Autor: Simone Schwarzer

  • Fachliche Potenziale des Bundesteilhabegesetzes für die Suchthilfe

    Fachliche Potenziale des Bundesteilhabegesetzes für die Suchthilfe

    Einleitung

    Im Zuge der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) sind die Leistungserbringer der Eingliederungshilfe (EGH) aktuell mit der Umstellung auf das neue Leistungssystem beschäftigt. Dies umfasst die Neujustierung der Fachkonzepte, die Schulung der Mitarbeitenden und die Prozessorganisation in den Angeboten. Diese Umstellung beinhaltet zwangsläufig auch die Auseinandersetzung mit den reformierten behinderungspolitischen Leitideen.

    Für die Suchthilfe bietet dieser Prozess verschiedene fachliche Gestaltungsoptionen. Es besteht die Chance, arbeitsfeldspezifische Paradigmen wie die Abstinenzorientierung neu zu bewerten und die Praxis der Suchthilfe durch die systematische Implementierung von fachlichen Konzepten und Verfahren weiter zu professionalisieren. Hierbei kann der Fokus um zeitgemäße partizipative und sozialräumliche Ansätze erweitert werden. Die Entwicklungen lassen sich für die gezielte Vernetzung mit relevanten Akteuren nutzen und auf andere Segmente der Suchthilfe jenseits der EGH und weitere Bereiche des Gesundheits- und Sozialwesens übertragen.

    Grundsatz Selbstbestimmung

    Ein zentraler Grundsatz des BTHG bezieht sich auf das Recht auf Selbstbestimmung. Gemäß § 8 SGB IX lassen Leistungen, Dienste und Einrichtungen „den Leistungsberechtigten möglichst viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung ihrer Lebensumstände und fördern ihre Selbstbestimmung“. Laut Beyerlein (2021) bedeutet Selbstbestimmung als gesetzliches Ziel, „die Betroffenen bei der Ermöglichung gleichberechtigter Teilhabe am Leben in der Gesellschaft in ihrer Persönlichkeit zu achten und dementsprechend zu handeln und sie darüber hinaus zu aktivieren und in die Lage zu versetzen, autonom darüber zu entscheiden, in welcher Weise die gleichberechtigt Teilhabe stattfinden soll“ (S. 21). In der Suchthilfe ist der Umgang mit Selbstbestimmung elementar im Hinblick auf das Abstinenzpostulat, das trotz vorliegender alternativer Therapieansätze wie die Trinkmengenreduktion vielfach noch vorherrscht. Die Kritik, dass Abstinenz als vorgegebenes Behandlungsziel nicht dem Willen vieler Betroffener entspreche und zudem autonomieverletzend sei (vgl. Körkel 2002; Körkel und Nanz 2016), trifft ins Mark des Selbstbestimmungsgrundsatzes im BTHG. Dies erfordert insbesondere von hochschwellig ausgerichteten Anbietern bei der Erarbeitung der Fachkonzepte eine intensive Auseinandersetzung mit der fachlich-therapeutischen Haltung des Trägers und seiner Mitarbeitenden. Nur auf konzeptionell geklärter Grundlage ist der Rechtsanspruch auf selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Substanzkonsumstörungen umsetzbar.

    Grundsatz Partizipation

    Zu den wesentlichen Prinzipien des BTHG zählt die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe, die sich aus dem Partizipationsbegriff ableitet und soziales Einbezogensein, politische Beteiligung und Einflussnahme auf zentrale Entscheidungen in diesen Lebensbereichen beinhaltet (vgl. Rambausek-Haß und Beyerlein 2018). Hieraus ergeben sich Aufgaben für die Arbeit mit Menschen mit Substanzkonsumstörungen, die sich auf ressourcenorientierte Befähigungsleistungen und die partizipative Weiterentwicklung der Angebote beziehen und eng mit den fachlichen Grundlagen, wie z. B. einer Ausrichtung am Recovery-Ansatz, verbunden sind.

    Partizipation bezieht sich auf die aktive Einbeziehung der Betroffenen in Entscheidungsprozesse, die sie selbst betreffen (wie Bedarfsermittlung, Vereinbarung von Zielen und Teilhabeplanung), und ihre Beteiligung an der Entwicklung der Strukturen, in die sie eingebunden sind (z. B. Angebote der Suchthilfe sowie sozialräumliche, kommunale und weitere Entwicklungen und Entscheidungen). Sowohl in der EGH als auch in der Suchthilfe gilt Partizipation als ein Prozess, der an vorhandene Ressourcen und bisherige Erfahrungen gebunden ist. Damit Beteiligung als sinnvoll und attraktiv bewertet werden kann, müssen Befähigungsleistungen ggf. vorgeschaltet werden (vgl. Mattern et al. 2023). Zentrale Grundlage zur Umsetzung von Partizipation sind eine Empowerment-geleitete fachliche Haltung der Mitarbeitenden und eine beteiligungsorientierte Ausrichtung der Organisation. Beides kann z. B. durch methodische Anleihen bei dem Projekt „Hier bestimme ich mit – Ein Index für Partizipation“ (vgl. BeB – Der evangelische Fachverband für Teilhabe 2020; 2021) weiterentwickelt werden.

    Leitkriterium Sozialraumorientierung

    Eng mit Partizipationsprozessen ist die Sozialraumorientierung (SRO) verbunden, die als neues Leitkriterium in das SGB IX eingeführt worden ist. Sie lässt sich mit Hilfe des sozialarbeitswissenschaftlichen Fachkonzepts SRO operationalisieren. Das Konzept ist ein mehrdimensionaler Theorie- und Handlungsansatz und fußt auf den drei Handlungsebenen der fallspezifischen, fallübergreifenden und fallunspezifischen (personenunabhängigen) Ebene (vgl. Hinte 2019; 2020). Es lässt sich um die organisatorische Ebene der Leistungserbringer erweitern und stellt eine umfassende Sammlung an Methoden und Techniken zur Verfügung (vgl. Früchtel et al. 2007a; 2007b), die auch in der Suchthilfe einsetzbar sind.

    Zu den wesentlichen Handlungsprinzipien der Sozialraumorientierung zählen:

    • die Ausrichtung am Willen und den Interessen der Betroffenen,
    • die Stärkung von Eigeninitiative und Selbsthilfe,
    • die Fokussierung der personellen und sozialräumlichen Ressourcen,
    • zielgruppen- und bereichsübergreifende Aktivitäten und
    • die Kooperation und Vernetzung mit Fachdiensten, umgebenden Einrichtungen und weiteren Akteur:innen etc. im Quartier.

    Die Ausrichtung am Willen der Betroffen und der Sozialraum- und Lebensweltbezug im sozialarbeitswissenschaftlichen Fachkonzept decken sich mit den Kriterien des Gesamtplanverfahrens inkl. der Bedarfsermittlung nach § 117 SGB IX. Diese Passung bezieht sich auch auf die Haltung. Zur Umsetzung der Sozialraumorientierung ist eine ressourcenorientierte Haltung jenseits paternalistischer Fürsorge erforderlich, die der im BTHG formulierten Erwartung des Gesetzgebers an die professionelle Beziehungsgestaltung und Rollenklarheit bei den Mitarbeitenden entspricht: „Der Begriff der Assistenz bringt in Abgrenzung von förderzentrierten Ansätzen der Betreuung, die ein Über-/ Unterordnungsverhältnis zwischen Leistungserbringern und Leistungsberechtigten bergen, auch ein verändertes Verständnis von professioneller Hilfe zum Ausdruck“ (BT-Drucks. 18/9522, S. 261). Durch die zielorientierte Vernetzung und Kooperation zur wirksamen Leistungserbringung kann das Konzept einen wesentlichen Beitrag zur Entsäulung innerhalb der Suchthilfe leisten.

    Anforderungen an Qualität und Wirksamkeit der EGH im Vertragsrecht

    Das Vertragsrecht der EGH sieht vor, dass bei der Umstellung auf das neue Leistungssystem für alle Angebote Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen abgeschlossen werden, die Inhalt, Umfang, Qualität, Wirksamkeit und Vergütung der Leistungen regeln. Referenzrahmen der Vereinbarungen sind die neuen Fachkonzepte, die gemäß Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS 2021) die fachliche Ausrichtung der Suchthilfe-Angebote beschreiben und Wirkannahmen für die angebotenen Leistungen sowie Qualitätsstandards enthalten sollen, um die „qualitative Leistungserbringung, Fachlichkeit und Sinnhaftigkeit der Maßnahme“ (BAGüS 2021, S. 12) zu gewährleisten.

    Die wirksamkeits- und qualitätsfokussierte Ausrichtung der EGH ermöglicht nun die finanzielle Berücksichtigung von Ansätzen und Verfahren der Suchthilfe, die früher in der Regel als im weitesten Sinne therapeutisch und daher nicht EGH-konform abgelehnt worden sind. Die verbindliche Umsetzung der Fachkonzepte ist im Kontext der sanktionsbewehrten Prüfungen nach § 128 SGB IX von den Leistungserbringern sicherzustellen. Das erforderliche regelmäßige Qualitätsmonitoring wird professionalitätssteigernde Effekte mit sich bringen. Dazu trägt auch die Vorgabe bei, dass sich sämtliche Merkmale des fachlichen Handelns in der Dokumentation der Leistungserbringung und in der reflektierten Ergebnisqualität zeigen müssen (vgl. BAGüS, S. 13). Dies wiederum setzt geschulte Mitarbeitende voraus, die sich mit den fachlichen Grundlagen auseinandergesetzt haben.

