Kategorie: Kurzmeldungen

  • Drogenaffinitätsstudie 2025

    Die Altersgruppe der 18- bis 25-Jährigen konsumiert heute deutlich häufiger Cannabis als noch vor zehn Jahren. Laut Drogenaffinitätsstudie 2025 des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) stieg der Anteil junger Männer, die innerhalb des letzten Jahres Cannabis konsumierten, von 20,6 Prozent (2015) auf 31,6 Prozent im Jahr 2025. Bei jungen Frauen gab es im gleichen Zeitraum einen Anstieg von 9,7 auf 18,8 Prozent. Im Jahr 2023 gaben 26,9 Prozent der jungen Männer an, in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Bei den Frauen in dieser Altersgruppe lag der Anteil bei 19,4 Prozent.

    Bei Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren hingegen hat sich der Cannabiskonsum in den vergangenen zehn Jahren kaum verändert: 4,6 Prozent der Mädchen und 7,2 Prozent der Jungen gaben in diesem Jahr an, in den vergangenen zwölf Monaten Cannabis konsumiert zu haben. Das sind insgesamt etwas weniger als 2015, damals waren es 6,3 Prozent der Mädchen und 8,1 Prozent der Jungen. Im Jahr 2023 lagen die Werte in einem ähnlichen Bereich. So gaben im Jahr 2023 6,1 Prozent der Mädchen und 7,4 Prozent der Jungen an, in den vergangenen zwölf Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert zu haben.

    Dr. Johannes Nießen, Kommissarischer Leiter des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit: „Unsere Daten zeigen: Bei Jugendlichen hat sich der Konsum nicht erhöht. Bei jungen Erwachsenen hingegen ist der Konsum leicht angestiegen, insbesondere bei Männern zwischen 18 und 25 Jahren. Wir müssen diese Entwicklung sehr aufmerksam beobachten. Denn für junge Menschen ist Cannabis besonders gesundheitsschädlich: Der Konsum kann die Entwicklung des Gehirns beeinträchtigen, zu Konzentrations- und Gedächtnisproblemen führen und die Gesundheit langfristig gefährden. Deshalb bleibt es unsere Aufgabe, junge Menschen umfassend über die Risiken aufzuklären und ihnen niedrigschwellige Hilfsangebote zu machen. Prävention und Beratung sind entscheidend, damit Jugendliche und junge Erwachsene eine bewusste und gesunde Entscheidung treffen können.“

    Weitere Ergebnisse im Überblick

    • 8,5 Prozent der Jungen und 6,2 Prozent der Mädchen zwischen 12 und 17 Jahren haben schon einmal Cannabis konsumiert (2015: 11,2 % und 8,2 %). Der Trend ist bei Jungen leicht rückläufig, bei Mädchen weitgehend stabil.
    • 54,5 Prozent der jungen Männer und 40,6 Prozent der jungen Frauen zwischen 18 und 25 Jahren gaben an, im Laufe ihres Lebens Cannabis konsumiert zu haben (2015: 41,9 % und 26,6 %). Bei jungen Frauen wie Männern stieg der Konsum zwischen 2015 und 2021 deutlich. Seitdem verbleibt er auf ähnlich hohem Niveau.
    • Von den Befragten, die in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert hatten, zeigten 10,7 Prozent der Jugendlichen und 13,2 Prozent der jungen Erwachsenen ein problematisches Konsumverhalten.
    • 2025 waren 12,6 Prozent der männlichen und 9,5 Prozent der weiblichen Jugendlichen der Meinung, es sei für sie sehr leicht, innerhalb von 24 Stunden Cannabis zu beschaffen. Zwischen 2023 und 2025 kam es hier zu keiner signifikanten Veränderung. Bei den jungen Erwachsenen lag die Zahl mit 45,8 Prozent der jungen Männer und 32,1 Prozent der jungen Frauen deutlich höher. Hier stieg der Anteil derjenigen, die es sehr leicht finden, innerhalb von 24 Stunden Cannabis zu beschaffen, zwischen 2023 und 2025 deutlich an.

    Zur Studie „Die Drogenaffinität Jugendlicher in der Bundesrepublik Deutschland 2025“

    Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit, ehemals BZgA, untersucht seit 1973 mit wiederholt durchgeführten Repräsentativbefragungen den Substanzkonsum junger Menschen in Deutschland. Die aktuelle Studie aus dem Jahr 2025 baut auf den früheren Erhebungen auf und analysiert längerfristige Veränderungen im Cannabiskonsum von Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 12 und 25 Jahren. Dafür wurden im Zeitraum April bis Juli 2025 insgesamt 7.001 Personen dieser Altersgruppe befragt.

    Erste Ergebnisse der Drogenaffinitätsstudie zum Cannabiskonsum sind publiziert unter: www.bioeg.de/forschung/studien/abgeschlossene-studien/studien-ab-1997/suchtpraevention/

    Pressestelle des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit (BIÖG), 23.9.2025

  • Veränderungen durch das Cannabisgesetz

    Das neue Cannabisgesetz (CanG) regelt seit 1. April 2024 den legalen Bezug von Cannabis auf verschiedenen Wegen. Dies nutzen viele Konsumierende auch, sie bauen mehrheitlich selbst Cannabis an oder beziehen es per Rezept über Apotheken statt über den illegalen Markt. Dies zeigt eine Online-Erhebung des Instituts für Suchtforschung (ISFF) der Frankfurt University of Applied Sciences (Frankfurt UAS) in Zusammenarbeit mit der Evangelischen Hochschule Freiburg. Das Forschungsteam wertete Fragebögen von fast 11.500 Konsumierenden aus, um zu untersuchen, welche Veränderungen von Konsummustern, Bezug und Einstellungen bei Konsumierenden durch das Gesetz stattgefunden haben. Abrufbar ist die Auswertung als PDF unter: www.frankfurt-university.de/fileadmin/standard/ISFF/KonCanG_Projektbericht.pdf

