Autor: Simone Schwarzer

  • Bio-psycho-soziales betriebliches Gesundheitsmanagement für Sozial- und Gesundheitsberufe

    Ernst Reinhardt Verlag, München 2021, 247 Seiten, 39,90 €, ISBN 978-3-8252-5579-4, auch als E-Book erhältlich

    Es ist nicht leicht, gesund zu bleiben. Besonders Arbeitnehmer*innen aus dem sozialen Sektor leiden oft unter körperlichen oder psychosozialen Beschwerden. Nicht nur ihnen kommt betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) zugute, sondern auch den Unternehmen selbst, weil BGM das Wohlbefinden der Mitarbeiter*innen erhöhen und die Produktivität und Attraktivität des Arbeitgebers steigern kann. Dieses Buch zeigt anhand von Unternehmensbeispielen Schritt für Schritt den Aufbau eines systematischen BGM auf. Dabei verknüpfen die Autor*innen Fachwissen über Gesundheit, Stress, Suchtprävention, bewegungs- und gesundheitsförderliche Arbeit und Führung interdisziplinär mit wirtschaftlichen Grundlagen.

  • Working Poor in Deutschland: Mit Job, aber ohne eigene Wohnung

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W) hat am 26.8.2021 ihren Statistikbericht zu den Lebenslagen wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen in Deutschland für das Berichtsjahr 2019 vorgestellt.

    Jährlich werden seit 1990 für den Bericht Klient*innendaten aus freiverbandlichen Diensten und Einrichtungen der Hilfen in Wohnungsnotfällen im BAG W-eigenen Dokumentationssystem zur Wohnungslosigkeit (DzW) ausgewertet. Für das Berichtsjahr 2019 übermittelten 223 Mitgliedseinrichtungen mehr als 45.600 anonymisierte Falldaten und damit so viele Daten wie noch nie zuvor. 74,4 Prozent aller erfassten Hilfesuchenden sind akut wohnungslos.

    15 Prozent aller erfassten Klient*innen sind erwerbstätig

    Den Schwerpunkt des Berichtes für das Jahr 2019 bildet die Lebenslage von Menschen, die sich in Wohnungsnotfallsituationen befinden, obwohl sie erwerbstätig sind (Working Poor). Ihr Anteil hat sich innerhalb der letzten zehn Jahre verdoppelt. Insgesamt muss jedoch festgestellt werden, dass rund 85 Prozent der im DzW erfassten Klient*innen nicht erwerbstätig sind.

    Werena Rosenke, Geschäftsführerin der BAG W: „Diese Entwicklung ist alarmierend. Rund 15 Prozent aller erfassten Klient*innen befinden sich in einem Beschäftigungsverhältnis. Der Großteil der erwerbstätigen Klient*innen – über alle soziodemografischen Merkmale wie Alter, Geschlecht oder Bildung hinweg – ist im ersten Arbeitsmarkt tätig und hat dennoch keine eigene Wohnung. Das macht einmal mehr deutlich: Bezahlbarer Wohnraum ist so knapp wie selten zuvor.“

    Unter den erwerbstätigen Klient*innen sind Frauen etwas öfter (rund 17 Prozent) von Wohnungsnot betroffen als Männer (rund 14 Prozent). Besonders stark trifft es die jüngere Generation. Bei den unter 30-Jährigen erwerbstätigen Klient*innen im DzW sind rund 80 Prozent ohne eigene Wohnung. Bei allen anderen Altersgruppen darüber sind es zwischen 60 Prozent (60+ Jahre) und 76 Prozent (30–39 Jahre).

    Auch die Herkunft spielt eine Rolle: Erwerbstätige Klient*innen mit Migrationshintergrund und/oder nicht-deutscher Staatsangehörigkeit kämpfen deutlich häufiger mit akuter Wohnungslosigkeit als alle erwerbstätigen Klient*innen insgesamt (73 Prozent bei den nicht-deutschen Klient*innen, 68 Prozent bei den Klient*innen mit Migrationshintergrund, 58 Prozent bei Klient*innen deutscher Staatsangehörigkeit, 64 Prozent bei allen erwerbstätigen Klient*innen zusammen).

    Weitere zentrale Ergebnisse des Statistikberichts

    Rund drei Viertel der Klient*innen sind männlich, ein Viertel ist weiblich. Verglichen mit früheren Erhebungen nimmt der Anteil weiblicher Betroffener offenbar nicht weiter zu. Es zeigt sich auch, dass Frauen frühzeitiger Hilfe beanspruchen. Sie suchen bereits im Prozess des Wohnungsverlustes professionelle Unterstützung (32 Prozent gegenüber rund 19 Prozent bei den Männern).

    Die meisten der hilfesuchenden Menschen kommen bei Freund*innen, Bekannten, Partner*innen oder der Familie unter (rund 40 Prozent). Frauen leben häufiger als männliche Klienten bei Familie und Partner*innen (16 Prozent gegenüber elf Prozent der Männer). Männliche Klienten leben häufiger bei Bekannten (29 Prozent gegenüber 25 Prozent der Frauen).