    Exkurs: Potenziale des Vertragsrechts für die Psychosoziale Begleitung von substituierten Opioidabhängigen (PSB)

    Mit Herauslösung der EGH aus dem Sozialhilferecht werden die Leistungen auf Antrag gewährt und sind mit neuen Verwaltungsverfahren und Zugangswegen ins System verbunden. Diese können für Teilgruppen der Anspruchsberechtigten zu hochschwellig sein und de facto den Ausschluss von der Leistung bedeuten. Diese Situation trifft für substituierte Opioidabhängige und das spezifische Angebot PSB in den Fällen zu, in denen es über die EGH finanziert wird. Die besonderen Bedarfe des Personenkreises und die organisatorischen Anforderungen an die Leistungserbringer lassen sich unter den administrativen und ökonomischen Rahmenbedingungen des neuen Leistungsrechts für das Gros der Betroffenen nicht abbilden. Das Vertragsrecht enthält jedoch Optionsrechte gemäß § 125 Abs. 3 Satz 4 SGB IX und § 132 SGB IX, auf deren Grundlage die PSB als personenorientierte und wirksame Leistung der EGH konfigurierbar wird (vgl. Gellert-Beckmann 2022). Da die Anwendung der Optionsrechte als Kann-Regelung im Ermessen der Leistungsträger liegt, besteht für die Leistungserbringer kein Anspruch auf ihre Nutzung. Dieser lässt sich aus der Perspektive der Leistungsberechtigten jedoch aus deren Recht auf diskriminierungsfreie Angebote und Zugänge aus den Artikeln 3, 4, 19, 25 und 26 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ableiten.

    Fachliche Grundlagen für die Umsetzung des BTHG

    Für die Leistungskonzeptionierung und -erbringung in der geforderten Qualität ist der Rückgriff auf fachlich bzw. wissenschaftlich anerkannte Verfahren und Konzepte notwendig, die insbesondere in S3-Leitlinien dargestellt werden. Geeignete psychosoziale Interventionen, die mit den Rehabilitationszielen der EGH kompatibel sind, finden sich in der S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen (DGPPN 2018). Sie sind auf die psychiatrische Teilgruppe der Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen übertragbar (vgl. Gellert-Beckmann 2023a). Aus den suchtspezifischen Leitlinien lassen sich im Vergleich dazu weniger geeignete evidenzbasierte Ansätze in Bezug auf die Reha-Leistungen der EGH entnehmen, deren Umsetzungsmöglichkeit im Rahmen des BTHG analysiert und bestätigt worden ist (Gühne und Konrad 2019).

    Die psychosozialen Interventionen aus der S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen zielen auf psychische und physische Stabilisierung, die Aktivierung von Motivation und Ressourcen und die Entwicklung von Fähigkeiten für eine weitestgehend selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung. Für die Erstellung der Fachkonzepte und die Festlegung auf fachliche Grundlagen bieten sie eine Vielzahl konkreter Verfahren, die sich mit weiteren suchthilfespezifischen Ansätzen verbinden lassen.

    Zentrale Ansätze der Leitlinie sind Recovery und Empowerment, die für das praktische Handeln operationalisiert und in der Arbeitsorganisation verankert werden müssen. Recovery-Elemente umfassen z. B. eine partnerschaftlich-professionelle und autonomiefördernde Arbeitsbeziehung und einen stärkenorientierten Ansatz, der die Klient:innen bei der (Wieder-)Entdeckung ihrer Ressourcen unterstützt. Angestrebt wird die Förderung von Selbstbestimmung, sozialer und beruflicher Teilhabe sowie der (Bürger:innen-)Rechte (DGPPN 2018, S. 52). Die Recovery-Prinzipien sind in die Angebotsstrukturen und Ablauforganisation einzubetten. Sie müssen für die Klient:innen erfahrbar und auch für die Mitarbeitenden greifbar werden in Form von Leistungen, die systematisch die Partizipation der Klient:innen integrieren und somit einen Bogen zu den Zielen des BTHG spannen.

    Die S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen enthält Schnittstellen zu den evidenzbasierten suchthilfespezifischen Verfahren Motivational Interviewing und Community Reinforcement Approach sowie zu allen suchthilfespezifischen Verfahren, die mit dem Empowerment-Ansatz assoziiert sind. Empowerment zielt als wichtiger Bestandteil von Recovery auf die Förderung von Selbstbefähigung, Eigeninitiative und Selbsthilfe – Kompetenzen, die in der Suchthilfe in Form von Selbsthilfegruppen, Lotsenkonzepten und Peer-Support unterstützt werden. Gemäß Leitlinien-Empfehlung ist Selbstmanagement „ein bedeutender Teil der Krankheitsbewältigung und sollte im gesamten Behandlungsprozess unterstützt werden“ (DGPPN 2018, S. 65). Selbstmanagement in der Suchthilfe umfasst Trainingsprogramme wie Psychoedukation, Konsumreduktionsprogramme wie Kontrolliertes Trinken und Kontrolle im selbstbestimmten Konsum, Rückfallprophylaxe und Training sozialer Fertigkeiten.

    Eine wesentliche Grundlage sowohl der Leitlinie als auch der Suchthilfe und der EGH stellt die professionelle Beziehungsgestaltung dar. Deren Qualität ist Bestandteil anderer Ansätze, z. B. des Wirkfaktorenmodells nach Grawe (vgl. DGPPN 2018, S. 58). Dieses Konzept fokussiert darüber hinaus Ressourcenaktivierung, Problemaktualisierung, motivationale Klärung und Befähigung zur Problembewältigung, die wiederum an den Befähigungsaspekt des neuen Leistungstatbestands der qualifizierten Assistenzleistung im SGB IX anschließt.

    Mit der partizipativen Entscheidungsfindung sollen die Rechte auf Autonomie und Selbstbestimmung respektiert und die aktive Beteiligung an der Behandlungsgestaltung im Recovery-Prozess sichergestellt werden (vgl. DGPPN 2018). Ein Anknüpfungspunkt zu dieser Recovery-Orientierung besteht u. a. für das Konzept der Zieloffenen Suchtarbeit nach Körkel.

    Für Suchthilfe-Angebote bietet sich an, die konzeptionelle Berücksichtigung von Case Management im Kontext der Assistenz zur persönlichen Lebensplanung gemäß § 78 Abs. 1 SGB IX zu prüfen und zielgruppenspezifisch auszuformen. Hierfür steht exemplarisch das Modellprojekt „Alters-CM3“ für die Arbeit mit älteren Drogenkonsument:innen (Schmid 2018). Das Modell verknüpft „Motivational Case Management“ (Case Management, das Motivational Interviewing methodisch integriert) mit Elementen eines stärkenorientierten Ansatzes und der „Problem Solving Therapy“. Somit lassen sich Verbindungen zu Recovery und zum Graw’schen Wirkfaktorenmodell herstellen.

    Als Basisleistung für die Bereiche „Navigation zur Strukturierung der Lebensgestaltung, Erschließung weiterer notwendiger Sozialleistungen, Krisenplanung“ (Konrad 2020, S. 29) kann Case Management von der Suchthilfe genutzt werden, um sozialarbeiterische Expertise im Bedarfskontext der Zielgruppe zu begründen.

    Aufgrund der hohen Prävalenz somatischer und psychiatrischer Komorbiditäten bei Substanzkonsumstörungen sollten auch Leistungen zum Lebensbereich Gesundheit im Hinblick auf die Bewältigung der zusätzlichen Erkrankungen regelhaft angeboten werden. Ein Mindestmaß an Gesundheit ist Voraussetzung für Teilhabe und unabdingbar für Lebensqualität und das Vermeiden vorzeitiger Mortalität. Gesundheitsbezogene Interventionen und Angebotsstrukturen und -prozesse auf System- und Einzelfallebene lassen sich in der EGH mit dem von der Dt. Vereinigung für Rehabilitation erarbeiteten Konzept der Gesundheitssorge (vgl. DVfR 2021) für die Suchthilfe entwickeln (vgl. Gellert-Beckmann 2023b). Das Konzept ist hilfreich für die Bedarfsermittlung, die individuelle Maßnahmenplanung und die organisationsstrukturelle Implementierung entsprechender Angebote. Hierzu zählen psychoedukative Trainings, das Schaffen von Zugängen zu Informationen und Angeboten, spezifische Fortbildung der Mitarbeitenden, Gruppenangebote zur Förderung der Gesundheitskompetenz und personenunabhängige Sozialraumarbeit zur Etablierung einer gesundheitskompetenzförderlichen Umgebung (vgl. AOK 2021).

