Autor: Simone Schwarzer

  • KISucht Hackathon 2024

    KISucht Hackathon 2024

    Suchthilfe und Digitalisierung

    Wolfgang Rosengarten

    Die Digitalisierung bietet für die Suchtprävention und Suchthilfe Chancen und neue Möglichkeiten. Allerdings ist es der Suchthilfe nicht leichtgefallen, sich diesen Entwicklungen zu öffnen. Zu groß waren lange Zeit die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und einer zusätzlichen finanziellen und personellen Belastung. Ein wichtiger Meilenstein waren 2020 die „Essener Leitgedanken zur digitalen Transformation in der Suchthilfe“, die thesenartig zusammenfassen, wie die Suchthilfe gemeinsam mit den Verbänden und Leistungsträgern den digitalen Wandel für die Weiterentwicklung der Hilfeangebote nutzen kann. Entstanden ist das Thesenpapier aus der gewachsenen Erkenntnis, dass die Suchthilfe die Digitalisierung selbst gestalten muss, wenn sie ihre digitale Transformation nicht anderen Akteuren überlassen will.

    Die „Essener Leitgedanken“ wurden im Rahmen eines Fachgesprächs erarbeitet, das auf Initiative der AG Suchthilfe der Arbeitsgemeinschaft der obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) und mit Finanzierung des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführt wurde. Beteiligt waren 21 Expert:innen aus unterschiedlichen Bereichen der Suchthilfe (Ministerien, Träger, Verbände, Fachverbände) und aus dem Bereich Digitalisierung. Nur wenige Wochen nach der Erarbeitung der „Essener Leitgedanken“ veränderte die Corona-Pandemie die Ausgangslage dramatisch.

    Während es vor der Corona-Pandemie nur vereinzelte Online-Beratungsangebote gab, hat die Online-Beratung seit Beginn der Pandemie an Bedeutung gewonnen.  Das Format trug dazu bei, dass viele laufende Beratungen und Betreuungen fortgeführt werden konnten, und ermöglichte auch in Zeiten der Lockdowns eine kontaktlose Inanspruchnahme für Hilfesuchende und deren Angehörige.

    Bereits vor der Pandemie waren erste Konzeptideen für eine bundesweite Online-Suchtberatungsplattform entstanden. Aber erst unter dem Eindruck der Erfahrungen, die während der Coronazeit gemacht wurden, konnte schließlich mit der Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) die Implementierung der bundesweiten träger- und länderübergreifenden Onlineplattform „DigiSucht“ realisiert werden. Das Projekt „DigiSucht“ wurde von Fachkräften aus Suchtberatungsstellen, Landesstellen für Suchtfragen, Sozial- und Gesundheitsministerien der Länder sowie der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) in Kooperation mit der Firma delphi erarbeitet. Im Anschluss an die vom BMG geförderte Entwicklungs- und Modellphase der Plattform ermöglicht seit dem 1. Januar 2024 die gemeinsame Finanzierung der Länder den nahtlosen Weiterbetrieb der Plattform DigiSucht.

    Mit DigiSucht hat die Suchthilfe einen digitalen Leuchtturm im Bereich der gemeinwohlorientierten psychosozialen Arbeit etabliert, der nur durch die gelungene Kooperation von Bund und Ländern unter Einbindung der Wohlfahrts- und Suchthilfeverbände realisiert werden konnte.

    Suchthilfe und Künstliche Intelligenz (KI)

    Willkommen zum Hackathon „KI in der Suchthilfe“! Foto: nuvio gGmbH, Felix Ladewig

    In der Entwicklung weiterer digitaler Werkzeuge werden jedoch kontinuierlich Fortschritte gemacht. So hat die Künstliche Intelligenz (KI) mit der Veröffentlichung von ChatGPT im letzten Jahr auch außerhalb der IT-affinen Fachöffentlichkeit einen erheblichen Schub an Interesse und Aufmerksamkeit erfahren. KI-Anwendungen werden zurzeit allerdings fast ausschließlich von gewinnorientierten Unternehmen entwickelt und eingesetzt. Während sie im Gesundheitsbereich z. B. in der Versorgung bereits genutzt werden, bleibt ihr Potenzial in der Suchtprävention und Suchthilfe, wie im gemeinwohlorientierten Bereich insgesamt, derzeit noch weitgehend außen vor. Das Bundesministerium für Gesundheit hat daher im Rahmen seiner Förderung innovativer Projekte im Januar 2024 den zweitägigen „KISucht Hackathon 2024“ gefördert. Organisiert und durchgeführt wurde die Veranstaltung von „nuvio – Institut für Gesundheitsgestaltung“ in Kooperation mit der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. (BLS).

