Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung. Foto: BPA/Denzel
Am 24. September 2016 findet der 12. Deutsche Reha-Tag statt. Marlene Mortler, Drogenbeauftragte der Bundesregierung, hat die Schirmherrschaft für den Deutschen Reha-Tag 2016 übernommen. Mit der Übernahme der Schirmherrschaft sei ihr besonders wichtig, die Bedeutung der Rehabilitation unterstützen zu können, so Mortler. In ihrem Grußwort hebt sie hervor, dass Rehabilitation ein wichtiger Teil des Gesundheits- und Sozialsystems sei und eine zentrale Bedeutung für die Behandlung und nachhaltige Wiedereingliederung von Suchtkranken habe. „Rehabilitation gelingt dann, wenn die Akteure miteinander gut vernetzt arbeiten und den Menschen in den Mittelpunkt ihres Handelns stellen. Der intensive Austausch beim Deutschen Reha-Tag ermöglicht es, die Leistungen sowohl der medizinischen als auch der beruflichen Rehabilitation weiterzuentwickeln und kontinuierlich zu verbessern“, so Mortler.
Die zentrale Veranstaltung des Reha-Tages stellt in diesem Jahr den Indikationsbereich Abhängigkeitserkrankungen in den Mittelpunkt und findet am 13. September 2016 in der Fachklinik Haus Immanuel in Hutschdorf statt, in der suchtkranke Frauen und Mütter mit Kindern behandelt werden. Der Deutsche Reha-Tag ist ein Zusammenschluss von Leistungserbringer- und Leistungsträgerorganisationen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Der Initiatorenkreis hat den vierten Samstag im September zum Deutschen Reha-Tag erklärt, an dem Kliniken, Einrichtungen und Organisationen der Rehabilitation Informationsveranstaltungen zur Rehabilitation durchführen. Der Initiatorenkreis wuchs von anfangs fünf auf mittlerweile 18 Organisationen und Verbände an, die den Aktionstag gemeinsam tragen und unterstützen. Weitere Informationen unter http://www.rehatag.de/
Marlene Mortler, Bundesdrogenbeauftragte, Gela Becker, FASD Fachzentrum/Sonnenhof, Klaus ter Horst, Eylarduswerk, Benjamin Weßollek, Bewohner des Sonnenhofs und Maler des Titelmotivs. Foto: Ev. Sonnenhof e.V., Berlin
Schätzungen zufolge kommen in Deutschland jährlich etwa 10.000 Babys mit alkoholbedingten Schädigungen (sog. Fetale Alkoholspektrumstörungen, FASD) auf die Welt. Mehr als 2.000 von ihnen mit dem Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms (FAS). Fetale Alkoholspektrumstörungen zählen zu den häufigsten bereits bei der Geburt vorliegenden Behinderungen in Deutschland. Mit Unterstützung der Drogenbeauftragten ist jetzt ein Handbuch erschienen, das sich erstmals speziell an die Betroffenen richtet.
Marlene Mortler: „Noch immer glauben viel zu viele Frauen, dass ein Gläschen Alkohol in der Schwangerschaft nicht schaden wird. Dabei kann es fatale Folgen haben, mit denen Kinder und Eltern ihr Leben lang umgehen müssen. Prävention ist daher ganz wichtig: Wir müssen die werdenden Mütter und ihr Umfeld über die Risiken aufklären. Ebenso wichtig ist es aber auch, den Betroffenen Hilfe anzubieten. Bisher fehlte es an konkreten Unterstützungsangeboten, die den Betroffenen helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen. Diese Lücke schließen wir nun mit unserem Handbuch. Es informiert nicht nur über die Erkrankung, sondern gibt auch praktische Tipps für das Zusammenleben mit anderen Menschen.“
Nur ein Drittel der Menschen mit FASD kann selbständig leben. Die Betroffenen, ihre Familien und Angehörigen benötigen deshalb Unterstützung. Dies gilt insbesondere für die berufliche Ausbildung, das spätere Berufsleben und das selbständige Wohnen. Das Handbuch hilft, mehr über Fetale Alkoholspektrumstörungen zu erfahren, und unterstützt die Betroffenen bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Entwickelt wurde die Publikation gemeinsam mit dem Evangelischen Sonnenhof e. V. in Berlin. Der Sonnenhof war eine der ersten Einrichtungen in Deutschland, in denen eine professionelle Hilfe für Menschen mit FASD angeboten wurde. An der Erarbeitung des Handbuchs haben Erwachsene mit FASD ebenso mitgewirkt wie ihre Betreuerinnen und Betreuer.
