Autor: Simone Schwarzer

  • Tabakatlas 2020 erschienen

    Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) legt mit der neuen Auflage des Tabakatlas zum dritten Mal eine Zusammenfassung aktueller Daten und Fakten rund um den Tabakkonsum sowie der damit verbundenen gesundheitlichen Risiken und gesellschaftlichen Folgen vor. Der Bericht verdeutlicht das enorme Potential der Krebsprävention und präventiver Gesundheitspolitik.

    „Rauchen ist nach wie vor der wichtigste vermeidbare Krebsrisikofaktor, die Tabakkontrolle hat daher enormes Potenzial für die Krebsprävention. Mit der neuen Ausgabe des Tabakatlas wollen wir die Öffentlichkeit und die Medien auf den neuesten Stand der Wissenschaft bringen und gleichzeitig auf Basis dieser Informationen politische Entscheidungsträger zum Handeln veranlassen“, sagt Michael Baumann, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ).

    Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, sagt: „Wir haben in den letzten Jahren bei der Tabakprävention viel erreicht! Dennoch müssen wir weiter aktiv daran arbeiten, Menschen vom Rauchen abzubringen. Durch gezielte und weitere Maßnahmen möchte ich erreichen, dass wir Raucher beim Rauchstopp noch besser unterstützen. Dazu muss auch die Politik das Thema Rauchentwöhnung höher auf die Agenda setzen und zur Selbstverständlichkeit eines jeden behandelnden Hausarztes oder Facharztes machen.”

    Rauchen verursacht nach wie vor in besonderem Maße Krankheit und Tod: Allein in Deutschland waren im Jahr 2018 rund 85.000 Krebsfälle durch das Rauchen verursacht, und etwa 127.000 Menschen starben an den Folgen der zahlreichen tabakbedingten Erkrankungen. Das entspricht 13,3 Prozent aller Todesfälle – diese Zahl ist seit der letzten Berechnung 2013 noch weiter gestiegen. Der Tabakatlas gibt einen umfassenden Überblick über das Ausmaß des Rauchens, die Folgen des Tabakkonsums sowie über Lösungsstrategien, um die Schäden zu verringern, die das Rauchen der Gesellschaft zufügt.

    Immer noch rauchen 26,4 Prozent der Männer und 18,6 Prozent der Frauen sowie 6,0 Prozent der Jungen im Alter von zwölf bis 17 Jahren und 5,2 Prozent der gleichaltrigen Mädchen. Dabei gibt es nach wie vor zwischen den einzelnen Bundesländern erhebliche Unterschiede im Raucheranteil.

    Neben den gesundheitlichen Konsequenzen des Rauchens beleuchtet der Tabakatlas 2020 auch die immensen Folgen des Rauchens für Gesellschaft und Umwelt: Die Kosten, die das Rauchen verursacht, belaufen sich in Deutschland auf jährlich 97 Milliarden Euro. Die weltweite Tabakproduktion hat zusätzlich auch einen großen ökologischen Fußabdruck: Sie verursacht eine ähnliche Menge klimaschädlicher Gase wie das gesamte Industrieland Österreich.

    Gleichzeitig zeigt der Atlas Lösungsansätze auf, über die vor allem die Politik dazu beitragen kann, den Tabakkonsum zu senken. Den Trend zum Nichtrauchen zu stärken, ist ein wichtiges Ziel der Krebsprävention. „Einige Länder – etwa Finnland und Irland – haben dazu bereits verpflichtende Strategien entwickelt. Auch Deutschland sollte sich als strategisches Ziel setzen, bis 2040 rauchfrei zu werden, d. h. den Raucheranteil in der Bevölkerung auf unter fünf Prozent zu senken“, sagt Katrin Schaller, kommissarische Leiterin der Stabsstelle Krebsprävention im DKFZ.

    Der „Tabakatlas Deutschland 2020“ ist als pdf-Datei unter http://www.tabakkontrolle.de  abrufbar.

    Der „Tabakatlas Deutschland 2020“ ist als Print-Version im Pabst-Verlag erschienen (ISBN: 978-3-95853-638-8) und im Buchhandel zum Preis von 19,95 Euro erhältlich und in den Nationalbibliotheken von Deutschland, der Schweiz und Österreich einsehbar.

    Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, 1.12.2020

  • Digitale Transformation und gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken

    Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtpflege (BAGFW) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) erneuerten im Oktober 2020 ihre 2017 geschlossene strategische Zusammenarbeit in Fragen der digitalen Zukunft der Freien Wohlfahrtspflege.

    Juliane Seifert, Staatsekretärin im BMFSFJ, und Dr. Ulrich Schneider, Mitglied der BAGFW-Mitgliederversammlung (Der Paritätische Gesamtverband), kamen mit Verbändevertreter/innen und Expert/innen in Berlin zu einem Treffen zusammen, um eine gemeinsame Erklärung „Digitale Transformation und gesellschaftlicher Zusammenhalt – Gemeinsame Erklärung von BMFSFJ und BAGFW zur Wohlfahrtspflege in der Digitalen Gesellschaft“ zur Fortsetzung der digitalpolitischen Zusammenarbeit zu unterzeichnen.

