Autor: Simone Schwarzer

  • „Vernetzung und Kooperation von Rehabilitation und Selbsthilfe“

    Am 2.11.2020 startete die Online-Befragung „Vernetzung und Kooperation von Rehabilitation und Selbsthilfe“ (Vers 2.0). Der Befragungszeitraum wird nun bis zum 20.12.2020 verlängert.

    In der Online-Befragung sollen Meinungen und Wissen über Selbsthilfe sowie aktuelle Formen und Potenziale in der Kooperation zwischen Rehabilitationseinrichtungen und Selbsthilfezusammenschlüssen/ -kontaktstellen aus der Perspektive von Rehabilitationseinrichtungen erhoben werden. Ein besonderer Fokus liegt auf der Förderung der Selbsthilfe von Rehabilitand*innen sowie auf virtuellen Ansätzen in der Selbsthilfe. Mit Ihrer Teilnahme leisten Sie einen wichtigen Beitrag, den aktuellen Stand sowie künftige Bedarfe zur Vernetzung von Rehabilitation und Selbsthilfe einzuschätzen.

    Durchgeführt wird die Studie vom Institut für gesundheits- und sozialwissenschaftliche Forschung und Beratung e.V. (IFB) in Kooperation mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) und der Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) Hildesheim/Holzminden/Göttingen sowie mit freundlicher Unterstützung des Netzwerks Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen (SPiG). Finanziell gefördert und unterstützt wird die Studie von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV).

    Die Online-Befragung ist bis zum 20.12.2020 verlängert. Rehaeinrichtungen können unter folgendem Link teilnehmen: https://www.soscisurvey.de/vers20/

    Kontakt:
    Prof. Dr. Bernhard Borgetto, Jasmin Hänel, Isabel Wünsche, Silke Schwinn
    Institut für gesundheits- und sozialwissenschaftlicher Forschung und Beratung e.V./HAWK
    ifb.gesow@gmx.de

    Befragung zu Best-Practice-Beispielen

    Die Forscher*innen planen in Ergänzung zur obigen Studie eine weitere Befragung zu Best-Practice-Ansätzen in der Kooperation von Rehabilitation und Selbsthilfe. Zu diesem Zweck möchten sie gerne mit Rehabilitationseinrichtungen Kontakt aufnehmen. Interessierte Reha-Einrichtungen können per E-Mail eine Kontaktperson benennen; idealerweise ist dies die Person, die auch an der o.g. Studie teilgenommen hat. Erbeten werden Name der Einrichtung, die PLZ sowie die Kontaktperson mit Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse) unter folgender Mailadresse: ifb.gesow@gmx.de

    Ihre dabei übermittelten Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nur zu rein wissenschaftlichen Zwecken im Rahmen dieser Studie verwendet. Sie dürfen die Löschung Ihrer Daten jederzeit anfordern. Ihre personenbezogenen Daten werden dann unverzüglich gelöscht. Für Rückfragen und weitere Erläuterungen zur ergänzenden Befragung steht Ihnen das Team gerne zur Verfügung: ifb.gesow@gmx.de

    Institut für gesundheits- und sozialwissenschaftliche Forschung und Beratung (IFB), 4.12.2020

  • Geistige Beeinträchtigung und problematischer Substanzkonsum

    Das Bundesmodellprojekt „aktionberatung – einfach.gut.beraten“ hat eine spezifische Beratungsform für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und problematischem Substanzkonsum konzipiert. Der Untertitel des Projektes steht für wichtige Aspekte eines spezifischen Beratungsangebotes.

    Ein Beratungsangebot für die Zielgruppe muss einfach sein. Das heißt zum einen, dass es für die zu beratende Person einfach zu erreichen und leicht verständlich sein muss. Zum anderen muss es für die Beraterinnen und Berater sowie für die Einrichtung einfach um- und innerhalb des bestehenden Angebotes einsetzbar sein. Ein Beratungsangebot für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung muss gut sein. Es muss zumindest die gleiche Qualität besitzen wie eine Beratung für Menschen ohne Beeinträchtigung. Zudem muss es der Klientin bzw. dem Klienten das gute Gefühl vermitteln, verstanden und akzeptiert zu werden und auf dem richtigen Weg zu sein. Die Beraterin bzw. der Berater muss für sich das gute Gefühl haben, eine wirkungsvolle Unterstützung zu sein.

    Im vorliegenden Beratungshandbuch des Bundesmodellprojektes „aktionberatung“ werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie solch eine spezifische Beratung für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung in Suchthilfeeinrichtungen umgesetzt werden kann.