    Wozu ein Hackathon?

    Impulsvortrag. Foto: nuvio gGmbH, Felix Ladewig

    Ursprünglich aus dem IT-Bereich stammend, hat das Veranstaltungsformat „Hackathon“ inzwischen auch in anderen Arbeitsfeldern Einzug gehalten. Es ist ein kreativer Ideenwettbewerb, bei dem Expert:innen verschiedener Fachrichtungen in einem intensiven Austausch innerhalb von 24 bis 48 Stunden innovative Lösungen entwickeln.

    Der „KISucht Hackathon 2024“ brachte Fachleute aus ganz unterschiedlichen Aufgabenbereichen der Suchthilfe und Suchtprävention mit Expert:innen aus dem Feld der KI zusammen. Gemeinsam gingen sie der Frage nach, ob und wie Künstliche Intelligenz die Arbeit in der Suchtprävention und Suchthilfe unterstützen könnte. In vier interdisziplinären Teams erarbeiteten die 30 Teilnehmenden aus Verwaltungen, Verbänden, Suchthilfeträgern, Wissenschaft und IT innovative Ideenskizzen für mögliche KI-Modellprojekte zu aktuellen Herausforderungen der Suchthilfe und Suchtprävention. Begleitet wurde der Hackathon von Impulsvorträgen zum Entwicklungsstand der Künstlichen Intelligenz sowie zu einem KI-Vorhaben im Bereich des Kinderschutzes.

    Vor dem Hintergrund des zunehmenden Fachkräftemangels sowie der Notwendigkeit, die Zugangshürden zum Hilfesystem zu senken, standen für die Teams zwei konkrete Aufgabenstellungen im Fokus:

    • Wie könnte KI dazu beitragen, den Zugang zu den Angeboten der Suchthilfe zu verbessern?
    • Wie könnte KI zur Vereinfachung von Arbeitsprozessen in Einrichtungen der Suchthilfe und Suchtprävention beitragen?

    Ergebnisse des Hackathons

    Teamarbeit. Foto: nuvio gGmbH, Felix Ladewig

    Um den Zugang zum Suchthilfesystem zu erleichtern, wurde von einem Team die Idee eines KI-Chatbots entwickelt, der in der Lage ist, menschliche Gespräche zu verstehen und darauf zu reagieren. So soll er individuelle Risikofaktoren erkennen und maßgeschneiderte Hilfsangebote vorschlagen können, die speziell auf die Bedürfnisse und Herausforderungen der jeweiligen Person zugeschnitten sind, z. B. die Weiterleitung zur Onlineplattform DigiSucht oder direkt zu einer Beratungsstelle oder Selbsthilfegruppe.

    Ein anderes Team entwickelte die Idee von einer KI-gestützten Personal- und Terminverwaltung. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels sollen damit die psychosozialen Fachkräfte in den Beratungsstellen so weit wie möglich von administrativen Aufgaben entlastet werden.

    Künstliche Intelligenz löst aufgrund ihrer Komplexität und ihres Potenzials, menschliche Arbeitsplätze zu ersetzen, oft Ängste aus. Ein weiterer Grund für Ressentiments gegenüber KI ist der Mangel an Transparenz und Kontrolle über die Entscheidungen, die von KI-Systemen getroffen werden. Dass es auch möglich ist, KI-Systeme so zu gestalten, dass sie transparent arbeiten sowie verantwortungsvolle Ergebnisse produzieren und am Ende den Nutzer:innen die Kontrolle über zu treffende Entscheidungen obliegt, zeigte das Praxisbeispiel von Prof. Dr. Robert Lehmann (TH Nürnberg). Er gab Einblicke in sein Projekt KAIMo, ein mehrstufiges Assistenzsystem, das Fachkräfte im Kinderschutz evidenzbasiert im Prozess der Urteilsfindung und ethischen Reflexion unterstützt.

    Produktive Pausengespräche. Foto: nuvio gGmbH, Felix Ladewig

    So wichtig wie die entwickelten Projektvorhaben und die Impulsvorträge waren während des Hackathons auch die grundsätzlichen Diskussionen sowohl im Plenum als auch in den Pausengesprächen über den Einsatz von KI in der Sozialen Arbeit.

    Die Veranstaltung hat deutlich gemacht, wie sinnvoll, fruchtbar und letztlich auch unerlässlich es ist, dass sich auch die Suchthilfe und Suchtprävention mit den Chancen und Risiken von KI auseinandersetzt und sicherstellt, dass der Einsatz von KI in diesen Arbeitsfeldern im Einklang mit gesellschaftlichen Werten und Zielen erfolgt.