    Digitale Kompetenzen und Anwendungen ausbauen

    Das Bundesfamilienministerium und die BAGFW bekräftigen und erneuern damit ihre strategische Partnerschaft zur sozialen Gestaltung der digitalen Gesellschaft. Sie sind sich einig, dass die digitalen Kompetenzen, Werkzeuge und Anwendungen sowie darauf bezogene Konzepte und Programme in der Freien Wohlfahrtspflege schnellstens ausgebaut werden müssen. Ziel muss es sein, im Sozialen den Herausforderungen und Risiken der Digitalisierung gerade für von Not und Ausgrenzung bedrohte Menschen zu begegnen. Aber auch, die damit verbundenen neuen Möglichkeiten, Hilfen zu erbringen, besser auszuschöpfen. Gleichzeitig sind sich BMFSFJ und BAGFW darüber einig, dass damit einhergehend auch eine gezielte strategische Gestaltung der digitalen Transformation sowohl auf politischer als auch auf verbandlicher und einrichtungsbezogener Ebene erfolgen muss.

    Staatssekretärin im Bundesfamilienministerium Juliane Seifert: „Die Arbeit der Freien Wohlfahrtspflege ist in Zeiten der Pandemie wichtiger denn je. Gleichzeitig macht es die aktuelle Krise auch notwendig, die digitalen Möglichkeiten besser zu nutzen. Genau hier setzt die Gemeinsame Erklärung zwischen dem Bundesfamilienministerium und der Freien Wohlfahrtspflege an: Wir wollen die Chancen der Digitalisierung in der sozialen Arbeit weiter nutzen, um innovative Lösungsansätze zu entwickeln. So können hilfebedürftige Menschen von Jung bis Alt in ihrem Alltag besser unterstützt werden bspw. durch Künstliche Intelligenz, Robotik oder die Vermittlung Digitaler Kompetenzen. Mit dem Förderprogramm ‚Zukunftssicherung der Freien Wohlfahrtspflege durch Digitalisierung‘ haben wir dazu einen wichtigen Schritt unternommen. Daran wollen wir festhalten und das Digitalisierungsprogramm – vorbehaltlich des Beschlusses des Bundeskabinetts – im nächsten Jahr in gleicher Höhe wie 2020 – also rund drei Millionen Euro – fortsetzen.“

    Dr. Ulrich Schneider, Mitglied der BAGFW-Mitgliederversammlung (Der Paritätische Gesamtverband), betont: „Als Teil einer lebendigen Zivilgesellschaft stehen die Wohlfahrtsverbände für gesellschaftlichen Zusammenhalt, Solidarität und eine Gesellschaft, die alle mitnimmt und keinen zurücklässt. Diese Werte gilt es auch im digitalen Raum zu bewahren und mit digitalen Mitteln zu stärken. Als Katalysator und Moderatoren begleiten wir die digitale Transformation in Strukturen und Mitgliedschaft – ein dynamischer, kreativer und innovativer Prozess, in dem sich nicht nur neue Formen der Zusammenarbeit und Kommunikation entwickeln, sondern auch die Bedeutung von Wissenstransfer und Beteiligung praktisch erlebbar sind. Das Förderprogramm des BMFSFJ ‚Zukunftssicherung der Wohlfahrtspflege durch Digitalisierung‘ bietet den Spitzenverbänden die Chance, dieser Aufgabe gerecht zu werden und digitalen Wandel für und mit den Menschen zu gestalten.“

    Neue Angebote schaffen

    Ausgangspunkt der Zusammenarbeit war eine 2017 geschlossene Absichtserklärung zur strategischen Zusammenarbeit der Partner. In diesem Rahmen wurde auch das BMFSFJ-Förderprogramm „Zukunftssicherung der Freien Wohlfahrt durch Digitalisierung“ initiiert, in dem die Spitzenverbände gemeinsam die Digitalisierung im Sozialen strategisch weiterentwickeln. Mit den Projekten entwickeln die Spitzenverbände Inhalte wie auch Strukturen digital weiter und schaffen somit neue Angebote für die Nutzerinnen und Nutzer. Konkret geht es um Beratungs-, Qualifizierungs- und Bildungsangebote, Förderung von Personal- und Organisationsentwicklung, verbandlicher Kommunikation, freiwilligem Engagement, Management und sozialraumorientierter Arbeit. Darüber hinaus teilen sie ihr Wissen und ihre Erfahrungen und bieten damit einen Mehrwert, der weit über die Freie Wohlfahrtpflege hinausreicht.

    „Digitale Agenda für eine lebenswerte Gesellschaft“

    Die Zusammenarbeit zwischen dem BMFSFJ und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ist ein zentraler Baustein in der „Digitalen Agenda für eine lebenswerte Gesellschaft“ des Ministeriums. Gemeinsam mit Verbänden, Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen gestaltet das BMFSFJ den digitalen Wandel, um die gesellschaftspolitischen Chancen der digitalen Transformation zu nutzen.

    Pressestelle des Bundesfamilienministeriums, 22.10.2020

  • Kommunale Alkoholprävention

    Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) engagiert sich seit mehr als zehn Jahren in der kommunalen Alkoholprävention im Rahmen der Jugendkampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“ mit Unterstützung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV). Mit ihrer neuen Serviceplattform www.vortiv.de – „Vor Ort aktiv“ bündelt die BZgA jetzt die Erfahrungen dieses Engagements, um kommunale Institutionen, Fachkräfte und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren bei der kommunalen Alkoholprävention zielgerichtet zu unterstützen und ein nachhaltiges Netzwerkmanagement auf kommunaler Ebene auszubauen.

    Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung: „Städten, Gemeinden und Landkreisen kommt bei der Alkoholprävention eine immense Schlüsselrolle zu. Nur mit dem Engagement der Kommunen kann die Drogen- und Suchtpolitik von Bund und Ländern dauerhaft  und zielgerecht wirken. Daher freue ich mich sehr, dass mit der neuen Serviceplattform der BZgA die kommunale Alkoholprävention systematisch und nachhaltig unterstützt wird und die Anstrengungen für eine aktive Präventionsarbeit vor Ort gestärkt werden.“

    Prof. Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Kommunale Alkoholprävention ist von großer Bedeutung, um Menschen in ihren Lebenswelten direkt vor Ort zu erreichen und für die Risiken des Konsums von Alkohol zu sensibilisieren. Im Sinne einer nachhaltigen Alkoholprävention gilt es, die vielfältige Präventionsarbeit und die Angebote der kommunalen Akteure von Bundesseite zu unterstützen, diese zu vernetzen und dadurch die lokale und regionale Zusammenarbeit zu fördern und zu stärken. Dafür bieten wir mit unserer neuen Plattform  interessierten Kommunen den Service individueller Beratung – online, telefonisch und persönlich vor Ort. Für die Unterstützung bei der Stärkung der kommunalen Alkoholprävention gilt mein herzlicher Dank dem Verband der Privaten Krankenversicherung.“

    Dr. Florian Reuther, Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV): „Der Verband der Privaten Krankenversicherung unterstützt von Anfang an – seit dem Start im Jahr 2009 – die Jugendkampagne ‚Alkohol? Kenn dein Limit.‘ und damit auch den Schwerpunkt kommunale Alkoholprävention. Wir freuen uns sehr, dass mit der VORTIV-Serviceplattform die langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich verstetigt und digital ausgerichtet werden. Wir wünschen dem Lebenswelt-Projekt viel Erfolg!“

    VORTIV – Vor Ort aktiv

    VORTIV bietet auf www.vortiv.de kommunalen Akteuren, Präventionsfachkräften, Mitarbeitenden der Kommunalverwaltung und weiteren Akteuren folgende Services:

    • Persönliche Beratung zur Planung und Umsetzung kommunaler Alkoholpräventionsmaßnahmen entsprechend den Bedarfen vor Ort. Die Beratung kann unter anderem umfassen: Bedarfsanalyse, strategische Planung, Umsetzung, Evaluation, kommunales Netzwerkmanagement. Die Beratung erfolgt per E-Mail, telefonisch oder vor Ort.
    • Telefonische Beratung bietet die Service-Nummer 08000–867848 zu Fragen der kommunalen Alkoholprävention, Servicezeiten: Montag bis Freitag, 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
    • Fortbildungen vor Ort oder digital zum kommunalen Netzwerkmanagement in der Alkoholprävention
    • Informationen zu rechtlichen Handlungsmöglichkeiten der kommunalen Alkoholprävention
    • Überblick zu allen Angeboten der BZgA für Kommunen im Kontext Alkoholprävention mit der Möglichkeit, diese Angebote zu nutzen

    Das Angebot VORTIV der BZgA wird in Kooperation mit den Koordinatorinnen und Koordinatoren für Suchtprävention der Bundesländer kontinuierlich weiterentwickelt.

    Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV), 8.12.2020

  • Der verlorene Patient

    Rowohlt Verlag, Hamburg 2020, 224 Seiten, 16,00 €, ISBN 978-3-499-00299-1, auch als E-Book erhältlich

    Appell für eine wirklich patientenorientierte Medizin! Krankenhäuser und Praxen haben sich in den letzten Jahren mehr und mehr zu Wirtschaftsunternehmen entwickelt – zum Nachteil der Patienten und des Personals. Das System ist strikt auf Gewinn ausgerichtet, gleichzeitig ist eine enorme Verschwendung an menschlichen und materiellen Ressourcen zu beobachten. Überversorgung und Mangel sind die beiden Seiten einer Medaille. Die Corona-Pandemie hat es wie unter einem Brennglas gezeigt: Einerseits sind wir enorm leistungsfähig, andererseits schlecht organisiert und unterfinanziert. Klar und authentisch benennt der Autor die Missstände und zeigt auf, was sich ändern muss – damit das Wohl der Patienten im Mittelpunkt steht, nicht der Profit.

  • Suchthilfe in Deutschland 2019

    Suchthilfe in Deutschland 2019

    Im November wurde der Jahresbericht der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS), „Suchthilfe in Deutschland 2019“, veröffentlicht. In den regelmäßig erscheinenden Jahresberichten der DSHS werden die wichtigsten aktuellen Ergebnisse zusammengefasst. Im April berichteten wir auf KONTUREN online in einem Fachartikel über die an der DSHS beteiligten Institutionen und das Zustandekommen der Statistiken. In dem jüngsten, nun vorliegenden Bericht widmet sich ein Kapitel verschiedenen „Entwicklungen im Zeitverlauf“, die hier im Folgenden wiedergegeben werden. Der vollständige Bericht steht auf der DSHS-Website zum Download bereit.

