Kategorie: Kurzmeldungen

  • Studien zu Kokain-Streckmittel

    Wer regelmäßig Kokain konsumiert, das mit dem Tierentwurmungsmittel Levamisol gestreckt wurde, zeigt schlechtere kognitive Leistungen und verfügt über eine dünnere Hirnrinde. Dies geht aus zwei aktuellen Studien der Universität Zürich (UZH) hervor. Die Forschenden schließen daraus, dass Levamisol neurotoxisch wirken könnte und plädieren für den Ausbau so genannter Drug-Checking-Programme.

    Kokain ist nach Cannabis die am zweithäufigsten konsumierte illegale Substanz weltweit und wird für den Handel auf der Straße meist gestreckt. Vor zehn Jahren tauchte neben herkömmlichen Streckmitteln wie Lokalanästhetika, Schmerzmitteln und Koffein eine neue Substanz auf, die in Europa und Nordamerika inzwischen weit verbreitet ist: das Tierentwurmungsmittel Levamisol. Warum Levamisol dem Kokain zugesetzt wird, ist nicht vollständig geklärt. Es wird aber vermutet, dass es die Wirkung des Kokains verstärkt oder verlängert.

    Bekannt ist, dass Levamisol bisweilen zu starken Nebenwirkungen wie Blutbild- und Gefäßveränderungen führt. In frühen Tierversuchen zeigte sich zudem, dass die Substanz das Nervensystem angreifen kann. Ein Team von Forschenden der Psychiatrischen Universitätsklinik und des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich untersuchte nun, inwiefern das verbreitete Streckmittel die kognitiven Leistungen und die Hirnstruktur von Kokainkonsumenten beeinträchtigt und so negative Effekte des Kokains auf das Gehirn verstärkt.

    Höhere Levamisolbelastung, tiefere Hirnleistungen

    Um den Kokainkonsum und die Levamisolbelastung einzuschätzen, analysierten die Wissenschaftler Haarproben ihrer Studienteilnehmenden. Auf dieser Basis untersuchten sie die intellektuelle Leistungsfähigkeit von Kokainkonsumenten mit hohen Levamisolwerten (mehr als 25 Prozent im Verhältnis zum Kokain) und solchen mit tiefen Levamisolwerten (weniger als 25 Prozent im Verhältnis zum Kokain) und verglichen sie mit einer Kontrollgruppe von Nicht-Konsumenten.

    Wie erwartet, zeigten die Kokainkonsumenten in allen gemessenen Bereichen – Aufmerksamkeit, Arbeitsgedächtnis, Langzeitgedächtnis und höhere Planungsfunktionen – schlechtere Leistungen als Nicht-Konsumenten. Allerdings waren Kokainkonsumenten, die zudem eine hohe Levamisolbelastung aufwiesen, in den höheren Planungsfunktionen nochmals wesentlich stärker beeinträchtigt als solche mit einer tiefen Levamisolbelastung, und dies, obwohl sich die beiden Gruppen in ihrem Kokainkonsum nicht unterschieden.

    Veränderungen in der Gehirnstruktur

    In einer zweiten, unabhängigen Studie untersuchten die Forscher mittels Magnetresonanztomographie (MRT), ob sich Kokainkonsumenten mit tiefer respektive hoher Levamisolbelastung auch in ihrer Hirnanatomie unterscheiden. Tatsächlich zeigte sich derselbe Effekt auch hier: Bei Kokainkonsumenten mit hohen Levamisolwerten war die Hirnrinde des mittleren Stirnhirnes klar dünner – eine Region, die wiederum mit den höheren Planungsfunktionen in Verbindung gebracht wird.

    Besserer Schutz dank Drogen-Checks

    Die beobachteten funktionellen und strukturellen Veränderungen im Gehirn liefern für Forschungsleiter Boris Quednow deutliche Hinweise darauf, dass Levamisol bei Kokainkonsumenten neurotoxisch wirken könnte: „Wir gehen davon aus, dass nicht nur das Kokain selbst das Gehirn verändert, sondern das Streckmittel Levamisol zusätzlich schädigend wirkt. Kognitive Beeinträchtigungen, die Kokainkonsumenten ohnehin schon aufweisen, verschlimmern sich dadurch möglicherweise.“ Der UZH-Professor und seine Forschungskollegen plädieren deshalb dafür, im Rahmen staatlicher Schadensvermeidung so genannte Drug-Checking-Programme auszubauen. „Auf diese Weise können Konsumenten die Reinheit der erworbenen Substanz testen lassen und sich vor extrem Levamisol-belasteten Kokainproben besser schützen“, so Quednow.

    Originalpublikation:
    Vonmoos M, Hirsiger S, Preller KH, Hulka LM, Allemann D, Herdener M, Baumgartner MR, Quednow BB. Cognitive and neuroanatomical impairments associated with chronic exposure to levamisole-contaminated cocaine. Translational Psychiatry. October 27, 2018. DOI 10.1038/s41398-018-0279-3

    Pressestelle der Universität Zürich, 31.10.2018

  • McKinsey-Studie zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

    Durch den Einsatz digitaler Technologien könnten im deutschen Gesundheitswesen bis zu 34 Milliarden Euro jährlich eingespart werden. Dies entspricht rund zwölf Prozent der gesamten jährlichen Gesundheits- und Versorgungskosten von zuletzt 290 Milliarden Euro. Das größte Nutzenpotenzial bieten dabei die elektronische Patientenakte und elektronische Rezepte sowie webbasierte Interaktionen zwischen Arzt und Patient. Dies sind die zentralen Ergebnisse einer neuen Studie von McKinsey&Company mit dem Titel „Digitalisierung im Gesundheitswesen: die Chancen für Deutschland“. McKinsey hat für die Studie auf Basis von mehr als 500 internationalen Forschungsdokumenten das Verbesserungspotenzial von 26 digitalen Gesundheitstechnologien analysiert und in Experteninterviews überprüft. Kooperationspartner für die Studie ist der Bundesverband Managed Care e.V. (BMC).