    Die Anzahl der Klient*innen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit im DzW nimmt weiterhin zu (von 30 Prozent in 2018 auf 32 Prozent in 2019). Auch ist der Anteil der Haushalte mit Kind(ern), darunter Alleinstehende sowie Paare mit Kind(ern), nach wie vor sehr hoch (acht Prozent). Davon ist fast die Hälfte (rund 47 Prozent) akut von Wohnungslosigkeit betroffen.

    Fast zwei Drittel aller wohnungslosen Haushalte mit Kind(ern) können bei Bekannten, Familie oder Partner*innen unterkommen (rund 64 Prozent). Allerdings lebt auch rund eine von zehn akut wohnungslosen Familien vor Hilfebeginn gänzlich ohne Unterkunft auf der Straße. Bei Haushalten ohne Kinder ist das Verhältnis zwei zu zehn.

    Insgesamt ist die Langzeitwohnungslosigkeit leicht rückläufig. Dafür nimmt die Zahl der Menschen, die erstmalig wohnungslos sind, zu. Das bedeutet, die Präventionsarbeit der Dienste und Einrichtungen der Wohnungsnotfallhilfen wird immer wichtiger.

    Werena Rosenke: „Der Statistikbericht für das Berichtsjahr 2019 ist erneut ein Beleg dafür, in welch prekären Lebenslagen sich viele Menschen hierzulande befinden und welche Trends sich in unserer Gesellschaft abzeichnen. Grundlage zielgerichteten Handelns und einer bedarfsgerechten Entwicklung der Hilfen sind Fakten. Diese liefern wir Jahr für Jahr mit unserem Bericht. Und diese Fakten machen deutlich: Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die dauerhafte Sozialbindung von Wohnraum und spezifische Wohnraumversorgungsanstrengungen für bereits wohnungslose Menschen sind wichtiger denn je. Wir hoffen, dass eine neue Bundesregierung entsprechende Prioritäten setzt.“

    Der Statistikbericht der BAG Wohnungslosenhilfe für das Berichtsjahr 2019 steht auf der Website der BAG W zum Download bereit.

    Pressestelle der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG W), 26.8.2021

  • „Gaming & Zocken“

    Computerspiele und Gaming gehören zum Alltag junger Menschen. Ob auf dem Handy, der Konsole oder am Computer, Gaming ist von einem Zeitvertreib zu einem ernst zu nehmenden Hobby in der Jugendkultur geworden. In den Filmen sprechen junge Menschen über ihre Erfahrungen und ihre Motivation, einen Großteil ihrer Freizeit mit Gaming und Zocken zu verbringen. Gespielt wird fast nur online, da man dort Freunde trifft. „Das ist so, als würde er neben dir sitzen“, sagt Niko (17).

    Über die persönlichen Interviews wird deutlich, dass Konflikte mit den Eltern und Diskussionen über Spielzeiten und Inhalte mit steigendem Alter zwar abnehmen, aber gerade dann die Gefahr besteht, Probleme in der Schule, im Studium oder in der Ausbildung zu bekommen. Die Protagonist*innen reflektieren ihren eigenen Konsum, die zum Teil gewaltverherrlichenden Inhalte und den Umgang miteinander in den Online-Communities. Es geht auch um die Geschlechterrolle im Game und darum, wie es ist, als Mädchen zu zocken.

    Natürlich sehen die Teilnehmer*innen auch viele Potenziale wie den Stressabbau und das Eintauchen in andere Welten, um so Dinge zu erleben, die im realen Leben unmöglich sind oder unter Strafe stehen. Fest steht aber, dass der Spaß der größte gemeinsame Nenner ist.

    Die Filmreihe zeigt, dass die Regulation der Spielzeit den meisten Gamer*innen selbst gelingt, auch wenn es Hochzeiten gibt, in denen zu viel gespielt wird. Dennoch brauchen Einige dafür professionelle Hilfe. „Das ging so lange, bis man einfach vor dem Rechner zusammengeklappt ist“, sagt John (21), der seit über einem Jahr eine stationäre Therapie macht, um sein Zockerverhalten in den Griff zu bekommen.

    Wirkungsziele der Filme sind die Reflexion der eigenen Nutzung von Computerspielen, die Auseinandersetzung mit Risiken und Folgen sowie den Inhalten. Ergänzt wird die junge Sichtweise durch ein Experteninterview.

    Die Filmreihe bietet authentische Einblicke in die Lebenswelt des Gamings von jungen Menschen und ist somit eine gute Grundlage, um über das Thema zu sprechen.