    Durch die Auseinandersetzung mit dem Thema schärften die Teilnehmenden des Hackathons ihr Bild von Künstlicher Intelligenz. Es wurde klar, dass KI nicht gleichzusetzen ist mit der Vorstellung von einer übermenschlichen Superintelligenz, die der Menschheit absichtlich oder versehentlich Schaden zufügen könnte. Vielmehr zeigte sich, dass KI für den Praxisalltag einer Suchthilfeeinrichtung eine enorme Arbeitserleichterung bedeuten kann, wenn z. B. Informationen strukturiert erfasst und selbstständig in die entsprechenden Rubriken eingeordnet werden, insbesondere bei Dokumentationsaufgaben.

    Perspektiven

    Ideensammlung. Foto: nuvio gGmbH, Felix Ladewig

    Natürlich muss die weitere Entwicklung im Bereich der KI einerseits gesetzlich reguliert werden (im Juni 2023 verabschiedete das Europäische Parlament seine Verhandlungsposition zum Gesetz über künstliche Intelligenz, dem weltweit ersten umfassenden Regelwerk zur Bewältigung von KI-Risiken) und es muss darauf geachtet werden, dass sie sich nicht gegen den Menschen richtet oder soziale Verwerfungen erzeugt. Andererseits wäre es angesichts der Engpässe bei der personellen und finanziellen Ausstattung sozialer Träger fahrlässig, KI nicht als Instrument zur Bewältigung dieser Herausforderungen zu nutzen.

    Die dringend notwendige Diskussion zu diesem Thema in der Suchthilfe und Suchtprävention wurde mit dieser Veranstaltung angestoßen. Dabei war es eine wunderbare Erfahrung zu sehen, mit wie viel Neugier und Kreativität die Kolleg:innen aus der Suchthilfe und Suchtprävention potenziellen Einsatzmöglichkeiten von KI in ihrem Arbeitsfeld begegneten. Zusammen mit den Perspektiven der Teilnehmenden aus dem IT-Bereich bot der Hackathon einen kreativen und inspirierenden Rahmen für neue Ideen. Dank dafür gebührt dem Team von nuvio, aber vor allem auch dem Bundesministerium für Gesundheit, das sich auf diese innovative Form des Fachaustauschs und der Wissensvermittlung eingelassen hat.

    Konkrete Schritte

    Man darf gespannt sein, wie sich die Thematik weiterentwickeln wird und welche konkrete Anwendung KI- oder Algorithmeneinsätze in der Suchtprävention und Suchthilfe finden werden, um die Missionen dieser Arbeitsfelder zu unterstützen.

    Sowohl für diesen Schritt als auch für das Erlernen der notwendigen Kompetenz, um die Technologien zur Anwendung zu bringen, wird es unbedingt notwendig sein, dass die Suchtprävention und Suchthilfe aktiv den Kontakt zu entsprechenden Hochschulen oder Start-ups sucht. Mit Fördermitteln des Bundes oder der Länder sollte dieser Prozess weiter unterstützt werden.

    Viele digitale Werkzeuge sind bundesweit und trägerübergreifend einsetzbar. Für die Entwicklung und die Implementierung solcher Instrumente werden jedoch Investitionsmittel benötigt, die in der Suchthilfe und Suchtprävention schwerlich von einzelnen Trägern übernommen werden können. Um zu wirtschaftlichen und nachhaltigen Lösungen für den Einsatz digitaler Werkzeuge zu kommen, müssen Poolfinanzierungsmodelle eingesetzt werden, über die Bund und Länder Mittel zur Verfügung stellen. Damit können bundesweit zum Einsatz kommende Vorhaben konzeptioniert, implementiert und dauerhaft finanziert werden.

    Die Onlineplattform DigiSucht ist ein erstes Mut machendes Beispiel für solch eine gemeinsame Finanzierung und Entwicklung eines innovativen, zeitgemäßen Instruments auf dem Weg der digitalen Transformation der Suchthilfe.

    Uns interessiert Ihre Meinung

    Wie ist Ihre Haltung zum Einsatz von KI in der Suchthilfe und Suchtprävention? Welche Möglichkeiten sehen Sie? Für wie wichtig und produktiv halten Sie Veranstaltungen wie den KISucht Hackathon? Würden Sie selbst gern an einem teilnehmen?

    Schreiben Sie uns gerne Ihre Meinung an: redaktion@konturen.de

    Angaben zum Autor:

    Wolfgang Rosengarten ist Leiter des Referats Prävention, Suchthilfe im Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege in Wiesbaden. Vorher war er über 20 Jahre Geschäftsführer der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e.V. (HLS) in Frankfurt am Main.

