Kategorie: Kurzmeldungen

  • Bundesmodellprojekt aktionberatung

    Das Bundesmodellprojekt aktionberatung hat zum Ziel, Fachkräfte der Sucht- und Eingliederungshilfe in ihren Handlungskompetenzen zu stärken, um Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und problematischem Substanzkonsum gemeinsam personenzentriert zu beraten bzw. zu betreuen (KONTUREN online berichtete am 3.12.2020).

    Nun stellt das Bundesmodellprojekt zwei neue Entwicklungen vor: Seit dem 31. Mai ist die Datenbank aktionberatung auf der Internetseite des Projektes (www.aktionberatung.de) veröffentlicht. Darin sind Kontaktdaten von ambulanten und stationären Suchthilfeeinrichtungen, die Menschen mit geistiger Beeinträchtigung beraten und/oder betreuen, zusammengestellt. Zudem stehen Materialien, Medien und Techniken, die für die Informations-, Präventions-, Beratungs- und Betreuungsarbeit mit der Zielgruppe angepasst wurden, zur Verfügung. Ein Literaturverzeichnis beinhaltet Literatur, die speziell das Thema „Sucht und geistige Beeinträchtigung“ behandelt, sowie Grundlagenliteratur zu den beiden Themenbereichen. Außerdem bietet die Datenbank die Möglichkeit, Kontakt zu Expertinnen und Experten sowie zu Referentinnen und Referenten zum Themenkomplex „Sucht und geistige Beeinträchtigung“ aufzunehmen.

    Die zweite Neuentwicklung des Bundesmodellprojektes ist die Fortsetzung des Beratungshandbuchs. Dieser zweite Teil ist als Materialien-Sammelordner konzipiert und wird fortlaufend ergänzt. Einige der Arbeitsmaterialien zur Suchtberatung von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung lagen bereits im ersten Teil des Beratungshandbuchs vor. Im Laufe der Weiterentwicklung des Beratungskonzepts am Modellstandort Wiesbaden konnten weitere Materialien entwickelt werden, welche im zweiten Teil des Beratungshandbuches zusammengefasst wurden. Der Materialien-Sammelordner soll Praktiker*innen Tipps zur Beratungs- und Betreuungsarbeit geben sowie mit Hintergrundinformationen versehene Materialien zur Verfügung stellen. Die eingestellten Dokumente sind so gekennzeichnet, dass sich die Nutzer*innen bedarfsorientiert einen eigenen Ordner anlegen können.

    Bereits im Februar 2021 wurden zudem Erklärvideos in leichter Sprache mit Informationen zu Suchtmitteln und zu suchtspezifischen Themen auf dem YouTube-Kanal des Bundesmodellprojektes veröffentlicht.

    Die im Bundesmodellprojekt aktionberatung erarbeiteten Ergebnisse sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung und problematischem Substanzkonsum leisten. Das Team steht für die Kontaktaufnahme gerne zur Verfügung:

    Pressemitteilung von aktionberatung, 1.6.2021

  • Cochrane Review: Nichtrauchen macht glücklich!

    Ein am 9. März 2021 in der Cochrane Library veröffentlichter systematischer Review zeigt, dass der Entschluss, mit dem Rauchen aufzuhören, nicht nur gut für den Körper, sondern auch die Seele ist. Ängste, Depressionen und Stress gingen den untersuchten Studien zufolge nach einem Rauchstopp zurück. Zudem sprechen die Ergebnisse gegen die Sorge mancher Raucher und Raucherinnen, dass ihre sozialen Beziehungen unter dem Tabak-Ausstieg leiden könnten.

    Rauchen ist die weltweit führende Ursache für vermeidbare Krankheiten und Todesfälle. Einer von zwei Rauchern wird an einer rauchbedingten Krankheit sterben, wenn sie nicht aufhören. Manche Menschen glauben, dass Rauchen Stress und andere psychische Symptome reduziert und dass ein Rauchstopp deshalb ihre psychischen Probleme verschlimmern könnte. Zudem machen sich manche Raucher auch Sorgen, dass ein Rauchstopp negative Auswirkungen auf ihr Sozialleben und ihre Freundschaften haben könnte.

    Der neue Cochrane Review ergab dagegen, dass Menschen, die mindestens sechs Wochen lang mit dem Rauchen aufhörten, weniger Depressionen, Ängste und Stress erlebten als Menschen, die weiter rauchten. Menschen, die mit dem Rauchen aufhörten, erlebten auch mehr positive Gefühle und ein besseres psychisches Wohlbefinden. Das Aufgeben des Rauchens hatte keinen Einfluss auf die Qualität der sozialen Beziehungen. Es ist den Ergebnissen zufolge sogar möglich, dass der Rauchstopp mit einer kleinen Verbesserung des sozialen Wohlbefindens verbunden ist.