    Ein Großteil der Verfahren ist über die EGH hinaus auch in anderen Settings der Sucht- und Drogenhilfe wie Beratungs- und Kontaktstellen einsetzbar.

    Neue Verfahrensregelungen im SGB IX

    Chancen für eine bessere Zusammenarbeit liegen auch in den neuen Verfahrensregelungen im Teil 1 des SGB IX für die Reha-Träger. Letztere sollen durch koordiniertes Handeln schnelle und wirkungsvolle Rehabilitationsleistungen ermöglichen. Die optimierte Kooperation der Leistungsträger soll unter Einbezug der weiteren Prozessbeteiligten erfolgen, da die übergreifende Zusammenarbeit als erfolgskritische Voraussetzung der Rehabilitation gilt. In der „Gemeinsamen Empfehlung Reha-Prozess“ (BAR 2019) sind in § 3 die beteiligten Akteure aufgelistet, die Einrichtungen und Dienste der Suchthilfe umfassen. Zu entwickeln sind mit den relevanten Beteiligten „verbindliche Strukturen, die ein regelhaftes und verlässliches System zum Informationsaustausch und zur Zusammenarbeit sicher stellen, das der möglichst frühzeitigen Erkennung eines Teilhabebedarfs und Einleitung von Leistungen zur Teilhabe dient“ (§ 16 Abs. 3 GE Reha-Prozess).

    Werden die in der Gemeinsamen Empfehlung formulierten Vorgehensweisen realisiert, profitieren einerseits Menschen mit Substanzkonsumstörungen von den vom Gesetzgeber angestrebten Verbesserungen, da sämtliche Leistungsgruppen gemäß § 5 SGB IX für sie relevant sein können. Andererseits lassen sich für die Suchthilfe und die angrenzenden Arbeitsfelder systematisch Vernetzungspotenziale heben, die zusammen mit den oben dargestellten Konzeptansätzen eine neue konstruktive Grundlage schaffen für die Überwindung von Schnittstellenproblemen (vgl. DHS 2019, S. 5).

    Kinder von suchtkranken Eltern

    Die Assistenzleistungen gemäß § 78 SGB IX umfassen auch Leistungen an Mütter und Väter mit Behinderungen bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder. Mittels pädagogischer Anleitung, Beratung und Begleitung sollen Eltern mit Abhängigkeitserkrankungen unterstützt werden, um ihrer Elternrolle gerecht zu werden und z. B. die Grundbedürfnisse ihres Kindes wahrzunehmen, zu verstehen und ihnen nachkommen zu können (vgl. BMAS 2018, S. 44). Es lassen sich Angebote der begleiteten Elternschaft entwickeln, die in Modellprojekten erprobt worden sind (vgl. AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. 2019; Dachverband Gemeindepsychiatrie 2019).

    Ausblick

    Die Potenziale des BTHG und der reformierten EGH lassen sich für weitere Bereiche der Suchthilfe nutzen. Der systematische fachliche Fokus als Folge der Qualitäts- und Wirksamkeitsanforderungen in der EGH erfordert finanzielle Ressourcen, die zunächst zu verhandeln und in Umsetzung zu bringen sind. Als Professionalisierungstreiber kann er für die Weiterentwicklung anderer sozialarbeiterischer Tätigkeitsfelder und Angebote in der Suchthilfe genutzt werden, die sich der Kritik häufig fehlender fachlicher Standards der Leistungserbringung stellen müssen (vgl. Arendt 2019). Auch die Auseinandersetzung mit den Prämissen der UN-BRK und des BTHG und die Übersetzung der menschenrechtsbasierten und behinderungspolitischen Grundlagen in fachliches Handeln kann den Fachdiskurs über die EGH hinaus bereichern, zumal die UN-BRK als mächtiger Hebel für die Durchsetzung von Rechtsansprüchen im Diskriminierungskontext Chancen für die Arbeit mit Menschen mit Substanzkonsumstörungen enthält, die noch lange nicht aufgegriffen sind.

    Kontakt und Angaben zur Autorin:

    Stefanie Gellert-Beckmann ist Geschäftsführerin der Suchthilfe Wuppertal gGmbH,
    Hünefeldstr. 10a, 42285 Wuppertal.
    www.sucht-hilfe.org
    stefanie.gellert-beckmann(at)sucht-hilfe.org

    Literatur
    • Arendt I. Case Management in der Sucht- und Drogenhilfe. Soziale Arbeit 2018; 9/10: 360-366 
    • AOK-Bundesverband GbR. Forschungsprojekt QualiPEP/ Qualitätsorientierte Prävention- und Gesundheitsförderung in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe. 2021. Im Internet: www.aok-qualipep.de; Stand: 07.04.2023
    • AFET-Bundesverband für Erziehungshilfe e. V. (Hg.). Abschlussbericht Arbeitsgruppe Kinder psychisch und suchtkranker Eltern. 2019: 14ff.
    • BeB – Der evangelische Fachverband für Teilhabe. Mitbestimmen! Fragensammlung zur Partizipation. 2. Auflage, Berlin 2021.
    • BeB – Der evangelische Fachverband für Teilhabe. Mitbestimmen! Informationen für mehr Mitbestimmung. Berlin 2020.
    • Beyerlein M. Kurzgutachten zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in den Bundesländern. Analyse von Regelungen zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung in Landesrahmenverträgen nach § 131 SGB IX (2021: 21).
    • Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e. V. (BAR). Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess. Frankfurt 2019.
    • Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS). Orientierungshilfe zur Durchführung von Prüfungen der Wirtschaftlichkeit und Qualität einschließlich der Wirksamkeit nach § 128 SGB IX. 2021
    • Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Häufige Fragen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). 25. Oktober 2018. Im Internet: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Rehabilitation-und-Teilhabe/Fragen-und-Antworten-Bundesteilhabegesetz/faq-bundesteilhabegesetz.html; letzter Zugriff: 03.05.2024
    • Bundestags-Drucksache 18/9522. Gesetzentwurf der Bundesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG). 05.09.2016
    • Dachverband Gemeindepsychiatrie e. V. (Hg.). Unterstützung für Familien mit einem psychisch kranken Elternteil. Leuchtturmprojekte. Köln: Psychiatrie-Verlag 2019.
    • Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS). Die Versorgung von Menschen mit Suchtproblemen in Deutschland – Analyse der Hilfen und Angebote und Zukunftsperspektiven. Update 2019
    • Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR). Gesundheitssorge – Erhalt und Förderung von Gesundheit für Menschen mit Behinderungen unter besonderer Berücksichtigung der Eingliederungshilfe. Positionspapier der DVfR, 2021.
    • DGPPN – Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde. S3-Leitlinie Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen. 2. Auflage, Berlin: Springer 2018: 65. DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-58284-8
    • Früchtel F, Budde W, Cyprian G. (2007a). Sozialer Raum und Soziale Arbeit. Textbook: Theoretische Grundlagen, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2007.
    • Früchtel F, Budde W, Cyprian G. (2007b): Sozialer Raum und Soziale Arbeit. Fieldbook: Methoden und Techniken, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften 2007.
    • Gellert-Beckmann S. Analyse der BTHG-bezogenen Chancen und Grenzen für die Suchthilfe. Suchttherapie 2023; DOI 10.1055/a-2159-8397 (2023a)
    • Gellert-Beckmann S. Gesundheitssorge als spezifische Teilhabeleistung der Eingliederungshilfe im Arbeitsfeld Suchthilfe. Nachrichtendienst des deutschen Vereins 2023; 1: 20 – 27 (2023b).
    • Gellert-Beckmann S. Überlegungen zur psycho-sozialen Betreuung für substituierte opioidabhängige Menschen im Kontext der UN-BRK und des BTHG – Personenzentrierte Verfahren und Zielvereinbarungen gemäß Kapitel 8 SGB IX; Beitrag E1-2022 unter www.reha-recht.de; 09.08.2022
    • Gühne U, Konrad M. Chancen zur Umsetzung der Leitlinienempfehlungen zu psychosozialen Therapien im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG); Psychiat Prax 2019; 46: 468 – 475. DOI: https://doi.org/10.1055/a-1011-9606
    • Hinte W. Das Fachkonzept „Sozialraumorientierung“ – Grundlage und Herausforderung für professionelles Handeln, ln: Fürst R, Hinte W (Hg.). Sozialraumorientierung. Ein Studienbuch zu fachlichen, institutionellen und finanziellen Aspekten, 3. Auflage., Stuttgart: UTB; 2019: 13–32.
    • Hinte W. Original oder Karaoke – was kennzeichnet das Fachkonzept Sozialraumorientierung? In: Fürst R, Hinte W. Sozialraumorientierung 4.0. Das Fachkonzept: Prinzipien, Prozesse & Perspektiven, Wien: Facultas Verlags- und Buchhandels AG; 2020: 11 -26.
    • Körkel J, Nanz M. Das Paradigma Zieloffener Suchtarbeit. In: akzept e. V., Dt. Aidshilfe, JES e. V., (Hg.). 3. Alternativer Drogen- und Suchtbericht 2016. Berlin: Pabst Science Publishers; 2016: 196 – 204.
    • Körkel J. Kontrolliertes Trinken. Eine Übersicht. Suchttherapie 2002; 3: 87–96.
    • Konrad M. Assistenzleistungen zur Sozialen Teilhabe als Rechtsanspruch nach dem Bundesteilhabegesetz (BTGH). Webinar der Umsetzungsbegleitung BTHG 05.06.2020. Im Internet: https://www.lag-avmb-bw.de/Teilhaberecht/Assistenzleistung_BTHG-2006.pdf
    • Mattern, L, Peters, U, Rambausek-Haß, T (2023). Zur Umsetzung der Partizipation in der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung – Forschungsstand; Beitrag D5-2023 unter www.reha-recht.de; 25.04.2023.
    • Rambausek-Haß, T, Beyerlein, M. Partizipation in der Bedarfsermittlung – Was ändert sich durch das Bundesteilhabegesetz? – Teil II; Beitrag D28-2018 unter www.reha-recht.de; 31.07.2018.
    • Reker M. Zur Implementation eines evidenzbasierten Therapieverfahrens in die deutsche Suchtkrankenversorgung: Der Community Reinforcement Approach. Suchttherapie 2013; DOI 10.1055/s-0033-1341430
    • Schmid M. Case Management für ältere Drogenabhängige – Erkenntnisse aus dem Forschungsprojekt. In: Schmid M, Arendt I. „Es ist ein Wunder, dass ich noch lebe …“ – Ältere Drogenabhängige, Hilfesysteme und Lebenswelten: Dokumentation zur Fachtagung des Verbundprojekts Alters-CM³ – Case Management für ältere „Drogenabhängige“. Koblenz: Institut für Forschung und Weiterbildung (IFW), Hochschule Koblenz 2018: 5-14.
  • Europäischer Drogenbericht 2024

