Kategorie: Kurzmeldungen

  • Tabakentwöhnung bei schwerer Tabakabhängigkeit

    Vareniclin und Nicotin bieten zur Tabakentwöhnung deutliche Vorteile für schwer abhängige Raucherinnen und Raucher. Entsprechende Nachweise für Bupropion und Cytisin sowie zur Kombination von Wirkstoffen fehlen.

    Raucherinnen und Raucher mit schwerer Tabakabhängigkeit sollen laut einer neuen gesetzlichen Regelung einmalig im Rahmen von evidenzbasierten Programmen Arzneimittel zur Tabakentwöhnung auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten können. Vor der Entscheidung, welche Arzneimittel dafür infrage kommen, hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, den Nutzen der derzeit vier zugelassenen Arzneimittel zur Behandlung von schwerer Tabakabhängigkeit zu bewerten.

    Das IQWiG hat nun seine abschließende Nutzenbewertung von Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin zur Tabakentwöhnung, auch in Kombination miteinander, im Vergleich zu keiner medikamentösen Therapie veröffentlicht. Belege für einen höheren Nutzen gibt es demnach für die Behandlung mit Nicotin und Vareniclin: Die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer, die zusätzlich zu unterstützenden nicht medikamentösen Verfahren einen dieser Wirkstoffe zur Tabakentwöhnung einnahmen, erreichten sechs Monate nach der Behandlung deutlich häufiger die Rauchfreiheit als diejenigen, die keine zusätzliche medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung erhielten. Die Nachteile der Wirkstoffe, beispielsweise Nebenwirkungen wie Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Fatigue, Übelkeit oder Hautreizungen, stellen in der Gesamtabwägung die deutlichen Vorteile der beiden Arzneimittel nicht infrage.

    Analysen von Subgruppen der Raucherinnen und Raucher in den Studien zu diesen beiden Wirkstoffen zeigen, dass der Effekt für die dauerhafte Rauchfreiheit nicht von der Schwere der Tabakabhängigkeit abhängt. Insbesondere die Abgrenzung der Population mit schwerer Tabakabhängigkeit gemäß der Formulierung im Gesetz und entsprechend im Bewertungsauftrag ans IQWiG wurde im Verlauf der Stellungnahmeverfahren zum Berichtsplan und zum Vorbericht intensiv diskutiert.

    Für Bupropion, Cytisin und entsprechende Wirkstoffkombinationen fehlen entsprechende Daten, auch weil diese von den Herstellern nicht übermittelt wurden. Zum Nutzen von Bupropion, Cytisin sowie zur kombinierten Anwendung der Wirkstoffe sind daher keine Aussagen möglich.

    Vareniclin und Nicotin: deutliche Vorteile trotz Nebenwirkungen

    Raucherinnen und Raucher, die Vareniclin einnahmen, waren nach sechs und nach zwölf Monaten häufiger rauchfrei als Betroffene ohne medikamentöse Therapie. Allerdings traten bei Vareniclin-Einnahme auch Nachteile auf, beispielsweise in Form von neuropsychiatrischen Nebenwirkungen (z. B. Schlafstörungen, abnorme Träume, Reizbarkeit), Fatigue, Übelkeit, Mundtrockenheit oder Kopfschmerzen. Die deutlichen Vorteile von Vareniclin zur Tabakentwöhnung werden durch die Nebenwirkungen aber nicht infrage gestellt. Die Schwere der Tabakabhängigkeit hat keinen erkennbaren Einfluss auf die Studienergebnisse zur Wirkung von Vareniclin. Insgesamt ergibt sich ein Beleg für einen höheren Nutzen von Vareniclin gegenüber keiner medikamentösen Therapie zur Tabakentwöhnung.

    Auch Nicotin ist ein wirksames Arzneimittel zur Tabakentwöhnung: Raucherinnen und Raucher, die Nicotin gegen die Tabakabhängigkeit einnahmen, waren nach sechs Monaten häufiger rauchfrei als Betroffene ohne diese Therapie. Auch nach zwölf Monaten erreichten die Studienteilnehmerinnen und -teilnehmer mit Nicotin häufiger die Rauchfreiheit, allerdings sind die Studiendaten für diesen Zeitpunkt nicht so aussagekräftig wie zum Zeitpunkt „sechs Monate“. Auch bei Nicotin-Einnahme traten Nebenwirkungen auf, beispielsweise Kopfschmerzen, Übelkeit sowie Reizungen im Mund- und Rachenraum oder Juckreiz.

    Weder die Nachteile von Nicotin in Form von Nebenwirkungen noch die weniger aussagekräftigen Ergebnisse zur dauerhaften Rauchfreiheit nach zwölf Monaten stellen aber den Vorteil von Nicotin infrage. Auch bei Nicotin hat die Schwere der Tabakabhängigkeit keinen erkennbaren Einfluss auf die Ergebnisse zur Wirkung. Insgesamt sieht das IQWiG hier ebenfalls einen Beleg für einen höheren Nutzen von Nicotin im Vergleich zu keiner medikamentösen Therapie zur Tabakentwöhnung.

