Rückfallprophylaxe die Behandlungsziele. Eingeschlossen waren in diese sechs Studien ausschließlich Patientinnen und Patienten, die vor Studienbeginn bereits mehrere Tage abstinent waren, also keinen Alkohol mehr tranken. Diese Patienten entsprechen allerdings nicht der Fragestellung für die Nutzenbewertung, die nun gerade Patienten betrachtet, die akut auf einem hohen Risikoniveau Alkohol trinken.

    Ein Vergleich der Nalmefen-Patienten, die akut einen hohen Alkoholkonsum haben, mit den bereits abstinenten Naltrexon-Patienten ist auch mit Blick auf Outcomes wie eine Änderung des Trinkverhaltens nicht sinnvoll interpretierbar. So liefern diese Studien keine geeigneten Daten für den indirekten Vergleich von Nalmefen mit Naltrexon.

    Die siebte Naltrexon-Studie ist nicht relevant, weil der Wirkstoff nicht über den gesamten Studienzeitraum zulassungsgemäß angewendet wurde und keine geeigneten Ergebnisse vorliegen. Damit liegen aus den sieben Naltrexon-Studien keine geeigneten Daten für den indirekten Vergleich vor und das Fazit des IQWiG lautet: Ein Zusatznutzen für Nalmefen ist nicht belegt.

    Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.

    Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt diese Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche Kurzinformation.

    Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach § 35a SGB V als auch zur Bewertung von Nalmefen zu finden. Weitere Informationen finden Sie unter www.iqwig.de.

    Pressestelle des IQWiG, 01.12.2014