    Deutliche Veränderung bei Bezugsquellen

    Das Projekt „Veränderungen für Konsumierende von Cannabis durch das Cannabisgesetz“ wurde durch den Innovationsfond Forschung der Frankfurt UAS gefördert. An der nicht-repräsentativen Online-Erhebung konnten Nutzer:innen mit einem Mindestalter von 14 Jahren von Ende März bis Anfang Juni 2025 teilnehmen. Ziel war es, vor allem regelmäßig oder häufig Konsumierende zu erreichen. In der Stichprobe konsumierten 81 Prozent mindestens wöchentlich, 39 Prozent sogar täglich. Die Antworten der fast ausschließlich (99 Prozent) volljährigen Teilnehmenden weisen eine deutliche Tendenz auf bei der Frage, woher das konsumierte Cannabis stammt: nicht von Dealer:innen.

    „Die Befragung zeigt, dass das Cannabisgesetz bereits jetzt ein Erfolg im Hinblick auf die Schwächung des illegalen Marktes ist: Gerade diejenigen, die den Großteil des Cannabis in Deutschland verbrauchen, nutzen weit überwiegend legale Quellen“, so Prof. Dr. Bernd Werse, Direktor des ISFF und Leiter des Projektes. 88 Prozent der befragten Erwachsenen bezogen in den letzten sechs Monaten Cannabis hauptsächlich aus einer grundsätzlich legalen Quelle. In der Zeit vor dem Gesetz nutzten 24 Prozent eine der jetzt legalisierten Möglichkeiten als Hauptquelle. Eigenanbau oder den Bezug aus der (Online-)Apotheke benennen fast 80 Prozent als aktuelle hauptsächliche Bezugsquelle.

    Der Joint daheim ist beliebter als der Konsum in der Öffentlichkeit

    Zudem gibt die Auswertung einen Einblick, wie die Befragten konsumieren. Am beliebtesten ist der Joint mit Tabak, knapp gefolgt von Vaporizern. Jede:r Fünfte der Befragten nutzt auch synthetische Cannabisprodukte. Mit dem Gesetz wird es zudem möglich, legal in weiten Bereichen des öffentlichen Raums zu konsumieren. Das nutzen viele aber nicht. „Laut unserer Studie konsumieren die meisten Befragten im privaten Rahmen. So geben fast alle das eigene Grundstück als einen ihrer Konsumorte an. Knapp die Hälfte nennt auch den öffentlichen Raum als Konsumort. Die wenigen befragten Jugendlichen dagegen nennen deutlich häufiger auch den öffentlichen Raum als einen der Orte des Konsums“, so Prof. Dr. Anke Stallwitz, Professorin für Sozialpsychologie an der Evangelischen Hochschule Freiburg.

    Frauen konsumieren anders

    Was den Umgang mit Cannabis angeht, zeigen sich weitere Muster, nicht nur auf das Alter bezogen, sondern auch in Bezug auf das Geschlecht. Zwar ist regelmäßiger Cannabiskonsum unter Frauen generell deutlich geringer verbreitet – so sind in der vorliegenden Stichprobe mit 86 Prozent auch um ein Vielfaches mehr Männer als Frauen vertreten – jedoch konsumieren sie insgesamt risikoreicher. „Wenn Frauen oder Jugendliche konsumieren, verwenden sie eher riskante Konsumformen als Männer. Cannabis wird meist als Joint geraucht, und es werden auch etwas eher synthetische Cannabinoide konsumiert“, fasst Larissa Steimle, ehemals Frankfurt UAS und nun Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, zusammen. Zudem griffen Frauen eher weiterhin auf illegale Quellen zurück – vor allem, weil sie deutlich häufiger Cannabis von Freund:innen nutzten, statt sich selbst um die Beschaffung zu kümmern. Diese Erkenntnisse gäben Ansatzpunkte für eine gezielte Aufklärung.

    Die Auswertung der Befragung erschien im Vorfeld der ersten Ergebnisse des wissenschaftlichen Evaluationsprozesses, den die Bundesregierung angestoßen hat. Das Verbundprojekt EKOCAN (ohne Beteiligung der Autor:innen) untersucht unterschiedliche Fragestellungen zu den gesellschaftlichen Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes. Eine erste Teilevaluation wurde Ende September vorgelegt. Werse hierzu: „Bisher liegen keine belastbaren Hinweise zur zentralen Frage vor, wie sich die Beschaffung verlagert hat. Unsere Studie mit ihrer großen erreichten Stichprobe wird genau zu diesem Punkt als externe Quelle für die offizielle Evaluation wichtige Erkenntnisse liefern.“

    Zumindest bei den Konsumierenden hat das Gesetz bereits zu einer Wahrnehmungsänderung geführt. Mehr als drei Viertel gaben bei der Erhebung an, keine Angst mehr vor einer Strafverfolgung zu haben, mehr als zwei Drittel haben auch weniger Hemmungen, sich bei Problemen mit ihrem Konsum Hilfe zu suchen.