    Ohne Evidenz keine Bewertung

    Das IQWiG bat sowohl beim Hersteller von Bupropion als auch bei den wissenschaftlichen Autorinnen und Autoren von Studienveröffentlichungen zu einer Cytisin-Behandlung wiederholt um eine vollständige Informationsübermittlung – erfolglos. So konnten auch keine Subgruppenanalysen zur Schwere der Tabakabhängigkeit durchgeführt werden, um deren Einfluss auf die Studienergebnisse zu den beiden Wirkstoffen beurteilen zu können. Die Vor- und Nachteile dieser Wirkstoffe für Raucherinnen und Raucher mit schwerer Tabakabhängigkeit sind daher unklar.

    Alle Studien mit einer medikamentösen Kombinationstherapie bei Tabakabhängigkeit enthielten Bupropion, kombiniert mit Nicotin oder mit Vareniclin. Wegen der lückenhaften Datenlage zu Bupropion sind daher auch zu Kombinationstherapien der Medikamente keine Nutzenaussagen möglich.

    Schwere der Tabakabhängigkeit als Voraussetzung für die Erstattung

    Im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) ist formuliert, dass Raucherinnen und Rauchern mit schwerer Tabakabhängigkeit innerhalb von evidenzbasierten Programmen einmalig eine Arzneimitteltherapie zur Tabakentwöhnung von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden soll. Entsprechend ist der Auftrag des G-BA ans IQWiG für die Nutzenbewertung der medikamentösen Therapien zur Tabakentwöhnung bei schwerer Tabakabhängigkeit gemäß Fagerström-Test für Zigarettenabhängigkeit (FTZA) oder analoger Einteilungen formuliert.

    Diese Eingrenzung wurde allerdings in mehreren Stellungahmen und in der mündlichen Anhörung beim IQWiG als zu eng kritisiert. Beispielsweise unterscheide man aus Sicht einzelner Stellungnehmender bei anderen Suchterkrankungen wie z. B. der Alkoholabhängigkeit nicht nach leichter, mittlerer oder schwerer Abhängigkeit. Vielmehr gelte hier das Entweder-oder-Prinzip ohne Graduierung. Dieser Ansatz ist allerdings nicht von den Vorgaben im Gesetz und dem Auftrag ans IQWiG abgedeckt, und auch in der wissenschaftlichen Literatur wird die schwere Tabakabhängigkeit von weniger schweren Formen abgegrenzt. Der G-BA als Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen wird abschließend darüber beraten und entscheiden, welche Wirkstoffe Raucherinnen und Rauchern mit schwerer Tabakabhängigkeit durch die gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden können. Dafür muss der G-BA auch Kriterien festlegen, ab wann jemand als schwer tabakabhängig gilt.

    Zum Ablauf der Berichterstattung

    Der G-BA hat das IQWiG am 18.03.2022 mit der Nutzenbewertung von Bupropion, Cytisin, Nicotin und Vareniclin zur Tabakentwöhnung bei schwerer Tabakabhängigkeit beauftragt. Die vorläufigen Ergebnisse, den Vorbericht, veröffentlichte das IQWiG im September 2023 und stellte sie zur Diskussion. Nach dem Stellungnahmeverfahren wurde der Bericht überarbeitet und im Dezember 2023 als Abschlussbericht an den Auftraggeber versandt. Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen zum Vorbericht werden in separaten Dokumenten zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert. In die Bearbeitung des Projekts hat das Institut eine externe Sachverständige eingebunden.

    Originalpublikation: https://www.iqwig.de/projekte/a22-34.html

    Pressestelle des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), 8.1.2024

  • Computerspiele als rechtsextremes Propagandainstrument

    Rechtsextreme Akteure versuchen durch die Popularisierung rechtsextremer Ideologie indirekt auf gesellschaftliche Diskurse Einfluss zu nehmen. Musik ist diesbezüglich ein oft instrumentalisiertes Medium. Aber auch Computerspiele können zu der Verbreitung rechtsextremer Ideologie beitragen. „Heimat Defender: Rebellion“ ist ein solches Computerspiel. Benjamin Möbus, wissenschaftlicher Mitarbeiter in den Erziehungswissenschaften der Universität Vechta, hat die im Spiel transportierten Feindbilder und die dahinterstehende Ideologie untersucht.

    Das Computerspiel, welches 2020 veröffentlicht wurde, ist ein 2D-Jump’n‘Run-Game, welches nach Aussagen des Entwicklers dezidiert für propagandistische Zwecke der rechtsextremen Identitären Bewegung entwickelt wurde. Das Szenario in „Heimat Defender: Rebellion“ folgt dem bekannten propagandistischen Drehbuch aus der rechtsextremen Szene: Die Spielwelt zeigt ein – aus Perspektive der Identitären Bewegung – dystopisches Deutschland im Jahr 2084. „Eine machtbesessene und korrupte politische, kulturelle und ökonomische Elite – unter anderem bestehend aus Zerrbildern von Politiker:innen wie Dr. Angela Merkel, rechtsextremismuskritischen Satiriker:innen wie Jan Böhmermann und Wissenschaftler:innen wie Prof. Dr. Matthias Quent – versucht, die deutsche Bevölkerung durch sogenannte Schuldenergie zu identitätslosen Konsument:innen zu erziehen“, erklärt Möbus.