    Das Beratungshandbuch ist in drei Bereiche unterteilt. Der erste Teil befasst sich mit den Grundlagen und Hintergründen einer Zusammenarbeit von Sucht- und Eingliederungshilfe. Der zweite Teil stellt die organisatorischen und fachlichen Voraussetzungen dar. Im dritten Teil werden exemplarische Methoden der Suchtprävention und -beratung vorgestellt, welche im Projektverlauf erarbeitet und durchgeführt wurden. Viele der im Handbuch erwähnten Materialien und Medien sind im Anhang zu finden.

    Das Handbuch ist als Empfehlung und als der erste Schritt für eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen der Sucht- bzw. Behindertenhilfe zu verstehen. Es ist im Sinne eines „lernenden Prozesses“ zu sehen, der nicht abgeschlossen ist, sondern fortgeführt werden kann und muss. Das Handbuch soll dazu anregen, die Suchtberatung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung zu etablieren und diese im Sinne der Klientinnen und Klienten weiter auszubauen.

    Das vollständige Beratungshandbuch sowie die dazugehörigen Materialien stehen unter www.aktionberatung.de/download kostenlos zur Verfügung.

    Quelle: Einleitung in: Beratungshandbuch. Grundlagen der Beratungsarbeit mit Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und problematischem Substanzkonsum, hg. v. Bundesmodellprojekt aktionberatung und Autor Thomas Abel, Stand Juli 2020

    Redaktion KONTUREN online, 03.12.2020

  • Neuer Bericht der Drogenbeauftragten der Bundesregierung

    Am 26.11.2020 hat Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, in der Bundespressekonferenz ihren Jahresbericht 2020 vorgestellt. Darin finden sich neben aktuellen Trends und Zahlen rund um die Themen Tabak, Alkohol, illegale Drogen, Medien- und Glücksspielsucht umfangreiche Informationen zur Arbeit der Drogenbeauftragten, zu ihrer bisherigen Schwerpunktsetzung und ihren Zielen für das kommende Jahr.

    Daniela Ludwig: „Die Corona-Pandemie stellt alle Akteure vor immense Herausforderungen, schafft neue Suchtgefahren und erfordert schnelle und wirksame Entscheidungen. Elementar wichtig ist, dass Beratungsstellen, niedrigschwellige Hilfsangebote und Suchtkliniken für alle Bedürftigen offenbleiben. Denn der Bedarf ist größer denn je! Ich bin sehr froh, dass wir es mit einer Eilverordnung geschafft haben, die Substitutionsversorgung für Opiatabhängige in der Krise zu sichern. Mehr Hilfe als bisher brauchen aber auch die Kinder von Suchtkranken. Viele von ihnen sind nahezu auf sich allein gestellt. Wir dürfen niemanden vergessen!“

    Schwerpunkte der Drogenbeauftragten sind aktuell der Ausbau lebensrettender Maßnahmen wie Substitution oder die bundesweite Verbreitung des Nasensprays Naloxon gegen Atemstillstand bei Überdosierungen. Hierdurch sollen Todesfälle durch den Konsum illegaler Drogen verhindert werden. Weitere Schritte sind auch beim Thema Tabak vorgesehen. Neueste Zahlen belegen, dass in Deutschland jährlich 127.000 Menschen an den Folgen des Rauchens versterben. Die Drogenbeauftragte plant daher im kommenden Jahr weitere Maßnahmen zum Thema Tabakentwöhnung.

    Daniela Ludwig: „Wir haben mittlerweile mehrere wissenschaftliche Belege dafür, dass Raucher sich einem doppelten Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf aussetzen. Jedes Jahr versterben auch ohne Corona 127.000 Menschen an den Folgen ihres Tabakkonsums. Daher sind wir – trotz insgesamt rückläufiger Zahlen – hier lange noch nicht am Ziel. Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko, gerade in dieser Zeit!“

    Zusätzliche Meilensteine sind der Fokus auf die zunehmende Zahl medienabhängiger Kinder und Jugendlicher in Deutschland. Hier hat die Drogenbeauftragte gemeinsam mit der Staatministerin für Digitalisierung, Dorothee Bär, die Kampagne „Familie. Freunde. Follower“ gestartet. Gerade während des ersten Lockdowns haben Jugendliche etwa 70 Prozent häufiger zu digitalen Spielen gegriffen und soziale Netzwerke genutzt. Damit steigen auch in diesem Bereich die Suchtgefahren.

    Mit der neuen Cannabispräventionskampagne „Mach Dich schlau“ soll darüber hinaus den steigenden Konsumzahlen entgegengewirkt und die Aufklärung junger Menschen gefördert werden.

    Pressestelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, 26.11.2020

  • Blitzschnell entspannt

    TRIAS Verlag, Stuttgart 2020, 128 Seiten, 14,99 €, ISBN 978-3-432-11169-8, auch als E-Book erhältlich

    Sie benötigen dringend einen Moment der Entspannung im Alltag – es sollte aber möglichst schnell und einfach gehen? Kein Problem! Dieses ideenreiche Buch zeigt Ihnen schnelle und wirksame Tricks aus allen bekannten Entspannungstechniken.

    Es gibt jede Menge Situationen, in denen eine kurze Entspannung möglich ist: ob auf dem Weg zur Arbeit, in der Warteschlange, zwischendurch im Büro usw. Dieses Buch ist eine Sammlung wertvoller Anti-Stress-Tipps. Schon nach wenigen Augenblicken finden Sie zu mehr Gelassenheit und Ruhe und kehren erfrischt und gestärkt zurück zur täglichen Routine!

  • Welt-AIDS-Tag

    Das Robert Koch-Institut hat anlässlich des bevorstehenden Welt-AIDS-Tages im Epidemiologischen Bulletin eine umfassende Darstellung der HIV/AIDS-Situation in Deutschland veröffentlicht. Im Jahr 2019 haben sich geschätzt 2.600 Personen in Deutschland mit HIV infiziert, 2018 waren es 2.500 Neuinfektionen. „Dieser leichte Anstieg der Infektionszahlen zeigt, dass weitere Anstrengungen notwendig sind, insbesondere um die Testangebote zu verbessern und den Zugang zur Therapie für alle in Deutschland mit HIV lebenden Menschen zu gewährleisten“, betont Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts. „In der Gesamtschau der vergangenen Jahre zeigt sich aber, dass der Ausbau von zielgruppenspezifischen Testangeboten und ein früherer Behandlungsbeginn Erfolge gebracht haben“, unterstreicht Wieler. Insbesondere ist in den vergangenen Jahren bei der wichtigsten Betroffenengruppe – Männer, die Sex mit Männern haben – die Zahl der Neuinfektionen deutlich gesunken.

    Die Zahl der Menschen mit einer HIV-Infektion in Deutschland ist bis Ende 2019 auf 90.700 gestiegen. Von diesen ist bei etwa 10.800 die HIV-Infektion noch nicht diagnostiziert. Wer von seiner Infektion nichts weiß, kann das Virus unbeabsichtigt weitergeben, außerdem ist die Sterblichkeit bei Spätdiagnosen höher. Im Jahr 2019 sind geschätzt 380 Menschen an HIV gestorben.

    Bei Männern, die Sex mit Männern haben, blieb die Zahl der geschätzten HIV-Neuinfektionen konstant im Vergleich zum Vorjahr und liegt bei etwa 1.600 Neuinfektionen, im Jahr 2013 waren es noch etwa 2.200. Beim Gebrauch intravenöser Drogen haben sich 2019 etwa 360 Menschen mit HIV infiziert, diese Zahl ist erneut leicht gestiegen. Etwa 650 Menschen haben sich in Deutschland auf heterosexuellem Weg mit HIV infiziert, auch in dieser Gruppe gibt es seit 2012 auf niedrigem Niveau einen Anstieg.

    Der Anteil von Menschen mit einer HIV-Diagnose, die eine antiretrovirale Behandlung erhalten, hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen und liegt inzwischen bei 96 Prozent. Bei fast allen Behandelten (96 Prozent) ist die Behandlung erfolgreich, so dass sie nicht mehr infektiös sind. Infektionen werden in erster Linie durch Menschen übertragen, deren HIV-Infektion noch nicht diagnostiziert ist. Die Empfehlung, Kondome zu benutzen, bleibt daher weiterhin ein Grundpfeiler der Prävention von HIV und weiteren sexuell übertragbaren Infektionen.

    Mit der oralen Chemoprophylaxe einer HIV-Infektion (sogenannte Präexpositions-Prophylaxe – PrEP) steht ein zusätzliches Instrument zur Verhinderung von HIV-Neuinfektionen zur Verfügung. Seit September 2019 werden in Deutschland die Kosten für Medikamente zur PrEP für Menschen mit substanziellem HIV-Risiko durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Inwiefern sich die Kostenübernahme über den individuellen Nutzen hinaus auch auf die epidemiologische Entwicklung in der Bevölkerung auswirkt, wird derzeit in einem vom RKI geleiteten Forschungsverbund eingehender evaluiert.

    Das RKI schätzt die Zahl der HIV-Neuinfektionen jedes Jahr neu. Durch zusätzliche Daten und Informationen sowie Anpassung der Methodik können sich die Ergebnisse der Berechnungen von Jahr zu Jahr verändern und liefern jedes Jahr eine aktualisierte Einschätzung des gesamten bisherigen Verlaufs der Epidemie. Die neuen Zahlen können daher nicht direkt mit früher publizierten Schätzungen verglichen werden. Die geschätzten Neuinfektionen sind nicht zu verwechseln mit den beim RKI gemeldeten Neudiagnosen. Da HIV über viele Jahre keine auffälligen Beschwerden verursacht, kann der Infektionszeitpunkt länger zurückliegen.