    Der Cochrane Review fasst die Ergebnisse von 102 Beobachtungsstudien mit über 169.500 Personen zusammen. Die Autoren der Übersichtsarbeit kombinierten die Ergebnisse von 63 dieser Studien. Diese Studien verglichen die Veränderungen der psychischen Gesundheitssymptome bei Personen, die mit dem Rauchen aufhörten, mit Veränderungen bei Personen, die weiterhin rauchten. Außerdem kombinierten sie die Ergebnisse von zehn Studien, in denen erfasst wurde, wie viele Personen während der Studie eine psychische Störung entwickelten. Die Studien umfassten ein breites Spektrum von Personen, einschließlich Menschen mit psychischen Erkrankungen und Menschen mit langfristigen körperlichen Erkrankungen. Die Dauer der Nachbeobachtung variierte, wobei die kürzeste Studie sechs Wochen betrug, einige Studien aber auch bis zu sechs Jahre lang durchgeführt wurden. Die Vertrauenswürdigkeit der Evidenz nach GRADE reichte von sehr gering bis moderat.

    „Unsere Ergebnisse zeigen, dass ein Rauchstopp im Durchschnitt mit kleinen bis mäßigen Verbesserungen der Stimmung verbunden war. Dieser Nutzen der Rauchentwöhnung scheint bei verschiedenen Gruppen ähnlich zu sein. Vor allem gibt es keinen Grund zu befürchten, dass sich der Gesundheitszustand von Menschen mit psychischen Erkrankungen verschlechtert, wenn sie mit dem Rauchen aufhören“, sagt Gemma Taylor von der Addiction & Mental Health Group an der University of Bath in England, die Hauptautorin dieses Reviews, an dem neun weitere Forscher und Forscherinnen der Universitäten Bath, Birmingham, Oxford und der New York University mitwirkten.

    „Unser Vertrauen in die genaue Größe des Nutzens ist aufgrund der Art und Weise, wie die Studien angelegt waren, begrenzt. Zukünftige Studien, die diese Probleme überwinden, können die Evidenz über die Auswirkungen einer Rauchentwöhnung auf die psychische Gesundheit erheblich stärken.“

    Viele Raucher seien besorgt, dass der Rauchstopp ihre sozialen Netzwerke stören und zu Gefühlen der Einsamkeit führen könnte, so Taylor weiter. „Der Rauchstopp scheint aber keine negativen Auswirkungen auf die soziale Lebensqualität zu haben. Viele Menschen befürchten auch, dass das Aufhören mit dem Rauchen Stress bedeutet. Die Evidenz zeigt, dass Stress bei Menschen, die mit dem Rauchen aufhören, reduziert wird und dass es wahrscheinlich längerfristige Vorteile für die psychische Gesundheit der Menschen gibt.“

    Originalpublikation:
    Taylor GMJ, Lindson N, Farley A, Leinberger-Jabari A, Sawyer K, te Water Naudé R, Theodoulou A, King N, Burke C, Aveyard P. Smoking cessation for improving mental health. Cochrane Database of Systematic Reviews 2021, Issue 3. Art. No.: CD013522. DOI: 10.1002/14651858.CD013522.pub2.

    Pressestelle von Cochrane Deutschland, 9.3.2021

  • Alkoholanreize auf den Wegen von 16- bis 19-jährigen Jugendlichen

    Eine Pilotstudie von Sucht Schweiz hat die Alkoholanreize auf den Wegen von 16- bis 19-jährigen Jugendlichen im Alltag und in den sozialen Netzwerken nachgezeichnet. Im Schnitt begegneten die Testpersonen in den fünf größten Schweizer Städten alle fünf Minuten einem Alkoholanreiz. Auch in den sozialen Netzwerken war der Alkohol allgegenwärtig, transportiert durch Freunde und Influencer, welche oft dafür bezahlt werden. Die Studie hat die erschreckende Normalität des Alkohols im Alltag der Jugendlichen aufgezeigt.

    Das Alkoholmarketing zielt stark auf Jugendliche, da diese die Kunden und Kundinnen von morgen sind. Eine durch die Eidgenössische Zollverwaltung finanzierte Pilotstudie von Sucht Schweiz ist der Frage nachgegangen, wie stark die Jugendlichen den Alkohol-Stimuli tatsächlich ausgesetzt sind. Die Studienanlage orientierte sich teilweise an einer früheren Untersuchung zum Tabakmarketing: Es wurden auch hier die in Genf, Lausanne, Bern, Basel und Zürich zurückgelegten typischen Wege und Aktivitäten der Jugendlichen nachgezeichnet. Dabei wurden alle angetroffenen Alkoholanreize systematisch erfasst. Zusätzlich wurden neu auch die in den sozialen Netzwerken angetroffenen Alkoholanreize von den Jugendlichen aufgezeichnet.

    Mindestens die Hälfte der Anreize ist so gewollt

    Im Schnitt wurden die Wege (inklusive der Aktivitäten wie Sport, Kino, Restaurant etc.) innert jeweils sechs Stunden zurückgelegt. Pro Weg wurden 73 Alkohol-Stimuli verzeichnet, das heißt also im Schnitt alle fünf Minuten eine Erinnerung an den Alkohol! Außerdem lief die Untersuchung im Herbst 2020 und fiel damit in eine Zeit, in der die Covid-Maßnahmen wieder strenger wurden und die Ausgangslokale wieder schlossen und auch weniger Veranstaltungen im öffentlichen Raum stattfanden. Es ist davon auszugehen, dass die Werbetätigkeit in dieser Zeit entsprechend zurückgefahren worden ist.