    Migration hat in der Spielwelt zu bürgerkriegsartigen Zuständen geführt, und die Straßen werden von Aktivist:innen der LGBTQ+-Bewegung gewaltsam terrorisiert. „Dies alles wird von einem geheimen Strippenzieher verantwortet und kontrolliert, der an den jüdischen Investor George Soros, welcher im Zentrum zahlreicher antisemitischer Verschwörungstheorien steht, erinnern soll“, fasst der Wissenschaftler zusammen. Ziel dieser Eliten ist es – laut der Erzählung des Spiels –, sich an den Bürger:innen ökonomisch zu bereichern und diese politisch zu kontrollieren. Allerdings gelingt es einer kleinen Gruppe an politischen „Aktivsten“, die auch außerhalb des Computerspiels mit der Identitären Bewegung assoziiert werden, gewaltsam diese Elite zu stürzen und die Bürger:innen von „Unterdrückung“ und „Ausbeutung“ zu befreien. Unter den Spielfiguren, die von Seiten der Spieler:innen aktiv gesteuert werden, befindet sich auch der rechtsextreme Vordenker der Identitären Bewegung, Martin Sellner, der laut Recherchen ebenfalls Teil des Geheimtreffens in Potsdam war.

    Zielgruppe dieser Propaganda seien vor allem Jugendliche und junge Erwachsene, was auch die Institution Schule in die Pflicht nehme, der Förderung der kritischen Medienbildung einen höheren Stellenwert zukommen zu lassen, so Möbus. „Abseits dessen erscheint weiterhin ein ,deplatforming‘ rechtsextremer Akteure ein sinnvolles Vorgehen – also das konsequente Ausschließen von Rechtsextremen von zum Beispiel Gaming-Plattformen, sodass es ihnen erschwert wird, die rechtsextreme Propaganda dort zu popularisieren.“

    Darüber hinaus sei die Dekonstruktion und das Sichtbarmachen rechtsextremer Narrative, Ideologien und Propagandastrategien sinnvoll, sodass sich die Entwickler nicht hinter Andeutungen, (vermeintlich) satirischer Überspitzung und dem Deckmantel der Kunstfreiheit verstecken können, so Möbus. Genau dies gelte es auch bei „Heimat Defender: Rebellion“ aufzudecken: „Besonders bei diesem Spiel ist, dass es auf den ersten Blick nur schwerlich als rechtextreme Propaganda erkennbar ist. Das macht es aus meiner Perspektive auch so gefährlich. Ästhetisch und hinsichtlich des Gameplays orientiert sich das Computerspiel an den besonders populären 8-Bit-Retro-Spielen, die an die Popkultur der 80er-Jahre erinnern.“ Dabei seien viele der rechtsextremen Motive – welche die Identitäre Bewegung verbreiten möchte und die im Spiel lediglich angedeutet sind – (vermeintlich) satirisch verzerrt oder als sogenannte ‚dog whistles‘ nur von Insidern der rechtsextremen Szene erkennbar. Gerade Jugendliche, die das Spiel kostenlos im Internet finden, sollen so niedrigschwellig mit der Ideologie der Identitären Bewegung in Kontakt kommen“, warnt Möbus.

    Die Entwicklung und Produktion eines solchen Spiels „ist zeitaufwendig und kostet Geld, welches im Rahmen der Propagandastrategie der Identitären Bewegung auch anderweitig hätte verwendet werden können“, erklärt Möbus. „Dass im Februar der Nachfolger erscheinen soll, impliziert, dass das Spiel durchaus ein propagandistischer Erfolg gewesen sein muss. Inwiefern es tatsächlich Verbreitung finden konnte, lässt sich allerdings nicht unabhängig überprüfen. Es geht aber auch nicht nur darum, dass möglichst viele Spieler:innen gewonnen werden; propagandistisch ist es schon ein Erfolg, dass sich die Identitäre Bewegung durch die Entwicklung eines solchen Computerspiels szeneintern als besonders innovativ und jugendnah inszenieren kann.“

    Pressestelle der Universität Vechta, 31.1.2024

  • Internationale Drogenkriminalität gemeinsam bekämpfen

    Häfen sind Knotenpunkte des internationalen Warenverkehrs und somit auch zentrale Einfallstore für den Schmuggel illegaler Güter, insbesondere für die Einfuhr von Drogen wie Kokain nach Europa. Auf der Suche nach Profit passen kriminelle Netzwerke ihre Lieferrouten schnell an. Die Verbesserung der Sicherheit von Häfen und anderen Logistikknotenpunkten erfordert daher ein gemeinsames Vorgehen. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft hat daher am 24. Januar 2024 gemeinsam mit Deutschland und weiteren Staaten in Antwerpen die „European Port Alliance“ gegründet, die öffentliche und private Akteure zusammenbringt für eine koordinierte Bekämpfung des Drogenhandels und der Organisierten Kriminalität in Europa.

    Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Ich freue mich sehr, dass wir gemeinsam die Port Alliance – eine Sicherheits-Allianz für unsere Hochseehäfen – gründen. Die Häfen in den Niederlanden, Belgien und Frankreich sind im Moment noch stärker vom internationalen Drogenschmuggel betroffen. Der wachsende Druck der Drogen-Kartelle auf Europa trifft aber auch Deutschland, insbesondere den Hamburger Hafen. Wir wollen deshalb ein schärferes und international koordiniertes Vorgehen gegen den Handel mit Kokain und anderen Drogen erreichen. Wir brauchen einen maximalen Ermittlungsdruck. Wir sehen, wie Drogenbanden versuchen, Hafenarbeiter für ihre illegalen Deals einzuspannen. Daher geht es auch um gute Prävention. Wichtig ist vor allem, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Häfen widerstandsfähig gegen Korruption zu machen.“

    Organisierte Kriminalität (OK) ist weit überwiegend transnationale Kriminalität, das heißt deutsche Behörden stellen eine internationale Tatbegehung und/oder Kooperation mit OK-Gruppierungen aus dem Ausland fest.

    An den europäischen Haupteinfallstoren für Kokain – den Häfen in Antwerpen/Belgien und Rotterdam/Niederlande – haben sich die Gesamtsicherstellungsmengen auf einem sehr hohen Niveau gehalten. Wie im Vorjahr wurden dort im Jahr 2022 insgesamt ca. 160 Tonnen Kokain sichergestellt. Allein in Antwerpen wurden im vergangenen Jahr 116 Tonnen Kokain beschlagnahmt, in den Niederlanden waren es 59,1 Tonnen, in Deutschland waren es ca. 35 Tonnen.

    Quelle: Bundesministerium des Innern und für Heimat

    Deutschland gehört neben Belgien, den Niederlanden, Frankreich, Italien und Spanien der „Coalition of European countries against serious and organised crime“ an, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Widerstandsfähigkeit logistischer Knotenpunkte wie Häfen über nationale Grenzen hinweg zu stärken. Bundesinnenministerin Faeser wird am 7. Mai 2024 das nächste Ministertreffen dieser Gruppe in Hamburg ausrichten, bei dem die Themen Hafensicherheit und Resilienz logistischer Knotenpunkte eine wichtige Rolle spielen werden.

    Pressestelle des Bundesministeriums des Innern und für Heimat, 24.1.2024

  • Plattform „DigiSucht“

    Digitale Angebote sind auch aus der Suchtberatung nicht mehr wegzudenken. Deshalb finanziert das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) seit dem 1. Januar 2024 gemeinsam mit anderen Bundesländern die bundesweite Online-Beratungsplattform DigiSucht. Das auf Betreiben Hessens zustande gekommene Engagement der Länder schließt nahtlos an die durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderte Entwicklungs- und Modellphase der Plattform an und stellt ihren Weiterbetrieb sicher.

    „Durch die gemeinsame Anstrengung mehrerer Länder ist es uns gelungen, die Zukunft von DigiSucht zu sichern. Das Angebot hat sich bewährt und etabliert. Die Plattform bietet für suchtkranke Menschen und ihre Angehörigen einen niedrigschwelligen direkten Zugang zu Beratung und Hilfe – hätte DigiSucht beendet werden müssen, wäre ein wesentliches Hilfsinstrument entfallen“, sagt Sozial- und Integrationsminister Kai Klose.

    DigiSucht ergänzt das Angebot der 70 öffentlich geförderten hessischen Suchtberatungsstellen vor Ort um einen bundesweiten digitalen Zugang. Das professionelle und kostenfreie Beratungsangebot ist über die Webadresse suchtberatung.digital auf allen üblichen Endgeräten wie Smartphone, Tablet oder PC abrufbar. Eine App oder eine separate Software werden nicht benötigt.

    DigiSucht richtet sich an suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und ihre Angehörigen – egal ob es um problematischen Alkoholkonsum, ausuferndes Glücksspiel oder Computerspiele, den Konsum von Cannabis oder andere Substanzen geht. Auch Eltern suchtgefährdeter Kinder und Jugendlicher finden hier Unterstützung. Alle Ratsuchenden können sich auf der DigiSucht-Plattform mit ihrem Anliegen in einem geschützten und anonymen Rahmen an qualifizierte Suchtberater:innen in ihrer Region wenden.

    Ihre Anliegen können sie per E-Mail übermitteln oder einen Termin für einen direkten Austausch per Videochat oder Textmessenger buchen. Die auf der Plattform vorhandenen digitalen Tools und Übungen (z. B. Konsumtagebuch, Motivationswaage) unterstützen eine gewünschte Verhaltensänderung.

    Das HMSI fördert zur Umsetzung von DigiSucht in Hessen bei der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. (HLS) eine Landeskoordinierungsstelle. Sie unterstützt die hessischen Suchtberatungsstellen bei der Einbindung in das Onlineangebot, sichert die Qualität der Angebote, übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit für DigiSucht in Hessen und hält den Kontakt zu den anderen Bundesländern sowie der Betreiberorganisation.

