Kategorie: Kurzmeldungen

  • Ambulant oder stationär

    97 Prozent aller starken Raucher schaffen die Entwöhnung nicht ohne professionelle Hilfe. Eine Studie am Universitätsklinikum Freiburg prüft nun, ob sechs Wochen ambulante oder neun Tage stationäre Entwöhnung wirksamer sind.

    Der dauerhafte Verzicht auf die Zigarette ist für viele Raucherinnen und Raucher ein schwieriger Prozess, der meist mehrerer Anläufe und professioneller Hilfe bedarf. Nun überprüfen Ärzte und Wissenschaftler am Tumorzentrum Freiburg – CCCF des Universitätsklinikums Freiburg in einer Studie, ob eine sechswöchige ambulante Entwöhnung oder eine neuntägige stationäre Entwöhnung erfolgreicher ist. Für die von der Deutschen Krebshilfe geförderte Studie werden insgesamt 274 Probanden gesucht. Die ambulante Entwöhnung kann bundesweit wohnortnah bei einem zertifizierten Entwöhnungstherapeuten durchgeführt werden. Die stationäre Raucherentwöhnung erfolgt in der Breisgauklinik in Bad Krozingen. Im Rahmen der Studie wird ein Großteil der Kosten für beide Therapieformen übernommen.

    „Ohne professionelle Hilfe liegt das Rückfallrisiko starker Raucher bei 97 Prozent“, warnt der Onkologe Dr. Jens Leifert, der die Studie leitet. Ambulante Therapien sind seit langem sehr gut etabliert. Sie bestehen meist aus ein- bis zweistündigen Gruppentherapiestunden über sechs bis acht Wochen. In den letzten Jahren hat aber auch die stationäre Therapie, vor allem in den USA, sehr gute Erfolge gezeigt. Durch die Studie soll nun untersucht werden, welche der beiden Therapieformen insgesamt wirksamer ist oder ob für bestimmte Personen eine der beiden Therapieformen besser angepasst ist. Sowohl die ambulante als auch die stationäre Raucherentwöhnungstherapie im Rahmen der Studie wird auf Basis aktueller Leitlinien und neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse durchgeführt. Die Zuteilung zu einer der beiden Gruppen erfolgt zufällig per Losverfahren.

    Die Studie richtet sich an volljährige Personen, die mindestens zehn Zigaretten täglich rauchen. Die Kosten für die stationäre Therapie, inklusive Unterbringung mit Vollpension, sowie An- und Abreise werden übernommen. Es fällt lediglich eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50 Euro an. Auch die Therapiekosten für die ambulante Entwöhnung werden unterstützt, sodass – je nach Therapeutenwahl – ein ähnlicher hoher Eigenbetrag verbleibt. Nicht teilnehmen dürfen Personen mit erhöhtem Alkohol- oder sonstigem Drogenkonsum, Schwangere sowie Personen mit psychischen beziehungsweise anderen schweren medizinischen Erkrankungen.

    Kontakt:
    Christina Lorz, Christina Schulz
    Psychologinnen im Präventionsteam, Tumorzentrum Freiburg-CCCF
    cpmt@uniklinik-freiburg.de

    Weitere Informationen zur Studie:
    https://www.uniklinik-freiburg.de/cccf/patienten/praevention/raucherpraevention/studie-raucherentwoehnung.html

    Pressestelle des Universitätsklinikums Freiburg, 24.01.2019

  • „Wer raucht denn noch?“

    Wer raucht denn noch? Wie gefährlich sind E-Zigaretten? Wie funktionieren Tabakerhitzer? Was ist die Smokerface-Kampagne? „Rauchverhalten in Deutschland: Trends, Produkte, Prävention“ ist Leitthema in der November-Ausgabe 2018 des Bundesgesundheitsblatts. Insgesamt elf Beiträge bieten einen Überblick über Situation und Trends beim Tabakkonsum, bei elektronischen Inhalationsprodukten und bei der Tabakprävention. „Würde in Deutschland niemand rauchen, wäre die wichtigste vermeidbare Ursache für chronische Erkrankungen und vorzeitigen Tod in unserem Land beseitigt“, betont Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch-Instituts.

    In Deutschland waren nach Berechnungen des Zentrums für Krebsregisterdaten des Robert Koch-Instituts etwa 72.000 Krebserkrankungsfälle im Jahr 2010 dem Rauchen zuzuschreiben. Das sind etwa 23 Prozent aller Krebsneuerkrankungen bei Männern sowie acht Prozent bei Frauen. Es dauert mehrere Jahrzehnte, bis man Änderungen im Rauchverhalten von Bevölkerungsgruppen in den Krebsraten erkennt.