    Die vorliegende Statistik basiert auf den Daten des Jahres 2019, die mit dem KDS 3.0 erhoben worden sind. Der Bericht bietet neben Informationen zu den teilnehmenden Einrichtungen und dem Betreuungsvolumen einen Überblick über störungsbezogene und soziodemographische Merkmale der betreuten/behandelten Klientel sowie zu Merkmalen der Betreuung bzw. Behandlung. Ergänzend werden die Auswertungen für einige wesentliche Merkmale auch anhand folgender Hauptmaßnahmen erstellt: niedrigschwellige Hilfen, ambulante medizinische Rehabilitation, (Reha-) Nachsorge sowie ambulant betreutes Wohnen und Adaption.

    Im Jahr 2019 wurden in 863 ambulanten und 142 stationären Einrichtungen, die sich an der DSHS beteiligt haben, 324.874 ambulante Betreuungen und 35.485 stationäre Behandlungen durchgeführt. Abweichend von der bisherigen Berichterstattung erfolgt die Darstellung der ambulanten Betreuung bzw. der stationären Behandlung sowie der Auswertungen für ausgewählte Hauptmaßnahmen ab dem Berichtsjahr 2020 in eigenständigen Kapiteln.

    Im Folgenden wird das Kapitel 6 „Entwicklungen im Zeitverlauf“ wiedergegeben (hier ohne Abbildungen, im Bericht S. 90-103).

    Entwicklungen im Zeitverlauf

    Zur Darstellung von Veränderungen im Zeitverlauf werden einige ausgewählte Variablen im Vergleich zu den Vorjahren (ab Datenjahr 2017) dargestellt und Auffälligkeiten berichtet. Hierbei werden Veränderungen zwischen 5% und 10% als leichte Veränderungen, Veränderungen von mindestens 10% als deutliche Veränderungen interpretiert. Bei gleichgerichteten Veränderungen zwischen 3% und 5% wird eine Tendenz angenommen.

    Beteiligung

    Die Beteiligung an der DSHS hat bei ambulanten Einrichtungen minimal zugenommen (2017: 849, 2018: 861, 2019: 863), während sich bei den stationären Einrichtungen kein einheitlicher Trend ergibt (2017: 152, 2018: 137; 2019: 142). Im ambulanten Bereich blieben die Fallzahlen weitestgehend stabil (2017: 324.874, 2018: 325.052, 2019: 322.697, -0,7%), wohingegen im stationären Bereich eine leichte Zunahme zu beobachten war (2017: 33.588, 2018: 31.188; 2019: 135.458; +5,6%).

    Störungen

    Seit 2017 zeigt sich im ambulanten Bereich ein deutlicher Rückgang opioidbezogener Störungen (-25%) und Pathologischen Glücksspielens (-15%) sowie eine deutliche Zunahme von Störungen in Folge des Konsums anderer psychotroper Substanzen (+102%) und exzessiver Mediennutzung (+49%) – in den beiden letztgenannten Bereichen sind allerdings die eingangs kleinen Fallzahlen zu beachten. Im stationären Bereich ist ebenfalls ein Rückgang opioidbezogener Störungen (-13%) und Pathologischen Glücksspielens (-26%) zu beobachten. Zudem haben hier kokainbezogene Störungen (+44%) und Störungen in Folge des Konsums anderer psychotroper Substanzen (+35%) zugenommen.

    Geschlechterverteilung

    Die Geschlechterverteilung ist im ambulanten Bereich seit 2017 relativ stabil geblieben. Bei Klient*innen mit exzessiver Mediennutzung hat der Frauenanteil zwar zugenommen (+40%), dies ist in Anbetracht der geringen Fallzahlen jedoch mit Vorsicht zu interpretieren.

    Im stationären Bereich ist der Frauenanteil seit 2017 tendenziell rückläufig (-4%). Dieser Trend ist insbesondere auf rückläufige Anteile bei den Patient*innen mit alkoholbezogenen Störungen (-9%) zurückzuführen.

    Alter

    Im ambulanten Bereich ist das durchschnittliche Alter seit 2017 insgesamt stabil geblieben. Allerdings war bei Personen mit alkoholbezogenen Störungen (+6 Monate), stimulanzienbezogenen Störungen (+10 Monate) oder exzessiver Mediennutzung (+14 Monate) eine tendenzielle Zunahme des Durchschnittsalters zu beobachten.

    Im stationären Bereich ist das Durchschnittsalter zwar innerhalb der Gesamtklientel seit 2017 stabil, aber auf Hauptdiagnoseebene sind Trends erkennbar. Bei Patient*innen mit Glücksspielproblematik (+12 Monate) bzw. mit opioid- (+16 Monate) oder stimulanzien-bezogenen Störungen (+18 Monate) ist das durchschnittliche Alter um mindestens ein Jahr gestiegen, wohingegen sich bei Personen mit exzessiver Mediennutzung ein gegenläufiges Bild zeigt (-54 Monate). Allerdings sind in der letztgenannten Gruppe die geringen Fallzahlen zu beachten.

