Kategorie: Kurzmeldungen

  • Sterblichkeit durch Rauchen

    Die Zahl ostdeutscher Frauen, die an den Folgen des Rauchens sterben, könnte unerwartet und dramatisch in die Höhe schnellen, wie Berechnungen des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock bis zum Jahr 2036 zeigen. Demnach klettert die Sterblichkeit (also die Wahrscheinlichkeiten, in einem bestimmten Alter zu sterben) allein durch Lungenkrebs in den nächsten Jahrzehnten für ostdeutsche Frauen im Alter ab 50 Jahren kontinuierlich in die Höhe. Lungenkrebs gilt als ein starkes Indiz für Folgen des Rauchens. „Auch alle anderen Raucherkrankheiten werden häufiger, etwa Arterienverkalkung, Herzinfarkte oder weitere Krebsarten“, sagt Mikko Myrskylä, Direktor des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung (MPIDR), der die Forschungsergebnisse jetzt im führenden demografischen Fachjournal „Demography“ veröffentlichte.

    Gleichzeitig prognostizieren die MPIDR-Forscher, dass sowohl die Sterblichkeit allein durch Lungenkrebs als auch die durch Rauchen allgemein ausgelöste Sterblichkeit für westdeutsche Frauen im Alter 50+ dauerhaft sinken wird. Denn ganz anders als im Osten sinkt der Tabakkonsum im Westen kontinuierlich.

    Die allgemeine Sterblichkeit der Frauen von 50 bis 69 liegt momentan im Osten unter der im Westen. Die MPIDR-Demografen prognostizieren jedoch, dass die allgemeinen Sterberaten im Osten die im Westen in 20 Jahren (2036) wegen des sich ändernden Tabakkonsums um fast zehn Prozent übersteigen werden. Allein dieser Überschuss von fast zehn Prozent in der allgemeinen Sterblichkeit bedeutet 800 Todesfälle durch Rauchen unter den 50 bis 69-jährigen Frauen im Osten.

    „Die Politik ermöglicht diesen Zuwachs an Todesfällen in Ostdeutschland“, sagt Mikko Myrskylä. Eine aggressivere Anti-Raucher-Politik könnte den starken Anstieg des Tabakkonsums unter ostdeutschen Frauen eindämmen, glaubt der Demograf. So ließen sich Todesfälle verhindern. „Deutschland ist bei politischen Maßnahmen gegen das Rauchen laxer als andere EU-Länder“, bemängelt Myrskylä. „Als einziges Land erlaubt es zum Beispiel uneingeschränkt Tabakaußenwerbung, etwa an Plakatwänden.“ Rauchen sei in Deutschland generell sehr viel breiter akzeptiert als in anderen EU-Staaten. „Die neuen Bundesländer werden gerade zum abschreckenden Beispiel dafür, was passiert, wenn die Politik die Tabakprävention vernachlässigt und ignoriert, wie sich die Verhaltensnormen verändern“, sagt Myrskylä.

    MPIDR-Forscher Myrskylä befürchtet, dass die Zunahme des Tabakkonsums im Osten unbemerkt bleiben und keinerlei Gegenmaßnahmen zur Folge haben könnte, da die tödlichen Konsequenzen an den Sterblichkeitsdaten bisher kaum ablesbar sind. Die positive Entwicklung der weiblichen Lebenserwartung im Osten gilt bisher vielmehr als Erfolgsgeschichte. In der DDR war die Lebenserwartung deutlich niedriger als in der Bundesrepublik. Die Sterblichkeit war entsprechend im Osten höher als im Westen. Nach der Wiedervereinigung schloss sich die Ost-West-Schere jedoch rasant. Besonders schnell holten die ostdeutschen Frauen auf. Die Altersgruppe von 50 bis 69 hat inzwischen sogar eine niedrigere Sterblichkeit als in den alten Bundesländern. Doch das Ost-West-Verhältnis wird sich laut MPIDR-Berechnungen wieder umkehren, da sich das Rauchverhalten in verschiedene Richtungen entwickelt.

    „Es dauert 15 bis 25 Jahre, bis eine Steigerung beim Rauchen in den Sterblichkeitsdaten sichtbar wird“, sagt Myrskylä. „Wir müssen heute etwas unternehmen, um unnötige Todesfälle in der Zukunft zu verhindern.“ Die MPIDR-Prognosen basieren auf Projektionen des Tabakkonsums, die sich aus Daten der Forschungserhebung „Sozio-oekonomisches Panel“ (SOEP) ergeben. Die Wissenschaftler berechneten den Tabakkonsum als die Summe an Jahren, in denen eine Frau bis zum Alter von 40 Jahren insgesamt geraucht hat.

    Am stärksten wirken sich die Veränderungen für die 50 bis 54-jährigen Frauen aus, wie an ihrem Tabakkonsum und den Todesfällen durch Lungenkrebs ablesbar ist (siehe Grafik): Im Westen haben die Todesfälle aktuell ein Maximum von 32 Toten pro 100.000 Frauen erreicht, deutlich vor dem Osten mit 26 Fällen. Dies ist eine Folge des Rauchens: Für Frauen, die 1980-84 Teenager waren (14 bis 18 Jahre alt), lag der durchschnittliche Tabakkonsum im Westen (10,6 Jahre) noch klar über dem im Osten (8,8 Jahre).

    Unerwartete Todesfälle durch Rauchen. Grafik: Max-Planck-Institut für demografische Forschung

    Nach der Wiedervereinigung wendet sich das Blatt. Der Tabakkonsum der Frauen, die in den Nachwendejahren (1990-94) Teenager waren, steigt im Osten auf 9,6 Jahre und überholt den im Westen, der auf 9,3 Jahre gefallen ist. Das wird sich bei den Todesfällen bemerkbar machen: Wenn diese Frauen in zehn Jahren zwischen 50 und 54 sein werden, werden die Sterberaten für Lungenkrebs im Osten die im Westen eingeholt haben (29 bzw. 28 Tote pro 100.000 Frauen).

    Völlig umgekehrt haben wird sich die Situation in zwanzig Jahren, wenn unter den dann 50 bis 54-Jährigen im Westen nur noch 21 von 100.000 Frauen an Folgen des Rauchens sterben werden, während die Rate im Osten um mehr als die Hälfte darüber liegen wird (31 Todesfälle pro 100.000 Frauen). Diese Frauen waren zu Beginn des neuen Jahrtausends (2000-2004) Jugendliche. Wenn der Tabakkonsum wie prognostiziert weiter steigt, werden sie im Westen bis zum 40. Lebensjahr nur noch sieben Jahre ihrer Lebenszeit Raucherinnen gewesen sein, im Osten aber inzwischen 10,6 Jahre – so viel wie der ehemalige Maximalwert im Westen.

    In Deutschland mangelt es an leicht verfügbaren Daten über Rauchgewohnheiten, die als Frühwarnsystem dienen könnten. Raucherquoten gegliedert nach Alter, Geschlecht und Region sind kaum verfügbar und lückenhaft. Die MPIDR-Forscher berechneten deshalb als Maß für den Tabakkonsum die Lebenszeit, die insgesamt bis zum Alter von 40 Jahren geraucht wurde, aus Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP). Diese Forschungserhebung ist nur Wissenschaftlern, nicht aber Öffentlichkeit und Politik zugänglich.

    Wenn sich diese Maßzahl für den Tabakkonsum ändert, lässt sich daraus nicht eindeutig auf die Art der Verhaltensänderung schließen. Steigt die als Raucherin verbrachte durchschnittliche Lebenszeit, kann dies daran liegen, dass mehr Frauen rauchen, oder daran, dass sie für längere Zeit als früher rauchen (sie beginnen früher im Leben oder hören später auf) – oder beides.

    Die Forscher nutzten Daten über Todesfälle durch Lungenkrebs aus der Todesursachenstatistik der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und vom Statistischen Bundesamt. Alle Werte ab 2013 sind prognostiziert.

    Original-Veröffentlichung:
    Tobias Vogt, Alyson van Raalte, Pavel Grigoriev, Mikko Myrskylä: The German East-West Mortality Difference: Two Cross-Overs Driven by Smoking, Demography, DOI 10.1007/s13524-017-0577-z

    Pressestelle des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung, 10.05.2017

  • »SUCHT SUCHT RESPEKT«

    Zum 40. Suchtkongress des Fachverbandes Drogen- und Suchthilfe e.V. treffen sich am 15. und 16. Mai 2017 in Berlin rund 300 Fachkräfte aus der Arbeit mit abhängigkeitskranken Menschen. Im Mittelpunkt des Programms steht die Würde des suchtkranken Menschen. Dazu gehören ein respektvoller Umgang, die Gewähr der Menschenwürde und ein neues Denken im Umgang mit der ‚Krankheit Sucht‘. Der Kongress will auch untersuchen, wie der respektvolle Umgang im Suchthilfesystem umgesetzt wird. Zum Abschluss diskutieren die Teilnehmer*innen das Memorandum „Das Stigma von Suchterkrankungen verstehen und überwinden“, das zukünftig die Grundlagen für einen würdigen Umgang mit suchtkranken Menschen abbilden soll.