    Seit Anfang der 90er Jahre sinken in fast allen Altersgruppen die Anteile der Raucher, besonders deutlich ist der Rückgang in den jüngeren Altersgruppen seit Anfang der 2000er-Jahre. Die sinkenden Zahlen gehen in erster Linie auf zahlreiche tabakpräventive Maßnahmen zurück, etwa Rauchverbote in öffentlichen Bereichen. Dennoch ist aufgrund des nach wie vor hohen Raucheranteils mittelfristig weiterhin von massiven gesundheitlichen Folgen durch den Tabakkonsum der Bevölkerung auszugehen. „Daher sollten Maßnahmen der Tabakprävention und zur Förderung des Rauchausstiegs in allen Altersgruppen weiter vorangetrieben werden“, unterstreicht Lothar H. Wieler.

    Tabakprävention ist Thema in vier der elf Beiträge des Leitthemas. Das WHO-Kollaborationszentrum für Tabakkontrolle im Deutschen Krebsforschungszentrum gibt einen Überblick über Präventionsaktivitäten in Deutschland und international. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erläutert ihre „rauchfrei“-Kampagne. Zwei Beiträge gehen auf erfolgreiche Praxisbeispiele ein: den „Be Smart – Dont´t Start“-Wettbewerb für Schulklassen, bei dem sich die teilnehmenden Klassen verpflichten, ein halbes Jahr lang „rauchfrei“ zu sein, und das Netzwerk „Aufklärung gegen Tabak“, eine 2012 in Deutschland gegründete Initiative, bei der sich Medizinstudenten und Ärzte ehrenamtlich fürs Nichtrauchen engagieren. Dabei werden auch moderne Medien wie die Smokerface-App eingesetzt. Die App prognostiziert auf der Grundlage eines Selfies die negativen Veränderungen im Gesicht, die durch das Rauchen entstehen würden.

    Seit einigen Jahren werden neben Tabakzigaretten auch elektronische Inhalationsprodukte vermarktet, insbesondere E-Zigaretten und Tabakerhitzer. Sie setzen weniger Schadstoffe frei als herkömmliche Tabakzigaretten, bergen aber nach wie vor gesundheitliche Risiken, und auch das Suchtpotenzial bleibt bestehen. In drei Beiträgen werden die Nutzung von E-Zigaretten und Tabakerhitzern in der Bevölkerung, die subjektive Einschätzung der Gesundheitsgefahren und ein Vergleich der Emissionen von Tabakerhitzern mit denen konventioneller Zigaretten vorgestellt. Ob die elektronischen Inhalationsprodukte den Einstieg in das Rauchen erleichtern oder bei der Tabakentwöhnung nutzen könnten, ist nach wie vor offen.

    Weitere Informationen: Editorial zum Leitthema im Bundesgesundheitsblatt: https://rdcu.be/baYDw Daten und Links zum Thema Rauchen: www.rki.de/rauchen

    Pressestelle des Robert Koch-Instituts (RKI), 09.11.2018

  • Substanzgebrauch in der Schwangerschaft

    Die Forschungsgruppe für Cannabinoide der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) führt eine Studie durch zum Thema Substanzgebrauch in der Schwangerschaft. Das Ziel dieser Studie ist, zu erfassen, ob und welchen Substanzgebrauch es während der Schwangerschaft in Deutschland gibt, welche Erfahrungen die Frauen und das medizinische Fachpersonal dazu berichten und ob Auswirkungen des Gebrauchs auf Mutter und Kind zu beobachten sind.

    Die Forschungsgruppe bittet um Mithilfe und ruft zur Teilnahme an der anonymen Online-Befragung auf. Das Ergebnis der Befragung wird entscheidend dazu beitragen, einen ersten Eindruck zur Prävalenz und den potenziellen Risiken des Substanzgebrauchs während der Schwangerschaft zu gewinnen. Teilnehmen können:

    • Schwangere Frauen und Mütter ab 18 Jahren
    • Medizinisches Fachpersonal (z. B. Ärztinnen und Ärzte, Gynäkologinnen und Gynäkologen, Hebammen, Geburtshelferinnen und Geburtshelfer)

    Die Teilnahme erfolgt über den folgenden Link: https://www.umfragen-am-klinikum.de/index.php/622226

    Wenn Sie Fragen haben, können Sie die Forschungsgruppe unter folgender E-Mail-Adresse kontaktieren: PSY.CaSCH-T1@med.uni-muenchen.de

    Quelle: Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU)

  • Qualität in der Medizin durch Ökonomisierung bedroht

    Ökonomische Ziele dürfen medizinische Entscheidungen nicht unangemessen beeinflussen. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) forderte im Rahmen ihres „Berliner Forums“ am 28. November 2018, die Bedürfnisse der Patienten wieder stärker in den Mittelpunkt zu rücken. Eine gute Patient-Arzt-Beziehung im Sinne der gemeinsamen Entscheidungsfindung sei für eine erfolgreiche Versorgung unverzichtbar und daher zu stärken. Darüber hinaus sei es notwendig, Strukturen zu verändern.

