Kategorie: Kurzmeldungen

  • Ungleichheit von Einkommen und Vermögen in Deutschland unterschätzt

    IMK Report Oktober 2014Einkommen und Vermögen von Millionären und Milliardären sind in Deutschland schlecht erforscht und werden deshalb höchst wahrscheinlich unterschätzt. Wie groß der Reichtum am oberen Ende der Verteilungsskala genau ist, lässt sich mangels verlässlicher Erhebungen kaum sagen. Aussagekräftige Steuerdaten fehlen ebenso. Sicher ist aber, dass der Abstand zwischen Arm und Reich wächst – was auf die Wirtschaft destabilisierend wirkt. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) in der Hans-Böckler-Stiftung.

    Freiwillige Haushaltsbefragungen wie das Sozioökonomische Panel (SOEP) unterschätzen tendenziell die Ungleichheit von Einkommen und Vermögen. Die von Thomas Piketty und anderen etablierte Forschungsrichtung wertet daher zur Bestimmung der Ungleichheit am oberen Ende der Verteilung amtliche Steuerstatistiken aus. Da in Deutschland seit 2009 Kapitaleinkommensteuern nicht mehr personenbezogen erfasst werden und es überdies keine Vermögenssteuer gibt, gestaltet sich die Erfassung hoher Einkommen und Vermögen jedoch als schwierig. Darüber hinaus führt die Piketty-Methode auch deswegen zu einer Unterschätzung des Anstiegs der Ungleichheit in Deutschland seit der Jahrtausendwende, weil ein großer Teil der steigenden Gewinne von den Unternehmen einbehalten und damit nicht als Haushaltseinkommen erfasst wurde. Trotz dieser Probleme können aussagekräftige Kennziffern der Ungleichheit in Deutschland unter Zuhilfenahme vorhandener Umfragedaten sowie Gesamtwirtschaftlicher Rechenwerke entwickelt werden. Im Report wird zudem argumentiert, dass eine Reduzierung der Ungleichheit in Deutschland zum Abbau der hohen Exportüberschüsse und damit zu mehr makroökonomischer Stabilität beitragen würde.

    Weitere Informationen finden Sie hier.

    Pressestelle der Hans-Böckler-Stiftung, 23.10.2014

  • aktiva-Gutachten zur aktuellen und perspektivischen Situation der Einrichtungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation

    aktiva-Gutachten Neuauflage 2014Die AG MedReha (Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX) hat wie in den letzten Jahren zu den vergütungsrelevanten Kostensteigerungen für medizinische Rehabilitationseinrichtungen bei der aktiva – Beratung im Gesundheitswesen GmbH ein Gutachten für das Jahr 2015 in Auftrag gegeben. Aus der konservativen Prognoserechnung (Stand Oktober 2014) ergibt sich für das Jahr 2015 eine notwendige Vergütungssatzsteigerung von 2,51 Prozent. Die Berechnungen des Gutachtens dienen traditionell als Grundlage für die Anträge der Reha-Einrichtungen auf Anpassung der Vergütung bei dem jeweils federführenden Leistungsträger.

    Die prognostizierten Kostensteigerungen betreffen nur exogene Faktoren wie Tarifsteigerungen und Energiekosten, auf die die Rehabilitationseinrichtungen keinen direkten Einfluss haben. Dagegen sind Investitionskosten und Zinsaufwendungen in der Prognoserechnung nicht berücksichtigt. Hinzu kommen derzeit nicht berechenbare zusätzliche Personalkostensteigerungen durch Einführung der Mindestlöhne und damit verbundene Steigerungen auch im Sachkostenbereich (Erhöhung der Preise für bezogene Dienstleistungen und Sachmittel) sowie Unsicherheiten in Bezug auf eine potenziell höhere Energiekostensteigerung für das Jahr 2015.

    Bereits durch die Gutachten der Vorjahre konnte gezeigt werden, dass in den letzten Jahren die Vergütungssatzanpassungen zum Teil deutlich unter den ermittelten durchschnittlichen Kostensteigerungen in der Rehabilitation lagen. Aufgrund dieses Finanzierungsdefizits sind die Rehabilitationskliniken seit Jahren gezwungen, Wirtschaftlichkeitsreserven im erheblichen Ausmaß zu schöpfen. Gleichzeitig müssen sie sich im Wettbewerb um qualifiziertes Personal gegenüber anderen Sektoren und Branchen behaupten.