    Kontakt:

    Wolfgang Rosengarten
    w.rosengarten(at)t-online.de

     

  • Klinische Pharmakologie in der psychotherapeutischen Arbeit

    Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2023, 228 Seiten, 36,00 €, ISBN 978-3-17-043060-0

    Dieses innovative Lehrbuch vermittelt klinisch-pharmakologisches Wissen in den wichtigsten Bereichen der Arzneimitteltherapie praxisnah und lebendig. Weil Psychotherapeuten oftmals mit Patienten arbeiten, die eine beträchtliche Anzahl an Arzneimitteln einnehmen, ist für sie – wie auch für andere medizinnahe Berufe mit Patientenbegleitung – ein pharmakologisches Grundverständnis essenziell, das eine fundierte Einschätzung zu Arzneimittelwirkungen, Nebenwirkungen und Therapiesicherheit ermöglicht. Daher ist dieses Lehrbuch nicht nur auf Psychopharmaka beschränkt.

    Anhand von Fallbeispielen werden typische Situationen bei der Arzneimitteltherapie dargestellt und so die klinisch-pharmakologischen Grundlagen somatischer und psychiatrischer Pharmakotherapien anschaulich vermittelt. Strukturierte Texte und Übersichten vermitteln ein vertieftes Verständnis für die Wirkung, Nebenwirkungen und Risiken von häufig verordneten Arzneimitteln. Das Lehrbuch ist genau auf die Anforderungen des Unterrichtsfachs Pharmakologie in den neu angelegten Bachelor- und Masterstudiengängen Psychotherapie zugeschnitten.

  • Tabakentwöhnung bei schwerer Tabakabhängigkeit

    Vareniclin und Nicotin bieten zur Tabakentwöhnung deutliche Vorteile für schwer abhängige Raucherinnen und Raucher. Entsprechende Nachweise für Bupropion und Cytisin sowie zur Kombination von Wirkstoffen fehlen.

    Raucherinnen und Raucher mit schwerer Tabakabhängigkeit sollen laut einer neuen gesetzlichen Regelung einmalig im Rahmen von evidenzbasierten Programmen Arzneimittel zur Tabakentwöhnung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten können. Vor der Entscheidung, welche Arzneimittel dafür infrage kommen, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, den Nutzen der derzeit vier zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung von schwerer Tabakabhängigkeit zu bewerten.

    Das IQWiG hat nun seine abschließende Nutzenbewertung von Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin zur Tabakentwöhnung, auch in Kombination miteinander, im Vergleich zu keiner medikamentösen Therapie veröffentlicht. Belege für einen höheren Nutzen gibt es demnach für die Behandlung mit Nicotin und Vareniclin: Die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer, die zusätzlich zu unterstützenden nicht medikamentösen Verfahren einen dieser Wirkstoffe zur Tabakentwöhnung einnahmen, erreichten sechs Monate nach der Behandlung deutlich häufiger die Rauchfreiheit als diejenigen, die keine zusätzliche medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung erhielten. Die Nachteile der Wirkstoffe, beispielsweise Nebenwirkungen wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Fatigue, Übelkeit oder Hautreizungen, stellen in der Gesamtabwägung die deutlichen Vorteile der beiden Arzneimittel nicht infrage.

    Analysen von Subgruppen der Raucherinnen und Raucher in den Studien zu diesen beiden Wirkstoffen zeigen, dass der Effekt für die dauerhafte Rauchfreiheit nicht von der Schwere der Tabakabhängigkeit abhängt. Insbesondere die Abgrenzung der Population mit schwerer Tabakabhängigkeit gemäß der Formulierung im Gesetz und entsprechend im Bewertungsauftrag ans IQWiG wurde im Verlauf der Stellungnahmeverfahren zum Berichtsplan und zum Vorbericht intensiv diskutiert.

    Für Bupropion, Cytisin und entsprechende Wirkstoffkombinationen fehlen entsprechende Daten, auch weil diese von den Herstellern nicht übermittelt wurden. Zum Nutzen von Bupropion, Cytisin sowie zur kombinierten Anwendung der Wirkstoffe sind daher keine Aussagen möglich.

    Vareniclin und Nicotin: deutliche Vorteile trotz Nebenwirkungen

    Raucherinnen und Raucher, die Vareniclin einnahmen, waren nach sechs und nach zwölf Monaten häufiger rauchfrei als Betroffene ohne medikamentöse Therapie. Allerdings traten bei Vareniclin-Einnahme auch Nachteile auf, beispielsweise in Form von neuropsychiatrischen Nebenwirkungen (z. B. Schlafstörungen, abnorme Träume, Reizbarkeit), Fatigue, Übelkeit, Mundtrockenheit oder Kopfschmerzen. Die deutlichen Vorteile von Vareniclin zur Tabakentwöhnung werden durch die Nebenwirkungen aber nicht infrage gestellt. Die Schwere der Tabakabhängigkeit hat keinen erkennbaren Einfluss auf die Studienergebnisse zur Wirkung von Vareniclin. Insgesamt ergibt sich ein Beleg für einen höheren Nutzen von Vareniclin gegenüber keiner medikamentösen Therapie zur Tabakentwöhnung.