    Das Epidemiologische Bulletin 48/2020 und weitere Informationen, darunter Eckdaten für die einzelnen Bundesländer, sind online abrufbar: www.rki.de/hiv.

    Pressestelle des Robert Koch-Instituts, 26.11.2020

  • DAK-Psychoreport 2020

    In Deutschland ist die Zahl der Arbeitsausfälle aufgrund psychischer Erkrankungen rasant gestiegen. Von 2000 bis 2019 gab es bei den Fehltagen aufgrund von psychischen Erkrankungen insgesamt einen Anstieg um 137 Prozent. Frauen waren wesentlich häufiger wegen Seelenleiden krankgeschrieben als ihre männlichen Kollegen. Das sind zentrale Ergebnisse des Psychoreports 2020 der DAK-Gesundheit.

    Der aktuelle DAK-Psychoreport ist eine Langzeit-Analyse, für die das IGES Institut die anonymisierten Daten von über zwei Millionen erwerbstätigen Versicherten ausgewertet hat. Demnach erreichten die Krankschreibungen von Arbeitnehmern aufgrund von psychischen Leiden im Jahr 2019 mit rund 260 Fehltagen pro 100 Versicherte einen Höchststand. Der Blick auf die Einzel-Diagnosen zeigt, dass Depressionen und Anpassungsstörungen die meisten Ausfalltage verursachten. 2019 gingen 105 Fehltage je 100 Versicherte auf das Konto von Depressionen, bei den Anpassungsstörungen waren es 59. Auf Platz drei rangierten neurotische Störungen mit 26 Fehltagen je 100 Versicherte. Angststörungen kamen auf 19 Fehltage je 100 Versicherte.

    „Psychische Erkrankungen sind nicht nur eine große Belastung für die Betroffenen, sie stellen unsere ganze Gesellschaft vor enorme Herausforderungen“, kommentiert DAK-Vorstandschef Andreas Storm die Ergebnisse. Vor allem die Ausfalltage wegen Anpassungsstörungen haben in den vergangenen Jahren rasant zugenommen: Seit 2000 hat sich ihre Anzahl bezogen auf 100 Versicherte vervierfacht. Storm begrüßt die „Offensive für psychische Gesundheit am Arbeitsplatz“ der Bundesregierung. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte gesagt, im Kampf gegen das Problem müssten Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsschutz und Gesundheits- sowie Familienpolitik Hand in Hand gehen. „Zentral ist, dass auch Arbeitgeber psychische Belastungen und Probleme aus der Tabuzone holen und ihren Mitarbeitern Hilfe anbieten“, so Storm. „Beim betrieblichen Gesundheitsmanagement steht unsere Kasse Firmen zur Seite und unterstützt die Versorgung und Wiedereingliederung psychisch belasteter und kranker Arbeitnehmer.“

    Wie der DAK-Report zeigt, nahmen die Fehlzeiten für psychische Erkrankungen bei beiden Geschlechtern mit dem Alter kontinuierlich zu. Frauen hatten 2019 erneut wesentlich mehr Fehltage wegen Seelenleiden als ihre männlichen Kollegen (328 Fehltage je 100 Versicherte gegenüber 203 Fehltage bei Männern).

    Die öffentliche Verwaltung hatte 2019 überproportional viel Arbeitsausfall aufgrund psychischer Erkrankungen. Die Branche lag mit 382 Fehltagen je 100 Beschäftigte 47 Prozent über dem DAK-Durchschnitt. Ebenfalls viele Fehltage wegen Seelenleiden hatten zudem das Gesundheitswesen mit 338 Fehltagen und der Bereich Verkehr, Lagerei und Kurierdienste (249 Tage).

    Bei den Fehltagen durch psychische Erkrankungen gab es deutliche regionale Unterschiede: Während im Saarland im vergangenen Jahr 340 Fehltage je 100 Versicherte mit den entsprechenden Diagnosen begründet wurden, waren es in Baden-Württemberg lediglich 207 Fehltagen je 100 Versicherte. Berlin und Brandenburg belegten mit 303 und 301 Fehltagen je 100 Versicherte die Plätze zwei und drei der Statistik.

    Pressestelle der DAK-Gesundheit, 15.09.2020

  • Wirkfaktor Tier

    „Tierische Co-Therapeuten“ erhöhen den Anteil regulärer Behandlungsabschlüsse.

