Kategorie: Kurzmeldungen

  • Kiffen? Nein danke!

    SUCHT.HAMBURG veröffentlicht die Ergebnisse einer themenzentrierten Sekundäranalyse der SCHULBUS-Daten 2004 bis 2018.

    Kein Zweifel: Haschisch und Marihuana gehören seit vielen Jahren zu den am weitesten verbreiteten illegalen Drogen. Dies gilt auch und in besonderem Maße für das Konsumverhalten von Jugendlichen im großstädtischen Milieu. Wenn rund ein Viertel der dortigen 14- bis 17-Jährigen angeben, dass sie schon einmal in ihrem Leben gekifft haben, dann bedeutet dies im erfreulichen Umkehrschluss aber auch, dass die deutlich überwiegende Mehrheit der Jugendlichen auf jeglichen Umgang mit Cannabis verzichtet.

    Vor diesem Hintergrund hat SUCHT.HAMBURG gefördert durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) die Daten aller bisher durchgeführten SCHULBUS-Untersuchungen einer themenzentrierten Sekundäranalyse unterzogen. Die aktuell veröffentlichte Studie liefert nicht nur Informationen zur Verbreitung, Entwicklung und zu den Hintergründen des jugendlichen Cannabiskonsums. Es werden auch jene Jugendlichen explizit in den Blick genommen, die sich vom Umgang mit Cannabis grundsätzlich fernhalten. Dabei zeigt sich, dass mehr als 80 Prozent von ihnen schlichtweg kein Interesse am Kiffen haben. Darüber hinaus sind sie sich durchaus der Gesundheits- und Abhängigkeitsrisiken im Zusammenhang mit dem Cannabisgebrauch bewusst (68 Prozent bzw. 60 Prozent). Zwei Fünftel (42 Prozent) der Nicht-Konsument*innen geben als weiteren Grund für ihren Verzicht das Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten an. Aber auch der vergleichsweise hohe Preis (22 Prozent) sowie die von ihnen als schwierig empfundene Beschaffbarkeit (14 Prozent) von Haschisch und/oder Marihuana spielen eine Rolle bei der Entscheidung gegen deren Konsum.

    Mit Blick auf ausgewählte Aspekte der jugendlichen Lebenswelt ergeben sich zum Teil bemerkenswerte Unterschiede zwischen den Nicht-Konsument*innen von Cannabis auf der einen und den konsumerfahrenen Altersgenoss*innen auf der anderen Seite: So gehen die auf den Umgang mit Cannabis verzichtenden Jugendlichen in ihrer Freizeit häufiger kreativen Hobbys nach und interessieren sich auch öfter für das Lesen von Büchern zum reinen Vergnügen. Bei Fragen und Problemen, die ihnen besonders wichtig erscheinen, ziehen sie nach wie vor ihre Mütter und/oder ihre Väter ins Vertrauen. Sie erweisen sich in vielen verschiedenen Lebensbereichen als spürbar zufriedener und schätzen ihre alltagsprägende Schulsituation alles in allem deutlich besser ein, als dies bei den gleichaltrigen Konsument*innen von Cannabisprodukten der Fall ist.

    Theo Baumgärtner, Autor der SCHULBUS-Studie: „Wir sollten uns zukünftig verstärkt auch den Nicht-Konsument*innen von Suchtmitteln zuwenden und deren Verhalten und Lebenseinstellungen, ihre Freizeitinteressen und ihre Haltungen gegenüber den weiteren Aspekten des Alltaglebens in den Mittelpunkt rücken. Ein solcher – eher stärkenorientierter – Forschungsansatz kann uns nämlich dabei helfen, die geeigneten Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich die Jugendlichen in unserer konsum-, leistungs- und erlebnisorientierten Welt besser zurechtfinden können.“

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig: „Die Daten der Hamburger SCHULBUS-Untersuchung ergänzen in hervorragender Weise unsere Erkenntnislage aus der bundesweiten BZgA-Drogenaffinitätsstudie zum jugendlichen Cannabiskonsum. Um den Reiz des Cannabiskonsums nachvollziehen zu können, müssen wir genau untersuchen, was die Jugendlichen antreibt, warum sie oder warum sie eben gerade nicht zum Joint greifen. Nur so kann Prävention langfristig erfolgreich sein. Die von SUCHT.HAMBURG veröffentlichte Sekundäranalyse leistet hierzu einen sehr wertvollen Beitrag.“

    Der Ergebnisbericht der Sekundäranalyse sowie weitere Informationen zur SCHULBUS-Studie finden Sie unter www.sucht-hamburg.de.

    Pressestelle von SUCHT.HAMBURG, 28.10.2020

  • Wirksame Strategien der Suchtprävention für die Praxis

    Mit dem Fachheft „Expertise zur Suchtprävention 2020“ legt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine wissenschaftlich basierte Handreichung für im Bereich der Suchtprävention Tätige vor, die es ermöglicht, aktuelle Erkenntnisse der Präventionsforschung in der suchtpräventiven Arbeit zu berücksichtigen. Sie richtet sich an Verantwortliche für Suchtprävention auf allen handlungspolitischen Ebenen und an Personen, die mit der Entwicklung und Durchführung suchtpräventiver Maßnahmen auf kommunaler oder Länder-Ebene betraut sind.

    Prof. Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Wirksamkeitsnachweise sind bei der Planung und Implementierung suchtpräventiver Angebote vor Ort ein wichtiger Erfolgsfaktor. Mit unserer aktualisierten ‚Expertise zur Suchtprävention‘ wollen wir insbesondere Fachkräfte in den Kommunen bei der Umsetzung qualitätsgesicherter Präventionsangebote unterstützen. Auch politisch Verantwortliche, die suchtpräventive Maßnahmen auf kommunaler oder Länder-Ebene bewerten, finden wirksame Präventionsansätze erläutert und können so fundierte Entscheidungen treffen. Ich bin daher sicher, dass unsere Expertise auf eine breite Resonanz stoßen wird.“

    Für die Neuauflage „Expertise zur Suchtprävention 2020“ wurden Übersichtsarbeiten über wirksame Maßnahmen zur Suchtprävention systematisch erfasst und ausgewertet. Die Schlussfolgerungen werden praxisbezogen und übersichtlich dargestellt und geben Fachkräften Hinweise, welche Wirkung mit welchem Präventionsansatz in den Handlungsfeldern Familie, Schule, Hochschule, Medien, Gesundheitsversorgung, Kommune und gesetzliche Rahmenbedingungen zu erwarten ist. Diskutiert werden Präventionsansätze, die eine Verhinderung, Verzögerung oder Reduktion des Konsums von Tabak, Alkohol, Cannabis und anderen illegalen psychoaktiven Substanzen bewirken können, sowie Interventionsansätze zur Prävention von Glücksspielsucht.