    Die Teilnehmenden der Online-Erhebung im Überblick

    • Geschlecht: 85,9 % männlich, 13,4 % weiblich, 0,7 % divers
    • Alter: Median = 37 Jahre; 14–18 Jahre: 0,8 %, 19–24 Jahre: 12 %, 25–30 Jahre: 19 %, 31 –35 Jahre: 15,6 %, 36–40 Jahre: 18,8 %, 41–50 Jahre: 24,3 %, über 50 Jahre: 10,3 %
    • Staatsbürgerschaft: 96,5 % deutsch, 1,9 % doppelte Staatsbürgerschaft, 1,6 % andere Staatsbürgerschaft
    • Wohnort: >100.000 Einwohner: 37,1 %, 10.000–100.000: 31,1 %, <10.000: 31,8 %

    Pressestelle der Frankfurt University of Applied Sciences, 29.8.2025

  • Erste Ergebnisse zur Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG)

    Die Universität Tübingen und die Universitätsklinken Hamburg-Eppendorf und Düsseldorf erforschen im Projekt EKOCAN die Folgen der Teillegalisierung du legten Ende September den Zwischenbericht vor.

    Im Jahr 2024 haben in Deutschland schätzungsweise 5,3 Millionen Erwachsene Cannabis konsumiert. Durch das verfügbare Medizinalcannabis konnten etwa 12 bis 14 % des Gesamtbedarfs an Cannabis gedeckt werden. Die Anbauvereinigungen produzierten dagegen nicht einmal 0,1 % der benötigten Menge. Die Marktanteile des legalen Eigenanbaus sowie des aus illegaler Produktion oder Weitergabe stammenden Cannabis können demgegenüber derzeit nicht quantifiziert werden. Die verfügbaren Daten sprechen zudem mehrheitlich bisher nicht dafür, dass sich das KCanG kurzfristig auf die Anzahl der jugendlichen oder erwachsenen Konsumierenden ausgewirkt hat.  Die Teillegalisierung dieser Droge durch das KCanG hat jedoch zu einem starken Rückgang der im Zusammenhang mit Cannabis registrierten Straftaten geführt. So wies die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 in diesem Bereich 100.000 Strafverfahren weniger aus als im Vorjahr. Insbesondere Kleinkonsumierende werden nicht mehr strafrechtlich verfolgt.

    Dies sind die ersten, vorläufigen Ergebnisse des Verbundprojektes EKOCAN, die im Rahmen eines Zwischenberichts vorgelegt wurden. EKOCAN ist ein von Bundesministerium für Gesundheit beauftragtes unabhängiges wissenschaftliches Konsortium zur Evaluation des KCanG. In dem Forschungsvorhaben werden eigene Daten erhoben und außerdem Informationen aus sonstigen Studien sowie vorliegende Routinedaten zusammengeführt. Der Abschlussbericht wird im April 2028 erwartet.

    Dr. Jakob Manthey, Koordinator von EKOCAN und Arbeitsgruppenleiter am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, führt aus, dass im Zwischenbericht Informationen aus zwölf Befragungen und 20 Routinedatenquellen berücksichtigt wurden: „Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass sich infolge der Teillegalisierung im Jahr 2024 die Zahl der Konsumierenden und der Umfang gesundheitlicher Probleme durch Cannabiskonsum kurzfristig kaum verändert haben”. Manthey betont außerdem, dass sich bestimmte Auswirkungen des KCanG erst mit größerem Abstand bestimmen lassen. Während sich bislang nur wenige Anhaltspunkte für Auswirkungen der Teillegalisierung auf den Gesundheitsschutz zeigen, sieht Manthey in der bisher geringen Anzahl der Anbauvereinigungen ein mögliches Problem: „Wenn der Gesetzgeber die Verdrängung des Schwarzmarktes priorisieren wollte, müssten die Rahmenbedingungen für die Genehmigung und den Betrieb von Anbauvereinigungen vereinfacht werden.“

    „In den bisher vorliegenden Daten zeigt sich zudem, dass sich der sinkende Trend im Anteil der Jugendlichen, die Cannabis konsumieren, auch nach der Teillegalisierung fortsetzt“, erläutert Professor Dr. Daniel Kotz (Leiter des Schwerpunkts Suchtforschung und klinische Epidemiologie am Universitätsklinikum Düsseldorf). Allerdings betreibt weiterhin etwa ein Zehntel der jugendlichen Konsumierenden einen riskanten Umgang mit Cannabis (d. h., sie konsumieren täglich oder fast täglich), was die Wahrscheinlichkeit für teilweise schwerwiegende Gesundheitsprobleme deutlich erhöht. Auch liegen Hinweise vor, dass weniger Jugendliche nach der Teillegalisierung Suchtberatungen in Anspruch genommen haben.

    Zu den Auswirkungen auf die cannabisbezogene Kriminalität erklärt Professor Dr. Jörg Kinzig, Direktor des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen: „Was wir jetzt schon sagen können, ist, dass es sich bei der Teillegalisierung von Cannabis um die quantitativ bedeutsamste Entkriminalisierung in der Geschichte der Bundesrepublik handelt. Im Jahr 2024 hat die Polizei im Bereich der Cannabisdelikte über 100.000 Fälle weniger verzeichnet als im Vorjahr.“ Um zu beurteilen, wie sich die Gesetzesänderung im Detail auf die (Organisierte) Kriminalität und auf die Praxis von Polizei und Justiz auswirkt, seien aber noch weitere Daten und ein längerer Beobachtungszeitraum erforderlich.

    EKOCAN („Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“) ist das durch den Gesetzgeber in § 43 KCanG verankerte Projekt zur Evaluation des KCanG. Das Forschungsvorhaben startete am 1. Januar 2025 und hat eine Laufzeit bis 30. April 2028. EKOCAN wird von drei Partnerinstitutionen getragen: dem Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS) am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (Dr. Jakob Manthey, Verbundkoordination und Projektleitung Hamburg), dem Centre for Health and Society (chs) am Universitätsklinikum Düsseldorf (Univ.-Prof. Dr. Daniel Kotz, Projektleitung Düsseldorf) und dem Institut für Kriminologie (IfK) der Universität Tübingen (Univ.-Prof. Dr. Jörg Kinzig, Projektleitung Tübingen).

