Kategorie: Kurzmeldungen

  • Alkoholinduziertes Leberversagen

    Patienten, die aufgrund von Alkoholmissbrauch und -abhängigkeit von akutem Leberversagen bedroht sind, haben wegen der in Deutschland geltenden Kriterien für eine Organtransplantation und dem gleichzeitigen Mangel an Spenderorganen derzeit faktisch keine Chance auf eine neue Leber. Die Überlebensrate bei alkoholinduziertem Leberversagen ist vergleichsweise gering – nur 25 Prozent der Patienten leben mit der Diagnose länger als drei Monate. Deswegen hat sich die Klinik für Transplantationsmedizin am Universitätsklinikum Münster (UKM) unter Leitung von Prof. Hartmut Schmidt dazu entschlossen, an einer internationalen Studie teilzunehmen, die diesen Patienten das Überleben sichern kann. Die ELAD®-Studie wird in rund 40 Studienzentren in Europa und den USA durchgeführt. Ein alternatives Therapieverfahren, bei dem – ähnlich wie bei einer künstlichen Leber – das Blut von einer Maschine ‚gewaschen‘ wird, verspricht eine Erholung des Organs. „Wir sehen im ELAD-Verfahren eine reelle Chance für Patienten, die generell mit einem alkoholinduzierten Leberversagen eine sehr schlechte Prognose haben. Weil diese Patienten oft von der Möglichkeit einer Transplantation ausgeschlossen sind, stand uns bisher für ihre Behandlung nur eine symptomorientierte Therapie zur Verfügung, beispielsweise mit der entzündungshemmenden Gabe von Kortison. Wir haben nun – wenn auch zunächst im Testlauf – eine Alternative“, sagt Dr. Christian Wilms, Oberarzt der Klinik für Transplantationsmedizin.

    Das ELAD®-System separiert zunächst über einen zentralvenösen Zugang Blutzellen aus dem Plasma. Danach werden diesem Filtrat durch ELAD Hepatozyten zugeführt, die die Zellregeneration der Leber unterstützen sollen. Hepatozyten sind funktionelle Leberstammzellen, die sich im Falle einer Leberschädigung verstärkt teilen. Die Behandlung mit ELAD dauert bis zu fünf Tage, danach sollte sich die Leberentzündung zurückgebildet haben. Um als Proband an der Studie teilnehmen zu können, müssen zudem gewisse Kriterien erfüllt sein: So darf der Patient nicht über 50 Jahre alt und seine Nierenfunktion nicht eingeschränkt sein. „Angesichts der Hilflosigkeit, mit denen man als Arzt diesen Patienten gegenüber stand, gibt das neue Verfahren aber Anlass zur Hoffnung“, so Wilms.

    Patienten mit alkoholinduzierter Leberdekompensation unterliegen laut den Transplantationsrichtlinien einer Alkohol-Karenzpflicht von sechs Monaten, bevor sie für eine Organtransplantation gelistet werden können. Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass sich die Leber der Patienten bei einer Alkoholabstinenz eigenständig wieder erholen kann. Demgegenüber steht die vergleichsweise geringe Drei-Monats-Überlebensrate der Betroffenen von nur ca. 25 Prozent.

    Pressestelle des Universitätsklinikums Münster, 28.12.2016

  • Aktionswoche Alkohol 2017

    Mit großen Schritten geht es auf die sechste Aktionswoche Alkohol zu, die vom 13. bis 21. Mai 2017 stattfinden wird. Die Internetseite www.aktionswoche-alkohol.de erscheint im neuen Design und mit kompakten Infos zur Aktionswoche. Anmeldungen für Veranstaltungen sind ab sofort möglich (Rubrik „Für Veranstalter“).

    AWA 17 Motiv BahnErstmalig widmet sich die Aktionswoche Alkohol einem Schwerpunktthema mit der Botschaft: „Kein Alkohol unterwegs!“. Wer mit Alkohol im Blut unterwegs ist, kann sich selbst schaden und gefährdet andere. Dies gilt vor allem und uneingeschränkt für das selbstständige Führen eines Verkehrsmittels. Und auch im öffentlichen Personenverkehr sollen Mitreisende berücksichtigt und allen Beteiligten eine sichere und angenehme Reise ermöglicht werden. Die Veranstalter dieser Aktionswoche können diese Plattform nutzen, um  gemeinsam mit Verkehrsbetrieben, Fahrschulen, der Verkehrswacht sowie Fahrrad- oder Automobilclubs Aktionen durchzuführen, die auf die Alkoholgefahren im Straßenverkehr, in der Luft und zu Wasser aufmerksam machen.