    Filme:

    • Das ist nicht so schlimm
    • Natürlich ist es brutal
    • Nicht die reale Welt
    • Gehe ich halt erst um drei pennen
    • In and out of Character
    • Solange du gute Noten hast

    Weitere Informationen unter: https://www.medienprojekt-wuppertal.de/gaming-und-zocken-eine-filmreihe-ueber-das-computerspielen-von-jugendlichen

    2020, 120 Min., freigegeben ab 0 Jahren
    DVD Kauf 32,- EUR | Ausleihe 12,- EUR | Preis V & Ö 95,- EUR

    Quelle: Newsletter Medienprojekt Wuppertal, 19.8.2021

  • Zwischen Haft und Freiheit

    Nomos Verlag, Baden-Baden 2021, 227 Seiten, 44,00 €, ISBN 978-3-8487-8074-7, auch als E-Book erhältlich

    Zwischen Haft und Freiheit liegen Welten! Hier ein von der „Totalen Institution Gefängnis“ (Goffman) vorgegebener Lebensrhythmus, dort ein relativ selbstbestimmtes Leben (sogar, wenn eine Abhängigkeit von psychoaktiven Substanzen vorliegt). Wie lassen sich Übergänge zwischen den Welten so organisieren, dass drogenabhängige Menschen möglichst wenig Schaden nehmen? Dieser Band gibt Anregungen – und Beispiele guter Praxis:

    • Bedürfnisse, Bedarfe und Strategien von Drogengebrauchenden bei Haftentlassung
    • Aktuelle Praxis im Umgang mit Haftentlassungen von Drogengebrauchenden
    • Beispiele guter Praxis des Entlassungsmanagements (Netzwerke, Beratung etc.)
    • Bedarfe, Möglichkeiten sowie Handlungsmöglichkeiten in der Praxis aus multiprofessioneller Sicht
  • Cannabis und Psychose

    Starker Cannabiskonsum erhöht das Psychose-Risiko. Aber nicht alle der täglich Konsumierenden werden psychotisch. Eine aktuelle Studie findet Hinweise, dass das Immunsystem Einfluss darauf haben könnte, ob eine Person psychotisch wird.

    Nicht alle stark Kiffenden werden psychotisch

    Wie kommt es, dass manche Menschen eine Psychose entwickeln, andere aber nicht, obwohl sie genauso viel kiffen? Eine aktuelle Studie aus Brasilien liefert dazu eine mögliche Erklärung. Die Studie ist Teil eines größeren Forschungsvorhabens, das in mehreren europäischen Ländern sowie in Brasilien umgesetzt wird. 2019 hat der Forschungsverbund eine Studie veröffentlicht, der zufolge täglicher Cannabiskonsum das Risiko für Psychose um das Dreifache erhöht. Wer täglich kifft und dabei hochpotenten Cannabis bevorzugt, hat sogar ein annähernd fünffach höheres Risiko als abstinente Personen. Dennoch werden nicht alle Menschen, die intensiv kiffen, psychotisch.

    In der neuen Studie ist ein Forschungsteam unter der Leitung von Cristina Marta Del-Ben dem Verdacht nachgegangen, dass das Immunsystem Einfluss nimmt auf den Zusammenhang zwischen Cannabis und Psychose. Genau genommen ging es um die Anwesenheit von Zytokinen. Zytokine sind Bestandteile des Immunsystems und deuten auf eine erhöhte Entzündungsaktivität im Körper hin. Bei Personen, die akut an einer Psychose erkrankt sind, wurden in früheren Studien erhöhte Entzündungswerte gefunden. Bekannt ist auch, dass Endocannabinoid-Rezeptoren am Immunsystem beteiligt sind.

    Das Forschungsteam hat 153 Patientinnen und Patienten untersucht, die erstmals an einer Psychose erkrankt sind. Zusätzlich wurden 256 Personen als Kontrollgruppe hinzugezogen. Allen Beteiligten wurde Blut abgenommen, um das Level an Zytokinen bestimmen zu können. Die Analysen zeigten: Im Zusammenspiel mit Cannabiskonsum haben Zytokine tatsächlich Einfluss auf das Psychose-Risiko.

    Starker Cannabiskonsum und erhöhte Entzündungswerte lassen Psychose-Risiko ansteigen

    Del-Ben und ihr Team haben herausgefunden, dass täglicher Cannabiskonsum bedeutsam das Psychose-Risiko erhöht. Dies traf aber nur auf jene Personen zu, bei denen die Zytokin-Konzentration im Blut einen bestimmten Wert überschritten hat. Kiffer, die unter dieser Schwelle lagen, hatten kein erhöhtes Psychose-Risiko.

    Ein erhöhtes Psychose-Risiko war auch dann gegeben, wenn die untersuchten Personen bereits in der Jugend in den Cannabiskonsum eingestiegen waren. Der frühe Einstieg in den Cannabiskonsum greife vermutlich über das Endocannabinoid-System in die Gehirnentwicklung und damit auch in die Aktivität des Immunsystems ein.