    Der vollständige Zwischenbericht ist über folgenden Link abrufbar: https://www.uke.de/landingpage/ekocan/veröffentlichungen

    Mehr zum Projekt EKOCAN: https://www.uke.de/landingpage/ekocan/

    Pressestelle der Eberhard Karls Universität Tübingen, 29.9.2025

  • Warnmeldung

    Das News-Projekt informiert über eine Warnmeldung von Basis e. V. in Frankfurt am Main zu synthetischen Opioiden auf LSD-typischen Blottern. Im Folgenden die Zusammenfassung des NEWS-Projektes und hier zum Download die Warnmeldung von Basis e. V.

    Auf Blotterpapieren, die szenetypisch für den Konsum von LSD(-Derivaten) verwendet werden, wurden die hochpotenten synthetischen Opioide Cychlorhpine, Metonitazepyne und N-Desethylisotonitazen nachgewiesen. Die Blotter sind sensorisch (Aussehen, Geruch, Geschmack) nicht von LSD-Derivaten zu unterscheiden. Blotterpapiere gelten als „typisch psychedelisch“. Sie sind eine bisher völlig untypische Darbietungsform für Opioide. Zudem werden sie von einem Shop verkauft, der ebenfalls LSD-Derivate verkauft. Alle drei nachgewiesenen Substanzen sind hochpotent und unterscheiden sich in ihrer Wirkung erheblich von LSD(-Derivaten).

    Die Blotter können sehr leicht mit LSD(-Derivaten) verwechselt werden. Die Gefahr einer schweren, potenziell tödlichen Opioidüberdosis für Konsumierende, die irrtümlicherweise diese Blotter verwenden, ist hoch. Aufgrund des Online-Verkaufs ist von einer hohen Verfügbarkeit in ganz Deutschland auszugehen. Bitte warnen Sie Konsumierende, die potenziell LSD(-Derivate) konsumieren, entsprechend!

    Ausführliche Informationen, Fotos der Substanzen und Handlungsempfehlungen für Fachpersonal finden Sie in der Warnmeldung von Basis e.V.

    Sollten Ihnen Fälle mit der Beteiligung neuer synthetischer Opioide bekannt werden – unabhängig davon, ob es sich um (tödliche / nicht tödliche) Vergiftungen, Substanzfunde o. ä. handelt – bitten wir Sie um einen Hinweis an: news-projekt@ift.de

    Redaktion KONTUREN, 2.10.2025

  • Konferenz KI & WIR

    Podiumsgespräch über Europas technologische Souveränität in der KI. Foto: PLS

    Die Plattform Lernende Systeme warf am 30. September mit ihrer Konferenz „KI & WIR. Zukunft verantwortlich gestalten“ ein Schlaglicht auf den aktuellen Stand in Sachen KI in den Bereichen Technologie, Wirtschaft und Forschung. Diskutiert wurden auch Fragen der Regulierung und der gesellschaftlichen Auswirkungen dieser disruptiven Veränderung.

    Die Plattform bietet mit ihrer Website, ihrem Youtube-Kanal und weiteren Veröffentlichungen eine hervorragende Möglichkeit, sich über das Thema KI zu informieren. Über die Konferenz vom 30. September berichtet die Pressemitteilung:

    Konferenz KI & WIR: Stärken nutzen, Vertrauen sichern, Souveränität bewahren

    Deutschland ist als Pionier der KI-Forschung seit vielen Jahren gut aufgestellt und international vernetzt. Dabei nutzt nicht nur die Wissenschaft, sondern auch die deutsche Wirtschaft zunehmend die Potenziale von KI. Zugleich stellen sich zentrale Fragen: Wohin entwickelt sich die Technologie, welche Anwendungsfelder entstehen? Wie können Deutschland und Europa dauerhaft im globalen Wettbewerb bestehen – und zugleich werteorientiert handeln? Wie bleiben wir technologisch souverän und wie verändert KI die Gesellschaft? Zu diesen Fragen diskutierte die Plattform Lernende Systeme mit über 200 Gästen auf ihrer Konferenz „KI & WIR. Zukunft verantwortlich gestalten“ am 30. September in Berlin.

    Es herrscht eine nie dagewesene Dynamik im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI). Technologische Innovationen eröffnen neue Möglichkeiten, und milliardenschwere Investitionen befördern den internationalen Wettbewerb. Mit einem Blick auf die Rolle Deutschlands und Europas in diesem Rennen förderte die Konferenz den fachübergreifenden Austausch unter KI-Expertinnen und -Experten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Im Mittelpunkt der Diskussionen stand dabei unter anderem die Attraktivität des KI-Forschungsstandortes Deutschland.

    Talente fördern und halten, Vertrauen sicherstellen

    „Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie der Hightech Agenda Deutschland. Wir wollen deshalb im Bereich KI die Forschung weiter stärken, den Transfer von Ergebnissen in die Praxis beschleunigen und die notwendigen KI-Kapazitäten wie Recheninfrastruktur ausbauen. Mit dem 1000-Köpfe-Plus-Programm bieten wir zudem internationalen Talenten, auch im Bereich KI, eine Perspektive im deutschen Wissenschaftssystem“, erklärte die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt, Dorothee Bär.