Das Buch basiert auf einem Ratgeber, der bereits in englischer Sprache entwickelt wurde. Die Übersetzung und Überarbeitung des englischen Ratgebers erfolgte mit freundlicher Erlaubnis von Dr. John Brosseau, dem Superintendenten des Boyle Street Bildungszentrums in Kanada. Das Handbuch „Fetale Alkoholspektrumstörung – und dann?“ kann kostenfrei heruntergeladen werden.
Pressestelle der Bundesdrogenbeauftragten, 25.02.2016
Der Bundestag hat am 25. Februar 2016 in zweiter und dritter Lesung die Umsetzung der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie beschlossen. Ziel der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten. Dazu soll die Attraktivität dieser Erzeugnisse vor allem für diese Altersgruppe reduziert werden. Erstmals werden auf EU-Ebene neben Tabakerzeugnissen auch so genannte elektronische Zigaretten reguliert.
Die Tabakprodukte-Richtlinie enthält folgende wesentliche Regelungen:
Auf Rauchtabakerzeugnissen werden Warnhinweise neu eingeführt, die aus einer Kombination von Bild und Text bestehen und die 65 Prozent der Vorder- und Rückseite der Packung einnehmen. Für Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak sind diese Text-Bild-Warnhinweise verpflichtend.
Regelungen zu Zusatzstoffen für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten werden EU-weit einheitlich getroffen.
Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen werden verboten, wenn:
sie ein charakteristisches Aroma haben;
sie in irgendwelchen ihrer Bestandteile Aromastoffe enthalten oder sonstige technische Merkmale haben, mit denen sich der Geruch oder Geschmack der betreffenden Tabakerzeugnisse oder deren Rauchintensität verändern lassen;
Filter, Papier und Kapseln Tabak oder Nikotin enthalten.
Tabakerzeugnisse, die Zusatzstoffe enthalten, die die Attraktivität, die suchterzeugende oder toxische Wirkung erhöhen, die Inhalation oder die Nikotinaufnahme erleichtern, werden verboten. Diese Zusatzstoffe werden auch in elektronischen Zigaretten verboten.
Die Packungsgestaltung (Aufmachung und Inhalt der Verpackungen) muss bestimmten Kriterien entsprechen. So muss eine Zigarettenpackung quaderförmig sein und mindestens zwanzig Zigaretten enthalten. Für Tabak zum Selbstdrehen sind Kombidosen und Beutel erlaubt. Diese Packungen müssen mindestens 30 Gramm Tabak enthalten.
Die Mitteilungspflichten für Hersteller und Importeure und der grenzüberschreitende Fernabsatz werden geregelt.
Ebenso werden die Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und zum Sicherheitsmerkmal (Gewährleistung der Fälschungssicherheit, z. B. Steuerzeichen) für Tabakerzeugnisse festgelegt.
Für nikotinhaltige elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter werden außerdem Anforderungen an die Produktsicherheit gestellt. Auch hinsichtlich der Werbebeschränkungen sollen sie den Tabakerzeugnissen gleichgestellt werden.
Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft: www.bmel.de
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, 26.02.2016
Methamphetamin gilt heute unter dem Namen Crystal Meth als preisgünstige Droge mit aufputschender Wirkung. Der Konsum dieser gefährlichen ‚Modedroge‘ hat in Deutschland in den letzten Jahren (insbesondere im deutsch-tschechischen Grenzgebiet) unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen deutlich zugenommen. Crystal gilt aufgrund seiner zerstörerischen Wirkung (für die Konsument/innen und ihr Umfeld) und seines sehr hohen psychischen Abhängigkeitspotentials als eine der gefährlichsten Drogen überhaupt.