    Digitalisierung der Patientendaten bringt den größten Nutzen

    Die 26 digitalen Gesundheitstechnologien fasst die Studie in sechs Lösungskategorien mit unterschiedlichem Einsparpotenzial zusammen:

    1. Umstellung auf papierlose Datenverarbeitung (9,0 Milliarden Euro)
    2. Online-Interaktionen, z. B. durch Teleberatung (8,9 Milliarden Euro)
    3. Arbeitsabläufe/Automatisierung, z. B. durch die mobile Vernetzung des Pflegepersonals oder die auf Barcodes basierte Verabreichung von Medikamenten (6,1 Milliarden Euro)
    4. Entscheidungsunterstützung durch Datentransparenz, z. B. durch den Einsatz von Software, um Doppeluntersuchungen von Patienten zur vermeiden (5,6 Milliarden Euro)
    5. Patientenselbstbehandlung, z. B. durch Gesundheits-Apps oder digitale Diagnosetools (3,8 Milliarden Euro)
    6. Patienten-Self-Service, etwa Onlineportale zur Terminvereinbarung (0,5 Milliarden Euro).

    „Das Potenzial von 34 Milliarden Euro setzt sich einerseits aus Effizienzsteigerungen, andererseits aus Reduzierung unnötiger Nachfrage zusammen“, erläutert McKinsey- Partner Stefan Biesdorf die Studienergebnisse. Die geringere Nachfrage ergebe sich, wenn beispielsweise Doppeluntersuchungen vermieden, unnötige Krankenhauseinweisungen verhindert und durch bessere Qualität der Folgebehandlungen minimiert würden.

    Die größte Einsparung verspricht die Umstellung auf eine einheitliche elektronische Gesundheitsakte (EHR, Electronic Health Record), die allein 6,4 Milliarden Euro brächte. Diese Lösung kann schnellere, reibungslosere Abläufe ermöglichen, indem sie beispielsweise den Verwaltungsaufwand und die Anzahl von Tests reduziert. Biesdorf: „Patienten werden die elektronische Gesundheitsakte aber nur akzeptieren, wenn sie die Kontrolle über ihre Daten behalten, also selber entscheiden, welcher Arzt oder welches Krankenhaus darauf Zugriff bekommen.“

    Ärzte und Krankenhäuser profitieren von der Digitalisierung am meisten

    Die Studie zeigt auch, wer von der Digitalisierung im Gesundheitswesen am meisten profitiert: 70 Prozent des erreichbaren Nutzens kommen den Leistungserbringern zugute, also vor allem Ärzten und Krankenhäusern. 30 Prozent landen bei den Krankenversicherungen. „Das räumt das alte Argument vieler Leistungserbringer gegen die Digitalisierung aus, dass sie ihnen außer Arbeit nichts einbrächte“, stellt Stefan Biesdorf fest.

    Digitale Lösungen senken aber nicht nur Kosten, sie können auch Probleme entschärfen. Teleberatungen beispielsweise werden der Studie zufolge den Personalmangel insbesondere in ländlichen Regionen abmildern. Außerdem haben sie ein Nutzenpotenzial von bis zu 4,4 Milliarden Euro. Die Möglichkeit für Patienten und Ärzte, eine virtuelle Beratung durch Spezialisten in Anspruch zu nehmen, könne den Zeitaufwand für Arzt- und Facharztbesuche erheblich reduzieren und den Bedarf an niedergelassenen Spezialisten, insbesondere in ländlichen Gebieten, reduzieren. Dort könne die mobile Anbindung von Pflegepersonal die Versorgung weiter verbessern. Mit einer digitalen Lösung hätten die Pflegekräfte ortsunabhängig vollen Zugriff auf Patienteninformationen und könnten Befunde unterwegs über Tablets dokumentieren. Somit wäre eine effiziente, kontinuierliche Versorgung und Überwachung der Patienten in der ambulanten Pflege gewährleistet.

    „Im europäischen Vergleich ist Deutschland bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen abgehängt“, stellt Volker Amelung, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Managed Care (BMC), fest. An finanziellen Mitteln und technologischen Voraussetzungen fehle es nicht. Es sei allein eine Frage der Haltung. „Im deutschen Gesundheitswesen gibt es viele Akteure, für die der Status-quo besser ist als die Veränderung durch die Digitalisierung.“ Der BMC mit seinen rund 200 Mitgliedern aus nahezu allen Bereichen des Gesundheitswesens versteht sich als Innovationsforum an der Schnittstelle zwischen Politik, Wissenschaft und Gesundheitswirtschaft und bringt sich durch Publikationen, Veranstaltungen und Vernetzung der Akteure in den gesundheitspolitischen Diskurs ein.