    „Als Schlüsseltechnologie ist KI zentral für die künftige Wettbewerbsfähigkeit – sowohl für Unternehmen als auch für den Standort Deutschland. Wir sollten daher unsere Stärken nutzen und vor allem in domänenspezifische KI investieren“, so Claudia Eckert, acatech Präsidentin und Co-Vorsitzende der Plattform Lernende Systeme. „Mit einem technologischen Fokus auf den Aufbau vertrauenswürdiger, sicherer und ressourcenschonender KI-Ökosysteme für wichtige Wirtschaftsdomänen kann Deutschland nicht nur seine Stärken als Industriestandort ausspielen, sondern auch seine digitale Souveränität substanziell verbessern.“

    Europas Führungsrolle: Sicherheit und Innovation im Einklang

    Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, weltweit eine Führungsrolle im Bereich der KI einzunehmen. Dabei gilt es, die technologische Souveränität in Europa zu bewahren und gleichzeitig den Wandel proaktiv zu gestalten. Regulierung und Innovation müssen dabei nicht im Widerspruch zueinander stehen, sondern können sich ergänzen. In ihrer Keynote skizzierte Lucilla Sioli, Direktorin des EU AI Office, den Weg Europas zum AI Continent und setzte damit den Rahmen für die darauffolgende Diskussion zur praktischen Umsetzung des AI Acts in Deutschland.

    Weitere zentrale Themen der Konferenz waren die Stärkung des KI-Ökosystems für Start-ups und Mittelständler sowie der Einfluss von KI auf Meinungsbildung, Machtverteilung und gesellschaftliche Teilhabe. Ein besonderes Augenmerk lag darüber hinaus auf der Beziehung zwischen KI und der Kreativwirtschaft sowie den damit verbundenen Wechselwirkungen und Herausforderungen – dies launig vorgetragen von Künstler Marc-Uwe Kling.

    Ergänzend zu den Diskussionen erhielten die Gäste der Konferenz auch Einblick in die Praxis der KI: In der Begleitausstellung konnten sie KI-Exponate selbst ausprobieren – von einem Software-Tool für nachhaltiges Brauen bis hin zum Exoskelett für die neuromotorische Steuerung von Armbewegungen in Raumfahrt und Rehabilitation.

    Parallel zur Konferenz wurde der Fortschrittsbericht 2024/2025 „KI verantwortlich gestalten“ der Plattform Lernende Systeme veröffentlicht. Neben Interviews und Fachbeiträgen von Mitgliedern dokumentiert er wichtige Ergebnisse der Plattform Lernende Systeme zu KI in Forschung, Wirtschaft und Gesellschaf im Berichtszeitraum. Der Fortschrittsbericht ist unter folgendem Link abrufbar.

    Pressestelle Lernende Systeme – Die Plattform für Künstliche Intelligenz, 1.10.2025

  • Erster Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes

    Am 29.09.2025 wurde der erste Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (EKOCAN) veröffentlicht. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. ist der zentrale Dachverband der in Deutschland bundesweit in der Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe tätigen Verbände und Vereine. Mit einem Statement zum Zwischenbericht ordnet die DHS die ersten Ergebnisse der Evaluation ein.

    Das Forschungsprojekt Evaluation des Konsumcannabisgesetz (EKOCAN) untersucht unter Koordinierung des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE), Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung (ZIS), die Auswirkungen der Teillegalisierung in verschiedenen Bereichen bis April 2028. Die DHS hat im Vorfeld der Gesetzesänderung eine solche wissenschaftliche Begleitung gefordert und begrüßt die wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen. Die Verbände der Suchthilfe stehen beratend und unterstützend zur Verfügung und beteiligen sich am fachlichen und öffentlichen Diskurs mit einer Einordnung der Ergebnisse.

    Der Zwischenbericht deutet darauf hin, dass es seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) zu keinem dramatischen Anstieg des Konsums in der erwachsenen Bevölkerung oder bei der vulnerablen Gruppe der Kinder und Jugendlichen gekommen ist.

    Mit den vorliegenden Daten können derzeit noch keine Aussagen über die Auswirkungen der neuen Gesetzgebung auf Veränderungen der Häufigkeit der Cannabisabhängigkeit und von anderen cannabisbezogenen Folgeerkrankungen getroffen werden. Dies liegt nicht an Defiziten der vorliegenden Untersuchung, sondern daran, dass bei substanzbezogenen Störungen meist erst Jahre nach der Erstmanifestation professionelle Hilfe in Anspruch genommen wird. Der bisherige Beobachtungszeitraum ist zu kurz. Aussagen über mögliche Zusammenhänge von Auswirkungen der Gesetzgebung und potenziellen Veränderungen bei Konsumfolgen sind folglich derzeit noch nicht möglich.

    Die Zwischenergebnisse weisen für den Raum Hamburg einen leichten Rückgang der Inanspruchnahme von Leistungen der Suchtberatung (Erwachsene) und einen stärkeren Rückgang der Inanspruchnahme von Leistungen der Suchtberatung (Jugendliche) auf. Auf bundesdeutscher Ebene können für Veränderungen der Inanspruchnahme von Hilfen noch keine Aussagen getroffen werden. Die Entwicklung in Hamburg ist aus Sicht der Suchthilfe als problematisch zu bewerten und es bedarf dringend weiterer Analysen auf der Basis von bundesweiten Daten aus den Einrichtungen der Suchthilfe. Zu prüfen ist, ob die Zahlen aus Hamburg einen bundesweiten Trend widerspiegeln, v. a. da innerhalb der Mitgliedsverbände der DHS auch gegenläufige Berichte aus der Praxis vorliegen.

    Die DHS stellt hierzu fest, dass es dringend abgestimmte und einheitliche Verfahren der beteiligten Behörden und anderen Organisationen geben muss, wie bei auffälligem und problematischem Konsum Frühintervention angeboten und Wege in die weitere Unterstützung des Hilfesystems aufgezeigt werden können. Es braucht zwischen Ordnungsämtern, Jugendämtern, Polizei sowie Jugendhilfe und Suchthilfe klare Absprachen und Zuständigkeiten sowie vereinbarte Prozeduren der Vermittlung bei problematischem Konsum.