    Der Grund, warum manche Kiffer psychotisch werden, könnte somit in ihrem Immunsystem liegen. Erhöhte Entzündungswerte im Blut könnten nach Einschätzung des Forschungsteams die biologische Grundlage für eine erhöhte Psychose-Anfälligkeit bilden. Cannabiskonsum allein sei noch kein hinreichender Risikofaktor. Erst die Kombination eines erhöhten Zytokin-Levels mit täglichem Cannabiskonsum oder dem frühen Einstieg in das Kiffen führe zu einem erhöhten Psychose-Risiko.

    Bleibt die Frage nach der Ursache für die erhöhte Entzündungstätigkeit. Nach Angaben des Forschungsteams gibt es Hinweise aus tierexperimentellen Studien, dass bestimmte genetische Veränderungen mit einer erhöhten Entzündungsaktivität des Immunsystems einhergehen. Dies gelte es in zukünftigen Studien bei Menschen näher zu untersuchen.

    Originalpublikations:
    Corsi-Zuelli, F. , Marques, L., Leite da Roza, D., Loureiro, C. M., Shuhama, R., Di Forti, M., Rossi Menezes, P., Louzada-Junio, P. & Del-Ben, C. M. (2021). The independent and combined effects of cannabis use and systemic inflammation during the early stages of psychosis: exploring the two-hit hypothesis. Psychological Medicine, 1-11. doi:10.1017/S0033291721000726.

    Quelle: www.drugcom.de, 11.8.2021

  • Tag des alkoholgeschädigten Kindes

    Jedes Jahr kommen in Deutschland tausende Kinder mit alkoholbedingten Schädigungen zur Welt. Oftmals sind es gut situierte und gebildete Frauen, die während der Schwangerschaft nicht auf Alkohol verzichten wollen oder können. Doch schon geringe Mengen können zu physischen und mentalen Beeinträchtigungen des ungeborenen Kindes, so genannten Fetalen Alkoholspektrum-Störungen (FASD), führen. Der Tag des alkoholgeschädigten Kindes am 9. September möchte auf diese Gefahr aufmerksam machen.

    Bereits seit 1999 wird der 9. September weltweit alkoholgeschädigten Kindern gewidmet, um über die fatalen Folgen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft aufzuklären. In Deutschland werden jährlich schätzungsweise 10.000 Kinder mit FASD geboren, 2.200 von ihnen mit der schwersten Form, dem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS). Die Zahlen hierzu veröffentlichte die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen bereits 20151. Allein die dünne Datenlage zu FASD heute zeigt, dass das Thema längst noch nicht die angebrachte Aufmerksamkeit erhält. Dabei reichen die Folgen des Alkoholkonsums der werdenden Mütter bis hin zu gravierenden Hirnfunktionsstörungen und Fehlbildungen. Nur zehn Prozent der von FASD betroffenen Kinder können als Erwachsene ein eigenständiges Leben führen. Denn FASD ist nicht heilbar. Die Auswirkungen lassen sich jedoch durch rechtzeitige Diagnose, Förderung und Therapie lindern (vgl. DHS-Factsheet „Alkohol in der Schwangerschaft“, 2015).

    Die Eindämmung bzw. Vermeidung alkoholbedingter Schädigungen bei Kindern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Denn Frauen, die Alkohol in der Schwangerschaft konsumieren, besitzen oftmals eine Reihe von heterogenen Risikofaktoren. Neben dem hohen sozioökonomischen Status, einem höheren Gebäralter, Stress und mangelnder sozialer Unterstützung zählen hierzu unter anderem auch unbehandelte Suchterkrankungen (vgl. Landgraf M., Heinen F., 2013).

    „Wir müssen umfassend über die Folgen des Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufklären und suchtgefährdete Frauen frühzeitig erkennen und adäquat unterstützen“, erklärt Andrea Hardeling, Geschäftsführerin der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen (BLS). Seit Anfang des Jahres beschäftigt sich ihr Team im Projekt „selbstbestimmt – Suchtprävention für vulnerable Zielgruppen im Land Brandenburg“ unter anderem mit der Aufklärungsarbeit rund um das Thema FASD und sensibilisiert hierzu Fachkräfte aus unterschiedlichsten Arbeitsfeldern. „Kinder, die durch den Alkoholkonsum ihrer Mütter Schädigungen erlitten haben, sind wiederum selbst stärker gefährdet, eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit zu entwickeln. Suchtprävention ist damit in mehrfacher Hinsicht ein wesentlicher Bestandteil der Bekämpfung von FASD.“

    „Die Landesstelle für Suchtfragen stärkt mit dem Projekt ‚selbstbestimmt‘ suchtpräventive Netzwerke und den Aufbau von Präventionsangeboten. Das ist wichtig. Alkoholgenuss in der Schwangerschaft kann bei dem ungeborenen Leben zu dauerhaften körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen führen. Sowohl die werdenden Mütter als auch ihr persönliches Umfeld müssen über die Gefahren informiert werden“, so Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher.