    In einer aktuellen Stellungnahme zu „Medizin und Ökonomie“ nennt die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) verschiedene Ansatzpunkte wie die Stärkung der ärztlichen Kompetenz im Rahmen der Krankenhausführung, eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung und die patientenzentrierte Anpassung des DRG-basierten Vergütungssystems.

    Medizin und Ökonomie sind nicht zu trennen. Beeinträchtigen betriebswirtschaftliche Anforderungen jedoch eine evidenzbasierte, patientenorientierte Versorgung, gefährdet das unmittelbar das Patientenwohl. Unter dem ökonomischen Druck in vielen Kliniken werden heute wirtschaftlich lukrative Leistungen in Diagnostik und Therapie häufiger durchgeführt als beispielsweise schlecht vergütete Maßnahmen der „Sprechenden Medizin“. Dabei ist das ausführliche Gespräch mit dem Patienten die Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung und ein gutes Arzt-Patienten-Verhältnis. Derzeit werden zeitliche Aufwände für die Kommunikation jedoch kaum im System der Fallpauschalen berücksichtigt. Daher fordern die AWMF und ihre Fachgesellschaften, die so genannten Diagnosis Related Groups (DRGs) anzupassen. „Künftig müssen zeitliche Aufwände für das Arzt-Patienten-Gespräch, aber auch die Abstimmung mit anderen Fachkollegen in die Berechnung deutlich mehr einfließen“, fordert Professor Dr. med. Rolf Kreienberg, Präsident der AWMF. Das wird immer wichtiger, da Patienten zunehmend mehrfach und chronisch erkrankt sind und eine ganzheitliche Betreuung durch verschiedene Experten benötigen.

    Um das zu realisieren, muss sich auch die Rolle von Ärzten und Pflegenden in den Kliniken verändern. Die AWMF fordert eine gemeinsame Krankenhausführung, in der Ärzte und Pflegende mit kaufmännischen Direktoren auf Augenhöhe Entscheidungen treffen. Basis dafür sollte ein Wertemanagement im Krankenhaus sein, das nicht nur an betriebswirtschaftlichen Zielen ausgerichtet ist, sondern medizinische Überlegungen und Patientenorientierung integriert. „Notwendig sind dafür auch Arbeitsbedingungen, die eine qualitativ hochwertige Versorgung gewährleisten“, betont AWMF-Präsidiumsmitglied Dr. med. Manfred Gogol.

    Ursache für die teils schwierige Arbeitssituation in den Kliniken ist nicht zuletzt der betriebswirtschaftliche Erfolgsdruck und die dadurch bedingte Mengenausweitung der letzten Jahre. Trotz kürzerer Liegezeiten der Patienten ist die Zahl der Krankenhausbetten nur geringfügig gesunken, die Zahl der Behandlungsfälle hingegen deutlich gestiegen. „Die Zahl der Krankenhausbetten in Deutschland liegen weit über dem Durchschnitt in anderen EU-Ländern oder der OECD – ebenso die Anzahl der Behandlungsfälle“, so Kreienberg. Diese seien jedoch sehr unterschiedlich auf die verschiedenen Fächer verteilt. Eine hohe Bettendichte in einem Fach sei ein Treiber dafür, dass jedes einzelne Krankenhaus immer mehr Fälle durchschleuse. Außerdem geht diese Entwicklung zu Lasten der Qualität: „Kleinere Krankenhäuser führen Eingriffe durch, für die sie weder ausgestattet sind noch die notwendige Erfahrung haben“, warnt Kreienberg. Die AWMF fordert daher von der Politik auf Bundes- und Landesebene, die vielfältigen Aktivitäten der Fachgesellschaften zur qualifizierten Zentrenbildung zu unterstützen. Durch diese Spezialisierung in meist interdisziplinären, sektorenübergreifenden Teams ließe sich bei zahlreichen Krankheitsbildern die Versorgungsqualität nachweislich steigern.

    Dazu sei es notwendig, die Krankenhausplanung im Interesse der Patienten am regionalen Bedarf orientiert und sektorenübergreifend auszurichten. Die AWMF forderte am Ende ihres Berliner Forums, dass Politik, Krankenhausmanagement, Selbstverwaltung und Ärzteschaft, die seit vielen Jahren offensichtlichen Fehlentwicklungen im Krankenhaussystem gemeinsam mit Patientenvertretern zeitnah angehen: Nur so seien Über-, Unter- und Fehlversorgung zu bekämpfen. Der gesamte Maßnahmenplan der AWMF mit dem Titel „Medizin und Ökonomie – Maßnahmen für eine wissenschaftlich begründete, patientenzentrierte und ressourcenbewusste Versorgung“ steht hier zum Download bereit.