    Die DHS möchte darauf hinweisen, dass die Durchführung von wichtigen Präventionsmaßnahmen vor Ort auch in 2025 nicht flächendeckend erfolgen konnte. Die Fachstellen und Einrichtungen stellen eine hohe Nachfrage nach Präventionskursen und der Umsetzung von wirksamen Programmen fest, die jedoch aufgrund mangelnder Ressourcen in der Praxis zu wenig umgesetzt werden konnten. Die DHS fordert dringend dazu auf, die notwendigen Ressourcen für den Ausbau von Präventionsmaßnamen dauerhaft und flächendeckend bereitzustellen.

    Aus Sicht der DHS sollten Menschen aufgrund der gesundheitlichen Risiken kein Cannabis konsumieren. Wenn Menschen dennoch Cannabis konsumieren, so sollten Produkte verfügbar sein, die ein möglichst niedriges Risikoprofil aufweisen.

    Nach Auffassung der DHS zeigt der Zwischenbericht auf, dass die Gesetzesänderung noch nicht dazu geführt hat, dass Menschen, die Cannabis konsumieren, ausreichenden Zugang zu Cannabisprodukten einer gesicherten Produktqualität haben. Neben den nicht überall gleichermaßen zur Verfügung stehenden legalen Bezugsquellen besteht weiterhin ein großer Schwarzmarkt mit Produkten, von denen zusätzliche Gesundheitsgefahren ausgehen. Die DHS erneuert ihre Forderung nach einer Weiterentwicklung des KCanG unter Gesichtspunkten des Gesundheits-, Jugend- und Verbraucherschutz.

    Pressestelle der DHS, 29.9.2025

  • Konsum psychoaktiver Substanzen in Deutschland

    Am 18. September 2025 wurden die neuesten Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurveys im Ärzteblatt veröffentlicht. Mit dem Epidemiologischen Suchtsurvey (Epidemiological Survey on Substance Abuse – ESA) wird seit 1980 im Rahmen regelmäßig wiederholter Querschnittsbefragungen der Konsum psychoaktiver Substanzen in der Allgemeinbevölkerung in Deutschland untersucht. Die aktuelle Befragung erfolgte in den Monaten August bis Dezember 2024. In die vorliegende Analyse wurden 7.534 Befragte im Alter von 18 bis 64 Jahren einbezogen.

    Zentrale Ergebnisse, die dieser Tage auch auf dem Deutschen Suchtkongress in Berlin vorgestellt werden, lauten:

    • Alkohol bleibt die am häufigsten konsumierte Substanz: Rund 68,9 % (35,3 Mio.) der Erwachsenen tranken in den letzten 30 Tagen Alkohol.
    • Tabakprodukte nutzten 21,8 % (11,2 Mio.) der Befragten in den letzten 30 Tagen. Alternative Nikotinprodukte gewinnen an Bedeutung.
    • Medikamente wurden von 40,8 % (20,9 Mio.) in den letzten 30 Tagen eingenommen.
    • Cannabis konsumierten 9,8 % (5 Mio.) innerhalb der letzten 12 Monate. In der frühen Phase der Legalisierung ist kein wesentlicher Anstieg gegenüber 2021 (8,8 %) erkennbar.
    • Illegale Drogen wie Kokain, Ecstasy oder Opiate nutzten insgesamt 3,7 % (1,9 Mio.) im letzten Jahr.
    • Eine Abhängigkeit lag bei 4,2 % für Alkohol, 8,3 % für Tabak, 1,0 % für Cannabis, 0,1 % für Amphetamine sowie Kokain, 2,8 % für Analgetika und 1,5 % für Hypnotika und Sedativa vor.
    • Missbrauch wurde bei 5,6 % bei Analgetika, 0,5 % bei Cannabis, 0,1 % bei Kokain sowie Amphetamin, 1,1 % bei Hypnotika und Sedativa und 3,3 % bei Alkohol festgestellt.

    Festzuhalten ist, dass der Konsum psychoaktiver Substanzen in Deutschland weit verbreitet bleibt. Damit gehen erhebliche Gesundheitsrisiken einher. Ein kontinuierliches Monitoring ist deshalb unerlässlich, um Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und gezielte Präventions- und Interventionsmaßnahmen ableiten zu können.

    Die gesamte Auswertung steht online kostenfrei zur Verfügung:
    https://doi.org/10.3238/arztebl.m2025.0157

    Originalpublikation:
    Olderbak, S., Hollweck, R., Krowartz, E.-M., Möckl, J., & Hoch, E. (2025). Psychoactive substance use in Germany: Findings from the Epidemiological Survey of Substance Abuse (ESA) in 2024 [Konsum psychoaktiver Substanzen in Deutschland – Ergebnisse des Epidemiologischen Suchtsurveys (ESA) 2024]. Deutsches Ärzteblatt International, 122: online first.

    Redaktion KONTUREN, 23.9.2025

  • Verzockt? Über Suchtpotenzial aufklären und Hilfe anbieten

    1,38 Millionen Menschen in Deutschland zwischen 18 und 70 Jahren sind glücksspielsüchtig. Trotz ihres Suchtpotenzials sind Glücksspiele jedoch jederzeit und überall verfügbar – ob an Spielautomaten, bei Sportevents oder online. Auch viele beliebte Videospiele enthalten Glücksspielelemente: Vermehrt können darin beispielsweise virtuelle Überraschungskisten, sogenannte Lootboxen, gegen Echtgeld oder erspielte Währungen gekauft werden, die unterschiedlich wertige Belohnungen enthalten. Der mit dem ungewissen Inhalt verbundene Spannungsreiz verleitet vor allem Kinder und Jugendliche, die die Risiken nicht abschätzen können, zum wiederholten Kauf. Um über diese und andere Gefahren rund um das Thema Glücksspielen aufzuklären, beteiligen sich am 24. September 2025 wieder zahlreiche Fachkräfte der Suchthilfe am bundesweiten Aktionstag gegen Glücksspielsucht.