    Kommunen und Landkreise haben noch bis Ende des Jahres die Möglichkeit, beim Programmbüro des GKV-Bündnisses für Gesundheit Präventionsprojekte zum Thema FASD zu beantragen. Die BLS unterstützt die kommunalen Fachkräfte bei der Antragsstellung regionaler Aktivitäten.

    Pressemitteilung der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V., 1.9.2021

  • Substitutionsbehandlung während der Corona-Pandemie

    Substitutionsbehandlung während der Corona-Pandemie

    Antje Matthiesen

    Im Januar 2020 tauchten erste Nachrichten über eine unbekannte, leicht übertragbare, mit schweren Krankheitsverläufen einhergehende Infektionskrankheit auf. Dies sorgte für Aufregung, auch unter suchterkrankten Menschen und denen, die mit und für sie arbeiten. Die Sorge, dass sich schnell Infektionsketten unter dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppe ausbreiten würden, einhergehend mit der Sorge, dass mit einer Vielzahl an möglichen Todesfällen zu rechnen sei aufgrund der gesundheitlich z. T. stark vorbelasteten Personen, war nicht nur bei uns im Träger spürbar. Zudem wurde ein Ansturm auf die Einrichtungen erwartet, bedingt durch den befürchteten Zusammenbruch des Drogenmarktes sowie infektionsbedingte Schließungen von Substitutionspraxen. Gerade die großen Substitutionspraxen wurden als potentielle Zentren für die Verbreitung von SARS-CoV-2 unter dem Personal und den Patient*innen eingeschätzt – besonders unter dem Aspekt der täglichen Vergabe des Substituts unter Sicht.

    Kurze Vorstellung des Trägers Notdienst Berlin e.V.

    Eine jahrelange Suchtmittelabhängigkeit führt häufig zu gesundheitlichen, sozialen und finanziellen Problemen wie Schulden, Wohnungs- und Arbeitslosigkeit sowie gesellschaftlicher Isolation. Die Teilhabe ist deutlich eingeschränkt. Daher bietet der Notdienst für suchtmittelgefährdete und -abhängige Berlin e.V. eine Kombination aus verschiedenen aufeinander abgestimmten Hilfen für die Betroffenen, um eine sinnvolle und nachhaltige Perspektive zu eröffnen. Wir informieren, beraten, betreuen und begleiten Menschen und vermitteln sie bei Bedarf in weiterführende Hilfen. Die Vermittlung in weiterführende Hilfen gelang jedoch unter Pandemiebedingungen kaum, da Einrichtungen geschlossen oder anderweitig genutzt wurden.

    Grundsätzlich unterstützen wir bei der gesellschaftlichen Re-Integration, der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und der Entwicklung einer sinnstiftenden Tagesstruktur und Aufgabe. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen:

    • Beratung/ambulante Rehabilitation
    • Substitution (Psychosoziale Betreuung und Betreutes Wohnen)
    • Beschäftigung, Qualifizierung, Tagesstruktur
    • Angebote nur für Frauen
    • Angebote für Familien
    Psychosoziale Betreuung für Substituierte am Standort Genthiner Straße in Berlin

    Einen besonderen Ansatz verfolgen wir in unseren vier Ambulanzen für integrierte Drogenhilfe, A.I.D. Dies bedeutet: konzeptionell eng verzahnte und interdisziplinäre Zusammenarbeit von Medizin und Sozialarbeit unter einem Dach für die Zielgruppe opioidabhängige Menschen. In diesen Schwerpunktpraxen werden jeweils zwischen 220 bis 330 Patient*innen mit Ersatzstoffen medizinisch behandelt und begleitend psychosozial betreut. Diese Einrichtungen bieten vor allem den schwerstabhängigen, so genannten Nicht-Wartezimmer-fähigen Patient*innen ein auf ihre Bedürfnisse spezialisiertes und eng verknüpftes Angebot. Im Mai 2020 eröffneten wir, mitten in der ersten Corona-Welle, in Lichtenberg unseren vierten Berliner Ambulanzstandort – in Zusammenarbeit mit dem Praxiskombinat Neubau, in dem auch mit dem Originalersatzstoff Diamorphin behandelt wird.

    Corona – die neue Situation

    Nicht nur die bereits erwähnten Ängste vor Praxisschließungen und Ansteckung vor Ort beschäftigten Mitarbeiter*innen und Patient*innen. Auch der Weg zur Substitutionspraxis wurde nun zu einem unkalkulierbaren Ansteckungsrisiko. Die Bitte der Regierung an die Bevölkerung, möglichst zuhause zu bleiben, verschärfte die Problematik und war für diesen Personenkreis kaum umsetzbar.

    Zusätzlich strömten täglich neue Drogenabhängige in die Praxen, die aus Angst vor einem zusammenbrechenden Drogenschwarzmarkt in die Substitution aufgenommen werden wollten. Diese eigentlich positive Entwicklung stellte sich schon bald als temporär heraus, da viele dieser Neu-Patient*innen die Praxis schnell wieder verließen. Dies führte zu einem erheblichen Mehraufwand bei Praxispersonal und PSB-Mitarbeiter*innen.