    Quelle: www.aktionswoche-alkohol.de, 12.01.2017

  • Deutsche Bischofskonferenz veröffentlicht Arbeitshilfe

    dbk_5292_cover_rSuchterkrankungen bringen spezifische Anforderungen für pastorales Handeln mit sich. Der Grund liegt darin, dass suchtkranke Menschen nicht ohne Weiteres von dem territorialen Angebot der Pfarreien bzw. Pfarrgemeinschaften erreicht werden. Schon allein im Erkennen der Problematik liegt eine besondere Herausforderung. Aus diesem Grund erscheint jetzt eine neue Arbeitshilfe des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz mit dem Titel: „Zur Freiheit hat uns Christus befreit (Gal 5,1). Sucht – Eine Herausforderung für die Pastoral“.

    Der Vorsitzende der Pastoralkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Franz-Josef Bode, schreibt im Vorwort: „Das Ziel der vorliegenden Arbeitshilfe ist vor allem, den pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu ermöglichen, eine Suchterkrankung wahrzunehmen und ihre Dynamiken zu verstehen. Außerdem sollen sie über die Angebote der professionellen Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe informiert werden und um die spezifische Funktion der Seelsorge im Umgang mit suchtkranken Menschen wissen. Seelsorge kann keine Suchttherapie ersetzen, aber sie vermag dennoch eine Hilfestellung zu bieten.“

    Die Arbeitshilfe gibt außerdem Hinweise zum Umgang von kirchlichen Arbeit- und Dienstgebern mit Suchterkrankungen, da auch der kirchliche Dienst von solchen Phänomenen nicht verschont ist. Im Anhang finden sich relevante Adressen aus dem Bereich der Suchthilfe und Sucht-Selbsthilfe sowie Beispiele für Ordnungen zum Umgang mit suchtkranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im kirchlichen Dienst. Die Muster sollen denjenigen (Erz-)Bistümern und kirchlichen Einrichtungen als Anregung dienen, in denen entsprechende Regelungen bislang noch fehlen.

    Die Arbeitshilfe „Zur Freiheit hat uns Christus befreit (Gal 5,1). Sucht – Eine Herausforderung für die Pastoral“ kann auf der Website der Deutschen Bischofskonferenz unter „Veröffentlichungen“ bestellt oder als pdf-Datei heruntergeladen werden.

    Hintergrund
    Die Sucht-Selbsthilfe im katholischen Bereich wird im Wesentlichen durch den Kreuzbund, einen Fachverband der Caritas, repräsentiert. In rund 1.400 Gruppen treffen sich hier wöchentlich über 20.000 Menschen, um sich selbst oder anderen in Suchtfragen zu helfen. Der Kreuzbund ist Mitglied der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen und gliedert sich in rund 1.400 Gruppen, 27 Diözesanverbände und den Bundesverband.

    Pressestelle der Deutschen Bischofskonferenz, 05.01.2017

  • Religiosität und Spiritualität in Psychiatrie und Psychotherapie

    cover_positionspapier_religiositaet_fin_krReligiöse und spirituelle Überzeugungen können für Menschen mit psychischen Erkrankungen eine wichtige Ressource sein, gleichzeitig aber auch die psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung erschweren. In einem neuen Positionspapier gibt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) Empfehlungen zum Umgang mit Religiosität und Spiritualität in der Versorgung. Sie betont darin die Wichtigkeit interkultureller Kompetenz im Umgang mit den Patienten und sieht großen Nachholbedarf in der Forschung, Weiterbildung und klinischen Arbeit.

    Die kulturelle Vielfalt in Deutschland wächst: Fast ein Fünftel der Einwohner hat heute ausländische Wurzeln, die Lebenswelten differenzieren zusehends. Die unterschiedlichen Wertvollstellungen, Weltdeutungen und religiösen Überzeugungen spielen auch in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung eine immer größere Rolle. „Ohne Verständnis für diese Besonderheiten besteht die Gefahr, dass religionsspezifische Tabus und Grenzen in der Therapie unwissentlich verletzt werden. Interkulturelle Kompetenzen – gerade in Bezug auf Religion und Weltanschauung – sind deshalb in der Versorgung unverzichtbar“, stellt Professor Michael Utsch fest, der bei der DGPPN das Fachreferat für Religiosität und Spiritualität leitet.

    In einem neuen Positionspapier gibt die DGPPN nun konkrete Empfehlungen zum Umgang mit der Thematik. „Zentral ist, dass die Behandler im klinischen Alltag erkennen, ob der Glaube bei einer psychischen Erkrankung Teil des Krankheitsbildes ist oder sich als Ressource in die Behandlungsstrategie einbinden lässt“, so Professor Michael Utsch weiter. Die Fachgesellschaft hat insgesamt zehn Empfehlungen formuliert, die zum Beispiel die Neutralität, die professionellen Grenzen oder das Diversity Management und die Passung in der therapeutischen Beziehung betreffen.