    Hintergrundinformationen

    Die Konzeption und technische Umsetzung sowie der Modellbetrieb der trägerübergreifenden DigiSucht-Plattform wurden bis Ende 2023 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert. An der Entwicklung waren insbesondere Expert:innen aus Suchtberatungsstellen, Landesstellen für Suchtfragen sowie der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) beteiligt. Die Administration und Organisation von DigiSucht auf Landesebene erfolgt durch Landeskoordinierungsstellen, die von den zuständigen Landesministerien benannt wurden.

    Verantwortlich für die Umsetzung des DigiSucht-Projekts ist seit Anbeginn die delphi Gesellschaft für Forschung, Beratung und Projektentwicklung mbH in Berlin. Die technische Entwicklung und Betreuung der Plattform erfolgt durch die Virtual Identity AG. Technisch baut DigiSucht auf einer Open-Source-Software des Deutschen Caritasverbands (DCV) auf, die bereits seit mehreren Jahren erfolgreich für themenübergreifende Onlineberatung genutzt wird und deren Entwicklung ebenfalls mit Mitteln des Bundes gefördert wurde.

    Pressestelle des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration, 17.1.2024

  • Jugendschutzfilter verhindert Aufklärung für Jugendliche

    Der weit verbreitete technische Jugendschutzfilter „JusProg“ hat über lange Zeit den Zugriff auf bestimmte Webseiten der Deutschen Aidshilfe (DAH) und einiger ihrer Mitgliedsorganisationen zu Aufklärung über HIV und sexuell übertragbare Infektionen sowie zu sexueller Bildung blockiert. Auch zahlreiche andere wichtige Angebote sind betroffen. Darüber berichten der Bayerische Rundfunk (BR) und netzpolitik.org.

    „Diese Sperrpraxis ist diskriminierend und wirkt dem Auftrag der Aufklärung und Prävention entgegen. Jugendlichen werden damit lebenswichtige Informationen vorenthalten. Angebote zu sexueller Bildung für junge Menschen gilt es zu stärken statt wegzufiltern“, sagt Ulf Kristal vom Vorstand der Deutschen Aidshilfe. „Gerade bei sensiblen Themen brauchen Jugendliche vertrauenswürdige, altersgerechte Angebote.“

    Stoppschild für queeres Coming-out

    JusProg ist weit verbreitet, unter anderem, weil es sich um das einzige Programm dieser Art handelt, das in Deutschland nach gesetzlichen Vorgaben anerkannt ist. Der Jugendschutzfilter kann von Eltern oder Schulen auf Geräten installiert werden, die Kinder und Jugendliche nutzen, läuft aber zum Beispiel auch im öffentlichen BayernWLAN des Freistaates mit. Er soll anhand bestimmter Schlüsselwörter potenziell jugendgefährdende Inhalte blockieren. Rund eine Milliarde Webseitenaufrufe pro Monat laufen laut dem Betreiber von JusProg, einem gleichnamigen Verein, durch den Filter.

    Von einem roten Stoppschild empfangen wurden Informationssuchende zum Beispiel beim Aufruf der Webseiten MeinComingOut.de, ein Unterstützungsangebot für queere Jugendliche im Coming-out-Prozess der DAH-Präventionskampagne ICH WEISS WAS ICH TU sowie von Herzenslust in Nordrhein-Westfalen, Sidekicks aus Berlin und sag-muenchen.de. Sie bieten Informationen zu sexueller Gesundheit für Männer, die Sex mit Männern haben. Betroffen war auch das Portal drugchecking.berlin von Vista, der Schwulenberatung Berlin und Fixpunkt. Wie es in Prävention und Aufklärung erforderlich ist, sprechen die Angebote bezüglich Sexualität und Drogenkonsum eine klare, an der Zielgruppe orientierte Sprache – die der technische Filter dann falsch interpretiert. Alle genannten Organisationen erhalten für ihre Arbeit eine öffentliche Förderung.

    Technik darf beim Jugendschutz nicht alles sein

    Die Deutsche Aidshilfe hat von den JusProg-Betreibern eine sofortige Freigabe der Seiten gefordert, die mittlerweile auch erfolgt ist, darüber hinaus eine gründliche Klärung, wie es zu der Panne kommen konnte. JusProg e.V. hat bereits Maßnahmen ergriffen, um falsche Sperrungen in Zukunft zu reduzieren. Die Recherche zeigt aber, dass weiterreichende Maßnahmen notwendig sind. „Bei technischen Jugendschutzmaßnahmen bedarf es einer diskriminierungssensiblen Umsetzung. Um ungerechtfertigte Sperrungen zu verhindern, müssen unabhängige Fachleute die Systeme kontrollieren und korrigieren – nach öffentlich nachvollziehbaren Kriterien“, betont DAH-Vorstand Ulf Kristal. Betreiber gesperrter Seiten sollten zudem standardmäßig informiert werden, damit sie sich gegebenenfalls wehren können.

    Zugleich brauchen Jugendliche mehr nicht-technische Maßnahmen zum Jugendschutz, zum Beispiel in Form von guten Aufklärungsmaßnahmen und altersgerechter sexueller Bildung. An Schulen geschieht dies oft unzureichend – vor allem mit Blick auf geschlechtliche und sexuelle Vielfalt. Die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen zu diesen Themen ist daher unverzichtbar. Oft ist ihre Finanzierung prekär. „Wenn jugendgerechte Angebote dann noch durch Jugendschutzfilter von ihren Zielgruppen abgeschnitten werden, entsteht bezüglich Aufklärung und Prävention eine gefährliche Unterversorgung – mit fatalen Folgen für die psychische und körperliche Gesundheit von jungen Menschen“, sagt Kristal.