    Auch Nicotin ist ein wirksames Arzneimittel zur Tabakentwöhnung: Raucherinnen und Raucher, die Nicotin gegen die Tabakabhängigkeit einnahmen, waren nach sechs Monaten häufiger rauchfrei als Betroffene ohne diese Therapie. Auch nach zwölf Monaten erreichten die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer mit Nicotin häufiger die Rauchfreiheit, allerdings sind die Studiendaten für diesen Zeitpunkt nicht so aussagekräftig wie zum Zeitpunkt „sechs Monate“. Auch bei Nicotin-Einnahme traten Nebenwirkungen auf, beispielsweise Kopfschmerzen, Übelkeit sowie Reizungen im Mund- und Rachenraum oder Juckreiz.

    Weder die Nachteile von Nicotin in Form von Nebenwirkungen noch die weniger aussagekräftigen Ergebnisse zur dauerhaften Rauchfreiheit nach zwölf Monaten stellen aber den Vorteil von Nicotin infrage. Auch bei Nicotin hat die Schwere der Tabakabhängigkeit keinen erkennbaren Einfluss auf die Ergebnisse zur Wirkung. Insgesamt sieht das IQWiG hier ebenfalls einen Beleg für einen höheren Nutzen von Nicotin im Vergleich zu keiner medikamentösen Therapie zur Tabakentwöhnung.

    Ohne Evidenz keine Bewertung

    Das IQWiG bat sowohl beim Hersteller von Bupropion als auch bei den wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren von Studienveröffentlichungen zu einer Cytisin-Behandlung wiederholt um eine vollständige Informationsübermittlung – erfolglos. So konnten auch keine Subgruppenanalysen zur Schwere der Tabakabhängigkeit durchgeführt werden, um deren Einfluss auf die Studienergebnisse zu den beiden Wirkstoffen beurteilen zu können. Die Vor- und Nachteile dieser Wirkstoffe für Raucherinnen und Raucher mit schwerer Tabakabhängigkeit sind daher unklar.

    Alle Studien mit einer medikamentösen Kombinationstherapie bei Tabakabhängigkeit enthielten Bupropion, kombiniert mit Nicotin oder mit Vareniclin. Wegen der lückenhaften Datenlage zu Bupropion sind daher auch zu Kombinationstherapien der Medikamente keine Nutzenaussagen möglich.

    Schwere der Tabakabhängigkeit als Voraussetzung für die Erstattung

    Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist formuliert, dass Raucherinnen und Rauchern mit schwerer Tabakabhängigkeit innerhalb von evidenzbasierten Programmen einmalig eine Arzneimitteltherapie zur Tabakentwöhnung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden soll. Entsprechend ist der Auftrag des G-BA ans IQWiG für die Nutzenbewertung der medikamentösen Therapien zur Tabakentwöhnung bei schwerer Tabakabhängigkeit gemäß Fagerström-Test für Zigarettenabhängigkeit (FTZA) oder analoger Einteilungen formuliert.

    Diese Eingrenzung wurde allerdings in mehreren Stellungahmen und in der mündlichen Anhörung beim IQWiG als zu eng kritisiert. Beispielsweise unterscheide man aus Sicht einzelner Stellungnehmender bei anderen Suchterkrankungen wie z. B. der Alkoholabhängigkeit nicht nach leichter, mittlerer oder schwerer Abhängigkeit. Vielmehr gelte hier das Entweder-oder-Prinzip ohne Graduierung. Dieser Ansatz ist allerdings nicht von den Vorgaben im Gesetz und dem Auftrag ans IQWiG abgedeckt, und auch in der wissenschaftlichen Literatur wird die schwere Tabakabhängigkeit von weniger schweren Formen abgegrenzt. Der G-BA als Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen wird abschließend darüber beraten und entscheiden, welche Wirkstoffe Raucherinnen und Rauchern mit schwerer Tabakabhängigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden können. Dafür muss der G-BA auch Kriterien festlegen, ab wann jemand als schwer tabakabhängig gilt.