    Pressestelle der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), 05.12.2018

  • Suchthilfe in Deutschland 2017

    In diesem Bericht werden jährlich die wichtigsten aktuellen Ergebnisse der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) zusammengefasst. Die aktuell vorliegende Statistik basiert auf den Daten des Jahres 2017, die mit dem Deutschen Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchthilfe (KDS), der in seiner aktuellen Fassung seit 2017 Verwendung findet, erhoben worden sind. Im Jahr 2017 wurden in 849 ambulanten und 152 stationären Einrichtungen, die sich an der DSHS beteiligt haben, 322.697 ambulante Betreuungen und 33.588 stationäre Behandlungen durchgeführt.

    Die Suchthilfe in Deutschland zählt zu den größten Versorgungssystemen im Suchtbereich in Europa. Der Bericht bietet neben Informationen über die an der DSHS teilnehmenden Einrichtungen und das Betreuungsvolumen einen Überblick über störungsbezogene und soziodemographische Merkmale der betreuten/behandelten Klientel sowie über Merkmale der Betreuung/Behandlung.

    Datensammlung

    Die Daten der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) werden jährlich bundesweit von ambulanten und stationären Einrichtungen der Suchthilfe erhoben. Die Dokumentation und Datenerhebung erfolgt seit Anfang 2017 mit dem von der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) herausgegebenen Deutschen Kerndatensatz zur Dokumentation im Bereich der Suchthilfe 3.0 (KDS 3.0; Manual verfügbar unter: www.suchthilfestatistik.de). Auch in den Jahren vor 2017 erfolgte seit 1980 eine standardisierte Dokumentation im Bereich der Suchthilfe. Seit 2007 wurde mit einer früheren, in weiten Teilen kompatiblen Version des Kerndatensatzes dokumentiert. Da es im Datenjahr 2017 (wie auch im Einführungsjahr des alten KDS 2007) teilweise Probleme mit der Umstellung gab, wird für das Datenjahr 2017 auf längsschnittliche Vergleiche verzichtet. Im Rahmen des KDS werden sowohl Daten zur jeweiligen Einrichtung (z. B. Art der Angebote der Einrichtung, Mitarbeiterstruktur) als auch zur Klientel erfasst, wie z. B. soziodemographische Merkmale, anamnestische Daten, Diagnosen sowie Informationen zu Betreuungs-/Behandlungsverlauf und -ergebnissen (für einen Überblick der Neuerungen im KDS 3.0 siehe Braun & Lesehr, 2017).

    Einrichtungen der ambulanten und stationären Suchthilfe, die ihre Arbeit entsprechend der Vorgaben des Deutschen Kerndatensatzes zur Dokumentation im Bereich der Suchthilfe (DHS, 2018) dokumentieren und in aggregierter Form für die bundesweite Auswertung zur Verfügung stellen, können an der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) teilnehmen. Diese wird jährlich vom IFT Institut für Therapieforschung veröffentlicht.

    Hauptdiagnosen

    Ähnlich wie in den Vorjahren stellen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich Personen mit Störungen aufgrund des Konsums von Alkohol, Cannabinoiden und Opioiden die drei größten Hauptdiagnosegruppen dar (Thaller, Specht, Künzel & Braun, 2017). Dabei sind alkoholbezogene Störungen die häufigste Hauptdiagnose (ambulant: 48 Prozent, stationär: 67 Prozent), gefolgt von Störungen im Zusammenhang mit Cannabinoiden (ambulant: 18 Prozent, stationär: 9 Prozent) und Opioiden (ambulant: 13 Prozent, stationär: 5 Prozent). Eine weitere häufige Hauptdiagnose sind Probleme aufgrund des Konsums von Stimulanzien (MDMA und verwandte Substanzen, Amphetamine, Ephedrin, Ritalin etc.; ambulant: 6 Prozent, stationär: 7 Prozent). Pathologisches Glücksspielen (PG) ist der sechste große Hauptdiagnosebereich (ambulant: 6 Prozent, stationär: 4 Prozent). Andere psychotrope Substanzen kommen vor allem stationär häufig vor (ambulant: 2 Prozent, stationär: 6 Prozent). Neu ist seit dem Jahr 2017 die Erfassung der Hauptdiagnose exzessive Mediennutzung, auf die jedoch nur geringe Anteile entfallen (ambulant: 1 Prozent, stationär: 0 Prozent).