    Einem Obdachlosen wird die Behandlung seiner Suchterkrankung verweigert, weil er „nicht rehafähig“ ist. Eine medikamentenabhängige Frau erhält keine Förderung für einen Arbeitsplatz, weil die Arbeitsagentur keine Angebote für Abhängigkeitskranke macht. Ein junger Mensch bekommt keine Ausbildungsstelle, weil er wegen Cannabiskonsums in Bayern im Gefängnis saß. Es gibt viele Beispiele dafür, wie Menschen, die in ihrem Leben suchtmittelabhängig geworden sind oder Suchtverhalten gezeigt haben, von Behörden oder von ihrer Umwelt daran gehindert werden, an einem normalen gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

    Bereits 1968 stellte das Bundessozialgericht fest: Sucht ist Krankheit. Seit 1975 ist dank der „Eingliederungshilfeverordnung“ festgelegt, dass Suchtkranke zu den Personen mit einer seelischen Behinderung zählen. Seit 2009 ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland verbindlich und geltendes Recht. Ihr Ziel ist die Umsetzung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen. Diese rechtlichen Schritte haben den Anspruch suchtkranker Menschen auf Hilfe verbessert. Eingelöst wird dieser Anspruch dennoch nicht immer. Noch immer werden Suchtkranke diskriminiert, von Leistungen ausgeschlossen, im Zusammenhang mit illegalen Drogen strafrechtlich verfolgt und – ebenso wie ihre Angehörigen – mit ihrer schwierigen Situation alleine gelassen.

    Das Gesundheitswesen ist den übergeordneten Grundsätzen des Grundgesetztes verpflichtet. Hierzu gehören der Schutz der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG), das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2 Abs. 1 GG) und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG). In diesem Zusammenhang stellen die Förderung der körperlichen, psychischen und seelischen Gesundheit und die Abwehr entsprechender Gefährdungen eine wesentliche Aufgabe der Gesundheitspolitik dar (Aktionsplan Drogen und Sucht der Bundesregierung).

    Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

    Abhängigkeitskranke Menschen werden durch ihre Erkrankung daran gehindert, so am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, wie sie es sich wünschen. Fachkräfte in den Einrichtungen der Suchthilfe erfahren täglich, inwieweit die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erfüllt sind. Und sie sehen da noch Nachbesserungsbedarf, z. B. bei folgenden Fragen:

    • Existieren für Suchtkranke staatliche „Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden“, so wie es die Behindertenrechtskonvention fordert?
    • Berücksichtigen die Sozialleistungsträger die individuellen Bedarfe abhängigkeitskranker Menschen und beachten sie das Selbstbestimmungsrecht?
    • Erhalten Abhängigkeitskranke Zugang zu Bildung, Ausbildung und Beschäftigung?

    Die Antworten auf diese Fragen lauten: ja, ein bisschen! Es gibt Mindeststandards und Leitlinien für Einrichtungen und Dienste teilweise bei den Ländern und teilweise bei den Verbänden. Es gibt ein SGB IX, das sich den Bedarfen behinderter Menschen gerecht zu werden bemüht. Und es gibt auch teilweise Angebote, die Menschen Zugang zu Arbeit bieten. Dies alles ist aber zufällig, unsystematisch und abhängig vom Engagement der Aktiven vor Ort. So herrscht eine Menschenwürde nach dem Zufallsprinzip, das ist weit entfernt vom Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes.

    Der Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. stellt fest: Suchtkranke besitzen das Potenzial, ihre Lebenssituation zu verändern und ihre Interessen zu vertreten. Gesellschaft und Leistungsträger, aber auch die Suchthilfe, sind aufgerufen, diese Ressourcen zu nutzen und den Betroffenen ein möglichst großes Maß an Selbstbestimmung zu ermöglichen. Das bedeutet, die Betroffenenkompetenz, aber auch die Sucht-Selbsthilfe, angemessen in die Verbesserung der Lebenslagen einzubinden.

    Ein stigmafreier Umgang mit Suchtkrankheiten

    Suchtkrankheiten treten bei Menschen aus allen sozialen Schichten auf. Trotzdem werden Personen mit Suchtproblemen und ihre Angehörigen als Randgruppe betrachtet und stigmatisiert. Das Stigma vergrößert die Probleme mit der Sucht, es macht das Leben der Betroffenen und ihrer Angehörigen schwerer. Zum Abschluss des 40. fdr+sucht+kongresses werden die Teilnehmer*innen ein Memorandum diskutieren, das von einer Arbeitsgruppe der Universität Greifswald unter dem Titel „Das Stigma von Suchterkrankungen verstehen und überwinden“ formuliert wurde.

    Der Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. stellt mit den Autoren*innen des Memorandums fest: Ein stigmafreier Umgang mit Suchtkrankheiten ist möglich. Entstigmatisierung bedeutet, bessere Lösungen für Suchtprobleme zu finden und verfügbar zu machen:

    • Präventionsmaßnahmen müssen auf stigmatisierende Effekte hin überprüft werden. Gesundheitsförderung und Prävention können stigmatisierend sein, wenn sie Betroffene abwerten und ausgrenzen, indem z. B. die Darstellung überzeichneter Verläufe der Abschreckung dienen soll. Der durch Abschreckung erzielte primärpräventive Effekt ist zweifelhaft, jede Überzeichnung und Stereotypisierung schadet aber der Minderheit der Betroffenen. Strategien zur Steigerung der Akzeptanz von Früherkennung müssen entwickelt und evaluiert werden, z. B. durch die Einbettung von suchtspezifischen Frühinterventionen in eine ganzheitliche Verhaltensprävention, die sich auf verschiedene Gesundheits- und Risikoverhalten bezieht.
    • Die Separierung der Hilfesysteme muss überwunden werden. Noch immer müssen bis zu fünf verschiedene Kosten- und Leistungsträger in einen Hilfeplan einbezogen werden, um Abhängigkeitskrankheiten zu behandeln und individuelle Leistungen genehmigen. Der Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. fordert Leistungen aus einer Hand in einem Umfang, der nicht von Budgets oder persönlichen Einschätzungen von Sachbearbeiter*innen bestimmt wird, sondern von einem objektiv ermittelten Teilhabebedarf.
    • Betroffene und Angehörige sollten gezielt befähigt werden, sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung zu wehren (Empowerment). Um die Würde von Personen mit Substanzabhängigkeiten zu wahren, sollten akzeptierte, sichere, legitime und funktionale Lebensräume gestaltet werden.
    • Die Behindertenrechtskonvention fordert staatliche „Mindeststandards und Leitlinien für die Zugänglichkeit von Einrichtungen und Diensten, die der Öffentlichkeit offenstehen oder für sie bereitgestellt werden“. Für Suchtkranke fehlen bisher diese bundesweiten Vereinbarungen. Sie zu schaffen, ist vordringliche Aufgabe des Bundes und der Länder.
    • Die Behindertenrechtskonvention fordert Zugang zu gemeindenahen Unterstützungsdiensten. Durch die unzureichende Finanzierung ambulanter Suchthilfe kann dieser Zugang nicht umfassend gewährt werden. Der Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. fordert eine finanzielle Förderung der gemeindenahen ambulanten Suchthilfe auf Grundlage der notwendigen Leistungen und nicht der vorhandenen Budgets.
    • Jeder suchtkranke Mensch hat einen individuellen Bedarf und ein Recht auf Selbstbestimmung. Die Leistungsträger der gesetzlichen Sozialversicherung, die für die meisten Hilfen für Suchtkranke zuständig ist, sind aufgefordert, sich abseits von verwaltungsmäßigen Routinen an personenzentrierten Angeboten und dem Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen zu orientieren.
    • Die Behindertenrechtskonvention formuliert das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Durch die gegenwärtige Praxis der Arbeitsförderung kann bestenfalls ein Prozent der Betroffenen den Zugang zur Teilhabe an Arbeit erlangen. Arbeitsagenturen und Jobcenter müssen allen Menschen, bei denen eine Abhängigkeitserkrankung diagnostiziert ist, angemessene Angebote zur Teilhabe an Arbeit in kürzester Zeit zur Verfügung stellen.
    • Suchtkranke Menschen besitzen das Potenzial, sich und ihre Interessen zu vertreten. Der Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. fordert, dass Politik, Leistungsträger und die Suchthilfe diese Ressourcen für ein möglichst großes Maß an Selbstbestimmung der Betroffenen nutzen, sie im Sinne des Empowerment einbinden und der SuchtSelbstHilfe Raum geben, ihre Kompetenzen angemessen einzubringen.

    Anmeldung und Programm zum 40. fdr+sucht+kongress http://www.fdr-online.info/project/40-fdrsuchtkongress/

    Memorandum „Das Stigma von Suchterkrankungen verstehen und überwinden“ http://www.dg-sucht.de/fileadmin/user_upload/pdf/aktuelles/Memorandum_Stigmatisierung.pdf

    Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. (fdr), 05.05.2017

  • Die Augen müssen nicht wandern

    Den Fingern des Therapeuten mit den Augen folgen: Diese Therapieform ist seit den 1980er Jahren Bestandteil der so genannten EMDR-Therapie zur Behandlung einer posttraumatischen Belastungsstörung. Schließlich steht das Kürzel EMDR für „Eye Movement Desensitization and Reprocessing“, zu Deutsch: Desensibilisierung und Aufarbeitung mithilfe von Augenbewegungen. Eine aktuelle Studie deutet nun jedoch darauf hin, dass der Erfolg der Therapie nicht davon abhängt, dass die Augen sich tatsächlich bewegen. Wie die Deutsche Gesellschaft für Psychosomatische Medizin und Ärztliche Psychotherapie (DGPM) betont, wirft das Ergebnis Fragen zum Mechanismus der Therapie auf.