    Pressestelle McKinsey&Company, 27.09.2018

  • Psychologische Beratung für die Generation Smartphone

    Psychische Erkrankungen unter Jugendlichen sind stark angestiegen. Um die Betroffenen leichter mit Hilfsangeboten zu erreichen, können Therapeuten dank sozialer Medien und Smartphone neue Wege beschreiten. Hierfür entwickelten Wissenschaftler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) im Rahmen der zweijährigen EU-Initiative „Therapy 2.0“ zusammen mit Partnern aus sieben verschiedenen Ländern Leitlinien und Trainingsmaterial für Berater, Therapeuten, Lehrer und Flüchtlingshelfer.

    WhatsApp, Facebook, Skype und das Smartphone – die so genannte Generation Smartphone nutzt neue Kommunikationswege. Damit verändern sich auch deren Konsumgewohnheiten, Online-Angebote sind die Norm. Wer diese Generation erreichen will, muss deshalb neue Wege beschreiten. Dies gilt auch für jene, die therapeutisch oder beratend tätig sind und jungen Erwachsenen mit psychischen, psychosozialen und psychosomatischen Störungen wie beispielsweise Depressionen, Angstzuständen oder Panikstörungen helfen wollen. Hier empfehlen sich laut des Barmer Arztreports 2018 niederschwellige Formen wie Online-Angebote, um die Betroffenen zu erreichen. Dass dieser Ansatz notwendig ist, zeigt der Arztreport ebenfalls: In Deutschland stieg die Zahl der 18- bis 25-jährigen Menschen mit psychischen Erkrankungen und Störungen zwischen 2005 und 2016 um 38 Prozent von 1,4 Millionen auf 1,9 Millionen. Somit war 2016 etwa ein Viertel der gesamten Altersgruppe von einer psychischen Erkrankung bedroht oder betroffen.

    Die neuen Möglichkeiten der Online-Welt

    Um das Bewusstsein für und das Potenzial von Informations- und Kommunikationstechnologie in Beratungs- und Therapieprozessen zu schärfen, haben sich acht Partner aus sieben europäischen Ländern in den letzten zwei Jahren in der Initiative „Therapy 2.0 – Counselling and Therapeutic Interactions with Digital Natives“ zusammengetan. Gefördert wurde dieses Projekt durch das EU-Erasmus+-Programm. Ziel der Initiative war es, Beratern und Therapeuten zu helfen, ihre Tätigkeiten auf Online-Angebote auszuweiten. Hierfür entwickelten die Teilnehmer der Therapy 2.0-Initiative verschiedene Instrumente, die sich leicht in die therapeutische Praxis einbinden lassen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Instituts für Lern-Innovation (ILI) der FAU leiteten dabei die inhaltliche Entwicklung der Instrumente. „Eine unserer Aufgaben war es, zu Beginn eine europaweite Bedarfsanalyse zu erstellen“, sagt Psychologin Evelyn Schlenk vom ILI. Hierfür befragten die FAU-Forscher unter anderem Berater, Therapeuten, Berufsverbände und Flüchtlingshelfer. Dabei zeigte sich, dass in Deutschland und anderen europäischen Staaten die Möglichkeiten moderner Kommunikationstechnologie noch nicht weit in den Therapiealltag eingebunden sind. In Ländern wie Kroatien oder Slowenien gibt es hingegen bereits ausgefeilte Online-Beratungsstrukturen.

    „Es besteht zudem vor allem in technischer und rechtlicher Hinsicht Unsicherheit“, sagt Schlenk. „Therapeuten und Berater fragen sich zum Beispiel, welche Vorteile und mögliche Einschränkungen es bei Online-Angeboten gibt oder für welche Beratungs- und Behandlungsformen diese überhaupt geeignet sind. Hinzu kommen noch praktische Fragen nach beispielsweise Daten- und Patientenschutz, Kosten oder Abrechnungsmöglichkeiten.“ Hierfür entwickelten die Projektpartner Leitlinien, die Beratern und Therapeuten helfen, ihre Kompetenzen auf eine Online-Umgebung umzusetzen, Schulungsmaterial als Ergänzung dieser Leitlinien, Sammlungen weltweiter Beispiele aus der Praxis, eine Plattform als virtuelle Lernumgebung sowie eine App, die sämtliche Materialen beinhaltet.

    Auch in der Flüchtlingshilfe einsetzbar

    Dieser Online-Ansatz soll auch jungen Flüchtlingen zugutekommen. Die meisten von ihnen haben traumatische Erfahrungen gemacht und leiden häufig an posttraumatischen Belastungsstörungen. Ihre wichtigsten Kommunikationsmittel sind Smartphones. Da ihre Sprachkenntnisse oft schlecht sind, braucht die konventionelle Beratung einen weiteren Ansatz, der Medien nutzt, in denen diese Jugendlichen zu Hause sind. Nicht zuletzt eröffnet dies auch Wege der Gewaltprävention, was aufgrund der traumatischen Fluchterfahrungen sinnvoll sein kann.