    Der ausführliche Jahresbericht 2017 der deutschen Suchthilfestatistik steht hier zum Download bereit.

    Quelle: Suchthilfe in Deutschland 2017. Jahresbericht der deutschen Suchthilfestatistik (DSHS). © IFT Institut für Therapieforschung, München

  • Medizinische Verwendung von Cannabis

    Welche Evidenzdaten über die medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden sind verfügbar? Was ist der Unterschied zwischen Cannabispräparaten und Arzneimitteln und warum ist dieser von Bedeutung? Wie ist dieser Themenbereich in der EU geregelt? Diese und andere Fragen sind Gegenstand eines neuen Berichts, der am 4. Dezember 2018 von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA) veröffentlicht wurde: „Medical use of cannabis and cannabinoids: questions and answers for policymaking“ (Medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden: Fragen und Antworten für die Politikgestaltung).

    Der Bericht trägt der Tatsache Rechnung, dass immer mehr europäische Länder in diesem Bereich politische Strategien und Verfahren entwickeln und daher ein zunehmendes Interesse an diesem Thema besteht. „Viele EU-Länder gestatten inzwischen die medizinische Verwendung von Cannabis oder Cannabinoiden in bestimmter Form oder ziehen eine solche Zulassung in Erwägung“, heißt es in dem Bericht. Allerdings

    bestehen hinsichtlich der dabei verfolgten Ansätze erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern – sowohl hinsichtlich der zugelassenen Produkte als auch in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihre Bereitstellung. Das Verständnis der vielfältigen nationalen Ansätze ist wichtig, um in der EU eine fundierte politische Debatte über dieses Thema führen zu können.

    In dem vorgelegten Bericht wird die aktuelle Praxis in der EU mit Blick auf die Bereitstellung dieser Substanzen für medizinische Zwecke untersucht. Darüber hinaus werden einige der einschlägigen komplexen Fragestellungen beleuchtet, um Orientierungshilfen für Wissenschaft, Politik und Praxis zu geben. In dem Bericht wird festgestellt, dass sich der Begriff der „medizinischen Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden“ auf eine Vielzahl von Produkten und Präparaten beziehen kann, die verschiedene Wirkstoffe enthalten können und auf unterschiedlichem Wege verabreicht werden.

    Der Bericht bietet einen aktuellen Überblick über die für die medizinische Verwendung von Cannabis und Cannabinoiden verfügbaren Evidenzdaten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass weitere Forschungsarbeiten und klinische Studien erforderlich sind, um die „erheblichen Lücken in den verfügbaren Evidenzdaten“ zu schließen.

    In dem Bericht wird eine Auswahl von Fallstudien aus zahlreichen Drittländern – von den USA über Kanada und Australien bis hin zu Israel – vorgestellt, um unterschiedliche Ansätze für die Zulassung der medizinischen Verwendung von Cannabis zu veranschaulichen.  Darüber hinaus werden die Probleme bei der Entscheidungsfindung in diesem Bereich dargestellt und die vielfältigen Fragestellungen zusammenfassend erläutert, die eine Rolle spielen können, wenn Regierungen über die Zulassung von Cannabis oder Cannabinoiden für die medizinische Verwendung entscheiden. Fragen und Probleme betreffen unter anderem die Art der für Patienten zugelassenen Produkte, die medizinischen Voraussetzungen für ihre Verwendung und die Art der medizinischen und regulatorischen Aufsicht, unter der die Patienten diese Substanzen einnehmen dürfen.

    Alexis Goosdeel, Direktor der EMCDDA, erklärt hierzu: „In den meisten Ländern hat sich im Hinblick auf die Bereitstellung von Cannabis oder Cannabinoide enthaltenden Produkten und Präparaten für medizinische Zwecke im Laufe der Zeit ein Wandel vollzogen – oftmals als Reaktion auf die Nachfrage von Patienten oder Produktentwicklungen. Dieser Bericht soll einen objektiven Überblick über die derzeit verfügbaren Evidenzdaten, die aktuelle Praxis und die jüngsten Erfahrungen in diesem sich sehr schnell entwickelnden Bereich geben. Zudem soll das komplexe Geflecht der in der EU und anderen Teilen der Welt verfolgten Ansätze erläutert werden. Und schließlich wird in dem Bericht deutlich, wie wichtig es ist, bei diesem Thema eine gemeinsame Sprache zu entwickeln, um eine Grundlage für Evaluierungen und Bewertungen zu schaffen.“

    Pressestelle der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EMCDDA), 04.12.2018

  • Cannabis weiterhin prominenteste illegale Droge

    Workbook Drogen
    Kurzbericht

    Am 7. Dezember 2018 wurde der aktuelle Jahresbericht der deutschen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD), ehemals bekannt unter dem Namen „REITOX-Bericht“, veröffentlicht. Er liefert umfangreiches Zahlenmaterial und Hintergrundinformationen zur Drogensituation in Deutschland.