    Auch fehlende Vermittlungsoptionen durch geschlossene, reduziert besetzte oder anderweitig genutzte Behörden, Einrichtungen und/oder Kliniken prägten den Arbeitsalltag. Stationäre Behandlungsplätze (Entgiftungsbehandlung, Entwöhnungs-, aber auch Schmerztherapie) waren nur noch schwer, wenn überhaupt, verfügbar.

    Mit dem Infektionsschutzgesetz, den SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen, den Corona-Beschlüssen des Landes Berlin sowie der Eingliederungshilfe-Covid-19-Verordnung wurden schnell die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst, vorgegeben und fortlaufend aktualisiert. Hier galt es, pragmatisch zwischen Sicherstellung der Versorgung und Infektionsschutz abzuwägen. Dazu gehörte auch, soweit möglich und vertretbar, die Menschen nicht in die Praxen/Einrichtungen kommen zu lassen und die dafür zur Verfügung stehenden neuen Möglichkeiten der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) und der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Durchführung der substitutionsgestützten Behandlung Opioidabhängiger (BÄK-Richtlinie) vollumfänglich zu nutzen. Obwohl bereits 2017 Neuregelungen getroffen worden waren, wurden diese vor der Pandemie eher zaghaft genutzt.

    Neue Vorkehrungen und Arbeitsweisen

    Masken und Desinfektionsmittel für die Klient*innen

    Die Aufrechterhaltung der Grundversorgung für die Patient*innen/Klient*innen war für uns selbstverständlich und ist zudem ein expliziter Auftrag. Die zur Aufrechterhaltung der Angebote notwendigen Veränderungen mussten schnell umgesetzt werden, dazu gehörten:

    • Einlassmanagement in den Praxen/Einrichtungen
    • „Sicherung der Einrichtungen“ mit individuell angepassten Hygienekonzepten
    • verstärkte Nutzung der Take-Home-Regelungen
    • Überprüfung und – wo möglich – Anpassung der Rahmenbedingungen der Behandlung/Betreuung
    • noch engere Abstimmung zwischen Medizin und PSB
    • Umgang mit dem anfänglichen „Sturm“ in die Behandlung
    • Nutzung digitaler Medien wie Messenger, SMS, Chatberatung, Videokonferenzen
    • Etablierung neuer Angebote wie „Fenstern“ oder „Walk to talk“
    • Aufklärung und Durchführung von Testangeboten (ab 12/2020)
    • Aufklärung und Vermittlung in Impfangebote (ab 03/2021)

    Schnell etablierten sich auch bei uns im Träger neue Methoden des miteinander Arbeitens, besonders die „Vikos“. Videokonferenzen wurden das neue Kommunikationsinstrument im Träger sowie darüber hinaus. Die dafür notwendigen technischen Ausstattungsgegenstände wie Laptops und Smartphones wurden auf schnellem Wege angeschafft. Das Schulen der Mitarbeiter*innen gelang meist im üblichen „Do it yourself“-Verfahren – nicht immer reibungslos, aber letztlich mit dem gewünschten Ergebnis.

    Auswirkungen für die Substitutionspatient*innen

    Die SARS-CoV-2-Pandemie wurde für die Substitutionspatient*innen nicht zur anfänglich erwarteten Katastrophe. Ob das an dem eher jüngeren Alter, dem nur selten vorhandenen Übergewicht oder der eventuell präventiven Wirkung der Substitutionsmedikamente liegt, ist bislang unklar. Die klassischen Superspreader Events wie Kreuzfahrten, Skitouren oder Abibälle gehören zudem weniger zum bevorzugten Freizeitverhalten dieser Bevölkerungsgruppe, und die soziale Distanz haben viele auch schon vor der Pandemie verinnerlicht.

    Positiv, vor allem für die medizinische Behandlung, waren die 2017 angepassten gesetzlichen Neuregelungen der BtMVV sowie der ärztlichen Richtlinien, die eine gute Grundlage für die Anpassungen in der Pandemiezeit darstellten. Dazu gehörten der Aufruf zur konsequenten Nutzung der erweiterten Take-Home-Regelungen, die Möglichkeit der Abrechnung von mehr Gesprächen (auch telefonischer und/oder digitaler Art) oder der Postversand von BtM-Rezepten (amtliche Formblätter zur Verschreibung von Betäubungsmitteln). Einige Praxen erweiterten ihre Öffnungszeiten und/oder sorgten durch ein Einlassmanagement für Entzerrung der Patient*innenströme, was sicherlich half, einen Massenausbruch von Covid-19-Infektionen in den Praxen und damit einhergehende Schließungen zu verhindern.