    Mehr Informationen unter https://www.ecounselling4youth.eu/

    Pressestelle der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, 28.09.2018

  • Drogen- und Suchtbericht 2018 erschienen

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, hat am 18. Oktober 2018 in der Bundespressekonferenz den neuen Drogen- und Suchtbericht vorgestellt. Der aktuelle Bericht ist eine umfassende Bestandsaufnahme zur Verbreitung des Suchtmittelkonsums in Deutschland und gibt einen Überblick über alle neuen gesetzlichen Regelungen und Projekte im Themenfeld Drogen und Sucht.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Während es weiter positive Entwicklungen bei den Kindern und Jugendlichen beim Tabak- und Alkoholkonsum zu verzeichnen gibt, sehen wir bei den neuen Produkten wie E-Zigaretten, Wasserpfeifen und Co. einen klaren Aufwärtstrend, sowohl bei Jugendlichen als auch bei den Erwachsenen. Hier müssen wir das Präventionsangebot weiter ausbauen. Auch Alkohol wird in Deutschland noch deutlich zu viel und vor allem viel zu gedankenlos getrunken. Das müssen wir ändern, denn für viele bedeutet Alkohol ein echtes Problem.“

    Durch die Folgen des Alkoholkonsums entstehen pro Jahr volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von knapp 40 Milliarden Euro. Jeder sechste in Deutschland trinkt Alkohol in einem gesundheitlich schädlichen Ausmaß. Auch der Cannabiskonsum bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen stieg leicht an.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Der neue Drogen- und Suchtbericht zeigt deutlich, vor welchen Herausforderungen wir in Deutschland im Bereich Suchtmittelkonsum stehen, aber auch, wieviel wir bei Prävention und Gesetzgebung bisher erreicht haben. Ob Cannabis als Medizin, das Präventionsgesetz oder die Novellierung des Substitutionsrechtes – all diese Schritte waren richtig und wichtig für unser Land. Jedoch können wir noch nicht sagen: Wir sind am Ziel. Ich will weniger Alkoholkonsum, weniger Drogentote, weniger Raucher und mehr Hilfe für Kinder aus suchtbelasteten Familien. Es gibt noch viel zu tun – für mich als Drogenbeauftragte, aber auch für alle. Jeder kann und muss hier einen Beitrag leisten.“

    Die Drogenbeauftragte rief dazu auf, Drogen- und Suchterkrankungen nicht ausschließlich in Fachkreisen zu diskutieren. Ziel muss es sein, das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein für dieses Thema zu erweitern und aufzuzeigen, dass Sucht Auswirkungen auf nahezu alle Lebenswelten hat. Ob Wirtschaft, Sport, Medien oder Kommune: Suchterkrankungen stellen nicht nur die Betroffenen und deren Angehörige, sondern Deutschland insgesamt vor Herausforderungen. Dies ist auch der  Schwerpunkt der diesjährigen Jahrestagung der Drogenbeauftragten „Stadt, Land, Sucht – Wer übernimmt Verantwortung?“ am 7. November in Berlin.

    Drogen- und Suchtbericht 2018 als PDF
    Drogen- und Suchtbericht 2018 als Flipbook
    Weitere Informationen unter: www.drogenbeauftragte.de

    Pressestelle der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, 18.10.2018

  • Psychische Erkrankungen in Deutschland – Schwerpunkt Versorgung

    45 Milliarden Euro direkte Gesundheitskosten und 15 Prozent aller Arbeitsunfähigkeitstage pro Jahr, jeder vierte Erwachsene in Deutschland ist betroffen. Der gemeinsame Nenner: All diese Zahlen beschreiben die aktuelle Lage zum Thema psychische Erkrankungen in Deutschland. Das am
    10. Oktober, dem Internationalen Tag der Seelischen Gesundheit, erschienene Dossier der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) ist die übersichtliche Faktensammlung zum psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssystem. Die Fachgesellschaft zeigt anhand von Daten und Grafiken, aber auch mit Hintergrundgeschichten und Kurzinterviews aus Sicht von Ärzten, Betroffenen und Angehörigen auf, was die Barrieren von heute und die Chancen von morgen im Zusammenspiel der verschiedenen Sektoren sind. Anknüpfend daran formuliert das DGPPN-Standpunktepapier konkrete Handlungsfelder.

    Als Stimme der psychischen Gesundheit hat die Fachgesellschaft in ihrem Dossier erstmals alle wichtigen Daten und Fakten rund um das psychiatrisch-psychotherapeutische Hilfesystem in Deutschland aus verschiedenen wissenschaftlichen Quellen in einer kompakten Publikation zusammengetragen. Das erste Kapitel widmet sich der Prävalenz psychischer Erkrankungen und gibt Aufschluss darüber, welche Störungsbilder in welcher Häufigkeit in welchen Bevölkerungsgruppen vorkommen. Kapitel zwei behandelt die gravierenden Folgen psychischer Erkrankungen und im dritten Kapitel stehen die Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen im Vordergrund. Es wird dargestellt, wie komplex die Angebote sind und wie notwendig, um Betroffene am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen. Hinter all diesen Zahlen stehen Lebensgeschichten von Menschen mit psychischen Erkrankungen, deren Angehörigen und Familien sowie auch die Geschichten der behandelnden Ärzte, die täglich im Einsatz sind, um den Betroffenen durch Krisen zu helfen und ihnen mehr Lebensqualität zurückzugeben. Daher dürfen auch Berichte von Menschen, die mit dem psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgungssystem verbunden sind, im DGPPN-Dossier nicht fehlen. Entstanden ist eine sachliche Analyse mit klaren Botschaften, die Chancen und Barrieren des psychiatrischen Hilfesystems beleuchtet.