    Die Expertise erscheint als Band 52 der BZgA-Reihe „Forschung und Praxis der Gesundheitsförderung“. Sie stellt eine Aktualisierung des Fachhefts 46 aus dem Jahr 2013 dar und kann kostenlos bei der BZgA bestellt und heruntergeladen werden unter: www.bzga.de/infomaterialien/fachpublikationen/fachpublikationen/band-52-expertise-zur-suchtpraevention-2020/

    Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien: bestellung@bzga.de

    Pressestelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 14.10.2020

  • Dringender Appell zur Aufrechterhaltung der ambulanten und stationären Suchtkrankenversorgung

    Angesichts der zunehmend bedrohlichen Situation durch die aktuelle Ausbreitung der SARS-CoV-2-Pandemie sind alle Beteiligten – insbesondere auch aus dem Gesundheitssystem – gefordert, zusammenzustehen und die Krise gemeinsam zu bewältigen. Die Eindämmung der Pandemie, der Schutz von Risikogruppen und die Zurverfügungstellung von intensivmedizinischen Behandlungsmöglichkeiten für die Versorgung schwerst an Covid 19 Erkrankter haben dabei höchste Priorität.

    Wir weisen angesichts der von der Bundesregierung und den Bundesländern am 28.10.2020 beschlossenen Einschränkungen allerdings darauf hin, dass die Behandlung und Versorgung aller anderen Erkrankten, soweit es geht, weiterhin durchführbar sein muss. Dies gilt im Besonderen auch für psychisch Kranke und suchtkranke Menschen.

    Denn suchtkranke Menschen, die zumeist an weiteren, teils schweren psychischen und somatischen Erkrankungen leiden, sind dabei in der aktuellen Notsituation besonderen Risiken ausgesetzt. Sie sind auf ein funktionierendes Suchtkrankenversorgungsnetz angewiesen.

    Aufnahmemöglichkeiten, insbesondere Notaufnahmen zur Entzugsbehandlung, qualifizierte Entzugsbehandlung, die Basisversorgung in den ambulanten Suchtberatungsstellen und den psychiatrischen Institutsambulanzen, Angebote des betreuten Wohnens sowie niedrigschwellige Hilfen, die (ganztägig) ambulante und stationäre medizinische Rehabilitation bei Abhängigkeitserkrankungen/ Entwöhnungsbehandlungen sowie die ambulante und stationäre Substitutionsbehandlung einschließlich der damit verbundenen psychosozialen Betreuung müssen auch angesichts der sich aktuell verschärfenden Pandemiekrise und der nun beschlossenen Einschränkungen weiterhin zur Suchtkrankenversorgung und -behandlung zur Verfügung stehen. Dies betrifft in gleichem Maße die Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der Suchthilfe sowie die Angebote der Suchtselbsthilfe.

    Eine nun wieder drohende Angebotsreduktion der ambulanten Suchtberatungsstellen oder eingeschränkte Entgiftungs- und Entzugsmöglichkeiten sowie eine damit verbundene Beschränkung der Inanspruchnahme der Entwöhnungsbehandlung würde den Druck auf suchtkranke Menschen deutlich erhöhen, da in diesem Falle die notwendige Versorgung nicht mehr sichergestellt werden könnte.

    Die Entwöhnungsbehandlung findet in Deutschland überwiegend im Rahmen der medizinischen Rehabilitation in dazu spezialisierten Abteilungen oder Rehabilitationskliniken statt. Sie stellt die eigentliche Behandlung der Grunderkrankung dar und ist unverzichtbar. Hierzu gehört auch die Mitbehandlung oft schwerer psychischer und somatischer Begleit- und Folgeerkrankungen. Ein nicht unerheblicher Anteil der Suchtkranken auch in Rehabilitationskliniken ist wohnungslos, sozial entwurzelt oder lebt in prekären Wohnverhältnissen.

    Die Einschränkung des Zugangs zu ambulanten und stationären Versorgungs- und Behandlungsangeboten für suchtkranke Menschen ist aus unserer fachlichen Sicht nicht dazu geeignet, zur Eindämmung der Pandemie beizutragen.

    Hingegen entlastet die originäre Arbeit mit den schwer Suchtkranken die Gesellschaft und akutmedizinische Einrichtungen. Viele der in unseren Einrichtungen behandelten Patientinnen und Patienten haben krankheitsbedingt unbehandelt erhebliche Schwierigkeiten, sich zu Hause selbst zu versorgen. Bei vorzeitiger Entlassung oder fehlender Aufnahmemöglichkeit drohen Rückfall und hohe Eigengefährdung, verbunden mit der verminderten Fähigkeit, Grenzen und Regeln einzuhalten, auch Fremdgefährdungen sind nicht auszuschließen. Bei einem Zusammenbruch oder einer deutlich eingeschränkten Funktionsfähigkeit des miteinander vernetzten Systems der Suchtkrankenversorgung droht somit eine zusätzliche Belastung des akutmedizinischen somatischen und psychiatrischen Versorgungssystems. Ein Abbau der Suchtkrankenversorgung wäre somit nicht geeignet, die Pandemie einzudämmen, vielmehr würde dieser zu weiteren Risiken führen und birgt die Gefahr, den gesundheitlichen Schaden für die Betroffenen, ihre Angehörigen und die Gesellschaft zu erhöhen.

    Wir appellieren dringend an die politisch Verantwortlichen, in ihren weiteren Überlegungen differenziert vorzugehen und eine ausreichende Versorgung aller Suchtkranker weiterhin sicherzustellen.

    Dieser Appell wird unterstützt von Daniela Ludwig MdB, Drogenbeauftragte der Bundesregierung.

    • Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss) e.V., Gero Skowronek, Geschäftsführer, Wilhelmshöher Allee 273, 34131 Kassel
    • Caritas Suchthilfe e.V. (CaSu), Stefan Bürkle, Geschäftsführer, Bundesverband der Suchthilfeeinrichtungen im DCV, Karlstraße 40, 79104 Freiburg
    • Dachverband der Suchtfachgesellschaften (DSG), Professor Dr. med. Markus Backmund, Präsident, Tal 9, Rgb, 80331 München
    • Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie (DG‐Sucht) e.V., Prof. Dr. med. Rainer Thomasius, Präsident, Martinistraße 52 Gebäude W29 (Erikahaus), 20246 Hamburg
    • Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin (DGS) e.V., Professor Dr. med. Markus Backmund, 1. Vorsitzender, Tal 9, Rgb, 80331 München
    • Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie (DG SPS) e.V., Dr. phil. Gallus Bischof, Präsident, Ratzeburger Allee 160, 23538 Lübeck
    • Deutsche Suchtmedizinische Gesellschaft (DSMG) e.V., Dr. med. Dieter Geyer, Präsident, Zu den drei Buchen 1, 57392 Schmallenberg
    • Deutscher Bundesverband der Chefärztinnen und Chefärzte der Fachkliniken für Suchtkranke DBCS e.V., Dr. med. Welf Schroeder, Präsident, Mühlental 5, 7629 Wied
    • Gesamtverband für Suchthilfe e.V. – Fachverband der Diakonie Deutschland, Corinna Mäder-Linke, Geschäftsführerin, Invalidenstraße 29, 10115 Berlin-Mitte
    • Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V., Friederike Neugebauer, Geschäftsführerin, Gierkezeile 39, 10585 Berlin
    • Fachverband Sucht e.V., Dr. phil. Volker Weissinger, Geschäftsführer, Walramstraße 3, 53175 Bonn