    Aus Sicht der DGPPN gilt es, das Bewusstsein für die Bedeutung religiöser und spiritueller Fragestellungen im Fachgebiet insgesamt zu stärken. Sie fordert deshalb neue Initiativen für Deutschland, die das Thema in der Forschung, Lehre, Aus- und Weiterbildung sowie in der klinischen Arbeit weiter vorantreiben.

    Das Positionspapier kann hier heruntergeladen werden. Es erscheint auch in der Fachzeitschrift Spiritual Care (DOI 10.1515/spircare-2016-0220).

    Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), 19.12.2016

  • Europa-Konferenz Chronische Krankheiten

    EUR/RC66/11: Action plan for the prevention and control of noncoIn Europa sollen vorzeitige Todesfälle durch nichtübertragbare Krankheiten bis 2025 um 25 Prozent verringert werden. Die Teilnehmer der Konferenz „The European Response to Chronic Diseases – the Role of Civil Society“, die am 12. und 13. Dezember 2016 in Brüssel stattgefunden hat, bestätigten damit die Ziele des neuen Aktionsplans der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Europa. Die WHO sieht zur Bekämpfung von Krebs, Herz-Kreislauf-Leiden, Diabetes und chronischen Atemwegserkrankungen vor allem Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Ernährung, von mehr körperlicher Bewegung, der Luftreinhaltung sowie der Verbesserung von Lebensmittelprodukten vor.

    Für Deutschland nahm die Deutsche Allianz Nichtübertragbare Krankheiten (DANK) an der EU-Konferenz teil. Die WHO entwirft in ihrem „Aktionsplan zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten 2016 – 2025“ die Zukunftsvision eines Europas, das frei von nichtübertragbaren Krankheiten, vorzeitigen Todesfällen und vermeidbaren Behinderungen ist. Um diese Ziele zu erreichen, sollen die wichtigsten Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Leiden, Krebs, Diabetes und chronische Atemwegserkrankungen bekämpft werden. Krankheitsfördernd sind vor allem Tabak- und Alkoholkonsum, ungesunde Ernährung, Bewegungsmangel, Bluthochdruck, Adipositas und Umweltfaktoren wie Luftverschmutzung. „Auf dem Weg zur Vermeidung der chronischen Krankheiten haben wir Fortschritte gemacht“, berichtet DANK-Sprecher Dr. Dietrich Garlichs. „Aber es existieren in Europa teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern, und Deutschland liegt in vielen Bereichen deutlich zurück.“

    Wie die neuesten Daten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) belegen, hat Deutschland etwa einen überdurchschnittlichen Alkoholkonsum in Europa. Während im Schnitt jeder EU-Bürger pro Jahr zehn Liter puren Alkohol trinkt, sind es in Deutschland elf Liter – Spitzenkonsument ist Litauen mit 14 Litern pro Kopf und Jahr, Schweden und Italiener trinken hingegen mit etwa sieben Litern deutlich weniger. Beim Rauchen belegt Deutschland einen schlechten 15. Platz unter den 28 EU-Ländern. Beim Obst- und Gemüseverzehr landet Deutschland laut OECD-Index sogar auf dem drittletzten Platz unter 28 EU-Staaten.

    Unausgewogene Ernährungsmuster haben direkte Auswirkungen auf Erkrankungsraten. So stellte kürzlich der Euro Herz Index fest, dass Deutschland bei der Herzgesundheit aufgrund eines ungesunden Lebensstils mit zu hohem Zucker- und Alkoholkonsum sowie zu wenig Gemüse- und Obstverzehr beim Vergleich von 30 europäischen Ländern nur Rang 14 einnimmt – trotz seiner leistungsstarken Krankenversorgung. „Wir verfügen gewissermaßen über einen hochwertigen Reparaturbetrieb, was das Herz betrifft“, resümiert DANK-Sprecher Garlichs. „Noch wichtiger wäre es allerdings, diese Erkrankungen überhaupt gar nicht erst entstehen zu lassen.“

    Um hier voranzukommen, empfiehlt der WHO-Europaplan die Nutzung von Steuern, um die Nachfrage nach Tabak, Alkohol sowie Nahrungsmitteln und Getränken mit hohem Gehalt an Zucker, Fett und Salz zu beeinflussen. Schließlich wirbt der Aktionsplan für veränderte Rezepturen von Lebensmittelprodukten: Transfette und gesättigte Fette sollten durch ungesättigte Fette ersetzt, Salz- und Zuckergehalt reduziert werden. „Diese Bereiche stellen für Deutschland fraglos zentrale Handlungsfelder dar, wenn wir bei der Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten vorankommen wollen“, betont DANK-Sprecher Garlichs.