    Der Wirkfaktor Tier unterstützt Rehabilitanden nachweislich dabei, ihre Suchtbehandlungen regulär abzuschließen. Das ist das Ergebnis einer Auswertung der entsprechenden Kennzahlen im Fachkrankenhaus Vielbach.

    Die Einbeziehung von Tieren in die Suchtrehabilitation hat im Fachkrankenhaus Vielbach, einer reinen Männereinrichtung zur medizinischen und sozialen Rehabilitation von Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung, eine lange Tradition. 2008 begann man, Tiere zielgerichtet als Medium therapeutischer Interventionen einzusetzen. Pferde, Esel, Ziegen, Gänse, Hühner und Hasen werden hier von den Rehabilitanden betreut. Auch nach „Feierabend“ und an den Wochenenden.

    Mit dem Erleben, Zulassen und Verbalisieren von Gefühlen tun sich viele der Vielbacher Rehabilitanden schwer. Wenn sie mit Tieren arbeiten, erweisen sich diese für sie oft als emotionale „Türöffner“. Sie befähigen die Männer auf eine ganz besondere Weise, besser von den psychotherapeutischen Interventionen der Therapie zu profieren. Tiere haben keine Vorurteile. Alles, was sie wollen, ist: „Streichle mich! Füttere mich! Spiel mit mir!“ Heilsame Begegnungen mit Tieren fördern bei den Rehabilitanden deutlich erkennbar soziale Kompetenzen, Empathie und Selbstwertgefühl. Intensive Betreuungsbeziehungen zu einem Tier ermöglichen neue emotionale, positive Bindungserfahrungen.

    Zwölf Jahre nach dem Start der tiergestützten Suchtrehabilitation hat die Vielbacher Klinikleitung die Wirksamkeit ihrer „tierischen Co-Therapeuten“ einer umfangreichen Prüfung unterzogen. Für den Zeitraum 2014 bis 2020 wurden unter anderem die Kennzahlen der regulär abgeschlossenen Behandlungen untersucht. Man verglich dabei den Anteil der regulären Behandlungsabschlüsse der Rehabilitanden, die in dieser Zeit mindestens zehn Wochen kontinuierlich in der Tierbetreuung eingesetzt waren, mit dem der Rehabilitanden, die nicht in der Tierbetreuung eingesetzt waren. Dabei zeigte sich, dass die Haltequote der Tierbetreuungsgruppe um 33,4 Prozent höher liegt als die der Rehabilitanden, die nicht im intensiven Kontakt mit den Tieren standen.

    Klinikleiter Joachim J. Jösch und sein Team freuen sich über das Ergebnis. „Die fachgerechte Haltung und Betreuung unserer vielen Tiere verursacht großen Aufwand und Kosten. Wir waren aber immer davon überzeugt, mit dem Einsatz der Tiere in der Therapie Qualität, Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Reha signifikant steigern zu können. In der medizinischen Rehabilitation wird Evidenzbasiertheit erwartet. Mit unserem aktuellen Untersuchungsergebnis kann sich der in Vielbach praktizierte Behandlungsansatz sehen lassen“, resümiert Jösch.

    Fachkrankenhaus Vielbach, Joachim J. Jösch, 18.11.2020

  • Tiere tun gut

    Tiergestützte Interventionen zählen hierzulande immer noch zu den alternativen Behandlungsmethoden, und obwohl kaum eine Krankenkasse die Kosten trägt, findet sich ein großer Zuwachs an Nutzern und Anbietern, denn: „Tiere tun Menschen gut.“ Die Filme zeigen verschiedene Formen von tiergestützter Intervention (tiergestützte Therapie, tiergestützte Pädagogik, Begleittiere) mit unterschiedlichen Tieren in verschiedenen Settings.

    Gezeigt werden Hunde auf einer Palliativstation, bei der Arbeit mit Demenzkranken oder Menschen mit Behinderung, als Schulbegleit- oder Assistenzhund und beim Lesehundprojekt, bei dem das Tier zuhört und Kinder angstfrei vorlesen lässt. Pferde werden in einer Suchtklinik als Eisbrecher genutzt, um besseren Zugang zu Patient*innen zu bekommen, oder sie werden in der Hippotherapie eingesetzt, die zwei Frauen mit Multipler Sklerose dabei hilft, sich besser bewegen zu können. Lamas und Alpakas helfen einem Autisten, spontaner agieren zu können, und ein junger Mann mit Down-Syndrom versucht, sich mit der Hilfe von Hühnern und Eseln besser an Regeln zu halten. Der Rücken einer Kuh wird zur Praxis für Physiotherapie und erzielt denselben Effekt, nur schneller und vor allem schöner. Der pädagogische Nutzen wird auch auf einer Jugendfarm deutlich, auf der Kinder und Jugendliche praxisnah den richtigen Umgang mit Tieren erlernen. Die Filmreihe zeigt bei einer Auswahl an Therapiemöglichkeiten mit Tieren, wie die Bereitschaft, Dinge zu tun oder sich in Gesprächen zu öffnen, enorm steigt, wenn ein Tier dabei ist.