    „Es reicht offenbar aus, wenn der Patient sich auf einen unbewegten Punkt konzentriert“, sagt Professor Dr. med. Martin Sack von der Abteilung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum rechts der Isar in München, der die Studie geleitet hat. Die EMDR-Methode wurde Ende der 1980er Jahre von der amerikanischen Psychologin Dr. Francine Shapiro für die Traumatherapie entwickelt. Sie hatte bei sich selbst beobachtet, dass fokussierte Augenbewegungen Erleichterung bringen können, wenn die Gedanken um schwere Probleme kreisen. Die EMDR gestaltete sie dann gezielt als Expositionstherapie, bei der ein Patient das traumatische Geschehen in Gedanken noch einmal wachruft. Während er sich der belastenden Erinnerung stellt, richtet er seine Aufmerksamkeit aber zugleich auf die Hand des Therapeuten, die sich hin und her bewegt. Bei ruhig gehaltenem Kopf werden seine Augen so zu gerichteten Bewegungen animiert.

    In der aktuellen Studie wurden insgesamt 139 Patienten mit posttraumatischer Belastungsstörung (PTSD) behandelt. Die Therapeuten folgten dabei entweder dem klassischen EMDR-Konzept mit Handbewegungen oder sie wandelten es leicht ab und hielten die Hand still. Patienten einer dritten Gruppe wurden nur zur gedanklichen Exposition aufgefordert, ohne dass ihnen ein spezieller optischer Fokus angeboten wurde. Bei der Auswertung zeigte sich, dass alle drei Behandlungsgruppen von der Therapie, die bis zu acht Sitzungen umfasste, profitierten: PTSD-Symptome wie unfreiwillige Rückblenden (Flashbacks), Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Unruhe und Angstzustände hatten am Ende der Therapiephase deutlich abgenommen. Der positive Effekt war bei den beiden Gruppen, die einen externen Fokus angeboten bekommen hatten, wesentlich stärker ausgeprägt als bei der Gruppe ohne Fokus. „Überraschend war jedoch, dass es keinen zusätzlichen Nutzen brachte, wenn der Therapeut die Hand bewegte“, sagt Studienleiter Professor Sack. Das lasse darauf schließen, dass es für den Therapieerfolg nicht entscheidend sei, dass die Augen sich bewegten.

    Einer verbreiteten Theorie zur EMDR zufolge führen die Augenbewegungen dazu, dass das Gehirn bilateral stimuliert wird – dass also beide Gehirnhälften zugleich angesprochen und vernetzt werden. Dem wurde eine harmonisierende und ausgleichende Wirkung zugesprochen. „Offenbar ist die Bilateralität aber nicht entscheidend“, sagt Professor Dr. med. Johannes Kruse, Präsident der DGPM, der ebenfalls an der Studie mitwirkte. Die Ergebnisse deuteten vielmehr darauf hin, dass der therapeutische Effekt auf der geteilten Aufmerksamkeit beruhe. Womöglich lasse sie das traumatisierende Geschehen in den Hintergrund treten, nehme ihm seine dominierende Stellung und ermögliche es, eine schützende Distanz aufzubauen. Es sei denkbar, dass auf diese Weise eine Umbewertung der traumatischen Situation stattfinde.

    Wünschenswert wäre nach Ansicht der Autoren, die der EMDR zugrundeliegenden Mechanismen in weiteren Studien genauer zu erforschen, um den Effekt der geteilten Aufmerksamkeit noch besser für therapeutische Behandlungen nutzbar machen zu können.

    Quelle:
    M. Sack et al.: A Comparison of Dual Attention, Eye Movements, and Exposure Only during Eye Movement Desensitization and Reprocessing for Posttraumatic Stress Disorder: Results from a Randomized Clinical Trial. Psychother Psychosom 2016;85:357-365. DOI: 10.1159/000447671

    Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.,  30.03.2017

  • Wiesn-Studie

    An Besuchern des Münchner Oktoberfests konnten Forscher des Klinikums der Universität München und des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislaufforschung e.V. (DZHK) zeigen, dass mit höherem Alkoholspiegel das Risiko für Herzrhythmusstörungen ansteigt. Die Studie, die ganz aktuell in der Zeitschrift „European Heart Journal“ veröffentlicht wurde, untersucht erstmals einen Zusammenhang zwischen akutem Alkoholkonsum und Herzrhythmusstörungen prospektiv, d.h. während bzw. unmittelbar nach dem Alkoholkonsum, an einer großen Anzahl von Probanden.

    Die Ergebnisse sind deshalb von besonderer Bedeutung, da Mediziner seit langem vermuten, dass durch Alkohol ausgelöste Herzrhythmusstörungen unter Umständen zu Vorhofflimmern führen können. Besteht Vorhofflimmern über einen längeren Zeitraum, können Schlaganfälle oder eine Herzschwäche die Folge sein. Dieser vermutete Zusammenhang zwischen dem Genuss großer Alkoholmengen über einen kurzen Zeitraum und dem Auftreten von Herzrhythmusstörungen bei sonst eigentlich Herzgesunden wird als „Holiday Heart Syndrome“ bezeichnet, wurde jedoch bislang nur in kleinen Studien und nicht prospektiv nachgewiesen.

    Unter der Führung der Wissenschaftler PD Dr. med. Stefan Brunner und PD Dr. med. Moritz Sinner, beide aus der Medizinischen Klinik und Poliklinik I des Klinikums der Universität München, konnten im Jahr 2015 an allen 16 Festtagen auf dem Münchener Oktoberfest 3.028 freiwillige Teilnehmer untersucht werden. Dabei hatten die Teilnehmer unterschiedliche Mengen an Alkohol konsumiert. Die Alkoholspiegel reichten dementsprechend von 0 bis 3,0 Promille (0-3,0 g/kg), der laut Studienprotokoll für die Teilnahme maximal erlaubten Alkoholmenge. Das Alter der Teilnehmer lag im Mittel bei 35 Jahren, 30 Prozent der Teilnehmer waren Frauen. Die Forscher registrierten Elektrokardiogramme (EKGs) mit einem tragbaren, Smartphone-basierten System, um den Herzrhythmus zu analysieren. Der Alkoholspiegel wurde mit einem Atemalkoholmessgerät erfasst. Bei der Durchführung des Projektes wurden die Autoren durch die Stiftung für Biomedizinische Alkoholforschung, das Deutsche Zentrum für Herz-Kreislaufforschung e.V. (DZHK) und die Europäische Kommission unterstützt.

    Die Häufigkeit der Herzrhythmusstörungen in der Allgemeinbevölkerung liegt bei ca. ein bis vier Prozent. In ihrer Studie fanden die Forscher Herzrhythmusstörungen bei 30,5 Prozent der Teilnehmer. In 25,9 Prozent der Fälle lag dabei eine so genannte Sinustachykardie vor, bei der das Herz schneller als normal schlägt. Die Atemalkoholkonzentration war dabei signifikant mit einem erhöhten Risiko für Herzrhythmusstörungen in Verbindung zu bringen: pro zusätzlichem Gramm pro Kilogramm Alkohol erhöhte sich das Risiko für Herzrhythmusstörungen um 75 Prozent.

    Die Forscher untersuchten zusätzlich den Einfluss von gewohnheitsmäßigem, chronischen Alkoholkonsum bei 4.131 Teilnehmern der so genannten KORA S4 Studie (Kooperative Gesundheitsforschung im Raum Augsburg), einer Untersuchung in der Allgemeinbevölkerung. „Diese Teilnehmer entsprechen der typischen Allgemeinbevölkerung. Die Allermeisten waren bei der Untersuchung gesund und allenfalls wenige waren schwere Trinker. Für diese Studie quantifizierten wir die mittlere konsumierte Alkoholmenge in Gramm pro Tag“, erklärt Dr. Sinner.

    In der KORA Studie wiesen nur 2,7 Prozent der Teilnehmer Herzrhythmusstörungen auf, wobei 0,4 Prozent eine Sinustachykardie hatten. Es bestand dennoch auch hier eine geringe, jedoch signifikante Assoziation zwischen der täglichen Alkoholmenge und Sinustachykardie. Die Wahrscheinlichkeit hierfür erhöhte sich um drei Prozent pro zusätzlichem Gramm Alkohol pro Tag. „Wir bestätigten den Zusammenhang zwischen Sinustachykardie und chronischem Alkoholkonsum in der KORA Studie. Zwar war der Effekt deutlich schwächer verglichen mit dem Einfluss von akutem Alkoholkonsum, dennoch konnten wir unsere Hauptergebnisse auf dem Oktoberfest bestätigen“, ergänzt Dr. Sinner.