    Zum Ablauf der Berichterstattung

    Der G-BA hat das IQWiG am 18.03.2022 mit der Nutzenbewertung von Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin zur Tabakentwöhnung bei schwerer Tabakabhängigkeit beauftragt. Die vorläufigen Ergebnisse, den Vorbericht, veröffentlichte das IQWiG im September 2023 und stellte sie zur Diskussion. Nach dem Stellungnahmeverfahren wurde der Bericht überarbeitet und im Dezember 2023 als Abschlussbericht an den Auftraggeber versandt. Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen zum Vorbericht werden in separaten Dokumenten zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert. In die Bearbeitung des Projekts hat das Institut eine externe Sachverständige eingebunden.

    Originalpublikation: https://www.iqwig.de/projekte/a22-34.html

    Pressestelle des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 8.1.2024

  • Computerspiele als rechtsextremes Propagandainstrument

    Rechtsextreme Akteure versuchen durch die Popularisierung rechtsextremer Ideologie indirekt auf gesellschaftliche Diskurse Einfluss zu nehmen. Musik ist diesbezüglich ein oft instrumentalisiertes Medium. Aber auch Computerspiele können zu der Verbreitung rechtsextremer Ideologie beitragen. „Heimat Defender: Rebellion“ ist ein solches Computerspiel. Benjamin Möbus, wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Erziehungswissenschaften der Universität Vechta, hat die im Spiel transportierten Feindbilder und die dahinterstehende Ideologie untersucht.

    Das Computerspiel, welches 2020 veröffentlicht wurde, ist ein 2D-Jump’n‘Run-Game, welches nach Aussagen des Entwicklers dezidiert für propagandistische Zwecke der rechtsextremen Identitären Bewegung entwickelt wurde. Das Szenario in „Heimat Defender: Rebellion“ folgt dem bekannten propagandistischen Drehbuch aus der rechtsextremen Szene: Die Spielwelt zeigt ein – aus Perspektive der Identitären Bewegung – dystopisches Deutschland im Jahr 2084. „Eine machtbesessene und korrupte politische, kulturelle und ökonomische Elite – unter anderem bestehend aus Zerrbildern von Politiker:innen wie Dr. Angela Merkel, rechtsextremismuskritischen Satiriker:innen wie Jan Böhmermann und Wissenschaftler:innen wie Prof. Dr. Matthias Quent – versucht, die deutsche Bevölkerung durch sogenannte Schuldenergie zu identitätslosen Konsument:innen zu erziehen“, erklärt Möbus.

    Migration hat in der Spielwelt zu bürgerkriegsartigen Zuständen geführt, und die Straßen werden von Aktivist:innen der LGBTQ+-Bewegung gewaltsam terrorisiert. „Dies alles wird von einem geheimen Strippenzieher verantwortet und kontrolliert, der an den jüdischen Investor George Soros, welcher im Zentrum zahlreicher antisemitischer Verschwörungstheorien steht, erinnern soll“, fasst der Wissenschaftler zusammen. Ziel dieser Eliten ist es – laut der Erzählung des Spiels –, sich an den Bürger:innen ökonomisch zu bereichern und diese politisch zu kontrollieren. Allerdings gelingt es einer kleinen Gruppe an politischen „Aktivsten“, die auch außerhalb des Computerspiels mit der Identitären Bewegung assoziiert werden, gewaltsam diese Elite zu stürzen und die Bürger:innen von „Unterdrückung“ und „Ausbeutung“ zu befreien. Unter den Spielfiguren, die von Seiten der Spieler:innen aktiv gesteuert werden, befindet sich auch der rechtsextreme Vordenker der Identitären Bewegung, Martin Sellner, der laut Recherchen ebenfalls Teil des Geheimtreffens in Potsdam war.

    Zielgruppe dieser Propaganda seien vor allem Jugendliche und junge Erwachsene, was auch die Institution Schule in die Pflicht nehme, der Förderung der kritischen Medienbildung einen höheren Stellenwert zukommen zu lassen, so Möbus. „Abseits dessen erscheint weiterhin ein ,deplatforming‘ rechtsextremer Akteure ein sinnvolles Vorgehen – also das konsequente Ausschließen von Rechtsextremen von zum Beispiel Gaming-Plattformen, sodass es ihnen erschwert wird, die rechtsextreme Propaganda dort zu popularisieren.“