    Hochwirksame synthetische Substanzen, neue Drogenmischungen und sich verändernde Konsummuster stellen eine wachsende Bedrohung in Europa dar. Dies sind einige der Themen, die von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) am 11. Juni bei der Vorstellung ihres „Europäischen Drogenberichts 2024: Trends und Entwicklungen“ angesprochen wurden.

    Die Verfügbarkeit von Drogen ist in Europa nach wie vor hoch, und der Markt bietet eine große Auswahl an Produkten. Menschen, die Drogen konsumieren, sind heute einem breiten Spektrum psychoaktiver Substanzen ausgesetzt, welche oft eine hohe Potenz oder Reinheit aufweisen oder in neuen Formen, Mischungen und Kombinationen angeboten werden. Bei Produkten, die zuweilen falsch deklariert verkauft werden, wissen Konsumierende möglicherweise nicht, was sie zu sich nehmen, und setzen sich dadurch größeren Gesundheitsrisiken, einschließlich potenziell tödlicher Vergiftungen, aus.

    Der Bericht betont die Sorge über hochwirksame synthetische Opioide, die gelegentlich falsch deklariert oder mit Arzneimitteln und anderen Drogen versetzt sind, sowie über mit synthetischen Cathinonen verfälschtes MDMA und über Cannabisprodukte, die mit synthetischen Cannabinoiden versetzt sind. Bis Ende 2023 monitorte die EMCDDA über 950 neue psychoaktive Substanzen (NPS), von denen 26 in diesem Jahr erstmals in Europa gemeldet wurden.

    Eine Kernaussage des diesjährigen Berichts ist, dass polyvalenter Drogenkonsum – der gleichzeitige oder aufeinanderfolgende Konsum von zwei oder mehr psychoaktiven Substanzen – heute in Europa weit verbreitet ist. Unabhängig davon, ob Benzodiazepine zusammen mit Opioiden oder Kokain mit Alkohol konsumiert wird, kann dieses Konsumverhalten die Gesundheitsrisiken erhöhen und die Durchführung von Maßnahmen erschweren (z. B. bei Überdosierungen). Die Herausforderungen werden noch komplexer, wenn Drogenmischungen unwissentlich konsumiert werden.

    Hierzu heißt es in dem Bericht: „Eine der Herausforderungen für das Drogenmonitoring im Jahr 2024 besteht darin, ein besseres Verständnis dafür zu erlangen, welche Drogen derzeit konsumiert werden und in welchen Kombinationen.“ Zu den Prioritäten der neuen Drogenagentur der Europäischen Union (EUDA, hervorgehend aus der EMCDDA), die am 2. Juli ihre Arbeit aufnimmt, gehören eine bessere Überwachung von Polykonsummustern und ein besseres Verständnis dafür, was wirksame Maßnahmen zur Prävention, Behandlung und Schadensminimierung ausmacht. Die Agentur wird zudem ihre Analysekapazitäten durch ein EU-Netz forensischer und toxikologischer Laboratorien stärken.

    Ylva Johannson, für Inneres zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission: „Der europäische Drogenmarkt ist schnelllebig und unbeständig und schürt Gewalt und Korruption. Der Zustrom illegaler Drogen kommt vor allem über unsere Häfen nach Europa. Deshalb haben wir die Europäische Hafenallianz gegründet, um die Widerstandsfähigkeit unserer Logistikzentren gegen die Bedrohungen durch das organisierte Verbrechen zu stärken. Es braucht ein Netzwerk, um ein Netzwerk zu bekämpfen. Mittlerweile tauchen immer wieder neue Drogen und Gefahren auf. Aus diesem Grund haben wir unsere Drogenagentur mit mehr Befugnissen und Ressourcen ausgestattet. Die Drogenagentur leistet eine sehr wichtige Arbeit, indem sie uns auf die Verbreitung und die Gefahren von Drogen aufmerksam macht. Der Europäische Drogenbericht ist eine wichtige Ressource für politische Entscheidungsträger. Wir müssen wachsam sein, wir müssen vorbereitet sein.“

    Europas wachsendes Opioidproblem: Nitazene, eine neue Bedrohung

    Heroin ist nach wie vor das am häufigsten konsumierte illegale Opioid in Europa und für einen erheblichen Teil der mit dem illegalen Drogenkonsum verbundenen Gesundheitsprobleme verantwortlich. Der europäische Opioidmarkt wird jedoch zunehmend komplexer und umfasst eine Vielzahl von Substanzen, einschließlich synthetischer Opioide. Im Vergleich zu Nordamerika spielen synthetische Opioide auf dem europäischen Drogenmarkt insgesamt eine relativ geringe Rolle, sind aber auf dem Opioidmarkt in den baltischen Ländern von großer Bedeutung. Auch in einigen anderen EU-Mitgliedstaaten wächst die Besorgnis über ihren Konsum.

    Seit 2009 sind insgesamt 81 neue synthetische Opioide auf dem europäischen Drogenmarkt aufgetaucht. Diese sind oft hochwirksam und bergen ein erhebliches Vergiftungs- und Sterblichkeitsrisiko. Im Jahr 2023 waren sechs der sieben neuen synthetischen Opioide, die dem EU-Frühwarnsystem (EWS) zum ersten Mal gemeldet wurden, Nitazene. Dies war die höchste Anzahl von Nitazenen, die in einem einzigen Jahr gemeldet wurde. Seit 2019 wurden insgesamt 16 Nitazene in Europa entdeckt.

    Nitazene werden manchmal als „synthetisches Heroin“ verkauft und wurden in gefälschten Arzneimitteln auf dem Drogenmarkt entdeckt. Im Jahr 2023 wurden Nitazene mit einem starken Anstieg von Todesfällen in Estland und Lettland sowie mit lokalen Häufungen von Vergiftungen in Frankreich und Irland in Zusammenhang gebracht. Außerhalb der EU wurden sie mit Drogenüberdosierungen in Australien, Nordamerika und dem Vereinigten Königreich in Verbindung gebracht. Es könnte sein, dass Nitazene und ähnliche Substanzen in einigen Ländern zurzeit bei routinemäßigen postmortalen toxikologischen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden, sodass die Zahl der mit ihnen verbundenen Todesfälle möglicherweise unterschätzt wird. Neue synthetische Opioide wurden in verschiedenen Mischungen gefunden, die neue Benzodiazepine oder das Veterinär-Sedativum Xylazin enthalten. Diese Kombinationen, die als „Benzo-Dope“ bzw. „Tranq-Dope“ bekannt sind, wurden in Nordamerika mit Vergiftungen, einschließlich Todesfällen, in Verbindung gebracht.

    Der größte Teil des in Europa konsumierten Heroins stammt aus Afghanistan, wo die Taliban im April 2022 ein Verbot des Anbaus von Schlafmohn und der Opiumproduktion ausgesprochen haben. Jüngste UNODC-Zahlen für 2023 zeigen für Afghanistan einen Rückgang des Anbaus und der illegalen Opiumproduktion von schätzungsweise 95 % gegenüber 2022. Derzeit lässt sich nur schwer vorhersagen, wie sich das Verbot auf den europäischen Heroinmarkt auswirken wird. Es gibt Hinweise darauf, dass in Afghanistan noch erhebliche Opiumbestände vorhanden sind, was erklären könnte, warum es bislang keine eindeutigen Anzeichen für eine Unterbrechung der Heroinströme in die EU gab. Jedoch besteht die Sorge, dass eine künftige Heroinknappheit dazu führen könnte, dass Marktlücken durch potente synthetische Opioide oder synthetische Stimulanzien gefüllt werden könnten. Dies könnte möglicherweise erhebliche negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit haben.