    Zusammenfassung/Exzerpt aus: „Health at a Glance: Europe 2016 – State of Health in the EU Cycle“, Chapter 4: Determinants of health. © OECD/European Union 2016

    • Smoking among children (15-year-olds)
      Deutschland: 17. Platz von 27
      Im EU-Durchschnitt rauchen 14 Prozent der Jungen und Mädchen mindestens einmal wöchentlich. Deutschland liegt hier im Durchschnitt. 15 Prozent der Jungen und 13 Prozent der Mädchen rauchen einmal wöchentlich. In Schweden sind es nur sieben Prozent der Mädchen und sechs Prozent der Jungen, in Island (nicht EU-Mitglied) sind es nur drei Prozent der Jungen und Mädchen.
    • Adults smoking daily
      Deutschland: 15. Platz von 28
      In allen EU-Staaten ist der Anteil der rauchenden Erwachsenen im Vergleich zum Jahr 2000 rückläufig, besonders bei Männern konnte der Anteil deutlich gesenkt werden. Trotzdem rauchen im EU-Durchschnitt noch 21 Prozent der Bürger. Deutschland liegt genau im EU-Durchschnitt, während die skandinavischen Länder deutlich niedrigere Prozentsätze verzeichnen können (z. B. Schweden: zwölf Prozent).
    • Drunkenness among 15-year-olds
      Deutschland: 13. Platz von 27
      Im EU-Durschnitt waren 24 Prozent der 15-jährigen Mädchen und 27 Prozent der 15-jährigen Jungen schon mindestens zweimal in ihrem Leben betrunken. In Deutschland geben dies 23 Prozent der Mädchen und 26 Prozent der Jungen an. In Luxemburg beträgt der Anteil 14 und 15 Prozent (Mädchen und Jungen), in Island sogar nur sechs Prozent der Mädchen und Jungen.
    • Alcohol consumption among adults
      Deutschland: 18. Platz von 28
      Die EU verzeichnet den höchsten Alkoholkonsum weltweit. Im Durchschnitt trinkt jeder EU-Bürger zehn Liter puren Alkohol im Jahr. In Deutschland sind es fast elf Liter, und während der Konsum im EU-Durchschnitt seit dem Jahr 2000 gesunken ist, ist er in Deutschland fast konstant geblieben. In Litauen trinken die Menschen über 14 Liter pro Kopf, während es in Schweden nur gut sieben Liter sind und in Italien etwas über sieben Liter. Beim regelmäßigen so genannten Komasaufen verzeichnet Deutschland den fünfthöchsten Anteil in der EU-Region. Über 40 Prozent der deutschen Männer ‚besaufen‘ sich regelmäßig. Bei den Frauen in Deutschland sind es immerhin 25 Prozent.
    • Measured overweight (including obesity) among children at various ages
      Deutschland: 15. Platz von 22
      Im EU-Durchschnitt sind 21 Prozent der Mädchen und 23 Prozent der Jungen übergewichtig oder adipös. Deutschland verzeichnet bei den 12- bis 16-jährigen Kindern/Jugendlichen 22 Prozent übergewichtige oder adipöse Mädchen und 27 Prozent Jungen. In Polen wurden die 13- bis 18-Jährigen gemessen und dort sind neun Prozent der Mädchen übergewichtig oder adipös und 21 Prozent der Jungen. Weltweit und in der EU hat der Anteil an übergewichtigen und adipösen Kindern und Jugendlichen zugenommen.
    • Self-reported obesity among adults
      Deutschland: 15. Platz von 28
      16 Prozent der Erwachsenen in der EU sind adipös (self-reported). Deutschland liegt mit 17 Prozent knapp über dem Durchschnitt. Am schlechtesten schneidet Malta mit 26 Prozent ab, am besten Rumänien mit neun Prozent. Ähnlich wie beim Rauchen ist das Bildungslevel ein entscheidender Faktor für den Anteil an adipösen Menschen in einer Gesellschaft. Menschen mit niedrigerem Bildungsstand sind im EU-Durchschnitt zu 21 Prozent adipös, Menschen mit hohem Bildungslevel nur zu elf Prozent. In Deutschland sind Bürger mit niedrigem Bildungslevel zu 25 Prozent adipös, während nur 13 Prozent der gut ausgebildeten Bürger in Deutschland als adipös gelten.

    Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft, 14.12.2016

  • „Qualität in der Suchtprävention“

    cover-doku_rZum vierten Mal – nach 2009, 2011 und 2013 – fand die Fachtagung „Qualität in der Suchtprävention“ statt, dieses Mal vom 7. bis 8. März 2016 in Hannover. Diese Fachtagungen, die in guter Kooperation zwischen den Ländern und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) organisiert werden, sind in der Suchtprävention eine wichtige Konstante geworden und konnten bereits viele Impulse für Praxis und Forschung geben.

    Für die BZgA sind qualitätsgesicherte Maßnahmen im Bereich der Suchtprävention seit vielen Jahren ein zentrales Anliegen. Auf der diesjährigen Tagung, die in Kooperation mit der Niedersächsischen Landesstelle für Suchtfragen (NLS) veranstaltet wurde, stand das Spannungsfeld zwischen anspruchsvollen Forschungsdesigns und den inhaltlichen und methodischen Grenzen von Wirksamkeitsnachweisen in der Suchtprävention im Vordergrund. Gemeinsam wurde diskutiert, welches Evaluations- und Evidenzparadigma zukünftig gelten kann. Im Vortrag von Dr. Anneke Bühler stand das „Memorandum zur Evidenzbasierung in der Suchtprävention“ im Mittelpunkt, das wichtige Impulse für den Diskurs über Chancen und Möglichkeiten der Qualitätssicherung in der Suchtprävention gibt.

    Im Kontext des Präventionsgesetzes stellt sich die Frage, welche Auswirkungen das neue Gesetz und seine Umsetzung auf Länder- und Bundesebene auf die Suchtprävention haben wird. Dazu referierte Peter Lang (BzgA) und betonte, dass das Thema Suchtprävention – als ein Schwerpunktthema, wenn es um die Gesundheit der Menschen in Deutschland geht – selbstverständlich im Rahmen der Umsetzung des neuen Gesetzes Berücksichtigung finden muss.

    In acht Workshops konnten sich die Teilnehmer/innen an zwei Tagen austauschen und auch weiter qualifizieren. Dabei stand die praktische Umsetzung von Evidenz in der Suchtprävention, also die qualitätsgesicherte Projektarbeit von der Planung über die Umsetzung bis zur Evaluation, im Mittelpunkt. Aber auch die Standards einer Qualifizierung von Fachkräften für Suchtprävention waren ein Schwerpunktthema. Daneben wurden die Themen Vernetzung, Partizipation und übergreifendes Monitoring zur Steuerung der Suchtprävention behandelt. Auch der so genannte Policy mix in der Suchtprävention sowie das Dokumentationssystem Dot.sys gehörten zu den Workshop-Themen.

    Qualitätssicherung in der Suchtprävention ist ein Thema, das an Bedeutung über die Jahre gewonnen hat – und dies nicht nur, weil zum Teil heftige Diskussionen über eine effiziente Mittelverwendung geführt werden. Auf diese Problematik ging auch der Abschlussvortrag von Dr. Alfred Uhl ein. Mit dem Vortragstitel „Suchtprävention der Zukunft – qualitätsgesichert und gut finanziert oder ökonomisiert und unterfinanziert?“ wurde eine der zentralen Fragen gestellt, die es mittelfristig zu beantworten gilt.

    Die Tagungsdokumentation kann heruntergeladen werden auf www.nls-online.de unter Downloads >Tagungsdokumentationen.

    NLS, Ingeborg Holterhoff-Schulte, 14.12.2016

  • Abhängigkeit von „Crystal Meth“

    S3-Leitlinie Methamphetamin-bezogene Störungen - Kurzfassung, 1Leistungsfähiger, konzentrierter, angstfreier – diese Attribute könnten der Werbung eines Coaching-Seminars für Führungskräfte entnommen sein. Es sind jedoch die Eigenschaften, die der synthetischen Psychodroge „Crystal Meth“ zugeschrieben werden und diese für viele Menschen attraktiv machen. „Aggressivität, Unruhe und Wahnvorstellungen – das ist die andere Seite der Droge. Oft wird im Verlauf der Sucht die Dosis erhöht, um die erwünschten Effekte zu erzielen. Das verstärkt den Druck, ständig neuen Stoff zu besorgen“, betonte Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer, anlässlich der Vorstellung der S3-Leitlinie Methamphetamin-bezogene Störungen in Berlin am 2. Dezember. „Glaubt man, durch sie zunächst zum Heroen zu werden, wird man durch ihr Suchtpotenzial schnell zu ihrem Sklaven. Der körperliche Verfall ist dann nur noch eine Frage der Zeit.“

    Methamphetamin ist eine illegal hergestellte, kristalline Substanz („Crystal“) mit hohem Suchtpotenzial. Jährlich werden ca. 3.000 Personen wegen ihres Crystal-Konsums auffällig. Längst beschränkt sich der Konsum der Droge nicht mehr nur auf die grenznahen Regionen zu Tschechien. Mittlerweile sehen sich Ärzte, Pflegekräfte und Mitarbeiter der Suchthilfe auch in anderen Regionen der Republik mit den Folgen des Crystal-Konsums konfrontiert.

    Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, dazu: „Der Konsum von Crystal Meth ist in den letzten Jahren in vielen Regionen Deutschlands zu einer echten Herausforderung geworden. Umso wichtiger ist neben unserer intensiven Präventionsarbeit eine gute medizinische Versorgung der Betroffenen. Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, das Wissen über die richtige Behandlung in einer medizinischen Leitlinie zusammenzufassen. Diese soll in Zukunft überall in Deutschland eine Behandlung auf höchstem medizinischem Niveau ermöglichen. Deutschland geht mit der vorliegenden Behandlungsleitlinie auch international mit großen Schritten voran. Die gute Botschaft lautet: Die Abhängigkeit von Crystal Meth ist heilbar.“

    Um den Berufsgruppen im Gesundheitswesen mehr Handlungssicherheit im Umgang mit akut intoxikierten oder abhängigen Patienten zu geben, hat das Bundesministerium für Gesundheit die Bundesärztekammer dabei unterstützt, eine Behandlungsleitlinie zu erarbeiten. Diese wurde vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) zusammen mit einem interdisziplinär besetzten Expertenpanel erarbeitet und liegt nun vor. Federführende Fachgesellschaft war die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN).

    „Für die Erstellung der Handlungsempfehlungen haben wir die gesamte international verfügbare wissenschaftliche Literatur zu dem Thema gesichtet und ausgewertet. Aus den Ergebnissen haben wir insgesamt 135 Empfehlungen insbesondere für die Akut- und Postakutbehandlung sowie die Behandlung von Begleiterkrankungen und speziellen Patientengruppen erstellt“, berichtet Dr. Josef Mischo, Präsident der Ärztekammer des Saarlandes und Vorsitzender der Arbeitsgruppe Sucht und Drogen der Bundesärztekammer. „Damit verfügen wir in Deutschland weltweit über die erste Behandlungsleitlinie für Patienten mit Methamphetamin-bezogenen Störungen, die die höchsten Qualitätskriterien einer ‚S3-Leitlinie‘ erfüllt“, so Mischo.

    Prof. Dr. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Ärztliche Direktorin an der LVR-Klinik Köln und Beauftragte der DGPPN bei der Leitlinienerstellung, weist darauf hin, dass sich die S3-Leitlinie an alle Berufsgruppen in der ambulanten und stationären Suchthilfe richtet, zudem an ärztliche und psychologische Psychotherapeuten, Mitarbeiter im Bereich Nachsorge und Rehabilitation sowie an Selbsthilfeorganisationen. „Nun gilt es, die darin enthaltenen wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Versorgungspraxis zu bringen – zum Nutzen der Patienten, ihrer Angehörigen sowie auch der damit befassten medizinischen Berufsgruppen.“

    Die Leitlinie kann im Internet in einer Kurz- sowie in einer Langfassung abgerufen werden: www.crystal-meth.aezq.de

    Gemeinsame Pressemitteilung der Bundesdrogenbeauftragten, der Bundesärztekammer und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN), 02.12.2016

  • Wechsel an der Spitze der Deutschen Rentenversicherung Bund

    Gundula Roßbach. Quelle: Bildarchiv DRV Bund/Chaperon
    Gundula Roßbach. Quelle: Bildarchiv DRV Bund/Chaperon
    Dr. Axel Reimann. Quelle: Bildarchiv DRV Bund/Chaperon
    Dr. Axel Reimann. Quelle: Bildarchiv DRV Bund/Chaperon

    Dr. Axel Reimann, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, wurde am 06.12.2016 im Deutschen Technikmuseum Berlin mit einem Festakt in Gegenwart von rund 300 geladenen Gästen verabschiedet. Gundula Roßbach wurde zur Präsidentin und Brigitte Gross zur Direktorin ernannt.

