
28 SpitzenverbĂ€nde der Erbringer von Rehabilitationsleistungen fordern in einem gemeinsamen Positionspapier VerĂ€nderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Rehabilitation und Teilhabe fĂŒr die laufende 19. Legislaturperiode.
Die Vertreterinnen und Vertreter der Leistungserbringer wenden sich erneut gegen die aktuelle Berechnung des Reha-Budgets, das der gesetzlichen Rentenversicherung fĂŒr Leistungen zur medizinischen und beruflichen Reha zur VerfĂŒgung steht. Aus Sicht der Leistungserbringer bildet die Berechnung den vorhandenen Bedarf nicht adĂ€quat ab. Daher seien das Reha-Budget und die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung am vorhandenen Rehabilitationsbedarf zu orientieren.
Dringend erforderlich sei es, qualifizierte FachkrĂ€fte fĂŒr die Rehabilitation und Teilhabe zu gewinnen. Die Beteiligten fordern, auch im Bereich der Rehabilitation entsprechende Mittel zur VerfĂŒgung zu stellen, um dem Personalmangel entgegenwirken zu können. Eine wichtige Voraussetzung fĂŒr die Verbesserung der FachkrĂ€ftesituation sehen sie in der Zulassung von Rehabilitationseinrichtungen als AusbildungstrĂ€ger fĂŒr relevante Berufsgruppen.
Nahtlose ĂbergĂ€nge und stĂ€rkere Vernetzung
Optimierungsbedarf identifizieren die SpitzenverbĂ€nde der Erbringer von Reha-Leistungen zudem bei den ĂbergĂ€ngen in der Rehabilitation und der fehlenden Vernetzung der Akteure:
Die ZustĂ€ndigkeiten in den verschiedenen Versorgungssektoren unseres gegliederten Sozialversicherungs- und Gesundheitssystems sollten so geregelt sein, dass eine sektorenĂŒbergreifende Nahtlosigkeit insbesondere beim Ăbergang in die medizinische Rehabilitation und von der medizinischen zur beruflichen Rehabilitation und zu einer anschlieĂenden Nachsorge mit Hilfe eines optimalen Schnittstellenmanagements gesichert ist. Hierzu sollten alle Sektoren des Sozial- und Gesundheitssystems mit einbezogen werden und integrativ, koordinierend und beratend im Gesamtsystem der gesundheitlichen Versorgung fungieren.
StÀrkung des Wunsch- und Wahlrechts
Weiterhin gelte es, die Rechte der Rehabilitanden zu stĂ€rken. FĂŒr alle Menschen mit TeilhabeeinschrĂ€nkungen, auch pflegebedĂŒrftige Menschen, sei der Anspruch auf bedarfsgerechte Teilhabeleistungen umzusetzen. Es bedĂŒrfe einer Klarstellung im SGB IX, dass das Wunsch- und Wahlrecht unabhĂ€ngig von Kosten und ohne Tragung von sog. Mehrkosten durch die Versicherten von den RehabilitationstrĂ€gern zu beachten sei. Dazu gehöre, lange Zeiten bis zur Inanspruchnahme einer Rehabilitationsleistung zu vermeiden.
DarĂŒber hinaus fordern die Unterzeichner des Papiers mehr Beteiligung und leistungsgerechte VergĂŒtung der Leistungserbringer und positionieren sich zu QualitĂ€tssicherung und QualitĂ€tsorientierung in der Rehabilitation.
Quelle: Diskussionsforum Rehabilitations- und Teilhaberecht, https://www.reha-recht.de, 15.03.2019