    „Der Ausgangspunkt unserer Untersuchungen waren die nicht ausreichend schlüssigen Berichte über das ‚Holiday Heart Syndrom‘, das durch akuten Alkoholkonsum ausgelöste Vorhofflimmern. In unserer Studie konnten wir zwar nicht unmittelbar nachweisen, dass es aufgrund von akutem Alkoholkonsum sofort zu Vorhofflimmern kommt. Jedoch fanden wir eine sehr starke und robuste Assoziation mit zwischen Alkohol und Herzrhythmusstörungen, die als Vorstufe von Vorhofflimmern angesehen werden können“, geben die Autoren an.

    Die Forscher hegen den Verdacht, dass die auf dem Oktoberfest erfassten Herzrhythmusstörungen oftmals nur zeitlich begrenzt waren und diese zu einem Ende kamen, wenn die Teilnehmer wieder nüchtern wurden. Sicher ist dies jedoch nicht, da die EKGs nur einmalig registriert wurden. Sollten Teilnehmer bereits eine zugrundeliegende Herzerkrankung aufweisen, könnte die durch den Alkohol ausgelöste Herzrhythmusstörung auch fortdauern. „Um diese Fragen endgültig beantworten zu können, werden wir weitere Forschungsergebnisse mit längerer Erfassung des EKGs nach Alkoholkonsum benötigen“, fassen die Autoren zusammen.

    Originalpublikation:
    Alcohol consumption, sinus tachycardia, and cardiac arrhythmias at the Munich Octoberfest: results from the Munich Beer Related Electrocardiogram Workup Study, by Stefan Brunner et al. European Heart Journal. doi: 10.1093/eurheartj/ehx156

    Pressestelle des Klinikums der Universität München, 26.04.2017

  • Wolfram-Keup-Förderpreis 2018

    Der Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V. (buss) vergibt zum fünften Mal den „Wolfram-Keup-Förderpreis“ für die beste wissenschaftliche oder praxisorientierte Arbeit auf dem Gebiet der Entstehung und Behandlung von Substanzmissbrauch, Substanzabhängigkeit oder Verhaltenssucht.

    Aus dem Nachlass des Projektes „Frühwarnsystem zur Erfassung von Veränderungen der Missbrauchsmuster chemischer Substanzen in der Bundesrepublik Deutschland“, das Professor Wolfram Keup initiiert und bis zu seinem Tod am 4. Januar 2007 geleitet hat, wird zur Erinnerung an den Stifter alle zwei Jahre der „Wolfram-Keup-Förderpreis“ öffentlich ausgeschrieben und vergeben.

    Alle Personen und Institutionen, die sich in der wissenschaftlichen Forschung oder der therapeutischen Behandlungspraxis mit dem Thema Sucht beschäftigen, sind aufgefordert, sich mit eigenen Untersuchungen oder Projekten um den Wolfram-Keup-Förderpreis 2018 zu bewerben. Die vorgelegten Arbeiten müssen sich mit der Entstehung oder der Behandlung von Substanzmissbrauch, Substanzabhängigkeit oder Verhaltenssucht beschäftigen. Dabei kann es sich um wissenschaftliche Studien handeln, aber auch um die Realisierung von Präventionsmaßnahmen oder die Erprobung von Behandlungskonzepten. Der Förderpreis ist mit einem Preisgeld von 2.000 € ausgestattet.

    Einsendeschluss ist der 31. Oktober 2017. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Wissenschaftlichen Jahrestagung des buss am 21. März 2018 in Berlin. Weitere Details finden Sie in den Ausschreibungsunterlagen unter www.suchthilfe.de.

    Kontakt:
    Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe e.V.
    Prof. Dr. Andreas Koch
    Wilhelmshöher Allee 273
    34131 Kassel
    Tel. 0561/77 93 51
    Fax 0561/10 28 83
    buss@suchthilfe.de
    www.suchthilfe.de

    Bundesverband für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss), 26.04.2017

  • Narzissmus im Netz

    Soziale Medien wie Facebook und Twitter spielen im Leben vieler Menschen weltweit eine große Rolle. Knapp zwei Milliarden Menschen waren Ende 2016 auf Facebook aktiv, 500 Millionen posten regelmäßig Bilder auf Instagram, mehr als 300 Millionen kommunizieren via Twitter. Inwieweit soziale Medien bevorzugt von Menschen mit einer narzisstischen Ader genutzt werden, haben zahlreiche Studien in den vergangenen Jahren untersucht – mit widersprüchlichen Ergebnissen. Mal war der Zusammenhang zwischen Narzissmus und dem Auftritt bei Facebook, Twitter und Co. eindeutig gegeben, mal nur schwach nachweisbar, und bisweilen drehte er sogar ins Gegenteil.

    Neue Ergebnisse präsentieren jetzt Wissenschaftler des Leibniz Instituts für Bildungsverläufe Bamberg und der Universität Würzburg. Sie konnten zeigen, dass es einen schwachen bis mäßig stark ausgeprägten Zusammenhang zwischen einer bestimmten Form von Narzissmus und den Aktivitäten in sozialen Medien gibt. Beim differenzierten Blick auf bestimmten Verhaltensweisen oder auf die Herkunft der Teilnehmer zeigt sich in einigen Fällen sogar ein ausgeprägter Effekt.

    Verantwortlich für diese Studie sind Professo r Markus Appel, Inhaber des Lehrstuhls für Medienkommunikation an der Universität Würzburg, und Dr. Timo Gnambs, Leiter des Arbeitsbereichs Educational Measurement am Leibniz-Institut für Bildungsverläufe, Bamberg. Sie haben für ihre Meta-Analyse die Ergebnisse aus 57 Studien mit insgesamt mehr als 25.000 Teilnehmern zusammengefasst. Ihre Ergebnisse haben sie jetzt im „Journal of Personality“ veröffentlicht.

    Narzissten halten sich für besonders begabt, bemerkenswert und erfolgreich. Sie lieben es, sich vor anderen zu präsentieren, und brauchen die Bestätigung durch Dritte: So beschreiben Psychologen das typische Verhalten von Menschen, die landläufig als Narzissten bezeichnet werden. „Dementsprechend wird vermutet, dass soziale Netzwerke wie Facebook für sie eine ideale Bühne bieten“, sagt Markus Appel. In dem Netzwerk finden sie leicht eine große Zahl von Adressaten; sie können dort gezielt die Informationen über sich preisgeben, die ihnen ins Konzept passen. Und sie können akribisch an ihrer Selbstdarstellung feilen. Kein Wunder, dass deshalb schon frühzeitig in der Wissenschaft die Befürchtung aufkam, soziale Netzwerke könnten Narzissten geradezu ausbrüten.

    Ganz so schlimm ist die Situation anscheinend nicht, wie die jetzt veröffentlichte Meta-Analyse zeigt. Drei Hypothesen haben die beiden Wissenschaftler darin auf ihren Wahrheitsgehalt untersucht. Zum einen die These, dass die prahlerischen Narzissten häufiger in sozialen Netzwerken zu finden sind als Vertreter einer anderen Form von Narzissmus – des sogenannten „verletzlichen Narzissmus“. Letztere sind geprägt von einer starken Unsicherheit, einer Überempfindlichkeit im Umgang mit anderen Menschen und mit dem Drang, sich von der Öffentlichkeit zurückzuziehen.

    Die zweite These besagt, dass der Zusammenhang zwischen Narzissmus und der Zahl der Freunde sowie bestimmten Aktivitäten der Selbstpräsentation deutlich größer ist – verglichen mit den sonstigen Aktivitäten, die in sozialen Netzwerken möglich sind.

    In ihrer dritten Hypothese stellen die Wissenschaftler die Behauptung auf, dass der Link von Narzissmus und dem Verhalten im Netz kulturellen Einflüssen unterliegt. In Kulturen, in denen das Individuum weniger zählt als die Gemeinschaft oder in denen die Rollen eindeutig festgeschrieben sind, bieten soziale Medien Narzissten die Chance, aus diesem Gerüst von Regeln auszubrechen und sich so zu präsentieren, wie es für sie in der Öffentlichkeit nicht möglich wäre.

    Tatsächlich bestätigt die Auswertung der 57 Studien die Hypothesen der Wissenschaftler. Großspurige Narzissten sind in sozialen Netzwerken häufiger anzutreffen als „verletzliche Narzissten“. Und je größer die Zahl der Freunde und je häufiger jemand Bilder von sich hochlädt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass es sich um einen Narzissten handelt. Dabei spielt das Geschlecht der Nutzerinnen und Nutzer keine Rolle; auch das Alter zeigt keinen Einfluss. Typische Narzissten verbringen mehr Zeit in ihrem Netzwerk als der durchschnittliche Besucher, und sie zeigen dort typische Verhaltensmuster.

    Geteilt fällt das Ergebnis für den Einfluss der Kultur auf das Nutzungsverhalten aus. „In Ländern, in denen ausgeprägte soziale Hierarchien und eine ungleiche Machtverteilung im Durchschnitt eher akzeptiert werden wie etwa Indien oder Malaysia, ist die Korrelation zwischen Narzissmus und dem Verhalten in sozialen Medien stärker ausgeprägt als in Ländern wie etwa Österreich oder den USA“, sagt Markus Appel. Einen vergleichbaren Einfluss des Faktors „Individualismus“ zeigte die Auswertung der Daten aus 16 verschiedenen Ländern von vier Kontinenten hingegen nicht.