    Die Hälfte der verzeichneten Stimuli betrafen Alkoholwerbung oder Verkaufsförderung von Alkoholika. Die andere Hälfte setzte sich aus scheinbar zufälligen Alkohol-Stimuli zusammen: leere Flaschen und Büchsen im öffentlichen Raum, Darstellungen, in denen Alkohol eine Rolle spielt (z. B. ein Anlass, zu dem getrunken wird), Angebot auf einer Speisekarte etc.

    Zusätzlich sollten alle wahrgenommenen Präventionsbotschaften erfasst werden. Doch es stellte sich heraus, dass diese auf den Wegen der jungen Menschen fast gänzlich fehlten.

    In den sozialen Medien: Die Macht der Bilder und der Influencer*innen

    Das Alkoholmarketing hat sich teilweise ins Internet verlagert. 85 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren verbrachten 2019 eine Stunde oder mehr pro Tag im Internet, der größte Teil von ihnen ist auch in sozialen Netzwerken unterwegs, was in der Pandemiezeit wahrscheinlich noch zugenommen hat. Vor allem auf Snapchat, Instagram und Tiktok erhalten sie zahlreiche Bilder und Botschaften aus dem Freundeskreis und von Bekannten, die Alkohol zum Thema haben. Auffällig ist auch die Alkoholwerbung durch Influencer*innen.

    Eine den Alkohol banalisierende Gesellschaft schützt ihre Jugend nicht

    Die Resultate dieser Pilotstudie zeigen eindrücklich, wie stark schon Jugendliche mit Alkohol konfrontiert werden. Dass Alkohol dazugehört, wird für sie normal. Dies ist bedenklich in Anbetracht der rund 400 Jugendlichen, die in der Schweiz pro Jahr wegen Alkoholvergiftung ins Spital eingeliefert werden. Ein großer Teil der gefundenen Alkohol-Stimuli ist bewusst platziert, oder es wird zumindest toleriert, dass auch Jugendliche beworben werden. Sucht Schweiz ruft deshalb dazu auf, die Maßnahmen zum Schutz der Jugendlichen zu verstärken. Dazu zählen die Einschränkung der Alkoholwerbung und damit die Reduktion der Attraktivität des Alkohols bei den Jugendlichen.

    Der Bericht zur Pilotstudie in französischer Sprache steht auf der Website von Sucht Schweiz zur Verfügung.

    Pressestelle von Sucht Schweiz, www.suchtschweiz.ch, 11.5.2021

  • Verbesserung der beruflichen Teilhabe von abhängigkeitserkrankten Menschen

    Unter Federführung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) haben fünf sektorenübergreifende und interdisziplinäre Arbeitsgruppen Empfehlungen zur Verbesserung der beruflichen Teilhabe von abhängigkeitserkrankten Menschen entwickelt. Diese wurden im März 2021 in einer Broschüre mit dem Titel „Berufliche Teilhabe von abhängigkeitserkrankten Menschen. Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im SGB II und SGB III in NRW. Empfehlungen und Umsetzungshinweise für die Praxis“ veröffentlicht. Die Empfehlungen beziehen sich auf folgende Handlungsfelder:

    1. Umgang mit Verdachtssituationen
    2. Zugangswege zur medizinischen Rehabilitation einschließlich Erprobung des Sonderweges („Verfahren ohne Sozialbericht“)
    3. Zusammenarbeit während der medizinischen Rehabilitation
    4. Überleitung und Anschlussangebote
    5. Institutionenübergreifende Zusammenarbeit

    Die Handlungsempfehlungen sollen helfen,

    • für mehr Personen einen frühzeitigen Zugang zur Suchtberatung und zu suchtmedizinischen Leistungen, einschließlich Rehabilitationsleistungen, zu schaffen,
    • den Rehabilitationserfolg durch eine nachhaltige Betreuungs- und Eingliederungsstrategie zu erhalten sowie
    • die Expertise aller an der Betreuung abhängigkeitserkrankter Menschen im SGB II und SGB III beteiligten Fachleute zu verknüpfen.

    Zu allen genannten Handlungsfeldern werden systematisch konkrete Umsetzungshinweise gegeben und Materialien (Formulare, Anträge, Fragebögen, Checklisten u.Ä.) zur Verfügung gestellt. Die Broschüre kann als PDF auf der Homepage des MAGS heruntergeladen werden.

    Quelle: MAGS (2021), Berufliche Teilhabe von abhängigkeitserkrankten Menschen. Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im SGB II und SGB III in NRW, S. 7
    Redaktion KONTUREN, 28.5.2021

  • Suizidsterblichkeit während des ersten Corona-Lockdowns

    Eine Forschungsgruppe der Universitätsmedizin Leipzig hat die Suizide in der Stadt während der Frühphase der COVID-19-Pandemie ausgewertet und keine erhöhten Suizidraten festgestellt. Das Ergebnis dieser regionalen Studie deckt sich mit einer aktuell veröffentlichten internationalen Arbeit, die Daten aus 21 Ländern zur Suizidsterblichkeit während der Pandemie metaanalytisch ausgewertet hat.