    Darüber hinaus schränken Jugendschutzfilter, wenn sie in öffentlichen Netzen wie dem „Bayern WLAN“ oder in Verkehrsbetrieben zum Einsatz kommen, alle Menschen ein, ganz unabhängig von ihrem Alter.

    JusProg ist kein Einzelfall

    Das Thema von Inhaltsfiltern ist der Deutschen Aidshilfe nicht neu: Die DAH-Antidiskriminierungsstelle bearbeitete zum Beispiel einen Fall, wonach ein schwuler Mann aus dem Netz einer Reha-Klinik nicht auf das queere Newsportal queer.de und das schwule Netzwerk Romeo zugreifen konnte. Auch in anderen sozialen Netzwerken gestaltet sich eine sexualitätsbejahende Bildungsarbeit oft schwierig, weil Beiträge, die das Wort „Sex“ auch nur beinhalten, oft geblockt oder in ihrer Reichweite eingeschränkt werden. „Prävention kann nur gelingen, wenn über Sexualität gesprochen werden darf – in positiver und unterstützender Weise“, betont DAH-Vorstand Ulf Kristal.

    Bericht auf tagesschau.de

    Pressestelle der Deutschen Aidshilfe, 17.1.2024

  • Medikamentenabhängigkeit als Thema bei GUTE ZEITEN, SCHLECHTE ZEITEN

    Burkhard Blienert, Olivia Marei, Andrea Hardeling. Foto: RTL/Anna Riedel

    Seit Oktober ist die Figur Toni Ahrens, gespielt von Olivia Marei, in der UFA Serial Drama Produktion GUTE ZEITEN, SCHLECHTE ZEITEN zurück aus den USA. Die Polizistin bringt aber nicht nur schöne Erinnerungen aus dieser Zeit mit, sondern ist durch die Behandlung einer Schussverletzung schmerzmittelabhängig geworden. Die Zuschauer:innen können seitdem ihren inneren Kampf und auch den Umgang ihrer Freund:innen und Familie mit Tonis Sucht bei RTL verfolgen – Schweißausbrüche, Angstzustände, Scham, Qual und Zerrissenheit zwischen Entzug und Rückfall.

    Damit ist Toni keine Ausnahme: In Deutschland nehmen etwa 2,7 Millionen Menschen Medikamente in schädlichen Mengen ein oder sind von ihnen abhängig. Etwa vier bis fünf Prozent der häufig verordneten rezeptpflichtigen Medikamente besitzen ein Abhängigkeitspotential.

    Mit der Geschichte rund um die Figur Toni haben GZSZ, UFA Serial Drama und RTL wieder ein gesellschaftlich relevantes Thema aufgegriffen. Diesmal geht es um Medikamentenabhängigkeit. Die fachliche Unterstützung für die GZSZ-Produktion kommt dazu diesmal von Burkhard Blienert, Drogenbeauftragter der Bundesregierung, sowie von der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e. V. und der Ambulanten Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtkranke und Suchtgefährdete (aBBS) des AWO Bezirksverbandes Potsdam e. V. In der Vergangenheit wurden Themen wie Häusliche Gewalt, Rassismus oder Spielsucht in der Serie aufgenommen.

    Am 16. Januar wurden UFA Serial Drama-Produzentin Dominique Moro und Schauspielerin Olivia Marei sowie Burkhard Blienert in der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen in Potsdam von Geschäftsführerin Andrea Hardeling und Daniel Zeis, Einrichtungsleiter der Beratungsstelle, in Empfang genommen und konnten sich vor Ort ein Bild machen, welche vielfältigen Angebote zur Verfügung stehen, um Betroffenen und Angehörigen zu helfen und sie in ein Leben ohne Sucht zu begleiten. In Anwesenheit mehrerer regionaler und überregionaler Medien fand ein Austausch darüber statt, wie wichtig es ist, Abhängigkeitserkrankungen sichtbar zu machen.

    Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen: „Früher oder später kommen alle Menschen in ihrem Leben mit Drogen und Sucht in Kontakt. Deshalb begrüße ich, dass solche Themen auch bei täglichen Serien wie GUTE ZEITEN, SCHLECHTE ZEITEN aufgegriffen werden und dann quasi zum Serienalltag gehören. Derartige Folgen holen die Zuschauer:innen bei sich zu Hause in ihrem gewohnten Umfeld ab, also genau dort, wo sie auch mit ihrer Sucht zu kämpfen haben. Zu informieren, zu unterstützen und auch zu schützen – vor Drogenkonsum und Abhängigkeiten –, das ist ein wesentlicher Ansatz meiner Sucht- und Drogenpolitik. Ich denke, genau das ist hier bei GZSZ gelungen, sogar mit einem Thema wie Medikamentensucht, die eher zu den stillen Süchten gehört und selten im Fokus der Öffentlichkeit steht.“