    Ist die vielzitierte „Generation Me“ also ein Produkt von sozialen Netzwerken wie Facebook und Instagram, weil diese narzisstische Tendenzen fördern? Oder sind ihre Vertreter sowieso da und finden nur auf diesen Seiten die ideale Spielwiese für sie? Diese Fragen konnten die beiden Wissenschaftler mit ihrer Studie nicht wirklich beantworten.

    „Wir vermuten, dass das Verhältnis von Narzissmus und dem Verhalten in sozialen Medien dem Muster einer sich selbst verstärkenden Spirale folgt“, sagt Markus Appel. Eine individuelle Disposition steuere die Netzaktivitäten; diese Aktivitäten wiederum verstärkten die Disposition. Um diese Frage endgültig zu klären, seien jedoch weitere Untersuchungen über längere Zeiträume hinweg notwendig.

    Publikation:
    Narcissism and Social Networking Behavior: A Meta-Analysis. Timo Gnambs and Markus Appel. Journal of Personality. DOI: 10.1111/jopy.12305

    Pressestelle der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, 11.04.2017

  • Vernachlässigung bei Kindern

    In einer aktuellen Studie haben Forscher der Medizinischen Fakultät der Universität Leipzig den Stresshormonpegel von misshandelten Kindern untersucht. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass ihr Pegel ab einem bestimmten Alter unter dem von nicht misshandelten Kindern liegt. Diese Reaktion hat weitreichende neurobiologische Folgen auf das Erleben und Verhalten. Die Studie wurde kürzlich im renommierten „Journal of Child Psychology and Psychatry“ veröffentlicht.

    Für die Untersuchung wurden über 500 Kinder einbezogen, etwa die Hälfte erfuhr in der Kindheit Gewalt, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung – sei es körperlich, emotional oder kognitiv. „In unserer Stichprobe hatten wir sehr viele vernachlässigte Kinder. Dieser Aspekt ist in der öffentlichen Wahrnehmung unterrepräsentiert, wir sprechen von der ‚Vernachlässigung der Vernachlässigung‘. Dabei kann die Vernachlässigung von Kindern schwerwiegende Folgen haben. In unserer Studie traten für diese Gruppe die größten Effekte im Stresshormonpegel auf“, sagt Dr. Lars White, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters am Universitätsklinikum Leipzig.

    Um den Stresshormonpegel von misshandelten und nicht misshandelten Kindern zu vergleichen, analysierten die Forscher den Cortisol-Spiegel der Kinder im Alter von drei bis 16 Jahren. Cortisol, umgangssprachlich auch als das Stresshormon bekannt, ist eines von vielen Stresshormonen, das dem Körper in bestimmten Situationen schnell und direkt Energie bereitstellt. Um das Hormon zu untersuchen, analysierten die Wissenschaftler die Haare von misshandelten Kindern sowie nicht misshandelten Kindern aus der LIFE CHILD Depression Kohorte des Leipziger Forschungszentrums für Zivilisationserkrankungen. Denn in den Haaren lagert sich das Cortisol über längere Zeiträume ein. „Das ist ein ganz besonderer Aspekt unserer Studie, denn die Haaranalyse für Stresshormone gibt es noch nicht lange, und sie wurde bislang noch nicht in einer so großen Stichprobe von belasteten und unbelasteten Kindern eingesetzt“, hebt White eine Besonderheit der Untersuchung hervor. Der Vorteil der Methode: Der Cortisol-Spiegel lässt sich so über mehrere Monate hinweg beobachten und zeigt die längerfristige Anpassung des Körpers an stressvolle Situationen.

    „In der Wissenschaft geht man davon aus, dass bei chronischem Stress – unter dem die misshandelten Kinder leiden – der Stresshormonpegel ab einem gewissen Punkt abfällt. Der Körper passt sich der Situation mit einer Erschöpfungsreaktion an, deswegen fällt der Stresshormonpegel dann unter den normalen Wert, womöglich auch um andere Körpersysteme vor zu großer Cortisol-Ausschüttung zu schützen“, erklärt Studienleiter Dr. Lars White. Für diese Annahme liefert die aktuelle Leipziger Studie einen guten Beleg: Misshandelte Kinder wiesen darin einen niedrigeren Cortisol-Spiegel auf als nicht misshandelte Kinder. Besonders deutlich lässt sich dieser Effekt bei Kindern mit Vernachlässigungserfahrungen und Misshandlungen im Säuglingsalter beobachten.

    „Wir wissen, dass vernachlässigte und misshandelte Kinder in ihrem Leben dauerhaft hohem Stress ausgesetzt sind, aber ihre biologischen Stressregulationssysteme sind zunehmend weniger in der Lage, diese Stresserfahrungen so zu regulieren, dass sie zu einem gesunden Entwicklungsverlauf beitragen“, so White. Die Folgen des veränderten Cortisol-Spiegels sind gravierend: Im weiteren Verlauf kann es zu neurobiologischen Veränderungen kommen, die sich etwa in einer gesteigerten Aggressivität, Hyperaktivität oder auch Ängstlichkeit äußern.

    Allerdings trat der Effekt des zu niedrigen Stresshormonpegels erst bei Kindern ab neuneinhalb Jahren auf. „Daraus ergibt sich ein Zeitfenster in der frühen Kindheit, in dem der Effekt noch nicht zu beobachten ist. Interventionen wie Therapie- und Unterstützungsangebote müssen möglichst frühzeitig, also am besten vor dem neunten Lebensjahr, stattfinden, um die Lebensumstände für das Kind zu verbessern“, erläutert White die Implikationen der Untersuchung für die Praxis. So könne die Erschöpfungsreaktion und damit der Abfall des Stresshormonpegels noch verhindert werden.

    Die vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte Studie wurde unter Leitung der Leipziger Universitätsmedizin, der Klinik und Poliklinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik des Kindes- und Jugendalters unter der Leitung von Prof. Kai von Klitzing, in Zusammenarbeit mit Dr. Marcus Ising vom Max-Planck-Institut für Psychiatrie, Prof. Dr. Clemens Kirschbaum und Dr. Tobias Stalderder von der TU Dresden sowie Dr. Nicolas Tsapos vom Amt für Jugend, Familie und Bildung Leipzig durchgeführt.

    Publikation:
    Reduced hair cortisol after maltreatment mediates externalizing symptoms in middle childhood and adolescence, in Journal of Child Psychology and Psychiatry, doi: 10.1111/jcpp.12700

    Pressestelle der Universität Leipzig, 30.03.2017

  • DHS Jahrbuch Sucht 2017

    Am 11. April stellte die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) das „DHS Jahrbuch Sucht 2017“ vor. Dieses

    DHS Jahrbuch Sucht 2017, 288 S., ISBN 978-3-95853-276-2, € 20,00
    • fasst die neuesten Statistiken zum Konsum von Alkohol, Tabak, Arzneimitteln, illegalen Drogen sowie zu Glücksspiel und Suchtmitteln im Straßenverkehr zusammen (Zusammenfassung s. u.)
    • gibt die wichtigsten aktuellen Ergebnisse der Deutschen Suchthilfestatistik (DSHS) konzentriert wieder
    • informiert über die Versorgung und Rehabilitation Suchtkranker
    • präsentiert die aktuellen Themen „Medikamentenmissbrauch in Fitnessstudios und beim Kraftsport“ sowie „10 Jahre Rauchverbot – eine Presseschau“
    • setzt die Serie „Was Sie außerirdischen Besuchern besser nicht zu erklären versuchen“ mit dem Thema „Symbole, Zeichen und Signale“ fort
    • liefert  ein umfangreiches Adressverzeichnis deutscher und europäischer Einrichtungen im Suchtbereich

    Alkohol

    Im Jahr 2015 wurde in Deutschland mit 9,6 Liter reinem Alkohol ebenso viel getrunken wie im Jahr zuvor (9,6 Liter). Berücksichtigt man, dass der meiste Alkohol in Deutschland von 15- bis 65-Jährigen getrunken wird, erreicht der Durchschnittskonsum der Bevölkerungsmehrheit 14,6 Liter Reinalkohol. Damit bleibt der Pro-Kopf-Konsum in Deutschland unverändert auf sehr hohem Niveau. Der Gesamtverbrauch an alkoholischen Getränken sank im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um 1,02 Prozent auf 135,5 Liter pro Kopf der Bevölkerung. Auf den gesamten Alkoholkonsum, gemessen in Reinalkohol pro Kopf, entfallen 5,1 Liter auf Bier, 2,3 Liter auf Wein, 1,8 Liter auf Spirituosen und 0,4 Liter auf Schaumwein. Trotz eines geringen Konsumrückgangs kann keine Entwarnung gegeben werden. Wie die Ergebnisse repräsentativer Umfragen und Hochrechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, sind insgesamt 3,38 Millionen Erwachsene in Deutschland von einer alkoholbezogenen Störung in den letzten zwölf Monaten betroffen (Missbrauch: 1,61 Millionen; Abhängigkeit: 1,77 Millionen). 74.000 Todesfälle werden jährlich durch Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Tabak und Alkohol verursacht.