    Daran anknüpfend hat der DGPPN-Vorstand ein Standpunktepapier erarbeitet, das anhand der vier Schwerpunktthemen Versorgung, Forschung, Nachwuchs und Qualität die nötigen Weichenstellungen herausarbeitet, um die Psychiatrie und Psychotherapie der Zukunft patientenorientiert, zeitgemäß und nachhaltig zu gestalten. „Den Problemanalysen müssen jetzt Lösungen folgen. Dafür sollen die vorliegenden Standpunkte der DGPPN Impulse geben. Den Leitprinzipien Patientenwohl und Wissenschaftlichkeit verpflichtet, werden Lösungsansätze formuliert, die unverzichtbar für eine zukunftsfähige Psychiatrie sind“, kommentiert DGPPN-Präsident Professor Arno Deister.

    Das DGPPN-Dossier, das Standpunktepapier für eine zukunftsfähige Psychiatrie sowie zahlreiche Info-Grafiken stehen zum Download bereit oder können per E-Mail an sekretariat@dgppn.de in Papierform bei der DGPPN-Geschäftsstelle angefordert werden

    Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), 10. Oktober 2018

  • Forschungsprojekt zum BTHG

    Das Kooperationsprojekt „Partizipatives Monitoring der aktuellen Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts bis 2021“ beobachtet von September 2018 bis August 2021 die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und angrenzender Fragestellungen aus sozialrechtlicher und soziologischer Perspektive. Dazu sollen u. a. eigene empirische Erhebungen durchgeführt werden. Im Fokus der Analysen und Kommentierungen steht die Teilhabe am Arbeitsleben.

    Das Projekt der Deutschen Vereinigung für Rehabilitation e. V. (DVfR) und ihrer Partnerinnen und Partner an der Humboldt-Universität zu Berlin, der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Universität Kassel sowie am Zentrum für Sozialforschung Halle führt das Monitoring der Entwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts mit neuen Forschungsthemen fort. Hintergrund ist das stufenweise Inkrafttreten des BTHG, verbunden mit seiner Rechtsauslegung sowie mit Fragen der Akzeptanz durch die betroffenen Akteure. Das Projekt hat das Ziel, die Umsetzung der Reformschritte zu beobachten, zu analysieren und aus wissenschaftlicher wie praktischer Sicht zu kommentieren. Die Forschung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales aus Mitteln des Ausgleichsfonds gefördert und durch einen interdisziplinären Beirat begleitet. Zu den Forschungsschwerpunkten bis 2021 zählen u. a.:

    • die Neuregelungen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA),
    • die Rolle der Schwerbehindertenvertretung oder
    • Fragen der Bedarfsermittlung nach § 13 SGB IX.

    „Es wird zu beobachten sein, ob und wie die Verknüpfung von medizinischer Rehabilitation, LTA, begleitenden Hilfen, Teilhabe an Bildung, sozialer Teilhabe und Krankenbehandlung zukünftig gelingt, wie sie in gemeinsamen Empfehlungen, regionalen Vereinbarungen und in der Begutachtungspraxis umgesetzt wird und wie die Rechtsprechung mit den neuen Regelungen umgeht“, erklärt der DVfR-Vorsitzende Dr. Matthias Schmidt-Ohlemann.

    Verstärkt stehen neben rein rechtlichen Aspekten auch eigene empirische Erhebungen im Fokus: Wie bewerten unterschiedliche Akteure in der Rehabilitation wichtige Neuerungen durch das BTHG, etwa die Mitbestimmungsrechte für den Werkstattrat und die Implementierung von Frauenbeauftragten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), das Budget für Arbeit oder Alternativen zur WfbM? Neben Arbeitgebern, Leistungsträgern und -anbietern sollen vor allem Menschen mit Behinderungen zu Wort kommen.

    Im Rahmen des Monitoring-Prozesses werden Vorschläge zur Klärung, Weiterentwicklung oder Umsetzung der neuen Regelungen entwickelt und diese in Fachveranstaltungen sowie auf der interaktiven Plattform „Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht“ zur Diskussion gestellt. Regelmäßige Online-Diskussionen zu ausgewählten Themen stehen allen Interessierten offen und ermöglichen eine niedrigschwellige Partizipation.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite: www.reha-recht.de/monitoring

    Über reha-recht.de

    Das Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht unter www.reha-recht.de dient als Plattform für die Verbreitung der nicht hinreichend bekannten, zuletzt durch das Bundesteilhabegesetz geänderten Rechtsnormen v. a. des SGB IX. Hierzu werden die aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis sowie Gesetzgebungsprozesse analysiert und kommentiert. Der juristischen Fachöffentlichkeit und Akteuren in Betrieben, Institutionen und Verbänden steht damit ein Forum für den interdisziplinären Austausch zu Rechtsfragen zur Verfügung. Ziel ist es, die Anwendung und Weiterentwicklung des Rehabilitations- und Teilhaberechts zu unterstützen.

    Pressestelle der Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR), 10.10.2018

  • TANDEM – Modellprojekt zur Vernetzung der Behindertenhilfe und der Suchthilfe

    Ende 2018 startet das Bundesmodellprojekt „TANDEM – Besondere Hilfen für besondere Menschen im Netzwerk der Behinderten- und Suchthilfe“. Das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Modellprojekt wird von der LWL-Koordinationsstelle Sucht durchgeführt, durch die FOGS GmbH wissenschaftlich evaluiert und durch einen Fachbeirat begleitet. Gesucht sind nun Einrichtungen, die geeignet sind, an diesem Projekt teilzunehmen. Bewerbungsfrist ist der
    9. November 2018. Weitere Informationen finden sich in der Ausschreibung.