    Der Bericht unterstreicht, dass sich Europa besser auf mögliche Marktverschiebungen vorbereiten muss, indem es für eine angemessene Prävention und Behandlung sorgt, einschließlich des Zugangs zu Opioid-Agonisten und Maßnahmen zur Schadensminimierung sowie durch die Bereitstellung ausreichender Mengen von Naloxon, dem Gegenmittel bei Überdosierungen. Vorhandene Stakeholder-übergreifende Reaktions- und Kommunikationspläne können dazu beitragen, besser auf ein plötzliches Auftreten hochwirksamer Substanzen auf dem illegalen Drogenmarkt in der EU vorbereitet zu sein.

    Alexis Goosdeel, Direktor der EMCDDA: „Im diesjährigen Europäischen Drogenbericht heben wir die wachsenden Herausforderungen hervor, die sich aus einem hochkomplexen und sich schnell entwickelnden Drogenmarkt ergeben, auf dem etablierte illegale Drogen weiterhin zugänglich sind und immer neue hochwirksame synthetische Substanzen auftauchen. Wir betonen, dass der weitverbreitete polyvalente Drogenkonsum eine Reihe von Gesundheitsrisiken mit sich bringt, insbesondere wenn Drogenmischungen unwissentlich konsumiert werden. Wir denken heute auch über potenzielle künftige Probleme im Drogenbereich und die Notwendigkeit nach, besser auf sie vorbereitet zu sein. Ich freue mich daher, ankündigen zu können, dass wir als neue Drogenagentur der Europäischen Union ein stärkeres Mandat haben werden, um künftige Bedrohungen und Trends zu antizipieren, in Echtzeit vor neuen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken zu warnen, die EU und die Mitgliedstaaten bei der Reaktion zu unterstützen und aus den Erfahrungen zu lernen, um unsere Drogenstrategien und -maßnahmen anzupassen und zu verbessern.“

    Sechstes Jahr mit Rekordsicherstellungen von Kokain: Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit

    Im sechsten Jahr in Folge wurden in den EU-Mitgliedstaaten Rekordmengen an Kokain beschlagnahmt: 323 Tonnen im Jahr 2022 (303 Tonnen im Jahr 2021). Die europäischen Sicherstellungen übersteigen nun jene in den Vereinigten Staaten, die historisch gesehen als der größte Kokainmarkt der Welt gelten. Auf Belgien (111 Tonnen), Spanien (58,3 Tonnen) und die Niederlande (51,5 Tonnen) entfallen 68 % der beschlagnahmten Gesamtmenge, was zeigt, dass die Drogenhändler immer wieder die logistischen Versorgungsketten ins Visier nehmen. Im Jahr 2023 meldete Spanien seine bisher größte Einzelbeschlagnahmung von Kokain (9,5 Tonnen), das in Bananencontainern aus Ecuador versteckt war.

    Der Schmuggel großer Mengen an Kokain in Frachtcontainern über die europäischen Seehäfen gilt nach wie vor als einer der Hauptgründe für die hohe Verfügbarkeit der Droge in Europa. Jüngste Daten aus dem Hafen von Antwerpen zeigen, dass die Menge des dort beschlagnahmten Kokains im Jahr 2023 auf 116 Tonnen gestiegen ist (von 110 Tonnen im Jahr 2022). Mit der Verschärfung der polizeilichen Maßnahamen nimmt die organisierte Kriminalität verstärkt auch kleinere Häfen sowohl in EU-Ländern als auch in den an die EU grenzenden Ländern ins Visier, die möglicherweise nicht so gut gegen Drogenhandel geschützt sind. So meldeten einige nordeuropäische Länder, darunter Schweden und Norwegen, im Jahr 2023 Rekordbeschlagnahmungen von Kokain in den Seehäfen.

    Im Rahmen des EU-Fahrplans zur Bekämpfung des Drogenhandels und der organisierten Kriminalität zielt die neue Europäische Hafenallianz (seit Januar 2024) – eine öffentlich-private Partnerschaft – darauf ab, die Resilienz der Häfen zu erhöhen und den Drogenhandel und kriminelle Unterwanderung verstärkt zu bekämpfen. In Europa durch organisierte kriminelle Gruppen hergestelltes bzw. weiterverarbeitetes Kokain versorgt auch den europäischen Markt. Berichten zufolge wurden im Jahr 2022 39 Kokain-Labore ausgehoben (34 im Jahr 2021).

    Es gibt Anzeichen dafür, dass die hohe Verfügbarkeit von Kokain in Europa zunehmend negative Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit hat. Kokain ist die am zweithäufigsten gemeldete illegale Droge, sowohl bei Personen, die sich erstmals in eine Drogenbehandlung begeben (29.000 im Jahr 2022), als auch bei denjenigen, die in Notaufnahmen von Krankenhäusern behandelt werden (in 28 % der Fälle von akuter Drogenvergiftung in Krankenhäusern des Euro-DEN-Plus-Netzwerks). Die verfügbaren Daten deuten darauf hin, dass die Droge auch in etwa einem Fünftel der gemeldeten Todesfälle durch Überdosierung im Jahr 2022 beteiligt war, häufig zusammen mit anderen Substanzen. Da der Kokainkonsum das Risiko kardiovaskulärer und anderer Gesundheitsprobleme erhöhen kann, wird sein Gesamtbeitrag zur drogenbedingten Mortalität in Europa wahrscheinlich nicht ausreichend wahrgenommen.

    Kokain ist in Europa das am häufigsten konsumierte illegale Stimulanz und wurde im letzten Jahr von etwa 1,4 % (vier Millionen) der europäischen Erwachsenen (15 bis 64 Jahre) konsumiert. Die vorliegenden Informationen deuten darauf hin, dass Kokain in Europa zunehmend verfügbar ist und eine größere geografische und soziale Verbreitung aufweist. Die jüngsten Abwasseranalysedaten zeigen, dass von den 72 Städten, für die Daten aus den Jahren 2022 und 2023 vorliegen, 49 einen Anstieg der Kokainrückstände melden. Besonders besorgniserregend ist die Tatsache, dass der Kokainkonsum in einigen Ländern offenbar in stärker gefährdeten oder marginalisierten Gruppen zunimmt. Sowohl der injizierende Kokainkonsum als auch der Konsum von Crack werden aus immer mehr Ländern berichtet. Stimulanzien wie Kokain werden mit einer höheren Injektionshäufigkeit in Verbindung gebracht und waren in den letzten zehn Jahren in einer Reihe von europäischen Städten an lokalen HIV-Ausbrüchen unter injizierenden Drogenkonsumierenden beteiligt.

    Die sich verändernden Cannabismärkte als neue Herausforderungen für die Drogenpolitik

    Die Entwicklungen auf dem Cannabismarkt stellen die Länder vor neue Herausforderungen im Umgang mit der in Europa am häufigsten konsumierten illegalen Droge. Der durchschnittliche THC-Gehalt von Cannabisharz hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und steigt weiter an (22,8 % im Jahr 2022), während der THC-Gehalt von Cannabiskraut im Allgemeinen stabil geblieben ist. Außerdem werden immer mehr verschiedene Cannabisprodukte angeboten, darunter hochwirksame Extrakte und Edibles. Auch wird berichtet, dass manche Produkte, die auf dem illegalen Markt als Cannabis verkauft werden, zusätzlich mit hochwirksamen synthetischen Cannabinoiden versetzt sind.

    Im Jahr 2023 gingen im EU-Frühwarnsystem Meldungen über neun neue Cannabinoide ein, von denen vier halbsynthetisch waren. Das am häufigsten nachgewiesene halbsynthetische Cannabinoid ist Hexahydrocannabinol (HHC), das im Jahr 2022 als erste dieser Substanzen in Europa gemeldet wurde. Während nur wenig über die Auswirkungen dieser Substanzen auf den Menschen bekannt ist, gab es Berichte über Vergiftungen, auch bei Kindern, die HHC-haltige Edibles konsumiert hatten. Stand März 2024 war HHC in mindestens 18 EU-Mitgliedstaaten als kontrollierte Droge aufgeführt.

    Schätzungen zufolge haben etwa 8 % (22,8 Millionen) der europäischen Erwachsenen (15 bis 64 Jahre) in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert, wobei die Prävalenz bei jungen Erwachsenen (15 bis 34 Jahre) auf 15 % (15,1 Millionen) steigt. Schätzungsweise 92.000 Klienten begaben sich im Jahr 2022 wegen Problemen im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum in eine spezialisierte drogenbezogene Behandlung, was etwa einem Drittel (36 %) aller Therapieeinsteiger entspricht. Cannabis war im Jahr 2022 auch die am häufigsten vom Euro-DEN-Plus-Krankenhausnetzwerk gemeldete Substanz und wurde in 29 % der Fälle von akuter Drogenvergiftung nachgewiesen (25 % im Jahr 2021).