    Die Diagnose „Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F 10)“ wurde im Jahr 2015 mit 326.971 Behandlungsfällen als zweithäufigste Einzeldiagnose in Krankenhäusern gestellt. Bei Männern war dies die häufigste Hauptdiagnose in Krankenhäusern (238.747 Behandlungsfälle). Auch die Zahlen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die  2015 aufgrund eines akuten Alkoholmissbrauchs in Krankenhäusern stationär behandelt wurden, ist weiterhin hoch: Mit 21.907 Patienten zwischen zehn und 19 Jahren lag die Zahl nur 2,2 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Vergleich zur Behandlungszahl des Jahres 2000 (ca. 9.500 Behandlungsfälle) entspricht das immer noch einer Steigerung von 130,3 Prozent.

    Eine aktuelle Untersuchung beziffert die direkten und indirekten Kosten des Alkoholkonsums in Deutschland auf rund 40 Milliarden Euro. Dem stehen Einnahmen des Staates aus alkoholbezogenen Steuern von nur 3,191 Milliarden Euro (2015) gegenüber. Die Ausgaben für Alkoholwerbung in TV, Rundfunk, auf Plakaten und in der Presse belaufen sich 2015 auf 544 Millionen Euro, ungeachtet der Ausgaben für Sponsoring und Werbung im Internet.

    Tabak und E-Zigaretten

    Der Verbrauch von Zigaretten und von Feinschnitt hat 2016 abgenommen: Es wurden in Deutschland 75.016 Millionen Zigaretten konsumiert. Im Vergleich zu 81.267 Millionen Stück im Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 7,7 Prozent. Der Feinschnittverbrauch sank um 1,1 Prozent, von 25.470 Tonnen auf 24.188 Tonnen. Angestiegen ist dagegen der Konsum von Zigarren und Zigarillos auf 3.049 Millionen Stück (im Vorjahr 2.956 Millionen Stück; Anstieg um 3,2 Prozent). Außerordentlich stark zugenommen hat der Konsum von Pfeifentabak. Der Anstieg von 1.732 Tonnen im Jahr 2015 auf 2.521 Tonnen in 2016 entspricht 45,6 Prozent.

    Jede/r achte Deutsche ab 14 Jahren (11,8 Prozent) hat schon einmal E-Zigaretten probiert. Bei Männern lag der entsprechende Anteil mit rund 15 Prozent gegenüber neun Prozent deutlich höher als bei Frauen. Bei einem Großteil blieb es jedoch bei einmaligem Konsum: Lediglich 1,4 Prozent aller Personen verwendeten E-Zigaretten aktuell zum Zeitpunkt der Befragung, 2,2 Prozent haben in der Vergangenheit regelmäßig E-Zigaretten genutzt.

    Im Jahr 2013 starben rund 121.000 Menschen an den Folgen des Rauchens. Das waren 13,5 Prozent aller Todesfälle. Hinzu kommen schätzungsweise 3.300 Todesfälle durch Passivrauchen. Die durch das Rauchen entstandenen Kosten belaufen sich in Deutschland jährlich auf 79,09 Milliarden Euro, davon sind 25,41 Milliarden Euro direkte Kosten zum Beispiel für die Behandlungen tabakbedingter Krankheiten, Arzneimittel etc. und 53,7 Milliarden Euro indirekte Kosten zum Beispiel durch Produktivitätsausfälle.

    Psychotrope Medikamente

    Im Jahre 2015 wurden in der Bundesrepublik Deutschland rund 1,47 Milliarden Arzneimittelpackungen verkauft. Das entspricht einem Anstieg um drei Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Hälfte der Arzneimittel, die in den Apotheken abgegeben werden, nämlich 735 Millionen Packungen, ist nicht rezeptpflichtig. Die übrigen 50 Prozent oder 734 Millionen Arzneimittelpackungen sind nur gegen Vorlage eines Rezeptes erhältlich. Hier entspricht der Anstieg gegenüber dem Vorjahr ein Prozent.

    Der Gesamtumsatz der pharmazeutischen Hersteller betrug etwa 30,4 Milliarden Euro (+4,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr), der Umsatz in Apotheken 50,2 Milliarden Euro (inkl. MwSt.). Größter Einzelmarkt ist der Markt der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Im Jahr 2015 wurden hier 35,5 Milliarden Euro (+4,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr) für rund 657 Millionen verordnete (Fertig-)Arzneimittel (+1 Prozent gegenüber dem Vorjahr) ausgegeben.

    Vier bis fünf Prozent aller verordneten Arzneimittel besitzen ein eigenes Missbrauchs- und Abhängigkeitspotenzial, darunter vor allem die Schlaf- und Beruhigungsmittel mit Wirkstoffen aus der Familie der Benzodiazepine und der Benzodiazepinrezeptoragonisten. In den letzten Jahren sind die Verordnungen dieser Mittel im Rahmen der GKV zwar zurückgegangen, der Anteil der privat verordneten Mittel hat allerdings zugenommen. Die verkauften Benzodiazepine reichen immer noch aus, um etwa 1,2 bis 1,5 Millionen Abhängige von diesen Arzneimitteln zu versorgen. Die Gesamtzahl der Arzneimittelabhängigen wird auf bis zu 1,9 Millionen geschätzt. Von dieser unerwünschten Arzneimittelwirkung sind insbesondere Frauen im höheren Lebensalter betroffen. Die Häufigkeit der Verordnung von stark wirkenden Schmerzmitteln hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.

    Illegale Drogen

    Untersuchungen aus dem Jahr 2015 zeigen, dass mehr als jeder vierte Erwachsene (28,2 Prozent) wenigstens einmal im Leben eine illegale Droge konsumiert hat, bei den Jugendlichen ist es jeder Zehnte (10,2 Prozent). Nach wie vor ist Cannabis in allen Altersgruppen die am weitesten verbreitete illegale Droge und wurde von 7,3 Prozent der Jugendlichen und 6,1 Prozent der Erwachsenen im Zeitraum der letzten zwölf Monate konsumiert. In den Jahren seit 2011 ist die Prävalenz des Cannabiskonsums sowohl bei Jugendlichen als auch bei Erwachsenen angestiegen, ohne jedoch das Niveau der Jahre 2004 bzw. 2003 zu erreichen.

    Die Fall- und Sicherstellungszahlen der Polizeibehörden beschreiben zusammen mit den Konsumzahlen die Rauschgiftlage in Deutschland. Diese Lagebilderstellung durch die Landesämter und das Bundeskriminalamt basiert auf Auswertungen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), der Falldatei Rauschgift (FDR), des Informationssystems der Polizei (INPOL-Personendatei) und des polizeilichen Informationsaustauschs. Da es sich bei der Rauschgiftkriminalität um ein klassisches Kontrolldelikt handelt, bei dem ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Kontrollintensität der Strafverfolgungsbehörden und den polizeilich registrierten Straftaten besteht, spiegelt sich in nachfolgender Darstellung die Schwerpunktsetzung der Polizeibehörden des Bundes und der Länder wider. Rückschlüsse auf Veränderungen des Konsums können nicht gezogen werden.

    Deutlich angestiegen sind 2015 demnach die Fall- und Sicherstellungszahlen für Ecstasytabletten. Die Sicherstellungsfälle und -mengen für kristallines Methamphetamin (sog. Crystal) waren dagegen im zweiten Jahr in Folge rückläufig. Psychoaktive Stoffe (NPS), die vorrangig über das Internet vertrieben werden, nehmen auch 2015 weiter zu. Gegenteilig verhält es sich mit dem sichergestellten Heroin, das seit Jahren zurückgeht: 2015 wurde mit 210 Kilogramm ein Tiefstwert registriert. Allerdings verteilt sich diese Menge auf eine gegenüber dem Vorjahr gestiegene Fallzahl (3.061 Sicherstellungsfälle entspricht einem Anstieg von sieben Prozent im Vergleich zum Vorjahr). Die Sicherstellungsmenge von Kokain erreichte 2015 ein Rekordniveau, was durch Großsicherstellungen in Überseecontainern bedingt ist. Marihuana erreicht weiterhin mit Abstand die höchsten Fallzahlen. Erstmals seit mehreren Jahren stieg auch die Fallzahl der  Haschischsicherstellungen wieder an.

    Der Handel mit Rauschgift im Internet hat sich als ergänzender Vertriebsweg für Drogen in Deutschland etabliert. Er unterliegt einer sehr hohen Dynamik, was eine verlässliche Aussage bezüglich Qualität und Quantität der gehandelten Ware und der Anzahl der in diesem Bereich agierenden Marktplätze und Foren erschwert. Im Bereich von Cannabis hat auch in Deutschland der Anbau große Bedeutung. Die sichergestellte Pflanzenzahl in Indoorplantagen stieg 2015 deutlich.

    Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 1.226 drogenbedingte Todesfälle polizeilich registriert. Dies entspricht einem deutlichen Anstieg von 19 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit ist die Zahl der drogenbedingten Todesfälle erneut gestiegen. Diese Entwicklung steht einem zuvor mehrere Jahre zu beobachtenden rückläufigen Trend drogenbedingter Todesfälle gegenüber.