    Cannabis

    Sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen nimmt Cannabis unter den illegalen Drogen weiterhin die prominenteste Rolle ein. Im Vergleich zu anderen Drogen dominiert Cannabis mit einer 12-Monats-Prävalenz von 7,3 Prozent unter 12- bis 17-Jährigen und 6,1 Prozent unter 18- bis 64-Jährigen deutlich. Der Anteil der Jugendlichen und Erwachsenen, die im gleichen Zeitraum irgendeine andere illegale Droge konsumiert haben, liegt bei 1,2 Prozent bzw. 2,3 Prozent. Insgesamt zeigt die Cannabisprävalenz bei Jugendlichen und Erwachsenen bei wellenförmigem Verlauf einen zunehmenden Trend.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Cannabiskonsum ist und bleibt ein Thema, sowohl bei den Jugendlichen, als auch bei den Erwachsenen. Das ist keine gute Entwicklung! Wer in jungen Jahren regelmäßig kifft, schädigt sich fürs ganze Leben: Merkfähigkeit, Konzentration und Leistungsfähigkeit lassen nach, Depressionen und Schizophrenie können die Folge sein. Daher werden wir ab 2019 eine halbe Million Euro mehr für den Ausbau einer bundesweiten Cannabisprävention mit dem starken Fokus auf Schulen in die Hand nehmen. Damit machen wir klar und deutlich: „Cannabis kann abhängig machen, ist nicht harmlos und hip, sondern eine Droge mit immensen gesundheitlichen Nebenwirkungen!“

    Basierend auf den aktuellsten Bevölkerungsumfragen des Jahres 2015 haben in Deutschland etwa 14,4 Millionen Erwachsene im Alter von 18 bis 64 Jahren sowie 479.000 Jugendliche im Alter von zwölf bis 17 Jahren zumindest einmal in ihrem Leben eine illegale Droge konsumiert. Dies entspricht einer Lebenszeitprävalenz von 28,2 beziehungsweise 10,2 Prozent.

    Dr. Tim Pfeiffer-Gerschel, Geschäftsführer der Deutschen Beobachtungsstelle für Drogen-und Drogensucht: „Die uns vorliegenden Daten zu Sicherstellungen und zum Konsumverhalten in der Bevölkerung weisen nicht immer in die gleiche Richtung – dennoch können uns beide Informationsquellen wertvolle Hinweise zu verschiedenen Aspekten des Marktgeschehens liefern, die unter Einbeziehung weiterer Informationen zu einem Gesamteindruck beitragen.“

    Sicherstellungen

    Die Sicherstellungsmenge von Kokain ging verglichen mit dem Vorjahr um 337 Prozent nach oben, damit ist bei Kokain der bedeutendste Anstieg im Jahr 2017 zu verzeichnen. Die Sicherstellungsmenge von Marihuana stieg um 30 Prozent an, was auf beträchtliche Einzelsicherstellungen zurückzuführen ist. Der stärkste Rückgang mit 693.668 sichergestellten Tabletten ist für Ecstasy, nach einer Rekordsicherstellungsmenge in 2016, zu verzeichnen  (-69 Prozent). Der starke Rückgang ist durch drei große Sicherstellungen im Jahr 2016 zu erklären, die die Rolle Deutschlands als Transitland zwischen den Niederlanden und der Türkei belegen. Sicherstellungen dieser Größenordnung wurden 2017 nicht verzeichnet. Im Vergleich zum Vorjahr wurde 10 Prozent weniger Heroin und 30,9 Prozent weniger Haschisch sichergestellt.

    Wirkstoffgehalt

    Während der Wirkstoffgehalt bei Cannabisblüten mit durchschnittlich 13,1 Prozent einen neuen Höchststand erreicht und sich dieser beim Kokain im Straßenhandel seit 2011 mehr als verdoppelt hat (2017 bei 78,4 Prozent), ist bei den Amphetaminen ein markanter Rückgang zu verzeichnen. Nach einem Peak im Jahr 2016 (42,1 mg/Konsumeinheit (KE)) hat sich der Wirkstoffgehalt wieder deutlich auf 18 mg/KE reduziert.

    Der vorliegende Jahresbericht wird jährlich durch die Deutsche Drogenbeobachtungsstelle (DBDD) als Beitrag zum Europäischen Drogenbericht erstellt. Die acht Workbooks und der zehnseitige Kurzbericht finden Sie unter www.dbdd.de.