    Angesichts dieser Entwicklung ist bereits heute eine Vielzahl von Einrichtungen an der Grenze ihrer Belastbarkeit angekommen. Es ist zu erwarten, dass ohne angemessene Berücksichtigung der realen Kostenentwicklungen der finanzielle Druck auf die Träger und Betreiber der Einrichtungen zunehmen wird. Vor diesem Hintergrund stellen die berechneten Steigerungsraten eine Mindestforderung dar. Eine weitere Unterfinanzierung des rehabilitativen Sektors gefährdet aus Sicht der Gutachter und der AG MedReha die qualitative Versorgung der Versicherten mit medizinischen Rehabilitationsleistungen.

    In der AG MedReha sind die maßgeblichen Spitzenverbände der Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation zusammengeschlossen: Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), der Bundesverband Geriatrie e.V. (BV Geriatrie), der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss), die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e.V. (DEGEMED) sowie der Fachverband Sucht e.V. (FVS). Die AG MedReha vertritt in Deutschland somit rund 800 Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen mit ca. 80.000 Behandlungsplätzen.

    Weitere Informationen zu den jährlichen Gutachten finden sie hier.

    AG MedReha, 23.10.2014

  • Jeder kennt sie, jeder fünfte Raucher probiert sie aus: E-Zigaretten in Deutschland

    DKFZ E-ZigarettenPraktisch jeder in Deutschland kennt E-Zigaretten, und fast zehn Prozent der 16- bis 19-Jährigen probieren sie auch aus – das sind etwa so viele, wie in dieser Altersgruppe Tabakzigaretten rauchen. Es sind auch vor allem Raucher, die sich für die E-Zigarette interessieren: Rund ein Viertel der 16- bis 39-jährigen Raucher probiert sie zumindest einmal aus, dauerhaft verwendet sie allerdings nur weniger als ein Prozent der Raucher. Im Jahr 2014 wurden E-Zigaretten in Deutschland seltener für einen Rauchstopp verwendet als Nikotinersatzprodukte, und nur 0,2 Prozent der Exraucher gaben an, sich mithilfe von E-Zigaretten das Rauchen abgewöhnt zu haben. Dies zeigt eine vom Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) bei der Gesellschaft für Konsumforschung in Auftrag gegebene Umfrage, die in zwei Publikationen des DKFZ zusammengefasst wird.

    Das Interesse an den neuen Produkten ist seit 2012 stark angestiegen. Damals gab das DKFZ zum ersten Mal eine Umfrage zum Konsum von E-Zigaretten in Auftrag. So hatten im Jahr 2012 nur sechs Prozent der befragten Raucher E-Zigaretten ausprobiert, 2013 waren es schon 14 Prozent und 2014 hatten 19 Prozent der Raucher und fast neun Prozent aller Befragten (Raucher, Exraucher und Nichtraucher) die Produkte zumindest einmal getestet. Dauerhaft verwendet aber weniger als ein Prozent der Befragten E-Zigaretten. „In Deutschland findet momentan keine Substitution der Tabak- durch E-Zigaretten statt, sondern – wenn überhaupt – gibt es einen dualen Konsum“, erklärt Dr. Martina Pötschke-Langer, Leiterin der Stabstelle Krebsprävention, die die Umfrage in Auftrag gegeben hatte. Sie ergänzt: „Vor allem jüngere Menschen probieren die Produkte kurzzeitig aus, favorisieren jedoch keinen Dauerkonsum.“

    Obwohl immer mehr Menschen E-Zigaretten verwenden, lehnen es fast drei Viertel der Befragten ab, die Produkte in der Öffentlichkeit auch in Rauchverbotsbereichen zu verwenden. Sie sind der Ansicht, dass das Rauchverbot in Gaststätten auch für E-Zigaretten gelten sollte. Dabei sind bei weitem nicht nur Nicht- und Exraucher dafür, sondern auch mehr als die Hälfte (55 Prozent) der Raucher. Ebenso viele Raucher begrüßen auch grundsätzlich die Rauchverbote in der Gastronomie.

    Den Gebrauch von E-Zigaretten in Nichtraucherbereichen zu verbieten, empfiehlt auch die Weltgesundheitsorganisation, deren Conference of the Parties am Wochenende in Moskau zu Ende ging. Denn beim Gebrauch von E-Zigaretten gelangen lungengängige Partikel und geringe Mengen krebserzeugender Substanzen in die Raumluft und beeinträchtigen die Luftqualität. Zudem bekommen Raucher Lust auf eine „echte“ Zigarette, wenn sie jemanden eine elektrische Zigarette verwenden sehen; dadurch rauchen sie mehr und haben eine geringere Motivation, einen Rauchstopp zu versuchen.