    Die Ausweitung der Take-Home-Regelungen und die dafür an vielen Stellen von Patient*innen, PSB und Ärztin/Arzt gemeinsam vorgenommene Einschätzung der jeweiligen Möglichkeiten sorgte für eine neue positive Bewertung dieses Behandlungsdreiecks. Aufklärung über die aktuelle Pandemieentwicklung, Hygienemaßnahmen, Infektionsgefahren sowie die geltenden Auflagen und Bestimmungen war so schnell und wirkungsvoll möglich.

    Schnelltest

    Eine spannende Erfahrung war, dass es Patient*innen gab und gibt, die lieber wieder häufiger in die Praxis kommen wollten und wollen, da ihnen diese Aktivität als Tagesstruktur, aber auch als menschlicher Kontakt, fehlt. Durch den Lockdown und die eingeschränkten Möglichkeiten, das eigene Grundbedürfnis nach sozialem Kontakt ausreichend zu stillen, haben die Einrichtungen einen (noch) wichtigeren Stellenwert bei den Patient*innen/ Klient*innen eingenommen. Über einen längeren Zeitraum waren die Betreuungseinrichtungen der einzige Ort, der auch weiterhin täglich geöffnet hatte. Die auch dort notwendigen Einschränkungen wurden weniger negativ wahrgenommen als „draußen“. Vor allem, dass mit den täglichen Ansprechpartner*innen vor Ort auch mal „wohltuende Smalltalks“ möglich waren, wurde positiv kommuniziert. Hier gab es eine große Dankbarkeit der Patient*innen/Klient*innen. Vielerorts entstand ein neues „gutes Miteinander“.

    Die medizinische Versorgung wurde an einigen Stellen umfassender, und Corona als Gesundheitsthema sorgte für ein größeres Bewusstsein für die eigene gesundheitliche Fürsorge. Im Zuge der Impfvorbereitung führte der Blick in den Impfausweis zu der einen oder anderen Nachimpfung, mitunter aber auch dazu, dass ein Impfausweis überhaupt erst einmal ausgestellt wurde. Die verschärften Hygieneregeln und natürlich die Maskenpflicht hatten zudem deutlich weniger Erkältungs- und Grippeinfekte im Herbst/Winter 2020 zur Folge.

    Kooperierende Ärztinnen und Ärzte berichteten, dass sich manche Patient*innen durch die Vereinsamung ihnen gegenüber offener zeigten. Gespräche über Rückfälle oder den Konsum anderer Substanzen konnten gut für therapeutische Interventionen genutzt werden. Die Pandemie selbst stellte zudem oft ein „verbindendes Thema“ zwischen den Lebenswelten der Klient*innen und der Helferpersonen dar.

    Schutz durch Impfung

    Die Entscheidung, suchterkrankte Menschen wegen ihrer schweren psychischen Erkrankung in die Impfpriorisierungsgruppe 2 aufzunehmen und damit bevorzugt zu impfen, war für die Menschen ein sehr wichtiges Signal. Immer wieder berichteten uns Patient*innen/ Klient*innen, wie neu es für sie sei, als besonders schützenswert angesehen zu werden. Dass die Impfpriorisierung 2 auch für das Behandlungs- und Betreuungspersonal galt, sorgte für große Entspannung und Erleichterung im Arbeitsalltag der Mitarbeitenden.

    Ausblick: Verbesserungen für Behandler*innen und Patient*innen

    Die Pandemie bot die Möglichkeit, auch die Substitutionsbehandlung zu vereinfachen. Abläufe wurden an vielen Stellen verschlankt, und plötzlich waren innerhalb kürzester Zeit Änderungen von Vorgaben möglich, die unter „normalen Umständen“ undenkbar gewesen wären.

    Beim diesjährigen interdisziplinären Suchtkongress in München wurde von einer hohen Corona-Disziplin der Patient*innen gesprochen, von deutlich gesunkenen Behandlungsabbrüchen bis hin zu neuen therapeutischen Zugängen, weil sich die jeweiligen Blickwinkel veränderten. Suchtmediziner*innen berichteten von einem vereinfachten Verfahren, positiven Erfahrungen mit der Ausweitung der Take-Home-Regelungen (inklusive Diamorphin!), einer höheren Patientenzufriedenheit sowie einer Flexibilität der Behandlung. Auch dass weder der Schwarzmarkt mit Substitutionsmedikamenten überflutet wurde noch es zu zahlreichen „verlorenen“ Rezepten kam, war für viele eine Überraschung. Die Rede war an verschiedenen Stellen von einer „stillen Normalisierung“ dieser so wichtigen Behandlung, und demzufolge wurde (erneut) die Forderung laut, dass die ärztlichen Richtlinien dem wissenschaftlichen Stand (nach Pandemie) anzupassen seien.