    Cannabiskonsum kann eine Reihe physischer und psychischer Gesundheitsprobleme verursachen oder verschärfen, darunter chronische Atemwegserkrankungen, Abhängigkeit und psychotische Symptome. Angesichts der Komplexität des Marktes und der Vielfalt der verfügbaren Produkte ist die Bewertung des Risikos von Schäden durch Cannabiskonsum schwierig. Die spezifischen Probleme von Cannabiskonsumierenden müssen besser erforscht werden, um die wirksamsten Behandlungsmöglichkeiten zu ermitteln. In der Regel werden Menschen mit cannabisbedingten Problemen psychologische Bewältigungstherapien angeboten, und auch eHealth- (Online-)Interventionen sind zunehmend verfügbar.

    Fünf EU-Mitgliedstaaten (Deutschland, Luxemburg, Malta, die Niederlande und Tschechien) sowie die Schweiz haben ihr Konzept zur Regulierung des Gebrauchs von Cannabis als Freizeitdroge geändert oder planen eine Änderung. Diese Änderungen – die den privaten, nicht-gewerblichen Eigenanbau, nicht-gewerblich betriebene Clubs/Anbauvereine und den Cannabiskonsum im privaten Bereich betreffen – werden im Bericht beschrieben, und die Notwendigkeit von Investitionen in Monitoring und Evaluation hervorgehoben, um die Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit und Sicherheit vollständig zu verstehen (siehe hierzu den Bericht „Cannabis laws in Europe: questions and answers for policymaking“).

    Franz Pietsch, Vorsitzender des Verwaltungsrats der EMCDDA: „Dies ist der letzte Europäische Drogenbericht, den die EMCDDA veröffentlicht, bevor sie im nächsten Monat zur Drogenagentur der Europäischen Union wird. Diese neueste Analyse zeigt, wie sehr sich das Drogenproblem seit dem ersten Bericht vor etwa 30 Jahren verändert hat und warum die Agentur ein umfassenderes Mandat erhalten hat. Ich spreche der EMCDAA meine Anerkennung für die immens wertvolle Arbeit aus, die sie im Laufe der Jahre für ihre Zielgruppen erbracht hat. Ich bin davon überzeugt, dass die Agentur in ihrer neuen Form denjenigen, die im Drogenbereich tätig sind, bei der Bekämpfung der Ursachen und Folgen des Drogenkonsums einen noch größeren Nutzen bringen wird.“

    Weiterführende Links:

    Pressestelle der EMCDDA, 11.6.2024

  • Zahl der Drogentoten in Deutschland weiter angestiegen

    Mehr Menschen sterben auch in Deutschland durch ihren Drogenkonsum. 2023 hat das Bundeskriminalamt 2.227 drogenbedingte Todesfälle registriert – etwa doppelt so viele wie vor zehn Jahren und rund zwölf Prozent mehr als im Vorjahr (1.990 Fälle). Darunter waren 1.844 Männer und 383 Frauen. Das Durchschnittsalter lag bei 41 Jahren und ist somit weiter angestiegen.

    Bei 1.479 der Verstorbenen wurde ein Mischkonsum verschiedener illegaler Substanzen festgestellt. Das sind 34 Prozent mehr als 2022. Auch wenn nicht immer die genaue Todesursächlichkeit bewiesen werden konnte, war nach den von den Landeskriminalämtern gesammelten Zahlen bei 712 Todesfällen Heroin im Spiel. Damit ist Heroin zwar immer noch die am häufigsten mit Todesfällen verbundene Substanz, aber das mit leicht rückläufiger Tendenz (Vorjahr: 749). Deutliche Anstiege wurden hingegen bei Todesfällen im Zusammenhang mit Kokain und Crack (610 statt 507) sowie Opiat-Substitutionsmitteln festgestellt (654 statt 528). Auch die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit Metamphetaminkonsum liegt signifikant höher als im Vorjahr (122 statt 47 Fälle). Von den 2.227 erfassten durch Drogenkonsum gestorbenen Menschen wurden in den Bundesländern 1.167 obduziert und in 882 Fällen toxikologische Gutachten erstellt.

    Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, schätzt die Lage als „sehr ernst“ ein. „Mit 2.227 Drogentoten haben wir die höchste Zahl, die je registriert wurde. Und ich befürchte, dass es in der Realität noch mehr Drogentodesfälle gibt – wir haben viel zu wenige toxikologische Gutachten und Obduktionen. Für mich ist diese Situation extrem schmerzhaft. Hinter den blanken Zahlen verbirgt sich unendliches Leid für die Betroffenen, ihre Familien, das ganze Umfeld.“

    Was sich an den Zahlen zeigt, ist, dass der Mischkonsum auch in Deutschland zu einem immer größeren Problem wird: Immer mehr Drogenkonsumenten nehmen verschiedene Drogen nebeneinander. Global geht der Trend zu preiswerteren und stärker wirksamen  Opioiden und Stimulanzien, die von global agierenden Kartellen in die Märkte gedrückt werden. Gleichzeitig steigt das Angebot an Kokain in Deutschland und Europa stark an.

    „Deswegen müssen wir jetzt die Präventions-, Beratungs- und Hilfesysteme fit machen“, macht der Bundesdrogenbeauftragte sehr deutlich. „Wir wissen ja, was zu tun ist! Wir brauchen ganz konkrete Fortschritte bei der Prävention und soziale Hilfe vor Ort und spezifische Angebote, insbesondere auch für Crack- und, wie die Zahlen zeigen, für Metamphetaminkonsumierende. Wir müssen gerade Jugendliche früh und konsequent unterstützen und dürfen suchterkrankte Menschen nicht einfach abschreiben.“

    Was unter niedrigschwelliger und umfassender Hilfe zu verstehen ist, verrät ein Blick in Drogenkonsumräume wie die Berliner Birkenstube der vista gGmbH, wo die diesjährigen Zahlen vorgestellt wurden.

    Nina Pritszens, Geschäftsführerin vista gGmbH: „Drogenkonsumräume erreichen drogengebrauchende Menschen in Notlagen, die auf kaum einem anderen Wege erreicht und versorgt werden. Die Angebote reichen von lebenspraktischen Hilfen und Aufenthaltsmöglichkeit bis hin zu Beratung und medizinischer Erstversorgung. Besonders wichtig sind hier die Möglichkeiten, im geschützten Rahmen mitgebrachte Substanzen konsumieren zu können, im Drogennotfall unmittelbar medizinische Hilfe zu erhalten und so Todesfälle zu verhindern. Wir brauchen dringend einen flächendeckenden Ausbau von Drogenkonsumräumen im gesamten Bundesgebiet. Gleichzeitig müssen wir Drug-Checking, nachdem vor gut einem Jahr dafür die Rechtsgrundlage im Bundestag geschaffen worden ist, auf- und ausbauen und für Menschen, die ein hohes Mortalitätsrisiko aufweisen, zugänglich zu machen.“

    Christina Rummel, Geschäftsführerin der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), schätzt ein: „Suchthilfe rettet Leben und ist wichtiger denn je! Doch insbesondere die Suchtberatung steht finanziell mit dem Rücken zur Wand. Erste Ergebnisse einer deutschlandweiten Befragung der DHS zeigen, dass Dreiviertel der öffentlich finanzierten Suchtberatungsstellen ihre Kosten in diesem Jahr nicht decken können. Die Konsequenzen sind fatal: Beratungsangebote werden eingeschränkt oder die Dienste komplett gestrichen. Hilfsbedürftige Menschen mit Suchterkrankungen können somit nicht mehr adäquat versorgt werden. Wir dürfen Menschen mit diesem Leid nicht allein lassen. Es braucht endlich eine stabile Finanzierung der Suchtberatung.“

    Download Übersicht über die Rauschgift-Todesfälle 2023

    Pressestelle des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, 29.5.2024

  • Psychotherapie mit WhatsApp

    Warum hat sie dieses seltsame Emoji in ihrer WhatsApp an mich verwendet? Warum schreibt er in seiner Mail so unfreundlich? Nachrichten, bei denen man nicht so recht weiß, wie man sie einordnen soll, kennt wahrscheinlich jeder. Die richtige Reaktion darauf zu finden, ist oft schwer. In einer besonderen Gruppentherapie formulieren Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen gemeinsam eine Antwort auf solche Nachrichten. Diese innovative Art der Gruppentherapie gibt es seit wenigen Jahren.

    Gemeinsam mit Psychologinnen und Psychologen hat die Sprachwissenschaftlerin JProf. Dr. Susanne Kabatnik die Gespräche innerhalb der Gruppentherapie linguistisch untersucht. Mit ihrer Analyse unterstützt die Juniorprofessorin für Digital Humanities der Universität Trier die psychologische Forschung dabei, Erkenntnisse über die Wirkungsweise von psychotherapeutischen Gesprächen zu gewinnen. Anders gesagt, geht es darum besser zu verstehen, wie Worte in der Psychotherapie wirken. Die Forschungsergebnisse von Susanne Kabatnik sind kürzlich in der Fachzeitschrift „Frontiers in Psychology“ erschienen.