    Familiensituation

    Im Hinblick auf die Familiensituation ist die durchschnittliche Anzahl minderjähriger Kinder innerhalb der betreuten Klientel mit Kindern seit 2017 unverändert. Allerdings zeigen sich Veränderungen bei Personen mit opioidbezogenen Störungen, bei denen die Kinderzahl im Durchschnitt gesunken ist (-12%).

    Im stationären Bereich hat sich die durchschnittliche Anzahl minderjähriger Kinder in der gesamten Klientel mit Kindern seit 2017 reduziert (-5%), insbesondere bei Patient*innen mit opioidbezogenen Störungen (-17%). Der deutliche Rückgang bei Patient*innen mit exzessiver Mediennutzung (-27%) ist bedingt durch die kleine Fallzahl jedoch kaum interpretierbar.

    Migrationshintergrund

    Die Trendanalyse zeigt, dass der Anteil an Klient*innen mit Migrationshintergrund im ambulanten Bereich seit 2017 rückläufig ist (-6%), insbesondere bei Personen mit Glücksspielproblematik (-13%). Lediglich bei Klient*innen mit opioidbezogenen Störungen (+3%) oder exzessiver Mediennutzung (+36%) ist tendenziell eine gegenläufige Entwicklung beobachtbar, wobei bei der letztgenannten Gruppe die kleine Fallzahl zu berücksichtigen ist.

    Im stationären Bereich ist der Anteil an Patient*innen mit Migrationshintergrund seit 2017 tendenziell gestiegen (+3%). Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf einen steigenden Migrant*innenanteil bei Personen mit alkoholbezogenen Störungen (+21%) zurückzuführen. Auch bei Patient*innen mit exzessiver Mediennutzung (+53%) ist eine deutliche Zunahme zu verzeichnen, die aufgrund der kleinen Fallzahlen jedoch nur eingeschränkt interpretierbar ist. Demgegenüber ist der Anteil an Personen mit Migrationshintergrund bei Patient*innen mit opioidbezogenen Störungen (-7%) rückläufig. Dies trifft tendenziell auch auf Personen mit stimulanzienbezogenen Störungen zu (-4%).

    Bildungsstand

    Seit 2017 hat sich der Bildungsstand der ambulanten Klientel insgesamt leicht verbessert. Es finden sich über alle Hauptdiagnosen mehr Klient*innen mit hoher Schulbildung (+11%), am stärksten ist die Zunahme bei Personen mit Glücksspielproblematik (+24%), cannabinoidbezogenen Störungen (+13%) und exzessiver Mediennutzung (+10%), wobei in der letztgenannten Gruppe die kleinen Fallzahlen zu beachten sind. Der Anteil an Personen ohne Schulabschluss ist über alle Hauptdiagnosen hinweg leicht zurückgegangen (-8%), am stärksten unter Klient*innen mit alkoholbezogenen Störungen (-10%).

    Auch in der stationären Klientel zeigt sich seit 2017 insgesamt ein leichter Anstieg des Bildungsstandes. Dies betrifft insbesondere Patient*innen mit Störungen in Folge des Konsums illegaler Substanzen, bei denen der Anteil mit hoher Schulbildung jeweils leicht zugenommen hat (opioidbezogene Störungen: +7%; stimulanzienbezogene Störungen: + 7%; cannabinoidbezogene Störungen: +5%). Der Anteil an Patient*innen ohne Schulabschluss ist weitestgehend stabil, mit Unterschieden zwischen den verschiedenen Patient*innengruppen: Bei Patient*innen mit opioidbezogenen Störungen (+11%) oder Glücksspielproblematik (+34%) finden sich vermehrt Personen ohne Schulabschluss, während der entsprechende Anteil bei Patient*innen mit cannabinoidbezogenen Störungen (-14%) bzw. exzessiver Mediennutzung (-89%) (cave kleine Fallzahlen!) deutlich abgenommen hat.

    Berufliche Integration

    In Bezug auf die berufliche Integration zeigt die Trendentwicklung seit 2017 einen deutlichen Rückgang der Arbeitslosenquote (-10%) über alle Klient*innengruppen hinweg. Der stärkste Rückgang an Arbeitslosen findet sich bei Personen mit Glücksspielproblematik (-15%) und alkoholbezogenen Störungen (-10%).

    Im stationären Bereich ist die Arbeitslosenquote seit 2017 ebenfalls leicht gesunken (-6%), insbesondere bei Patient*innen mit exzessiver Mediennutzung (-23%) (cave! kleine Fallzahl) oder alkoholbezogenen Störungen (-8%). Lediglich bei Personen mit Glücksspielproblematik ist der Anteil an Arbeitslosen geringfügig gestiegen (+6%).

    Erstbetreute

    Der Anteil an Erstbetreuten ist im ambulanten Bereich seit 2017 um +7% gestiegen. Eine Zunahme findet sich bei nahezu allen Patient*innengruppen, wobei der Trend bei Personen mit opioidbezogenen Störungen (+17%) am stärksten ausgeprägt ist.