    Kontakt:

    Antje Matthiesen
    Notdienst für suchtmittelgefährdete und -abhängige Berlin e.V.
    (Notdienst Berlin e.V.)
    Genthiner Straße 48
    10785 Berlin
    Tel. 030-233 240 100
    info@notdienstberlin.de
    https://drogennotdienst.de/ 

    Angaben zur Autorin:

    Antje Matthiesen hat beim Notdienst Berlin e.V. die „Fachbereichsleitung Arbeit & Beschäftigung, Substitution & PSB, Frauen“ inne. Die gelernte Tischlerin und Sozialpädagogin ist seit fast 20 Jahren beim Notdienst Berlin in verschiedenen Funktionen tätig.

  • Durchgerutscht: Kinder und Jugendliche zwischen den Hilfesystemen!

    Pabst Science Publishers, Lengerich 2021, 316 Seiten, 25,00 €, ISBN 978-3-95853-701-9, auch als E-Book erhältlich

    Die Suchthilfe und Jugendhilfe haben die politische und moralische Verantwortung dafür, dass die vielschichtigen und unterschiedlichsten Probleme von „Kindern und Jugendlichen aus psychosozial belasteten und ‚armen‘ Lebensverhältnissen“ gelöst werden. Etwa drei Millionen Kinder erleben bei ihrem Vater oder ihrer Mutter oder bei beiden Eltern eine schwere Suchterkrankung. Zwei Drittel dieser Kinder werden selbst psychisch krank – meist süchtig. Abhängigkeit, Armut, soziale Ausgrenzung und Diskriminierung vererben sich in Familien über Generationen, wenn nicht von außen eingegriffen wird.

    Zuständig sind die Kinder- und Jugendhilfe und die Suchthilfe. Beide Systeme kooperieren oft miteinander, sind jedoch in vielen Fällen mangelhaft koordiniert. Dementsprechend deprimieren die erzielten Ergebnisse. Nur eine kombinierte Hilfe aus beiden Systemen kann nachhaltig wirksam sein. Peter Schay und Kolleg*innen analysieren nicht nur die vielfältige Problematik, sondern berichten auch über Formen der Zusammenarbeit in einzelnen Projekten. Leser*innen erfahren in den einzelnen Beiträgen viel Konkretes und auch sehr Persönliches, wie Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien Wege für ein gesundes Leben geebnet werden können. In einigen Statements kommen auch betroffene Jugendliche selbst zu Wort.

    Das Buch bietet eine reiche Zahl von Wegbeschreibungen und Anregungen für die Sozialarbeit. Der ebenso vorsichtige wie realistische und tatkräftige Optimismus der Autor*innen sollte in ihrer Fachwelt weite Verbreitung finden.

  • Umstiegsberatung für Menschen in der Prostitution

    Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert ab 1. August 2021 mit drei Millionen Euro insgesamt fünf Projekte zur Umstiegsberatung von Menschen in der Prostitution. Die Projekte haben eine Laufzeit von drei Jahren. Ziel ist es, realistische und nachhaltige Perspektiven zum eigenverantwortlichen Erwerb des Lebensunterhalts außerhalb der Prostitution zu eröffnen.

    Bundesgleichstellungsministerin Christine Lambrecht: „Es ist mir ein besonderes Anliegen, dass Menschen in der Prostitution Beratung und Unterstützung zum Umstieg bekommen. Der Bedarf ist gerade auch im Zuge der Corona-Pandemie und zunehmender sozialer und wirtschaftlicher Unsicherheit gestiegen. Wir wollen Menschen, die aus der Prostitution umsteigen wollen, mit individuellen Angeboten neue berufliche Perspektiven ermöglichen. Ich danke den Projektverantwortlichen für ihr wertvolles Engagement und ihren starken Einsatz. Jetzt kommt es auf eine erfolgreiche Umsetzung an.“

    Die drei Bundesmodellprojekte „Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution“ und die zwei weiteren Modellprojekte zur Umstiegsbegleitung erproben mit finanzieller Förderung des BMFSFJ neue Wege, wie in der Prostitution Tätige beim Umstieg aus der Prostitution besser unterstützt werden können. In den insgesamt fünf Projekten erhalten Personen, die aus der Prostitution umsteigen wollen, individuelle und kontinuierliche Beratungs- und Unterstützungsangebote. Durch berufliche Qualifizierungsmaßnahmen in den meisten Projekten und Vermittlung situationsbedingter Hilfen in allen Projekten sollen Hindernisse, die einer Erwerbstätigkeit im regulären Arbeitsmarkt entgegenstehen, abgebaut werden.

    Die drei selbständigen Bundesmodellprojekte werden an den Standorten Bremen/Bremerhaven (Träger: Stabsbereich Frauen Bremen), Neunkirchen (Träger: Diakonisches Werk an der Saar gGmbH und ALDONA e.V.) und Rostock (Träger: STARK MACHEN e.V.) durchgeführt.

    Die beiden weiteren Modellprojekte werden von den Trägern „Frauennetzwerk zur Arbeitssituation e.V. in Schleswig-Holstein und „Neustart e.V.“ in Berlin durchgeführt.

    Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums, 29.7.2021