    Um Jugendliche und Erwachsene wirksam vor einer möglichen Nikotinsucht und daraus resultierenden Gesundheitsgefahren zu schützen, sollten E-Zigaretten – ähnlich wie Tabakprodukte – weiteren regulatorischen Maßnahmen unterworfen werden. Dazu zählen beispielsweise ein Abgabeverbot an Jugendliche und das Verbot von Aromen, die für Kinder attraktiv sind. Darauf weist das Deutsche Krebsforschungszentrum in seiner aktuellen Publikation „Regulierungsempfehlungen für elektronische Inhalationsprodukte“ hin. Die Publikationen sind abrufbar unter www.tabakkontrolle.de.

    Pressestelle des DKFZ, 20.10.2014

  • Gutachten 2014 des Sachverständigenrates – Rehabilitation erstmals ein wesentlicher Analyseschwerpunkt

    SVR-Gutachten_2014_KurzfassungDer Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat im Juni 2014 sein aktuelles Gutachten mit dem Titel „Bedarfsgerechte Versorgung – Perspektiven für ländliche Regionen und ausgewählte Leistungsbereiche“ vorgelegt. Das Gutachten konzentriert sich im ersten Teil auf die Leistungsbereiche Arzneimittel, Medizinprodukte und Rehabilitation. Im zweiten Teil liegt der Fokus auf der bedarfsgerechten Versorgung in ländlichen Regionen, insbesondere im Hinblick auf die ambulante vertragsärztliche und die akutstationäre Versorgung sowie die pflegerische Langzeitversorgung. Der Sachverständigenrat erfüllt damit seinen in § 142 Abs. 2 SGB V formulierten Auftrag, Möglichkeiten und Wege der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens aufzuzeigen.

    Ein besonderer Schwerpunkt des Gutachtens ist die detaillierte Analyse der Versorgungsstrukturen in der medizinischen Rehabilitation, die sich vor allem auch mit der Finanzierungssituation und den Marktmechanismen befasst.

    Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Abgrenzung von Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den Rehaträgern (insbesondere Deutsche Rentenversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) teilweise unklar ist. Gefordert wird u. a. eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens sowie eine Zuweisung von Rehabilitationsverantwortung an die Pflegeversicherung. Kritik übt das Gutachten an der bevorzugten Belegung der Eigeneinrichtungen der DRV und der damit verbundenen fehlenden Trennung der Ebenen Kostenträger und Leistungserbringer.

    Mit Blick auf die Vergütungssituation werden die starke Machtposition der Kostenträger im Verhandlungsprozess und eine intransparente Preisbildung beschrieben. Grundsätzlich wird festgestellt, dass es in der medizinischen Rehabilitation aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (anders als in der Akutversorgung) eine monistische Finanzierung gibt, d. h. sämtliche Kosten der Einrichtungen müssten über die Vergütung erwirtschaftet werden. Aufgrund der engen Vorgaben der Kostenträger im Hinblick auf die Verweildauer in den einzelnen Indikationen existieren „Quasi-Fallpauschalen“, wobei das Risiko der Fallschwere aufgrund einer fehlenden Differenzierung ausschließlich die Leistungserbringer trifft. Im Hinblick auf mögliche Instrumente des Interessenausgleichs zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern wird allerdings ein fraglicher Nutzen von Schiedsstellen bei fehlendem Kontrahierungszwang konstatiert. Zur aktuellen Finanzierungssituation wird festgestellt, dass die Vergütungsentwicklung der letzten Jahre unter den Wachstumsraten der Inputpreise geblieben ist und damit der wirtschaftliche Druck auf die Leistungserbringer zunimmt. Als Lösungsansatz wird vorgeschlagen, zum einen bei der Berechnung des Reha-Budgets der DRV weitere Faktoren wie Demographie, Renteneinstiegsalter und Lebensarbeitszeit zu berücksichtigen. Zum anderen könnte bei der Preisbildung eine mögliche Orientierung der Vergütung an Patientenklassifikationen (RMK, RGB) erfolgen, eine tagespauschalierte Vergütung mit oberer/unterer Grenzverweildauer definiert und eine Ergebnisorientierung der Vergütung etabliert werden.

    Zusammenfassend wird ebenso eine Förderung innovativer und integrierter Versorgungskonzepte gefordert wie die Einbindung der Reha in lokale Netzwerke und eine Förderung trägerübergreifender Forschung zu Evidenz und Wirksamkeit.

    Kurz- und Langfassung des Gutachtens finden Sie hier.