    Pathologisches Glücksspiel

    Die Lebenszeitprävalenz und die 12-Monats-Prävalenz der Teilnahme an Glücksspielen ist in der Bevölkerung seit 2009 von 87,1 Prozent bzw. 53,8 Prozent auf 77,6 Prozent bzw. 37,3 Prozent im Jahr 2015 zurückgegangen. Nach aktueller Studienlage ist 2015 bei 0,42 Prozent der bundesdeutschen Bevölkerung (241.000 Personen) ein problematisches Spielverhalten und bei 0,37 Prozent (215.000 Personen) ein pathologisches Spielverhalten erkennbar.

    Die ambulante Beratungsnachfrage von süchtigen Spieler/innen hat sich wenig geändert. Ihr Anteil in den Suchtberatungsstellen lag, bezogen auf Einzeldiagnosen, bei 7,8 Prozent (2014: 7,7 Prozent), der Anteil der Hauptdiagnosen betrug unverändert 6,8 Prozent. Eine Hochrechnung auf die Gesamtzahl der betreuten Spieler/innen in ambulanten Suchtberatungsstellen verweist auf rund 23.600 Fälle mit der Einzeldiagnose „Pathologisches Spielen“ (Hauptdiagnose: 20.800), nach 24.000 im Jahr 2014. Spieler/innen an Geldspielautomaten bilden mit 72,2 Prozent nach wie vor mit Abstand die größte Gruppe. In stationären Einrichtungen ist nach den Einzel- und Hauptdiagnosen der Anteil pathologischer Spieler/innen an der Gesamtzahl der Patienten im Vergleich zum Vorjahr von 4,8 Prozent auf 5,3 Prozent bzw. von 2,0 Prozent auf 2,6 Prozent gestiegen.

    Die Umsätze auf dem legalen deutschen Glücksspielmarkt sind 2015 im Vergleich zum Vorjahr um 3,9 Prozent auf 40,3 Milliarden Euro gestiegen. Einen erneuten Anstieg des Umsatzes und Bruttospielertrags um 2,7 Prozent auf 25,3 Milliarden Euro bzw. 5,8 Milliarden Euro verzeichneten die 267.000 aufgestellten gewerblichen Geldspielautomaten in Spielhallen und gastronomischen Betrieben. Seit der Novellierung der Spielverordnung im Jahr 2006, der Erhöhung der Spielanreize durch die Umgehung gesetzlicher Vorgaben und der Expansion des Angebots hat sich der Ertrag um 147 Prozent erhöht.

    Versorgung Suchtkranker in Deutschland

    In Deutschland basieren Leistungen der Suchthilfe auf verschiedenen Sozialgesetzbüchern. Es gibt nicht ein umfassendes Gesetz, das alle Bereiche der Suchthilfe regelt. Dies führt dazu, dass zwar für die verschiedenen Segmente der Suchthilfe detaillierte Regelungen vorhanden sind, aber bei den Übergängen von einem Leistungsbereich zum anderen bürokratische Barrieren dem bestmöglichen Hilfeprozess im Weg stehen können. Fallmanagement und Kooperation sollen dieses Problem lösen. Doch Kooperationsleistungen sind in Gesetzen meist nicht vorgesehen. Zwar steht in der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung eine Vielzahl an Leistungen für die Überwindung einer Abhängigkeit zur Verfügung, aber eine Vernetzung der Hilfesysteme gibt es im Sozialrecht nicht. So entstehen an den Übergängen zwischen den Leistungsbereichen Brüche, die für abhängigkeitskranke Menschen oft unüberbrückbar sind und die Rückfallwahrscheinlichkeit erhöhen.

    Dazu kommt das Problem der finanziellen und personellen Ausstattung. In den vergangenen Jahren haben sich die Finanzierungsgrundlagen für die verschiedenen Bausteine des Suchthilfesystems verschlechtert: Rehabilitationseinrichtungen und Nachsorge fällt es zunehmend schwer, mit den bewilligten Vergütungssätzen bei gleichbleibender Qualität kostendeckend zu arbeiten. Auch die Grundfinanzierung von Beratungsstellen hat sich im Verhältnis zu den Anforderungen verschlechtert. Die Arbeit der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen findet nicht immer und überall die ihr gebührende Anerkennung und damit die erforderliche finanzielle Unterstützung. Häufig ist politischen Entscheidungsträgern nicht klar, was Suchtberatungs- und Behandlungsstellen alles leisten und vor allem, welche Kosten durch ihre vielfältige und kompetente Arbeit an anderer Stelle, zum Beispiel Ausgaben für Justiz, Jobcenter, Wohnungslosenhilfe sowie Gesundheit und Pflege, gespart werden. Suchtberatungs- und Behandlungsstellen übernehmen im Suchthilfesystem die wichtige Funktion einer Schaltstelle: Neben Präventionsarbeit, Risikominimierung und aufsuchenden Hilfen koordiniert die ambulante Suchthilfe Beratung, Begleitung und Betreuung, Behandlung und Rehabilitation. Darüber hinaus kommt ihr eine große Bedeutung bei der Unterstützung sozialer und beruflicher Teilhabe zu.

    Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) fordert:

    Die Versorgung suchtkranker Menschen in Deutschland ist nach Ansicht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS) nur dann gewährleistet, wenn die dafür notwendigen Leistungen finanziell abgesichert sind und bleiben. Dazu gehört zunächst die angemessene Finanzierung von ambulanten und stationären Behandlungsangeboten. Darüber hinaus brauchen insbesondere die ambulanten Hilfen genügend Personal und genügend Mittel. Dann können sie mehr Menschen mit riskantem und/oder pathologischem Suchtmittelgebrauch frühzeitig erreichen (Früherkennung und Frühintervention), ihre Vermittlung in weiterführende Behandlungsangebote sicherstellen sowie bedarfsorientierte und passgenaue Hilfen für spezifische Klientengruppen anbieten. Auf diese Weise gestalten sich die Hilfen effektiver und effizienter und machen darüber hinaus gehende  Beratungsangebote für Eltern und Angehörige von Suchtkranken erst möglich.

    Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), 11.04.2017

  • S3-Leitlinien „Alkoholbezogene Störungen“ und „Schädlicher Tabakgebrauch“

    Leitlinienwatch ist ein Transparenzportal für medizinische Behandlungsleitlinien. Es bewertet medizinische Behandlungsleitlinien auf ihre Unabhängigkeit von der Pharmaindustrie. Das angewandte Punktesystem belohnt Maßnahmen, mit denen der Einfluss von Interessenkonflikten reduziert wird. Leitlinienwatch wird von Mezis, NeurologyFirst und Transparency Deutschland getragen.

    Im März 2017 veröffentlichte Leitlinienwatch die Bewertung der S3-Leitlinien „Alkoholbezogene Störungen: Screening, Diagnose und Behandlung“ und „Tabakgebrauch, schädlicher und abhängiger: Screening, Diagnostik und Behandlung“, die Ende 2014 fertiggestellt wurden. Maßgeblich für die aktuelle Bewertung sind die von allen Beteiligten abgegebenen Interessenkonflikterklärungen, die nunmehr zusammen mit den Leitlinien auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlich Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) verfügbar sind. Im Folgenden wird die Bewertung der Leitlinien Alkohol und Tabak von der Website https://www.leitlinienwatch.de/ wiedergegeben. Sie erhielten die Bewertung 12 von 18 möglichen Punkten und liegen damit im „grünen Bereich“ der Skala. Pro Bewertungskriterium können 3 Punkte erreicht werden.

    Transparenz: 3 Punkte

    Die Interessenkonflikterklärungen (IK) wurden zunächst nicht auf der AWMF-Website veröffentlicht, was zu einer niedrigen Bewertung durch Leitlinienwatch (LLW) führte (4 Punkte). Inzwischen wurden die IK-Erklärungen auf die AWMF-Seite gestellt. Es handelt sich um alle Beteiligten an den Leitlinien „Alkoholbezogene Störungen“ und „Schädlicher Tabakgebrauch“, die parallel entwickelt wurden. Die Interessenkonflikte wurden detailliert erfasst und durch ein Mitglied der Steuergruppe bewertet, das selbst nicht als Autor beteiligt war. Für jeden Beteiligten werden die Themengebiete aufgeführt, bei denen der Gutachter eine Enthaltung empfiehlt. Das ist aus unserer Sicht vorbildlich! („separates Dokument: Interessenkonflikterklärungen“).

    Zusammensetzung der Leitlinien-Gruppe: 1 Punkt

    29 von 84 Beteiligten geben IK mit Firmenbezug an. Die zahlreich angegebenen Vortrags- und Autorenhonorare ohne Firmenbezug sehen wir nicht als IK an. Einzelfälle, bei denen die Herkunft des Honorars nicht ersichtlich ist, werten wir als IK.

    Unabhängigkeit der Vorsitzenden/federführenden Autoren: 2 Punkte

    Drei von acht Mitgliedern der Steuerungsgruppe geben IK an (Leitlinienreport S.4 und „Interessenkonflikterklärungen“).