    Alle Filme beinhalten Interviews mit Anbieter*innen, die über Konzepte, Möglichkeiten und Vorteile der tiergestützten Intervention berichten, und wenn möglich auch mit Nutzer*innen, die erzählen, wie die Therapien wirken und wo der Unterschied zu konventionellen Methoden liegt. Die Anbieter*innen äußern sich auch dazu, wie sie den Tierschutz gewährleisten, eine Instrumentalisierung der Tiere vermeiden und darüber, wie wichtig eine fundierte Ausbildung ist, bevor man Mensch und Tier zusammenbringt, um das nie völlig auszuschließende Restrisiko zu minimieren.

    Die Filmreihe gibt einen Einblick in verschiedene Angebote der tiergestützten Intervention und Pädagogik und zeigt so die positiven Effekte für den Körper und das emotionale Wohlbefinden auf.

    2020, 111 Min., freigegeben ab 0 Jahren, DVD Kauf € 32,00, Ausleihe € 12,00
    Mehr Informationen auf der Website des Medienprojektes Wuppertal

    Pressestelle Medienprojekt Wuppertal, Jugendvideoproduktion und -vertrieb, 14.09.2020

  • Zuhause nicht sicher

    Die Zahl von Mord und Totschlag, Sexualdelikten, Körperverletzungen oder Stalking ist in (Ex-) Paarbeziehungen im Jahr 2019 auf hohem Niveau geblieben. Die neuen Zahlen der Kriminalstatistischen Auswertung Partnerschaftsgewalt des Bundeskriminalamtes zeigen insgesamt sogar einen leichten Anstieg. 2019 wurden 141.792 Opfer von Partnerschaftsgewalt in den definierten Kategorien polizeilich erfasst, knapp ein Prozent mehr als im Jahr zuvor. Zu 81 Prozent waren Frauen betroffen und zu 19 Prozent Männer. Die Hälfte der Opfer lebte zum Tatzeitpunkt mit dem Täter oder der Täterin in einem Haushalt (50,5 Prozent).

    Die detaillierte BKA-Auswertung wurde zum fünften Mal in Folge erstellt und gibt Einblick, in welchem Umfang und mit welchen Ausprägungen Gewalt in Paarbeziehungen bei der Polizei bekannt wird, welche Delikte passieren und in welcher Beziehung Täter und Opfer stehen. Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey und der Präsident des Bundeskriminalamtes Holger Münch haben die Ergebnisse für 2019 vorgestellt.

    Bundesfrauenministerin Giffey: „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache, sondern es geht um Straftaten. Für viele Frauen, aber auch für Männer, ist es traurige Realität, dass die eigene Wohnung, in der man sich sicher fühlen möchte, zu einem gefährlichen Ort wird. Die Zahlen sind schockierend, denn sie zeigen: An fast jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Und alle 45 Minuten wird – statistisch gesehen – eine Frau Opfer von vollendeter und versuchter gefährlicher Körperverletzung durch Partnerschaftsgewalt. In der Zeit der Corona-Pandemie ist nach den Berichten der Frauenhäuser, Beratungsstellen und Hilfetelefone davon auszugehen, dass häusliche Gewalt eher zunimmt – zumal wir damit rechnen müssen, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt als die Zahl der Polizei-bekannten Fälle.“

    BKA-Präsident Holger Münch: „Gewalt in Partnerschaften äußert sich als Stalking, Bedrohung, sexueller Übergriff, Körperverletzung, Vergewaltigung bis hin zu Mord und Totschlag. Sowohl psychisch als auch physisch ausgeübte Gewalt hinterlässt tiefe Wunden bei den Opfern. Partnerschaftsgewalt findet meist hinter geschlossenen Haustüren – im Verborgenen – statt; die Opfer werden nicht bemerkt oder trauen sich nicht, aus Angst vor den Konsequenzen, Anzeige zu erstatten. Allein im Hellfeld verzeichnen wir 2019 über 141.000 Männer und Frauen, die Opfer von Partnerschaftsgewalt geworden sind. Es ist jedoch von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen. Partnerschaftsgewalt darf keinen Platz in unserer Gesellschaft haben.“

    Zu den BKA-Zahlen im Einzelnen

    Im Jahr 2019 wurden durch ihre Partner oder Ex-Partner insgesamt 141.792 Personen Opfer von Mord und Totschlag, Körperverletzungen, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking, Freiheitsberaubung, davon knapp 81 Prozent Frauen.