    Im stationären Bereich zeigt die Trendanalyse seit 2017 einen tendenziell steigenden Anteil an Erstbehandelten (+4%), insbesondere bei Personen mit stimulanzienbezogenen Störungen (+6%) sowie bei Patient*innen mit alkoholbezogenen Störungen (+5%). Der deutliche Anstieg bei Patient*innen mit exzessiver Mediennutzung (+20%) ist aufgrund der geringen Fallzahlen nur begrenzt interpretierbar. Eine gegenläufige Entwicklung ist im Bereich Glücksspielproblematik zu beobachten, wo der Anteil Erstbehandelter leicht gesunken ist (-5%).

    Latenz

    Die Latenz von Störungsbeginn bis Betreuungsbeginn blieb im ambulanten Bereich seit 2017 über alle Patient*innengruppen hinweg nahezu unverändert. Nur bei Klient*innen mit stimulanzienbezogenen Störungen ist eine leichte Zunahme zu verzeichnen (+6 Monate).

    Im stationären Bereich findet sich seit 2017 eine zunehmende Latenz bei stimulanzien- bzw. opioidbezogenen Störungen (jeweils +14 Monate). Demgegenüber ist die Zeit zwischen Störungs- und Behandlungsbeginn bei alkoholbezogenen Störungen (-8 Monate) und Glücksspielproblematik (-11 Monate) rückläufig.

    Durchschnittliche Betreuungs-/Behandlungsdauer

    Seit 2017 ist die durchschnittliche Betreuungsdauer im ambulanten Bereich insgesamt unverändert, obgleich sich auf Hauptdiagnoseebene eher längere Betreuungszeiten beobachten lassen. Die deutlichste Zunahme ist hier bei Personen mit opioidbezogenen Störungen (+4 Monate, d.h. 26%) zu beobachten.

    Im stationären Bereich ist die durchschnittliche Behandlungsdauer seit 2017 über alle Patient*innengruppen hinweg stabil, wobei sich auf Ebene der einzelnen Hauptdiagnosen tendenziell längere Behandlungsdauern verzeichnen lassen.

    Planmäßige Beendigungen

    Seit 2017 hat der Anteil der planmäßig beendeten Betreuungen im ambulanten Bereich über alle Klient*innengruppen hinweg tendenziell zugenommen (+3%). Am ausgeprägtesten ist die Zunahme bei Personen mit Glücksspielproblematik (+7%) und opioidbezogenen Störungen (+6%).

    Im stationären Bereich liegt der Anteil planmäßiger Beendigungen seit 2017 insgesamt unverändert bei 80%. Auf Ebene der einzelnen Hauptdiagnosen hat sich die Planmäßigkeitsquote bei Patient*innen mit Störungen in Folge des Konsums illegaler Substanzen eher erhöht (opioidbezogenen Störungen: +11%, stimulanzienbezogene Störungen: +4%), während sie bei Personen mit Glücksspielproblematik tendenziell gesunken ist (-4%).

    Positive Betreuungs-/Behandlungsergebnisse

    Der Anteil positiver Betreuungsergebnisse liegt im ambulanten Bereich seit 2017 stabil bei 97%. Hier kann lediglich bei Klient*innen mit opioidbezogenen Störungen eine minimale Zunahme angenommen werden.

    Im stationären Bereich ist der Anteil positiver Behandlungsergebnisse seit 2017 unverändert (98%). Am ehesten lässt sich hier bei Patient*innen mit opioidbezogenen Störungen eine Zunahme beobachten.

    Quelle: Hanna Dauber, Jutta Künzel, Larissa Schwarzkopf, Sara Specht (2020), Suchthilfe in Deutschland 2019. Jahresbericht der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS), IFT München, S. 90-103.

  • Alkohol ab 16

    Mit 16 Jahren darf man in deutschsprachigen Ländern Alkohol trinken. Ein Ökonomen-Team aus Passau und Linz hat in einer umfassenden Datenanalyse erstmals die Wirkung dieses – international eher niedrigen – gesetzlichen Mindestalters am Beispiel von Österreich untersucht.

    Ein niedriges gesetzliches Mindestalter beim Alkoholkonsum schadet ganz besonders Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien. Zu diesem Ergebnis kommt ein Forscher-Team der Universität Passau und der Johannes Kepler Universität Linz (JKU) in der Studie „Minimum Legal Drinking Age and the Social Gradient in Binge Drinking“, die kürzlich als JKU Working Paper erschienen ist.

    Die Forschenden haben am Beispiel Österreich erstmals eine umfassende Datenanalyse durchgeführt, die die Wirkung der gesetzlichen Regelung untersucht. Sie kombinierten dazu Daten aus Befragungen von Jugendlichen mit Daten der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse zu Krankenhauseinweisungen von 91.208 Jugendlichen im Alter von 13 bis 21 Jahren. Dazu nutzten sie Daten einer Feldstudie, bei der minderjährige Testkäuferinnen und -käufer versuchten, eine Flasche Wodka in Geschäften zu kaufen.

    Unmittelbar nach dem 16. Geburtstag zeigen die Auswertungen einen sprunghaften Anstieg im Alkoholkonsum und in der Zahl der Alkoholvergiftungen. Interessanterweise deuten die Analysen aber darauf hin, dass sich diese Effekte kaum mit einem einfacheren Zugang zu Alkohol erklären lassen. Vielmehr ändern die Jugendlichen nach dem 16. Geburtstag einfach ihre Einschätzung, wie schädlich Komasaufen am Wochenende ist. „Offenbar herrscht das Motto: Wenn es der Gesetzgeber erlaubt, dann kann es gar nicht mehr so tragisch sein“, fasst Stefan Bauernschuster, Professor für Public Economics an der Universität Passau, zusammen.

    Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick

    Sobald das Alter von 16 erreicht ist, macht das Forschungsteam folgende Schätzungen:

    • Die Menge an Alkohol, die die Jugendlichen in der vergangenen Woche konsumierten, steigt sprunghaft – und zwar von 55 Gramm Alkohol pro Woche auf 105 Gramm. Das entspricht etwa drei 0,5-Liter-Flaschen Bier mehr im Durchschnitt.
    • Die Wahrscheinlichkeit, im vergangenen Monat bei mindestens einer oder zwei Gelegenheiten fünf alkoholische Getränke oder mehr getrunken zu haben, steigt jeweils um zehn Prozentpunkte.
    • Die Wahrscheinlichkeit, mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingewiesen zu werden, steigt unmittelbar nach dem 16. Geburtstag um 42 Prozent.

    „Männliche Jugendliche und Teenager aus Familien mit niedrigem sozioökonomischem Status reagieren am stärksten auf die gesetzliche Erlaubnis, Alkohol zu trinken“, sagt die Passauer Doktorandin Hannah Lachenmaier, die die Idee zu der Studie hatte. Bei ihrer von Professor Bauernschuster betreuten Masterarbeit, in der sie sich mit Alkoholkonsum und Kriminalität befasste, fiel ihr auf, dass es kaum Studien aus Europa zu diesem Thema gibt. Und das, obwohl Europa in Sachen Alkoholkonsum weltweit an der Spitze steht und das Mindestalter für Alkoholkonsum deutlich niedriger ist als in den USA, woher die meisten Studien stammen.

    Keinen Effekt zeigten die Daten bei Jugendlichen, die Alkoholmissbrauch bei den Eltern erleben. Das heißt allerdings nicht, dass diese Jugendlichen keinen Alkohol konsumieren würden. Eher im Gegenteil: Der Alkoholkonsum sei bei dieser Risikogruppe bereits vor dem Erreichen des gesetzlichen Mindestalters hoch gewesen. Die Jugendlichen würden das Verhalten der Eltern imitieren, so die Interpretation der Forschenden.

    Wenn die Politik Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien besser vor Alkoholmissbrauch schützen möchte, könnte man laut den Forschenden eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Mindestalters in Erwägung ziehen. Alternativ solle aber auch über Maßnahmen nachgedacht werden, die sich speziell an die Risikogruppe der Teenager aus alkoholvorbelasteten Familien richten. Genau für diese Risikogruppe helfe eine Anhebung des gesetzlichen Mindestalters nämlich nicht.

    Originalpublikation: http://www.economics.jku.at/papers/2020/wp2025.pdf

    Pressestelle der Universität Passau, 4.12.2020

  • Crowdinvesting für Projekt in der Suchthilfe

    Geplante Kindertagesstätte

    Die oberfränkische Fachklinik Haus Immanuel, die zur Deutschen Gemeinschafts-Diakonieverband GmbH (DGD) mit Sitz in Marburg gehört, ist eine Einrichtung zur Behandlung suchtkranker Frauen. Bis Mitte 2022 plant die Klinik den Bau eines neuen, bundesweit einzigartigen vollstationären Mutter-Kind-Zentrums mit hausinterner KITA. Projektstart ist im Februar 2021.

    Die neue Einrichtung soll Platz für zwölf Mütter, die eine Suchtrehabilitation abgeschlossen haben, mit bis zu 16 Kindern bieten. Es sind insgesamt zwölf Wohnungen mit zwei bis vier Zimmern geplant. Im neuen Mutter-Kind-Zentrum sollen die Kinder gefördert und in den Mittelpunkt der Behandlung gerückt werden. Es werden sowohl die körperlichen als auch die psychischen Defizite strukturiert behandelt. In der Kindertagesstätte können Mütter ihre Kinder, deren Förderungsbedarf durch das Jugendamt festgestellt wurde, zur Betreuung unterbringen. Insgesamt sind in der KITA drei Gruppen vorgesehen: Krippe, Kindergarten und Hort. Das Mutter-Kind-Zentrum pflegt zur optimalen Behandlung und Förderung der Mütter und ihrer Kinder ein enges Netzwerk zu Ärzten, Frühfördereinrichtungen, Schulen, Arbeitgebern, Beratungsstellen und Selbsthilfegruppen sowie zu öffentlichen Behörden und Ämtern.

    „Unser Mutter-Kind-Zentrum wird die oftmals gestörte Mutter-Kind-Beziehung verbessern, um den Kindern wieder eine tragfähige, von Vertrauen geprägte Beziehung zur Mutter zu ermöglichen“, so Gotthard Lehner, Leiter der Fachklinik Haus Immanuel.