    Glücksspielsucht ist eine Suchterkrankung, deren gravierende Folgen häufig unterschätzt werden. In Deutschland sind aktuellen Studien zufolge rund 1,38 Millionen Menschen zwischen 18 und 70 Jahren glücksspielsüchtig. Die Folgen sind weitreichend: Vom finanziellen Ruin über Arbeitsplatzverlust, Beschaffungskriminalität bis hin zu Suizidalität. Auch das soziale Umfeld leidet unter den Auswirkungen der Sucht.

    Allein die direkten Krankheitskosten der Glücksspielsucht betragen jährlich rund 41 Mrd. Euro. Hinzu kommen wirtschaftliche und soziale Folgekosten. Diese Belastungen verdeutlichen den hohen Stellenwert von Suchtberatung, Aufklärung und Prävention.

    Andrea Hardeling, Geschäftsführerin der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e. V., betont: „Es ist wichtig, betroffene Spieler:innen so früh wie möglich zu erreichen, um langfristig finanzielle und gesundheitliche Schäden zu reduzieren. Dafür stehen sowohl die Suchtberatungsstellen im Land Brandenburg als auch die digitale Suchtberatung unter www.suchtberatung.digital zur Verfügung.“

    In allen Beratungsstellen finden sowohl Betroffene als auch Angehörige professionelle und niedrigschwellige Unterstützung. Um auf das Thema Glücksspielsucht und auf entsprechende Hilfsangebote aufmerksam zu machen, beteiligen sich zum Aktionstag gegen Glücksspielsucht am 24. September 2025 auch in diesem Jahr viele Standorte im Land Brandenburg mit vielfältigen Aktionen.

    Weiterführende Informationen:

    Pressestelle der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e. V., 18.9.2025

  • 22. Deutscher Reha-Tag am 27. September 2025

    Der Klimawandel beeinflusst die Gesundheit der Bevölkerung immer stärker. Steigende Temperaturen, zunehmende Luftverschmutzung und häufigere Extremwetterereignisse stellen auch das Gesundheitswesen vor neue Aufgaben.

    Wie Rehabilitation auf diese Herausforderungen reagieren und selbst Teil der Lösung werden kann, zeigt die Dr. Becker Klinik Möhnesee am 27. September 2025. Die auf psychosomatische, kardiologische und psycho-kardiologische Rehabilitation spezialisierte Einrichtung richtet die bundesweite Auftaktveranstaltung des Deutschen Reha-Tags online aus.

    Unter dem Motto „Gesund leben heißt heute auch: Klimafolgen verstehen. Reha zeigt, wie’s geht“ richtet sich die zweistündige Veranstaltung von 10 bis 12 Uhr insbesondere an vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, chronisch Erkrankte und Rehabilitand:innen. Expert:innen geben in vier Fachvorträgen praxisnahe Empfehlungen zu den Themen Hitzeschutz, Ernährung und Bewegung. Das vollständige Programm der zweistündigen Auftaktveranstaltung ist unter https://www.rehatag.de veröffentlicht.

    Die Teilnahme ist kostenlos, die Anmeldung erfolgt über dbkg.info/rehatag.

    Auch die Schirmherrin des Deutschen Reha-Tags 2025, Prof. Dr. Claudia Hornberg, Dekanin der Medizinischen Fakultät OWL an der Universität Bielefeld und Vorsitzende des Sachverständigenrates für Umweltfragen, unterstreicht die Notwendigkeit eines nachhaltigen Ansatzes: „Die komplexen Wechselwirkungen zwischen Umwelt, Gesundheit und sozialen Faktoren erfordern angepasste Rehabilitationskonzepte. Einrichtungen müssen klimaresilient gestaltet werden, während zugleich der ökologische Fußabdruck der Rehabilitation verringert werden muss.“ Am Samstag, 27. September, wird sie die Auftaktveranstaltung mit einem Grußwort eröffnen.

    Der Deutsche Reha-Tag ist eine gemeinsame Initiative von Leistungserbringern und Leistungsträgern der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Ziel ist es, die Bedeutung der Rehabilitation als zentrale Leistung zur Förderung von Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sichtbar zu machen. Weitere Informationen unter https://www.rehatag.de/.

    Darüber hinaus stellen sich bundesweit Einrichtungen der Rehabilitation im Rahmen des jährlich ausgerichteten Deutschen Reha-Tags vor. Sie zeigen in Vorträgen, Tagen der offenen Tür oder auf Gesundheitsmessen, was Rehabilitation bewirkt und welche Vielfalt sie aufweist. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Eine Übersicht befindet sich unter: www.rehatag.de/veranstaltungen.

    Pressemitteilung des Initiatorenkreises Deutscher Reha-Tag, 15.9.2025

  • Nikotinbeutel und E-Zigaretten unterlaufen gesetzliche Bestimmungen

    Immer mehr Kinder und Jugendliche greifen zu neuen Nikotinprodukten. Neben E-Zigaretten ist vor allem der Konsum von in Deutschland verbotenen Nikotinbeuteln besorgniserregend. Jüngste Zahlen zeigen, dass bereits jeder siebte Schüler und jede zehnte Schülerin im Alter von 16 und 17 Jahren schon einmal Nikotinbeutel konsumiert hat. Der Konsum dieser Produkte ist keineswegs unbedenklich. Für Nikotinbeutel – tabakfreie, aber nikotinsalzhaltige Produkte zum oralen Konsum – sind vielfältige gesundheitliche Risiken belegt, vor allem im Hinblick auf das Herz-Kreislaufsystem und die Mundgesundheit.