    Andrea Hardeling, Geschäftsführerin der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen: „Wir freuen uns sehr, dass die besondere Situation medikamentenabhängiger Menschen durch die Serie eine so große Öffentlichkeit erfährt. OIivia Marei gibt dem Thema ein Gesicht mit all dem Leiden, das diese Krankheit mit sich bringt, aber auch der Hoffnung, die die Betroffenen niemals aufgeben dürfen. Daher mein Aufruf – sehen Sie nicht weg, suchen Sie sich Unterstützung. Suchtberatungsstellen begleiten Sie und Ihre Angehörigen auf dem Weg aus der Sucht.“

    Schauspielerin Olivia Marei: „Es berührt mich sehr, wie die Zuschauer:innen auf Tonis Geschichte und ihren inneren Kampf reagieren. Ich habe viele positive Reaktionen bekommen und bin stolz, dass wir damit etwas bewegen. Denn so kräftezehrend es ist, diese Story zu spielen, geben wir Betroffenen und Angehörigen damit auch eine Plattform – seht her, ihr seid nicht allein. Schämt euch nicht, sondern lasst euch helfen! Es wird schwer, aber ihr schafft das!“

    Dominique Moro, Produzentin UFA Serial Drama: „Der Anspruch von GZSZ und der UFA Serial Drama war schon immer, unsere Zuschauer:innen emotional abzuholen –  sei es mit Liebe, Freundschaft und Leichtigkeit, aber auch mit Intrigen, Streit und Krisen. Tonis Geschichte zeigt, wie schnell man als gefestigter Charakter in eine Medikamentenabhängigkeit rutschen kann. Sie zeigt aber auch, dass man es wieder herausschaffen kann: Mit professioneller Hilfe und viel Kraft ist ein Weg aus der Sucht möglich. GZSZ ist ganz klar ein Unterhaltungsformat und dennoch ist es wichtig, unsere Reichweite auch für ernste Themen zu nutzen. Wenn wir nur einen Menschen für das Thema Medikamentensucht sensibilisiert oder wachgerüttelt haben, hat es sich schon gelohnt!“

    Gesellschafts- und drogenpolitische Themen in der GZSZ-Produktion aufzunehmen, damit gibt es bereits gute Erfahrungen. In einer früheren GZSZ-Produktion wurde das Thema Glücksspiel aufgegriffen. Damals konnten überragend viele Menschen erreicht werden. Auch das Feedback zu Medikamentenabhängigkeit ist sehr gut: Das Gespräch mit Olivia Marei, Andrea Hardeling und Daniel Zeis wurde im Livestream auf Instagram übertragen. Insgesamt haben über 32.000 Menschen live zugesehen und knapp 1.200 Kommentare im Chat hinterlassen. Das Gespräch ist weiterhin abrufbar und hat bis jetzt schon knapp 100.000 User erreicht.

    Pressemitteilung der Brandenburgischen Landesstelle für Suchtfragen e.V., 16.1.2024

  • Filmprojekt zum Thema „Kinder von psychisch oder suchtkranken Eltern“

    In dem Filmprojekt zum Thema „Kinder von psychisch oder suchtkranken Eltern“ soll mit mehreren Kindern/ Jugendlichen aus Familien, in denen mindestens ein Elternteil psychisch oder suchtkrank ist, eine dokumentarische Filmreihe produziert werden. Das Medienprojekt Wuppertal sucht Teilnehmende.

    Im Fokus sollen Kinder und Jugendliche stehen, die in dieser herausfordernden Familiensituation mit kranken und hilfsbedürftigen Eltern groß werden und Gefahr laufen, unter der Last selbst zu erkranken. Diese Kinder und Jugendlichen, aber auch ihre Familienmitglieder, sollen mit dem Filmprojekt eine Stimme bekommen. Interviews und Porträts von betroffenen Kindern bzw. Jugendlichen und ihren Eltern können verschiedene Fragen thematisieren: Wie ist der Alltag der Kinder im Zusammenleben mit dem kranken Elternteil? Welche Gefühle, Verhaltensweisen und Probleme der Kinder resultieren aus der Krankheit der Eltern? Was sind die Wünsche und Hoffnungen der betroffenen Kinder/ Jugendlichen?

    Der Film soll eine positive Grundhaltung haben und niemanden anklagen, sondern Offenheit und Verständnis für ein sensibles und zum Teil noch tabuisiertes Thema erzeugen. Er soll  Empathie und Solidarität unter Jugendlichen stärken, die wie alle Menschen per Zufall in ihre unterschiedlichen Familien hineingeboren wurden.

    Die Projektteilnehmenden können ihren Film von Anfang bis Ende mitgestalten und mitbestimmen, was sie in den Beiträgen von sich Preis geben möchten. Sie haben die Chance, offen über ihre Situation zu sprechen, zu reflektieren und Kummer rauszulassen. Geschichten, Erfahrungen, Nöte und Tipps können geteilt werden.

    Die Filmreihe soll anschließend öffentlich im Kino präsentiert und als Stream/ Download/ DVD für die Aufklärungs- und Präventionsarbeit genutzt werden.