    Finanzierung über Spenden und Crowdinvesting

    Die Baukosten des Mutter-Kind-Zentrums sowie der Kindertagesstätte belaufen sich insgesamt auf 6,5 Millionen Euro. Eine Summe in Höhe von 1,5 Millionen Euro soll über modernes Crowdinvesting finanziert werden. Anders als beim Crowdfunding können engagierte Bürger*innen das Projekt hierbei mit Darlehen, statt mit Spenden, unterstützen. Angeboten wird dies in Form mehrerer nachrangiger Darlehen über die Online-Plattform Xavin. Die auf die Finanzierung gemeinnütziger und sozialer Großprojekte spezialisierte Plattform kooperiert bei ihrer Arbeit mit der Baden-Württembergischen Bank. Anleger*innen können sich bei einer Laufzeit von acht Jahren mit einem festen jährlichen Zinssatz von 0,9 Prozent beteiligen. Den Zins erhalten die Anleger*innen jährlich, die Tilgung der Darlehenssumme erfolgt am Ende der Laufzeit.

    Informationen und Ansprechpartner zum Crowdinvesting-Projekt „Mutter-Kind-Zentrum der Fachklinik Haus Immanuel“ finden Sie hier: https://www.xavin.eu/projects/haus-immanuel

    Pressemitteilung der Fachklinik Haus Immanuel, 20.10.2020

  • Die langen Schatten der Sucht

    Klett Cotta-Verlag, Stuttgart 2020, 346 Seiten, 35,00 €, ISBN 978-3-608-89264-2, auch als E-Book erhältlich

    Kinder, die in Suchtfamilien aufwachsen, sind multiplen Belastungen und Traumata ausgesetzt: Vernachlässigung, Tabuisierung, Parentifizierung, Beschämung, Gewalt. Um in einer so feindlichen Umgebung zu überleben, lernen diese Kinder früh, sich anzupassen und eigene Gefühle, Wünsche und Bedürfnisse zu verstecken und niemandem zu vertrauen. Als Spätfolge dieses Anpassungsprozesses leiden viele im Erwachsenenalter an diversen psychischen Störungen. Anhand ausführlicher Fallvignetten wird die ganze Bandbreite der typischen Erkrankungen in diesem Buch beleuchtet. Darauf aufbauend folgt eine Darstellung geeigneter Behandlungsmöglichkeiten, die auf einem flexiblen und prozessorientierten verhaltenstherapeutischen Repertoire basieren. Der therapeutische Leitgedanke lautet: „Reden, fühlen, trauen“, um die traumatischen Schemata abzumildern und persönliche Entwicklungsprozesse anzuregen.

  • Versorgungssituation suchtbelasteter Familien

    Worum geht es?

    Im Rahmen des Forschungsprojekts untersucht das Institut für Kinder- und Jugendhilfe (IKJ Mainz) bundesweit, wie die Unterstützung suchtbelasteter Familien und der Netzwerkaufbau zwischen den verschiedenen Arbeitsfeldern gut gelingen können. Dabei soll das Forschungsprojekt dazu beitragen, Wissen zu generieren, das sowohl auf struktureller Ebene als auch in der Praxis genutzt werden kann. Das Projekt wird durch das Bundesministerium für Gesundheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert. Ein Unterstützungsschreiben des Bundesgesundheitsministeriums finden sie hier.

    Wer kann sich beteiligen?

    Alle Fach- und Führungskräfte, die an der Versorgung suchtbelasteter Familien beteiligt sind. Dabei ist es uns besonders wichtig, Fachkräfte der Jugendhilfe, der Suchthilfe und des Gesundheitssystems zu erreichen, um eine multiperspektivische Bewertung vornehmen zu können.

    Wie können Sie zum Gelingen beitragen?

    Sie können auf mehreren Wegen einen Beitrag leisten: 1. Sie können an der Erhebung selbst teilnehmen. 2. Sie können die Erhebung an Ihre Mitarbeiter:innen weitergeben. 3. Sie können die Erhebung an Institutionen weiterleiten, die mit der Versorgung betraut sind.

    An welchen Formaten können Sie sich beteiligen?

    1. Fachkraftbefragung: In diesem Ergebungsformat interessieren wir uns für die Perspektive von Fachkräften auf die Versorgungssituation suchtbelasteter Familien. Insbesondere interessieren wir uns für Ihre Erfahrungen mit Kooperation und interdisziplinärer Zusammenarbeit. Mit einem Klick auf das Symbol gelangen Sie direkt zur Umfrage.
    1. Wirkungsevaluation: Wenn Sie beratende, ambulante oder (teil-)stationäre Unterstützungsleistungen für suchbelastete Eltern und/oder deren Kinder erbringen – entweder alleine oder in Kooperation mit anderen Institutionen und Arbeitsfeldern – haben Sie im Rahmen des Forschungsprojekts die Chance, die Wirksamkeit Ihrer Angebote kostenfrei evaluieren zu lassen. Die Ergebnisse können bspw. zur Qualitätsentwicklung Ihrer Angebote genutzt werden und liefern gleichzeitig wichtige Hinweise für den Ausbau zielgruppenspezifischer Angebote. Mit einem Klick auf das Symbol gelangen Sie zu weiteren Informationen zu diesem Erhebungsformat.

    Weitere Informationen und Kontaktdaten für Rückfragen finden Sie im hier hinterlegten PDF.

    Wir freuen uns sehr auf Ihre Unterstützung!
    Ihr Institut für Kinder- und Jugendhilfe

    IKJ, Mainz im Dezember 2020