    Download der Presseerklärung als PDF

    Gemeinsame Presseerklärung von Fachgesellschaften und Verbänden der Suchthilfe und -behandlung, 30.10.2020

  • Corona und die Auswirkungen auf arme Kinder und Jugendliche

    Unter dem Titel „Corona-Chronik – Gruppenbild ohne (arme) Kinder“ haben Gerda Holz (Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V., Frankfurt a.M., ISS) und Dr. Antje Richter-Kornweitz (Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V., Hannover, LVG&AFS) eine Streitschrift verfasst, die die aufgrund der Corona-Pandemie getroffenen staatlichen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Bedeutung für arme Kinder und Jugendliche analysiert. Dazu wurden ohne Anspruch auf Vollständigkeit aktuell vorliegende wissenschaftliche Untersuchungen, Stellungnahmen und Positionspapiere, Reportagen, Praxis- sowie Presseberichte über politische Entscheidungen für den  Zeitraum Mitte März bis Mitte August 2020 herangezogen.

    Die Autorinnen kritisieren, dass die Perspektive der Kinder und Jugendlichen – insbesondere der armen und sozial benachteiligten Kinder und Jugendlichen – in der öffentlichen Debatte fast komplett fehlt. Intention dieser Streitschrift ist es, Kinder und Jugendliche bei der Beschreibung des bisherigen Corona-Geschehens in den Mittelpunkt zu stellen. Aus diesem Blickwinkel heraus benennen die Autorinnen Fehlsteuerungen und geben fachliche Impulse, damit die Kinder-, Jugend- und Familienperspektive mehr und anders in die Krisenbewältigung einfließen kann.

    Die Streitschrift steht online auf den Websites der Institute ISS und LVG&AFS zur Verfügung:

    Redaktion KONTUREN, 22.10.2020

  • Update für den Jugendmedienschutz

    Zocken, chatten, posten: Nicht erst seit den coronabedingten Einschränkungen ist es für Kinder und Jugendliche selbstverständlich, digitale Medien in ihrem Alltag zu nutzen. Im digitalen Raum verbringen sie viel Zeit. Dort tauschen sie sich aus, spielen, hören Musik. Dabei werden sie aber sehr häufig auch mit Bildern, Videos oder Kommentaren konfrontiert, die sie ängstigen. 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen fühlen sich im Internet gemobbt, beschimpft und beleidigt oder massiv von Fremden belästigt und bedrängt.

    Um diesen Risiken wirksam zu begegnen, hat das Bundeskabinett am 14. Oktober 2020 den von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey vorgelegten Entwurf eines modernen Jugendschutzgesetzes beschlossen.

    Das neue Jugendschutzgesetz schafft:

    • Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Interaktionsrisiken wie Mobbing, sexueller Anmache oder Kostenfallen,
    • Orientierung für Eltern, Fachkräfte und Jugendliche durch einheitliche Alterskennzeichen,
    • Durchsetzung der Regelungen auch gegenüber ausländischen Anbietern, die Kinder und Jugendliche besonders viel nutzen.

    Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey: „Unser Jugendschutz ist veraltet und im Zeitalter von CD-ROM und Videokassette stehengeblieben. Mit dem neuen Jugendschutzgesetz sorgen wir nun für Regelungen im digitalen Zeitalter. Es passt zu den heutigen technischen Möglichkeiten und es hat die verschiedenen Interaktionsrisiken, die das Internet für Kinder und Jugendliche mit sich bringt, im Blick: Belästigungen, Beleidigungen, Abzocke – denen begegnen wir mit dem Update für den Jugendmedienschutz. Kinder und Jugendliche werden besser geschützt, weil Anbieter von Spielen oder sozialen Netzwerken zu altersgerechten Voreinstellungen verpflichtet werden. Verstöße werden in letzter Konsequenz mit Bußgeldern geahndet. Und Eltern, pädagogische Fachkräfte und die Kinder und Jugendlichen selbst bekommen klare Orientierungshilfen, etwa durch einheitliche Alterskennzeichnungen. In der ‚analogen‘ Welt steht ein effektiver Jugendschutz seit Jahrzehnten außer Frage. Das soll und wird nun auch im Netz umgesetzt.“

    Filme oder Spiele sollen künftig die gleiche Alterseinstufung bekommen, egal, ob sie online gestreamt oder im Geschäft an der Ladentheke gekauft werden. Außerdem sollen bei Alterseinstufungen auch Zusatzfunktionen eines Spiels berücksichtigt und nicht nur auf den Inhalt bezogen werden. Insbesondere Kontaktmöglichkeiten, die zu Cybermobbing, Anmache und Missbrauch führen können und Kostenfallen etwa durch „Lootboxes“ und glücksspielsimulierende Elemente in Spielen können zu einer höheren Alterseinstufung führen. Das ist wichtig und auch dringend notwendig, da etwa Chatfunktionen ein Einfallstor für sexuelle Belästigung, das sogenannte Cybergrooming, durch Erwachsene sind.

    Über verpflichtende Vorsorgemaßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei der Nutzung von Social-Media-Diensten werden auch die Anbieter stärker in die Verantwortung genommen.

    „Eltern und Kinder müssen Risiken wie Cybergrooming und Cybermobbing kennen und wissen, was sie in diesem Fall tun können. Vor allem aber stehen die Anbieter in der Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor diesen Interaktionsrisiken zu schützen. Mit unserem Gesetzentwurf werden nationale wie internationale Anbieter in die Pflicht genommen, geeignete Schutzkonzepte wie altersgerechte Voreinstellungen und Hilfs- und Beschwerdesysteme für ihre jungen Nutzerinnen und Nutzer zu entwickeln und umzusetzen“, so Ministerin Giffey.