    Enthaltung bei Abstimmungen: 3 Punkte

    Eine Enthaltungsregel wurde formuliert und auch praktiziert: „Herr Prof. Bühringer entwickelte Vorschläge für die Legitimation zur Teilnahme an den Abstimmungen während der Konsensuskonferenzen, über die die Steuerungsgruppe in der Folge entschied. Die Steuergruppe stimmte Herrn Bühringers Vorschlägen zu 100% zu.“ (Dokument „Interessenkonflikterklärungen“ S.2) Im Leitlinienreport heißt es: „Ob durch die Angaben die erforderliche Neutralität für die Mitarbeit bei der Leitlinienentwicklung in Frage gestellt ist und ob sich eine Person bei der Abstimmung von bestimmten Themen und Fragestellungen enthalten sollen, wurde von einem Mitglied der Steuergruppe (G. Bühringer) geprüft und in der Leitliniengruppe abschließend diskutiert und bewertet. Die Inhalte der Erklärungen und die Ergebnisse der Diskussion zum Umgang mit sekundären Interessen wurden in der Konsensuskonferenz offen dargelegt. Dort wurden alle Abstimmungen doppelt durchgeführt. Am ersten Durchgang durften ausschließlich Personen ohne Interessenkonflikte teilnehmen, am zweiten Durchgang durften sich alle Personen beteiligten. Für die Schlüsselempfehlungen sind nur die Ergebnisse der Abstimmung von unbefangenen Personen gültig.“ (Leitlinienreport S.42/43).

    Externe Beratung der Leitlinie: 0 Punkte

    Im Rahmen des Leitlinienprozesses fand kein externer Review über eine öffentlich zugängliche Website statt, sondern lediglich eine Konsentierung durch die beteiligten Fachgesellschaften. Ein nachträglicher Review über die AWMF-Website wird angeboten, kann jedoch naturgemäß die Empfehlungen der LL nicht mehr verändern (LL-Report, S. 40).

    Bonuspunkte für weitere Maßnahmen zur Reduzierung von Interessenkonflikten: 3 Punkte

    + plurale Zusammensetzung
    + Verwendung von Quell-Leitlinien und Cochrane-Reviews
    + systematische Literaturrecherche und -bewertung
    + offene Diskussion von IK in der LL-Gruppe

    Kommentar

    Aufwendige und methodisch hochwertige Leitlinie. Der Umgang mit IK ist nach den nunmehr veröffentlichten Dokumenten im Hinblick auf die Erfassung und unabhängige Bewertung der IK sowie die praktizierte Enthaltungsregel vorbildlich. Weitere Verbesserungen können durch eine vollständig unabhängige Steuerungsgruppe, den Ausschluss von Mitgliedern mit Beraterverträgen von den Diskussionen zu einzelnen Themen und einen öffentlichen Review des LL-Entwurfs erzielt werden.

    Quelle: Website https://www.leitlinienwatch.de/

  • „Innehalten, Suchttherapie! Was geht?“

    Dr. Wibke Voigt (Vorsitzende) und Prof. Dr. Andreas Koch (Geschäftsführer) verabschieden Johannes Müller, Karin Feugmann, Christian Heise und Claudia Lingelbach-Fischer.

    Der Titel der diesjährigen Wissenschaftlichen Jahrestagung des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss), „Innehalten, Suchttherapie! Was geht?“, bestimmte nicht nur das Tagungsthema, sondern war auch sprichwörtlich für die vorausgehende Mitgliederversammlung am 21. März: Die drei Vorstandsmitglieder Johannes Müller, Karin Feugmann und Christian Heise und die langjährige Geschäftsstellenleiterin, Claudia Lingelbach-Fischer, werden ihre Tätigkeiten für den buss aus Altersgründen oder aufgrund beruflicher Veränderung beenden und wurden feierlich verabschiedet.

    Neu in den Vorstand gewählt wurden Ulrike Dickenhorst, Therapeutische Leiterin der Bernhard-Salzmann-Klinik, Gütersloh, Hans-Joachim Abstein, Leiter des Referats Suchthilfe beim AGJ – Fachverband für Prävention und Rehabilitation, Freiburg, und Thomas Hempel, Ärztlicher Gesamtleiter des Therapiehilfeverbundes und stellvertretender geschäftsführender Vorstand der therapiehilfe e. V., Hamburg und Bremen. Dr. Wibke Voigt wurde als Vorsitzende wiedergewählt, ebenso bleiben Dr. Bernd Wessel und Gotthard Lehner ihre beiden Stellvertreter. Wie sich der neue buss-Vorstand zusammensetzt, zeigt die unten stehende Liste. Als neue Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle wurde bei der Mitgliederversammlung auch Sabine Franzmann-Peetz vorgestellt.

    Johannes Müller war seit 2006 Mitglied im Vorstand des buss. Als Leiter der Abteilung Rehabilitation der Klinikum Oberberg gGmbH hat er immer wieder Sichtweisen und Wissen aus Bereichen auch außerhalb der Sucht in die Diskussion eingebracht. Er war sehr engagiert im Rahmen der AG MedReha, bei der Vorbereitung der jährlichen Management-Tagung sowie bei der Etablierung und Weiterentwicklung von KONTUREN online.

    Karin Feugmann verlässt den buss-Vorstand nach zwölf Jahren und der aktuell längsten ‚Stehzeit‘. Sie war langjährige Leiterin der Drogeneinrichtungen Peterhof und Scheifeshütte, die Ende 2016 geschlossen wurden. Ihr besonderes Anliegen war es immer, die Fahne der kleinen Drogeneinrichtungen und der Profession der Sozialpädagogen hochzuhalten. Ihrem Träger, dem Diakoniewerk Duisburg, bleibt sie treu. Dort ist sie nun als Beauftragte für Teilhabe und Inklusion tätig.

    Christian Heise hätte lieber „27 andere Verpflichtungen“ aufgegeben als die Arbeit im buss-Vorstand, aber eine weitere Amtszeit hätte sich, ebenso wie bei Johannes Müller, mit dem geplanten Ruhestand überschnitten. Christian Heise ist Geschäftsführer des Baden-Württembergischen Landesverbandes für Prävention und Rehabilitation gGmbH (bwlv). Er wurde 2015, nach dem Rücktritt des damaligen Vorsitzenden, Dr. Martin Beutel, und dem Wechsel im Vorsitz, als Vertreter für Baden-Württemberg in den Vorstand nachgewählt. Von seiner langen Erfahrung und seinem guten Durch- und Überblick in der Suchthilfe konnte der buss sehr profitieren. Für Heiterkeit sorgten immer wieder sein Humor und sein unschlagbares Wiedervorlagesystem.

    Die Verabschiedung von Claudia Lingelbach-Fischer bedeutet eine verbandsinterne Zäsur. Wenn sie im Juli 2017 in den Ruhestand geht, hat sie 31 Jahre Geschichte des buss miterlebt und mitgestaltet. Sie kennt jede Einrichtung und alle Hintergründe. Als ‚Digital Immigrant‘ hat sie die digitale Weiterentwicklung in der Geschäftsstelle (Mitgliederdatenbank, Internetportale) souverän vorangetrieben. In den vielen Jahren der Verbandsarbeit war sie ein wichtiger Knotenpunkt in einem von Freundlichkeit getragenen, effizienten Kommunikationsnetzwerk. Alle Fragen – intern und von außen – beantwortet sie mit unendlicher Geduld und Diskretion. Der Kontakt zu den Mitgliedern wird ihr fehlen, sagt sie bei der Verabschiedung. Sie uns auch!

    Neuer Vorstand des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe (buss), 2017-2021

    Vorsitzende
    Dr. Wibke Voigt, Chefärztin der Fachklinik Kamillushaus, Essen

    Stellvertretende Vorsitzende
    Gotthard Lehner, Leiter der Fachklinik Haus Immanuel, Hutschdorf
    Dr. Bernd Wessel, Chefarzt der Fachklinik Curt-von-Knobelsdorff-Haus, Radevormwald

    Weitere Vorstandsmitglieder
    Hans-Joachim Abstein, Leiter des Referats Suchthilfe, AGJ – Fachverband für Prävention und Rehabilitation, Freiburg
    Ulrike Dickenhorst, Therapeutische Leiterin der Bernhard-Salzmann-Klinik, Gütersloh
    Thomas Hempel, Ärztlicher Gesamtleiter des Therapiehilfeverbundes und stellvertretender geschäftsführender Vorstand der therapiehilfe e. V., Hamburg und Bremen.
    Andreas Reimer, Leitender Arzt, Deutscher Orden Suchthilfe, Weyarn
    Petra Sarstedt-Hülsmann, Geschäftsführerin der Lukas-Werk Gesundheitsdienste GmbH, Wolfenbüttel
    Olaf Szakinnis, Therapeutischer Leiter der Fachklinik Klosterwald gGmbH, Bad Klosterlausnitz

    In der Mitgliederversammlung der deQus am selben Tag wurden Hildegard Winkler als Vorsitzende und Prof. Dr. Andreas Koch als stellvertretender Vorsitzender bestätigt. Als neuer stellvertretender Vorsitzender wurde Martin Hoppe, Klinikleiter und Qualitätsmanagement-Beauftragter der Fachklinik Bassum, gewählt.

    buss, 06.04.2017