    Projekthintergrund und Projektziele

    Inklusion und Normalisierungskonzepte führen zu Veränderungen in der Lebenswelt von Menschen mit geistiger Behinderung. Eine selbstständigere und unabhängigere Lebensführung birgt aber zugleich auch mehr Möglichkeiten, Suchtmittel zu erwerben und zu konsumieren. Dabei ist das Risiko für einen Substanzmissbrauch mindestens dem von Menschen ohne geistige Behinderung gleichwertig. Bei einer bestehenden Problematik stehen sowohl Sucht- als auch Behindertenhilfe vor einer großen Herausforderung. Spezialisierte Hilfeangebote bei konsum- oder suchtbezogenen Problemlagen von erwachsenen Menschen mit einer geistigen Behinderung existieren in Deutschland bislang nur wenige.

    Um Menschen mit geistiger Behinderung und einem Suchtproblem eine adäquate Unterstützung anbieten zu können, müssen die Hilfeangebote bedarfsgerecht ausgestaltet sein. Zentral ist dabei die Vernetzung der Behinderten- und der Suchthilfe. Hier setzt TANDEM konkret an: Jeweils eine Einrichtung der Sucht- und der Behindertenhilfe agieren gemeinsam als Projekttandem. Die Fachkräfte werden in der Anwendung ausgewählter Hilfsangebote geschult und setzen diese an ihrem Projektstandort gemeinsam um. Es werden zwei bereits erprobte Konzepte aus den Niederlanden adaptiert und durch das von der LWL-Koordinationsstelle Sucht entwickelte selektive Suchtpräventionsprogramm „SAG NEIN!“ ergänzt.

    • SUMID – Q ist ein niederländisches Screeninginstrument (Fragebogen) zur Einschätzung des Schweregrades einer Substanzstörung bei Menschen mit einer geistigen Behinderung.
    • SAG NEIN! richtet sich als selektives Präventionsprogramm an Schülerinnen und Schüler von Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung. Das Programm ist dabei dem Lernverhalten angepasst. Im Projektverlauf wird das Programm an weitere Settings der Behindertenhilfe angepasst.
    • Less Booze or Drugs (LBoD) ist eine niederländische, kognitiv verhaltenstherapeutische Maßnahme mit zwölf Einzel- und zwölf Gruppensitzungen. Das Programm berücksichtigt zentrale Aspekte der kognitiven Verhaltenstherapie und hat diese für die Zielgruppe angepasst.

    Die Materialien sowie deren Anwendung werden jeweils auf deutsche Verhältnisse und unterschiedliche Settings der Sucht- und der Behindertenhilfe angepasst und im Projektverlauf gemeinsam mit allen Projektbeteiligten gender- und zielgruppengerecht weiterentwickelt. Menschen mit geistiger Behinderung werden an der (Weiter-)Entwicklung der Maßnahmen beteiligt.

    Zusätzlich werden weitere bereits bestehende Präventions-, Beratungs- und Behandlungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung und Suchtproblemen  systematisch erfasst und in einer Online-Datenbank bereitgestellt.

    Je eine Einrichtung der Suchthilfe und der Behindertenhilfe bewerben sich gemeinsam als TANDEM-Projektstandort. Von jeder Einrichtung beteiligen sich zwei Fachkräfte an dem Projekt – also insgesamt vier Fachkräfte je Projektstandort.

    Quelle: Ausschreibung zur Teilnahme am Bundesmodellprojekt: TANDEM – Besondere Hilfen für besondere Menschen im Netzwerk der Behinderten- und Suchthilfe (2018-2021), LWL-KS, Oktober 2018

  • Nur noch kurz die Arbeitsmails checken

    Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes greift mittlerweile fast jeder Zweite von zu Hause auf seine Arbeitsmails zu – besonders häufig über das Smartphone. Die Technik erlaubt eine flexible Arbeitsorganisation ohne räumliche und zeitliche Grenzen. Wer diese Möglichkeiten allerdings unbedacht nutzt, riskiert unerwünschte Folgen für die psychische Gesundheit.

    Tagebuchstudie untersucht kurzfristige Erschöpfungsfolgen

    Arbeitspsycholog/innen des Leibniz-Instituts für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo) haben untersucht, wie sich die berufliche Smartphone-Nutzung nach Feierabend auf das psychische Wohlbefinden am nächsten Arbeitstag auswirkt. Hierzu haben sie eine Tagebuchstudie durchgeführt: 63 Proband/innen haben über zehn Arbeitstage zweimal täglich Online-Fragebögen ausgefüllt. Jeden Morgen sollten sie angeben, wie intensiv sie ihr Smartphone am Abend zuvor für berufliche Zwecke genutzt hatten und wie ihr Schlaf in der Nacht war. Am Nachmittag wurden sie nach ihren Arbeitsaufgaben und aktuellen Erschöpfungssymptomen gefragt.

    Die Studie bestätigt: Mobil erreichbar bleiben ist belastend. Es kostet uns viel Energie, zwischen den Rollen als Beschäftigte/r und als Privatperson hin- und herzuwechseln. Denn die Rollen sind mit verschiedenen Erwartungen des Arbeitgebers einerseits sowie von Familie und Freunden andererseits verbunden. Gleichzeitig müssen Aufmerksamkeit und Konzentration aufrechterhalten werden. Dieses Wechselspiel kann schnell die persönlichen Kapazitäten übersteigen.