    Die bisherige Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien wird zu einer modernen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut. Die Bundeszentrale wird dafür zuständig sein sicherzustellen, dass die vom Gesetz erfassten Plattformen ihren systemischen Vorsorgepflichten (z. B. sichere Voreinstellungen, Beschwerde- und Hilfesystem) nachkommen. Sie soll Verstöße auch gegenüber ausländischen Anbietern ahnden. Mit der Bundeszentrale werden klare Strukturen im Kinder- und Jugendmedienschutz geschaffen. Die Länder bleiben für die inhaltsbezogenen Maßnahmen im Einzelfall zuständig, der Bund nimmt das Massenphänomen Interaktionsrisiken und eine systemische Vorsorge in den Fokus.

    Der Entwurf wird nachdrücklich unterstützt von UBSKM, vom  Antisemitismusbeauftragten des Bundes, von der Drogenbeauftragten, von Ärzte-, Kinderschutz-, Familien- und Jugendverbänden, von UNICEF und von Kirchen.

    Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz verabschieden, könnten die neuen Regelungen bereits im Frühjahr 2021 in Kraft treten.

    Download: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

    Zahlen und Fakten:

    • 9- bis 17-Jährige sind täglich im Schnitt 2,4 Stunden online.
    • Wenn Kinder und Jugendliche im Netz surfen, dann tun sie das weit überwiegend auf ausländischen Plattformen.
    • Über 40 Prozent der 10- bis 18-Jährigen haben im Internet bereits negative Erfahrungen gemacht; über eine Million von ihnen haben etwas gesehen, das sie geängstigt hat.
    • 800.000 der 10- bis 18-Jährigen wurden bereits im Netz beleidigt oder gemobbt.
    • 250.000 Kinder wurden von Erwachsenen mit dem Ziel sexuellen Missbrauchs kontaktiert.
    • 70 Prozent der Mädchen und Frauen sind bei der Nutzung sozialer Medien von digitaler Gewalt betroffen.

    Pressestelle des Bundesfamilienministeriums, 14.10.2020

  • Stressreport 2019

    Die Arbeitsanforderungen von Beschäftigten in Deutschland sind weiterhin hoch. Zugleich zeigen sich Trends zur Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort. Während etwa zwei von drei Beschäftigten ihre Arbeit planen und einteilen können, hat weniger als jeder Dritte Einfluss auf die Arbeitsmenge, mit abnehmender Tendenz. Etwa jeder siebte Beschäftigte (15 Prozent) sieht seinen Gesundheitszustand als weniger gut oder schlecht an. Bei den genannten Beschwerden haben Schlafstörungen und Erschöpfung als Anzeichen gestörter Erholung zugenommen. Dies und mehr zeigt der Stressreport 2019, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht hat.

    Dabei geht der Stressreport 2019 dezidiert auf Schlüsselfaktoren der belastungsgünstigen Arbeitsgestaltung ein.

    „Eine gute Gestaltung der Arbeit trägt wesentlich zur Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bei“, sagt Isabel Rothe, Präsidentin der BAuA. „Dazu sind die Arbeitsanforderungen wie Arbeitsmenge und Arbeitszeit angemessen zu steuern. Zudem brauchen die Beschäftigten ausreichende Handlungsspielräume, um ihre Aufgaben zu bewältigen. Wichtige Kraftquellen sind dabei auch eine gute Erholung von der Arbeit sowie die Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzte.“

    So zeigt der Stressreport, dass die Arbeitsintensität für rund die Hälfte der Beschäftigten seit einigen Jahren unverändert hoch ist. Etwa die Hälfte der befragten abhängig Beschäftigten gibt an, häufig von starkem Termin- oder Leistungsdruck betroffen zu sein. Zugleich verringern sich bei einem Teil der Beschäftigten – auch vor dem Hintergrund digitaler Steuerungssysteme – die Handlungsspielräume. Dies trägt offensichtlich auch bei, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei diesen Beschäftigten eher zunehmen.

    80 Prozent der Befragten geben an, von ihren Kollegen, und 60 Prozent von ihrem Vorgesetzten, unterstützt zu werden. Die Belastung der Führungskräfte selber ist, beispielsweise durch ortsflexible Arbeit und überlange Arbeitszeiten, oft sehr hoch. Dabei ist die Rolle der Vorgesetzten als Unterstützer immer dann besonders wichtig, wenn Organisationsveränderungen oder neue Aufgaben zu bewältigen sind.

    Im Trend ist Arbeit immer weniger an feste Zeiten und Arbeitsplätze gebunden. So berichtet beispielsweise fast jeder fünfte Erwerbstätige, in Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu arbeiten. Haben Beschäftigte zeitliche Handlungsspielräume, geht das häufig auch mit einer besseren Gesundheit einher. Arbeitszeit sollte für Beschäftigte planbar und vorhersehbar sein. Etwa jeder vierte Beschäftigte arbeitet laut Stressreport ortsflexibel, was mit Dienstreisen, Auswärtsübernachtungen oder wechselnden Arbeitsorten verbunden ist. Mobil beziehungsweise ortsflexibel Tätige berichten – im Vergleich zu den übrigen Beschäftigten – seltener, dass ihnen die Trennung zwischen Arbeit- und Privatleben gelingt.

    So haben seit 2012 auch Erholungsbeeinträchtigungen zugenommen. Immerhin gibt etwa jeder dritte Beschäftigte lange oder überlange Arbeitszeiten an. Von häufiger Müdigkeit berichtet fast die Hälfte und von häufigen Schlafstörungen fast ein Drittel der Beschäftigten. Über körperliche Erschöpfung klagen zudem aktuell 37 Prozent, über emotionale Erschöpfung mehr als ein Viertel der Beschäftigten, und 22 Prozent der Befragten geben an, von der Arbeit häufig nicht abschalten zu können.

    Tätigkeiten, die von hohen Arbeitsanforderungen geprägt sind und gleichzeitig eher geringe Handlungsspielräume aufweisen, haben besondere Gestaltungsanforderungen. Der Stressreport legt hier ein besonderes Augenmerk auf Tätigkeiten im Gesundheitsbereich und in den Logistikberufen.

    Mit dem Stressreport 2019 liefert die BAuA Daten und Fakten zum Thema psychische Gesundheit für die Debatte in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Grundlage des Stressreports 2019 ist die BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, für die mehr als 20.000 Erwerbstätige befragt wurden. Ausgewertet wurde im Vergleich zu den Erwerbstätigenbefragungen von 2006 und 2012. Zudem flossen auch Daten aus der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2017 sowie der BAuA-Studie zur Mentalen Gesundheit bei der Arbeit (S-MGA) ein.

    Die BAuA bringt den Stressreport sowie ihre Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung in die „Offensive Psychische Gesundheit“ ein, die gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend getragen wird. Ihr Startschuss fiel am 5. Oktober 2020 in Berlin. In diesem Rahmen leistet die BAuA mit ihren Erkenntnissen zur menschengerechten Gestaltung von Arbeit einen wichtigen Beitrag und trägt zur Vernetzung der vorhandenen Präventionsangebote zur psychischen Gesundheit bei.