    Dr. Andreas Koch/Redaktion, 20.10.2014

  • Merkmale einer guten und erfolgreichen Reha-Einrichtung – das Forschungsprojekt MeeR

    Hintergrund:

    MeeR_AbschlussberichtGroße Qualitätsunterschiede zwischen Reha-Einrichtungen bezogen auf den Reha-Erfolg aus Rehabilitandensicht lassen sich weder durch Merkmale der PatientInnen noch über die im Rahmen der Reha-Qualitätssicherung überprüften Parameter (z. B. Rehabilitandenzufriedenheit, Reha-Ergebnis) erschöpfend erklären. Von Interesse ist, was genau die Reha-Einrichtungen auszeichnet, die bezogen auf den subjektiven Behandlungserfolg besser beurteilt werden. Unter der Leitung von Prof. Dr. Thorsten Meyer, Medizinische Hochschule Hannover, wurde von 2011 bis 2013 das Forschungsprojekt „Merkmale einer guten und erfolgreichen Reha-Einrichtung“ durchgeführt.

    Fragestellung:

    Welche Merkmale machen eine gute Reha-Einrichtung aus und wie können sie gefördert werden?

    Methoden:

    Zur Anwendung kam eine Kombination aus qualitativen und quantitativen Erhebungsmethoden. Das Forschungsprojekt gliederte sich in drei Phasen:

    • 1. Phase: Mögliche Faktoren wurden exploriert, die für Klinikunterschiede im Reha-Erfolg verantwortlich sind: systematisches Literaturreview, offene schriftliche Befragung von MitarbeiterInnen in Reha-Einrichtungen, Expertenworkshop. Zudem erfolgte eine Auswertung von quantitativen Daten aus der Reha-Qualitätssicherung der Rentenversicherung a) zur Entwicklung von Erfolgsindikatoren zur Auswahl der Reha-Einrichtungen für die Hauptstudie und b) zur Wiederholung der bereits 2009 und 2010 von Prof. Meyer durchgeführten Auswertungen zur Unterschiedlichkeit von Reha-Einrichtungen mit aktuelleren Daten (Replikation).
    • 2. Phase: Durchführung der qualitativen (Haupt-)Studie: Visitationen in sechs ausgewählten Reha-Einrichtungen (vier orthopädische, zwei kardiologische) mit Interviews (Leitungskräfte), Fokusgruppen (RehabilitandInnen, MitarbeiterInnen), teilnehmende Beobachtung, Dokumentenanalyse. Ziel war es, systematische Unterschiede zwischen den über- bzw. unterdurchschnittlich erfolgreichen Einrichtungen zu ermitteln.
    • 3. Phase: Bewertung und Interpretation der Ergebnisse aus den beiden ersten Studienphasen, Diskussion in einem zweiten Expertenworkshop sowie Integration der Ergebnisse in Empfehlungen für Reha-Praxis, Reha-Träger und Forschung.

    Ergebnisse:

    Die Unterschiede zwischen den über- und unterdurchschnittlich erfolgreichen Einrichtungen sind nicht so eindeutig wie erwartet. Es gibt kein trennscharfes Merkmal, in dem sich alle überdurchschnittlichen von allen unterdurchschnittlichen Einrichtungen unterscheiden. Es lassen sich dennoch drei Bereiche identifizieren, in denen sich systematische Unterschiede zwischen den Einrichtungen finden:

    • Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Reha-Team
      These: Für den Erfolg einer Reha-Einrichtung ist es förderlich, eine berufsgruppenübergreifende, wechselseitige und die Kompetenzen der jeweiligen Berufsgruppen wertschätzende Zusammenarbeit im Reha-Team stärker zu fördern sowie eine stärkere Verteilung der ärztlichen Verantwortung auf das Reha-Team mit abgestimmten Handlungsspielräumen vorzunehmen.
    • Rehabilitandenorientierung insbesondere bei der Therapiezielvereinbarung
      These: Für den Erfolg einer Reha-Einrichtung ist es förderlich, eine individuelle und partizipative Therapiezielentwicklung mit den Rehabilitanden und eine interdisziplinäre Unterstützung der RehabilitandInnen bei der Therapiezielvereinbarung vorzusehen sowie die Therapieziele im Verlauf der Rehabilitation wiederholt aufzugreifen und ggf. anzupassen.
    • Mitarbeiterorientierung insbesondere bei der konzeptuellen Gestaltung des Reha-Angebotes
      These: Für den Erfolg einer Reha-Einrichtung ist es förderlich, von den MitarbeiterInnen gemeinsam geteilte konzeptuelle Ansätze zur Gestaltung der Rehabilitation mit individuellen Handlungsspielräumen zu entwickeln sowie die Teilhabe der MitarbeiterInnen an der berufsgruppenspezifischen wie berufsübergreifenden Konzeptentwicklung zu ermöglichen.