    In Leipzig lag die Suizidrate während der Frühphase der COVID-19-Pandemie im Bereich der Vorjahre. Das haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universitätsmedizin Leipzig um Studienleiter Dr. Daniel Radeloff in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Leipzig herausgefunden und kürzlich in der Fachzeitschrift „Epidemiology and Psychiatric Sciences“ veröffentlicht. In der Studie wurden die Suizid-Sterbeziffern der Monate März bis September 2020 mit den Daten der Vorjahre verglichen, wobei saisonale Schwankungen der Suizidraten und tendenziell sinkende Suizid-Sterbeziffern in Deutschland berücksichtigt wurden.

    „Die Ergebnisse unserer Studie stellen eine Momentaufnahme mit regionalem Bezug dar. Aber auch die verfügbaren internationalen Daten belegen, dass das Suizidrisiko in der Frühphase der Pandemie nicht anstieg“, so Dr. Radeloff. Der an der Studie beteiligte Psychiater Rainer Papsdorf fügt hinzu: „Das kann sich im Zuge der weiteren Entwicklung der Pandemie aber durchaus ändern. Risikofaktoren für Suizid können zunehmen: etwa in Form steigender Arbeitslosigkeit, erhöhten Suchtmittelkonsums, Vereinsamung oder höherer Prävalenzraten psychischer Erkrankungen.“ Daher sei es wesentlich, die Entwicklung der Suizidraten weiterhin zu beobachten und Spekulationen durch wissenschaftliche Evidenz zu ersetzen.

    Überrascht waren die Forscher darüber, dass während des ersten Lockdowns niedrigere Suizidraten als in den Vormonaten der Pandemie registriert wurden. Dieser Unterschied ist vorwiegend auf hohe Suizidraten im Januar und Februar 2020 zurückzuführen. Während des Lockdowns könnten aber auch protektive Faktoren eine Rolle gespielt haben: So kann eine existenzielle äußere Bedrohung wie die Corona-Pandemie zu einer kurzzeitigen Zunahme des gesellschaftlichen Zusammengehörigkeitsgefühls führen – das gilt als wichtiger schützender Faktor gegenüber Suizid.

    Die Leipziger Regionaldaten zur Suizidsterblichkeit im Zusammenhang mit COVID-19 haben in eine internationale Studie Eingang gefunden, die kürzlich in der Fachzeitschrift „Lancet Psychiatry“ veröffentlicht wurde. Die Autoren der Metaanalyse berichten ebenfalls unveränderte Suizidraten während der Frühphase der Pandemie. Neben der Leipziger Erhebung sind deutsche Regionaldaten aus Frankfurt, Köln sowie Leverkusen in die Studie eingeflossen und wurden gemeinsam mit rund 40 Datensätzen aus 21 Ländern ausgewertet. Im Rahmen des Forschungsverbunds „International COVID-19 Suicide Prevention Research Collaboration (ICSPRC)“ wird ein zeitnahes Monitoring der Suizidraten während der Pandemie angestrebt. Nationale Todesursachenstatistiken werden häufig mit einem Verzug von vielen Monaten veröffentlicht. Die ICSPRC verfolgt deshalb den Ansatz, schnell verfügbare internationale Daten zusammenzuführen und metaanalytisch auszuwerten.

    Radeloff, Oberarzt am Universitätsklinikum Leipzig in der Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters, betont: „Menschen in psychischen Notlagen können sich während der Pandemie weiterhin an die psychotherapeutischen und psychiatrischen Einrichtungen wenden. Die Versorgung ist sichergestellt und in einigen Standorten um telemedizinische Angebote erweitert worden.“

    Originalpublikationen:

    • Trends in suicide rates during the COVID-19 pandemic restrictions in a major German city, in: Epidemiology and Psychiatric Sciences. doi.org/10.1017/S2045796021000019
    • No evidence of a significant increase in risk of suicide in first months of the pandemic, but continued monitoring needed, in: The Lancet Psychiatry. doi.org/10.1016/S2215-0366(21)00091-2

    Pressestelle der Universität Leipzig, 14.4.2021

  • Internationaler Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie

    Der Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT) am 17. Mai macht auf Diskriminierungen gegenüber sexueller und geschlechtlicher Vielfalt aufmerksam. Aus diesem Anlass informiert LIEBESLEBEN, eine Initiative der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Förderung sexueller Gesundheit, über die Gefahren so genannter Konversionsbehandlungen. Diese zielen darauf ab, die sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Seit dem Jahr 2020 sind Konversionsbehandlungen für Jugendliche in Deutschland gesetzlich verboten.

    Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA: „Zum Auftrag der BZgA-Initiative LIEBESLEBEN zählt, Jugendliche, die potenziell mit Konversionsbehandlungen konfrontiert sein könnten, zu informieren und zu unterstützen. Zielsetzung dabei ist, Selbstbestimmungsrechte zu stärken sowie Akzeptanz zu fördern und dazu auch den Freundeskreis, die Familie und Personen im schulischen Umfeld zu erreichen. Deshalb stellt die Initiative LIEBESLEBEN zum Thema Konversionsbehandlungen auf www.liebesleben.de und in den sozialen Netzwerken Informationen und Hinweise auf Beratungsangebote zur Verfügung.“

    Schwerwiegende Folgen von Konversionsbehandlungen

    Gutachten belegen, dass Konversionsbehandlungen einen erheblichen Eingriff in die Gesundheit der Betroffenen darstellen. Sie haben schädliche Effekte auf die individuelle Psyche und können zu Ängsten, Isolation und Depressionen führen. Die von der Bundesrepublik Deutschland gegründete Bundesstiftung Magnus Hirschfeld geht für Deutschland von mindestens 1.000 Behandlungsversuchen gegen die sexuelle und geschlechtliche Selbstbestimmung jährlich aus.

    Deutschland mit Vorreiterrolle beim Schutz vor Konversionsbehandlungen

    Bereits die grundlegende Annahme einer Behandlungsbedürftigkeit sexueller Orientierungen oder geschlechtlicher Identitäten widerspricht internationalen Standards, etwa denen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Konversionsbehandlungen sind daher in vielen Ländern in der Diskussion und teilweise geächtet oder indirekt verboten. Ein landesweites gesetzliches Verbot, wie es in Deutschland für Jugendliche besteht, gibt es bislang weltweit nur in sehr wenigen Ländern.

    Pressestelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 12.5.2021

  • Anordnung einer MPU auch bei weniger als 1,6 Promille möglich

    Kognitive Tests am PC sind Teil der MPU. Bild: TÜV NORD

    Die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) ist auch bei Blutalkoholkonzentrationen unter der gesetzlichen Grenze von 1,6 Promille möglich und gesetzlich zulässig. Das hat jetzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts letztinstanzlich und verbindlich festgelegt. Konkret: In bestimmten Fällen kann schon ein Promillewert von 1,1 dazu führen, dass eine MPU angeordnet wird. Das gilt zum Beispiel dann, wenn die betroffene Person keinerlei Ausfallerscheinungen zeigt, also davon auszugehen ist, dass sie an regelmäßiges und exzessives Trinken gewöhnt ist.

    Die klagende Person, die jetzt vor dem obersten Verwaltungsgericht unterlegen ist, war mit 1,3 Promille Alkohol im Blut erwischt worden. Der Führerschein wurde von den Behörden vor Ort eingezogen, und der Delinquent sollte per MPU nachweisen, dass er keine permanente Gefahr für den Straßenverkehr darstellt. Der im Verfahren gemachte Verweis auf die 1,6 Promille-Regel, die normalerweise zur Anwendung kommt, wurde in diesem Fall verworfen.

    Der fachliche Leiter des Medizinisch-Psychologischen Instituts bei TÜV NORD, Dr. Ralf Buchstaller, stellt aber klar: „Wie in der Vergangenheit wird auch zukünftig in der Regel eine MPU für alkoholauffällige Kraftfahrer erst ab 1,6 Promille gefordert. Durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde jetzt aber noch einmal klargestellt, dass die 1,6 Promille keine Sperrwirkung besitzen. Das heißt, auch wenn der alkoholauffällige Kraftfahrer bei seiner Fahrt weniger als 1,6 Promille hatte, die Umstände der Fahrt jedoch außergewöhnlich sind, kann die Behörde eine MPU anordnen. Dies war auch in der Vergangenheit so, allerdings war die Rechtsprechung hier nicht eindeutig. Durch das Bundesverwaltungsgericht wurde hier nun Klarheit geschaffen.“

    Die ausführliche Urteilsbegründung steht allerdings noch aus.

    Pressestelle der TÜV NORD, 4.5.2021

  • Mediensucht bei Kindern und Jugendlichen in Coronazeiten

    Nach Rekordwerten während des ersten Lockdowns im April 2020 gingen die Gaming-Zeiten bei Kindern und Jugendlichen im Herbst wieder deutlich zurück: Sie spielten werktags durchschnittlich nur noch 115 Minuten Online-Games – ein Rückgang von 15 Prozent. Auch bei den Sozialen Medien reduzierten sich die Nutzungszeiten in der Woche um fast ein Drittel. Dennoch verbringen Kinder und Jugendliche nach wie vor mehr Zeit vor dem Bildschirm als vor der Corona-Pandemie. Das zeigen aktuelle Zwischenergebnisse einer gemeinsamen Längsschnittstudie der DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) zur Mediensucht. Diese untersucht in bundesweit 1.200 Familien die digitale Mediennutzung von Kindern, Jugendlichen und deren Eltern.