    Publikation:

    • Stressreport Deutschland 2019. Psychische Anforderungen, Ressourcen und Befindinden, Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2020; 1. Auflage; 225 Seiten; ISBN: 978-3-88261-259-2; DOI: 10.21934/baua:bericht20191007.
    • Den Stressreport gibt es im PDF-Format zum Herunterladen im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen.

    Pressestelle der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 01.10.2020

  • Schützen statt strafen: Die Drogenpolitik von morgen muss heute beginnen

    Das Bundeskriminalamt (BKA) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung haben gerade selbst darauf hingewiesen: Drogenhandel nimmt in Deutschland seit Jahren zu, das BKA registriert immer mehr Delikte. Polizei und Justiz können Drogenkonsum offenbar nicht aufhalten. In der Pressemitteilung vom 08.09.2020 zum „Bundeslagebild Rauschgiftkriminalität 2019“ lautete das Fazit sinngemäß dennoch: Weiter so.

    Fachleute aus Wissenschaft und Drogenhilfe widersprechen: Es ist Zeit für neue Wege. Die Drogenpolitik von morgen muss heute beginnen. Das ist die zentrale Aussage des 7. Alternativen Drogen- und Suchtberichts. Die Herausgeber, der akzept Bundesverband und die Deutsche Aidshilfe, haben ihn am 7. Oktober in Berlin vorgestellt. Sie nannten dabei drei zentrale Neuerungen, die die hohe Zahl der Todesfälle durch legale und illegale Drogen senken, schädliche Folgen von Abhängigkeit reduzieren und gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Folgekosten drastisch reduzieren könnten:

    • Ansätze der so genannten „Schadensminimierung“ beim Drogenkonsum müssen überall verfügbar sein und auch bei Tabak und Alkohol angeboten werden.
    • Die staatlich regulierte Abgabe von bisher illegalen Substanzen kann kriminellen Drogenhandel reduzieren, Menschen vor den Gefahren der Illegalität bewahren und Jugend- und Verbraucherschutz ermöglichen.
    • Eine effiziente Drogenpolitik würde rasch gelingen, wenn die Bundesregierung Kompetenz in einem drogenpolitischen Fachbeirat zusammenführen würde.

    Dazu erklärt Prof. Dr. Heino Stöver, Vorstandsvorsitzender des akzept Bundesverbandes und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Suchtforschung an der Frankfurt University of Applied Sciences: „Die Politik der Strafverfolgung ist nur noch ein schädlicher Kampf gegen Windmühlen. Betroffene werden marginalisiert statt unterstützt – oft mit tödlichem Ausgang. Die Drogenpolitik von morgen agiert menschlicher und geschickter: Sie minimiert gesundheitliche Risiken beim Konsum und entzieht kriminellen Strukturen durch regulierte Abgabe von Substanzen die Basis. Eine zeitgemäße Drogenpolitik folgt der Devise: Schützen statt strafen!“

    Neue Strategien auch bei Tabak und Alkohol

    Strategien der „Schadensminimierung“ sind bei illegalen Substanzen sehr erfolgreich. Drogenkonsumräume retten jährlich hunderte Leben. Die Vergabe sauberer Spritzen hat die Zahl der HIV- und Hepatitis-Infektionen enorm gesenkt. Hilfreich sind auch Informationen über weniger riskante Konsumformen. Dank solcher Maßnahmen rauchen zum Beispiel heute mehr Konsument*innen ihre Drogen, statt sie zu spritzen. Derartige Angebote erreichen auch Menschen, die ihren Konsum nicht einstellen wollen oder können. Von diesen Erfolgen gilt es zu lernen: Bei Alltagsdrogen zielen Aufklärung und Therapie bisher meist darauf, dass Abhängige ganz aufhören.

    Prof. Stöver betont: „Abstinenz ist nicht alles! Neben der klassischen Prävention müssen wir auch bei Alkohol und Tabak Alternativen anbieten. Die E-Zigarette könnte vielen Menschen das Leben retten, denn sie ist weniger schädlich als die Verbrennung von Tabak. Wir brauchen auch mehr Maßnahmen zum kontrollierten Trinken.“

    Schäden vorbeugen – für alle!

    Zugleich muss die Politik bestehende Angebote allen Menschen zugänglich machen. In der Hälfte der Bundesländer gibt es keine Drogenkonsumräume. In Gefängnissen sind keine sauberen Spritzen verfügbar. Für Substanzen wie Amphetamine und Kokain, die in der Mitte der Gesellschaft konsumiert werden, sind dringend Drug-Checking-Angebote erforderlich, zum Beispiel vor Ort im Nachtleben. Dabei werden Stoffe auf ihren Wirkstoffgehalt und schädliche Beimengungen untersucht – in Kombination mit einem Beratungsangebot.

    Holger Wicht, Sprecher der Deutschen Aidshilfe, sagt: „Deutschland war bei den Maßnahmen der Schadensminderung einmal Vorreiter, ist aber auf halbem Wege stehen geblieben. Die Drogenpolitik hat nicht Schritt gehalten mit aktuellen Entwicklungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen. Was Leben rettet, darf nicht ungenutzt bleiben. Wir brauchen jetzt einen Innovationsschub – im Bund und in den Ländern. Wir können viel mehr Menschen erreichen!“

    Auch bei der Substitutionstherapie ist noch viel Luft nach oben. akzept, die Deutsche Aidshilfe und der Selbsthilfeverband JES haben das Ziel von 100.000 Substituierten im Jahr 2022 ausgerufen. Das wären 20.000 mehr als bisher und etwa 60 Prozent der knapp 170.000 Opioidabhängigen in Deutschland. Nachbarländer wie Frankreich kommen bei der Versorgung mit der medizinischen Standardtherapie schon heute auf über 80 Prozent.

    Aus der Corona-Krise lernen

    Der Zuwachs wird möglich durch veränderte Regularien, die Substitution einfacher und attraktiver machen. Erleichterungen bei Zugang und Versorgung aus der Corona-Zeit gilt es zu erhalten und auszubauen. Um eine Überfüllung von Praxen und Ambulanzen während der Pandemie zu vermeiden und persönliche Begegnungen zu reduzieren, gab es eine Reihe von Veränderungen. So dürfen jetzt zum Beispiel auch Drogenhilfeeinrichtungen und Apotheken die Medikamente vergeben. Mehr Patient*innen können ihr Präparat eigenverantwortlich zu Hause, statt jeden Tag in der Arztpraxis, einnehmen. Zudem wurden telemedizinische Termine ermöglicht.