In dem Film sollen die Gründe, Umstände, Wirkungen und Folgen des Konsums von Crystal Meth aus Sicht junger Nutzer/innen beschrieben werden. Die Inhalte des Films werden mit den Teilnehmer/innen zusammen erarbeitet. Der Film soll anschließend öffentlich im Kino präsentiert und auf DVD für die Aufklärungs- und Präventionsarbeit genutzt werden. Für das Filmprojekt werden Betroffene (ehemalige oder aktuelle Crystal-Nutzer/innen) und entsprechende Facheinrichtungen für Interviews und zur Kooperation gesucht.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut Christoph Klein (li.) mit Institutsleiter Andras Wienands. Foto: GST
Christoph Klein ist der erste Absolvent einer systemischen Approbationsausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Deutschland. Klein hat kürzlich seine Ausbildung beim Institut GST in Berlin mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen. Das Ausbildungsinstitut und sein Absolvent Klein sind Mitglied der „Deutschen Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie“ (DGSF), die sich seit Jahren gemeinsam mit der „Systemischen Gesellschaft“ für die berufs- und sozialrechtliche Anerkennung der Systemischen Therapie einsetzt.
Nachdem der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie im Jahr 2008 den Weg für Ausbildungen mit dem Vertiefungsgebiet Systemische Therapie durch ein entsprechendes Gutachten freigemacht hatte, starteten die ersten Ausbildungen 2011 in Essen und 2012 in Berlin. Derzeit sind dort 168 weitere Kandidatinnen und Kandidaten in der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten oder zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Weitere Prüfungen sind in Berlin für April geplant, beim Essener Institut ifs werden die ersten approbierten Systemiker im Herbst fertig sein. „Nach der Anerkennung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie ist die erste Approbation eines systemischen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten ein weiterer großer Schritt für die Entwicklung der Systemischen Therapie in Deutschland“, erläutert Andras Wienands, Leiter des Instituts GST.
Mit der Approbation erhalten Absolventinnen und Absolventen der gesetzlich geregelten Psychotherapieausbildung die Zulassung zur Ausübung von heilkundlicher Psychotherapie. Die Abrechnung von ambulanter Systemischer Therapie mit den gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit noch nicht möglich, diese Möglichkeit wird aber geprüft. „Wir freuen uns sehr über den ersten approbierten Absolventen einer Systemischen Psychotherapieausbildung“, erklärt Dr. Björn Enno Hermans, Vorsitzender der DGSF. „Wir erwarten, dass die Systemische Therapie schon bald zum kassenfinanzierten Regelangebot gehören wird. Vor allem im Bereich der therapeutischen Angebote für Familien wird dann vieles einfacher.“
PEPP, das Pauschalierende Entgeltsystem Psychiatrie und Psychosomatik, dessen verpflichtende Einführung für 2017 geplant war, ist vom Tisch. Stattdessen kündigte Gesundheitsminister Hermann Gröhe am 18. Februar 2016 eine grundlegende Neufassung des Psych-Entgeltsystems an – ein aus Sicht der DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.) wichtiger und richtiger Schritt. Die vorgestellten Eckpunkte eröffnen die Chance für eine bedarfsgerechte und zukunftsfähige Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen.
Schon in zehn Monaten wäre die Optionsphase für PEPP ausgelaufen. Danach hätten alle Krankenhäuser, die Menschen mit psychischen Erkrankungen behandeln, bundesweit damit abrechnen müssen. Die Vorbehalte gegen das neue System waren so groß, dass die DGPPN gemeinsam mit 19 Fachgesellschaften und Verbänden im letzten Herbst eine Alternative vorgelegt hat. „Unsere Kritik wurde gehört. Die Eckpunkte zur Entwicklung eines neuen Psych-Entgeltsystems, welche das Bundesgesundheitsministerium und führende Gesundheitspolitiker der Koalition vorgestellt haben, tragen den Bedürfnissen von Menschen mit psychischen Erkrankungen Rechnung. Endlich sind die festen, diagnosebezogenen Tagesentgelte, auf denen das PEPP-System basiert hätte, kein Thema mehr“, erklärt der zukünftige Präsident der DGPPN, Prof. Arno Deister aus Itzehoe.