    In ihrer Laudatio würdigte die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales Gabriele Lösekrug-Möller das Lebenswerk von Reimann. Während Reimann seine Ruhestandsurkunde erhielt, bekam Gundula Roßbach ihre Ernennungsurkunde zur Präsidentin. Brigitte Gross wurde zur Direktorin ernannt. Die Wahl von Roßbach und Gross durch die Bundesvertreterversammlung erfolgte bereits im Sommer dieses Jahres. Anlässlich der Verabschiedung teilte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, mit: „Dr. Axel Reimann hat die Deutsche Rentenversicherung als ihr Präsident verlässlich, sachlich und fachlich kompetent geführt und vertreten. Für sein unermüdliches Engagement im Dienst von mehr als 50 Millionen Rentenversicherten und 20 Millionen Rentnerinnen und Rentnern gebührt ihm unser aller Dank.“

    Nach den Worten von Valerie Holsboer, Vorsitzende der Vertreterversammlung und der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund, hat sich Reimann wirkungsvoll für die Interessen der gemeinsamen Rentenversicherung eingesetzt und dabei auch wichtige Impulse für die sozialpolitische Diskussion gesetzt. Sie dankte Reimann für die gute Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung und würdigte sein Wirken in Institutionen wie etwa der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG), der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) oder der Internationalen Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS). Werner Krempl, Vorsitzender des Erweiterten Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, würdigte Reimanns unermüdlichen Einsatz im Dienste einer gemeinsamen Deutschen Rentenversicherung. „Mit Ihrer Arbeit, deren herausragender Qualität und Kontinuität, Ihrer hohen Verlässlichkeit und Ihrer geduldigen, kollegialen, freundlichen Art, mit der Sie die Ziele der Deutschen Rentenversicherung verfolgt haben, haben Sie sich große Wertschätzung und Anerkennung erworben.“ Mit diesen Worten würdigte Annelie Buntenbach, Vorsitzende des Bundesvorstands der Deutschen Rentenversicherung Bund, Reimanns Tätigkeit. Mit Blick auf sein außerordentliches Engagement ehrte sie, gemeinsam mit Alexander Gunkel, dem alternierenden Vorsitzenden des Bundesvorstands, Reimann mit der Verdienstmedaille der Deutschen Rentenversicherung.

    Reimann (65) studierte Mathematik und Wirtschaftswissenschaften und trat 1983 nach mehrjähriger wissenschaftlicher Tätigkeit in den Dienst der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA). Ab 1987 leitete er dort das Grundsatzreferat für Versicherungsmathematik und sozialrechtliche Fragen. 1992 wurde er Leiter der Abteilung Rehabilitation. 1999 wechselte er zum Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) in Frankfurt/Main und wurde dessen stellvertretender Geschäftsführer. Seit 2005 ist Reimann Mitglied des Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung Bund, seit 2014 ist er deren Präsident.

    Nachfolgerin Reimanns ist Gundula Roßbach (52), die ihr Amt als Präsidentin am 1. Januar 2017 antritt. Roßbach ist bereits seit 2014 Mitglied des Direktoriums und war vorher Geschäftsführerin der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg. Brigitte Gross (54) wird zum 1. Januar 2017 neues Mitglied des Direktoriums. Sie ist zurzeit Leiterin der Rehabilitationsabteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund.

    Deutsche Rentenversicherung Bund, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, 06.12.2016

  • Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) tritt in Kraft

    Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am 26. November 2016 das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) in Kraft. Mit diesem Gesetz steht den Strafverfolgungsbehörden neben dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) eine neue Rechtsgrundlage zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zur Verfügung.

    Für die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, ein wichtiger Schritt: „Mit dem Inkrafttreten des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz sind wir einen echten Schritt weiter. Endlich haben Polizei und Justiz ein wirksames Instrument gegen NPS-Dealer in der Hand. Ich fand es unerträglich, wenn zum Teil hochgefährliche Substanzen im Internet und auf Partys als ‚Legal Highs‘, ‚Kräutermischungen‘ oder ‚Badesalze‘ verkauft wurden und der Polizei die Hände gebunden waren. Damit ist jetzt Schluss! 39 Tote allein im letzten Jahr machen deutlich, wie wichtig dieses Gesetz ist.“

    In Deutschland wurden für das Jahr 2015 insgesamt 39 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Konsum von neuen psychoaktiven Stoffen polizeilich registriert. Im Hinblick auf die Zahl der Intoxikationen und Todesfälle ist von einem großen Dunkelfeld auszugehen.