    „Sprache ist in der Psychotherapie wie ein Medikament. Durch Gespräche werden Veränderungen in den Ansichten und Denkweisen der Patientinnen und Patienten angestoßen“, erklärt Susanne Kabatnik den Zusammenhang der Sprachwissenschaften mit dem ursprünglich psychologischen Forschungsgebiet.

    Die Untersuchung der Trierer Sprachwissenschaftlerin beruht auf fast 15 Stunden Videomaterial, das bei Gruppentherapie-Sitzungen mit depressiven Patientinnen und Patienten in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München aufgenommen wurde. Für ihre Analyse der Gespräche hat sie diese äußerst präzise verschriftlicht. „Es kommt hier wirklich auf Details an: Jedes schwere Zwischenatmen, jede Pause und auch das Nicht-Gesagte können eine Bedeutung haben“, beschreibt Kabatnik die Sisyphusarbeit der Transkription.

    Doch wie kann man sich den Ablauf einer solchen Gruppentherapie vorstellen? In jeder Sitzung bringt ein Teilnehmender eine Nachricht oder einen Chat mit, der die Person verunsichert oder gekränkt hat. Beispielsweise erhielt eine Patientin eine Mail von einem Professor, in der er sie gleichgültig mit „Liebe WieAuchImmer“ angeschrieben hat. Nach dem Vorlesen der Nachricht erfolgt eine Positionierung: Die Teilnehmenden bewerten die Nachricht und das schlechte Verhalten des Professors und stellen sich hinter die Empfängerin der Nachricht. Unter Moderation der gruppenleitenden Psychotherapeutin formulieren die Teilnehmenden eine Antwort auf die Mail. Eine Patientin beschreibt das Verhalten des Professors als ekelig und argumentiert, dass man sich bei der Wahl der Antwortformulierungen nicht auf sein Niveau herabbegeben dürfe. Durch das gemeinsame Diskutieren und Formulieren wird die Situation nachgespielt und aufgearbeitet. Im Laufe der Gruppentherapie-Sitzung wird so nicht nur neues Wissen generiert, sondern es verändert sich auch die Haltung zu dem Problem – der Konflikt erscheint nicht mehr so schwierig und ausweglos wie zu Beginn.

    „Für mich als Sprachwissenschaftlerin ist es interessant, wie sich die Teilnehmenden ausdrücken. An der verwendeten Sprache kann man zeigen, wie Veränderungsprozesse bei den Patientinnen und Patienten im Laufe der Sitzung angestoßen werden“, sagt Susanne Kabatnik.

    Dieses sprachwissenschaftliche Forschungsfeld lässt die Professorin auch in ihre Lehrveranstaltungen einfließen. Studierende des Bachelors „Sprache, Technologie und“ der Germanistik oder der Digital Humanities an der Universität Trier können in dem Themenfeld auch ihre Abschlussarbeit schreiben. „Viele haben gar nicht auf dem Schirm, dass sich Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftler auch mit solchen Themen beschäftigen“, weiß die Trierer Juniorprofessorin.

    Pressestelle der Universität Trier, 14.3.2024

  • Ratgeber Selbstverletzendes Verhalten

    Hogrefe Verlag, Göttingen 2024, 63 Seiten, 9,95 €, ISBN 9783801731786

    Selbstverletzendes Verhalten wie Ritzen oder Schneiden tritt vor allem im Jugendalter und im jungen Erwachsenenalter auf. Für die Betroffenen und deren Angehörige stellt es eine große Belastung dar. Häufig bekommt das Umfeld davon wenig oder gar nichts mit, manchmal sind Selbstverletzungen jedoch auch ein Mittel der Kommunikation in schwierigen Lebensphasen.

    Dieser Ratgeber beschreibt die verschiedenen Formen sowie die psychologischen und biologischen Hintergründe von Selbstverletzungen. Er geht auf die Faktoren ein, die dazu führen, dass Menschen sich selbst verletzen, oder die sie davon abhalten können. Neben der Regulation von Stress und Emotionen haben nichtsuizidale Selbstverletzungen häufig auch eine Funktion in der Kommunikation mit dem sozialen Umfeld, also innerhalb des Freundeskreises, in der Schule oder in der Familie. Ein besonderes Augenmerk legt der Ratgeber zudem auf die Kommunikation über Selbstverletzungen in den sozialen Medien. Weiterhin gibt der Ratgeber konkrete Tipps, wie Betroffene sich selbst helfen können bzw. wie sie Hilfe bekommen können. Schließlich zeigt er Behandlungsmöglichkeiten auf und erläutert die Elemente einer erfolgreichen Behandlung.

  • Stress in der Kindheit

    Viele psychiatrische Erkrankungen stehen im Zusammenhang mit Stress. Oftmals können negative Erfahrungen in der Kindheit den Umgang mit Stress im weiteren Leben beeinträchtigen. Doch welche biologischen Prozesse finden dabei statt? Eine kürzlich in der Fachzeitschrift „Biological Psychiatry“ erschienene Studie, die Forschende des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim durchgeführt haben, beleuchtet dies näher. „Im tieferen Verständnis dieser biologischen Prozesse liegt erhebliches Potenzial, um die Früherkennung von psychiatrischen Erkrankungen beziehungsweise die Prävention zu verbessern“, sagt Prof. Dr. Dr. Heike Tost, Leiterin der Arbeitsgruppe Systemische Neurowissenschaften in der Psychiatrie (SNiP) am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) in Mannheim.

    DNA-Methylierung des Gens FKBP5 bestimmt

    Die Forschenden des ZI untersuchten die Auswirkungen des Gens FKBP5 auf das Verhalten und die Hirnstruktur von 395 gesunden Proband:innen. Dazu wurden Blutproben genommen, Aufnahmen im Magnetresonanztomographen (MRT) gemacht, und die Teilnehmenden beantworteten über einen Zeitraum von sieben Tagen Fragen zu ihren Gedanken und Gefühlen auf einem Studien-Smartphone (Ecological Momentary Assessment).

    „In den Blutproben bestimmten wir zunächst die DNA-Methylierung des Gens FKBP5. FKBP5 spielt eine wichtige Rolle in der molekularen Regulation von Stress und steht in Verbindung zur Entstehung von stressbedingten Erkrankungen wie der Depression oder der posttraumatischen Belastungsstörung“, erklärt Thomas L. Kremer, wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Arbeitsgruppe SNiP und Erstautor der Studie. Die Methylierung der DNA ist ein regulatorischer Prozess, der die Aktivität von Genen steuert. Sie ist keine genetische Mutation, sondern eine durch Umwelteinflüsse veränderbare Modifikation der Erbsubstanz, die deren Übersetzung in Proteine beeinflusst.

    Hirnvolumenveränderung im präfrontalen Cortex

    „Unsere zentralen Ergebnisse zeigen, dass eine veränderte Methylierung von FKBP5 auf der neurobiologischen Ebene mit Hirnvolumenveränderungen im präfrontalen Cortex einhergeht“, sagt Kremer. Die Studie ergab auch, dass die funktionelle Veränderung des präfrontalen Cortex mit einer tiefer im Gehirn liegenden Struktur, der Amygdala, in Verbindung steht und dass Menschen, bei denen die regulierenden Einflüsse des präfrontalen Cortex auf die Amygdala geringer waren, stärker auf alltäglichen Stress reagierten.

    „Diese Erkenntnisse sind ein wichtiger Schritt, um die biologischen Grundlagen von Stressverarbeitung und psychiatrischen Erkrankungen zu verstehen“, sagt Dr. Urs Braun, Leiter der Arbeitsgruppe Komplexe Systeme in der Psychiatrie am ZI. „Das langfristige Ziel ist es, durch dieses neurobiologisch fundierte Verständnis innovative Ansätze zur personalisierten Behandlung von psychiatrisch erkrankten Patient:nnen zu entwickeln.“

    Originalpublikation:
    Kremer et al.: Multimodal Associations of FKBP5 Methylation with Emotion-Regulatory Brain Circuits. Biol Psychiatry. 2024 Mar 7:S0006-3223(24)01141-7.
    https://doi.org/10.1016/j.biopsych.2024.03.003

    Pressestelle des Zentralinstituts für Seelische Gesundheit, 9.4.2024

  • Drogenersatzstoffe helfen in der Haft

    Die Substitution von heroinabhängigen Gefangenen wirkt sich positiv auf deren Leben im Gefängnis und nach Haftentlassung aus. So erlitten Personen, die in Haft mit medizinischen Drogenersatzstoffen substituiert wurden, seltener Opioid-Rückfälle als nicht Substituierte. Zu diesem Ergebnis kommt eine in dieser Form weltweit einmalige Langzeitstudie, durchgeführt von einem Forschungsteam der Rechtspsychologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU).

    Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

    Das Projekt zur Behandlung opioidabhängiger Strafgefangener im bayerischen Strafvollzug (Titel: „Haft bei Opioidabhängigkeit – eine Evaluationsstudie“, kurz: HOpE-Studie) wurde vom Bayerischen Justizministerium mit fast 540.000 Euro gefördert. Hintergrund war die Klage eines Häftlings, der vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rügte, dass die Verweigerung einer Substitutionstherapie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen habe. Die Richter gaben ihm Recht. Der EGMR stellte in seinem Urteil fest, dass eine kategorische Ablehnung einer Substitutionsbehandlung, ohne ärztliche Prüfung des Einzelfalles, gegen das Verbot der unmenschlichen Behandlung (Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention) verstößt (Urteil v. 01.09.2016, Az. 62303/13).

    Die aufgrund der Rechtsprechung steigenden Fälle der Substitutionsbehandlungen waren unter anderem der Anlass für den Freistaat Bayern, eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag zu geben, um die Effekte einer Opioidsubstitution zum Beispiel durch Methadon zu eruieren. Das Forschungsteam um Prof. Dr. Mark Stemmler vom Lehrstuhl für Psychologische Diagnostik, Methodenlehre und Rechtspsychologie untersuchte eine Stichprobe von 247 Gefangenen in bayerischen Haftanstalten und befragte zusätzlich Justizvollzugspersonal. In einer Längsschnittstudie wurden die Opioidabhängigen kurz vor ihrer Entlassung, einen Monat nach der Haftentlassung sowie drei bis sechs und zwölf Monate nach der Entlassung zum Drogen- und Substitutionsgebrauch befragt. Auch wurden Speichelproben ausgewertet sowie Justizpersonal befragt.

    Substitution ist wirksam – auch nach Haftentlassung

    Die Behandlungspraxis mit medizinischen Drogenersatzstoffen während der Haft kann den Forschenden zufolge als wirksam bezeichnet werden. Vermindert wurde nicht nur der Konsum von Opioiden, sondern auch der von illegal erlangten Substitutionsmitteln. Auch verringerte sich durch die Teilnahme an der Substitution die Langeweile in Haft, die als Risikofaktor für Drogenkonsum anzusehen ist.

    Es zeigte sich, dass substituierte im Vergleich zu nicht substituierten Probandinnen und Probanden auch nach der Haftentlassung (drei bis sechs Monate später) weniger illegale Opioide und nicht verschriebene Substitutionsmedikamente konsumierten, sie ein geringeres Craving verspürten und in dieser Zeit auch weniger Betäubungsmitteldelikte begingen als nicht Substituierte.

    Wichtig: ergänzende psychosoziale Maßnahmen

    Die Effekte der Substitution waren zwar auch nach zwölf Monaten in Freiheit zum Teil noch spürbar, jedoch stark reduziert. Aus Sicht der Forschenden besteht daher weiterer Handlungsbedarf: „Die Substitution ist kein Allheilmittel. Die rein medikamentöse Behandlung von opioidabhängigen Strafgefangenen sollte unbedingt fortgeführt, aber auch ergänzt werden. So sollten diese Menschen sowohl in der Haft als auch in Freiheit durch zusätzliche psychosoziale Maßnahmen wie Drogentherapien unterstützt werden“, sagt Prof. Stemmler. Sein Forschungsteam bereitet gerade eine vierte Follow-up-Untersuchung (zwei Jahre nach Haftentlassung) vor.

    Pressestelle der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, 15.5.2024

  • (Komplexe) Posttraumatische Belastungsstörung bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen

    Entwicklungsangepasste Kognitive Verhaltenstherapie nach sexueller oder physischer Gewalt.

    Beltz Verlag, Weinheim 2023, 233 Seiten mit E-Book inside und Arbeitsmaterial, 46,00 €, ISBN 978-3-621-27790-7

    Neben Unfällen und dem Verlust von Bezugspersonen sind körperliche und sexuelle Gewalt die Hauptursachen für Traumafolgestörungen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Entwicklungsangepasste Kognitive Verhaltenstherapie (E-KVT) ist auf die spezifischen Bedürfnisse und therapeutischen Herausforderungen bei dieser Altersgruppe zugeschnitten. Dabei werden Strategien der Emotionsregulation, der Cognitive Processing Therapy und die gezielte Bearbeitung von Störungen in der Bewältigung von Entwicklungsaufgaben miteinander kombiniert. Das Buch bietet:

    • Behandlungsmanual mit vier Modulen, basierend auf kognitiv-verhaltenstherapeutischen Methoden
    • Besonderer Fokus auf physische und sexualisierte Gewalt
    • Ausrichtung auf Jugendliche und junge Erwachsene von 14 bis 25 Jahren
    • Klar strukturierte Arbeitsblätter und Handouts für Betroffene in einfach verstehbarer Sprache
    • Detailliert beschriebene Vorgehensweise für Behandelnde
  • Umgang mit Crackkonsum in deutschen Städten

    Crack ist seit den 1990er Jahren auf dem deutschen Drogenmarkt bekannt – lange Zeit vor allem lokal begrenzt auf Städte wie etwa Frankfurt am Main. Inzwischen nimmt der Crackkonsum auch in weiteren Großstädten in NRW, Hamburg und Berlin zu. Damit Drogenhilfeeinrichtungen vorbereitet und gerüstet sind, hat die Deutsche Aidshilfe in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft der Drogenkonsumräume in Deutschland Empfehlungen zum Umgang mit Crackkonsumierenden aus der Praxis für die Praxis erarbeitet. Die zwölfseitige Broschüre ist unter dem Titel „Handreichung zur Anpassung der Angebote in AIDS- und Drogenhilfe für Crack-Konsument*innen“ erschienen. Darin zu finden sind niedrigschwellige Maßnahmen für die Suchthilfe. Die Handreichung enthält sowohl Empfehlungen für die Infektionsprophylaxe als auch zu Tagesruhebetten und Ernährung. Diese Sammlung stellte die Aidshilfe im April zusammen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen vor.

    Auch der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Burkhard Blienert, sieht Handlungsbedarf wegen des steigenden Crackkonsums:

    „Ich unterstütze Initiativen wie die der Deutschen Aidshilfe. Nur gemeinsam können wir uns frühzeitig um neue Drogenproblemlagen wie den zunehmenden Crackkonsum kümmern. Mittlerweile wissen wir aus vielen Gesprächen mit der Suchthilfe vor Ort, dass wir ein ernsthaftes Crack-Problem in vielen Großstädten in unserem Land haben. Darum müssen wir uns kümmern. Der Crackkonsum ist vor allem ein großstädtisches Phänomen. Was wir brauchen, sind gute Lösungen vor Ort, hier muss nicht jede Kommune das Rad neu erfinden. Es gibt bewährte Angebote wie Drogenkonsumräume oder niedrigschwellige Hilfsangebote und aufsuchende soziale Arbeit. Allerdings müssen diese für Crackkonsumierende modifiziert werden. Um Alternativen zum Crackkonsum in der Öffentlichkeit zu schaffen, sollten zum Beispiel spezielle Expresskonsumplätze in Drogenkonsumräumen eingerichtet werden.“

    Astrid Leicht, Geschäftsführung des Fixpunkt e. V. – der Verein betreibt drei Drogenkonsummobile in Berlin und ist Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft -, unterstreicht die große Bedeutung von Harm-Reduction-Maßnahmen für Drogenkonsument:innen und für den öffentlichen Raum: „Ich wünsche mir bessere und vielfältigere Zugänge zur Suchtmedizin und -therapie.“

    Die Deutsche Aidshilfe hat hierzu konkrete Angebote in ihrer Handreichung formuliert. Besonders wichtig: Es geht bei Crackkonsum vor allem um den Schutz der Gesundheit, da Crackabhängige aufgrund von Nahrungs-, Flüssigkeits- und Schlafmangel in extrem kurzer Zeit stark abbauen. Dazu Dirk Schäffer, Referent für Drogen- und Strafvollzug der Deutschen Aidshilfe: „Gesundheit ist das oberste Gebot, sonst ist weitere Hilfe kaum umsetzbar. Wir müssen es gemeinsam schaffen, dass Drogenkonsumräume in Großstädten aller Bundesländer zur Verfügung stehen. Durch Orte für den Konsum können die Konflikte und Belästigungen im öffentlichen Raum abnehmen. Niemandem gefällt es, dass Crack vor dem Hauptbahnhof oder auf dem Marktplatz geraucht wird, aber suchtkranke Menschen müssen sich irgendwo aufhalten dürfen. Die Mitarbeitenden in der Suchthilfe müssen wir besser auf den Umgang mit den enormen psychischen Folgen des Crackkonsums vorbereiten.“

    Die Angebote müssten nun vor Ort aufgesetzt werden, trotz knapper Haushaltslage, sind sich Blienert, Schäffer und Leicht einig. Finanzielle Mittel seien zudem zur weiteren Evaluation und für die Forschung notwendig, etwa zu wirkungsvollen ambulanten und stationären Therapien.

    Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Aidshilfe und des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, 24.4.2024