Das neue Entgeltsystem soll nun als Budgetsystem für stationäre und teilstationäre Leistungen ausgestaltet und weiterhin krankenhausindividuell verhandelt werden, wodurch auf die strukturellen Besonderheiten in den Regionen eingegangen werden kann. Gleichzeitig sehen die Eckpunkte vor, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verbindliche Vorgaben für die personellen Mindestausstattungen in den Krankenhäusern festlegt – und zwar auf Basis der Psychiatrie-Personalverordnung und der wissenschaftlichen Behandlungsleitlinien. „Damit sind zentrale Forderungen der DGPPN erfüllt. Nun geht es darum, die politischen Eckpunkte in eine neue gesetzliche Grundlage zu überführen, die eine qualitativ hochstehende Versorgung unserer Patienten sicherstellt. Den Gesetzgebungsprozess und die nachfolgende Umsetzung durch die Organe der Selbstverwaltung werden wir weiterhin kritisch begleiten“, stellt DGPPN-Präsidentin Dr. Iris Hauth aus Berlin fest.
Die Fachgesellschaft wird die Eckpunkte nun im Detail prüfen. Gerade in der angekündigten Stärkung der settingübergreifenden Versorgung sieht sie großes Potenzial. „Die angespannte Versorgungslage macht die Entwicklung solcher settingübergreifender Versorgungsansätze unverzichtbar. Dass dabei nun Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen ins Zentrum rücken und eine Flexibilisierung der Versorgungsangebote der Kliniken möglich wird, ist begrüßenswert. Die geplante „Krankenhausbehandlung ohne Bett“ mit multiprofessionellen Teams, welche die Patienten in ihrem häuslichen Umfeld aufsuchen, stellt eine wichtige Ergänzung der bisherigen Versorgungsstrukturen dar. Wichtig ist auch hier, dass von Beginn an die richtigen Parameter gesetzt werden“, so Dr. Iris Hauth weiter.
Vom 14. bis 20. Februar findet wieder die Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien statt. Mit ihr wird jährlich auf die schwierige Situation dieser Kinder aufmerksam gemacht.
Marlene Mortler: „Kinder aus Suchtfamilien gelten als Risikogruppe für die Entwicklung eigener Abhängigkeitserkrankungen sowie anderer psychischer Störungen. Lange Zeit wurde diese Gruppe in der Prävention vernachlässigt. Ich freue mich sehr, dass es uns mit Unterstützung des Bundesgesundheitsministeriums gelungen ist, das Präventionsprogramm ‚Trampolin – Kinder aus suchtbelasteten Familien entdecken ihre Stärken‘ auf den Weg zu bringen. Durch dieses Gruppenprogramm erfahren die Kinder auch, dass sie nicht allein sind, sondern dieses Schicksal mit vielen anderen Kindern teilen. Das Programm kann nun von den Krankenkassen finanziert werden. Dies soll für uns ein Anreiz sein, noch mehr für Kinder aus suchtbelasteten Familien zu tun.“
Das Konzept „Trampolin“ wurde als Stressbewältigungsprogramm gemeinsam vom Deutschen Institut für Sucht und Präventionsforschung an der Katholischen Hochschule Köln und des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes und Jugendalters Universitätsklinikum Eppendorf als Gruppenprogramm für Kinder mit Suchterkrankung entwickelt. Das Konzept richtet sich an Kinder im Alter zwischen acht und zwölf Jahren. Inzwischen wurde es an verschiedenen Standorten in Deutschland erprobt und wissenschaftlich evaluiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass dieses Programm dazu beigetragen hat, die psychische Belastung der Kinder zu reduzieren, ihr Wissen um die Abhängigkeitserkrankung ihrer Eltern zu erweitern und ihre Lebensqualität zu erhöhen. „Trampolin“ wurde nun als Stressbewältigungsprogramm für Kinder von der zentralen Prüfstelle Prävention im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes zertifiziert. Durch die Zertifizierung können die Kosten grundsätzlich von den Krankenkassen getragen werden, die sich der Zentralen Prüfstelle angeschlossen haben, soweit zertifizierte Trainer und Trainerinnen das Programm anbieten.