    Knapp 115.000 Frauen waren von Partnerschaftsgewalt betroffen. Gemessen an der Gesamtzahl weiblicher Opfer in den Bereichen Mord und Totschlag, Körperverletzung, Vergewaltigung, sexueller Nötigung, Bedrohung und Stalking ist das ein Anteil von 34,5 Prozent, dagegen sind es bei den Männern 5,5 Prozent. In 2019 wurden in Deutschland Frauen und Männer Opfer von Partnerschaftsgewalt (jeweils vollendete und versuchte Delikte):

    • von vorsätzlicher einfacher Körperverletzung: über 69.000 Frauen, 17.800 Männer;
    • von Bedrohung, Stalking, Nötigung: 28.906 Frauen, 3.571 Männer;
    • von Freiheitsberaubung: 1.514 Frauen, 183 Männer;
    • von gefährlicher Körperverletzung: knapp 12.000 Frauen, 5.169 Männer;
    • von Mord und Totschlag: 301 Frauen, 93 Männer.

    Bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung in Partnerschaften sind die Opfer zu über 98 Prozent weiblich, bei Stalking und Bedrohung in der Partnerschaft sind es 89 Prozent. Der Anteil männlicher Opfer ist bei vorsätzlicher, einfacher Körperverletzung mit 20,5 Prozent sowie bei Mord und Totschlag mit 23,6 Prozent vergleichsweise am Höchsten.

    Von den insgesamt 118.176 erfassten Tatverdächtigen waren 78.088 (66,1 Prozent) deutsche Staatsangehörige. Nach Deutschen wurden als Tatverdächtige am häufigsten türkische Staatsangehörige (6.706 Personen; 5,7 Prozent aller Tatverdächtigen) erfasst, gefolgt von polnischen (3.146; 2,7 Prozent), syrischen (3.090; 2,6 Prozent) und rumänischen (2.042; 1,7 Prozent) Staatsangehörigen.

    Von den insgesamt 141.792 erfassten Opfern waren 99.904 (70,5 Prozent) deutsche Staatsangehörige. Nach Deutschen wurden als Opfer am häufigsten türkische Staatsangehörige (5.563 Personen; 3,9 Prozent) erfasst, gefolgt von polnischen (4.428; 3,1 Prozent) Staatsangehörigen. Die Zahlen entsprechen ungefähr denen von 2018.

    Bundesfrauenministerin Giffey: „Opfer, die Gewalt zuhause erleben, trauen sich oft nicht, darüber zu sprechen – aus Scham oder Angst. Wir wissen, zwei Drittel der weiblichen Opfer gehen auch nach schwerster Gewalterfahrung nicht zur Polizei und suchen auch keine anderweitige Hilfe. Das Thema ist viel zu oft noch ein Tabu, mit dem endlich Schluss sein muss.“

    Maßnahmen, Projekte und Initiativen im Kampf gegen Gewalt an Frauen (und Männern)

    Seit 2018 arbeitet der von Ministerin Giffey eingerichtete Runde Tisch von Bund, Ländern und Gemeinden, mit dem das Hilfenetz deutlich verstärkt und verbessert werden soll. Mit dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt das Bundesfrauenministerium seit Jahresbeginn und für die nächsten Jahre insgesamt 120 Millionen Euro zusätzlich für den Ausbau von Beratungsstellen und Frauenhäuser bereit.

    Im Rahmen der Initiative „Stärker als Gewalt“ hat das Bundesfrauenministerium den November zum Aktionsmonat gegen häusliche Gewalt ausgerufen. Mit zahlreichen Materialien und Aktionen, online und offline, wird auf das Thema hingewiesen und zum aktiven Einschreiten ermutigt. Darüber hinaus wird eine Nachbarschaftsaktion gestartet, bei der die Botschaft in die Kommunen und die unmittelbare Nachbarschaft der Menschen getragen wird.

    Mit dem bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter 08000 116 016 wird betroffenen Frauen seit 2013 bundesweit und rund um die Uhr kostenlos eine anonyme und niedrigschwellige Erstberatung in 18 Sprachen ermöglicht.

    Die gesamte Auswertung des BKA zu Partnerschaftsgewalt finden Sie hier: www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/Partnerschaftsgewalt/partnerschaftsgewalt_node.html

    Weitere Informationen erhalten Sie unter:
    www.hilfetelefon.de
    https://staerker-als-gewalt.de/

    Pressestelle des Bundesfamilienministeriums, 10.11.2020

  • Bessere technische Ausstattung für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen

    In der Sondersituation der Corona-Pandemie ist es besonders wichtig, dass gewaltbetroffene Frauen mit ihren Kindern schnell, unbürokratisch und zuverlässig Schutz und Beratung bekommen. Frauen, die zu Hause Gewalt erfahren, brauchen Rettungsanker wie das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen oder einen sicheren Zufluchtsort. Die rund 350 Frauenhäuser und über 600 Frauenberatungsstellen stehen durch die Corona-Auswirkungen wie viele andere soziale Dienste vor besonderen Herausforderungen und Belastungen. Ein besonderer Fokus der Maßnahmen des Bundesfrauenministeriums liegt deshalb darauf, die Erreichbarkeit der bestehenden Hilfsangebote auch unter den Bedingungen der COVID-19-Situation zu erhalten und zu verbessern.