    Nina Pritszens, Geschäftsführerin von vista Berlin – Verbund für integrative soziale und therapeutische Arbeit, berichtet: „Die Corona-Krise hat gezeigt, wie es geht: Drogenhilfe und medizinische Versorgung standen vor dem Kollaps, doch wir haben uns schnell angepasst. Politik und Behörden haben umsichtig und unbürokratisch reagiert. Mit den neuen Möglichkeiten bei der Substitution haben wir gute Erfahrungen gemacht: Nach unserer Einschätzung werden jetzt mehr Menschen behandelt als vor der Pandemie. Diesen Weg müssen wir konsequent fortsetzen.“

    Verbieten verbietet sich

    Erfolge der Schadensminimierung werden zugleich konterkariert von Schäden durch die Kriminalisierung drogenkonsumierender Menschen. Substanzen vom Schwarzmarkt und Haftstrafen ziehen enorme Gesundheitsrisiken nach sich. Viele Menschen verlieren aufgrund von Haft, Obdachlosigkeit, Infektionen und Ausgrenzung ihre Lebensgrundlage oder sogar ihr Leben. Eine staatlich regulierte Abgabe, je nach Substanz zum Beispiel über Fachgeschäfte oder das Medizinsystem, würde hingegen Qualitätskontrollen ermöglichen. Polizei und Justiz könnten enorme Ressourcen sparen – insbesondere bei der massenhaften, aber völlig nutzlosen Strafverfolgung von Cannabiskonsument*innen. 2019 wurden 186.000 Delikte im Zusammenhang mit dem Konsum verfolgt.

    Dazu sagte Dr. Bernd Werse, Vorstandsmitglied der European Society for Social Drug Research sowie Mitbegründer des Centre for Drug Research an der Goethe-Universität Frankfurt: „Millionen Menschen, darunter viele junge, konsumieren Cannabis, nicht wenige machen auch Erfahrungen mit anderen Drogen. Die meisten entwickeln keine nennenswerten Probleme. Es ist vor allem das Strafrecht, das oft Leben oder Karrieren zerstört. Verfolgung durch eine regulierte Abgabe der Substanzen zu ersetzen, würde den Konsumierenden Produktsicherheit bieten und Milliarden Euro für sinnvolle Präventions- und Behandlungsangebote freisetzen.“

    Fachliche Kompetenz einbinden

    Eine zentrale Forderung der Fachwelt ist, Kompetenz aus Wissenschaft, Praxis und Selbsthilfe auf offiziellem Wege in die Drogenpolitik einbringen zu können: in einem interministeriellen Fachbeirat. Frankreich und die Schweiz verfügen bereits über solche Gremien.

    „Unser Ziel ist, Fortschritte in Kooperation mit politisch Verantwortlichen zu entwickeln und zu realisieren. Ein Fachbeirat könnte die Drogenbeauftragte gerade bei schwierigen politischen Vorhaben unterstützen“, betont Prof. Dr. Heino Stöver.

    Der Alternative Drogen- und Suchtbericht erscheint seit 2014. Er versteht sich als konstruktiv-kritische Ergänzung zum Drogen- und Suchtbericht der Bundesregierung. Zu den Autor*innen zählen Wissenschaftler*innen ebenso wie Praktiker*innen aus der Drogenhilfe und Selbsthilfevertreter*innen.

    Mehr Informationen:

    Gemeinsame Pressemitteilung der Deutschen Aidshilfe und von akzept e.V., 07.10.2020

  • Stellungnahme des buss zur Reform der Psychotherapeutenausbildung

    Der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss) begrüßt das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung. Mit dem neuen Verfahren, das aus einem zur Approbation führenden Studium und einer nachfolgenden Weiterbildung in stationären oder ambulanten Einrichtungen besteht, wird die Ausbildung von Psychotherapeuten an die von Ärzten angeglichen. (Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger sind hiermit ausdrücklich immer alle Geschlechter gemeint.)

    Der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. möchte mit dieser Stellungnahme hervorheben, welches Potenzial das neue Gesetz für die Qualität sowohl der Psychotherapeutenausbildung als auch für die Behandlung in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitserkrankungen, Psychosomatik hat. Dieses Potenzial gründet sich auf die berufspraktischen Einsätze während des Studiums und den Einsatz der Psychotherapeuten im Rahmen der anschließenden Weiterbildung auf bereits hohem Niveau.

    Die medizinische Rehabilitation stellt in den Indikationsbereichen Abhängigkeitserkrankungen und Psychosomatik ein wichtiges Arbeitsfeld für Psychotherapeuten dar. Psychotherapie ist in diesen Bereichen sowohl im stationären als auch im ambulanten Setting ein wesentliches, hochwirksames Behandlungselement. Insbesondere Personen mit Abhängigkeitserkrankungen weisen häufig noch weitere schwerwiegende psychische Störungen auf. In der Behandlung dieser komplexen Störungsbilder hat sich die Psychotherapie über Jahrzehnte bewährt und trägt entscheidend zum Behandlungserfolg bei. Dementsprechend sind Stellen für ärztliche und psychologische Psychotherapeuten mit Approbation und fachtherapeutischer Weiterbildung (VT, TP und systemisch) in den Stellenplänen der Leistungsträger (Deutsche Rentenversicherung) für Klinken der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitserkrankungen und Psychosomatik in ausreichender Zahl fest verankert.

    Ein besonderes Qualitätsmerkmal der Weiterbildung in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker ist für die Weiterbildungsassistenten die Möglichkeit, den Entwicklungsprozess von Rehabilitanden über mehrere Monate psychotherapeutisch zu begleiten.

    Psychotherapeuten, die ihre Praxisausbildung in Reha-Kliniken für Abhängigkeitserkrankungen oder Psychosomatik absolvieren, durchlaufen eine sehr anspruchsvolle Ausbildung. Gleichzeitig haben die Kliniken und Einrichtungen die Gelegenheit, geeignete Nachwuchskräfte kennenzulernen, zu qualifizieren und später als fertig ausgebildete Mitarbeiter zu gewinnen. Als Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe sprechen wir uns deutlich dafür aus, dass Psychotherapeuten ihre Weiterbildung in Kliniken der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker erbringen.

    Somit ist es uns sehr wichtig, die berufspraktischen Abschnitte der Ausbildung zum Psychotherapeuten mitzugestalten und dafür Impulse zu geben. Im Folgenden haben wir wesentliche Aspekte zusammengestellt, die beim Einsatz von Psychotherapeuten in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker berücksichtigt werden sollten, um:

    • Psychotherapeuten bestmöglich auszubilden,
    • langfristig eine hohe Behandlungsqualität in Einrichtungen der Suchthilfe zu garantieren und
    • als Folge aus den ersten beiden Punkten die bestmögliche Versorgung von abhängigkeitskranken Menschen sicherzustellen und den Therapieerfolg zu erhöhen.

    Außerdem wird deutlich gemacht, welche Leistungen die Reha-Kliniken erbringen, um eine qualifizierte Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten zu unterstützen und die genannten Ziele zu erreichen.