Die „COA-Aktionswoche für Kinder aus suchtbelasteten Familien“ findet seit mehreren Jahren jeweils im Februar statt. Sie ist eine Initiative von NACOA Deutschland (http://www.nacoa.de/index.php/home) und anderen Unterstützern und will auf die besondere Situation der betroffenen Kinder aufmerksam machen (Children of Alcoholics/Children of Addicts = COA). Bundesweit bieten in dieser Woche zahlreiche COA-Hilfsprojekte Veranstaltungen an, die Interessierten und Betroffenen Unterstützung und Informationen geben.
Der Bundestag hat Ende Januar das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vorgelegte Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas beschlossen. Das Gesetz dehnt die Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes für Tabakwaren auf E-Zigaretten und E-Shishas aus. Zudem wird sichergestellt, dass die Abgabeverbote von Tabakwaren, E-Zigaretten und E-Shishas an Kinder und Jugendliche auch im Wege des Versandhandels gelten.
Es gibt nikotinhaltige und nikotinfreie Lösungen. Die Produkte haben oftmals den Ruf, sie seien eine gesündere Alternative zum Tabakrauchen, und wirken aufgrund von Geschmacksrichtungen wie Schokolade und diversen Fruchtsorten harmlos und auf Kinder und Jugendliche attraktiv. Mit den elektronischen Inhalationsprodukten werden Flüssigkeiten, so genannte Liquids, verdampft und der dabei entstehende Nebel inhaliert. Aromastoffe verleihen dem Dampf den jeweiligen Geschmack. Harmlos sind E-Zigaretten und E-Shishas jedoch nicht. Nachdem die gesundheitlichen Risiken des Suchtstoffs und Nervengifts Nikotin wie physische Abhängigkeit und Herz-Kreislauferkrankungen seit längerem bekannt sind, haben Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums auch die gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und E-Zigaretten belegt. Darüber hinaus kann der vermeintlich harmlose anfängliche Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige elektronische Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen.
Pressestelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, 29.01.2016
Im zweiten Quartal 2015 wurde für 531.250 Kinder Betreuungsgeld bezogen. In den meisten Fällen dient das Betreuungsgeld der Überbrückung, bis ein Betreuungsplatz gefunden ist: An die 60 Prozent der Leistungsbezieher gaben in der Befragung an, sich parallel um einen Platz für ihr Kleinkind beworben zu haben. Auf der anderen Seite sind 40 Prozent der Eltern in Deutschland grundsätzlich der Überzeugung, Kinder in den ersten Lebensjahren sollten allein in der Familie groß werden. Das Betreuungsgeld ist für diese Entscheidung nicht ausschlaggebend.
Der Datenreport, der Anfang 2015 vom Bundesfamilienministerium in Auftrag gegeben wurde, zeigt: In den Regionen, in denen die öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung stark ausgebaut ist, gibt es verhältnismäßig wenige Familien, die Betreuungsgeld beziehen. Bei den Ein- und Zweijährigen lässt sich kein dämpfender Effekt des Betreuungsgeldes auf die Nutzung der Kindertagesbetreuungsangebote feststellen. Ein auffallender Unterschied ergibt sich beim Vergleich von Ost- und Westdeutschland: Die Bezugsdauer des Betreuungsgeldes ist in Ostdeutschland häufig kürzer, weil Eltern frühzeitiger einen Platz in einer Kita oder in der Tagespflege bekommen.
Ergänzend zu den Daten der amtlichen Statistik gibt die Analyse der KiföG-Länderstudien (KiföG = Kinderförderungsgesetz) näheren Aufschluss über die Nutzergruppen des Betreuungsgeldes:
Die Kinderbetreuung ist in diesen Familien weniger partnerschaftlich aufgeteilt.