    Der Tag danach – wenn der Akku zu schnell leer ist

    Die Folgen lassen nicht lange auf sich warten: Der beruflich motivierte Griff zum Smartphone wirkt sich unmittelbar auf den nächsten Tag aus. Verlangt der Job am nächsten Tag, dass wir unsere Impulse kontrollieren, Ablenkungen widerstehen oder innere Widerstände überwinden, nehmen wir diese Anforderungen als deutlich belastender wahr als an anderen Tagen. Als Folge fühlen wir uns überproportional stark erschöpft. „Berufliche Smartphone-Nutzung in der Freizeit wie auch viele Aufgaben während der Arbeitszeit erfordern, dass wir uns kontrollieren und unser Verhalten an die aktuelle Situation anpassen. Solche „Selbstkontrollprozesse“ kosten Energie. Ist die erschöpft, sinkt unsere Leistungsfähigkeit“, erklärt IfADo-Studienautorin und Arbeitspsychologin Lilian Gombert.

    Wer gut schläft, beugt Beanspruchungsfolgen vor

    Doch nicht jeder Griff zum Firmen-Smartphone wird zum Problem: Bei Proband/innen, die im Anschluss ans mobile Weiterarbeiten gut schliefen, wurde das Wohlbefinden am nächsten Tag nicht weiter beeinflusst. Der Grund: Die Qualität des Schlafes spielt eine wichtige Rolle für unsere Erholung. Haben wir gut geschlafen, starten wir mit mehr Energie in den nächsten Tag. „Wenn ein Projekt fertig werden muss, lässt es sich nicht immer vermeiden, auch nach Feierabend noch E-Mails zu beantworten. Dann sollte man aber darauf achten, gut und ausreichend lang zu schlafen“, so Gombert. Dabei helfen können feste Schlafroutinen – zum Beispiel jeden Tag zur selben Zeit ins Bett zu gehen. Die Studie wurde im „International Journal of Environmental Research and Public Health“ veröffentlicht.

    Wichtig auf Unternehmensebene sind nachvollziehbare Regeln, wie das Smartphone für berufliche Zwecke genutzt werden soll. Eine entscheidende Rolle spielen hier Führungskräfte, die Richtlinien und Erwartungen für die Erreichbarkeit nach Feierabend kommunizieren, aktiv mittragen – und selbst einhalten.

    Originalpublikation:
    Gombert, L., Konze, A.-K., Rivkin, W., & Schmidt, K.-H. (2018). Protect Your Sleep When Work is Calling: How Work-Related Smartphone Use During Non-Work Time and Sleep Quality Impact Next-Day Self-Control Processes at Work. International Journal of Environmental Research and Public Health, 15(8), 1757. doi: 10.3390/ijerph15081757, https://www.mdpi.com/1660-4601/15/8/1757

    Pressestelle des Leibniz-Instituts für Arbeitsforschung, TU Dortmund, 30.08.2018

  • Was Kiffern hilft, mit dem Kiffen aufzuhören

    Cannabiskonsum kann Probleme bereiten. Da hilft mitunter nur der Ausstieg oder zumindest eine deutliche Reduktion. In einer Studie aus Kanada haben David Hodgins und Jonathan Stea Cannabiskonsumierende dazu befragt, wie sie ihren einstmals problematischen Cannabiskonsum überwinden konnten. Auszusteigen war ein häufiger Rat, aber nicht immer.

    Hodgins und Stea haben 119 Personen persönlich interviewt und die Aussagen der Befragten nach Kategorien sortiert. 57 Prozent der Befragten waren seit mindestens zwölf Monaten konsumfrei, andere gaben an, dass sie das Kiffen durch Reduzierung weitestgehend in den Griff gekriegt haben. Etwas weniger als die Hälfte der Befragten hatte professionelle Beratung in Anspruch genommen, andere hatten ihren Konsum ohne fremde Hilfe beendet oder reduziert.

    Persönliche Konsumgründe und Motivation zur Verhaltensänderung

    Was hat den Befragten am meisten geholfen? Aus den Antworten konnten Hodgins und Stea zwölf unterschiedliche Begründungen herausarbeiten. Unabhängig davon, ob die Befragten aus dem Konsum ausgestiegen sind oder nur reduziert haben, sagten sie am häufigsten, dass ihnen das Nachdenken über ihre persönlichen Konsumgründe geholfen habe. Auch die Beschäftigung mit ihrer Motivation, eine Verhaltensänderung in die Tat umzusetzen, wurde als hilfreich erachtet.

    Personen, die sich ohne die Hilfe anderer mit ihrem Cannabiskonsum auseinandergesetzt haben, fanden es auch hilfreich, sich schonungslos vor Augen zu führen, welche Probleme der Cannabiskonsum ihnen tatsächlich bereitet. Die Bedeutung von professioneller Beratung oder auch die Nutzung von Selbsthilfe-Informationen wurde erwartungsgemäß stärker von den Personen hervorgehoben, die entsprechende Angebote in Anspruch genommen haben.