    Unabhängige Tests zeigen jetzt erstmals, wie einfach trotz Verkaufsverbotes die Produkte in Deutschland zu beziehen sind – und dabei der Jugendschutz sowie gesetzliche Bestimmungen unterlaufen werden. „Es wird systematisch eine neue Generation von Abhängigen herangezogen, und die Behörden scheinen an dieser Stelle keine Kontrolle mehr über den Jugendschutz zu haben“, warnt Professor Christian Taube, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP). „Hier sehen wir auch die Gesundheitspolitik in der Pflicht! Was nützen die Gesetze, wenn deren Einhaltung nicht durchgesetzt wird?“

    Testkäufe – jeder Bestellvorgang war erfolgreich

    Sieben Forscherinnen und Forscher haben auf deutschsprachigen Websites stichprobenartig Nikotinbeutel bestellt, die eigentlich in Deutschland nicht verkauft werden dürften. Jeder Bestellvorgang war erfolgreich, in keinem Fall der 16 unterschiedlichen Bestellungen gab es eine Alterskontrolle – weder bei der Online-Bestellung noch bei der Auslieferung. „Hier zeigt sich, wie leicht Kinder und Jugendliche durch einen unkontrollierten Internethandel an die verbotenen und gesundheitsschädlichen Produkte gelangen“, sagt Studienleiter Professor Reiner Hanewinkel, Leiter des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung (IFT-Nord). Dabei kommen die kleinen Nikotinbeutel harmlos wirkend daher: Sie werden einfach zwischen Lippe und Zahnfleisch eingeklemmt und geben dann beständig ihren Wirkstoff ab. Doch die Forschergruppe warnt: „Es besteht gerade bei Jugendlichen eine starke Suchtgefahr. Nikotin erhöht Puls und Blutdruck und belastet Herz sowie Gefäße – es kann auch zu Mundtrockenheit, Reizungen, Entzündungen und Zahnproblemen kommen“, sagt Hanewinkel.

    Uneinheitliches Handeln der Behörden – langwieriges Vorgehen bei Verstößen

    Die Forschenden haben den unerlaubten Internetverkauf der Nikotinbeutel bei den zuständigen städtischen Behörden für die Lebensmittelaufsicht zur Anzeige gebracht. „Im Rahmen der Anzeigen zeigte sich ein recht diverses Vorgehen der einzelnen Behörden. Die Reaktionen reichten von unmittelbaren Untersuchungen der Musterproben, Verkaufsverboten bis hin zu Vertröstungen“, schildert Hanewinkel das Vorgehen. Immerhin: Alle Verwaltungsämter haben reagiert, baten beispielsweise um die Zusendung der bestellten Ware oder holten sie beim Bestellenden selbst ab und sagten ein behördliches Vorgehen gegen diese Verstöße zu. Und dennoch: Auch ein halbes Jahr nach Eingang der Anzeigen gab es von der Hälfte der Behörden noch keine Rückmeldung zum Stand der Ermittlungen.

    Graubereich: Experten befürchten flächendeckend illegalen Nikotinbeutel-Verkauf

    Die Forschenden befürchten einen flächendeckenden Graubereich beim illegalen Verkauf von Nikotinbeuteln. Im Rahmen der Untersuchungen hat eine Forscherin durch Zufall einen Verkaufsautomaten unweit einer Schule in Heidelberg entdeckt. Dieser enthielt neben Süßigkeiten, Softdrinks und E-Zigaretten illegal auch Nikotinbeutel. Die zur Probe gezogenen Nikotinbeutel wiesen einen extrem hohen Nikotingehalt von 50 Milligramm auf – dies übertrifft den Nikotingehalt vieler anderer Nikotinprodukte deutlich. Zum Vergleich: Gewöhnliche Tabakzigaretten enthalten pro Stück acht bis 20 Milligramm Nikotin. Behörden haben den Automaten zunächst versiegelt – später wurden die Nikotinbeutel durch E-Zigaretten ersetzet. DGP-Experte und Studien-Mitautor Professor Wulf Pankow warnt: „Bei zu hoher Dosierung oder versehentlichem Verschlucken – insbesondere bei Kindern – kann es zu akuten Vergiftungssymptomen wie Übelkeit, Erbrechen, Schwindel und Ohnmacht kommen.“ Auch die psychischen Auswirkungen seien nicht zu unterschätzen: Nikotin kann Unruhe, Nervosität, Konzentrationsprobleme und bei Jugendlichen dauerhafte Entwicklungsbeeinträchtigungen verursachen.

    Jeder siebte Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren greift zur E-Zigarette

    Neben den Nikotinbeuteln haben die Forschenden auch den Bezug von E-Zigaretten untersucht. Bei den Stichproben wurde die Alterskontrolle in fast allen Fällen eingehalten. „Aber auch hier erkennen wir Ausnahmen, die auf einen weiteren unklaren Graubereich schließen lassen“, erklärt Hanewinkel. Die Forscherinnen und Forscher sind aber besonders alarmiert: Mittlerweile sind E-Zigaretten noch vor der Tabakzigarette das beliebteste nikotinhaltige Produkt unter Heranwachsenden. Dieser Trend zur E-Zigarette wurde durch die Einführung der Einweg-E-Zigaretten noch verstärkt. Im Jahr 2024 konsumierte laut einer Studie des IFT-Nord jeder siebte Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahren E-Zigaretten.

    Hier geht es zur neuen empirischen Studie „Neue Nikotinprodukte unterlaufen gesetzliche Bestimmungen und den Jugendschutz“.

    Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP), 16.9.2025