Großeltern und/oder weitere Personen sind in die Betreuung des Kindes eingebunden.
Die Mütter in den Familien haben eher einen geringeren Bildungsabschluss.
Sie waren vor der Geburt des Kindes gar nicht oder nur geringfügig erwerbstätig.
Die Familien sind häufiger der Überzeugung, dass Kinder erst mit zwei oder drei Jahren in eine Kita gehen sollten.
In den Familien wird neben Deutsch häufig noch eine andere Sprache gesprochen.
Im Westen beziehen die Familien neben dem Betreuungsgeld oft noch weitere Transferleistungen (SGB II, Sozialgeld).
Das Betreuungsgeld dient häufig der Überbrückung, bis ein Platz in einer Tageseinrichtung gefunden ist. 27,5 Prozent der befragten Betreuungsgeldbezieher gaben an, sie wünschten sich eine Betreuung in der Kita oder durch eine Tagesmutter für ihr Kind. 28 Prozent hätten einen Halbtagsplatz genutzt, wenn es einen gäbe, und 13 Prozent würden sogar ein Ganztagsangebot in Anspruch nehmen. Nur sehr wenige (5,7%) der Bezieher sagen, sie hätten ihr Kind in eine Einrichtung oder in Tagespflege gegeben, wenn es das Betreuungsgeld nicht gäbe.
Für sehr viele Eltern in Deutschland ist das Betreuungsgeld kein ausschlaggebender Anreiz dafür, ihre Kleinkinder zu Hause selbst zu betreuen. 40 Prozent sind unabhängig von finanziellen Leistungen überzeugte „Familienerziehende“, die ihr Kind in den ersten Lebensjahren lieber selbst betreuen wollen. Für sie ist das Betreuungsgeld ein Zeichen der Wertschätzung, das sie gern annehmen.
Nach Ansicht von Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI), wird damit ein Befund bestätigt, der bereits in der zum Teil sehr ideologisch und emotional geführten Debatte um das Betreuungsgeld deutlich wurde: „Es ist nicht zu übersehen, dass es in Deutschland verschiedene Ansichten über die Betreuung und Erziehung von Kleinkindern gibt. Wir müssen akzeptieren, dass doch ein relativ großer Teil der Eltern seine Kinder in den ersten Lebensmonaten selbst betreuen möchte. Dennoch sollten wir weiter dafür werben, dass vor allem Kinder mit Migrationshintergrund im Sinne einer verbesserten sprachlichen Förderung und notwendigen kulturellen Integration die bestmöglichen Angebote öffentlich geförderter Betreuung erhalten.“ Insofern sei es beruhigend festzustellen, dass ab dem dritten Lebensjahr flächendeckend fast alle Kinder eine Einrichtung besuchen.
Das Betreuungsgeld war 2013 zeitgleich mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kleinkinder unter drei Jahren eingeführt worden. Vorgesehen war, Eltern 150 Euro monatlich zu zahlen, wenn sie ihr Kind zu Hause erziehen, statt es in einer Kita oder bei einer öffentlich geförderten Tagespflegeperson betreuen zu lassen. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die Regelung im Juli 2015 für nichtig erklärt. Der Grund: Die Länder seien zuständig. Für bis dahin bewilligte Bescheide gilt Bestandschutz. Als einziges Bundesland will Bayern die Leistung weiter zahlen und legte im Dezember einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, über den Anfang 2016 abgestimmt wird.
Als Datengrundlage der Studie wurden die amtlichen Daten zum Betreuungsgeld sowie die Ergebnisse der KiföG-Länderstudien verwendet. Die amtlichen Daten zum Betreuungsgeld werden regelmäßig durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht und wurden von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik des Forschungsverbundes Deutsches Jugendinstitut/Technische Universität Dortmund ausgewertet. Die zusätzlichen empirischen Daten zum Betreuungsgeld wurden vom DJI im Rahmen der KiföG-Länderstudien 2013, 2014 sowie 2015 erhoben, in denen Eltern von unter dreijährigen Kindern mit dem Ziel befragt wurden, differenzierte Informationen auf Länderebene zur Inanspruchnahme der U3-Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, zur aktuellen Betreuungssituation sowie zu den elterlichen Betreuungsbedarfen zu erhalten.