    Der Willenskraft wurde hingegen keine so große Bedeutung beigemessen. Lediglich zehn Prozent der Befragten sagten, dass ihr Wille entscheidend zum Ausstieg oder der erfolgreichen Reduktion beigetragen habe. Unter den Personen, die fremde Unterstützung genutzt haben, wiesen nur vier Prozent der Willenskraft eine wichtige Rolle im Ausstiegs- oder Reduktionsprozess zu.

    Externe Hilfe und Ausstieg am häufigsten empfohlen

    Interessanterweise gab es kaum Gruppenunterschiede bei der Frage, was sie anderen Menschen empfehlen würden, die von ihrem problematischen Cannabiskonsum loskommen wollen. Sowohl Personen, die professionelle Hilfe für den Ausstieg genutzt haben, als auch jene, die es aus eigener Kraft geschafft haben, empfehlen mehrheitlich, sich externe Hilfe zu holen. Dies kann professionelle Beratung, aber auch die Hilfe von Freunden oder Familienmitgliedern sein.

    Die Frage, ob sie anderen Personen eher den Ausstieg oder die Reduktion nahelegen würden, wurde je nach Gruppenzugehörigkeit unterschiedlich bewertet. Rund zwei von drei Personen, die professionelle Hilfe genutzt haben, empfehlen den Ausstieg. Von den Befragten, die ihren Cannabiskonsum ohne Hilfe bewältigt haben, empfehlen immerhin noch 38 Prozent den Ausstieg, 23 Prozent finden allerdings auch die Reduktion erstrebenswert. Viele der Befragten würden diese Frage jedoch nicht pauschal beantworten, sondern ihre Empfehlung von der adressierten Person abhängig machen.

    Hodgins und Stea schlussfolgern, dass es sinnvoll sein kann, Personen mit problematischem Cannabiskonsum unterschiedliche Beratungsangebote zu machen. Vielen ist vermutlich schon mit Selbsthilfe-Materialen geholfen, während ein Teil der Betroffenen besonders von persönlichen Gesprächen mit professionellen Beraterinnen und Beratern profitiert.

    Originalpublikation:
    Hodgins, D. C. & Stea, J. N. (2018). Insights from individuals successfully recovered from cannabis use disorder: natural versus treatment-assisted recoveries and abstinent versus moderation outcomes. Addict Sci Clin Pract, 13: 16. https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC6065061/

    Quelle: www-drugcom.de, 14.09.2018

    Weitere Informationen zum Umgang mit Cannabis und zum Entzug gibt es hier:
    AUFHÖREN ZU KIFFEN – INFOPORTAL | ONLINEKURS | COMMUNITY

  • Speed Check

    Amphetamine sind illegale Drogen und besonders wirksame Stimulanzien. Der Konsum ist grundsätzlich mit zahlreichen gravierenden gesundheitlichen Risiken verbunden. Häufiger Amphetaminkonsum kann zu einer starken psychischen Abhängigkeit und Schädigungen der Nervenzellen des Gehirns führen. Darüber hinaus steigt das Risiko für einen Herzinfarkt oder Schlaganfall.

    Auf dem Internetportal http://www.drugcom.de bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit einem neuen Online-Selbsttest anonym und qualitätsgesichert die Möglichkeit, das persönliche Risikoprofil zu erstellen, wenn Menschen Amphetamine konsumieren. Der „Speed Check“-Test gibt Hinweise auf eine Substanzabhängigkeit und regt dazu an, den Konsum kritisch zu überdenken und zu verändern. Empfehlungen zum Konsumausstieg begleiten das neue Selbsttest-Angebot.

    Amphetamine gehören neben Cannabis zu den am häufigsten konsumierten illegalen Drogen in Deutschland. Die auch als „Speed“ oder „Pep“ bezeichneten Amphetamine werden nicht nur in der Party-Szene, sondern auch zur Leistungssteigerung in Beruf, Freizeit, Ausbildung oder Studium eingesetzt. In der Befragung „Epidemiologischer Suchtsurvey 2015“ zu Konsum und Missbrauch von psychoaktiven Substanzen in der deutschen Allgemeinbevölkerung gaben 1,1 Prozent der Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren an, in den letzten zwölf Monaten Amphetamine konsumiert zu haben. Aktuelle Daten der BZgA-Drogenaffinitätsstudie zeigen, dass insbesondere junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren Amphetamine nehmen: Zwei Prozent dieser Befragungsgruppe gaben an, Amphetamine konsumiert zu haben.

    Unter dem Motto „Check yourself!“ bietet die BZgA seit 2001 auf dem Internetportal http://www.drugcom.de aktuelle und wissenschaftlich fundierte Informationen sowie Selbsttests und Beratung zum Konsum von legalen und illegalen Substanzen. Der neue Online-Selbsttest „Speed Check“ berücksichtigt unterschiedliche Motive für den Amphetaminkonsum und die individuellen Lebensumstände der Konsumenten. Ziel des Tests ist es, dazu zu motivieren, den Konsum selbstkritisch zu hinterfragen und möglichst einzustellen.

    Zum Selbsttest „Speed Check“: https://www.drugcom.de/selbsttests/speed-check/

    Für die BZgA-Drogenaffinitätsstudie 2015 zum Suchtmittelkonsum junger Menschen in Deutschland wurden 7.004 Personen im Alter von zwölf bis 25 Jahren im Zeitraum von März bis Juni 2015 befragt. Die Studie ist abrufbar unter: http://www.bzga.de/forschung/studien-untersuchungen/studien/suchtpraevention/

    Pressestelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), 13.09.2018