    Betroffene Familien (auch Alleinerziehende), Jugendliche oder auch Kooperationspartner, die mit solchen Kindern, Jugendliche oder Familien zusammenarbeiten, können sich gerne melden bei:

    Medienprojekt Wuppertal, Tim Gontrum
    E-Mail: info(at)medienprojekt-wuppertal.de
    Insta: instagram.com/medienprojektwuppertal
    Facebook: facebook.com/medienprojekt.wuppertal
    Fon: 0202-28 31 98 79
    WhatsApp: 0177-739 1405

    Mitteilung des Medienprojekts Wuppertal, 15.1.2024

  • Sucht ist ein Querschnittsthema

    1998 hat der Hessische Landtag das Sozialministerium beauftragt, in regelmäßigen Abständen einen Suchtbericht für Hessen zu erstellen und der Öffentlichkeit vorzulegen.

    Der nun erschienene sechste Suchtbericht umfasst den Zeitraum von 2016 bis 2020 und bildet damit eine Zeit ab, die durch besondere gesellschaftliche Ereignissen geprägt war: zum einen durch den Zuzug vieler Menschen, die vor Krieg und Zerstörung geflohen sind, zum anderen durch die Corona-Pandemie, deren Anfang in das letzte Berichtsjahr fällt.

    Der Suchtbericht beschreibt die Dimension der Suchtproblematik in Hessen im Zusammenhang mit allen angrenzenden Arbeitsfeldern. Er berichtet über: Epidemiologie, Suchtpolitik, Angebote der Prävention, Beratungs- und Behandlungsangebote im Hilfesystem, Maßnahmen der Polizei und der Justiz zur Angebotsreduzierung und Repression sowie Aktivitäten in Wissenschaft und Kultur. Der Bericht dient als Informationsquelle, weist aber auch auf Bereiche hin, die zur langfristigen Sicherstellung eines wirksamen Beratungs- und Therapieangebotes der Weiterentwicklung bedürfen.

    Mit dem sechsten Suchtbericht liegt ein vielseitiger, breit aufgestellter Überblick über den Umgang mit dem Thema Sucht in Hessen vor, der nicht nur für Landeskinder interessant sein dürfte.

    Die barrierefreie Online-Version finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (https://soziales.hessen.de/) unter „Statistiken und Berichte zur Suchtthematik auf Landes-, Bundes- und europäischer Ebene“.

    Für eine gedruckte Version wenden Sie sich bitte per mail an: Manuela Schwender, manuela.schwender(at)hsm.hessen.de.

    Quelle:
    Sechster Suchtbericht des Landes Hessen (2016-2020), Oktober 2023
    Herausgeber: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration (HMSI), Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Wiesbaden

  • Online-Portal mit Faktenüberblick zu Sucht und Drogen

    Seit Ende Dezember 2023 ist das neue und informative Digitalportal für Daten um Sucht und Drogen online. Zentrale Daten, vielfältige Fakten und Informationen rund um Sucht und Drogen werden aktuell und kompakt bereitgestellt. Das hatte der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Burkhard Blienert am Anfang des Jahres 2023 angekündigt und verkündet nun Vollzug:

    „Wir gehen mit der Zeit und sich ändernden Anforderungen: Papierausgaben sind gut und wichtig, aber online ist schneller, unkomplizierter und für mehr Nutzende zugänglich. Die entscheidenden Daten werden nun mit dem neuen Online-Portal zentral gesammelt und so aufbereitet, dass sie vom Laien bis zur Fachkraft für jede:n gut nutzbar werden. Wer das neue Datenportal verwendet, kann sicher sein, dass qualitativ hochwertige und – ganz wichtig – aktuelle Informationen abgebildet werden.“

    Der Schwerpunkt des Portals liegt auf der interaktiven grafischen Darstellung von wissenschaftlichen Daten. Nutzer:innen können die Informationen, die sie interessieren, aussuchen und nach verschiedenen Kriterien grafisch zusammenstellen – etwa nach Geschlecht, Alter oder problematischem Konsum. Angereichert sind die faktenbasierten Seiten mit kurzen und prägnanten Informationstexten zum Hintergrund. Auch das ein oder andere Statement des Drogenbeauftragten bietet eine politische Einordnung für Laien und Fachinteressierte. Zudem sind für das fachinteressierte Publikum wissenschaftliche Quellverweise sowie weiterführende Fakten übersichtlich verlinkt.

    Verfügbar sind über das Online-Portal Informationen unter anderem zur Verbreitung des Substanzgebrauchs, zu sozialen und gesundheitlichen Folgen sowie zu Prävention, Behandlungsnachfrage und Schadensminderung.

    Bisher müssen entsprechende Informationen aus verschiedenen Quellen zusammengestellt werden. Viele Informationen sind nicht allgemein verständlich dargestellt, so dass das verfügbare Wissen seine Wirkkraft nicht in Gänze entfalten kann. Das Portal wurde gemeinsam mit dem Institut für Therapieforschung (IFT) aufgesetzt, mit ihm ist auch die weitere Datenpflege geplant.

    Unter diesem Link ist das Datenportal zu finden: https://datenportal.bundesdrogenbeauftragter.de/

    Pressestelle des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, 20.12.2023