    Damit die Unterstützungseinrichtungen in der Coronazeit verstärkt Telefon-, Online- und Videoberatung anbieten können, hat Bundesfrauenministerin Dr. Franziska Giffey sich bereits zu Beginn der Pandemie mit Vertreterinnen des Hilfesystems für gewaltbetroffene Frauen ausgetauscht und Unterstützung zugesagt. Entstanden ist daraus das Projekt „Nachhaltiges technisches Empowerment von Fachberatungsstellen und Frauenhäusern in der Corona-Pandemie – Hilfesystem 2.0“, das von der Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) umgesetzt wird. Das Bundesfrauenministerium fördert dabei eine bessere technische Ausstattung in Frauenhäusern und Fachberatungsstellen sowie Qualifizierungs- und Dolmetschleistungen. Dafür stehen mehr als drei Millionen Euro bereit. Die Förderung erfolgt im Bundesprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“.

    Bundesfrauenministerin Giffey: „Die letzten Wochen und Monate haben deutlich gemacht, dass Frauenhäuser und Fachberatungsstellen neue und moderne Mittel brauchen, um gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder auch in Krisenzeiten wie der Corona-Pandemie Schutz und Hilfe zukommen zu lassen. Gemeinsam mit der Frauenhauskoordinierung e.V. knüpfen wir mit dem Projekt ‚Hilfesystem 2.0‘ an diese Anforderungen an. Ich möchte die Mitarbeitenden in den Frauenhäusern und Fachberatungsstellen ausdrücklich ermuntern, die entsprechenden Anträge einzureichen.“

    Heike Herold, Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung: „Trotz Corona-Lockdown haben die Frauenhäuser und Fachberatungsstellen seit Beginn der Pandemie verlässlich ihre Schutz- und Unterstützungsmöglichkeiten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder aufrechterhalten. Wir begrüßen sehr, dass diese systemrelevanten Einrichtungen mit dem Projekt ‚Hilfesystem 2.0‘ nun aus Bundesmittelen Unterstützung in dieser schwierigen Pandemie-Situation erhalten.“

    Anträge können ab sofort gestellt werden

    Seit dem 15. Oktober können Frauenhäuser und Fachberatungsstellen über das Web-Portal „ProDaBa2020“ nach einer Registrierung Förderanträge einreichen. Zuwendungsfähig sind Anschaffungen zur Verbesserung der technischen Ausstattung in Frauenhäusern, Frauenschutzwohnungen und Fachberatungsstellen, die aufgrund der Corona-Pandemie notwendig sind, Ausgaben für Maßnahmen zur Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die digitalen Herausforderungen durch die Pandemie sowie Honorare für die Nutzung professioneller Dolmetschdienste für die Unterstützung und Beratung von gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen während der Corona-Pandemie. Förderanträge für die Finanzierung von technischer Ausstattung können bis zum 16. November 2020 übermittelt werden. Wird die Finanzierung von Qualifizierungs- und/oder Dolmetschleistungen beantragt, können Anträge bis zum 26. Februar 2021 eingereicht werden.

    Das Projekt wird umgesetzt in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen e.V. und der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser. Weitere Informationen enthalten die Dokumente mit den Zuwendungskriterien und den Fragen und Antworten zum Projekt. Rückfragen zum Projekt beantworten die Mitarbeiterinnen der Frauenhauskoordinierung.

    Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“

    Das Projekt „Hilfesystem 2.0“ wird aus dem Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ finanziert, mit dem der Bund im Rahmen seiner Förderkompetenzen Länder und Kommunen bei der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Hilfesystems unterstützt. Insgesamt 120 Millionen Euro stehen für den Ausbau und die Modernisierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen in den nächsten vier Jahren zur Verfügung. Das Bundesinnovationsprogramm ist 2019 mit der Förderung von fünf Projekten auf Bundesebene gestartet. Das Bundesfrauenministerium plant, bis 2022 jährlich zusätzlich fünf Millionen Euro für die Förderung innovativer Projekte zur Verfügung zu stellen.

    Informationen zum Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ finden sich auf der Website: www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de

    Pressestelle des Bundesfamilienministeriums, 30.10.2020