    Wichtige Aspekte beim Einsatz von Psychotherapeuten in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitserkrankungen und Psychosomatik

    1. Praktika im Rahmen der Hochschulausbildung

    • Sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium soll verpflichtend ein mehrwöchiges Praktikum in der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitserkrankungen oder Psychosomatik erbracht werden.
    • Die medizinische Rehabilitation allgemein und die medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker im Besonderen soll im Rahmen des Studiums als anspruchsvoller und interessanter Tätigkeitsbereich für Psychotherapeuten vorgestellt und ins Bewusstsein gerückt werden. Damit soll sich schon in der Ausbildung der hohe Stellenwert widerspiegeln, den die Rehabilitation im Gesamtzusammenhang des Versorgungssystems besitzt.
    • Den Studierenden wird in der medizinischen Rehabilitation eine ganzheitliche, auf die Teilhabe an der Arbeitswelt sowie am gesellschaftlichen Leben abzielende Diagnostik, Behandlungsplanung und Behandlungsdurchführung unter der besonderen Berücksichtigung der vorliegenden psychischen Erkrankungen nahegebracht.
    • Die Studierenden werden sowohl von der Hochschule als auch von der Reha-Klinik angemessen auf ihr Praktikum vorbereitet und dabei begleitet. Nach dem Praktikum erstellen die Praktikanten einen Praktikumsbericht. Die Rehabilitationseinrichtung stellt eine Bescheinigung aus, die Dauer und Inhalte des Praktikums bescheinigt.
    • Hochschule und Rehabilitationseinrichtung sollen in regem Austausch und engem Kontakt stehen, um Studien- und Praktikumsinhalte aufeinander abzustimmen. Dies unterstützt auch die Durchführung von Forschungsvorhaben in der Praxis und die Anwendung von Forschungsergebnissen.

    Leistungen der Rehabilitationseinrichtung:

    • Die Klinik übernimmt Verantwortung dafür, dass der Studierende
      während des Praktikums einen wesentlichen Gewinn an Kenntnissen erfährt.
    • Die Einrichtung stellt sicher, dass der Studierende angemessen in das Arbeitsfeld eingeführt und während des Praktikums dauerhaft qualifiziert begleitet wird. Dafür stellt sie eine geeignete Mitarbeiterin oder einen geeigneten Mitarbeiter zur Verfügung.
    • Dem Praktikanten wird ein angemessener Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung gewährleistet, dass der Praktikant in die gängigen Arbeitsabläufe und Teamstrukturen eingebunden wird. Außerdem gewährleistet sie, dass er angemessene Aufgaben übertragen bekommt.
    • Zum Abschluss des Praktikums erstellt der Praxisanleiter eine qualifizierte Beurteilung, die mit dem Praktikanten besprochen wird.

    2. Weiterbildung von Psychotherapeuten

    • Stellen für Psychotherapeuten in Weiterbildung müssen in den Stellenplänen der Reha-Einrichtungen fest verankert werden. Entsprechend sind Fachaufsicht, Supervision und Anleitung zu planen.
    • Die Weiterbildungsassistenten sind gemäß ihres Einsatzes als Psychotherapeuten und Bezugstherapeuten mit Approbation ausreichend und entsprechend der tariflichen Vorgaben zu vergüten. Für den Bereich des SGB 6 sind noch entsprechende Regelungen festzulegen.
    • Die Rahmenbedingungen (Finanzierung, Aufgaben) zum Einsatz von Psychotherapeuten in Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker werden in einem Abstimmungsprozess zwischen den Verbänden der Leistungserbringer, den Kostenträgern, den zuständigen Kammern und den Weiterbildungsinstituten vereinbart. Die konkrete Ausgestaltung regeln die einzelnen Rehabilitationseinrichtungen in direkter Absprache mit dem federführenden Leistungs-/Kostenträger.
    • In Bezug auf die Dauer der Anerkennung als Weiterbildungsstätte müssen Einrichtungen der medizinische Rehabilitation Abhängigkeitskranker Reha-Einrichtungen anderer Indikationen gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass die Weiterbildungsermächtigung für nicht weniger als ein Jahr anerkannt wird, damit die Psychotherapeuten in Weiterbildung dort ausreichend lange ihre Ausbildung absolvieren können.
    • Die Reha-Kliniken erfüllen die vereinbarten Strukturvorgaben, z. B. stehen geeignete Praxisanleiter (Fachpsychotherapeuten aus den Richtlinienverfahren) für Theorie, Praxis und Supervision zur Verfügung, es liegen ausreichende Fallzahlen mit einem differenzierten Fallspektrum vor, die Einrichtungen sind als Weiterbildungsstätten anerkannt.
    • Zwischen Reha-Einrichtung und Weiterbildungsinstitut soll ein regelhafter Austausch bestehen.

    3. Qualität der psychotherapeutischen Aus‐ und Weiterbildung

    Um gemeinsam mit den Hochschulen und den Weiterbildungsinstituten die Qualität der psychotherapeutischen Aus‐ und Weiterbildung zu sichern, stellen sich die Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker der regelhaften Überprüfung.

    Als Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe und damit als Expertinnen und Experten für die stationäre und ganztägig ambulante Entwöhnungsbehandlung ist es unser Ziel, konstruktiv die Weiterentwicklung der Psychotherapeutenausbildung zu unterstützen. Unser konkreter Beitrag hierfür besteht in der Bereitstellung eines hoch spannenden, anspruchsvollen Tätigkeitsbereichs und natürlich im Angebot zur Teilnahme an entsprechenden Expertenrunden.

    Wir appellieren explizit an die Universitäten und Landesärztekammern, von der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitserkrankungen und Psychosomatik als wichtigem Praxisfeld in der Psychotherapeutenausbildung zu profitieren!

    • gez. Dr. Wibke Voigt, Vorstandsvorsitzende Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V.
    • gez. Gero Skowronek, Geschäftsführer Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V.

    Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss)
    Wilhelmshöher Allee 273 | 34131 Kassel
    Tel. 0561/77 93 51 | Fax 0561/10 28 83
    buss@suchthilfe.de | www.suchthilfe.de

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  • Liberalisierung des Glücksspielmarkts in Deutschland

    Zum 1. Juli 2021 soll der neue Glücksspielstaatsvertrag (GlüNeuRStV) in Kraft treten, seit vielen Wochen wirft er für die Suchthilfe und -prävention bereits seine Schatten voraus. In dem Vertrag ist eine umfangreiche, mit EU-Recht kompatible Neuregulierung des Glücksspielwesens in Deutschland vorgesehen.