    Gemeinsame Pressemitteilung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und der DBDD, 07.12.2018

  • Abstinent durch Selbsthilfegruppe

    Neu erschienen ist eine Statistik der fünf Sucht-Selbsthilfe- und Abstinenzverbände (Blaues Kreuz in Deutschland e.V., Blaues Kreuz in der Evangelischen Kirche – Bundesverband e.V., Freundeskreise für Suchtkrankenhilfe – Bundesverband e.V., Guttempler in Deutschland e.V. und Kreuzbund e.V.) für das Jahr 2017. Die Erhebung enthält wichtige Angaben zur Arbeit in den Sucht-Selbsthilfegruppen und deren Leistungen sowie zu Entwicklungen und neuen Tendenzen. Finanziell gefördert wurde die Erhebung von der Techniker Krankenkasse. 

    Grundsätzliche Feststellungen

    2017 wurden in den 4.110 Gruppenangeboten der fünf Sucht-Selbsthilfe- und Abstinenzverbände fast 70.000 Personen erreicht, davon waren rund 30.000 Frauen und 40.000 Männer, die die Gruppen besuchten. Die Zahl der Angehörigen, die eine Gruppe besuchten, ging in 20 Jahren von ca. 30 Prozent auf 19 Prozent zurück. Hier sehen die fünf Verbände Handlungsbedarf. Interessant ist der starke Anstieg der Abhängigen von illegalen Drogen auf knapp 3.200 Personen im Vergleich zu 830 Personen im Jahr 2010. Dies darf als Indiz für die erfolgreiche suchtstoffübergreifende Arbeit der Verbände gewertet werden.

     Altersstruktur und Rückfallquote

    Fast die Hälfte der Gruppenteilnehmenden in den fünf Verbänden ist zwischen 41 und 60 Jahren alt. In dieser Altersgruppe finden die meisten neuen Gruppenteilnehmenden in die Selbsthilfe. Der hohe Anteil der über 60-Jährigen ist mit der außerordentlichen Haltequote und mit rückfallprophylaktischen Gründen verknüpft. Aus der Erhebung ergab sich, dass gut jeder fünfte Suchtkranke durch die Selbsthilfegruppe abstinent geworden ist und kein Angebot der beruflichen Suchthilfe nutzen musste.

    Insgesamt wurde deutlich, dass die Sucht-Selbsthilfe eine wertvolle Arbeit leistet und dazu beiträgt, dass Suchtkranke abstinent bleiben und nicht zuletzt Behandlungserfolge aus der beruflichen Suchthilfe gesichert werden. So blieben 87 Prozent der Suchtkranken ohne Rückfall. Nur 13 Prozent wurden rückfällig. Ermutigend ist, dass mehr als drei Viertel der rückfällig gewordenen Personen wieder zu einem stabilen abstinenten Leben zurückfinden konnten. Der stellvertretende Geschäftsführer der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, Dr. Peter Raiser, stellt fest: „Die Erhebung der fünf Sucht-Selbsthilfeverbände zeigt einmal mehr, dass die Sucht-Selbsthilfegruppen ein unverzichtbarer Teil des Suchthilfesystems sind. Durch ihre Arbeit bleiben in Deutschland mehr als 50.000 Suchtkranke suchtfrei bzw. stabilisieren sich nach einem Rückfall.“

    Ausbildungen in der Sucht-Selbsthilfe

    In den Sucht-Selbsthilfeverbänden haben sich mittlerweile rund 11.000 Menschen zu Gruppenleitenden, ehrenamtlich Mitarbeitenden in der Suchtkrankenhilfe (Grundausbildung) bzw. Mitarbeitenden in der betrieblichen Suchtkrankenhilfe ausbilden lassen, die sich nun in der Selbsthilfe engagieren.

    Die Statistik 2017 der fünf Sucht-Selbsthilfe- und Abstinenzverbände kann eingesehen werden auf: http://www.dhs.de/arbeitsfelder/selbsthilfe/statistik-der-fuenf-selbsthilfe-und-abstinenzverbaende.html

    Pressestelle der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), 06.12.2018

  • Expertise zu Tätigkeiten und Potentialen der Suchtberatung

    Die Caritas Suchthilfe e. V. (CaSu), Freiburg, und der Gesamtverband für Suchthilfe e.V. (GVS – Fachverband der Diakonie Deutschland), Berlin, haben gemeinsam die Expertise „Tätigkeiten und Potentiale der Funktion ‚Suchtberatung‘“ in Auftrag gegeben, die jetzt vorliegt. Damit wollen die Verbände die Suchtberatungsstellen in ihrer Aufgabenerfüllung und ihrer kommunal und regional verankerten Rolle unterstützen. Verfasst wurde die Expertise von Prof. Dr. Rita Hansjürgens, Alice-Salomon-Hochschule, Berlin.