Pressestelle des Deutschen Jugendinstituts, 11.01.2016
Nikotin ist nicht harmlos, sondern toxisch und ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko – auch wenn es ohne die Giftstoffe des Tabakrauchs, beispielsweise über E-Zigaretten, aufgenommen wird. Trotzdem werden nikotinhaltige elektronische Inhalationsprodukte Rauchern als Genussmittel und harmlose Alternative zur Zigarette und Jugendlichen als Lifestyle-Accessoire angepriesen. Zwei neue Veröffentlichungen aus dem Deutschen Krebsforschungszentrum bieten umfangreiche Fakten zu Nikotin und E-Zigaretten.
Eine neue Veröffentlichung der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums macht deutlich, dass Nikotin nicht nur körperlich und psychisch abhängig macht, sondern auch im Verdacht steht, Atherosklerose, Typ-2-Diabetes und Krebs zu fördern. Zahlreiche Forschungsarbeiten weisen darauf hin, dass Nikotin Krebs auslöst, zu dessen Voranschreiten beiträgt und die Erfolge von Chemo- und Strahlentherapie vermindert. Nikotin kann den Verlauf der Schwangerschaft und die Gesundheit des Ungeborenen langfristig und schwerwiegend beeinträchtigen. Nikotin im Mutterleib trägt vermutlich zum Plötzlichen Kindstod bei und stört die spätere Gehirn- und Lungenentwicklung.
„Nikotin ist keineswegs die harmlose Substanz, als die sie die Hersteller von E-Zigaretten gerne darstellen“, sagt Dr. Verena Viarisio, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Stabsstelle Krebsprävention des Deutschen Krebsforschungszentrums und Autorin des Factsheets zum Gesundheitsrisiko Nikotin. „Nikotin macht abhängig, ist toxisch und schadet der Gesundheit auf vielfältige Weise. Insbesondere Jugendliche und Schwangere sollten weder rauchen noch E-Zigaretten verwenden.“
Eine weitere Publikation zu den Gesundheitsgefahren von E-Zigaretten und E-Shishas gibt das Deutsche Krebsforschungszentrum in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit heraus. Die Autoren haben zahlreiche Studien ausgewertet, aus denen hervorgeht, dass die Gesundheitsgefahren des E-Zigarettenkonsums sich aus drei Faktoren ergeben. Dazu gehören neben dem Chemikaliengemisch aus Trägersubstanzen, Aromen und Nikotin das individuelle Nutzerverhalten und die Gerätetechnik. So steigt zum Beispiel die Konzentration krebserzeugender und möglicherweise krebserzeugender Substanzen wie Formaldehyd und Acetaldehyd im E-Zigaretten-Aerosol mit der Temperatur des Verdampfers. Die wiederum wird von der Batteriespannung des Gerätes und dem Verhalten des Nutzers bestimmt.
„E-Zigaretten und E-Shishas gehören nicht in Kinderhände“, fordert PD Dr. Wolfgang Schober, wissenschaftlicher Mitarbeiter des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und Hauptautor der Übersichtsarbeit „E-Zigaretten und E-Shishas: Welche Faktoren gefährden die Gesundheit?“. „Deshalb begrüßen wir auch den Vorstoß der Bundesfamilienministerin, E-Zigaretten und E-Shishas für Kinder und Jugendliche zu verbieten. Zum Schutz erwachsener Konsumenten sollten unbedingt technische Mindeststandards eingeführt werden.“
Die Publikationen „Gesundheitsrisiko Nikotin“ und „E-Zigaretten und E-Shishas: Welche Faktoren gefährden die Gesundheit?“ sind als pdf-Dateien unter http://www.tabakkontrolle.de abrufbar.
Pressestelle des Deutschen Krebsforschungszentrums, 02.12.2015