    Das NpSG sieht ein weitreichendes Verbot des Erwerbs, Besitzes und Handels mit neuen psychoaktiven Stoffen (NPS) und eine Strafbewehrung der Weitergabe von NPS vor. Zudem ermöglicht dieses neue Gesetz den Strafverfolgungsbehörden bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen, Maßnahmen zur Überwachung der Telekommunikation und Vermögensabschöpfung durchzuführen sowie die Anordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr zu begründen. „Neben den neuen und wichtigen Möglichkeiten der Strafverfolgung gibt das NpSG auch das wichtige Signal an Händler und Konsumenten, dass es sich hierbei um gesundheitsgefährdende oder gar lebensbedrohliche Stoffe handelt“, betont der Präsident des Bundeskriminalamts, Holger Münch.

    Dem Bundeskriminalamt sind allein aus dem Jahr 2015 mehrere hundert Sachverhalte aus ganz Deutschland bekannt, bei denen es im Zusammenhang mit dem Konsum von verschiedenen so genannten Legal-High-Produkten oder neuen psychoaktiven Stoffen zu teilweise schweren, mitunter lebensgefährlichen Intoxikationen kam. Die meist jugendlichen Konsumenten mussten mit Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen bis hin zum Ausfall vitaler Funktionen medizinisch oder notfallmedizinisch behandelt werden. Daneben kam es in einigen Fällen nach dem Konsum dieser Produkte zu aggressiven Reaktionen und unkontrollierten Übergriffen auf dritte Personen.

    Die ersten neuen Stoffe dieser Art wurden im Jahre 2008 in der Kräutermischung „Spice“ identifiziert und im Jahr 2009 dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Seitdem weichen Hersteller und Händler nach Unterstellung eines gesundheitsgefährdenden Stoffes immer wieder auf neue, in ihrer chemischen Struktur oft nur minimal veränderte psychoaktive Stoffe aus und umgehen ungeachtet der Wirkungsweise und Gefährlichkeit dieser Stoffe so das Verbot. Dieser Vorgehensweise begegnet das NpSG, indem es erstmals ganze Stoffgruppen, welche eine Vielzahl von Einzelsubstanzen umfassen, verbietet. Das betrifft derzeit vor allem synthetische Cannabimimetika und Phenethylamine. An der Beschreibung der Stoffgruppen waren neben Vertretern rechtsmedizinischer Institute auch polizeiliche Experten mehrerer Landeskriminalämter (Baden-Württemberg, Bayern, Schleswig-Holstein) sowie des BKA beteiligt.

    Pressestellen der Bundesdrogenbeauftragten und des Bundeskriminalamtes, 25.11.2016

  • Deutlicher Anstieg bei Essstörungen

    bild-dl-essstoerungen-tabellepropertydataImmer mehr Menschen in Deutschland leiden unter Essstörungen. So ist die Zahl der Betroffenen bundesweit von etwa 390.000 auf rund 440.000 zwischen den Jahren 2011 und 2015 (plus ca.13 Prozent) angestiegen. Dies geht aus aktuellen Hochrechnungen der BARMER GEK zu Essstörungen hervor, zu denen unter anderem Magersucht und Bulimie gehören. „Dass immer mehr Menschen unter Essstörungen leiden, beobachten wir mit großer Sorge. Oftmals nehmen die Betroffenen ihr Essverhalten nicht als krankhaft wahr. Hier ist die Rückmeldung von Eltern und Freunden gefragt“, sagt Dr. Ursula Marschall, leitende Medizinerin bei der BARMER GEK. Essstörungen gehörten in die Hand eines medizinischen Expertenteams. Neben den psychischen Beeinträchtigungen können sie auch schwerwiegende organische Schäden nach sich ziehen und schlimmstenfalls sogar tödlich enden.

    Unter Magersucht litten im vergangenen Jahr bundesweit 9.627 BARMER GEK-Versicherte und damit 14 Prozent mehr als noch im Jahr 2011 (8.442). Dabei hat es einen Anstieg der Fallzahlen in allen Bundesländern gegeben, vor allem aber in den Bundesländern, die noch relativ wenige Betroffene haben. Am höchsten war die Steigerungsrate in Brandenburg mit knapp 55 Prozent. Die meisten BARMER GEK-Versicherten mit der Diagnose Magersucht hat es im Jahr 2015 in den bevölkerungsstarken Ländern Nordrhein-Westfalen (2.466) und Bayern (1.308) gegeben. „Den vermeintlich niedrigen Fallzahlen zum Trotz ist Magersucht gerade bei Frauen ein sehr ernst zu nehmendes Problem. Denn die Dunkelziffer dürfte um ein Vielfaches höher liegen“, sagt Marschall. Stress, Leistungsdruck und falsche Vorbilder könnten dazu führen, dass Frauen magersüchtig würden.

    Mehr Infos zu diesem Thema finden sich unter dem Stichwort „Essstörungen“ auf www.barmer-gek.de/a000690

    Pressestelle der BARMER GEK, 28.11.2016