    Darüber hinaus sei die Dekonstruktion und das Sichtbarmachen rechtsextremer Narrative, Ideologien und Propagandastrategien sinnvoll, sodass sich die Entwickler nicht hinter Andeutungen, (vermeintlich) satirischer Überspitzung und dem Deckmantel der Kunstfreiheit verstecken können, so Möbus. Genau dies gelte es auch bei „Heimat Defender: Rebellion“ aufzudecken: „Besonders bei diesem Spiel ist, dass es auf den ersten Blick nur schwerlich als rechtextreme Propaganda erkennbar ist. Das macht es aus meiner Perspektive auch so gefährlich. Ästhetisch und hinsichtlich des Gameplays orientiert sich das Computerspiel an den besonders populären 8-Bit-Retro-Spielen, die an die Popkultur der 80er-Jahre erinnern.“ Dabei seien viele der rechtsextremen Motive – welche die Identitäre Bewegung verbreiten möchte und die im Spiel lediglich angedeutet sind – (vermeintlich) satirisch verzerrt oder als sogenannte ‚dog whistles‘ nur von Insidern der rechtsextremen Szene erkennbar. Gerade Jugendliche, die das Spiel kostenlos im Internet finden, sollen so niedrigschwellig mit der Ideologie der Identitären Bewegung in Kontakt kommen“, warnt Möbus.

    Die Entwicklung und Produktion eines solchen Spiels „ist zeitaufwendig und kostet Geld, welches im Rahmen der Propagandastrategie der Identitären Bewegung auch anderweitig hätte verwendet werden können“, erklärt Möbus. „Dass im Februar der Nachfolger erscheinen soll, impliziert, dass das Spiel durchaus ein propagandistischer Erfolg gewesen sein muss. Inwiefern es tatsächlich Verbreitung finden konnte, lässt sich allerdings nicht unabhängig überprüfen. Es geht aber auch nicht nur darum, dass möglichst viele Spieler:innen gewonnen werden; propagandistisch ist es schon ein Erfolg, dass sich die Identitäre Bewegung durch die Entwicklung eines solchen Computerspiels szeneintern als besonders innovativ und jugendnah inszenieren kann.“

    Pressestelle der Universität Vechta, 31.1.2024

  • Internationale Drogenkriminalität gemeinsam bekämpfen

    Häfen sind Knotenpunkte des internationalen Warenverkehrs und somit auch zentrale Einfallstore für den Schmuggel illegaler Güter, insbesondere für die Einfuhr von Drogen wie Kokain nach Europa. Auf der Suche nach Profit passen kriminelle Netzwerke ihre Lieferrouten schnell an. Die Verbesserung der Sicherheit von Häfen und anderen Logistikknotenpunkten erfordert daher ein gemeinsames Vorgehen. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat daher am 24. Januar 2024 gemeinsam mit Deutschland und weiteren Staaten in Antwerpen die „European Port Alliance“ gegründet, die öffentliche und private Akteure zusammenbringt für eine koordinierte Bekämpfung des Drogenhandels und der Organisierten Kriminalität in Europa.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam die Port Alliance – eine Sicherheits-Allianz für unsere Hochseehäfen – gründen. Die Häfen in den Niederlanden, Belgien und Frankreich sind im Moment noch stärker vom internationalen Drogenschmuggel betroffen. Der wachsende Druck der Drogen-Kartelle auf Europa trifft aber auch Deutschland, insbesondere den Hamburger Hafen. Wir wollen deshalb ein schärferes und international koordiniertes Vorgehen gegen den Handel mit Kokain und anderen Drogen erreichen. Wir brauchen einen maximalen Ermittlungsdruck. Wir sehen, wie Drogenbanden versuchen, Hafenarbeiter für ihre illegalen Deals einzuspannen. Daher geht es auch um gute Prävention. Wichtig ist vor allem, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Häfen widerstandsfähig gegen Korruption zu machen.“

    Organisierte Kriminalität (OK) ist weit überwiegend transnationale Kriminalität, das heißt deutsche Behörden stellen eine internationale Tatbegehung und/oder Kooperation mit OK-Gruppierungen aus dem Ausland fest.

    An den europäischen Haupteinfallstoren für Kokain – den Häfen in Antwerpen/Belgien und Rotterdam/Niederlande – haben sich die Gesamtsicherstellungsmengen auf einem sehr hohen Niveau gehalten. Wie im Vorjahr wurden dort im Jahr 2022 insgesamt ca. 160 Tonnen Kokain sichergestellt. Allein in Antwerpen wurden im vergangenen Jahr 116 Tonnen Kokain beschlagnahmt, in den Niederlanden waren es 59,1 Tonnen, in Deutschland waren es ca. 35 Tonnen.

    Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

    Deutschland gehört neben Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Italien und Spanien der „Coalition of European countries against serious and organised crime“ an, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Widerstandsfähigkeit logistischer Knotenpunkte wie Häfen über nationale Grenzen hinweg zu stärken. Bundesinnenministerin Faeser wird am 7. Mai 2024 das nächste Ministertreffen dieser Gruppe in Hamburg ausrichten, bei dem die Themen Hafensicherheit und Resilienz logistischer Knotenpunkte eine wichtige Rolle spielen werden.