    Über Monate hinweg haben die Bundesländer über die Inhalte des neuen Vertrags diskutiert, im Sommer 2020 haben die Ministerpräsident*innen der Bundesländer in Berlin dem Vertragsentwurf zugestimmt. Nun müssen die Landesparlamente den Vertrag ratifizieren. Da dies voraussichtlich in den kommenden Monaten geschieht, wird sich möglicherweise zum Leidwesen der Spieler*innen und der Suchthilfe und -prävention Einiges im deutschen Glücksspielwesen ändern.

    Die Fakten: Bestimmte Glücksspiele im Internet sollen erlaubt werden wie zum Beispiel Online-Casinospiele, Online-Poker, virtuelle Automatenspiele und Sportwetten. Für die Vergabe von Konzessionen an Sportwetten-Anbieter ist keine Begrenzung auf eine bestimmte Anzahl vorgesehen. „Diese Spiele zählen seit vielen Jahren zu den Glücksspielen mit dem höchsten Suchtpotenzial. Ein großer Teil der Menschen, die Hilfe in der Suchtberatung suchen, haben Probleme genau mit diesen Spielen“, sagt Christiane Lieb, Geschäftsführerin von SUCHT.HAMBURG.

    Im Gegenzug sollen diese Spiele zwar mit Hilfe eines „Spielerkontos“ mit Einzahllimit reguliert werden, das Limit von maximal 1.000 Euro pro Monat wird von vielen aber als zu hoch kritisiert. Darüber hinaus ist unklar, wie dieses anbieterübergreifende Limit umgesetzt werden kann. Neben Einsatzlimits ist aber auch ein bundesweites zentrales spielformübergreifendes Sperrsystem geplant. Bislang konnten Spieler*innen, die beispielsweise von einer Spielbank gesperrt wurden, auf andere Anbieter wie etwa Spielhallen ausweichen. Mit dem neuen Sperrsystem, das für (fast) alle Glücksspielformen gilt, soll das verhindert werden. Die Anbieter haben jeweils sicherzustellen, dass keine gesperrten Spieler*innen ihre Angebote nutzen.

    Im Rahmen einer Online-Fortbildung von SUCHT.HAMBURG am Aktionstag gegen Glücksspielsucht am 30. September setzten sich Suchtberatungsfachkräfte intensiv mit der geplanten Liberalisierung und deren Risiken für die Spieler*innen auseinander.

    Informationen, Selbsttests und Materialien zum Thema Glücksspielsucht finden Hilfesuchende und Interessierte unter www.automatisch-verloren.de.

    „Automatisch Verloren“ ist eine Kampagne der Sozialbehörde und von SUCHT.HAMBURG.

    Pressestelle von SUCHT.HAMBURG, 29.09.2020

  • Das Ende verhindern

    Während der Corona-Pandemie ist die Versorgung von Reha-Patienten dramatisch eingebrochen. Die Reha-Einrichtungen appellieren deshalb an die Bundesregierung, den am 30. September beendeten Rettungsschirm für Reha-Einrichtungen zu verlängern.

    Die Zahl der in Reha-Einrichtungen versorgten Patientinnen und Patienten ist im April und Mai dieses Jahres pandemiebedingt um bis zu 70 Prozent zurückgegangen. Im Juni und Juli wurden im Vergleich zum Vorjahr rund 30 Prozent weniger Reha-Maßnahmen durchgeführt. Die in der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha) zusammengeschlossenen Spitzenverbände der Reha-Leistungserbringer warnen vor den Folgen, wenn der Rettungsschirm im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung für die Reha-Einrichtungen nicht weiter verlängert wird: „Unter dem Rückgang leidet als erstes natürlich die Gesundheit der behandlungsbedürftigen Patienten. Allerdings hätten zahlreiche Reha-Einrichtungen die Einnahmeausfälle ohne Rettungsschirm nicht überlebt.“ Den Ausfall von dringend benötigten Versorgungsstrukturen verhindern könne jetzt nur der Gesetzgeber, der jedoch den im März beschlossenen Rettungsschirm für die Reha-Einrichtungen nicht über den 30. September 2020 hinaus verlängert hat.

    Die AG MedReha bezieht sich in ihrem Appell an die Bundesregierung auch auf deren Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, die in der vergangenen Woche bekannt wurde. Darin räumt die Bundesregierung ein, dass die Reha-Einrichtungen Corona bedingte Belegungs- und Erlöseinbußen erlitten hätten, verweist aber auf verschiedene Zuschläge für die Reha. Damit sei das Problem aber nicht gelöst, erklären die Mitglieder der AG MedReha: „Eine Finanzierung für nicht belegte Betten ist nicht vorgesehen. Auch der Zuschlag von den Kostenträgern in Höhe von sechs bis acht Euro erstattet nur höhere Ausgaben für Sachkosten im Hygienebereich je erbrachter Rehabilitationsleistung. Kommen die Patienten erst gar nicht in die Einrichtung, greift der Zuschlag nicht.“ Unzutreffend sei zudem die Annahme, die Kliniken könnten die Problematik mit den Krankenkassen in Vertragsverhandlungen lösen. „Hier fehlt schlicht die gesetzliche Grundlage. Zum einen regeln die Verträge lediglich die Vergütung und keine Ausgleichsleistungen für Minderbelegung und zum anderen besteht meist eine längere Vertragslaufzeit ohne vorzeitige Kündigungsmöglichkeit“, so die AG MedReha.

    Die Einrichtungen appellieren deshalb an die Bundesregierung, die Ausgleichszahlungsregelung des § 111d Absatz 8 SGB V für stationäre Reha-Einrichtungen durch Rechtsverordnung zu verlängern oder Erlösausgleichsregelungen zu schaffen, wie mit dem kürzlich beschlossenen Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) für Krankenhäuser. Gleichzeitig müssen dringend analoge Lösungen für ambulante Reha-Einrichtungen eingeführt werden, welche bislang im GKV-Bereich nicht vorgesehen waren. Die AG MedReha verweist darauf, dass auch das BMAS den Rettungsschirm für die ambulante und stationäre Rehabilitation der Rentenversicherung im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) bis zum Jahresende 2020 verlängert hat.

    AG MedReha SGB IX

    Die Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation SGB IX (AG MedReha SGB IX) ist ein Zusammenschluss von maßgeblichen, bundesweit tätigen Spitzenverbänden der Leistungserbringer in der medizinischen Rehabilitation. Die Mitglieder der AG MedReha vertreten die Interessen von rund 800 Rehabilitations-Einrichtungen mit mehr als 80.000 Betten/Behandlungsplätzen. Mitglieder sind: Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren e.V. (BamR), Berlin, Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), Berlin, Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss), Kassel, Bundesverband Geriatrie e.V., Berlin, Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation e. V. (DEGEMED), Berlin, Fachverband Sucht (FVS), Bonn

    Pressemitteilung der AG MedReha, 01.10.2020