    Die aktuellen Zwischenergebnisse der gemeinsamen Längsschnittstudie des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters am UKE und der DAK-Gesundheit zeigen: Die Nutzungszeiten von Computerspielen und Social Media sind nach dem ersten Lockdown im April 2020 wieder deutlich zurückgegangen. Jugendliche zwischen 11 und 18 Jahren spielten im November 2020 an einem Werktag im Durchschnitt 115 Minuten digitale Games. Das ist ein Rückgang von 15 Prozent. Nachdem sie im September 2019 wochentags noch durchschnittlich 83 Minuten digitale Spiele nutzten, waren es im April 2020 ganze 132 Minuten täglich. Damit lag die Nutzungszeit um 59 Prozent höher als noch vor der Pandemie. Bei der dritten Befragung im November 2020 lag der Wert also deutlich niedriger, jedoch weiter über dem Vorkrisenniveau. „Die Zwischenergebnisse unserer Studie zeigen, dass sich im Verlauf der Pandemie eine gewisse Entspannung eingestellt hat. Die Kinder und Jugendlichen hatten wieder Alternativen zur Online-Welt, die sie auch nutzten. Das ist eine positive Entwicklung“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Wir müssen die Nutzungszeiten der Mädchen und Jungen weiterhin im Blick behalten, um das bestehende Risiko einer steigenden Mediensucht weiter zu verringern.“

    Auch bei den sozialen Medien flachte die Welle nach einem deutlichen Hoch wieder ab: Im November vergangenen Jahres nutzten die Befragten die sozialen Medien durchschnittlich 147 Minuten an einem normalen Wochentag – ein Rückgang um 29 Prozent im Vergleich zum ersten Lockdown im April. Hier verbrachten Kinder und Jugendliche täglich 189 Minuten mit Social Media – das sind etwas mehr als drei Stunden und 63 Prozent länger als noch im September vor der Pandemie. Damals waren es 116 Minuten. „Die aktuelle Richtung stimmt“, sagt Daniela Ludwig, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. „Selbst wenn die Kinder und Jugendlichen immer noch mehr als vor der Pandemie chatten, surfen und gamen hat sich der Anstieg der Nutzungsdauer immerhin nicht fortgesetzt. Dennoch ist es weiterhin sehr wichtig, genau hinzuschauen, was die Kids mit digitalen Medien machen, wie sie die Zeit mit und ohne Handy oder Spielkonsole sinnvoll nutzen können. Das heißt: auch mal gezielt ‚offline‘ sein.“

    Dabei zeigt sich bei den sozialen Medien jedoch ein deutlicher Geschlechterunterschied: Während sich Jungen im November 2020 zumindest an den Wochenenden wieder dem Nutzungsniveau vor der Pandemie annäherten (186 Minuten vs. 184 Minuten), reduzierten Mädchen ihren Social-Media-Gebrauch nur marginal. Er ist an einem normalen Wochenende mit 224 Minuten immer noch auf ähnlichem Niveau wie im April 2020 (243 Minuten) und damit deutlich höher als bei den Jungen und als vor der Pandemie (186 Minuten). Auch in den Altersgruppen gibt es Unterschiede: Jungen zwischen 15 und 18 Jahren spielten im Herbst 2020 werktags mit 161 Minuten durchschnittlich knapp eine Stunde länger Computer als die 11- bis 14-Jährigen (102 Minuten). An Wochenenden waren es sogar knapp eineinhalb Stunden mehr. „Die Veränderung der Nutzungszeiten geht auf unterschiedliche Gründe zurück. Während die Bürger im April 2020 dazu angehalten waren, zu Hause zu bleiben, waren im Herbst Schulen und Geschäfte zumindest teilweise geöffnet“, sagt Prof. Rainer Thomasius, Ärztlicher Leiter am Deutschen Zentrum für Suchtfragen. „Darüber hinaus gehen wir von einer Adaption an die Herausforderungen der Pandemie aus: Während die Situation im April noch ungewohnt war, fanden die Kinder und Jugendliche einen zunehmend konstruktiven Umgang mit der Pandemie und den eingeschränkten Möglichkeiten, die sie mit sich bringt.“

    Im April 2020 gaben fast 90 Prozent der Kinder und Jugendlichen an, digitale Spiele und soziale Medien zu nutzen, um Langeweile zu bekämpfen. Über ein Drittel wollte online „der Realität entfliehen“. Bereits im September 2019 zeigten zehn Prozent der 10- bis 17-Jährigen ein riskantes Spielverhalten. Pathologisches Gaming wurde bei 2,7 Prozent festgestellt.

    Die repräsentative Längsschnittstudie zur Mediennutzung im Verlauf des Corona-Lockdowns untersucht erstmalig an rund 1.200 Familien die Häufigkeiten pathologischer und riskanter Internetnutzung für Spiele und soziale Medien bei Kindern und Jugendlichen nach den neuen ICD-11-Kriterien der WHO. Die DAK-Gesundheit führt dazu gemeinsam mit dem Deutschen Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters im Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) in mehreren Wellen Befragungen durch das Meinungsforschungsinstitut Forsa durch. Dafür wird eine repräsentative Gruppe von Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 10 und 17 Jahren mit je einem Elternteil zu ihrem Umgang mit digitalen Medien an vier Messzeitpunkten befragt. Nach den Befragungen im September 2019, im April 2020 und im November 2020 soll die Studie mit einer vierten Befragungswelle im April 2021 abgeschlossen werden. Die Ergebnisse werden im Sommer erwartet. Diese Studie, die Zusammenhänge zwischen Nutzungsmustern, Nutzungsmotiven und familiären Nutzungsregeln über den Verlauf der Pandemie hinweg untersucht, ist in Deutschland einmalig.