    Im Abschlussbericht zum Projekt sind unter anderem ausführlich die Ergebnisse aus den Visitationen, die daraus abgeleiteten Hypothesen zu erfolgsrelevanten Einrichtungsmerkmalen und Empfehlungen für die Reha-Praxis, die Leistungserbringer und die Forschung dargestellt (siehe auch dort die Ergebnisse der Replikation). Die Zusammenfassung des Abschlussberichts enthält eine komprimierte Darstellung.

    Die vollständige Pressemitteilung sowie den Abschlussbericht samt Anhang finden Sie hier.

    Forschungsportal der Deutschen Rentenversicherung, 19.06.2014

  • DHS Grundsatzpapier: Suchtprävention – Stark für die Zukunft

    DHS Grundsatzpapier SuchtpraeventionSuchtprävention wird sowohl von der Öffentlichkeit und der Politik als auch von der Praxis hochgeschätzt, beschworen und oftmals wie ein Allheilmittel gepriesen. Zugleich ist sie ein lebhaft diskutiertes Thema. Sinn und Nutzen werden hinterfragt, eine sichere Finanzierung steht zurzeit noch aus und wird heftig angemahnt. Planung, Koordinierung und Durchführung wirksamer Strategien bewegen Fachleute in Praxis und Wissenschaft gleichermaßen wie Politiker/-innen, die für die strukturellen Voraussetzungen der Prävention Verantwortung tragen. Das hochaktuelle Stichwort lautet „Präventionsgesetz“.

    Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS) als Vertreterin von Suchthilfe und Suchtprävention setzt mit ihrem neuen Grundsatzpapier zur Suchtprävention Maßstäbe für die Entwicklung sinnvoller Strategien in diesem Arbeitsfeld.

    Suchtprävention ist eine von vier Säulen der deutschen Suchtpolitik. Gleichwohl ist sie im Vergleich zu den Säulen „Therapie“, „Schadensminimierung“ und „Repression“ und auch in Bezug auf die hohen Erwartungen, die mit ihr verknüpft sind, immer noch die finanziell weitaus schwächste. Während für Therapie oder Repression gesetzliche Grundlagen und daraus abgeleitete Finanzierungswege bestehen, existieren diese bezüglich der Suchtprävention nur bedingt. Wie wichtig Suchtprävention ist, zeigt folgende Zahl: In der europäischen Region lassen sich 40 Prozent aller Erkrankungen und vorzeitigen Todesfälle auf nur drei Risikofaktoren zurückführen: Rauchen, Alkoholmissbrauch und Verkehrsunfälle, die selbst oft durch Alkohol verursacht werden (WHO).

    Die Präventionsfachleute sind sich einig, dass Prävention nur erfolgreich sein kann, wenn das Zusammenspiel von Verhaltensprävention (z. B. persönlicher Umgang mit Suchtmitteln) und Verhältnisprävention (z. B. gesetzliche Rahmenbedingungen für Vertrieb und Verkauf von Suchtmitteln) ausgewogen ist. Ein Mehr an Verhaltensprävention kann die Wirkung von Verhältnisprävention nicht ersetzen. Nur unter geeigneten Rahmenbedingungen können verhaltenspräventive Maßnahmen wirken.

    Wesentliche Bestandteile einer wirkungsvollen Alkohol- und Tabakprävention sind deshalb:

    • Verteuerung von Alkoholika und Tabakprodukten durch Steuererhöhungen auf Bier, Wein/Schaumwein, Spirituosen sowie Tabakerzeugnisse
    • Zeitliche und örtliche Begrenzung des Verkaufs (kein Alkoholverkauf an Tankstellen!)
    • Wirksame Umsetzung des Jugendschutzes
    • Gesetzliche Regulierungen der Tabak- und Alkoholwerbung in Anlehnung an das Internationale Rahmenabkommen zur Tabakkontrolle (FCTC)
    • Zufallskontrollen der Promille im Straßenverkehr

    Suchtprävention betrifft alle gesellschaftlichen Bereiche und stellt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe dar. Daher muss die Finanzierung von Suchtprävention auf eine breite Basis in Bund, Ländern und Kommunen gestellt werden und eine Vielzahl an Akteuren, u. a. auch – neben den gesetzlichen Krankenkassen – die privaten Krankenkassen, einschließen. Für die bereits existierenden Präventionsfachstellen in der Suchthilfe muss es eine verbindliche gesetzliche Finanzierungsbasis geben.

    Weitere Informationen zum DHS Grundsatzpapier finden Sie hier.

    Pressestelle der DHS, 12.08.2014