    Pressestelle des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, 24.1.2024

  • Medienkompetenz Blended Counseling

    dgvt-Verlag, Tübingen 2023, 128 Seiten mit Online-Materialien, 19,80 €, ISBN 978-3-87159-719-0

    Digitale Formate haben in der Beratung an Bedeutung gewonnen. Im Fokus steht in diesem Buch Blended Counseling, der systematische und passgenaue Mix von digitalen und analogen Kommunikationssettings im Beratungsprozess. Das vorgestellte Modell beschreibt notwendige Kompetenzen für eine erfolgreiche Umsetzung von Blended Counseling. Ein Selbsteinschätzungsbogen gibt Beratenden Orientierung bezüglich ihrer eigenen Kompetenzentwicklung. Beratung kann so flexibel und lebensweltnah gestaltet werden.

  • Plattform „DigiSucht“

    Digitale Angebote sind auch aus der Suchtberatung nicht mehr wegzudenken. Deshalb finanziert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) seit dem 1. Januar 2024 gemeinsam mit anderen Bundesländern die bundesweite Online-Beratungsplattform DigiSucht. Das auf Betreiben Hessens zustande gekommene Engagement der Länder schließt nahtlos an die durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Entwicklungs- und Modellphase der Plattform an und stellt ihren Weiterbetrieb sicher.

    „Durch die gemeinsame Anstrengung mehrerer Länder ist es uns gelungen, die Zukunft von DigiSucht zu sichern. Das Angebot hat sich bewährt und etabliert. Die Plattform bietet für suchtkranke Menschen und ihre Angehörigen einen niedrigschwelligen direkten Zugang zu Beratung und Hilfe – hätte DigiSucht beendet werden müssen, wäre ein wesentliches Hilfsinstrument entfallen“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

    DigiSucht ergänzt das Angebot der 70 öffentlich geförderten hessischen Suchtberatungsstellen vor Ort um einen bundesweiten digitalen Zugang. Das professionelle und kostenfreie Beratungsangebot ist über die Webadresse suchtberatung.digital auf allen üblichen Endgeräten wie Smartphone, Tablet oder PC abrufbar. Eine App oder eine separate Software werden nicht benötigt.

    DigiSucht richtet sich an suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und ihre Angehörigen – egal ob es um problematischen Alkoholkonsum, ausuferndes Glücksspiel oder Computerspiele, den Konsum von Cannabis oder andere Substanzen geht. Auch Eltern suchtgefährdeter Kinder und Jugendlicher finden hier Unterstützung. Alle Ratsuchenden können sich auf der DigiSucht-Plattform mit ihrem Anliegen in einem geschützten und anonymen Rahmen an qualifizierte Suchtberater:innen in ihrer Region wenden.

    Ihre Anliegen können sie per E-Mail übermitteln oder einen Termin für einen direkten Austausch per Videochat oder Textmessenger buchen. Die auf der Plattform vorhandenen digitalen Tools und Übungen (z. B. Konsumtagebuch, Motivationswaage) unterstützen eine gewünschte Verhaltensänderung.

    Das HMSI fördert zur Umsetzung von DigiSucht in Hessen bei der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS) eine Landeskoordinierungsstelle. Sie unterstützt die hessischen Suchtberatungsstellen bei der Einbindung in das Onlineangebot, sichert die Qualität der Angebote, übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit für DigiSucht in Hessen und hält den Kontakt zu den anderen Bundesländern sowie der Betreiberorganisation.

    Hintergrundinformationen

    Die Konzeption und technische Umsetzung sowie der Modellbetrieb der trägerübergreifenden DigiSucht-Plattform wurden bis Ende 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert. An der Entwicklung waren insbesondere Expert:innen aus Suchtberatungsstellen, Landesstellen für Suchtfragen sowie der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) beteiligt. Die Administration und Organisation von DigiSucht auf Landesebene erfolgt durch Landeskoordinierungsstellen, die von den zuständigen Landesministerien benannt wurden.

    Verantwortlich für die Umsetzung des DigiSucht-Projekts ist seit Anbeginn die delphi Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH in Berlin. Die technische Entwicklung und Betreuung der Plattform erfolgt durch die Virtual Identity AG. Technisch baut DigiSucht auf einer Open-Source-Software des Deutschen Caritasverbands (DCV) auf, die bereits seit mehreren Jahren erfolgreich für themenübergreifende Onlineberatung genutzt wird und deren Entwicklung ebenfalls mit Mitteln des Bundes gefördert wurde.

    Pressestelle des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, 17.1.2024