    Der innovative Kern der vorliegenden Untersuchung liegt in der Beschreibung der von Fachkräften der Sozialen Arbeit im Rahmen der Suchtberatung tatsächlich wahrgenommenen Tätigkeiten. Diese hat Prof. Hansjürgens in ihrer mehrjährigen Forschungsarbeit auf der Basis von Selbstbeschreibungen der Mitarbeiter/innen in Suchtberatungsstellen qualitativ rekonstruiert. Darüber hinaus konnte sie die Wirkung der Tätigkeiten datenbasiert auf der Grundlage der Deutschen Suchthilfestatistik beschreiben.

    Die Expertise „Tätigkeiten und Potentiale der Funktion ‚Suchtberatung‘“ wurde von CaSu und GVS mit dem Ziel in Auftrag gegeben, die Stellung und das besondere Portfolio von Suchtberatung im Feld suchtbezogener Hilfen und in der (kommunalen) Daseinsvorsorge herauszuarbeiten. Darüber hinaus zeigt sie Herausforderungen auf, die sich durch die unterschiedlichen Logiken der Ressourcenausstattung ergeben.

    Suchtberatungsstellen werden von Fachverbänden zwar als wichtiger Hilfeakteur im Feld suchtbezogener Hilfen eingeschätzt, aber ihre Bedeutung und Wirkung für Betroffene sowie für die sozialwirtschaftliche und gesellschaftspolitische Dimension wurden bisher nicht explizit herausgearbeitet. Dies kann die hier vorliegende Expertise in Gänze auch nicht leisten, aber sie ordnet Suchtberatung in einen Gesamtkontext ein und stellt die Potentiale für Klient/innen und auch für den Bereich suchtspezifischer Angebote dar.

    Die Untersuchung verfolgt das Anliegen, die Grundlage für eine Diskussion zu liefern, welche dazu beitragen soll, die Potentiale von Suchberatung – unter Berücksichtigung ihrer sozialpolitischen und sozialadministrativen Allokation und deren Implikationen – zu erhalten bzw. auszubauen.

    Der Expertise vorangestellt ist ein Exzerpt, welches die wesentlichen Punkte und Ergebnisse zusammenfasst. Das Papier aus Exzerpt und Expertise steht auf den Websites der Verbände CaSu und GVS zum Download zur Verfügung:

    http://www.caritas-suchthilfe.de/informationen/positionen-und-stellungnahmen/positionen
    http://www.sucht.org/fileadmin/user_upload/Mediendownloads/Expertise_und_Exzerpt.pdf

    Redaktion KONTUREN, 13.12.2018

  • Weiterbildung zur Suchttherapeutin/ zum Suchttherapeuten

    Die Gremien der Renten- und Krankenversicherung haben beschlossen, dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 17. August 2017, welches die Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten betrifft, zu folgen.

    Das BVerwG hat mit Urteil vom 17. August 2017 zu Az. 3 C 12.16 entschieden, dass die Voraussetzung für der Zugang zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach  § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a Psychotherapeutengesetz (PsychThG) mit einer im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandenen Abschlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt, erfüllt wird (vgl. Pressemitteilung vom 17.08.2017 zum Urteil des BVerwG).

    Durch die Beschlüsse der Rehabilitationsträger, dem Urteil des BVerwG zu folgen, ändern sich die Zulassungsvoraussetzungen bei Personen, die einen Masterabschluss in Psychologie aufweisen. Bisher wurde der konsekutive Master in Psychologie mit Berechtigung zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten für die Weiterbildung zum Suchttherapeuten gefordert. Unter Berücksichtigung des Urteils entfällt das Kriterium „konsekutiv“, und es wird nunmehr ein Master in Psychologie mit Berechtigung zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten für die Weiterbildung zum Suchttherapeuten gefordert. Auf den Studiengang, in dem der Bachelor absolviert wurde, kommt es deshalb nicht mehr an.

    Die Deutsche Rentenversicherung hat hierüber alle Weiterbildungsinstitute, die eine von der Renten- und Krankenversicherung geprüfte Weiterbildung zum Suchttherapeuten anbieten, informiert. Von einer Änderung der „Auswahlkriterien zur Prüfung von Weiterbildungen für Gruppen- und Einzeltherapeuten im Tätigkeitsfeld der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker gemäß den Anlagen 1 und 2 der Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen vom 4.5.2001“ in der Fassung vom 23. September 2011 sieht die DRV derzeit ab. Es soll jedoch einen entsprechenden Hinweis im Internetangebot der Rentenversicherung geben.

    Redaktion KONTUREN, 13.12.2018