    Für Kinder und Jugendliche, die ein problematisches Online-Nutzungsverhalten haben, sowie für deren Eltern hat die DAK-Gesundheit gemeinsam mit der Computersuchthilfe Hamburg eine neue Online-Anlaufstelle Mediensucht entwickelt, die seit August 2020 erreichbar ist: Auf www.computersuchthilfe.info erhalten Betroffene und deren Angehörige Informationen und Hilfestellungen rund um die Themen Online-, Gaming- und Social-Media-Sucht. Das kostenlose DAK-Angebot ist offen für Versicherte aller Krankenkassen

    Pressestelle der DAK-Gesundheit, 9.4.2021

  • Digitalisierung im Dienste der Gesundheit

    Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland könnten besser geschützt werden, wenn endlich die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen verantwortlich und wissenschaftlich sinnvoll genützt würden. Zu diesem Schluss kommt der siebenköpfige Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) in seinem aktuellen Gutachten, das am 24. März Herrn Minister Spahn übergeben und anschließend in der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde.

    „Wir brauchen eine ehrliche Diskussion über bisherige Fehlentwicklungen. Die Politik hat in den letzten Jahren Schritte in die richtige Richtung getan. Ziel muss die Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung sein: hin auf ein digitales, ein systematisch lernendes Gesundheitssystem“, betont der SVR-Vorsitzende, Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach, und führt aus:

    „Auch der Sachverständigenrat hält es für unabdingbar, dass Gesundheitsdaten nicht in falsche Hände fallen. Zugleich müssen sie in richtige Hände gelangen können. In Hände, die Leben und Gesundheit schützen wollen. Die Angehörigen der Heilberufe in Deutschland wollen dies. Ebenso die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die erforschen, was uns gesund erhält, was uns krank macht und wie man Krankheiten heilen kann. Kluges Misstrauen sollte zu geeigneten Schutzmaßnahmen führen – nicht Hilfe verhindern, denn Daten teilen heißt besser heilen.“

    Prof. Gerlach: „Die Menschen in Deutschland produzieren jeden Tag Abermillionen Daten, darunter sehr viele, die ihre Gesundheit betreffen. Die meisten dieser Daten wandern in die Arme von Datenkraken außerhalb der EU und werden von diesen für kommerzielle Zwecke, Werbung und Angebote ausgewertet. Wenn es aber darum geht, Gesundheitsdaten hierzulande zum Zwecke besserer Gesundheitsversorgung zu sammeln – z. B. in einer elektronischen Patientenakte – und sie für gezieltere Forschung, Prävention, Diagnostik und Therapie verfügbar zu machen, dann werden Probleme aufgetürmt, die eine sinnvolle Datennutzung fast unmöglich machen. Das ist unverantwortlich. Länder wie Dänemark oder Estland, in denen auch die Datenschutzgrundverordnung gilt, nutzen die Chancen der Digitalisierung sehr viel besser.“

    „Der Rat ist überzeugt, dass das Patientenwohl der Maßstab sein muss, an dem Digitalisierung im Gesundheitswesen ausgerichtet und gemessen werden muss. Damit meinen wir das Wohl aller aktuellen und zukünftigen Patientinnen und Patienten. Dazu brauchen wir für Forschung und Versorgung verwertbare Daten. Nicht nur die bislang schon zugänglichen Abrechnungsdaten z. B. über verschriebene Medikamente, sondern auch die zugehörigen Behandlungsdaten etwa über Allergien, Blut- oder Röntgenuntersuchungen.“

    Der Gesundheitsökonom und stellvertretende SVR-Vorsitzende, Prof. Dr. rer. pol. Wolfgang Greiner, ergänzt: „In der Corona-Pandemie hat sich zudem gezeigt, wie wichtig es wäre, Gesundheitsdaten wie eine nachgewiesene Ansteckung mit Bewegungs- und Kontaktdaten verknüpfen zu können, um zu erkennen, welche Situationen wirklich risikoreich im Sinne von Infektionsketten sind. Mit diesem Wissen könnten Maßnahmen zur Eindämmung viel gezielter sein.“

    „Die Corona-Krise zeigt, dass es beim Thema Datennutzung nicht nur um den effizienten Schutz von Leben und Gesundheit des Einzelnen und seiner Mitmenschen geht, sondern auch darum, das Wirtschaftsleben ebenso wie Bildung, Kultur und Freizeitaktivitäten nicht unnötig einzuschränken. Es geht um die materiellen und ideellen Grundlagen unserer Gesellschaft. Um beurteilen zu können, welche Einschränkungen wirklich nötig und angemessen sind, müssen Forschende Daten auswerten dürfen.“

    Prof. Greiner unterstreicht: „Von der Lebenswirklichkeit längst überholte Konzepte wie Datensparsamkeit helfen nicht weiter. Der Sachverständigenrat knüpft hier an den Deutschen Ethikrat an, der in seiner Stellungnahme zu ‚Big Data und Gesundheit‘ fest- stellte, einem Datenmissbrauch könne ‚mit Handlungsformen und Schutzmechanismen des traditionellen Datenschutzrechts nur unzureichend begegnet‘ werden. Der Sachverständigenrat hält es für an der Zeit, mit geeigneten technischen Maßnahmen, mit empfindlichen Strafandrohungen und wirksamen Kontrollen die Datensicherheit zu stärken und zugleich Möglichkeiten zu schaffen, Daten für gezieltere Forschung und Versorgung zu nutzen.“

    Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen formuliert der Rat in seinem Gutachten konkrete Empfehlungen zur patientenwohldienlichen Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) ebenso wie zur treuhänderisch kontrollierten Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Das Gutachten erörtert ferner die Nutzung und Kostenerstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen und die Steigerung digitaler Gesundheitskompetenz in den Heilberufen im Besonderen und bei den Bürgerinnen und Bürgern im Allgemeinen. Es skizziert die normativen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Digitalisierung und die strategischen Schritte, die auf ein dynamisch lernendes Gesundheitssystem hin zu tun sind. Das Gutachten beinhaltet auch eine achtseitige Executive Summary.

    Das Gutachten wurde dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und wird am 17. Juni 2021 im Rahmen eines Symposiums mit der Fachöffentlichkeit diskutiert. Es ist unter www.svr-gesundheit.de abrufbar und wird demnächst im Buchhandel erscheinen. Weitere Informationen zum digitalen Symposium am 17. Juni sowie zu Programm und Anmeldemöglichkeit stehen ebenfalls bald auf der Webseite zur Verfügung.

    Über der SVR

    Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen ist ein unabhängiges Gremium wissenschaftlicher Politikberatung auf Grundlage von § 142 SGB V. Seine Gutachten erscheinen alle zwei Jahre. Seine Mitglieder in der Berufungsperiode 1.2.2019–31.1.2023 sind: Prof. Dr. med. Ferdinand Gerlach, Prof. Dr. rer. pol. Wolfgang Greiner, Prof. Dr. rer. oec. Beate Jochimsen, Prof. Dr. med. Christof von Kalle, Prof. Dr. phil. Gabriele Meyer, Prof. Dr. rer. oec. Jonas Schreyögg und Prof. Dr. med. Petra A. Thürmann.

    Pressemitteilung des SVR, 24.3.2021

  • Sucht-Selbsthilfe im Kreuzbund-Chat

    Der Kreuzbund hat schon vor der Corona-Pandemie ein niedrigschwelliges digitales Angebot geschaffen. Seit April 2020 ist der Kreuzbund-Chat auf der Plattform der Caritas Online-Beratung aktiv: www.kreuzbund.de/chat. Er ist ein Angebot für alle Menschen mit Suchtproblemen und auch für die Gruppenmitglieder des Kreuzbundes – alle sind willkommen!

    Im Jahr 2020 fanden insgesamt 202 Chats statt, und zwar fast täglich. Insgesamt 765 Teilnehmende waren in den Chats (ohne die jeweiligen Chat-Moderatoren). Die meisten Personen nahmen wiederholt teil, manche sogar fast täglich. Die Zahl der Besucher*innen je Chat reichte von null bis zehn – im Durchschnitt nahmen vier Besucher*innen an den Chats teil. (Der Chat am Donnerstagabend ist Angehörigen vorbehalten.) Viele der Teilnehmenden hatten erstmals Kontakt zur Sucht-Selbsthilfe, darunter  Betroffene und Angehörige und viele jüngere Menschen im Alter von 20 bis 40 Jahren. In Corona-Lockdown-Phasen stieg die Zahl der User*innen an.

    Das Themenspektrum entspricht dem der Präsenz-Gruppen in der Sucht-Selbsthilfe: Probleme von Betrof­fenen und Angehörigen, verschiedene Suchtformen, alle Aspekte der Abstinenz als Prozess, Rückfall, alle Aspekte der Lebenswelt mit ihren Stressoren und Ressourcen (Partnerschaft/Beziehungen, Einsamkeit, Schulden, Trauer, Beruf, Gewalt, Selbsttötung, Sexualität etc.). Das Angebot gewährleisten derzeit zehn Moderatorinnen und Moderatoren, in der Kreuz­bund-Selbsthilfe erfahrene Frauen und Männer. Drei von ihnen bilden die Steuerungsgruppe, deren Aufgabe es ist, das Chat-Angebot zu koordinieren.

    Seit 7. Februar 2021 wird zusätzlich zu den bekannten Chat-Zeiten sonntags in der Zeit von 16 bis 17 Uhr ein Chat für junge Suchtkranke und Angehörige angeboten. Außerdem besteht für Kreuzbund-Gruppen das Angebot, eigene Chat-Räume zu bekommen. Geplant ist, im Laufe des Jahres den reinen Text-Chat durch ein Video-Chat-Tool auf Jitsi-meet-Basis zu ergänzen.

    Für Fragen und Anregungen stehen zur Verfügung:
    Michael Tremmel, Referent, Kreuzbund e.V. Bundesverband, tremmel@kreuzbund.de
    Marianne Holthaus, Referentin, Kreuzbund e.V. Bundesverband, holthaus@kreuzbund.de

    Pressestelle des Kreuzbundes e.V., 29.4.2021